Konkretisierung und Umsetzung der Fußverkehrsstrategie des Bundes (Antwort zu Drs. 21/798)
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Konkretisierung und Umsetzung der Fußverkehrsstrategie des Bundes (Antwort zu Drs. 21/798)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/975
21. Wahlperiode 18.07.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Luigi Pantisano, Jorrit Bosch,
David Schliesing, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/798 –
Konkretisierung und Umsetzung der Fußverkehrsstrategie des Bundes
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Fußverkehr ist die ursprünglichste, inklusivste und nachhaltigste Form der
Mobilität. Er leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit der
Bevölkerung, zur Entlastung unserer Umwelt und zur Steigerung der Lebensqualität
in unseren Städten und Gemeinden. Der Fußverkehr ist die Grundlage für
sozial gerechte Mobilität, weil er praktisch allen Bürgerinnen und Bürgern als
Mobilitätsform zugänglich ist. Für jene, denen er nicht zugänglich ist, muss er
durch die Schaffung barrierefreier Zugänge ermöglicht werden. Die von der
Vorgängerregierung verabschiedete nationale Fußverkehrsstrategie (FVS) war
ein Schritt in diese Richtung und hat das Bewusstsein für die Belange der zu
Fuß Gehenden geschärft.
Mit dem Regierungswechsel stellt sich die Frage, inwiefern die neue
Bundesregierung die begonnene Arbeit fortsetzen und ausgestalten wird, um den
Fußverkehr als integralen Bestandteil einer zukunftsfähigen Verkehrspolitik
auszubauen. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD hat der
Fußverkehr keine eigenständige Würdigung erfahren und wird lediglich im
Zusammenhang mit dem Radverkehr erwähnt.
Die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die laufende
Legislaturperiode sehr allgemein formulierten Ziele zur Förderung des Rad-
und Fußverkehrs geben keinen Aufschluss darüber, welche konkreten
Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur und der Rahmenbedingungen für
den Fußverkehr angedacht und umgesetzt werden sollen.
Auch konkrete Maßnahmen, die ein zentrales Element der
Fußverkehrsstrategie darstellen können, werfen Fragen auf. In der Strategie (vgl. S. 8) heißt es
beispielsweise: „Das BMDV [damaliges Bundesministerium für Digitales und
Verkehr] wird zudem eine Broschüre mit Beispielen einladender
Fußverkehrsinfrastruktur entwickeln. Ziel dieser Broschüre ist es, Kommunen, Planern
und anderen Akteuren aufzuzeigen, wie Fußgängerinfrastruktur gestaltet
werden kann, um den Fußverkehr zu fördern und sicherer sowie angenehmer zu
machen. […]“. Sie stehen in einem Spannungsverhältnis zu Aussagen
beispielsweise im Pakt für Verkehrssicherheit 2021 von Bund, Ländern,
Kommunen und zivilgesellschaftlichen Akteuren, darin heißt es: „Maßnahmen zur
Verbesserung der Verkehrssicherheit werden seit Jahrzehnten engagiert
vorangetrieben. Geeignete Maßnahmen sind häufig bereits bekannt und müssen bei
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr vom 18. Juli 2025
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Bedarf auch höhere Investitionen (z. B. zum Umbau der Straßeninfrastruktur)
in Betracht ziehen. In vielen Bereichen der Verkehrssicherheitsarbeit – allen
voran bei der Straßeninfrastruktur […] soll die gesamtgesellschaftliche
Verantwortung weiter intensiviert und dabei existierende und wirksame
Maßnahmen verstärkt umgesetzt werden. Die Akzeptanz von den
Entscheidungsträgern bis hin zu betroffenen Anwohnern oder Verkehrsteilnehmern, die hierfür
erforderlichen Schritte zu gehen, ist für eine erfolgreiche Umsetzung von
maßgeblicher Bedeutung. […] Eine standardisierte, fehlerverzeihende und für
alle Verkehrsteilnehmenden verständliche Infrastruktur sollte hierbei das Ziel
sein.“
Auch in einem anderen Zusammenhang, beispielsweise S. 13 der FVS: „Im
Rahmen des Förderprogramms „Intelligente Mobilität“ werden zum Beispiel
intelligente Lichtsignalanlagen erprobt. Diese Anlagen optimieren die
Verkehrssteuerung, indem sie die Ampelphasen in Echtzeit an Fußgängerströme
und Verkehrsaufkommen anpassen. […] Die Vernetzung von Fahrzeugen mit
Zufußgehenden über die V2X-Technologie (V2X = Vehicle-to-Everything)
bietet darüber hinaus perspektivisch eine weitere Schutzmaßnahme.“, bleiben
aus Sicht der Fragestellenden zu unkonkret.
1. Wird die Umsetzung der FVS von der aktuellen Hausleitung des
Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMV) unterstützt (bitte
begründen)?
26 Prozent aller Wege werden in Deutschland ausschließlich zu Fuß
zurückgelegt. Der Fußverkehr ist sowohl als eigenständige Verkehrsart als auch als
Bindeglied zu allen anderen Verkehrsarten ein wesentlicher Bestandteil der
Mobilität in Deutschland. Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) unterstützt die
Umsetzung der Fußverkehrsstrategie (FVS), vgl.: www.bmv.de/SharedDocs/D
E/Publikationen/StV/fussverkehrsstrategie.pdf?__blob=publicationFile.
2. Im Umfang von wie vielen Vollzeitäquivalenten (VZÄ) sind derzeit
Beschäftigte des BMV und anderer Häuser mit der Umsetzung befasst (bitte
nach Bundesministerien bzw. Behörden, Referaten und jeweiligen auf die
Umsetzung entfallenden VZÄ aufschlüsseln)?
Im BMV sind zwei Vollzeitbeschäftige mit der Umsetzung der FVS befasst. Da
der Fußverkehr auch Teil aller anderen Mobilitätsketten ist, befassen sich auch
viele andere Beschäftige sowohl im BMV als auch den anderen Ressorts mit
dem Fußverkehr und damit der Umsetzung der FVS.
3. Ist analog zum Nationalen Radverkehrsplan ein Nationaler
Fußverkehrsplan zu erwarten, wenn ja, bis wann, wer soll warum in dessen
Erarbeitung einbezogen werden, und wenn nein, warum nicht?
Zunächst ist die Umsetzung der FVS abzuwarten.
4. In welchem Umfang und für welche Teilbereiche werden seitens der
Bundesregierung Haushaltsmittel für die Umsetzung der FVS in der
mittelfristigen Finanzplanung veranschlagt (bitte die einzelnen Jahre
angeben)?
Gemäß dem 2. Regierungsentwurf zum Haushalt 2025 sind im Einzelplan 12
für den Titel 893 91 „Förderung des Fußverkehrs“ Mittel i. H. v. 2,5 Mio. Euro
vorgesehen. Darüber hinaus können gemäß Haushaltsvermerk in der
Titelgruppe 09 bei Kapitel 1210 „Unterstützung der Förderung des Rad- und
Fußverkehrs“ Fußverkehrsmaßnahmen von untergeordneter Bedeutung bei gemeinsam
geplanten und gebauten Rad- und Fußverkehrsmaßnahmen aus jedem Titel der
Titelgruppe finanziert werden. Zudem wird der Fußverkehr als untergeordneter
Tatbestand im Rahmen einer Vielzahl anderer Titel gefördert, meist in
Kombination mit anderen Maßnahmen.
Ab dem Haushaltsjahr 2026 sollen Rad- und Fußverkehrsmaßnahmen
zusammen im Titel „Aktive Mobilität“ im Sondervermögen Klima- und
Transformationsfonds veranschlagt werden.
5. Werden über das bestehende Jahresfortbildungsprogramm des
Mobilitätsforums Bund, insbesondere zu Radverkehr und übergreifenden
Fragen der Verkehrssicherheit, hinaus noch im laufenden Jahr als
Schlussfolgerung aus der Fußverkehrsstrategie spezielle Fortbildungsangebote
aufgelegt (vgl. FVS, S. 8: „Unterstützt werden die Kommunen hierbei
durch verschiedene Förderprogramme und Initiativen des Bundes. Dazu
gehören z. B. das Mobilitätsforum Bund, das den Austausch und die
Vernetzung von Kommunen, Akteuren und Fachleuten fördert.“)?
Der Fußverkehr wird im Jahresfortbildungsprogramm 2025 des
Mobilitätsforums Bund im Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) berücksichtigt,
vgl.: www.mobilitaetsforum.bund.de/DE/Home/home_node.html. Die
Radverkehrsförderung und das Thema Verkehrssicherheit sind mit dem Fußverkehr
verbunden. Das Mobilitätsforum Bund im BALM bietet unter anderem
Fachvorträge, Grundlagenseminare und Vertiefungsseminare zum Radverkehr an,
die die Belange des Fußverkehrs mitberücksichtigen.
6. Wenn im Rahmen der geplanten Broschüre zu „einladender
Fußverkehrsinfrastruktur“ aufgezeigt wird, „wie Fußgängerinfrastruktur gestaltet
werden kann, um den Fußverkehr zu fördern und sicherer sowie
angenehmer zu machen“, erstreckt sich die Darstellung zur „Gestaltung“
neben der baulichen Ausgestaltung auch auf den Prozess der
(partizipativen) Plan- bzw. Maßnahmengestaltung unter Einbindung von
Zufußgehenden, anderen Verkehrsteilnehmenden, Anwohnerinnen und Anwohnern
und von lokalen Initiativen und Verbänden (siehe auch Verweis auf FVS
und Pakt für Verkehrssicherheit in der Vorbemerkung der
Fragestellenden)?
7. Werden an der Konzeption und Erstellung der Broschüre
zivilgesellschaftliche Akteure beteiligt, wenn ja, zu welchem Zeitpunkt, in welcher
Form, und mit welchem Grad der Mitwirkungsmöglichkeit, und wenn
nein, warum nicht?
8. Wie wird die Broschüre den Planerinnen und Planern proaktiv
zugänglich gemacht?
a) Wie wird sichergestellt, dass die Informationen auch wahrgenommen
werden?
b) Welche konkreten Veranstaltungen oder Formate sind geplant?
Die Fragen 6 bis 8b werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Erstellung der geplanten Broschüre ist noch nicht abgeschlossen.
9. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Straßenbaubehörden der
Länder – sowohl bei der eigenverantwortlichen Planung und Umsetzung
von Fußgängerquerungsstellen (Ampeln, Zebrastreifen, Querungshilfen)
als auch bei Gemeinschaftsmaßnahmen mit Kommunen – aktiv in die
Förderung und Verbreitung einladender Fußverkehrsinfrastruktur
einbezogen werden und dabei eine Multiplikatorfunktion wahrnehmen?
Die Straßenbaubehörden der Länder unterfallen nicht der Zuständigkeit der
Bundesregierung.
10. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass zum Zeitpunkt
des Beschlusses der Fußverkehrsstrategie keine Förderaufrufe für
Sustainable Urban Mobility Plans (SUMPs) mehr offen waren?
Ja.
11. Wann soll es einen weiteren Förderaufruf für SUMPs-Projekte geben
(vgl. FVS, S. 8: „Darüber hinaus fördert der Bund Programme zur
Radverkehrsförderung und unterstützt die Entwicklung von Sustainable
Urban Mobility Plans. Diese nachhaltigen, langfristigen Konzepte
verfolgen das Ziel, eine umweltfreundliche, effiziente und sozial gerechte
Mobilität in Städten zu fördern.“)?
Die Ausgestaltung eines weiteren Förderaufrufs ist abhängig vom
Haushaltsaufstellungsverfahren 2026.
12. Wann und in welcher Form werden Kommunen über zukünftige
Förderaufrufe informiert?
Informationen werden über die bekannten Portale veröffentlicht.
13. Wie beurteilt die Bundesregierung die Inanspruchnahme und
Ausgestaltung der zurückliegenden Förderaufrufe für SUMPs aus den Jahren 2023
und 2024?
14. Wie hoch war das jeweilige Bewilligungs- und Mittelabflussvolumen
(absolut und prozentual) in den Jahren 2023 und 2024?
Die Fragen 13 und 14 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Förderaufrufe sind auf großes Interesse gestoßen. Mit dem ersten
Förderaufruf wurden 17 Vorhaben mit einem Volumen von rund 5,2 Mio. Euro
gefördert. Mit dem zweiten Förderaufruf wurden weitere 32 Vorhaben mit einem
Volumen von rund 7,7 Mio. Euro bewilligt. Die 17 bewilligten Vorhaben aus dem
ersten Förderaufruf starteten zum 1. Januar 2024. Folglich wurden im Jahr
2023 keine Mittel bewilligt oder abgerufen. Eine Übersicht über die 49
Projekte beider Förderaufrufe ist abrufbar unter:
www.bmv.de/SharedDocs/DE/Anlage/G/foerderprojekte-nachhaltig-mobil-plan
en.pdf.
15. Wie verteilen sich die beantragten und in Anspruch genommenen Mittel
im Hinblick auf die Gemeindegröße und Lage in einer
strukturschwachen Region und kommunale Haushaltssituation (bitte tabellarisch
aufschlüsseln)?
Im Rahmen der Bewilligung wurden die Kommunen keiner
regionalstatistischen Raumtypologie zugeordnet. Die Zugehörigkeit zu strukturschwachen
Räumen wurde folglich nicht erfasst. Die 49 Vorhaben verteilen sich auf 26
städtische Knoten und 23 andere Kommunen.
16. Wie beurteilt die Bundesregierung die Inanspruchnahme des bisherigen
Informationsangebots zu SUMPs?
Das Informationsangebot ist auf großes Interesse gestoßen.
17. Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um auch
Kommunen anzusprechen und zum Mitmachen zu animieren, die noch
nicht beim Nationalen Kompetenznetzwerk für nachhaltige Mobilität
(NaKoMo) registriert sind?
Das BMV wirbt für das NaKoMo mittels Informationsmaßnahmen, direkter
Ansprache von Akteuren, Veranstaltungsformaten und digitalen
Vernetzungsangeboten.
18. Wie bewertet die Bundesregierung die Nutzung des Informationsportals
„nachhaltig.mobil.planen“ (bitte nach monatlichen Seitenaufrufen,
Downloads und Newsletter-Abonnements in den Jahren 2023 und 2024
aufschlüsseln)?
Das Portal ist die zentrale Informationsstelle für das nationale
Unterstützungsprogramm nachhaltig.mobil.planen. Im Monat Mai 2025 verzeichnete das
Portal 10 263 Besuche.
19. Aus wie vielen Kommunen gingen Beratungsanfragen an die von
VDI/VDE Innovation + Technik betriebene zentrale Anlaufstelle ein, und
wie viele dieser Kommunen stellten anschließend einen Förderantrag?
20. Welche Hauptgründe nannten Kommunen im Rahmen der
Beratungsgespräche dafür, letztlich keinen Antrag einzureichen?
Die Fragen 19 und 20 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Angaben im Sinne der Fragestellungen werden nicht statistisch erfasst.
21. Welche konkreten Schlussfolgerungen für die Zukunft zieht die
Bundesregierung aus den Ergebnissen, die die „Bestandserhebung und -analyse
in Bezug auf nachhaltige urbane Mobilitätspläne (Sustainable Urban
Mobility Plans – SUMPs) in deutschen Kommunen mit über 100.000
Einwohnern“ gerade in den Themenfeldern „vertikale Kooperation“ und
„Partizipation“ offenbart hat?
Die Erkenntnisse des Forschungsprojekts fließen in die Arbeit des vom BMV
initiierten „Nationalen Fachkreises nachhaltig.mobil.planen“ ein. In diesem
erarbeiten Vertreter von Bund, Ländern, Kommunen, Planungspraxis und
Wissenschaft u. a. nationale Kriterien für die Bewertung von nachhaltigen
Mobilitätsplänen. Die genannten Themenfelder werden dabei berücksichtigt.
22. Wie fördert die Bundesregierung in Zukunft, dass gemäß dem im „Pakt
für Verkehrssicherheit“ proklamierten ebenenübergreifenden und die
Zivilgesellschaft einschließenden Ansatz sowohl lokale
zivilgesellschaftliche Akteure des Fußverkehrs als auch andere Verwaltungsebenen
stärker in die Planungen zur Ausgestaltung der SUMPs-Förderprogramme
einbezogen werden?
Das Förderprogramm des Bundes unterstützt Vorhaben für
verkehrsträgerübergreifende Planungen. Dies schließt den Fußverkehr mit ein. Förderfähig sind
Projekte, die alle relevanten Akteure im SUMP-Prozess einbeziehen. Für
künftige Förderaufrufe kann das BMV auf die Expertise des Fachkreises „nachhal-
tig.mobil.planen.“ zurückgreifen.
23. Mit welchen Prozessen und Instrumenten wird derzeit und zukünftig
verstärkt dafür gesorgt, dass bei GVFG-förderfähigen (GVFG =
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) Großvorhaben des schienengebundenen
öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) nicht nur die barrierefreie
Ausgestaltung von Zugängen, Treppenaufgängen und Tunneln berücksichtigt
und gefördert wird, sondern die Planungen auch hinsichtlich der Führung
und Ausgestaltungen der Fußzuwegungen ganzheitlich die
Fußverkehrsnetze der Umgebung und deren – auch im Zusammenspiel mit anderen
angrenzenden Verkehrsträgern – barrierefreie und sichere Ausgestaltung
gewährleisten (vgl. FVS, S. 8: „Das GVFG-Förderprogramm
(Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) stellt zusätzlich Mittel für den Ausbau
von Verkehrsnetzen bereit:“)?
Der Bund unterstützt die Länder und Kommunen bei der Wahrnehmung ihrer
Aufgaben vielfältig in finanzieller Hinsicht, u. a. über das
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG). Der Bund hat keine Planungshoheit bei Vorhaben
des schienengebundenen ÖPNV. Wesentliche Fördervoraussetzung gemäß
GVFG ist, dass das Vorhaben Belange von Menschen mit
Mobilitätsbeeinträchtigung berücksichtigt und den Anforderungen der Barrierefreiheit möglichst
entspricht. Bei der Vorhabenplanung sind die zuständigen
Behindertenbeauftragten oder Behindertenbeiräte anzuhören. Sind diese nicht verfügbar, sind
stattdessen die entsprechenden Verbände im Sinne des § 5 des
Behindertengleichstellungsgesetzes anzuhören.
24. Inwiefern wird seitens des Bundes bei Neubauten und Umbauten von
Bundesstraßen überprüft, ob die im Rahmen der
Bundesauftragsverwaltung zuständigen Landesbehörden Sicherheitsaudits durchführen, und
wie wird deren Qualität hinsichtlich der Berücksichtigung des
Fußverkehrs gesichert (vgl. FVS, S. 9: „Bei Neubauten und Umbauten von
Straßen sollten regelmäßige Verkehrssicherheitsaudits durchgeführt werden,
um Sicherheitsdefizite frühzeitig zu erkennen. Auch Bestandsaudits sind
essenziell, um bestehende Strukturen zu überprüfen und Verbesserungen
vornehmen zu können.“)?
a) In wie vielen Fällen kam es in den Jahren von 2020 bis 2024 dabei
zu Beanstandungen?
b) Welche Nachbesserungen waren jeweils erforderlich?
25. Wie viele Bestandsaudits an Bundesstraßen wurden in den Jahren von
2020 bis 2024 durchgeführt, und wie viele davon betrafen
Streckenabschnitte unter Einbeziehung von Fußverkehr (insbesondere
Ortsdurchfahrten)?
26. Welche Umgestaltungs- bzw. Maßnahmenbedarfe wurden im Rahmen
der Audits ermittelt, und wie ist der Umsetzungsstand der ermittelten
Maßnahmen (bitte tabellarisch nach Jahr, Bundesländern, Bestandsaudits
mit und ohne Einbeziehung von Streckenabschnitten mit Fußverkehr
aufschlüsseln)?
27. Wie gedenkt die Bundesregierung, zukünftig die Umsetzung der zitierten
Festlegung aus der Fußverkehrsstrategie zu überprüfen und etwaige
Nachsteuerungsbedarfe zu ermitteln?
28. Wie viele Fortbildungstage zu Fragen der Sicherheitsaudits wurden in
der Fachaufsichtsbehörde des Bundes in den Jahren von 2020 bis 2024
jeweils absolviert?
Die Fragen 24 bis 28 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Entsprechende Statistiken liegen der Bundesregierung nicht vor. Das BMV und
das Fernstraßen Bundesamt prüfen im Zuge des „Gesehen-Vermerks“ für
vorlagepflichtige Straßenbaumaßnahmen u. a. die Beachtung der gesetzlichen
Vorgaben und technischen Regelwerke. Darunter auch das Vorliegen von
Sicherheitsaudits. Im Übrigen wird auf die Webseite der Bundesanstalt für Straßen-
und Verkehrswesen (BASt) verwiesen:
www.bast.de/DE/Verkehrstechnik/Fachthemen/v1-sicherheitsaudit/v1-sicherhe
itsaudit.html.
29. Wird der Bund eine verpflichtende Durchführung der Bestandsaudits für
Bundesstraßen vorsehen, wenn ja, ab wann, und wenn nein, wie sonst
will der Bund der „essenziellen“ Bedeutung der Bestandsaudits für die
Sicherheit Zufußgehender insbesondere bei Querung von Bundesstraßen
gerecht werden?
Die Durchführung von Bestandsaudits auf Grundlage des Artikels 6a der EU-
Richtlinie 2008/96/EG über ein Sicherheitsmanagement für die
Straßenverkehrsinfrastruktur wird durch die Länder und die Autobahn GmbH des Bundes
ab Ende 2025 schrittweise beginnen.
30. Auf welche Weise kontrolliert der Bund, dass die Verpflichtung zur
Durchführung von Verkehrsschauen im Bereich der Bundesstraßen
tatsächlich umgesetzt wird (vgl. FVS, S. 9 f.: „Regelmäßige
Verkehrsschauen, die Umsetzung von Empfehlungen aus Unfallkommissionen sowie
Fußverkehrs-Checks und Ortsbegehungen sind hier ebenfalls wirksame
Instrumente.“)?
31. Wie viele Verkehrsschauen fanden in den Jahren von 2020 bis 2024 im
Bereich der Bundesstraßen statt, in wie vielen Fällen unterblieb eine
solche aus jeweils welchem Grund (z. B. nach Zustimmung der höheren
Verwaltungsbehörde)?
Die Fragen 30 und 31 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Zuständig für den Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und damit
auch für die Durchführung von Verkehrsschauen, mit Ausnahme der
Autobahnen, sind die Landesbehörden. Den Ländern obliegt dem Bund gegenüber
keine Berichtspflicht.
32. Inwiefern wird die Bundesregierung im Rahmen der Errichtungs- und
Ausführungsregelungen für die Verwendung der Mittel aus dem
Infrastruktursondervermögen durch Bund, Länder und Kommunen im
Bereich der Straßeninfrastruktur dafür Sorge tragen, dass im Rahmen von
Baumaßnahmen neu zu bauende Lichtsignalanlagen dem Ziel der
intelligenten Mobilität gerecht werden und über C-ITS (Cooperative Intelligent
Transport Systems) verfügen, damit Einsatzfahrzeuge priorisiert und
dadurch die Sicherheit erhöht werden kann (siehe auch Zitat aus der FVS in
der Vorbemerkung der Fragestellenden)?
Der Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen
von Ländern und Kommunen – Länder-und-Kommunal-
Infrastrukturfinanzierungsgesetz – setzt den neu geschaffenen Artikel 143h Absatz 2 des
Grundgesetzes einfachgesetzlich um und regelt die Nutzung des Anteils der Länder
am Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität in Höhe von
100 Mrd. Euro durch Länder und Kommunen. Für die Umsetzung des Gesetzes
sind die Länder zuständig.
33. Welche Maßnahmen sind konkret vonseiten des Bundes geplant, um das
Ziel: „organisatorischer und betrieblicher Rahmenbedingungen […], um
das autonome und vernetzte Fahren auch länderübergreifend im
Bundesgebiet […] anwenden zu können“ zu erreichen (vgl. Strategie der
Bundesregierung für autonomes Fahren im Straßenverkehr“ vom 4.
Dezember 2024), und wird dabei der Schutz von Zufußgehenden mitgedacht
und verwirklicht?
In der Strategie für autonomes Fahren im Straßenverkehr werden Maßnahmen
zur Schaffung von organisatorischen und betrieblichen Rahmenbedingungen
festgehalten, die autonomes und vernetztes Fahren auch länderübergreifend im
Bundesgebiet ermöglichen sollen. So soll bei der Weiterentwicklung des
Rechtsrahmens auf praxisorientierte und flexible Genehmigungsprozesse
geachtet werden, soweit möglich auch im Sinne einer stärkeren Bund-Länder-
Vernetzung. Die Förderung der Nutzungsbereitschaft und die Schaffung des
größten zusammenhängenden Betriebsbereiches tragen zu einer
länderübergreifenden Anwendung des autonomen Fahrens bei.
Der Schutz von Fußgängern ist bei der Integration von autonomen
Mobilitätsangeboten in örtliche Mobilitätskonzepte mit zu berücksichtigen und
einzubinden.
34. Ist der Bund-Länder-Arbeitskreis Fußverkehr allein für die
verkehrssicherheitsbezogenen Aspekte der Fußverkehrsstrategie zuständig oder
erfolgt dies in Abstimmung mit dem Bund-Länder-Arbeitskreis
Verkehrssicherheit (vgl. FVS, S. 14: „Das BMDV hat zudem auch für den
Fußverkehr einen Bund-Länder-Arbeitskreis eingerichtet, der dem Austausch
zwischen den Ländern aber auch mit dem Bund dient. Hier hat der Bund
eine koordinierende Rolle übernommen.“; bitte begründen)?
a) Wann fanden die letzten drei Tagungen dieser Arbeitskreise jeweils
statt?
b) Welche Themen sind dort aktuell in Bearbeitung?
c) Welche davon haben einen Bezug zum Fußverkehr?
Die Fragen 34 bis 34c werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bund-Länder-Arbeitskreis Fußverkehr (BLAK FV) dient der Erörterung
von Fußverkehrsthemen und damit auch verkehrssicherheitsbezogenen
Aspekten der FVS. Bislang hat der BLAK FV zweimal getagt (28. Februar 2024 und
3. April 2025). Die nächste Sitzung ist für Herbst 2025 geplant. Das BMV und
die Länder arbeiten dort zu verschiedenen Themen zusammen, z. B.:
• Erörterung der Ergebnisse des vom BMV geförderten „Monitor Fußverkehr
2024“,
• Darstellung und Erörterung der Ergebnisse des abgeschlossenen
Forschungsprojekts „Barrierefreie Gestaltung von Querungsanlagen an
Ortsdurchfahrten von Bundesfernstraßen“ (BASt).
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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