Schriftliche Frage 145 von Robin Jünger (AfD): Welche Schlussfolgerungen leitet die Bundesregierung aus der Zielerreichung von 57 Prozent im Bereich Digitalisierung für ihre Aussage in de…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung.
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Schriftliche Frage 145 von Robin Jünger (AfD): Welche Schlussfolgerungen leitet die Bundesregierung aus der Zielerreichung von 57 Prozent im Bereich Digitalisierung für ihre Aussage in de…
Frage 145 (Robin Jünger, AfD):
Welche Schlussfolgerungen leitet die Bundesregierung aus der Zielerreichung von 57 Prozent im Bereich Digitalisierung für ihre Aussage in der Antwort auf meine Schriftliche Frage 122 auf Bundestagsdrucksache 21/5846 ab, wonach der Zustimmungsvorbehalt des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) bei wesentlichen IT-Ausgaben Redundanzen vermeiden und eine qualitativ bessere Planung von IT-Vorhaben bewirken soll, und welche Anpassungen der ressortübergreifenden IT-Steuerung, der Anwendung des Zustimmungsvorbehalts oder der zentralen IT-Vorgaben des BMDS hält die Bundesregierung angesichts dieser Angaben für geboten (www.welt.de/politik/deutschland/article 6a1c6bb3411d40cd4c74d8fd/infrastruktur-bundes regierung-erreicht-ziele-beim-sondervermoegen-n ur-teilweise.html?icid=search.product.onsitese arch)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 5. Juni 2026:
Das Bundesministerium der Finanzen hat den erstmaligen Monitoringbericht zum Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität für das Jahr 2025 am 1. Juni 2026 an den Haushaltsauschuss des Deutschen Bundestages übersandt. Grundsätzlich unterliegt der fortlaufende Prozess zur Umsetzung des IT‑Zustimmungsvorbehalts bei entsprechendem Bedarf – etwa aufgrund von Maßgabebeschlüssen des Haushaltsausschusses – einer kontinuierlichen Fortentwicklung. Die Umsetzung des IT-Zustimmungsvorbehalts des BMDS wird – entsprechend geltender Vereinbarung zwischen dem Bundeskanzleramt, dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung – im Kalenderjahr 2028 systematisch, d. h. anhand vorliegender Erkenntnisse zur Wirksamkeit, zum Umsetzungsprozess, zu Rahmenbedingungen usw. evaluiert werden.
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