Öffentliche Mittel, öffentliche Kontrolle - Transparenz im Spitzensport und Individualförderung für Athletinnen und Athleten (Antwort zu Drs. 21/2306)
Text
Öffentliche Mittel, öffentliche Kontrolle - Transparenz im Spitzensport und Individualförderung für Athletinnen und Athleten (Antwort zu Drs. 21/2306)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2480
21. Wahlperiode 30.10.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tina Winklmann, Dr. Ophelia
Nick, Helge Limburg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/2306 –
Öffentliche Mittel, öffentliche Kontrolle – Transparenz im Spitzensport und
Individualförderung für Athletinnen und Athleten
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Spitzensport in Deutschland genießt hohe Aufmerksamkeit und große
öffentliche Unterstützung. Olympische und Paralympische Erfolge und
Weltmeistertitel prägen das Bild nach außen, im Inneren jedoch werden seit Jahren
immer wieder Strukturen sichtbar, die mit den Grundsätzen von Transparenz,
Fairness und Nachvollziehbarkeit nicht vereinbar sind. Entscheidungen über
die Vergabe von Fördermitteln, die Einstufung von Kaderzugehörigkeiten oder
die Bewertung von Leistungen fallen in Prozessen, die für Athletinnen und
Athleten sowie für das Parlament und die Öffentlichkeit nicht öffentlich
zugänglich und daher nur eingeschränkt nachvollziehbar sind.
Wer als Gesellschaft den Spitzensport fördert und erhebliche öffentliche Mittel
dafür bereitstellt, darf erwarten, dass Athletinnen und Athleten ebenso wie die
Öffentlichkeit nachvollziehen können, warum Gelder in bestimmter Höhe an
einzelne Verbände vergeben werden. Transparenz ist hier keine freiwillige
Zusatzleistung, sondern Ausdruck demokratischer Rechenschaftspflicht. Nur
wenn die Verwendung öffentlicher Gelder überprüfbar ist, kann dauerhaft
Vertrauen entstehen, bei den Athletinnen und Athleten, bei den Verbänden und
nicht zuletzt in der Gesellschaft, die für diesen Sport brennt, diesen trägt und
finanziert.
Seit langem fordert die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN deshalb ein
Transparenzportal für die Mittelvergabe im Spitzensport. Ein solches Portal
würde nicht nur sichtbar machen, welche Verbände wie hoch gefördert werden
und nach welchen Kriterien diese Entscheidungen getroffen werden. Es würde
auch denjenigen, die im Mittelpunkt des Sports stehen, endlich ermöglichen
nachzuvollziehen, weshalb ihr Verband bestimmte Summen erhält oder warum
Förderungen gekürzt werden. Transparenz stärkt damit nicht nur die
demokratische Kontrolle, sondern auch die Rechte und die Position der Athletinnen
und Athleten selbst.
Die Bundesregierung hat bislang keine überzeugenden Schritte unternommen,
diese Transparenz herzustellen. Zwar wird betont, dass Athletinnen und
Athleten stärker in den Mittelpunkt gestellt werden sollen, doch bleibt offen, wie
Die Antwort wurde namens des Bundeskanzleramtes vom 29. Oktober 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
diese Ankündigungen mit Leben gefüllt werden. Ein echter Kulturwandel im
Sport wird nur möglich sein, wenn Nachvollziehbarkeit und Offenheit zum
verbindlichen Standard werden. Ein transparentes Fördersystem würde nicht
nur die demokratische Kontrolle stärken, sondern auch die Athletinnen und
Athleten selbst. Es würde so den Weg bereiten für einen Spitzensport, der
fairer, glaubwürdiger und zukunftsfähiger ist.
1. Aus welchen Haushaltstiteln im Bundeshaushalt und in welcher Höhe
erfolgen die Förderung, Versorgung und Unterstützung von Athletinnen
und Athleten (bitte tabellarischdie Haushaltstitel und Haushaltsansätze
seit 2017 auflisten)?
Die Förderung, Versorgung und Unterstützung von Athletinnen und Athleten
mit Bundesmitteln, die nicht Inhaber einer Sportförderstelle (siehe hierzu
Antwort zu Frage 2) sind, erfolgt aus unterschiedlichen Haushaltstiteln der derzeit
im Kapitel 0601 Titelgruppe 02 etatisierten Mittel der Sportförderung.
Seit 2017 waren folgende Ansätze für die Förderung der Athletinnen und
Athleten bezüglich der Athletenversorgung (Zuschuss zum Aufbau einer privaten
Altersvorsorge) und der unmittelbaren Athletenförderung (Zuschuss zum
Lebensunterhalt) im Haushalt ausgewiesen (zur Dualen Karriere siehe Antwort zu
Frage 2).
Haushaltsjahr
Athletenversorgung
Kapitel 0601, Titel 684 21
Unmittelbare Athletenförderung
Kapitel 0601, Titel 684 21
2017 / /
2018 / 3.500 T€
2019 / 7.000 T€
2020 2.700 T€ 7.000 T€
2021 2.700 T€ 7.000 T€
2022 2.700 T€ 7.000 T€
2023 2.700 T€ 7.000 T€
2024 2.700 T€ 7.200 T€
2025 2.700 T€ 7.200 T€
Unterstützungen von Athletinnen und Athleten erfolgen zudem über die
Finanzierungen der sportmedizinischen Grunduntersuchungen (Kapitel 0601,
Titel 684 21 Erl.-Ziff. 4), die einmal im Jahr durchgeführt werden, sowie über die
Finanzierungen der Unterstützungen in den Bereichen Forschung und
Entwicklung sowie Wissenschaftliche Unterstützungs- und Beratungsleistungen der
Institute IAT und FES (Kapitel 0601, Titel 684 22).
Haushaltsjahr
Zentrale Maßnahmen auf dem Gebiet
des Sports, Leistungssportprojekte (u. a.
Sportmedizinische Grunduntersuchungen)
Kapitel 0601, Titel 684 21
Projektförderung für das Institut für
Angewandte Trainingswissenschaften (IAT) und
das Institut für Forschung und Entwicklung
von Sportgeräten (FES)
Kapitel 0601, Titel 684 22
2017 840 T€ 15.600 T€
2018 808 T€ 19.190 T€
2019 1.123 T€ 16.300 T€
2020 1.305 T€ 16.980 T€
2021 1.288 T€ 16.580 T€
2022 1.285 T€ 19.820 T€
2023 1.177 T€ 21.215 T€
2024 1.224 T€ 22.600 T€
2025 1.223 T€ 23.600 T€
Die Übernahme von Entsendungskosten zu periodisch wiederkehrenden
Sportgroßveranstaltungen, die ebenfalls eine Unterstützung der Athletinnen und
Athleten darstellt, erfolgt aus Kapitel 0601, Titel 684 23. Seit 2017 waren folgende
Ansätze im Haushalt ausgewiesen.
Haushaltsjahr
Olympische Spiele
Kapitel 0601
Titel 684 23
Paralympische Spiele,
Deaflympics, Special
Olympics World Games
Kapitel 0601
Titel 684 23
Makkabi-Spiele und
Makkabiade, Universiade,
DJK-Bundessportfest
Kapitel 0601
Titel 684 23
World Games
Kapitel 0601
Titel 684 23
2017 1.800 T€ 1.050 T€ 600 T€ 400 T€
2018 2.500 T€ 810 T€ 385 T€ /
2019 2.500 T€ 880 T€ 650 T€ /
2020 5.880 T€ 2.430 T€ 480 T€ /
2021 7.180 T€ 3.180 T€ 1.030 T€ 500 T€
2022 2.480 T€ 1.400 T€ 300 T€ 1.000 T€
2023 2.350 T€ 1.080 T€ 800 T€ /
2024 3.759 T€ 2.380 T€ 450 T€ /
2025 2.000 T€ 1.530 T€ 2.250 T€ 1.200 T€
Aus Kapitel 0601 Titel 684 21 Erl.-Ziff. 3 werden Zuwendungen für
Olympiastützpunkte (OSP) gewährt. Die OSP sind Serviceeinrichtungen und erbringen
Unterstützungsleistungen für die Athletinnen und Athleten. Dies umfasst eine
qualitativ hochwertige sportmedizinische, leistungsdiagnostische,
sportphysiotherapeutische, soziale, psychologische, ernährungswissenschaftliche sowie
trainings- und bewegungswissenschaftliche Betreuung. Die Förderung erhalten
die OSP. Diese entscheiden bedarfsgerecht welche Leistungen für wen erbracht
werden. Eine direkte Förderung der Athletinnen und Athleten findet nicht statt
und kann daher auch nicht beziffert werden.
2. Aus welchen Haushaltstiteln im Bundeshaushalt und in welcher Höhe
werden Maßnahmen zur dualen Karriereplanung von Athletinnen und
Athleten gefördert (bitte tabellarisch die Haushaltstitel und
Haushaltsansätze seit 2017 auflisten)?
Unter „Duale Karriere“ im Zusammenhang mit dem Sport wird im weitesten
Sinne die Vereinbarkeit von Beruf/Studium/Ausbildung und Ausübung des
Leistungssports verstanden.
Bei der Sportförderung durch den Bund als staatlicher Arbeitgeber werden
Sportförderstellen von der Bundespolizei (BMI), dem Zoll (BMF) und der
Bundeswehr (BMVg) bereitgestellt. Die Athletinnen und Athleten stehen als
Soldaten, Bundespolizisten oder Beamte im Zollvollzugsdienst – im Rahmen der
Dualen Karriere – in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Das Modell
der dualen Karriere in den Sportförderressorts verbindet den Beruf bzw. die
Ausbildung mit der Möglichkeit der Ausübung des Spitzensports.
Die Kosten für Unterkünfte, Verpflegung und Personalausgaben lassen sich
aufgrund des integrativen Fördermodells nicht trennen.
Seit 2017 waren im Haushalt beim BMVg, BMI und BMF bzgl. der
Personalausgaben für Spitzensportler (Sportförderstellen) wie folgt ausgewiesen:
Haushaltsjahr BMVg (Bundeswehr)
Kapitel 1403, Titel 423 01
BMI (Bundespolizei)
Kapitel 0625
2017 21.018 T€ 24.493 T€
2018 22.047 T€ 28.891 T€
2019 21.873 T€ 33.427 T€
2020 30.064 T€ 34.031 T€
2021 30.772 T€ 34.610 T€
2022 36.795 T€ 36.318 T€
2023 40.944 T€ 37.157 T€
2024 39.494 T€ 40.204 T€
2025 41.861 T€ 39.729 T€
BMF (Zoll)
Haushaltsjahr
Förderung des Sports
(einschl. Ski-Team und
Behindertensport)
Kapitel 0813
Titel 52701 und 539 99
Personalausgaben (Zoll Ski-Team
und Sportförderplätze für
Spitzensportler/ innen mit Behinderung in
Bundesbehörden)
Kapitel 0811
Titel 441 01 (Beihilfe),
443 01 (Fürsorgeleistung)
und Kapitel 0813
Titel 422 01 (Personalkosten)
2017 191 T€ 1.925 T€
2018 146 T€ 2.251 T€
2019 192 T€ 2.489 T€
2020 280 T€ 2.701 T€
2021 152 T€ 2.761 T€
2022 301 T€ 2.585 T€
2023 236 T€ 2.591 T€
2024 195 T€ 2.559 T€
2025 49 T€ 3.003 T€
Im Jahr 2017 wurde das Förderinstrument der Dualen Karriere –
Individualförderung („DK-I“) geschaffen. Für die „DK-I“ werden Bundesmittel aus
Kapitel 0601 Titel 681 21 verwendet. Es ist für Spitzensportlerinnen und -sportler
mit Behinderungen der obersten Kaderstufe gedacht, denen der Zugang zu
Sportförderstellen aufgrund diensttauglicher Bestimmungen verwehrt ist. Die
individuelle Förderung von paralympischen und deaflympischen Athletinnen
und Athleten erfolgt in gemeinsamer Bewirtschaftung der Mittel durch die
Sportförderressorts Bundesministerium der Verteidigung (BMVg),
Bundesministerium der Finanzen (BMF) und Bundesministerium des Innern (BMI) –
künftig Bundeskanzleramt.
Seit 2017 waren folgende Ansätze im Haushalt ausgewiesen.
Haushaltsjahr
Stellenpool und
Individualförderung der
Spitzensportler/-innen mit Behinderung
Kapitel 0601, Titel 428 211
Maßnahmen zur
Verbesserung der
Rahmenbedingungen für Athletinnen und
Athleten mit Behinderung im
Spitzensport („DK-I“)
Kapitel 0601, Titel 681 21
2017 387 T€ 229 T€
2018 271 T€ 345 T€
2019 211 T€ 405 T€
2020 211 T€ 405 T€
2021 211 T€ 405 T€
2022 211 T€ 405 T€
2023 / 616 T€
2024 / 616 T€
2025 / 616 T€
1 Ab dem Haushaltsjahr 2023 wurden die Mittel aus Titel 428 21 zu Titel 681 21 „Maßnahmen zur
Verbesserung der Rahmenbedingungen für Athletinnen und Athleten mit Behinderung im
Spitzensport“ verlagert.
Mit der Förderung der Dualen Karriere im Sinne einer schulischen,
universitären oder beruflichen Aus-, Weiter-, und Fortbildung und der Unterstützung soll
der Weg zu einem jeweils potenzialgerechten Berufseinstieg gesichert werden.
Seit 2017 waren folgende Ansätze im Kapitel 0601 Titel 684 21 unter aktueller
Erl.-Ziff. 8.5 für die „Duale Karriere“ ausgewiesen.
Haushaltsjahr Duale Karriere
Kapitel 0601, Titel 684 21
2017 600 T€
2018 600 T€
2019 600 T€
2020 600 T€
2021 600 T€
2022 600 T€
2023 600 T€
2024 1.300 T€
2025 1.300 T€
Im Rahmen der Förderung der OSP werden auch Laufbahnberatende als
Beratungs- und Betreuungsleistungen zur Optimierung der „Dualen Karriere“ in den
Bereichen Schule, Ausbildung, Studium, Beruf gefördert. Im Übrigen wird auf
die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
3. Wie verteilt sich seit 2017 die Förderung auf Athletinnen und Athleten
der olympischen, nichtolympischen, paralympischen und vorübergehend
olympischen Verbände sowie der Verbände mit besonderen Aufgaben?
In welchem Umfang die Förderung in den einzelnen Bereichen stattfindet,
hängt von der Zielrichtung der Förderung und von der Erfüllung der
Voraussetzungen bei den Athletinnen und Athleten ab.
Die Förderung der olympischen Spitzenverbände erfolgt disziplinbezogen. Bei
der Verteilung der Projektmittel auf die Disziplinen ist insbesondere das
Potential der Athletinnen und Athleten in ihren Disziplinen maßgeblich. Im
paralympischen Sport gilt gleiches.
Im nicht-olympischen Spitzensport werden Bundessportfachverbände in ihren
nicht-olympischen Disziplinen mit World-Games Bezug und nicht-olympische
Verbände gefördert. Eine direkte Förderung von Athleten und Athletinnen ist in
diesem Zusammenhang nicht vorgesehen.
Die Förderung für die Verbände mit besonderen Aufgaben richtet sich nicht auf
die gezielte Förderung von einzelnen Athletinnen und Athleten, sondern diese
Förderung geht an die Dachverbände, die dann in einer Jahresplanung
Sportlehrgänge und Nominierungswettbewerbe für Athletinnen und Athleten
organisieren mit dem Ziel, an internationalen Wettkämpfen und Weltspielen für die
Bundesrepublik Deutschland erfolgreich teilzunehmen.
4. Welche Rechtsgrundlagen liegen der Förderung, Versorgung,
Unterstützung und den Maßnahmen im Rahmen der dualen Karriereplanung der
Athletinnen und Athleten zugrunde?
Die Förderung beruht grundsätzlich auf dem Bundeshaushaltsgesetz und dem
Bundeshaushaltsplan. Im Übrigen hängt die Grundlage der Förderung von der
Art der Förderung ab. Bei der Förderung im Rahmen der Dualen Karriere –
Individualförderung („DK-I“) beruht diese auf Verträgen zwischen den
Athletinnen und Athleten und den Sportförderressorts und künftig auch dem
Bundeskanzleramt. Die Förderung über die Stiftung Deutsche Sporthilfe erfolgt auf
Grundlage von Förderkonzepten zwischen dem Bundesministerium des Innern
(künftig Bundeskanzleramt) und der Stiftung Deutsche Sporthilfe. Die
Athletinnen und Athleten schließen zunächst Fördervereinbarungen mit der Stiftung
Deutsche Sporthilfe und beantragen dann situativ die Förderung von einzelnen
Förderbausteinen, um eine Förderung zu erhalten.
5. Auf welche Weise stellt die Bundesregierung sicher, dass bei Erfolgen in
einzelnen Wettkampfdisziplinen und Disziplingruppen eine Anpassung
der Verbändeförderung vorgenommen wird, auch wenn das
Potenzialanalysesystem (PotAS) die Behindertensportverbände nicht
berücksichtigt?
Um den besonderen Anforderungen des paralympischen Sports Rechnung zu
tragen, findet das Potenzialanalysesystem (PotAS) bei der Förderung des
paralympischen Spitzensports keine Anwendung. Der Deutsche
Behindertensportverband (DBS) hat in Abstimmung mit dem Bundesministerium des Innern ein
digitales erfolgs- und potentialorientiertes Mittelzuteilungssystem auf die
jeweiligen Sportarten entwickelt. Im Rahmen dieser kriteriengeleiteten
Budgetierung werden die Fördermittel unter Berücksichtigung der zurückliegenden
Erfolge auf die jeweiligen Sportarten verteilt. Ziel ist es, neben dem Erfolg bei
zurückliegenden Meisterschaften, auch die Be-sonderheiten der jeweiligen
paralympischen Sportart sowie die vorhandenen Strukturen einfließen zu lassen.
Bei Special Olympics Deutschland und den Verbänden mit besonderen
Aufgaben wird bei der jährlichen Beantragung der Fördermittel eine
Erfolgskontrolle zwischen dem Bundesministerium des Innern und dem jeweiligen
Verband abgestimmt. Diese wird dann bei den Planungsgesprächen mit dem
Verband ausgewertet. Zusätzlich legt jeder Verband jährlich einen Sachbericht über
die Verausgabung der Fördermittel vor. Das gleiche Verfahren erfolgt bei der
Überprüfung der Entsendung deutscher Mannschaften zu internationalen
Wettkämpfen und Weltspielen.
Die Erfolgskontrolle beim Deutschen Gehörlosensportverband (DGSV) erfolgt
jährlich im gleichen Maße wie bei den Verbänden mit besonderen Aufgaben.
6. Nach welchen Kriterien erfolgt die Zuwendung der Fördermittel auf die
Sportverbände und auf weitere Zuwendungsempfänger, und in welchem
Turnus überprüft die Bundesregierung, ob diese Aufteilung den
angestrebten Zielstellungen sowie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
entspricht?
Die Gewährung von Zuwendungen erfolgt unter den Voraussetzungen der
§§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie dem Programm des
Bundesministeriums des Innern zur Förderung des Leistungssports sowie sonstiger
zentraler Einrichtungen, Projekte und Maßnahmen des Sports auf nationaler
und internationaler Ebene mit Rahmenrichtlinien (Leistungssportprogramm –
LSP vom 28. September 2005). Bei den Rahmenrichtlinien handelt es sich um
die:
• Richtlinie des Bundesministeriums des Innern über die Gewährung von
Zuwendungen zur Förderung der Bundessportfachverbände (Förderrichtlinie
Verbände – FR V) vom 10. Mai 2005,
• Richtline des Bundesministeriums des Innern über die Gewährung von
Zuwendungen zur Förderung des Stützpunktsystems (Förderrichtlinie
Stützpunktsystem – FR S) vom 10. Mai 2005,
• Richtlinie des Bundesministeriums des Innern über die Gewährung von
Zuwendungen zur Förderung von Sportakademien sowie sonstiger zentraler
Einrichtungen, Projekte und Maßnahmen des Sports (Förderrichtlinien
Akademien/Maßnahmen – FR AM) vom 10. Mai 2005 und
• Richtlinie des Bundesministeriums des Innern über die Gewährung von
Zuwendungen zur Förderung von Baumaßnahmen für den Spitzensport
(Förderrichtlinien Sportstättenbau – FR Bau) vom 10. Mai 2005.
Bei Vorliegen eines erheblichen Bundesinteresses werden im Rahmen des
Zuwendungsverfahrens die tatsächlichen Bedarfe der Zuwendungsempfänger
sowie Mitfinanzierungen anderer Gebietskörperschaften oder Organisationen
ermittelt. Der Höhe nach sind insbesondere die geltenden Höchstgrenzen sowie
die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zu berücksichtigen. Zudem gilt
der Subsidiaritätsgrundsatz (Nachrangigkeit der Bundesförderung).
Als Grundlage der jährlichen Förderentscheidung im Rahmen der Förderung
der OSP dient das Berechnungsmodell (sportfachlicher Bedarf) des DOSB.
Dabei handelt es sich um die Summe des sportfachlichen ermittelten Bedarfs für
die Bundeskaderbetreuung (OK, PK, NK 1). Die konkrete Festlegung der
jeweiligen Bundesförderung erfolgt daraufhin in Abstimmung mit dem DOSB
jährlich zu Beginn des Bewilligungsjahres
Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Erfolgskontrolle (§ 44 BHO) wird
dann geprüft, ob die Zuwendungen zum Erreichen der Zielstellungen
verwendet wurde. Die Erfolgskontrolle wird nach Ablauf des Förderzyklus (grds.
4 Jahre) oder im auf die Veranstaltung folgenden Kalenderjahr in Form einer
Verwendungsnachweisprüfung vorgenommen.
Außerhalb der Förderung nach der Förderrichtlinie Verbände kann der Bund
Zuwendungen insbesondere für herausragende Sportgroßveranstaltungen
gewähren, sofern der Haushaltsgesetzgeber hierfür die nötigen Haushaltsmittel
über gesonderte Haushaltstitel ausbringt (beispielsweise für die European
Championship 2022, Special Olympics World Games 2023, World University
Games 2025 oder die World Games 2029).
Im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel orientiert sich die Gewährung von
Zuwendungen für Sportgroßveranstaltung an dem Zielsystem der Nationalen
Strategie Sportgroßveranstaltungen, die gemeinsam von allen Akteuren im
Sport entwickelt und unter der Federführung von Bund und Deutschem
Olympischen Sportbund (DOSB) im Jahr 2021 veröffentlicht wurde (www.bmi.bun
d.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/sport/nationale-st
rategie-sportgrossveranstaltungen.pdf?__blob=publicationFile&v=7).
7. In welchem Umfang führt die Bundesregierung eine Überprüfung und
Berichterstattung zur Analyse der unmittelbaren Athletinnen- und
Athletenförderung durch die Stiftung Deutsche Sporthilfe durch, und nach
welchen Maßstäben erfolgt diese Überprüfung?
Die Stiftung Deutsche Sporthilfe hat im Rahmen der Förderung der Athletinnen
und Athleten mittels des Förderinstruments „Unmittelbare Athletenförderung“
Verwendungsnachweise zu erbringen. Diese werden daraufhin überprüft, ob
eine zweckentsprechende Verwendung der bereitgestellten Fördermittel
stattgefunden hat und ob die Projektmittel zur Erreichung des Förderziels eingesetzt
wurden. Im Übrigen wird auf Antwort zu Frage 6 verwiesen.
8. Wie bewertet die Bundesregierung die Vorschläge der Stiftung Deutsche
Sporthilfe vom 24. September 2025 (www.sporthilfe.de/fileadmin/pdf/Sp
orthilfe-Positionspapier_fuer_den_Spitzensport_von_morgen.pdf):
a) Einführung eines Individualbudgets für Athletinnen und Athleten?
b) Ausweitung des Versicherungsschutzes für Athletinnen und
Athleten?
c) Erhöhung der Grundförderung für Athletinnen und Athleten?
d) Einführung der Steuerfreiheit für Prämienzahlungen an Athletinnen
und Athleten?
Vorbemerkung:
Für die Umsetzung der von der Stiftung Deutsche Sporthilfe vorgeschlagenen,
zusätzlichen Fördermaßnahmen stehen nach derzeitigem Stand keine
Haushaltsmittel zur Verfügung. Die nachstehende Beantwortung stellt daher eine
rein fachliche Bewertung der Vorschläge dar.
a) Einführung eines Individualbudgets für Athletinnen und Athleten?
Die Einführung eines Individualbudgets für sportfachliche Maßnahmen ist
grundsätzlich zu begrüßen. Es bietet die Chance, die bestehende Förder-
struktur gezielt zu ergänzen und eine wirksame Alternative zur bisherigen
Verbandsförderung zu schaffen. Auch besonders potenzialreiche Athletinnen und
Athleten aus finanziell schwächer aufgestellten Verbänden könnten dadurch gezielter
unterstützt werden.
b) Ausweitung des Versicherungsschutzes für Athletinnen und Athleten?
Bereits nach der aktuellen Rechtslage genießen Sportlerinnen und Sportler in
vielen Fällen Unfallversicherungsschutz. Dies gilt auch für
Spitzensportlerinnen und Spitzensportler. Sofern zwischen Sportlerinnen und Sportlern und
einem Verein ein Beschäftigungsverhältnis vorliegt, besteht gesetzlicher
Unfallversicherungsschutz gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 1 SGB VII. In anderen Fällen ist
unter bestimmten Voraussetzungen ein Zugang für Sportlerinnen und Sportler
zur freiwilligen Versicherung der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG)
nach § 6 Absatz 1 Nr. 1 SGB VII möglich. Bei Kaderathletinnen und
Kaderathleten mit Sportförderstellen des Bundes oder der Länder handelt es sich in der
Regel um Personen mit Anspruch auf „Dienstunfallfürsorge“ bzw.
„Heilfürsorge“.
Nach Kenntnis der Bundesregierung gab es zur Frage des
Unfallversicherungsschutzes für Athletinnen und Athleten bereits erste Gespräche zwischen der
Stiftung Deutsche Sporthilfe und der VBG. Die Bundesregierung hält es für
zielführend, dass diese fortgeführt werden. Hierbei kann geklärt werden, unter
welchen Voraussetzungen ein Versicherungsschutz von Athletinnen und
Athleten bereits von der VBG als zuständigem Unfallversicherungsträger anerkannt
wird bzw. wie sie einen solchen Schutz erlangen können. Sofern erforderlich
können auf dieser Basis im Anschluss weitere Absicherungsbedarfe erörtert
werden.
c) Erhöhung der Grundförderung für Athletinnen und Athleten?
Die Unterstützung der Athletinnen und Athleten über die unmittelbare
Athletenförderung soll Existenzängste mindern und den Athletinnen und Athleten
die Chance geben, entsprechend den gestiegenen Lebensunterhaltungskosten
angemessen zu leben und gleichzeitig den Sport auf Spitzenniveau auszuüben.
Um eben Genanntes zu erreichen, ist eine Erhöhung der unmittelbaren
Athletenförderung angemessen und vertretbar.
d) Einführung der Steuerfreiheit für Prämienzahlungen an Athletinnen und
Athleten?
Die Koalitionsparteien haben im Koalitionsvertrag vereinbart, die Prämien für
gewonnene Medaillen steuerfrei zu stellen.
9. Welche Position bzw. Positionen hat die Staatsministerin für Sport und
Ehrenamt im Entstehungsprozess des Positionspapiers im Aufsichtsrat
der Stiftung Deutsche Sporthilfe vertreten?
Das Positionspapier war bisher nicht Gesprächsgegenstand im Aufsichtsrat der
Stiftung Deutsche Sporthilfe.
10. Welche Rechtsgrundlage ist maßgeblich für eine Steuerbefreiung von
Prämienzahlungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, und in
welchen Wirtschafts- und Arbeitsbereichen wird eine Steuerbefreiung
gewährt?
Es existiert keine derartige Rechtsgrundlage.
11. Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung hinsichtlich des
Verhältnisses zwischen dem Budget der „Duale Karriere-
Individualförderung“ (DK-I) und den Förderplätzen der Bundeswehr, insbesondere in
Bezug auf Erfolgsquoten bei Medaillengewinnen?
Der Bundesregierung liegen im Sinne der Fragestellung keine Erkenntnisse vor.
12. Seit wann hat die Bundesregierung das Budget bzw. die Zahl der
Förderplätze der DK-I zuletzt erhöht, und in welchem Umfang erfolgte diese
Erhöhung?
Bis Juni 2022 betrug die individuelle Förderung noch bis zu 1.250 Euro
monatlich. Aktuell kann die individuelle Förderung bis zu 1.500 Euro monatlich
betragen. Je nach Ausgestaltung der Förderung (hängt vom Zusammenspiel mit
anderen Förderinstrumenten ab) können bis zu ca. 40 Athletinnen und Athleten
gefördert werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
13. Seit wann hat die Bundesregierung die Zahl der Förderplätze der
Bundeswehrförderung zuletzt erhöht, und in welchem Umfang erfolgte diese
Erhöhung?
Die Spitzensportförderung der Bundeswehr wurde zuletzt im April 2020 von
744 auf 850 Förderplätze erhöht.
14. In welcher Weise beabsichtigt die Bundesregierung, die Entwicklung von
DK-I und Bundeswehrförderung künftig aufeinander abzustimmen?
Eine Abstimmung zwischen den beiden Fördersystemen ist gegenwärtig nicht
vorgesehen.
15. Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung dazu, ob die DK-
I einen verhältnismäßigen Anteil von Athletinnen und Athleten des
Behindertensports erfasst?
Das Förderinstrument „Duale Karriere – Individualförderung“ ist eine
Förderung, die ausschließlich paralympischen und deaflympischen
Spitzenathletinnen und -athleten zugutekommt.
16. Aus welchen Gründen beschränkt die Bundesregierung die DK-I auf den
Individualsport, während die Bundeswehrförderung Athletinnen und
Athleten aller Sportarten bei individuell erfüllten Kriterien umfasst?
Aufgrund der begrenzten Bundesmittel für die DK-I kann mit der Förderung
von Athletinnen und Athleten, die eine Individualsportart ausüben, ein größeres
Spektrum an Sportarten erreicht werden, als mit der Förderung von
Mannschaftssportarten.
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