Visumverfahren an der Deutschen Botschaft Teheran im Kontext von Fachkräftegewinnung und sicherheitspolitischer Lage (Antwort zu Drs. 21/5201)
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Visumverfahren an der Deutschen Botschaft Teheran im Kontext von Fachkräftegewinnung und sicherheitspolitischer Lage (Antwort zu Drs. 21/5201)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5935
21. Wahlperiode 13.05.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anna Rathert, Dr. Alexander
Gauland, Stefan Keuter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/5201 –
Visumverfahren an der Deutschen Botschaft Teheran im Kontext von
Fachkräftegewinnung und sicherheitspolitischer Lage
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Deutschland verfolgt erklärtermaßen das Ziel, dem Fachkräftemangel durch
gezielte Anwerbung qualifizierter Arbeitskräfte aus dem Ausland zu begegnen
und legale Erwerbsmigration zu stärken. Nach Kenntnis der Fragesteller steht
jedoch die praktische Ausgestaltung der Visumverfahren an einzelnen
Auslandsvertretungen in einem erheblichen Spannungsverhältnis zu diesen
Zielsetzungen. Insbesondere die personelle, organisatorische und tatsächliche
Leistungsfähigkeit der Deutschen Botschaft Teheran lässt bei den
Fragestellern Zweifel daran aufkommen, ob die administrativen Rahmenbedingungen
derzeit geeignet sind, die politisch formulierten Ziele umzusetzen. Die
Fragesteller „begrüßen die Zuwanderung qualifizierter Fachkräfte, sofern diese zum
Erfolg unseres Landes sowie zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts
Deutschland beitragen können. Das gilt für alle Berufsfelder, in denen bei uns Mangel
herrscht, beispielsweise im Handwerk, im Gesundheitswesen sowie in
naturwissenschaftlichen und IT-Berufen“ (www.afd.de/wp-content/uploads/2025/0
2/AfD_Bundestagswahlprogramm2025_web.pdf).
Nach öffentlich zugänglichen Informationen arbeitet die Deutsche Botschaft
Teheran seit dem Sommer 2025 nur eingeschränkt; die technischen und
personellen Kapazitäten seien „stark reduziert“ und die Arbeitsfähigkeit der Rechts-
und Konsularabteilung sowie des externen Dienstleisters sei nur eingeschränkt
gewährleistet (https://teheran.diplo.de/ir-de/2752046-2752046). Nach
Angaben der Bundesregierung waren vor dem Krieg im Juni 2025 50 entsandte
Bedienstete an der Botschaft tätig, während derzeit 28 Entsandte sowie ein
abgeordneter Mitarbeiter eingesetzt sind. Zudem ist dokumentiert, dass die
Botschaft Termine insbesondere für den Familiennachzug iranischer
Staatsangehöriger, für Master- und Promotionsstudiengänge bei vorliegender Zulassung
sowie für bestimmte Formen der Erwerbstätigkeit vergibt, darunter
insbesondere beschleunigte Fachkräfteverfahren, Verfahren mit Beteiligung der
Bundesagentur für Arbeit sowie Anerkennungsverfahren für Ärzte
(Bundestagsdrucksache 21/3555).
Gleichzeitig wird von Betroffenen berichtet, dass hochqualifizierte
Antragsteller, darunter Pflegekräfte mit Arbeitsvertrag, Ingenieure und IT-Fachkräfte mit
anerkannten Abschlüssen sowie Wissenschaftler mit Einladungen, über Mona-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 12. Mai 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
te keine oder nur stark verzögerte Visaverfahren durchlaufen konnten und dass
pragmatische Alternativen, etwa eine Antragsbearbeitung über andere
Auslandsvertretungen in der Region, nur eingeschränkt ermöglicht wurden
(https://paz.de/artikel/zweifelhafte-visa-politik-a16580.html).
Vor diesem Hintergrund besteht nach Auffassung der Fragesteller ein
erhebliches Informationsinteresse an Umfang, Steuerung, Priorisierung,
sicherheitsrechtlicher Begründung und arbeitsmarktpolitischer Folgewirkung der
Visapraxis in Teheran sowie an etwaigen Weisungen, die auf eine dauerhafte
Begrenzung hinauslaufen könnten.
1. Seit wann (bitte mit Datum) bestehen Einschränkungen in der
Arbeitsfähigkeit der Deutschen Botschaft Teheran, und welche konkreten
Ereignisse haben hierzu geführt?
In den letzten Jahren ist es immer wieder zu graduell unterschiedlichen
Einschränkungen der Arbeitsfähigkeit der deutschen Botschaft in Teheran
gekommen. Ursächlich hierfür waren unter anderem die Massenproteste und Konflikte
in Iran sowie eine durch die iranische Regierung verfügte Reduzierung des
entsandten Personals.
2. Wie viele entsandte und wie viele lokal beschäftigte Mitarbeiter waren
bzw. sind aktuell sowie jeweils zum 1. Februar der Jahre 2015 und 2020
an der Deutschen Botschaft Teheran tätig, und wie viele davon arbeiten
unmittelbar im Rechts- und Konsularbereich (bitte jeweils nach Anzahl
der Mitarbeiter, Vollzeitäquivalent, Aufgabenbereich sowie Jahren
aufschlüsseln)?
Die erbetenen Informationen können nachstehender Tabelle entnommen
werden.
Zeitpunkt Mitarbeiter insgesamt
(Entsandte/Lokalbeschäftigte)
davon im Rechts- und Konsularbereich
(Entsandte/Lokalbeschäftigte)
01.02.2015 121 (42/79) 39 (15/24)
01.02.2020 153 (50/ 103) 65 (24/41)
01.02.2026 124 (29/ 95) 41 (6/35)
Bei den Zahlen handelt es sich um Vollzeitäquivalente.
3. Wie viele Visumanträge für Visa der Kategorien C und D wurden an der
Deutschen Botschaft Teheran seit dem 1. Juni 2025 bearbeitet, und wie
viele Visa wurden erteilt (bitte jeweils nach Monat, Visumkategorie,
Aufenthaltszweck und Staatsangehörigkeit aufschlüsseln)?
4. Wie viele Visumanträge wurden im selben Zeitraum abgelehnt, und aus
welchen Gründen (bitte nach Visumkategorie und
Ablehnungsgrundgruppen aufschlüsseln)?
Die Fragen 3 und 4 werden zusammen beantwortet.
Die erbetenen Informationen können der Anlage 1 entnommen werden.*
Zur Begründung der Übermittlung als „VS–Nur für den Dienstgebrauch“ wird
auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt
und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/9236
verwiesen.
5. Wie viele Verfahren wurden im selben Zeitraum formlos nicht
weiterbetrieben, und wie häufig waren Terminengpässe ursächlich?
Eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht.
6. Wie viele D-Visa entfielen seit dem 1. Juni 2025 auf Erwerbstätigkeit,
und wie verteilen sich diese (bitte nach Monaten aufschlüsseln) auf
a) Fachkräfte mit Berufsausbildung,
b) Fachkräfte mit akademischer Ausbildung,
c) Erwerbstätigkeit mit „Blauer Karte EU“,
d) Anerkennungsmaßnahmen,
e) beschleunigte Fachkräfteverfahren und
f) sonstige Erwerbszwecke?
Die erbetenen Informationen können der Anlage 2 entnommen werden.*
7. Wie viele D-Visa entfielen im selben Zeitraum (bitte nach Monaten
aufschlüsseln) auf
a) Studium,
b) Sprachkurs,
c) Familiennachzug und
d) sonstige Zwecke?
Die erbetenen Informationen können der Anlage 3 entnommen werden.*
8. Wie viele Personen befinden sich aktuell auf Wartelisten (bitte nach
Botschaften sowie externen Dienstleistern aufschlüsseln) für
a) Familiennachzug,
b) Studium,
c) Erwerbstätigkeit und
d) Schengen-Visa?
Eine zentrale Auswertung der Anzahl der Terminregistrierungen erfolgt nicht.
Daten zur Anzahl der Terminregistrierungen auf Termin-Wartelisten werden
standortbezogen an jeder der 167 Visastellen weltweit, aufgeteilt nach den
unterschiedlichen Antragskategorien, erfasst. Soweit Termin-Wartelisten bei
externen Dienstleistern geführt werden, erfolgt die Erfassung bei diesen. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/5935 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
9. Welche durchschnittlichen und medianen Wartezeiten bestehen aktuell
von der Registrierung bis zur Terminvergabe sowie von der
Antragstellung bis zur Entscheidung (bitte nach C- und D‑Visa sowie
Aufenthaltszweck aufschlüsseln)?
Bei Angaben zu Wartezeiten handelt es sich stets um rechnerische
Momentaufnahmen. Die Bearbeitungsdauer von Visumanträgen ist immer vom konkreten
Einzelfall abhängig und kann daher stark variieren. Sie hängt unter anderem
davon ab, ob die Antragsunterlagen vollständig vorliegen, ob eine
weitergehende Überprüfung der Unterlagen erforderlich wird oder ob die Rückmeldungen
zu den erforderlichen Beteiligungen von Behörden im Inland erfolgt sind.
Durchschnittliche oder mediane Bearbeitungszeiten werden statistisch nicht
erfasst.
10. Werden Mehrfachregistrierungen (Dubletten) in Wartelisten systematisch
erfasst, und wenn ja, wie hoch wird die Dublettenquote eingeschätzt?
In dem vom AA genutzten Terminvergabeprogramm „RK-Termin“ erfolgt
keine systematische Erfassung von Dubletten. Die Dublettenquote schwankt in
den Wartelisten und liegt auf Wartelisten mit langen Wartezeiten meist höher.
Basierend auf Erfahrungswerten aus regelmäßigen Prüfungen der Termin-
Wartelisten geht das AA im Schnitt von einer Dublettenquote von etwa 5 Prozent
aus. Die Erfahrungswerte werden im Rahmen der Terminvergabe derart
berücksichtigt, dass Terminkontingente überbucht werden, um stets die maximale
Zahl von Antragsterminen nutzen zu können.
11. Bestehen interne Vorgaben, Weisungen oder Planungen des Auswärtigen
Amts oder anderer Bundesressorts, die Visazahlen der Deutschen
Botschaft Teheran dauerhaft zu begrenzen oder gegenüber dem Zeitraum vor
Juni 2025 zu reduzieren (bitte begründen)?
Es gibt keine Überlegungen der Bundesregierung im Sinne der Fragestellung.
Ziel der Bundesregierung ist es, unter den vorherrschenden
Rahmenbedingungen die größtmögliche Zahl an Visumanträgen an der deutschen Botschaft in
Teheran oder gegebenenfalls alternativen Standorten zu bearbeiten.
12. Nach welchen administrativen, sicherheitsbezogenen,
migrationspolitischen oder kapazitätsbedingten Erwägungen werden Visaanträge an der
Auslandsvertretung in Teheran priorisiert, und wie schlagen sich diese
Erwägungen konkret in der Bearbeitung von Anträgen auf
Familiennachzug, Studium, Erwerbstätigkeit und Schengen-Visa nieder?
Im Bereich der nationalen Visa sind hinsichtlich Priorisierungsentscheidungen
vor allem Wertungen des Gesetzgebers sowie das gesamtstaatliche Interesse
maßgeblich. Für den Familiennachzug ist dies der besondere grundgesetzliche
Schutz sowie die Anspruchsgrundlage aus dem Aufenthaltsgesetz. Für die
Erwerbs- und Bildungsmigration sind es die aus den Bestimmungen des
Aufenthaltsgesetzes ersichtlichen Erwägungen des Gesetzgebers sowie weiterhin die
Fachkräftestrategie der Bundesregierung. Bei Studierenden findet eine
Priorisierung im Falle einer Förderung mit deutschen öffentlichen Mitteln durch
Stipendien sowie hinsichtlich bereits erworbener akademischer Abschlüsse statt.
In allen drei Bereichen – Familiennachzug, Erwerbstätigkeit und Studium –
gehört Iran seit Jahren zu den antragstärksten Ländern weltweit. Mit Blick auf
Schengen-Visa sind vor allem die Vorgaben aus dem Visakodex (Verordnung
(EG) Nr. 810/2009) maßgeblich.
13. Welche besonderen Priorisierungen gelten für Berufsgruppen mit
Engpasslage, und wie viele Fälle wurden seit Juni 2025 priorisiert behandelt
(bitte nach Berufsgruppe und Monat aufschlüsseln)?
Die deutsche Botschaft in Teheran hat eine eigene Warteliste für Ärzte im
Anerkennungsverfahren nach § 16d AufenthG eingerichtet, um die Antragstellung
zu priorisieren. Auf der allgemeinen Warteliste für Erwerbstätigkeit erfolgt
keine Unterscheidung nach Engpassberufen. Die statistische Erfassung der
bearbeiteten Anträge erfolgt nach Rechtsgrundlagen des Aufenthaltsgesetzes,
dahinter können sowohl Engpassberufe als auch solche Berufe stehen, die nicht
zu den Engpassberufen zählen. Eine Aufschlüsselung im Sinne der
Fragestellung ist daher nicht möglich.
14. In welchem Umfang werden Entscheidungen zu Visumanträgen
iranischer Staatsangehöriger durch das Bundesamt für Auswärtige
Angelegenheiten, die Zentrale des Auswärtigen Amts oder andere
Auslandsvertretungen unterstützt oder übernommen?
Die Verlagerung von Visumanträgen der Deutschen Botschaft in Teheran an das
Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) wurde im vergangenen
Jahr nach der massiven Reduzierung des Botschaftspersonals infolge von
Maßnahmen der iranischen Regierung erheblich ausgeweitet. Im BfAA werden
insbesondere Anträge für eine Erwerbstätigkeit sowie der zugehörige
Familiennachzug und Anträge für Studienvisa entschieden. Darüber hinaus werden
Anträge für den Familiennachzug in der Zentrale des AA entschieden, die
Entscheidung von Schengen-Visa wurde zeitweise an anderen
Auslandsvertretungen übernommen. Es werden aktuell vor allem die noch vor der
vorübergehenden Schließung der Deutschen Botschaft Teheran eröffneten Verfahren
bearbeitet.
15. In welchem Umfang werden digitale Antrags- und Prüfverfahren
eingesetzt, um Einschränkungen der Visabearbeitung in Teheran zu
kompensieren, und welche weiteren Digitalisierungsmaßnahmen sind geplant?
Die Bundesregierung hat nach der vorübergehenden Schließung der deutschen
Botschaft Teheran im vergangenen Jahr und aufgrund von Maßnahmen der
iranischen Regierung zur Ausdünnung des entsandten Botschaftspersonals die
Digitalisierung von Antragsunterlagen in großem Umfang vorangetrieben, um vor
Ort entfallene Entscheidungskapazitäten durch ortsungebundene Entscheidung
von Visumanträgen zu kompensieren. Die Einführung des Auslandsportals als
digitalem Antragsweg ist unter Maßgabe relevanter Bestimmungen geplant.
16. Ermöglicht die Bundesregierung iranischen Staatsangehörigen die
Antragstellung für Visa in regional erreichbaren Drittstaaten wie der Türkei
oder Georgien, und wenn dies nicht oder nur eingeschränkt möglich ist,
aus welchen Gründen?
Die Bundesregierung ermöglicht iranischen Staatsangehörigen Anträge für den
Familiennachzug beim Deutschen Generalkonsulat in Istanbul zu stellen. Dies
erfolgt ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung, wofür Antragsteller
durch die Internationale Organisation für Migration (IOM) kontaktiert werden.
Bei der Ermöglichung der Antragstellung in Drittstaaten ist die Schaffung
struktureller und personeller Voraussetzungen zu beachten, um die
ordnungsgemäße und rechtskonforme Bearbeitung von Visumanträgen iranischer
Staatsangehöriger zu gewährleisten. Im Übrigen sind Interessen des Gastlandes zu
beachten, die sich aus der Durchführung von Visumverfahren für
Drittstaatsangehörige ergeben können.
17. Welche sicherheitsrechtlichen Erwägungen führen nach Auffassung der
Bundesregierung zu Einschränkungen der Visabearbeitung in Teheran,
und wie wird dabei sichergestellt, dass diese Einschränkungen den
migrations- und arbeitsmarktpolitischen Zielen der Gewinnung von
Fachkräften nicht unverhältnismäßig entgegenstehen?
Das AA muss im Rahmen seiner Fürsorgepflicht gegenüber seinen
Beschäftigten insbesondere in Kriegsgebieten und an Dienstorten mit kritischer
Sicherheitslage stets die sichere Unterbringung und Mobilität der Beschäftigten
prüfen. Sind diese nicht mehr oder nicht für alle Beschäftigten gegeben, so werden
deren Einsatz und ggfs. die Tätigkeiten der betroffenen Auslandsvertretungen
lagebedingt eingeschränkt. Die besondere Bedeutung migrations- und
arbeitsmarktpolitischer Ziele wird von der Bundesregierung im Rahmen der
Planungen für alternative Standorte zur Visumbeantragung berücksichtigt.
18. Welche Einschätzung hat die Bundesregierung dazu, inwieweit
Einschränkungen oder Ablehnungen von Visa für iranische Staatsangehörige
Auswirkungen auf die Haltung insbesondere regierungskritischer
Bevölkerungsgruppen im Iran gegenüber Deutschland sowie gegenüber der
iranischen Regierung haben können?
Eine Auswertungen im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung
nicht vor.
19. Wie viele Visumanträge iranischer Staatsangehöriger wurden seit Juni
2025 aus Sicherheitsgründen abgelehnt, und in wie vielen Fällen lagen
Erkenntnisse deutscher Sicherheitsbehörden zugrunde (bitte nach
Monaten aufschlüsseln und angeben, in wie vielen Fällen es sich dabei um
Familienangehörige des iranischen Regimes handelte)?
Es erfolgt keine statistische Erfassung der Ablehnungsgründe von
Visumanträgen. Zur Gesamtzahl der abgelehnten Visumanträge wird auf die Antwort zu
Frage 4 verwiesen.
20. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung dazu vor, wie viele
potenzielle Fachkräfte aus dem Iran aufgrund verzögerter oder
eingeschränkter Visaverfahren verstärkt in andere Zielländer abwandern oder
nicht bzw. verspätet nach Deutschland einreisen konnten, und welche
volkswirtschaftlichen sowie arbeitsmarktpolitischen Auswirkungen
werden hieraus abgeleitet?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
Durch die Priorisierung von Anträgen insbesondere im Bereich
Erwerbstätigkeit werden auch volkswirtschaftliche und arbeitsmarktpolitische Aspekte
berücksichtigt, die allerdings nicht einziger maßgeblicher Faktor im Hinblick auf
mit der Visumvergabe verbundenen Prioritäten sind.
21. Welche Einschätzung hat die Bundesregierung dazu, ob
Einschränkungen bei Visaverfahren und konsularischen Dienstleistungen das
Vertrauen potenzieller Fachkräfte – insbesondere aus dem Iran – in die
Verlässlichkeit Deutschlands als Zielland für Erwerbsmigration beeinflussen
können, insbesondere im Hinblick auf bereits getätigte individuelle
Investitionen wie das Erlernen der deutschen Sprache, berufliche
Qualifizierungsmaßnahmen oder andere migrationsbezogene
Vorbereitungsschritte?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
Mit Blick auf die Priorisierung von Anträgen insbesondere auch im Bereich
Erwerbstätigkeit wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen.
22. Wie viele Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen bereits
geschlossene Arbeitsverträge, begonnene Anerkennungsverfahren oder
bereits angemietete Wohnungen aufgrund ausstehender Visaverfahren
scheiterten?
Der Bundesregierung sind Fälle bekannt, in denen aufgrund der
krisenbedingten Schließung der Deutschen Botschaft in Teheran Beschäftigungsverhältnisse
nicht zum arbeitsvertraglich vereinbarten Zeitpunkt angetreten werden konnten.
Eine statistische Erfassung erfolgt nicht.
23. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um insbesondere
Einreisen für Pflegekräfte, Ärzte im Anerkennungsverfahren sowie IT- und
Ingenieur-Fachkräfte aus dem Iran zu beschleunigen?
Auf die Antwort zu den Fragen 12 und 13 verwiesen.
24. Wie gewährleistet die Bundesregierung effektiven Rechtsschutz für
Antragsteller gegen ablehnende Visumbescheide, nachdem das
Remonstrationsverfahren zum 1. Juli 2025 abgeschafft wurde?
Betroffene haben die Möglichkeit, unter den im Rechtsbehelf genannten
Bedingungen, Klage beim Verwaltungsgericht Berlin zu erheben.
25. Inwiefern werden Antragsteller aktiv auf Alternativen wie andere
Visumkategorien, Nachreichmöglichkeiten oder Verlagerungsoptionen
hingewiesen?
Im Rahmen der allgemeinen Beratungspflicht (analog § 25 VwVfG) wirken die
deutschen Auslandsvertretungen bei der persönlichen Vorsprache zur
Beantragung des Visums oder während des Prüfprozesses auf die Antragstellung in der
korrekten Visumkategorie hin. Darüber hinaus stehen Antragstellern im Vorfeld
der Antragstellung umfangreiche Checklisten für alle Visumkategorien und als
Online-Tool der Visa-Navigator (abrufbar unter: https://digital.diplo.de/navigat
or/de/visa) zur Ermittlung der Visumkategorie zur Verfügung. Soweit
Unterlagen nachgereicht werden müssen, erfolgt die Nachforderung dieser
Unterlagen unter Einräumung einer angemessenen Frist. Die Verlagerung von
Visumanträgen erfolgt auf Grundlage behördeninterner Absprachen.
26. Aus welchen politischen, sicherheitsbezogenen oder sonstigen Gründen
hat die Bundesregierung die Schließung der drei iranischen
Generalkonsulate in Deutschland im Oktober 2024 veranlasst, bestehen diese
Schließungen weiterhin, welche Folgen hatte diese Entscheidung für die
praktische Abwicklung konsularischer Angelegenheiten, und welche
Maßnahmen wurden geprüft oder ergriffen, um daraus entstehende
Belastungen für Betroffene zu reduzieren (www.deutschlandfunk.de/bundes
regierung-schliesst-iranische-generalkonsulate-100.html)?
Die Schließung der drei Generalkonsulate der Islamischen Republik Iran
erfolgte in Reaktion auf den Tod des in Iran zum Tode verurteilten deutschen
Staatsangehörigen Jamshid Sharmahd. Der konsularische Dienstbetrieb in den
Generalkonsulaten wurde zum 18. November 2024 eingestellt, die
Schließungen bestehen weiterhin.
Der Islamischen Republik Iran wurde für die Schließung der Generalkonsulate
eine angemessene Übergangsfrist eingeräumt, in der die konsularische
Tätigkeit abgewickelt werden und Vorbereitungen für die weitere konsularische
Betreuung iranischer Staatsangehöriger in Deutschland getroffen werden können.
27. Welche Prognosen stellt die Bundesregierung zur weiteren Entwicklung
der Visabearbeitungskapazitäten der Deutschen Botschaft Teheran, und
welche konkreten Kriterien definiert sie für eine Rückkehr zum
Regelbetrieb?
Aufgrund der weiterhin volatilen Sicherheitslage im Iran kann die
Bundesregierung keine Prognosen zur Entwicklung der Visabearbeitungskapazitäten stellen.
Für die Rückkehr zum Regelbetrieb müssen personelle, infrastrukturelle und
technische Voraussetzungen geschaffen werden sowie Rahmenbedingungen für
ausreichende Sicherheit von Antragstellenden wie auch Bediensteten der
Botschaft gewährleistet sein.
Anlage 2
6. Wie viele D-Visa entfielen seit dem 1. Juni 2025 auf Erwerbstätigkeit, und wie verteilen sich diese (bitte nach Monaten aufschlüsseln) auf
a) Fachkräfte mit Berufsausbildung,
b) Fachkräfte mit akademischer Ausbildung,
c) Erwerbstätigkeit mit „Blauer Karte EU“,
d) Anerkennungsmaßnahmen,
e) beschleunigte Fachkräfteverfahren und
f) sonstige Erwerbszwecke?
Die erbetenen Informationen können nachstehender Tabelle entnommen werden. Die Antwort auf diese Frage bezieht sich dabei lediglich auf die im Abschnitt
4 des Aufenthaltsgesetzes "Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit" zitierten §§ 18 bis 21 sowie § 16d aus Abschnitt 3 "Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung".
Die Zahlen der Erwerbszwecke a) bis d) und f) enthalten auch im beschleunigten Fachkräfteverfahren bearbeitete Visa. Diese werden in der jeweils
darunterliegenden Zeile dargestellt.
Erwerbszweck 06.2025 07.2025 08.2025 09.2025 10.2025 11.2025 12.2025 01.2026 02.2026 03.2026 04.2026
a) Fachkräfte mit
Berufsausbildung
9 8 4 1 8 16 3 2 2
a) davon mit
Vorabzustimmung
7 7 2 1 7 13 3 1 1 0 0
b) Fachkräfte mit
akademischer Ausbildung
39 42 20 25 28 24 22 31 12 1 1
b) davon mit
Vorabzustimmung
21 28 9 9 25 19 10 16 4 0 0
c) Erwerbstätigkeit mit
„Blauer Karte EU“
28 24 13 4 11 20 15 10 19 2 0
Anlage 2
c) davon mit
Vorabzustimmung
9 10 2 2 7 10 5 5 2 0 0
d)
Anerkennungsmaßnahmen
53 75 14 10 26 54 56 27 26 0 0
d) davon mit
Vorabzustimmung
39 66 11 9 24 43 28 20 14 0 0
e) beschleunigtes
Fachkräfteverfahren
76 113 24 21 63 86 47 44 22 0 0
f) sonstige Erwerbszwecke 0 3 0 0 0 1 1 1 1 0 0
f) davon mit
Vorabzustimmung (ohne
Forscher nach § 18d bzw.
19c Abs. 1 AufenthG)
0 2 0 0 0 1 1 1 1 0 0
Anlage 3
7. Wie viele D-Visa entfielen im selben Zeitraum (bitte nach Monaten aufschlüsseln) auf
a) Studium,
b) Sprachkurs,
c) Familiennachzug und
d) sonstige Zwecke?
Die erbetenen Informationen können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.
Aufenthaltszweck 06.2025 07.2025 08.2025 09.2025 10.2025 11.2025 12.2025 01.2026 02.2026 03.2026 04.2026
Studium 53 150 51 274 461 384 513 310 341 6 2
Sprachkurs 59 3 7 9 10 18 43 20 58 0 0
Familiennachzug 269 461 303 349 329 312 335 205 273 97 23
Sonstige Aufenthaltszwecke 22 17 16 24 16 43 31 10 23 4 1
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
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