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Deutsch-afghanische Beziehungen seit der Machtübernahme der Taliban (Antwort zu Drs. 21/7575)

dip / drucksache 16.09.2026 · WP 21 · 21/8044 · Antwort · Original ↗

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Deutsch-afghanische Beziehungen seit der Machtübernahme der Taliban (Antwort zu Drs. 21/7575) Deutscher Bundestag Drucksache 21/8044 21. Wahlperiode 16.09.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir, Desiree Becker, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/7575 – Deutsch-afghanische Beziehungen seit der Machtübernahme der Taliban V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit der Machtübernahme der islamistischen Taliban in Afghanistan im August 2021 hat sich die humanitäre und menschenrechtliche Lage im Land dramatisch verschlechtert, und der Alltag vieler Menschen ist von Gewalt, Schikane, Zwang und Unterdrückung geprägt. Insbesondere Frauen und Mädchen erleben eine systematische Entrechtung: Das Studium wurde für Frauen verboten, der Zugang zu Arbeitsplätzen weitestgehend eingeschränkt und ihre Teilhabe an gesellschaftlichen Prozessen nahezu vollständig unterbunden. Im Mai dieses Jahres wurden Ehen zwischen Kindern und Jugendlichen und Erwachsenen rechtlich legitimiert. Diese Zwangsehen existieren in Afghanistan bereits seit Längerem, ihre Zahl ist seit der Machtübernahme der Taliban laut Medienberichten jedoch gestiegen (www.theguardian.com/global-developmen t/2026/jul/15/afghanistan-girls-sold-into-child-marriage, https://frauenrecht e.de/aktuelles/detail/die-systematische-unterdrueckung-der-frauen-in-afghanis tan-ueberblick-und-internationale-juristische-reaktionen). Die Repressionen der Taliban richten sich dabei nicht nur gegen Frauen und Mädchen. Auch Menschenrechtsverteidiger, Journalisten sowie Angehörige religiöser und ethnischer Minderheiten sind betroffen. Insbesondere die schiitische Hazara-Minderheit ist weiterhin Ziel von Diskriminierung und Gewalt. Zudem berichten ehemalige Ortskräfte, Angehörige der afghanischen Sicherheitskräfte sowie Personen, die mit internationalen Organisationen zusammengearbeitet haben, von Verfolgung, willkürlichen Festnahmen und Einschüchterungen. Das von den Taliban eingeführte „Tugend“-Gesetz greift zudem tief in die private Sphäre des Lebens ein und wird durch die sogenannte Sittenpolizei sowie andere Behörden durchgesetzt. Auch das Bildungswesen steht unter dem Einfluss der Taliban. In Schulen und Universitäten wird nach Berichten von Studierenden vielfach die islamistische Auslegung des Islams im Sinne der Taliban vermittelt, während die eigentliche fachliche Ausbildung eingeschränkt wird (www.hrw.org/de/world-repor t/2026/country-chapters/afghanistan, www.tagesschau.de/ausland/asien/fraue n-afghanistan-taliban-104.html, www.theguardian.com/global-development/2 026/jul/13/afghanistan-education-taliban-universities-teaching-students-religio n-women-islam). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 16. September 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Trotz des Rückgangs großflächiger Kampfhandlungen bleibt außerdem die Sicherheitslage in Afghanistan angespannt. Insbesondere die Aktivitäten terroristischer Organisationen wie des Islamischen Staates Provinz Khorasan (ISKP) und der Tehrik‑i-Taliban Pakistan (TTP) stellen weiterhin eine Bedrohung dar. Die Taliban stehen international in der Kritik, nicht entschlossen genug gegen transnationale terroristische Strukturen vorzugehen. (www.cfr.org/ global-conflict-tracker/conflict/war-afghanistan). Die Bundesregierung erkennt die De-facto-Regierung der Taliban in Afghanistan offiziell nicht als rechtmäßig an. Gleichzeitig unterhält sie direkte Kontakte zu den Taliban in Afghanistan, was diese als einen „entscheidenden Schritt zur Wiederherstellung der diplomatischen Beziehungen“ zu Deutschland betrachten. Die Bundesregierung erklärt, weiterhin lediglich „technische Kontakte unterhalb der politischen Ebene“ zu führen, und bestreitet „Pläne von Seiten der Bundesregierung, mit den Taliban Kontakte auf politischer Ebene aufzunehmen“ (www.tagesspiegel.de/internationales/deutsche-beziehun g-mit-afghanistan-regierung-steht-punktuell-in-kontakt-mit-dem-taliban-regim e-13219855.html, https://taz.de/Diplomatische-Kontakte-mit-Afghanistan/!60 88279/). Im Zusammenhang mit diesen Kontakten stehen auch die afghanischen Vertretungen in Deutschland im Fokus. Recherchen des „NDR“ zufolge stehen die afghanische Botschaft und Konsulate in Deutschland inzwischen unter dem Einfluss regimetreuer Taliban-Mitarbeiter. Ein De-facto-Vertreter der Taliban war im Juni 2025 als Konsularbeamter im Rahmen von Gesprächen über Abschiebungen nach Afghanistan nach Deutschland eingereist. Die Bundesregierung erklärte, davon keine Kenntnis gehabt zu haben. Viele afghanische Schutzsuchende in Deutschland betrachten diese Entwicklung mit Sorge und befürchten eine stärkere Kontrolle durch das Taliban-Regime. Nach Recherchen des „NDR“ bieten die Taliban zudem im Gegenzug für die Entsendung weiterer Diplomaten in EU-Staaten ihre Zusammenarbeit bei Abschiebungen an (https://perspektive-online.net/2026/04/deutschlands-de-facto-buendnis-mi t-dem-taliban/, www.dw.com/de/deutschland-taliban-afghanistan-botschaft-ko nsulat-berlin-muenchen-bonn-paesse-arbeitsvertrag/a-75778335). Die Zusammenarbeit mit den Taliban im Bereich Rückführungen wurde im Herbst 2025 durch Gespräche von Vertretern der Bundespolizei und des Bundesministeriums des Innern (BMI) in Kabul konkretisiert. Dort berieten deutsche Behörden mit den Taliban über Abschiebungen afghanischer Geflüchteter aus Deutschland (https://perspektive-online.net/2026/04/deutschlands-de-fact o-buendnis-mit-dem-taliban/). Neben der politischen und migrationsbezogenen Zusammenarbeit zwischen der Bundesregierung und den Taliban stellt sich auch die Frage nach der Kontrolle deutscher Finanzmittel für Afghanistan. Laut Informationen des „SPIE- GEL“ wird die deutsche Nothilfe für Afghanistan teilweise über das in Deutschland illegale Hawala-Zahlungssystem abgewickelt. Durch das weltweit aktive Hawala-Netzwerk werden Geldbeträge ohne Beteiligung von Banken über Geschäftsleute oder Unternehmen transferiert. Nach Angaben des Bundesamts für Verfassungsschutz spielt dieses System außerdem eine bedeutende Rolle bei der Finanzierung globaler dschihadistischer und terroristischer Aktivitäten. Nun zeigen interne Unterlagen des Auswärtigen Amts, dass allein für Ernährungsprojekte in den Jahren 2023 und 2024 3,07 Mio. Euro, plus 245 000 Euro Gebühren über das System abgewickelt worden sind (www.spie gel.de/politik/deutschland/afghanistan-deutsche-nothilfe-fuer-das-land- fliesstueber-illegales-hawala-netzwerk-a-1a7bcaf1-0623-4e73-b4e3-e58848dbe255). Angesichts dieser komplexen Lage sind detaillierte Informationen zur tatsächlichen Ausgestaltung der deutsch-afghanischen Beziehungen, zu finanziellen Zuflüssen, zu Gremienarbeit und Treffen sowie zur konkreten Unterstützung von Menschen in Afghanistan dringend erforderlich.  1. Welche direkten, indirekten und technischen Kontakte zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung, nachgeordneten Behörden oder sonstigen staatlichen Stellen und Vertretern der De-facto-Regierung der Taliban in Afghanistan haben seit Amtsübernahme der Bundesregierung stattgefunden? a) In welcher Form fanden diese Kontakte wann und wo statt (bitte nach Datum, Ort, telefonisch, digital, persönlich aufschlüsseln)? b) Welche Bundesministerien, nachgeordneten Behörden oder sonstigen staatlichen Stellen waren für die jeweiligen Treffen federführend und welche anwesend (bitte nach Datum, Ort, zuständige staatliche Stelle auflisten)? c) Was stand auf der Tagesordnung der Gespräche bzw. was war Inhalt oder Thema direkter, indirekter und technischer oder anderer Gespräche mit den Taliban in und außerhalb Deutschlands (bitte nach Datum, Ort, Thema bzw. Inhalt, teilnehmendes Bundesministerium auflisten)? d) Inwiefern und aus welchem Grund waren das Auswärtige Amt und seine Vertreterinnen und Vertreter an Treffen oder Gesprächen oder ähnlichem mit Vertretern der De-facto-Regierung der Taliban beteiligt? e) Wie viele Kontakte hatte die vorherige Bundesregierung seit der Machtübernahme der Taliban 2021 zur Taliban-Regierung, und zu welchem Zweck? Die Bundesregierung steht anlassbezogen auf technischer Ebene mit Vertretern der afghanischen De‑facto-Regierung in Kontakt. Darüberhinausgehende Daten werden statistisch nicht erfasst. Zu einzelnen Gesprächsinhalten nimmt die Bundesregierung aus Gründen der Vertraulichkeit keine Stellung.  2. Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „technische Kontakte unterhalb der politischen Ebene“ konkret? Bei Kontakten auf technischer Ebene handelt es sich grundsätzlich um Kontakte unterhalb der politischen Ebene. Es handelt sich dabei um Arbeitskontakte zu für die Bundesregierung relevanten Themen, u. a. auch humanitärer Hilfe und Rückführungen.  3. Inwiefern beeinflusst es Gespräche auf technischer oder anderer Ebene mit Vertretern der De-facto-Regierung der Taliban, dass der Internationale Strafgerichtshof Haftbefehle gegen Anführer der Taliban, darunter Taliban-Chef Haibatullah Achundsada und Afghanistans Obersten Richter Abdul Hakim Hakkani, erlassen hat? Die Bundesregierung führt keine Gespräche mit den in Frage 3 genannten Personen.  4. Welche Prüfungen führt die Bundesregierung durch, bevor Vertreter der afghanischen Regierung Zugang zu deutschen Behörden oder Gesprächsformaten innerhalb und außerhalb Deutschlands mit Vertretern und Vertreterinnen der Bundesregierung erhalten? Vor Einreisen von afghanischen Staatsangehörigen ist grundsätzlich ein Visumprozess inklusive Sicherheitsabfragen durchzuführen. Die Einzelheiten des Verfahrens ergeben sich aus § 73 Absatz 1 und 3 des Aufenthaltsgesetzes. Visa werden grundsätzlich nur erteilt, wenn die Sicherheitsabfragen keine Bedenken ergeben. Zu Gesprächsformaten außerhalb Deutschlands wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 19. November 2025 auf Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (Bundestagsdrucksachennummer 21/2873) verwiesen.  5. Welche Maßnahmen trifft die Bundesregierung, um auszuschließen, dass durch direkte, indirekte sowie technische Kontakte eine politische Aufwertung oder internationale Legitimierung der Taliban erfolgt? Die Bundesregierung verweist auf ihre Antwort vom 19. November 2025 auf Frage 26 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (Bundestagsdrucksachennummer 21/2873).  6. Wie viele Personen (unter Angabe ihrer Funktionen, nicht personenbezogener Daten) sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in der afghanischen Botschaft, im afghanischen Generalkonsulat Bonn und dem Konsulat in München tätig, und welche dieser Personen wurden nach August 2021 neu mit Aufgaben betraut? An den drei genannten afghanischen Vertretungen sind insgesamt sieben Entsandte akkreditiert, von denen zwei nach August 2021 akkreditiert wurden. – Botschaft Berlin: Geschäftsträger a. i., Erster Sekretär, Zweiter Sekretär; – Generalkonsulat Bonn: Konsul als Konsularbeamter, zwei Mitglieder des Verwaltungs- und technischen Personals; – Generalkonsulat München: Generalkonsul.  7. Wie viele Vertreter der De-facto-Regierung der Taliban haben seit 2021 deutsche Visa oder Einreisegenehmigungen für dienstliche Zwecke erhalten (bitte nach Anzahl der Anträge, genehmigte und abgelehnte Anträge auflisten)? Es wurden fünf Visa für dienstliche Zwecke erteilt. Darüber hinaus wurden keine Visa im Sinne der Fragestellung bearbeitet.  8. Inwiefern waren und sind die menschenrechtliche und humanitäre Situation Thema bei den direkten oder indirekten Gesprächen und technischen Kontakten der Bundesregierung, entsprechender Behörden und anderer staatlicher Stellen mit Vertretern der De-facto-Regierung der Taliban in Afghanistan? Die Bundesregierung verweist auf Ihre Antwort vom 19. November 2025 auf Frage 31 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (Bundestagsdrucksachennummer 21/2873). Darüber hinaus adressiert die Bundesregierung in Gesprächen mit Vertretern der De-facto-Regierung auch die humanitären Bedarfe sowie die Sicherheit und den Zugang für humanitäres Personal. Zu einzelnen Gesprächsinhalten nimmt die Bundesregierung aus Gründen der Vertraulichkeit keine Stellung.  9. Welche frauenbezogenen Projekte unterstützt die Bundesregierung in Afghanistan? a) Seit wann? b) Inwiefern sind frauenbezogene Projekte seit Machtübernahme der Taliban durch sie eingeschränkt worden? 10. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Frauen in Dörfern arbeiten, und wenn ja, wie werden diese geschützt und unterstützt? 11. Sind Projekte geplant, die Frauen in Afghanistan unterstützen, und wenn ja in welcher Form? 12. Inwiefern sind finanzielle Unterstützungen für Afghanistan geknüpft an Bedingungen, wie die Einhaltung grundlegender Menschenrechte? Die Fragen 9 bis 12 werden zusammen beantwortet. Beschäftigungsverbote für Afghaninnen in Nichtregierungsorganisationen und Organisationen der Vereinten Nationen (VN) sowie das im Jahr 2024 durch die De‑facto-Regierung erlassene sogenannte „Tugendgesetz“ erschweren die Umsetzung prinzipienbasierter humanitärer Hilfe und Basisversorgung. Dies schränkt humanitäre Handlungsspielräume ein. Die deutsche humanitäre Hilfe und Unterstützung der Basisversorgung erfolgt ausschließlich regierungsfern und orientiert sich am internationalen Geberkonsens, Förderung nur umzusetzen, wo Frauen weiterhin arbeiten und Kinder und Frauen erreicht werden können. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 24. Februar 2025 auf die Fragen 58 und 59 der Kleinen Anfrage der Fraktion CDU/CSU (Bundestagsdrucksachennummer 20/14823) verwiesen. 13. Wie viele Zahlungen hat die Bundesregierung seit Amtsübernahme über das Hawala-System abgewickelt? a) Wie viele Zahlungen in welcher Höhe waren dabei für Afghanistan bestimmt? b) Wie viele Zahlungen in welcher Höhe waren für welche anderen Länder bestimmt? c) Welche Bundesministerien waren für die Zahlungen zuständig? Transaktionen die dem Hawala-Banking zuzurechnen sind, wurden von der Bundesregierung weder getätigt noch beauftragt. 14. Wie viele Zahlungen hat die vorherige Bundesregierung seit ihrer Amtsübernahme über das Hawala-System abgewickelt? a) Wie viele Zahlungen in welcher Höhe waren dabei für Afghanistan bestimmt? b) Wie viele Zahlungen in welcher Höhe waren für welche anderen Länder bestimmt? c) Welche Bundesministerien waren für die Zahlungen zuständig? Die Fragen 14, 14a) bis 14c) werden zusammen beantwortet. Auf die Antwort der Bundesregierung vom 1. Juli 2024 auf Frage 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion CDU/CSU (Bundestagsdrucksachennummer 20/12069) wird verwiesen. 15. Wenn die Bundesregierung und entsprechende Behörden das Hawala- System nicht nutzen, welche alternativen Wege für Geldtransfers nach Afghanistan werden genutzt? In besonderen Einzelfällen, in denen es zur Rettung von Menschenleben oder zur Durchführung von besonders wichtigen Hilfsprojekten mangels verlässlicher Bankensysteme keine alternativen Möglichkeiten für Geldtransfers gibt, wird von einzelnen Ressorts zugelassen, dass geförderte Zuwendungsempfänger und Durchführungsorganisationen nach Abwägung aller Risiken als ultima ratio ein Hawala-System nutzen. Die Nutzung eines Hawala-Systems unterliegt hierbei strengen Voraussetzungen. Für die Durchführung von Projekten durch Dritte gelten enge Auflagen und Berichtspflichten, um auszuschließen, dass Mittel zweckentfremdet werden. 16. Welche Wege für Geldtransfers nach Afghanistan nutzen offizielle afghanische Stellen in Deutschland wie die Botschaft und Konsulate? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 17. Wenn die Bundesregierung und entsprechende Behörden das Hawala- System nutzen, inwiefern steht das in Einklang mit geltendem Recht? Auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen. 18. Inwiefern sieht die Bundesregierung Gefahren bei der Nutzung des Hawala-Netzwerks? Auf die Antwort der Bundesregierung vom 22. Juli 2024 auf Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD (Bundestagsdrucksachennummer 20/12354) wird verwiesen. 19. Welche Erkenntnisse über Mittelsmänner oder Unternehmen des Hawala-Netzwerks liegen der Bundesregierung vor? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 20. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass über Hawala-Systeme keine Mittel an Personen, Unternehmen oder Strukturen gelangen, die den Taliban, terroristischen Organisationen oder sanktionierten Akteuren nahestehen? Auf die Antwort zu Frage 15 wird verwiesen. 21. Welche Kontrollmechanismen bestehen bei Hilfszahlungen nach Afghanistan (bitte Empfängerprüfung, Geldwäscheprävention, Sanktionsprüfung, Terrorismusfinanzierungsprävention berücksichtigen)? Die Bundesregierung arbeitet im Rahmen der humanitären Hilfe mit erfahrenen humanitären Akteuren zusammen. Eine Förderung setzt voraus, dass Antragssteller einen Qualitätsprofilprozess durchlaufen und bestehen. Hierbei kommen internationale Standards und Prüfmechanismen zum Einsatz. Die Zuwendungsempfänger sind vertraglich dazu verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Finanzierung terroristischer Aktivitäten und/oder Vereinigungen sowie sanktionsrechtliche Verstöße durch Mittel des Bundes auszuschließen. Bei (mutmaßlichem) Fehlverhalten sind Zuwendungsempfänger dazu verpflichtet, dies gegenüber dem Auswärtigen Amt anzuzeigen. Die Bundesregierung setzt bestehende Sanktionen im Afghanistan-Kontext im Rahmen der EU-Verordnungen um, dies schließt eine sanktionsrechtliche Prüfung von Hilfszahlungen ein. 22. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über eine mögliche Beteiligung Taliban-naher Akteure an der Abwicklung deutscher oder internationaler Hilfszahlungen seit 2021? Die Umsetzung der durch die Bundesregierung geförderten humanitären Hilfsmaßnahmen und für die Grundversorgung erfolgen regierungsfern. Die deutsche humanitäre Hilfe erfolgt gemäß der humanitären Prinzipien, welche Unparteilichkeit, Unabhängigkeit und Neutralität einschließen. Umsetzungspartner berichten, dass es zu Einflussnahmeversuchen durch die De-facto-Regierung kommt (z. B. der Versuch der Einflussnahme auf Empfängerlisten). Gleiches gilt für die regierungsferne Unterstützung der afghanischen Bevölkerung im Bereich der Basisversorgung. 23. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus Berichten über die Nutzung illegaler Finanztransferwege für deutsche Hilfsprogramme? Auf die Antwort der Bundesregierung 1. Juli 2024 auf Frage 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion CDU/CSU (Bundestagsdrucksachennummer 20/12069) wird verwiesen. 24. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung und den entsprechenden Behörden über dschihadistische und islamistische Gruppen in Afghanistan und ihrer Aktivitäten in Afghanistan vor? a) Wo sind welche Gruppen aktiv? b) Wie schätzt die Bundesregierung die von diesen Gruppen ausgehende Gefahr für die Bevölkerung vor Ort ein? Die Fragen 24, 24a) und 24b) werden zusammen beantwortet. Der sogenannte Islamische Staat (IS) ist in Afghanistan in Form seines regionalen Ablegers, dem sogenannten Islamischen Staat Provinz Khurasan (ISPK), vorwiegend im Norden Afghanistans sowie in Teilen der afghanischen Grenzprovinzen zu Pakistan aktiv. Ein Großteil der vom ISPK begangenen Anschläge in Afghanistan richtete sich gegen Mitglieder und Anhänger der De-facto- Regierung, insbesondere gegen Angehörige der Streit- und Sicherheitskräfte. Daneben sind Angehörige religiöser Minderheiten sowie internationale Staatsangehörige im Zielspektrum des ISPK. Hierbei werden vom ISPK auch Kollateralschäden unter der afghanischen Bevölkerung in Kauf genommen. Vereinzelt wurden auch staatliche Einrichtungen wie das Außenministerium oder der Militärflughafen in Kabul sowie die schiitische Bevölkerung, ausländische Staatsangehörige oder internationale Einrichtungen angegriffen. Trotz eines erkennbaren Rückgangs der Anschlagsbekenntnisse des ISPK zeigt sich die Gruppierung weiterhin in der Lage, komplexe Operationen durchzuführen, weshalb eine erhöhte abstrakte Gefährdung für terroristische Anschläge in Afghanistan besteht. Darüber hinaus ist Afghanistan Rückzugsraum für Al‑Qaida (AQ)-Mitglieder bzw. -Unterstützer sowie AQ-affiliierte Gruppierungen. Die Tehrik‑e‑Taliban Pakistan (TTP) hält sich im afghanisch-pakistanischen Grenzgebiet und im Landesinneren Afghanistans auf. Die TTP operiert von Afghanistan ausgehend vor allem gegen Sicherheitskräfte und öffentliche Einrichtungen und Institutionen in Pakistan. Die beiden zuletzt genannten Organisationen werden maßgeblich von der De‑facto-Regierung überwacht bzw. sind teilweise in die Strukturen des Islamischen Emirats Afghanistan eingebunden. Eine Gefährdung für die afghanische Bevölkerung im Sinne von Anschlagsplanungen ist von diesen Organisationen nicht zu erwarten. 25. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung gemeinsam mit europäischen und internationalen Partnern, um eine Unterstützung terroristischer oder menschenrechtsverletzender Strukturen in Afghanistan auszuschließen? Die Bundesregierung setzt sich gemeinsam mit europäischen und internationalen Partnern dafür ein, Risiken der Unterstützung terroristischer oder menschenrechtsverletzender Strukturen in Afghanistan zu minimieren. Partner der humanitären Hilfe und Grundversorgung arbeiten in durch die Bundesregierung geförderten Maßnahmen regierungsfern und nur dort, wo Frauen weiterhin arbeiten und Frauen und Kinder erreicht werden können. Die Auflagen internationaler Sanktionsinstrumente und die verstärkten Sorgfaltspflichten bei Transaktionen nach dem Geldwäschegesetz wegen der Listung Afghanistans als Hochrisikodrittland mit Defiziten bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (HRTC) werden strikt eingehalten. Dazu stimmt die Bundesregierung ihr Vorgehen eng mit europäischen und internationalen Partnern ab und setzt sich für die Wahrung der Menschenrechte und die Verhinderung von Terrorismusfinanzierung ein 26. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung auf Bundes- und EU-Ebene zu ergreifen, um die humanitäre Hilfe für Afghanistan aufzustocken? 27. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung auf Bundes- und EU-Ebene zu ergreifen, um Nichtregierungsorganisationen in Afghanistan zu unterstützen, die sich für die Rechte von Mädchen und Frauen einsetzen? Die Fragen 26 und 27 werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung leistet humanitäre Hilfe und Basisversorgung in Afghanistan über Nichtregierungsorganisationen, das Internationale Rote Kreuz und VN-Organisationen. Das Auswärtige Amt fokussiert seine Projektarbeit im Bereich der humanitären Hilfe noch stärker auf unmittelbar lebensrettende Maßnahmen in priorisierten Kontexten. Dabei orientiert sich das AA an den Bedarfserhebungen der VN und steht in engem Dialog mit seinen Umsetzungspartnern. Bezüglich der Rechte von Mädchen und Frauen wird auf die Antwort zu Fragen 9 bis 12 verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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