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AGFK Deutschland

lobbyregister / register_entry 29.01.2026 · Original ↗

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AGFK Deutschland Tätigkeit: Plattform, Netzwerk, Interessengemeinschaft, Denkfabrik, Initiative, Aktionsbündnis o. ä. Die AGFK Deutschland vertritt als Dachorganisation die gemeinsamen Interessen der kommunalen Arbeitsgemeinschaften für Fuß- und Radverkehr, die sich ihrem Netzwerk angeschlossen haben. Ihr erklärtes Ziel ist es somit, die fachlichen Interessen der Mitgliedskommunen der kommunalen Arbeitsgemeinschaften im Themenbereich Nahmobilität (=aktive, muskelbetriebene Mobilität aus eigener Kraft, wie z.B. zu Fuß oder mit dem Fahrrad, aber auch mit Rollern, Inlineskates, Geh- und Bewegungshilfen etc.). gegenüber Politik und Verwaltung auf Bundesebene zu vertreten. Sie bringt Wissen und Bedarfe der kommunalen Praxis in die Bundesebene ein und soll gleichzeitig Anliegen der Bundesebene in die kommunale Umsetzung transportieren. Zum Zwecke der Interessenvertretung werden Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesministerien sowie mit Abgeordneten und ihren Mitarbeitenden des Deutschen Bundestages geführt. Des Weiteren werden Stellungnahmen an o. g. Akteure übersandt. Außerdem findet eine stellvertretende Teilnahme am Bund-Länder-Arbeitskreis (BLAK) Radverkehr sowie am BLAK Fußverkehr statt. Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Verkehr"; Straßenverkehr; Verkehrspolitik; Verkehrsinfrastruktur Regelungsvorhaben: - Weiterentwicklung der bundesrechtlichen Rahmenbedingungen für kommunale Nahmobilität (StVG, StVO, VwV-StVO und verwandte Regelwerke): Die AGFK Deutschland verfolgt das Ziel, die bundesrechtlichen Rahmenbedingungen für die kommunale Nahmobilität weiterzuentwickeln. Dazu gibt sie fachliche Empfehlungen und bringt kommunale Perspektiven in politische Entscheidungsprozesse auf Bundesebene ein, insbesondere im Kontext des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), der Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) und verwandter Regelwerke. Ziel ist die Verbesserung der rechtlichen und administrativen Voraussetzungen für Fuß- und Radverkehr in Kommunen.

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