Schriftliche Frage 12 von Tobias Matthias Peterka (AfD): Sieht sich die Bundesregierung im Lichte des Umstandes, dass im vergangenen Jahr über 0,5 Mrd. Euro Kindergeld ins Ausland abgeflossen sind,…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 30. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.
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Schriftliche Frage 12 von Tobias Matthias Peterka (AfD): Sieht sich die Bundesregierung im Lichte des Umstandes, dass im vergangenen Jahr über 0,5 Mrd. Euro Kindergeld ins Ausland abgeflossen sind,…
Frage 12 (Tobias Matthias Peterka, AfD):
Sieht sich die Bundesregierung im Lichte des Umstandes, dass im vergangenen Jahr über 0,5 Mrd. Euro Kindergeld ins Ausland abgeflossen sind, zu konkreten Maßnahmen etwa in Form von Gesetzesänderungen veranlasst, und wenn ja, zu welchen (vgl. Der Spiegel – www.spiegel.de/w irtschaft/soziales/kindergeld-familienkasse-der-ar beitsagentur-ueberweist-mehr-als-halbemilliardeeuro-ins-ausland-a-0d3c11bf-652a-4246-a871-4a 5a9594f9c7, abgerufen am 26. Juni 2025)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 3. Juli 2025:
Nein. Die Bundesregierung bekennt sich zur Freizügigkeit in Europa und beachtet die unionsrechtlichen Vorschriften zur grenzüberschreitenden Gewährung und Koordinierung von Familienleistungen. Hat eine Familie ihren Wohnsitz und Beschäftigungsort in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten, erfolgt eine zwischenstaatliche Koordinierung, um zu vermeiden, dass Familienleistungen gar nicht oder doppelt gezahlt werden. In der Regel sieht das Unionsrecht in solchen grenzüberschreitenden Fällen die Zahlung der Familienleistungen durch den Beschäftigungsstaat und in bestimmten Fällen eine Differenzzahlung durch den Wohnsitzstaat vor. Diese Vorschriften sind Teil der Regelungen zum freien Personenverkehr. Durch sie wird sichergestellt, dass alle zu- und abwandernden Personen und ihre Familienangehörigen nach den verschiedenen nationalen Rechtsvorschriften gleichbehandelt werden und von ihrem Freizügigkeitsrecht Gebrauch machen können. Ungerechtfertigter Inanspruchnahme von Kindergeld wird entgegengewirkt. Die anspruchsbegründenden Sachverhalte werden in jedem einzelnen Kindergeldfall nicht nur bei der Antragstellung, sondern regelmäßig auch während des Kindergeldbezuges von den Familienkassen überprüft. Bestehen bereits bei der Antragstellung Hinweise darauf, dass der Antragsteller durch unzutreffende Angaben die Zahlung von Kindergeld erreichen möchte, stehen den Familienkassen verschiedene Überprüfungsmechanismen (z. B. Datenabgleiche) zur Verfügung, um festzustellen, ob die Anspruchsvoraussetzungen für das Kindergeld tatsächlich erfüllt sind. Wenn und solange die Familienkasse Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Anspruchs hat, zahlt sie das Kindergeld nicht aus.
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