Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V. (ADFC)
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Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V. (ADFC)
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit über 240.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik und Tourismus. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Der ADFC ist parteipolitisch neutral, aber parteilich, wenn es um die Interessen Rad fahrender Menschen geht.
Ausgeübte Tätigkeit zum Zweck der Interessenvertretung: Stellungnahmen zu Entwürfen von Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften; Beauftragung und Veröffentlichung von Forschungsarbeiten; Ausrichtung von parlamentarischen Abenden; Kommunikation mit Bundestagsabgeordneten, einzeln und in Gruppen wie dem Parlamentskreis Fahrrad; parlamentarische Radtour; Kommunikation mit dem BMDV, z. B. im Bund-Länder-Arbeitskreis Radverkehr (BLAK).
Interessenbereiche: Straßenverkehr; Verkehrspolitik; Sonstiges im Bereich "Sport, Freizeit und Tourismus"; Verkehrsinfrastruktur; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Klimaschutz; Tourismus
Regelungsvorhaben:
- Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG): Erweiterung der Verordnungsermächtigung in § 6 StVG um die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung.
- Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO): Änderung der StVO zugunsten des Rad- und Fußverkehrs und Nutzung der neuen Ermächtigungen des StVG
- Neufassung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO): Neufassung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, besonders der Vorschriften zur Fahrradausstattung
- Novelle des Bundeswaldgesetzes (BWaldG), Betretungsrecht: Aufrechterhaltung des Betretungsrechts im Wald, speziell mit Fahrrädern
- Mobilitätsdatengesetz (MDG): Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes.
Ziel ist die Berücksichtigung von Mobilitätsdaten zur Förderung des Radverkehrs. Beispiele sind: Die Erfassung von Fahrradstellplätzen in Fahrradparkhäusern und öffentlichen Fahrradboxen, Mobilitätsdaten von öffentlichen Fahrradverleihsystemen und die Auslastung von Fahrradstellplätzen in Bahnfahrzeugen des Fern- und Nahverkehrs.
- Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung: Novelle der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung aufgrund der Evaluierung der Bundesanstalt für Straßenwesen; Aufnahme zusätzlicher Ausrüstungsvorschriften; Angleichung der Benutzung von Radverkehrsanlagen an den Radverkehr; Überführung der Verhaltensvorschriften in die StVO
- Nationale Fußverkehrsstrategie der Bundesregierung: Die Strategie soll die Verkehrsverhältnisse für zu Fuß Gehende in Deutschland verbessern, indem die Sicherheit und Attraktivität des Fußverkehrs als Teil einer modernen Mobilität gestärkt wird. Der Stellenwert des Fußverkehrs soll neu vermessen und Ländern und Kommunen soll Orientierungshilfe bei der fußgängergerechten Gestaltung ihrer Verkehrssysteme gegeben werden. Damit wird der Bund einen koordinierenden Beitrag leisten und zwar auf der rahmengebenden gesetzlichen Ebene, im Bereich der investiven und nicht-investiven Förderung sowie mittels organisatorischer und vernetzender Aktivitäten.
- Zwölfte Verwaltungsvorschrift zur Änderung der VwV-StVO: Anpassung der Verwaltungsvorschrift an die neuen Gesetzesziele der StVO nach Veröffentlichung der siebenundfünfzigsten Verordnung zur Änderung verkehrsrechtlicher Vorschriften am 10.10.2024, Stellungnahme und inhaltliche Anregungen, mit dem Ziel, Straßenverkehrsbehörden praktische Hinweise zur Anwendung der neuen Vorschriften zu geben, insbesondere zur Förderung des Rad- und Fußverkehrs
- Referentenentwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften: Rechtsgrundlagen für die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen und Fahrzeugdokumenten (digitaler Führerschein, digitaler Fahrzeugschein, digitale Parkraumkontrolle, digitaler Datenaustausch in der Verwaltung aus dem zentralen Fahrzeugregister), Online-Zugang zu Fahrzeugdaten beim Kraftfahrt-Bundesamt Erweiterung der Befugnisse der Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen bei der Erhebung von Forschungsdaten zur Untersuchung von Unfällen im Straßenverkehr in Verfolgung der Vision Zero, Verbot des gewerblichen Punktehandels
- Referentenentwurf der Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften: punktuelle Anpassungen in der eKFV, Änderungen
bezogen auf die technischen Anforderungen an Elektrokleinstfahrzeuge, Anpassung der Sicherheitsanforderung der Batterien, Anpassung der verhaltensrechtlichen Regelungen an den Radverkehr, Überfürhung der verhaltensrechtlichen Regelungen in die
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
- Nationale Tourismusstrategie: Strategische Ausrichtung und Koordinierung der Tourismuspolitik der Bundesregierung
- Referentenentwurf des Infrastruktur-Zukunftsgesetzs: Planungs-, und Genehmigungsverfahren sollen im Sinne eines bedarfsgerechten Ausbaus und Erhalts der Infrastruktur deutlich vereinfacht, digitalisiert und effizienter ausgestaltet werden. Die Effizienz von Planungs- und Genehmigungsverfahren soll im Allgemeinen und insbesondere für den Bereich Verkehr und Energie deutlich gesteigert werden. Wesentliche Verkehrsinfrastrukturen sollen in das überragende öffentliche Interesse gestellt werden. Sie sollen der öffentlichen Sicherheit und den Belangen der Landes- und Bündnisverteidigung dienen und einen Schutzgütervorrang genießen. Vorgaben des Natur- und Umweltschutzes sollen in der Praxisanwendung vereinfacht werden.
- Entwurf des Klimaschutzprogramms: Das Bundes-Klimaschutzgesetz verpflichtet in § 9 Abs. 1 die Bundesregierung, spätestens zwölf Kalendermonate nach Beginn einer Legislaturperiode ein Klimaschutzprogramm zu beschließen. Darin legt die Bundesregierung fest, welche Maßnahmen sie in den einzelnen Sektoren sowie sektorübergreifend zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele ergreifen wird. Den Klimazielen zufolge ist Deutschland verpflichtet, bis 2045 treibhausgasneutral zu werden.
- Referentenentwurf eines Gesetzes zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich: Das BMV möchte den Rechtsrahmen im Verkehrsbereich systematisch zu modernisieren. Das Gesetz zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich ist das zentrale Hauptpaket, um den Reformstau im Fachrecht systematisch aufzulösen. Es adressiert identifizierte strukturelle Bremsen. Die Notwendigkeit der Regelungen ergibt sich aus der Pflicht, den Rechtsrahmen dort zu bereinigen, wo materielle Genehmigungsvorbehalte und starre Formvorschriften keinen messbaren Mehrwert mehr bieten, aber die Modernisierung der Infrastruktur und die Innovation in der Mobilitätswirtschaft behindern. Damit schafft das Gesetz das Fundament, auf dem die parallel koordinierte Verordnungsebene aufbauen kann, um Prozesse wieder effizienter und zeitgemäßer zu gestalten. (vgl. Begründung des Referentenentwurfs, S.1)
- Referentenentwurf eines Bundeswehr-Infrastrukturbeschleunigungsgesetzes: Hintergrund des Entwurfs sind die internationale Sicherheitslage und die deutschen Sicherheitsinteressen.
Der Entwurf soll gesetzliche Grundlagen geschaffen, die die Steigerung der jährlichen Investitionen in militärische Infrastruktur, eine beschleunigte Umsetzung von Bauvorhaben der Bundeswehr sowie die zügige Bildung einer strategischen Liegenschaftsreserve ermöglichen sollen. Dazu werden Änderungen an 13 Gesetzen und Verordnungen in einem Artikelgesetz zusammengefasst.
- Finanzrahmen der EU 2028-2034: Die Europäische Union hat ihren Haushalt bzw. mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum von 2028 bis 2034 vorgestellt.
Nach Auswertungen der European Cyclists’ Federation sind in den EU-Haushaltszeiträumen
2014 bis 2027 insgesamt 6,8 Milliarden Euro aus den Strukturfonds in radverkehrsbezogene Projekte geflossen. Nach Angaben der Europäische Kommission könnten die im laufenden Finanzrahmen 2021 bis 2027 für den Radverkehr vorgesehenen Mittel mehr als 12.000 Kilometer neue oder verbesserte Radverkehrsinfrastruktur ermöglichen.
Der neue Finanzrahmen sollte auch weiterhin u.a. Städten, Kreisen und Gemeinden verlässlich Zugang EU-Mitteln für Radverkehrs- und aktive Mobilitätsprojekte gewähren.
Die Bundesregierung hat Einfluss auf den mehrjährigen Finanzrahmen der EU.
- Nationaler Radverkehrsplan 3.0: Der Nationale Radverkehrsplan (NRVP) bildet die Grundlage für die Radverkehrspolitik in Deutschland. Er steckt die Rahmenbedingungen ab und definiert die grundsätzlichen Leitlinien für die Radverkehrsförderung der kommenden Jahre. Das Bundeskabinett hat 2021 den NRVP 3.0 „Fahrradland Deutschland 2030“ verabschiedet. Grundlage für den Inhalt war ein breiter Beteiligungsprozess, an dem sich neben Fachleuten und Verbänden auch Bürger*innen beteiligen konnten.
Der ADFC hält den neuen NRVP als übergeordnete Strategie des Bundes für eine gute Grundlage für die Radverkehrsförderung in den nächsten zehn Jahren. Die Maßnahmen müssen aber nachhaltig finanziert, der Rechtsrahmen angepasst und Hürden abgebaut werden, die es erschweren, qualitativ hochwertige Radverkehrsinfrastruktur auszubauen.
- Entwurf einer Verordnung zur Neuregelung für den Betrieb und die Genehmigung von Fahrzeugen sowie straßenverkehrsrechtlicher Regelungen: Der Entwurf ist eine Neubewertung und Neufassung der bisherigen Inhalte der StVZO – jedoch mit dem Unterschied, dass die Bezeichnung der Verordnung nunmehr verständlich wiedergibt, was in der Verordnung geregelt wird. Denn seit der Herauslösung des Zulassungs- und Fahrerlaubniswesens aus der StVZO durch die Aufhebung der §§ 1 bis 15l StVZO und dem Erlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung – FZV sowie der Fahrerlaubnis-Verordnung – FeV war die Beibehaltung der bisherigen Verordnungsbezeichnung als Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung inhaltlich irreführend.
Ziel der FGBV ist es, die komplexen technischen Inhalte künftig – auch für die Bürgerinnen und Bürger als Fahrzeugverantwortliche – aufgrund der neuen nutzerfreundlichen und übersichtlichen Struktur besser verständlich zu machen.
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