Bundesarbeitsgemeinschaft Deutscher Kommunalversicherer - BADK -
Text
Bundesarbeitsgemeinschaft Deutscher Kommunalversicherer - BADK -
Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
Wahrnehmung, Förderung und Koordination der gemeinsamen Interessen der deutschen Kommunalversicherer; Vertretung und Beratung der deutschen Kommunalversicherer in allen fachlichen, wirtschaftlichen, wirtschaftspolitischen, rechtlichen, rechtspolitischen, technischen und organisatorischen Fragen. Insbesondere soll die Möglichkeit der politischen Einflussnahme gewährleistet werden, wenn sich versicherungsrechtliche oder haftungsrechtliche Änderungen in der Gesetzgebung abzeichnen. Von besonderem Interesse sind gesetzliche Haftungsverschärfungen im Bereich der Amts- und Staatshaftung sowie Änderungen im Bereich der Versicherungsaufsicht. Dann kann eine Kontaktaufnahme auf politischer und ministerieller Ebene erfolgen.
Interessenbereiche: Öffentliches Recht; Verkehrspolitik; Versicherungswesen; Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung; Sonstiges im Bereich "Staat und Verwaltung"; Verkehrsinfrastruktur; Personenverkehr; Verwaltungstransparenz/Open Government; Staatsorganisation; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Rechtspolitik; Zivilrecht
Regelungsvorhaben:
- Konkretisierung von bestehenden Staatshaftungsregeln und Prüfung der Einführung eines Staatshaftungsgesetzes: Vermeidung einer Ausweitung der bestehenden staatlichen Haftung unter Berücksichtigung der damit verbundenen finanziellen Belastungen für Kommunen und deren Versicherbarkeit
- internetbasierte Zulassung für Kfz von Haltern, die von der Versicherungspflicht befreit sind: Möglichkeit zur internetbasierten Zulassung für Halter, die nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 PflVG von der Versicherungspflicht befreit sind
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