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Schriftliche Frage 8 von Dr. Ingo Hahn (AfD): Welche konkreten Prüfschritte führen die Familienkassen bei Antragstellung auf Kindergeld durch, um festzustellen, dass die Angaben des Antr…

dip / schriftliche_frage 06.02.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.

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Schriftliche Frage 8 von Dr. Ingo Hahn (AfD): Welche konkreten Prüfschritte führen die Familienkassen bei Antragstellung auf Kindergeld durch, um festzustellen, dass die Angaben des Antr… Frage 8 (Dr. Ingo Hahn, AfD): Welche konkreten Prüfschritte führen die Familienkassen bei Antragstellung auf Kindergeld durch, um festzustellen, dass die Angaben des Antragstellers zum Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland zutreffend sind, und erfolgt hierzu ein Abgleich mit Melderegister- oder anderen amtlichen Datenbeständen (grundsätzlich oder anlassbezogen bei Hinweisen auf einen Auslandsbezug, z. B. ausländische Kontoverbindung, Auslandsanschrift, ausländischer Geburtsort, ausländische Staatsangehörigkeit)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 3. Februar 2026: Alle anspruchsbegründenden Sachverhalte für das Kindergeld werden unabhängig von der Nationalität des Kindergeldempfängers sowohl bei Antragstellung als auch während des laufenden Kindergeldbezugs von den Familienkassen überprüft. Hierzu gehört zum Beispiel ein Abgleich der Daten mit dem Melderegister. Konkrete Verfahrensschritte und Handlungsanweisungen zur Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen ergeben sich aus der Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (BStBl I 2025, 1019). Solange die Familienkasse Zweifel am Bestehen des Anspruchs hat, zahlt sie das Kindergeld nicht aus. Dazu gehören auch Zweifel an der Richtigkeit der Angaben des Antragstellers zu Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt.

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