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Visumverfahren an der Deutschen Botschaft Teheran im Kontext von Fachkräftegewinnung und sicherheitspolitischer Lage (Antwort zu Drs. 21/5201)

dip / drucksache 13.05.2026 · WP 21 · 21/5935 · Antwort · Original ↗

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Visumverfahren an der Deutschen Botschaft Teheran im Kontext von Fachkräftegewinnung und sicherheitspolitischer Lage (Antwort zu Drs. 21/5201) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5935 21. Wahlperiode 13.05.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anna Rathert, Dr. Alexander Gauland, Stefan Keuter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/5201 – Visumverfahren an der Deutschen Botschaft Teheran im Kontext von Fachkräftegewinnung und sicherheitspolitischer Lage V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Deutschland verfolgt erklärtermaßen das Ziel, dem Fachkräftemangel durch gezielte Anwerbung qualifizierter Arbeitskräfte aus dem Ausland zu begegnen und legale Erwerbsmigration zu stärken. Nach Kenntnis der Fragesteller steht jedoch die praktische Ausgestaltung der Visumverfahren an einzelnen Auslandsvertretungen in einem erheblichen Spannungsverhältnis zu diesen Zielsetzungen. Insbesondere die personelle, organisatorische und tatsächliche Leistungsfähigkeit der Deutschen Botschaft Teheran lässt bei den Fragestellern Zweifel daran aufkommen, ob die administrativen Rahmenbedingungen derzeit geeignet sind, die politisch formulierten Ziele umzusetzen. Die Fragesteller „begrüßen die Zuwanderung qualifizierter Fachkräfte, sofern diese zum Erfolg unseres Landes sowie zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland beitragen können. Das gilt für alle Berufsfelder, in denen bei uns Mangel herrscht, beispielsweise im Handwerk, im Gesundheitswesen sowie in naturwissenschaftlichen und IT-Berufen“ (www.afd.de/wp-content/uploads/2025/0 2/AfD_Bundestagswahlprogramm2025_web.pdf). Nach öffentlich zugänglichen Informationen arbeitet die Deutsche Botschaft Teheran seit dem Sommer 2025 nur eingeschränkt; die technischen und personellen Kapazitäten seien „stark reduziert“ und die Arbeitsfähigkeit der Rechts- und Konsularabteilung sowie des externen Dienstleisters sei nur eingeschränkt gewährleistet (https://teheran.diplo.de/ir-de/2752046-2752046). Nach Angaben der Bundesregierung waren vor dem Krieg im Juni 2025 50 entsandte Bedienstete an der Botschaft tätig, während derzeit 28 Entsandte sowie ein abgeordneter Mitarbeiter eingesetzt sind. Zudem ist dokumentiert, dass die Botschaft Termine insbesondere für den Familiennachzug iranischer Staatsangehöriger, für Master- und Promotionsstudiengänge bei vorliegender Zulassung sowie für bestimmte Formen der Erwerbstätigkeit vergibt, darunter insbesondere beschleunigte Fachkräfteverfahren, Verfahren mit Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit sowie Anerkennungsverfahren für Ärzte (Bundestagsdrucksache 21/3555). Gleichzeitig wird von Betroffenen berichtet, dass hochqualifizierte Antragsteller, darunter Pflegekräfte mit Arbeitsvertrag, Ingenieure und IT-Fachkräfte mit anerkannten Abschlüssen sowie Wissenschaftler mit Einladungen, über Mona- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 12. Mai 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. te keine oder nur stark verzögerte Visaverfahren durchlaufen konnten und dass pragmatische Alternativen, etwa eine Antragsbearbeitung über andere Auslandsvertretungen in der Region, nur eingeschränkt ermöglicht wurden (https://paz.de/artikel/zweifelhafte-visa-politik-a16580.html). Vor diesem Hintergrund besteht nach Auffassung der Fragesteller ein erhebliches Informationsinteresse an Umfang, Steuerung, Priorisierung, sicherheitsrechtlicher Begründung und arbeitsmarktpolitischer Folgewirkung der Visapraxis in Teheran sowie an etwaigen Weisungen, die auf eine dauerhafte Begrenzung hinauslaufen könnten.  1. Seit wann (bitte mit Datum) bestehen Einschränkungen in der Arbeitsfähigkeit der Deutschen Botschaft Teheran, und welche konkreten Ereignisse haben hierzu geführt? In den letzten Jahren ist es immer wieder zu graduell unterschiedlichen Einschränkungen der Arbeitsfähigkeit der deutschen Botschaft in Teheran gekommen. Ursächlich hierfür waren unter anderem die Massenproteste und Konflikte in Iran sowie eine durch die iranische Regierung verfügte Reduzierung des entsandten Personals.  2. Wie viele entsandte und wie viele lokal beschäftigte Mitarbeiter waren bzw. sind aktuell sowie jeweils zum 1. Februar der Jahre 2015 und 2020 an der Deutschen Botschaft Teheran tätig, und wie viele davon arbeiten unmittelbar im Rechts- und Konsularbereich (bitte jeweils nach Anzahl der Mitarbeiter, Vollzeitäquivalent, Aufgabenbereich sowie Jahren aufschlüsseln)? Die erbetenen Informationen können nachstehender Tabelle entnommen werden. Zeitpunkt Mitarbeiter insgesamt (Entsandte/Lokalbeschäftigte) davon im Rechts- und Konsularbereich (Entsandte/Lokalbeschäftigte) 01.02.2015 121 (42/79) 39 (15/24) 01.02.2020 153 (50/ 103) 65 (24/41) 01.02.2026 124 (29/ 95) 41 (6/35) Bei den Zahlen handelt es sich um Vollzeitäquivalente.  3. Wie viele Visumanträge für Visa der Kategorien C und D wurden an der Deutschen Botschaft Teheran seit dem 1. Juni 2025 bearbeitet, und wie viele Visa wurden erteilt (bitte jeweils nach Monat, Visumkategorie, Aufenthaltszweck und Staatsangehörigkeit aufschlüsseln)?  4. Wie viele Visumanträge wurden im selben Zeitraum abgelehnt, und aus welchen Gründen (bitte nach Visumkategorie und Ablehnungsgrundgruppen aufschlüsseln)? Die Fragen 3 und 4 werden zusammen beantwortet. Die erbetenen Informationen können der Anlage 1 entnommen werden.* Zur Begründung der Übermittlung als „VS–Nur für den Dienstgebrauch“ wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/9236 verwiesen.  5. Wie viele Verfahren wurden im selben Zeitraum formlos nicht weiterbetrieben, und wie häufig waren Terminengpässe ursächlich? Eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht.  6. Wie viele D-Visa entfielen seit dem 1. Juni 2025 auf Erwerbstätigkeit, und wie verteilen sich diese (bitte nach Monaten aufschlüsseln) auf a) Fachkräfte mit Berufsausbildung, b) Fachkräfte mit akademischer Ausbildung, c) Erwerbstätigkeit mit „Blauer Karte EU“, d) Anerkennungsmaßnahmen, e) beschleunigte Fachkräfteverfahren und f) sonstige Erwerbszwecke? Die erbetenen Informationen können der Anlage 2 entnommen werden.*  7. Wie viele D-Visa entfielen im selben Zeitraum (bitte nach Monaten aufschlüsseln) auf a) Studium, b) Sprachkurs, c) Familiennachzug und d) sonstige Zwecke? Die erbetenen Informationen können der Anlage 3 entnommen werden.*  8. Wie viele Personen befinden sich aktuell auf Wartelisten (bitte nach Botschaften sowie externen Dienstleistern aufschlüsseln) für a) Familiennachzug, b) Studium, c) Erwerbstätigkeit und d) Schengen-Visa? Eine zentrale Auswertung der Anzahl der Terminregistrierungen erfolgt nicht. Daten zur Anzahl der Terminregistrierungen auf Termin-Wartelisten werden standortbezogen an jeder der 167 Visastellen weltweit, aufgeteilt nach den unterschiedlichen Antragskategorien, erfasst. Soweit Termin-Wartelisten bei externen Dienstleistern geführt werden, erfolgt die Erfassung bei diesen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/5935 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.  9. Welche durchschnittlichen und medianen Wartezeiten bestehen aktuell von der Registrierung bis zur Terminvergabe sowie von der Antragstellung bis zur Entscheidung (bitte nach C- und D‑Visa sowie Aufenthaltszweck aufschlüsseln)? Bei Angaben zu Wartezeiten handelt es sich stets um rechnerische Momentaufnahmen. Die Bearbeitungsdauer von Visumanträgen ist immer vom konkreten Einzelfall abhängig und kann daher stark variieren. Sie hängt unter anderem davon ab, ob die Antragsunterlagen vollständig vorliegen, ob eine weitergehende Überprüfung der Unterlagen erforderlich wird oder ob die Rückmeldungen zu den erforderlichen Beteiligungen von Behörden im Inland erfolgt sind. Durchschnittliche oder mediane Bearbeitungszeiten werden statistisch nicht erfasst. 10. Werden Mehrfachregistrierungen (Dubletten) in Wartelisten systematisch erfasst, und wenn ja, wie hoch wird die Dublettenquote eingeschätzt? In dem vom AA genutzten Terminvergabeprogramm „RK-Termin“ erfolgt keine systematische Erfassung von Dubletten. Die Dublettenquote schwankt in den Wartelisten und liegt auf Wartelisten mit langen Wartezeiten meist höher. Basierend auf Erfahrungswerten aus regelmäßigen Prüfungen der Termin- Wartelisten geht das AA im Schnitt von einer Dublettenquote von etwa 5 Prozent aus. Die Erfahrungswerte werden im Rahmen der Terminvergabe derart berücksichtigt, dass Terminkontingente überbucht werden, um stets die maximale Zahl von Antragsterminen nutzen zu können. 11. Bestehen interne Vorgaben, Weisungen oder Planungen des Auswärtigen Amts oder anderer Bundesressorts, die Visazahlen der Deutschen Botschaft Teheran dauerhaft zu begrenzen oder gegenüber dem Zeitraum vor Juni 2025 zu reduzieren (bitte begründen)? Es gibt keine Überlegungen der Bundesregierung im Sinne der Fragestellung. Ziel der Bundesregierung ist es, unter den vorherrschenden Rahmenbedingungen die größtmögliche Zahl an Visumanträgen an der deutschen Botschaft in Teheran oder gegebenenfalls alternativen Standorten zu bearbeiten. 12. Nach welchen administrativen, sicherheitsbezogenen, migrationspolitischen oder kapazitätsbedingten Erwägungen werden Visaanträge an der Auslandsvertretung in Teheran priorisiert, und wie schlagen sich diese Erwägungen konkret in der Bearbeitung von Anträgen auf Familiennachzug, Studium, Erwerbstätigkeit und Schengen-Visa nieder? Im Bereich der nationalen Visa sind hinsichtlich Priorisierungsentscheidungen vor allem Wertungen des Gesetzgebers sowie das gesamtstaatliche Interesse maßgeblich. Für den Familiennachzug ist dies der besondere grundgesetzliche Schutz sowie die Anspruchsgrundlage aus dem Aufenthaltsgesetz. Für die Erwerbs- und Bildungsmigration sind es die aus den Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes ersichtlichen Erwägungen des Gesetzgebers sowie weiterhin die Fachkräftestrategie der Bundesregierung. Bei Studierenden findet eine Priorisierung im Falle einer Förderung mit deutschen öffentlichen Mitteln durch Stipendien sowie hinsichtlich bereits erworbener akademischer Abschlüsse statt. In allen drei Bereichen – Familiennachzug, Erwerbstätigkeit und Studium – gehört Iran seit Jahren zu den antragstärksten Ländern weltweit. Mit Blick auf Schengen-Visa sind vor allem die Vorgaben aus dem Visakodex (Verordnung (EG) Nr. 810/2009) maßgeblich. 13. Welche besonderen Priorisierungen gelten für Berufsgruppen mit Engpasslage, und wie viele Fälle wurden seit Juni 2025 priorisiert behandelt (bitte nach Berufsgruppe und Monat aufschlüsseln)? Die deutsche Botschaft in Teheran hat eine eigene Warteliste für Ärzte im Anerkennungsverfahren nach § 16d AufenthG eingerichtet, um die Antragstellung zu priorisieren. Auf der allgemeinen Warteliste für Erwerbstätigkeit erfolgt keine Unterscheidung nach Engpassberufen. Die statistische Erfassung der bearbeiteten Anträge erfolgt nach Rechtsgrundlagen des Aufenthaltsgesetzes, dahinter können sowohl Engpassberufe als auch solche Berufe stehen, die nicht zu den Engpassberufen zählen. Eine Aufschlüsselung im Sinne der Fragestellung ist daher nicht möglich. 14. In welchem Umfang werden Entscheidungen zu Visumanträgen iranischer Staatsangehöriger durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten, die Zentrale des Auswärtigen Amts oder andere Auslandsvertretungen unterstützt oder übernommen? Die Verlagerung von Visumanträgen der Deutschen Botschaft in Teheran an das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) wurde im vergangenen Jahr nach der massiven Reduzierung des Botschaftspersonals infolge von Maßnahmen der iranischen Regierung erheblich ausgeweitet. Im BfAA werden insbesondere Anträge für eine Erwerbstätigkeit sowie der zugehörige Familiennachzug und Anträge für Studienvisa entschieden. Darüber hinaus werden Anträge für den Familiennachzug in der Zentrale des AA entschieden, die Entscheidung von Schengen-Visa wurde zeitweise an anderen Auslandsvertretungen übernommen. Es werden aktuell vor allem die noch vor der vorübergehenden Schließung der Deutschen Botschaft Teheran eröffneten Verfahren bearbeitet. 15. In welchem Umfang werden digitale Antrags- und Prüfverfahren eingesetzt, um Einschränkungen der Visabearbeitung in Teheran zu kompensieren, und welche weiteren Digitalisierungsmaßnahmen sind geplant? Die Bundesregierung hat nach der vorübergehenden Schließung der deutschen Botschaft Teheran im vergangenen Jahr und aufgrund von Maßnahmen der iranischen Regierung zur Ausdünnung des entsandten Botschaftspersonals die Digitalisierung von Antragsunterlagen in großem Umfang vorangetrieben, um vor Ort entfallene Entscheidungskapazitäten durch ortsungebundene Entscheidung von Visumanträgen zu kompensieren. Die Einführung des Auslandsportals als digitalem Antragsweg ist unter Maßgabe relevanter Bestimmungen geplant. 16. Ermöglicht die Bundesregierung iranischen Staatsangehörigen die Antragstellung für Visa in regional erreichbaren Drittstaaten wie der Türkei oder Georgien, und wenn dies nicht oder nur eingeschränkt möglich ist, aus welchen Gründen? Die Bundesregierung ermöglicht iranischen Staatsangehörigen Anträge für den Familiennachzug beim Deutschen Generalkonsulat in Istanbul zu stellen. Dies erfolgt ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung, wofür Antragsteller durch die Internationale Organisation für Migration (IOM) kontaktiert werden. Bei der Ermöglichung der Antragstellung in Drittstaaten ist die Schaffung struktureller und personeller Voraussetzungen zu beachten, um die ordnungsgemäße und rechtskonforme Bearbeitung von Visumanträgen iranischer Staatsangehöriger zu gewährleisten. Im Übrigen sind Interessen des Gastlandes zu beachten, die sich aus der Durchführung von Visumverfahren für Drittstaatsangehörige ergeben können. 17. Welche sicherheitsrechtlichen Erwägungen führen nach Auffassung der Bundesregierung zu Einschränkungen der Visabearbeitung in Teheran, und wie wird dabei sichergestellt, dass diese Einschränkungen den migrations- und arbeitsmarktpolitischen Zielen der Gewinnung von Fachkräften nicht unverhältnismäßig entgegenstehen? Das AA muss im Rahmen seiner Fürsorgepflicht gegenüber seinen Beschäftigten insbesondere in Kriegsgebieten und an Dienstorten mit kritischer Sicherheitslage stets die sichere Unterbringung und Mobilität der Beschäftigten prüfen. Sind diese nicht mehr oder nicht für alle Beschäftigten gegeben, so werden deren Einsatz und ggfs. die Tätigkeiten der betroffenen Auslandsvertretungen lagebedingt eingeschränkt. Die besondere Bedeutung migrations- und arbeitsmarktpolitischer Ziele wird von der Bundesregierung im Rahmen der Planungen für alternative Standorte zur Visumbeantragung berücksichtigt. 18. Welche Einschätzung hat die Bundesregierung dazu, inwieweit Einschränkungen oder Ablehnungen von Visa für iranische Staatsangehörige Auswirkungen auf die Haltung insbesondere regierungskritischer Bevölkerungsgruppen im Iran gegenüber Deutschland sowie gegenüber der iranischen Regierung haben können? Eine Auswertungen im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor. 19. Wie viele Visumanträge iranischer Staatsangehöriger wurden seit Juni 2025 aus Sicherheitsgründen abgelehnt, und in wie vielen Fällen lagen Erkenntnisse deutscher Sicherheitsbehörden zugrunde (bitte nach Monaten aufschlüsseln und angeben, in wie vielen Fällen es sich dabei um Familienangehörige des iranischen Regimes handelte)? Es erfolgt keine statistische Erfassung der Ablehnungsgründe von Visumanträgen. Zur Gesamtzahl der abgelehnten Visumanträge wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 20. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung dazu vor, wie viele potenzielle Fachkräfte aus dem Iran aufgrund verzögerter oder eingeschränkter Visaverfahren verstärkt in andere Zielländer abwandern oder nicht bzw. verspätet nach Deutschland einreisen konnten, und welche volkswirtschaftlichen sowie arbeitsmarktpolitischen Auswirkungen werden hieraus abgeleitet? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Durch die Priorisierung von Anträgen insbesondere im Bereich Erwerbstätigkeit werden auch volkswirtschaftliche und arbeitsmarktpolitische Aspekte berücksichtigt, die allerdings nicht einziger maßgeblicher Faktor im Hinblick auf mit der Visumvergabe verbundenen Prioritäten sind. 21. Welche Einschätzung hat die Bundesregierung dazu, ob Einschränkungen bei Visaverfahren und konsularischen Dienstleistungen das Vertrauen potenzieller Fachkräfte – insbesondere aus dem Iran – in die Verlässlichkeit Deutschlands als Zielland für Erwerbsmigration beeinflussen können, insbesondere im Hinblick auf bereits getätigte individuelle Investitionen wie das Erlernen der deutschen Sprache, berufliche Qualifizierungsmaßnahmen oder andere migrationsbezogene Vorbereitungsschritte? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Mit Blick auf die Priorisierung von Anträgen insbesondere auch im Bereich Erwerbstätigkeit wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen. 22. Wie viele Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen bereits geschlossene Arbeitsverträge, begonnene Anerkennungsverfahren oder bereits angemietete Wohnungen aufgrund ausstehender Visaverfahren scheiterten? Der Bundesregierung sind Fälle bekannt, in denen aufgrund der krisenbedingten Schließung der Deutschen Botschaft in Teheran Beschäftigungsverhältnisse nicht zum arbeitsvertraglich vereinbarten Zeitpunkt angetreten werden konnten. Eine statistische Erfassung erfolgt nicht. 23. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um insbesondere Einreisen für Pflegekräfte, Ärzte im Anerkennungsverfahren sowie IT- und Ingenieur-Fachkräfte aus dem Iran zu beschleunigen? Auf die Antwort zu den Fragen 12 und 13 verwiesen. 24. Wie gewährleistet die Bundesregierung effektiven Rechtsschutz für Antragsteller gegen ablehnende Visumbescheide, nachdem das Remonstrationsverfahren zum 1. Juli 2025 abgeschafft wurde? Betroffene haben die Möglichkeit, unter den im Rechtsbehelf genannten Bedingungen, Klage beim Verwaltungsgericht Berlin zu erheben. 25. Inwiefern werden Antragsteller aktiv auf Alternativen wie andere Visumkategorien, Nachreichmöglichkeiten oder Verlagerungsoptionen hingewiesen? Im Rahmen der allgemeinen Beratungspflicht (analog § 25 VwVfG) wirken die deutschen Auslandsvertretungen bei der persönlichen Vorsprache zur Beantragung des Visums oder während des Prüfprozesses auf die Antragstellung in der korrekten Visumkategorie hin. Darüber hinaus stehen Antragstellern im Vorfeld der Antragstellung umfangreiche Checklisten für alle Visumkategorien und als Online-Tool der Visa-Navigator (abrufbar unter: https://digital.diplo.de/navigat or/de/visa) zur Ermittlung der Visumkategorie zur Verfügung. Soweit Unterlagen nachgereicht werden müssen, erfolgt die Nachforderung dieser Unterlagen unter Einräumung einer angemessenen Frist. Die Verlagerung von Visumanträgen erfolgt auf Grundlage behördeninterner Absprachen. 26. Aus welchen politischen, sicherheitsbezogenen oder sonstigen Gründen hat die Bundesregierung die Schließung der drei iranischen Generalkonsulate in Deutschland im Oktober 2024 veranlasst, bestehen diese Schließungen weiterhin, welche Folgen hatte diese Entscheidung für die praktische Abwicklung konsularischer Angelegenheiten, und welche Maßnahmen wurden geprüft oder ergriffen, um daraus entstehende Belastungen für Betroffene zu reduzieren (www.deutschlandfunk.de/bundes regierung-schliesst-iranische-generalkonsulate-100.html)? Die Schließung der drei Generalkonsulate der Islamischen Republik Iran erfolgte in Reaktion auf den Tod des in Iran zum Tode verurteilten deutschen Staatsangehörigen Jamshid Sharmahd. Der konsularische Dienstbetrieb in den Generalkonsulaten wurde zum 18. November 2024 eingestellt, die Schließungen bestehen weiterhin. Der Islamischen Republik Iran wurde für die Schließung der Generalkonsulate eine angemessene Übergangsfrist eingeräumt, in der die konsularische Tätigkeit abgewickelt werden und Vorbereitungen für die weitere konsularische Betreuung iranischer Staatsangehöriger in Deutschland getroffen werden können. 27. Welche Prognosen stellt die Bundesregierung zur weiteren Entwicklung der Visabearbeitungskapazitäten der Deutschen Botschaft Teheran, und welche konkreten Kriterien definiert sie für eine Rückkehr zum Regelbetrieb? Aufgrund der weiterhin volatilen Sicherheitslage im Iran kann die Bundesregierung keine Prognosen zur Entwicklung der Visabearbeitungskapazitäten stellen. Für die Rückkehr zum Regelbetrieb müssen personelle, infrastrukturelle und technische Voraussetzungen geschaffen werden sowie Rahmenbedingungen für ausreichende Sicherheit von Antragstellenden wie auch Bediensteten der Botschaft gewährleistet sein. Anlage 2 6. Wie viele D-Visa entfielen seit dem 1. Juni 2025 auf Erwerbstätigkeit, und wie verteilen sich diese (bitte nach Monaten aufschlüsseln) auf a) Fachkräfte mit Berufsausbildung, b) Fachkräfte mit akademischer Ausbildung, c) Erwerbstätigkeit mit „Blauer Karte EU“, d) Anerkennungsmaßnahmen, e) beschleunigte Fachkräfteverfahren und f) sonstige Erwerbszwecke? Die erbetenen Informationen können nachstehender Tabelle entnommen werden. Die Antwort auf diese Frage bezieht sich dabei lediglich auf die im Abschnitt 4 des Aufenthaltsgesetzes "Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit" zitierten §§ 18 bis 21 sowie § 16d aus Abschnitt 3 "Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung". Die Zahlen der Erwerbszwecke a) bis d) und f) enthalten auch im beschleunigten Fachkräfteverfahren bearbeitete Visa. Diese werden in der jeweils darunterliegenden Zeile dargestellt. Erwerbszweck 06.2025 07.2025 08.2025 09.2025 10.2025 11.2025 12.2025 01.2026 02.2026 03.2026 04.2026 a) Fachkräfte mit Berufsausbildung 9 8 4 1 8 16 3 2 2 a) davon mit Vorabzustimmung 7 7 2 1 7 13 3 1 1 0 0 b) Fachkräfte mit akademischer Ausbildung 39 42 20 25 28 24 22 31 12 1 1 b) davon mit Vorabzustimmung 21 28 9 9 25 19 10 16 4 0 0 c) Erwerbstätigkeit mit „Blauer Karte EU“ 28 24 13 4 11 20 15 10 19 2 0 Anlage 2 c) davon mit Vorabzustimmung 9 10 2 2 7 10 5 5 2 0 0 d) Anerkennungsmaßnahmen 53 75 14 10 26 54 56 27 26 0 0 d) davon mit Vorabzustimmung 39 66 11 9 24 43 28 20 14 0 0 e) beschleunigtes Fachkräfteverfahren 76 113 24 21 63 86 47 44 22 0 0 f) sonstige Erwerbszwecke 0 3 0 0 0 1 1 1 1 0 0 f) davon mit Vorabzustimmung (ohne Forscher nach § 18d bzw. 19c Abs. 1 AufenthG) 0 2 0 0 0 1 1 1 1 0 0 Anlage 3 7. Wie viele D-Visa entfielen im selben Zeitraum (bitte nach Monaten aufschlüsseln) auf a) Studium, b) Sprachkurs, c) Familiennachzug und d) sonstige Zwecke? Die erbetenen Informationen können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Aufenthaltszweck 06.2025 07.2025 08.2025 09.2025 10.2025 11.2025 12.2025 01.2026 02.2026 03.2026 04.2026 Studium 53 150 51 274 461 384 513 310 341 6 2 Sprachkurs 59 3 7 9 10 18 43 20 58 0 0 Familiennachzug 269 461 303 349 329 312 335 205 273 97 23 Sonstige Aufenthaltszwecke 22 17 16 24 16 43 31 10 23 4 1 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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