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Schriftliche Frage 144 von Rebecca Lenhard (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welchen Zeitrahmen setzt sich das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) für die Erstellung der in der Sitzung des…

dip / schriftliche_frage 13.02.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung.

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Schriftliche Frage 144 von Rebecca Lenhard (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welchen Zeitrahmen setzt sich das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) für die Erstellung der in der Sitzung des… Frage 144 (Rebecca Lenhard, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welchen Zeitrahmen setzt sich das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) für die Erstellung der in der Sitzung des Ausschusses für Digitales und Staatsmodernisierung am 28. Januar 2026 vom Parlamentarischen Staatssekretär Thomas Jarzombek erwähnten Bestandsaufnahme digitaler Abhängigkeiten, und was hat dazu geführt, dass entgegen der Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 77 auf Bundestagsdrucksache 21/2979 nunmehr doch eine neue Bestandsaufnahme im BMDS geplant wird? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 10. Februar 2026: Die Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 77 auf Bundestagsdrucksache 21/2979, dass die Durchführung einer umfassenden und aktuellen Bestandsaufnahme von digitalen Abhängigkeiten in der Bundesverwaltung derzeit nicht geplant ist, da anhand vorliegender Studien bereits ein Überblick über drängende Handlungsfelder besteht, hat weiterhin Bestand. Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung informiert sich jedoch fortlaufend über die Entwicklungen im Bereich der digitalen Souveränität Europas und arbeitet darauf hin, sich ein zusammenfassendes Bild von der Lage im Bereich digitale Souveränität zu machen, auch über die digitalen Abhängigkeiten der Bundesverwaltung hinaus. Dabei soll auch die Definition digitaler Souveränität, die derzeit im Rahmen der von Deutschland und Frankreich initiierten Taskforce Digitale Souveränität entwickelt wird, berücksichtigt werden. Der genaue Zeitrahmen hängt daher auch von dem Fortschritt der Arbeiten der Taskforce ab.

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