Deutsch-afghanische Beziehungen seit der Machtübernahme der Taliban (Antwort zu Drs. 21/7575)
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Deutsch-afghanische Beziehungen seit der Machtübernahme der Taliban (Antwort zu Drs. 21/7575)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8044
21. Wahlperiode 16.09.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir, Desiree Becker,
Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/7575 –
Deutsch-afghanische Beziehungen seit der Machtübernahme der Taliban
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit der Machtübernahme der islamistischen Taliban in Afghanistan im
August 2021 hat sich die humanitäre und menschenrechtliche Lage im Land
dramatisch verschlechtert, und der Alltag vieler Menschen ist von Gewalt,
Schikane, Zwang und Unterdrückung geprägt. Insbesondere Frauen und Mädchen
erleben eine systematische Entrechtung: Das Studium wurde für Frauen
verboten, der Zugang zu Arbeitsplätzen weitestgehend eingeschränkt und ihre
Teilhabe an gesellschaftlichen Prozessen nahezu vollständig unterbunden. Im
Mai dieses Jahres wurden Ehen zwischen Kindern und Jugendlichen und
Erwachsenen rechtlich legitimiert. Diese Zwangsehen existieren in Afghanistan
bereits seit Längerem, ihre Zahl ist seit der Machtübernahme der Taliban laut
Medienberichten jedoch gestiegen (www.theguardian.com/global-developmen
t/2026/jul/15/afghanistan-girls-sold-into-child-marriage, https://frauenrecht
e.de/aktuelles/detail/die-systematische-unterdrueckung-der-frauen-in-afghanis
tan-ueberblick-und-internationale-juristische-reaktionen).
Die Repressionen der Taliban richten sich dabei nicht nur gegen Frauen und
Mädchen. Auch Menschenrechtsverteidiger, Journalisten sowie Angehörige
religiöser und ethnischer Minderheiten sind betroffen. Insbesondere die
schiitische Hazara-Minderheit ist weiterhin Ziel von Diskriminierung und Gewalt.
Zudem berichten ehemalige Ortskräfte, Angehörige der afghanischen
Sicherheitskräfte sowie Personen, die mit internationalen Organisationen
zusammengearbeitet haben, von Verfolgung, willkürlichen Festnahmen und
Einschüchterungen. Das von den Taliban eingeführte „Tugend“-Gesetz greift zudem tief in
die private Sphäre des Lebens ein und wird durch die sogenannte Sittenpolizei
sowie andere Behörden durchgesetzt.
Auch das Bildungswesen steht unter dem Einfluss der Taliban. In Schulen und
Universitäten wird nach Berichten von Studierenden vielfach die islamistische
Auslegung des Islams im Sinne der Taliban vermittelt, während die
eigentliche fachliche Ausbildung eingeschränkt wird (www.hrw.org/de/world-repor
t/2026/country-chapters/afghanistan, www.tagesschau.de/ausland/asien/fraue
n-afghanistan-taliban-104.html, www.theguardian.com/global-development/2
026/jul/13/afghanistan-education-taliban-universities-teaching-students-religio
n-women-islam).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 16. September 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Trotz des Rückgangs großflächiger Kampfhandlungen bleibt außerdem die
Sicherheitslage in Afghanistan angespannt. Insbesondere die Aktivitäten
terroristischer Organisationen wie des Islamischen Staates Provinz Khorasan
(ISKP) und der Tehrik‑i-Taliban Pakistan (TTP) stellen weiterhin eine
Bedrohung dar. Die Taliban stehen international in der Kritik, nicht entschlossen
genug gegen transnationale terroristische Strukturen vorzugehen. (www.cfr.org/
global-conflict-tracker/conflict/war-afghanistan).
Die Bundesregierung erkennt die De-facto-Regierung der Taliban in
Afghanistan offiziell nicht als rechtmäßig an. Gleichzeitig unterhält sie direkte
Kontakte zu den Taliban in Afghanistan, was diese als einen „entscheidenden
Schritt zur Wiederherstellung der diplomatischen Beziehungen“ zu
Deutschland betrachten. Die Bundesregierung erklärt, weiterhin lediglich „technische
Kontakte unterhalb der politischen Ebene“ zu führen, und bestreitet „Pläne
von Seiten der Bundesregierung, mit den Taliban Kontakte auf politischer
Ebene aufzunehmen“ (www.tagesspiegel.de/internationales/deutsche-beziehun
g-mit-afghanistan-regierung-steht-punktuell-in-kontakt-mit-dem-taliban-regim
e-13219855.html, https://taz.de/Diplomatische-Kontakte-mit-Afghanistan/!60
88279/).
Im Zusammenhang mit diesen Kontakten stehen auch die afghanischen
Vertretungen in Deutschland im Fokus. Recherchen des „NDR“ zufolge stehen die
afghanische Botschaft und Konsulate in Deutschland inzwischen unter dem
Einfluss regimetreuer Taliban-Mitarbeiter. Ein De-facto-Vertreter der Taliban
war im Juni 2025 als Konsularbeamter im Rahmen von Gesprächen über
Abschiebungen nach Afghanistan nach Deutschland eingereist. Die
Bundesregierung erklärte, davon keine Kenntnis gehabt zu haben. Viele afghanische
Schutzsuchende in Deutschland betrachten diese Entwicklung mit Sorge und
befürchten eine stärkere Kontrolle durch das Taliban-Regime. Nach
Recherchen des „NDR“ bieten die Taliban zudem im Gegenzug für die Entsendung
weiterer Diplomaten in EU-Staaten ihre Zusammenarbeit bei Abschiebungen
an (https://perspektive-online.net/2026/04/deutschlands-de-facto-buendnis-mi
t-dem-taliban/, www.dw.com/de/deutschland-taliban-afghanistan-botschaft-ko
nsulat-berlin-muenchen-bonn-paesse-arbeitsvertrag/a-75778335).
Die Zusammenarbeit mit den Taliban im Bereich Rückführungen wurde im
Herbst 2025 durch Gespräche von Vertretern der Bundespolizei und des
Bundesministeriums des Innern (BMI) in Kabul konkretisiert. Dort berieten
deutsche Behörden mit den Taliban über Abschiebungen afghanischer Geflüchteter
aus Deutschland (https://perspektive-online.net/2026/04/deutschlands-de-fact
o-buendnis-mit-dem-taliban/).
Neben der politischen und migrationsbezogenen Zusammenarbeit zwischen
der Bundesregierung und den Taliban stellt sich auch die Frage nach der
Kontrolle deutscher Finanzmittel für Afghanistan. Laut Informationen des „SPIE-
GEL“ wird die deutsche Nothilfe für Afghanistan teilweise über das in
Deutschland illegale Hawala-Zahlungssystem abgewickelt. Durch das
weltweit aktive Hawala-Netzwerk werden Geldbeträge ohne Beteiligung von
Banken über Geschäftsleute oder Unternehmen transferiert. Nach Angaben des
Bundesamts für Verfassungsschutz spielt dieses System außerdem eine
bedeutende Rolle bei der Finanzierung globaler dschihadistischer und terroristischer
Aktivitäten. Nun zeigen interne Unterlagen des Auswärtigen Amts, dass allein
für Ernährungsprojekte in den Jahren 2023 und 2024 3,07 Mio. Euro, plus
245 000 Euro Gebühren über das System abgewickelt worden sind (www.spie
gel.de/politik/deutschland/afghanistan-deutsche-nothilfe-fuer-das-land-
fliesstueber-illegales-hawala-netzwerk-a-1a7bcaf1-0623-4e73-b4e3-e58848dbe255).
Angesichts dieser komplexen Lage sind detaillierte Informationen zur
tatsächlichen Ausgestaltung der deutsch-afghanischen Beziehungen, zu finanziellen
Zuflüssen, zu Gremienarbeit und Treffen sowie zur konkreten Unterstützung
von Menschen in Afghanistan dringend erforderlich.
1. Welche direkten, indirekten und technischen Kontakte zwischen
Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung, nachgeordneten Behörden
oder sonstigen staatlichen Stellen und Vertretern der De-facto-Regierung
der Taliban in Afghanistan haben seit Amtsübernahme der
Bundesregierung stattgefunden?
a) In welcher Form fanden diese Kontakte wann und wo statt (bitte
nach Datum, Ort, telefonisch, digital, persönlich aufschlüsseln)?
b) Welche Bundesministerien, nachgeordneten Behörden oder sonstigen
staatlichen Stellen waren für die jeweiligen Treffen federführend und
welche anwesend (bitte nach Datum, Ort, zuständige staatliche Stelle
auflisten)?
c) Was stand auf der Tagesordnung der Gespräche bzw. was war Inhalt
oder Thema direkter, indirekter und technischer oder anderer
Gespräche mit den Taliban in und außerhalb Deutschlands (bitte nach
Datum, Ort, Thema bzw. Inhalt, teilnehmendes Bundesministerium
auflisten)?
d) Inwiefern und aus welchem Grund waren das Auswärtige Amt und
seine Vertreterinnen und Vertreter an Treffen oder Gesprächen oder
ähnlichem mit Vertretern der De-facto-Regierung der Taliban
beteiligt?
e) Wie viele Kontakte hatte die vorherige Bundesregierung seit der
Machtübernahme der Taliban 2021 zur Taliban-Regierung, und zu
welchem Zweck?
Die Bundesregierung steht anlassbezogen auf technischer Ebene mit Vertretern
der afghanischen De‑facto-Regierung in Kontakt. Darüberhinausgehende Daten
werden statistisch nicht erfasst. Zu einzelnen Gesprächsinhalten nimmt die
Bundesregierung aus Gründen der Vertraulichkeit keine Stellung.
2. Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „technische Kontakte
unterhalb der politischen Ebene“ konkret?
Bei Kontakten auf technischer Ebene handelt es sich grundsätzlich um
Kontakte unterhalb der politischen Ebene. Es handelt sich dabei um Arbeitskontakte
zu für die Bundesregierung relevanten Themen, u. a. auch humanitärer Hilfe
und Rückführungen.
3. Inwiefern beeinflusst es Gespräche auf technischer oder anderer Ebene
mit Vertretern der De-facto-Regierung der Taliban, dass der
Internationale Strafgerichtshof Haftbefehle gegen Anführer der Taliban, darunter
Taliban-Chef Haibatullah Achundsada und Afghanistans Obersten Richter
Abdul Hakim Hakkani, erlassen hat?
Die Bundesregierung führt keine Gespräche mit den in Frage 3 genannten
Personen.
4. Welche Prüfungen führt die Bundesregierung durch, bevor Vertreter der
afghanischen Regierung Zugang zu deutschen Behörden oder
Gesprächsformaten innerhalb und außerhalb Deutschlands mit Vertretern und
Vertreterinnen der Bundesregierung erhalten?
Vor Einreisen von afghanischen Staatsangehörigen ist grundsätzlich ein
Visumprozess inklusive Sicherheitsabfragen durchzuführen. Die Einzelheiten des
Verfahrens ergeben sich aus § 73 Absatz 1 und 3 des Aufenthaltsgesetzes. Visa
werden grundsätzlich nur erteilt, wenn die Sicherheitsabfragen keine Bedenken
ergeben. Zu Gesprächsformaten außerhalb Deutschlands wird auf die Antwort
der Bundesregierung vom 19. November 2025 auf Frage 4 der Kleinen Anfrage
der Fraktion Die Linke (Bundestagsdrucksachennummer 21/2873) verwiesen.
5. Welche Maßnahmen trifft die Bundesregierung, um auszuschließen, dass
durch direkte, indirekte sowie technische Kontakte eine politische
Aufwertung oder internationale Legitimierung der Taliban erfolgt?
Die Bundesregierung verweist auf ihre Antwort vom 19. November 2025 auf
Frage 26 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke
(Bundestagsdrucksachennummer 21/2873).
6. Wie viele Personen (unter Angabe ihrer Funktionen, nicht
personenbezogener Daten) sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in der
afghanischen Botschaft, im afghanischen Generalkonsulat Bonn und dem
Konsulat in München tätig, und welche dieser Personen wurden nach
August 2021 neu mit Aufgaben betraut?
An den drei genannten afghanischen Vertretungen sind insgesamt sieben
Entsandte akkreditiert, von denen zwei nach August 2021 akkreditiert wurden.
– Botschaft Berlin: Geschäftsträger a. i., Erster Sekretär, Zweiter Sekretär;
– Generalkonsulat Bonn: Konsul als Konsularbeamter, zwei Mitglieder des
Verwaltungs- und technischen Personals;
– Generalkonsulat München: Generalkonsul.
7. Wie viele Vertreter der De-facto-Regierung der Taliban haben seit 2021
deutsche Visa oder Einreisegenehmigungen für dienstliche Zwecke
erhalten (bitte nach Anzahl der Anträge, genehmigte und abgelehnte
Anträge auflisten)?
Es wurden fünf Visa für dienstliche Zwecke erteilt. Darüber hinaus wurden
keine Visa im Sinne der Fragestellung bearbeitet.
8. Inwiefern waren und sind die menschenrechtliche und humanitäre
Situation Thema bei den direkten oder indirekten Gesprächen und technischen
Kontakten der Bundesregierung, entsprechender Behörden und anderer
staatlicher Stellen mit Vertretern der De-facto-Regierung der Taliban in
Afghanistan?
Die Bundesregierung verweist auf Ihre Antwort vom 19. November 2025 auf
Frage 31 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke
(Bundestagsdrucksachennummer 21/2873). Darüber hinaus adressiert die Bundesregierung in
Gesprächen mit Vertretern der De-facto-Regierung auch die humanitären Bedarfe
sowie die Sicherheit und den Zugang für humanitäres Personal. Zu einzelnen
Gesprächsinhalten nimmt die Bundesregierung aus Gründen der Vertraulichkeit
keine Stellung.
9. Welche frauenbezogenen Projekte unterstützt die Bundesregierung in
Afghanistan?
a) Seit wann?
b) Inwiefern sind frauenbezogene Projekte seit Machtübernahme der
Taliban durch sie eingeschränkt worden?
10. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Frauen in Dörfern
arbeiten, und wenn ja, wie werden diese geschützt und unterstützt?
11. Sind Projekte geplant, die Frauen in Afghanistan unterstützen, und wenn
ja in welcher Form?
12. Inwiefern sind finanzielle Unterstützungen für Afghanistan geknüpft an
Bedingungen, wie die Einhaltung grundlegender Menschenrechte?
Die Fragen 9 bis 12 werden zusammen beantwortet.
Beschäftigungsverbote für Afghaninnen in Nichtregierungsorganisationen und
Organisationen der Vereinten Nationen (VN) sowie das im Jahr 2024 durch die
De‑facto-Regierung erlassene sogenannte „Tugendgesetz“ erschweren die
Umsetzung prinzipienbasierter humanitärer Hilfe und Basisversorgung. Dies
schränkt humanitäre Handlungsspielräume ein. Die deutsche humanitäre Hilfe
und Unterstützung der Basisversorgung erfolgt ausschließlich regierungsfern
und orientiert sich am internationalen Geberkonsens, Förderung nur
umzusetzen, wo Frauen weiterhin arbeiten und Kinder und Frauen erreicht werden
können. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 24. Februar 2025 auf
die Fragen 58 und 59 der Kleinen Anfrage der Fraktion CDU/CSU
(Bundestagsdrucksachennummer 20/14823) verwiesen.
13. Wie viele Zahlungen hat die Bundesregierung seit Amtsübernahme über
das Hawala-System abgewickelt?
a) Wie viele Zahlungen in welcher Höhe waren dabei für Afghanistan
bestimmt?
b) Wie viele Zahlungen in welcher Höhe waren für welche anderen
Länder bestimmt?
c) Welche Bundesministerien waren für die Zahlungen zuständig?
Transaktionen die dem Hawala-Banking zuzurechnen sind, wurden von der
Bundesregierung weder getätigt noch beauftragt.
14. Wie viele Zahlungen hat die vorherige Bundesregierung seit ihrer
Amtsübernahme über das Hawala-System abgewickelt?
a) Wie viele Zahlungen in welcher Höhe waren dabei für Afghanistan
bestimmt?
b) Wie viele Zahlungen in welcher Höhe waren für welche anderen
Länder bestimmt?
c) Welche Bundesministerien waren für die Zahlungen zuständig?
Die Fragen 14, 14a) bis 14c) werden zusammen beantwortet.
Auf die Antwort der Bundesregierung vom 1. Juli 2024 auf Frage 9 der Kleinen
Anfrage der Fraktion CDU/CSU (Bundestagsdrucksachennummer 20/12069)
wird verwiesen.
15. Wenn die Bundesregierung und entsprechende Behörden das Hawala-
System nicht nutzen, welche alternativen Wege für Geldtransfers nach
Afghanistan werden genutzt?
In besonderen Einzelfällen, in denen es zur Rettung von Menschenleben oder
zur Durchführung von besonders wichtigen Hilfsprojekten mangels
verlässlicher Bankensysteme keine alternativen Möglichkeiten für Geldtransfers gibt,
wird von einzelnen Ressorts zugelassen, dass geförderte
Zuwendungsempfänger und Durchführungsorganisationen nach Abwägung aller Risiken als
ultima ratio ein Hawala-System nutzen. Die Nutzung eines Hawala-Systems
unterliegt hierbei strengen Voraussetzungen. Für die Durchführung von Projekten
durch Dritte gelten enge Auflagen und Berichtspflichten, um auszuschließen,
dass Mittel zweckentfremdet werden.
16. Welche Wege für Geldtransfers nach Afghanistan nutzen offizielle
afghanische Stellen in Deutschland wie die Botschaft und Konsulate?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
17. Wenn die Bundesregierung und entsprechende Behörden das Hawala-
System nutzen, inwiefern steht das in Einklang mit geltendem Recht?
Auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen.
18. Inwiefern sieht die Bundesregierung Gefahren bei der Nutzung des
Hawala-Netzwerks?
Auf die Antwort der Bundesregierung vom 22. Juli 2024 auf Frage 1 der
Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD (Bundestagsdrucksachennummer 20/12354)
wird verwiesen.
19. Welche Erkenntnisse über Mittelsmänner oder Unternehmen des
Hawala-Netzwerks liegen der Bundesregierung vor?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
20. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass über Hawala-Systeme keine
Mittel an Personen, Unternehmen oder Strukturen gelangen, die den
Taliban, terroristischen Organisationen oder sanktionierten Akteuren
nahestehen?
Auf die Antwort zu Frage 15 wird verwiesen.
21. Welche Kontrollmechanismen bestehen bei Hilfszahlungen nach
Afghanistan (bitte Empfängerprüfung, Geldwäscheprävention,
Sanktionsprüfung, Terrorismusfinanzierungsprävention berücksichtigen)?
Die Bundesregierung arbeitet im Rahmen der humanitären Hilfe mit erfahrenen
humanitären Akteuren zusammen. Eine Förderung setzt voraus, dass
Antragssteller einen Qualitätsprofilprozess durchlaufen und bestehen. Hierbei kommen
internationale Standards und Prüfmechanismen zum Einsatz. Die
Zuwendungsempfänger sind vertraglich dazu verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu
ergreifen, um die Finanzierung terroristischer Aktivitäten und/oder Vereinigungen
sowie sanktionsrechtliche Verstöße durch Mittel des Bundes auszuschließen. Bei
(mutmaßlichem) Fehlverhalten sind Zuwendungsempfänger dazu verpflichtet,
dies gegenüber dem Auswärtigen Amt anzuzeigen.
Die Bundesregierung setzt bestehende Sanktionen im Afghanistan-Kontext im
Rahmen der EU-Verordnungen um, dies schließt eine sanktionsrechtliche
Prüfung von Hilfszahlungen ein.
22. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über eine mögliche
Beteiligung Taliban-naher Akteure an der Abwicklung deutscher oder
internationaler Hilfszahlungen seit 2021?
Die Umsetzung der durch die Bundesregierung geförderten humanitären
Hilfsmaßnahmen und für die Grundversorgung erfolgen regierungsfern. Die
deutsche humanitäre Hilfe erfolgt gemäß der humanitären Prinzipien, welche
Unparteilichkeit, Unabhängigkeit und Neutralität einschließen. Umsetzungspartner
berichten, dass es zu Einflussnahmeversuchen durch die De-facto-Regierung
kommt (z. B. der Versuch der Einflussnahme auf Empfängerlisten). Gleiches
gilt für die regierungsferne Unterstützung der afghanischen Bevölkerung im
Bereich der Basisversorgung.
23. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus Berichten über die
Nutzung illegaler Finanztransferwege für deutsche Hilfsprogramme?
Auf die Antwort der Bundesregierung 1. Juli 2024 auf Frage 9 der Kleinen
Anfrage der Fraktion CDU/CSU (Bundestagsdrucksachennummer 20/12069) wird
verwiesen.
24. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung und den
entsprechenden Behörden über dschihadistische und islamistische Gruppen in
Afghanistan und ihrer Aktivitäten in Afghanistan vor?
a) Wo sind welche Gruppen aktiv?
b) Wie schätzt die Bundesregierung die von diesen Gruppen
ausgehende Gefahr für die Bevölkerung vor Ort ein?
Die Fragen 24, 24a) und 24b) werden zusammen beantwortet.
Der sogenannte Islamische Staat (IS) ist in Afghanistan in Form seines
regionalen Ablegers, dem sogenannten Islamischen Staat Provinz Khurasan (ISPK),
vorwiegend im Norden Afghanistans sowie in Teilen der afghanischen
Grenzprovinzen zu Pakistan aktiv. Ein Großteil der vom ISPK begangenen Anschläge
in Afghanistan richtete sich gegen Mitglieder und Anhänger der De-facto-
Regierung, insbesondere gegen Angehörige der Streit- und Sicherheitskräfte.
Daneben sind Angehörige religiöser Minderheiten sowie internationale
Staatsangehörige im Zielspektrum des ISPK. Hierbei werden vom ISPK auch
Kollateralschäden unter der afghanischen Bevölkerung in Kauf genommen.
Vereinzelt wurden auch staatliche Einrichtungen wie das Außenministerium oder der
Militärflughafen in Kabul sowie die schiitische Bevölkerung, ausländische
Staatsangehörige oder internationale Einrichtungen angegriffen.
Trotz eines erkennbaren Rückgangs der Anschlagsbekenntnisse des ISPK zeigt
sich die Gruppierung weiterhin in der Lage, komplexe Operationen
durchzuführen, weshalb eine erhöhte abstrakte Gefährdung für terroristische Anschläge
in Afghanistan besteht.
Darüber hinaus ist Afghanistan Rückzugsraum für Al‑Qaida (AQ)-Mitglieder
bzw. -Unterstützer sowie AQ-affiliierte Gruppierungen. Die Tehrik‑e‑Taliban
Pakistan (TTP) hält sich im afghanisch-pakistanischen Grenzgebiet und im
Landesinneren Afghanistans auf. Die TTP operiert von Afghanistan ausgehend
vor allem gegen Sicherheitskräfte und öffentliche Einrichtungen und
Institutionen in Pakistan.
Die beiden zuletzt genannten Organisationen werden maßgeblich von der
De‑facto-Regierung überwacht bzw. sind teilweise in die Strukturen des
Islamischen Emirats Afghanistan eingebunden. Eine Gefährdung für die afghanische
Bevölkerung im Sinne von Anschlagsplanungen ist von diesen Organisationen
nicht zu erwarten.
25. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung gemeinsam mit
europäischen und internationalen Partnern, um eine Unterstützung
terroristischer oder menschenrechtsverletzender Strukturen in Afghanistan
auszuschließen?
Die Bundesregierung setzt sich gemeinsam mit europäischen und
internationalen Partnern dafür ein, Risiken der Unterstützung terroristischer oder
menschenrechtsverletzender Strukturen in Afghanistan zu minimieren. Partner der
humanitären Hilfe und Grundversorgung arbeiten in durch die Bundesregierung
geförderten Maßnahmen regierungsfern und nur dort, wo Frauen weiterhin
arbeiten und Frauen und Kinder erreicht werden können. Die Auflagen
internationaler Sanktionsinstrumente und die verstärkten Sorgfaltspflichten bei
Transaktionen nach dem Geldwäschegesetz wegen der Listung Afghanistans als
Hochrisikodrittland mit Defiziten bei der Bekämpfung von Geldwäsche und
Terrorismusfinanzierung (HRTC) werden strikt eingehalten. Dazu stimmt die
Bundesregierung ihr Vorgehen eng mit europäischen und internationalen
Partnern ab und setzt sich für die Wahrung der Menschenrechte und die
Verhinderung von Terrorismusfinanzierung ein
26. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung auf Bundes- und
EU-Ebene zu ergreifen, um die humanitäre Hilfe für Afghanistan
aufzustocken?
27. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung auf Bundes- und
EU-Ebene zu ergreifen, um Nichtregierungsorganisationen in
Afghanistan zu unterstützen, die sich für die Rechte von Mädchen und Frauen
einsetzen?
Die Fragen 26 und 27 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung leistet humanitäre Hilfe und Basisversorgung in
Afghanistan über Nichtregierungsorganisationen, das Internationale Rote Kreuz und
VN-Organisationen. Das Auswärtige Amt fokussiert seine Projektarbeit im
Bereich der humanitären Hilfe noch stärker auf unmittelbar lebensrettende
Maßnahmen in priorisierten Kontexten. Dabei orientiert sich das AA an den
Bedarfserhebungen der VN und steht in engem Dialog mit seinen
Umsetzungspartnern. Bezüglich der Rechte von Mädchen und Frauen wird auf die Antwort
zu Fragen 9 bis 12 verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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