Schriftliche Frage 5 von Tina Winklmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aus welchen Einzelplänen, Kapiteln und Titeln des Bundeshaushalts erhalten der Deutsche Gehörlosensportverband e. V. (DGSV) sowie ihm zurech…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes.
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Schriftliche Frage 5 von Tina Winklmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aus welchen Einzelplänen, Kapiteln und Titeln des Bundeshaushalts erhalten der Deutsche Gehörlosensportverband e. V. (DGSV) sowie ihm zurech…
Frage 5 (Tina Winklmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Aus welchen Einzelplänen, Kapiteln und Titeln des Bundeshaushalts erhalten der Deutsche Gehörlosensportverband e. V. (DGSV) sowie ihm zurechenbare Maßnahmen des Gehörlosensports im Haushaltsjahr 2026 Bundesmittel (bitte die jeweilige Höhe, den jeweiligen Förderweg – direkt oder über weiterleitende Stellen wie Dachverbände oder Projektträger – und den Zweck angeben), und welche Veränderungen ergeben sich dabei zwischen 2025 und 2026 (bitte nach Einzelplan, Kapitel, Titel, Betrag und Förderweg aufschlüsseln)?
Antwort der Staatsministerin Dr. Christiane Schenderlein vom 26. Januar 2026:
Der Deutsche Gehörlosen-Sportverband e. V. (DGSV) wird im Haushaltsjahr 2026 durch das Bundeskanzleramt im Einzelplan 04, Kapitel 0416, Titel 684 21 und 684 23 und wurde bis 2025 durch das Bundesministerium des Innern im Einzelplan 06, Kapitel 0601, Titel 684 21 und 684 23 auf der Grundlage des Leistungssportprogramms des Bundes vom 28. September 2005 und darauf basierender Förderrichtlinien Verbände (FR-V) in den Bereichen Leitungssportpersonal (LSP), Sportjahresplanung (SJP), Organisation und Ausrichtung internationaler Sportveranstaltungen (EM/WM) im Inland sowie der Entsendung einer Gehörlosen-Nationalmannschaft zu den Deaflympics (Winter/Sommer) über jährliche Projektförderungen gefördert. Die Projektförderungen, die in Form von Zuwendungsbescheiden (Finanzierungsart: Fehlbedarf mit Höchstbetragsbegrenzung) direkt an den DGSV ausgereicht werden, stellen sich in den Haushaltsjahren 2025 (Kapitel 0601) und 2026 (Kapitel 0416) in den einzelnen Bereichen wie folgt dar. Für das Haushaltsjahr 2025 wird das vorläufige Ist-Ergebnis ausgewiesen, da die Verwendungsnachweisprüfungen der Projektförderungen noch nicht abgeschlossen sind. Für das Haushaltsjahr 2026 werden die derzeit eingeplanten Förderhöchstgrenzen dargestellt. Titel DGSV 2025 (vorl. Ist) in Euro (Kapitel 0601) 2026 (Soll) in Euro (Kapitel 0416) 684 21 Erl.Z. 2.4 Leistungssportpersonal 293.381,00 750.000,00 684 21 Erl.Z. 2.1 Sportjahresplanung 575.994,96 1.330.000,00 684 21 Erl.Z. 2.3 Ausrichtung int. Veranstaltung Inland ./. 450.000,00 684 23 Erl.Z. 2 Entsendung Deaflympics 1.222.397,00 300.000,00 Die Förderhöhen im Bereich der Entsendekosten und Veranstaltungsorganisation variieren in Abhängigkeit von der Sportveranstaltung, den Sportarten und dem Veranstaltungsort sowie der Mannschaftsgröße. 2025 fanden die Sommer-Deaflympics in Tokio statt. Anfang 2027 werden die Winter-Deaflympics in Innsbruck stattfinden. Die Anhebung der Projektförderungen des LSP und der SJP des DGSV im Haushaltsjahr 2026 trägt der Zielsetzung der Bundesregierung Rechnung, den Verband bei der Weiterentwicklung des Gehörlosen- Leistungssports zu unterstützen und eine erfolgreiche Repräsentanz der Bundesrepublik Deutschland bei internationalen Wettkämpfen zu gewährleisten. Der Ausbau der Förderung trägt auch zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention) bei.
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