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Öffentliche Mittel, öffentliche Kontrolle - Transparenz im Spitzensport und Individualförderung für Athletinnen und Athleten (Antwort zu Drs. 21/2306)

dip / drucksache 30.10.2025 · WP 21 · 21/2480 · Antwort · Original ↗

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Öffentliche Mittel, öffentliche Kontrolle - Transparenz im Spitzensport und Individualförderung für Athletinnen und Athleten (Antwort zu Drs. 21/2306) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2480 21. Wahlperiode 30.10.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tina Winklmann, Dr. Ophelia Nick, Helge Limburg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Drucksache 21/2306 – Öffentliche Mittel, öffentliche Kontrolle – Transparenz im Spitzensport und Individualförderung für Athletinnen und Athleten V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Spitzensport in Deutschland genießt hohe Aufmerksamkeit und große öffentliche Unterstützung. Olympische und Paralympische Erfolge und Weltmeistertitel prägen das Bild nach außen, im Inneren jedoch werden seit Jahren immer wieder Strukturen sichtbar, die mit den Grundsätzen von Transparenz, Fairness und Nachvollziehbarkeit nicht vereinbar sind. Entscheidungen über die Vergabe von Fördermitteln, die Einstufung von Kaderzugehörigkeiten oder die Bewertung von Leistungen fallen in Prozessen, die für Athletinnen und Athleten sowie für das Parlament und die Öffentlichkeit nicht öffentlich zugänglich und daher nur eingeschränkt nachvollziehbar sind. Wer als Gesellschaft den Spitzensport fördert und erhebliche öffentliche Mittel dafür bereitstellt, darf erwarten, dass Athletinnen und Athleten ebenso wie die Öffentlichkeit nachvollziehen können, warum Gelder in bestimmter Höhe an einzelne Verbände vergeben werden. Transparenz ist hier keine freiwillige Zusatzleistung, sondern Ausdruck demokratischer Rechenschaftspflicht. Nur wenn die Verwendung öffentlicher Gelder überprüfbar ist, kann dauerhaft Vertrauen entstehen, bei den Athletinnen und Athleten, bei den Verbänden und nicht zuletzt in der Gesellschaft, die für diesen Sport brennt, diesen trägt und finanziert. Seit langem fordert die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN deshalb ein Transparenzportal für die Mittelvergabe im Spitzensport. Ein solches Portal würde nicht nur sichtbar machen, welche Verbände wie hoch gefördert werden und nach welchen Kriterien diese Entscheidungen getroffen werden. Es würde auch denjenigen, die im Mittelpunkt des Sports stehen, endlich ermöglichen nachzuvollziehen, weshalb ihr Verband bestimmte Summen erhält oder warum Förderungen gekürzt werden. Transparenz stärkt damit nicht nur die demokratische Kontrolle, sondern auch die Rechte und die Position der Athletinnen und Athleten selbst. Die Bundesregierung hat bislang keine überzeugenden Schritte unternommen, diese Transparenz herzustellen. Zwar wird betont, dass Athletinnen und Athleten stärker in den Mittelpunkt gestellt werden sollen, doch bleibt offen, wie Die Antwort wurde namens des Bundeskanzleramtes vom 29. Oktober 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. diese Ankündigungen mit Leben gefüllt werden. Ein echter Kulturwandel im Sport wird nur möglich sein, wenn Nachvollziehbarkeit und Offenheit zum verbindlichen Standard werden. Ein transparentes Fördersystem würde nicht nur die demokratische Kontrolle stärken, sondern auch die Athletinnen und Athleten selbst. Es würde so den Weg bereiten für einen Spitzensport, der fairer, glaubwürdiger und zukunftsfähiger ist.  1. Aus welchen Haushaltstiteln im Bundeshaushalt und in welcher Höhe erfolgen die Förderung, Versorgung und Unterstützung von Athletinnen und Athleten (bitte tabellarischdie Haushaltstitel und Haushaltsansätze seit 2017 auflisten)? Die Förderung, Versorgung und Unterstützung von Athletinnen und Athleten mit Bundesmitteln, die nicht Inhaber einer Sportförderstelle (siehe hierzu Antwort zu Frage 2) sind, erfolgt aus unterschiedlichen Haushaltstiteln der derzeit im Kapitel 0601 Titelgruppe 02 etatisierten Mittel der Sportförderung. Seit 2017 waren folgende Ansätze für die Förderung der Athletinnen und Athleten bezüglich der Athletenversorgung (Zuschuss zum Aufbau einer privaten Altersvorsorge) und der unmittelbaren Athletenförderung (Zuschuss zum Lebensunterhalt) im Haushalt ausgewiesen (zur Dualen Karriere siehe Antwort zu Frage 2). Haushaltsjahr Athletenversorgung Kapitel 0601, Titel 684 21 Unmittelbare Athletenförderung Kapitel 0601, Titel 684 21 2017 / / 2018 / 3.500 T€ 2019 / 7.000 T€ 2020 2.700 T€ 7.000 T€ 2021 2.700 T€ 7.000 T€ 2022 2.700 T€ 7.000 T€ 2023 2.700 T€ 7.000 T€ 2024 2.700 T€ 7.200 T€ 2025 2.700 T€ 7.200 T€ Unterstützungen von Athletinnen und Athleten erfolgen zudem über die Finanzierungen der sportmedizinischen Grunduntersuchungen (Kapitel 0601, Titel 684 21 Erl.-Ziff. 4), die einmal im Jahr durchgeführt werden, sowie über die Finanzierungen der Unterstützungen in den Bereichen Forschung und Entwicklung sowie Wissenschaftliche Unterstützungs- und Beratungsleistungen der Institute IAT und FES (Kapitel 0601, Titel 684 22). Haushaltsjahr Zentrale Maßnahmen auf dem Gebiet des Sports, Leistungssportprojekte (u. a. Sportmedizinische Grunduntersuchungen) Kapitel 0601, Titel 684 21 Projektförderung für das Institut für Angewandte Trainingswissenschaften (IAT) und das Institut für Forschung und Entwicklung von Sportgeräten (FES) Kapitel 0601, Titel 684 22 2017 840 T€ 15.600 T€ 2018 808 T€ 19.190 T€ 2019 1.123 T€ 16.300 T€ 2020 1.305 T€ 16.980 T€ 2021 1.288 T€ 16.580 T€ 2022 1.285 T€ 19.820 T€ 2023 1.177 T€ 21.215 T€ 2024 1.224 T€ 22.600 T€ 2025 1.223 T€ 23.600 T€ Die Übernahme von Entsendungskosten zu periodisch wiederkehrenden Sportgroßveranstaltungen, die ebenfalls eine Unterstützung der Athletinnen und Athleten darstellt, erfolgt aus Kapitel 0601, Titel 684 23. Seit 2017 waren folgende Ansätze im Haushalt ausgewiesen. Haushaltsjahr Olympische Spiele Kapitel 0601 Titel 684 23 Paralympische Spiele, Deaflympics, Special Olympics World Games Kapitel 0601 Titel 684 23 Makkabi-Spiele und Makkabiade, Universiade, DJK-Bundessportfest Kapitel 0601 Titel 684 23 World Games Kapitel 0601 Titel 684 23 2017 1.800 T€ 1.050 T€ 600 T€ 400 T€ 2018 2.500 T€ 810 T€ 385 T€ /    2019 2.500 T€ 880 T€ 650 T€ /    2020 5.880 T€ 2.430 T€ 480 T€ /    2021 7.180 T€ 3.180 T€ 1.030 T€ 500 T€ 2022 2.480 T€ 1.400 T€ 300 T€ 1.000 T€ 2023 2.350 T€ 1.080 T€ 800 T€ /    2024 3.759 T€ 2.380 T€ 450 T€ /    2025 2.000 T€ 1.530 T€ 2.250 T€ 1.200 T€ Aus Kapitel 0601 Titel 684 21 Erl.-Ziff. 3 werden Zuwendungen für Olympiastützpunkte (OSP) gewährt. Die OSP sind Serviceeinrichtungen und erbringen Unterstützungsleistungen für die Athletinnen und Athleten. Dies umfasst eine qualitativ hochwertige sportmedizinische, leistungsdiagnostische, sportphysiotherapeutische, soziale, psychologische, ernährungswissenschaftliche sowie trainings- und bewegungswissenschaftliche Betreuung. Die Förderung erhalten die OSP. Diese entscheiden bedarfsgerecht welche Leistungen für wen erbracht werden. Eine direkte Förderung der Athletinnen und Athleten findet nicht statt und kann daher auch nicht beziffert werden.  2. Aus welchen Haushaltstiteln im Bundeshaushalt und in welcher Höhe werden Maßnahmen zur dualen Karriereplanung von Athletinnen und Athleten gefördert (bitte tabellarisch die Haushaltstitel und Haushaltsansätze seit 2017 auflisten)? Unter „Duale Karriere“ im Zusammenhang mit dem Sport wird im weitesten Sinne die Vereinbarkeit von Beruf/Studium/Ausbildung und Ausübung des Leistungssports verstanden. Bei der Sportförderung durch den Bund als staatlicher Arbeitgeber werden Sportförderstellen von der Bundespolizei (BMI), dem Zoll (BMF) und der Bundeswehr (BMVg) bereitgestellt. Die Athletinnen und Athleten stehen als Soldaten, Bundespolizisten oder Beamte im Zollvollzugsdienst – im Rahmen der Dualen Karriere – in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Das Modell der dualen Karriere in den Sportförderressorts verbindet den Beruf bzw. die Ausbildung mit der Möglichkeit der Ausübung des Spitzensports. Die Kosten für Unterkünfte, Verpflegung und Personalausgaben lassen sich aufgrund des integrativen Fördermodells nicht trennen. Seit 2017 waren im Haushalt beim BMVg, BMI und BMF bzgl. der Personalausgaben für Spitzensportler (Sportförderstellen) wie folgt ausgewiesen: Haushaltsjahr BMVg (Bundeswehr) Kapitel 1403, Titel 423 01 BMI (Bundespolizei) Kapitel 0625 2017 21.018 T€ 24.493 T€ 2018 22.047 T€ 28.891 T€ 2019 21.873 T€ 33.427 T€ 2020 30.064 T€ 34.031 T€ 2021 30.772 T€ 34.610 T€ 2022 36.795 T€ 36.318 T€ 2023 40.944 T€ 37.157 T€ 2024 39.494 T€ 40.204 T€ 2025 41.861 T€ 39.729 T€ BMF (Zoll) Haushaltsjahr Förderung des Sports (einschl. Ski-Team und Behindertensport) Kapitel 0813 Titel 52701 und 539 99 Personalausgaben (Zoll Ski-Team und Sportförderplätze für Spitzensportler/ innen mit Behinderung in Bundesbehörden) Kapitel 0811 Titel 441 01 (Beihilfe), 443 01 (Fürsorgeleistung) und Kapitel 0813 Titel 422 01 (Personalkosten) 2017 191 T€ 1.925 T€ 2018 146 T€ 2.251 T€ 2019 192 T€ 2.489 T€ 2020 280 T€ 2.701 T€ 2021 152 T€ 2.761 T€ 2022 301 T€ 2.585 T€ 2023 236 T€ 2.591 T€ 2024 195 T€ 2.559 T€ 2025 49 T€ 3.003 T€ Im Jahr 2017 wurde das Förderinstrument der Dualen Karriere – Individualförderung („DK-I“) geschaffen. Für die „DK-I“ werden Bundesmittel aus Kapitel 0601 Titel 681 21 verwendet. Es ist für Spitzensportlerinnen und -sportler mit Behinderungen der obersten Kaderstufe gedacht, denen der Zugang zu Sportförderstellen aufgrund diensttauglicher Bestimmungen verwehrt ist. Die individuelle Förderung von paralympischen und deaflympischen Athletinnen und Athleten erfolgt in gemeinsamer Bewirtschaftung der Mittel durch die Sportförderressorts Bundesministerium der Verteidigung (BMVg), Bundesministerium der Finanzen (BMF) und Bundesministerium des Innern (BMI) – künftig Bundeskanzleramt. Seit 2017 waren folgende Ansätze im Haushalt ausgewiesen. Haushaltsjahr Stellenpool und Individualförderung der Spitzensportler/-innen mit Behinderung Kapitel 0601, Titel 428 211 Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Athletinnen und Athleten mit Behinderung im Spitzensport („DK-I“) Kapitel 0601, Titel 681 21 2017 387 T€ 229 T€ 2018 271 T€ 345 T€ 2019 211 T€ 405 T€ 2020 211 T€ 405 T€ 2021 211 T€ 405 T€ 2022 211 T€ 405 T€ 2023 / 616 T€ 2024 / 616 T€ 2025 / 616 T€ 1 Ab dem Haushaltsjahr 2023 wurden die Mittel aus Titel 428 21 zu Titel 681 21 „Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Athletinnen und Athleten mit Behinderung im Spitzensport“ verlagert. Mit der Förderung der Dualen Karriere im Sinne einer schulischen, universitären oder beruflichen Aus-, Weiter-, und Fortbildung und der Unterstützung soll der Weg zu einem jeweils potenzialgerechten Berufseinstieg gesichert werden. Seit 2017 waren folgende Ansätze im Kapitel 0601 Titel 684 21 unter aktueller Erl.-Ziff. 8.5 für die „Duale Karriere“ ausgewiesen. Haushaltsjahr Duale Karriere Kapitel 0601, Titel 684 21 2017  600 T€ 2018  600 T€ 2019  600 T€ 2020  600 T€ 2021  600 T€ 2022  600 T€ 2023  600 T€ 2024 1.300 T€ 2025 1.300 T€ Im Rahmen der Förderung der OSP werden auch Laufbahnberatende als Beratungs- und Betreuungsleistungen zur Optimierung der „Dualen Karriere“ in den Bereichen Schule, Ausbildung, Studium, Beruf gefördert. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.  3. Wie verteilt sich seit 2017 die Förderung auf Athletinnen und Athleten der olympischen, nichtolympischen, paralympischen und vorübergehend olympischen Verbände sowie der Verbände mit besonderen Aufgaben? In welchem Umfang die Förderung in den einzelnen Bereichen stattfindet, hängt von der Zielrichtung der Förderung und von der Erfüllung der Voraussetzungen bei den Athletinnen und Athleten ab. Die Förderung der olympischen Spitzenverbände erfolgt disziplinbezogen. Bei der Verteilung der Projektmittel auf die Disziplinen ist insbesondere das Potential der Athletinnen und Athleten in ihren Disziplinen maßgeblich. Im paralympischen Sport gilt gleiches. Im nicht-olympischen Spitzensport werden Bundessportfachverbände in ihren nicht-olympischen Disziplinen mit World-Games Bezug und nicht-olympische Verbände gefördert. Eine direkte Förderung von Athleten und Athletinnen ist in diesem Zusammenhang nicht vorgesehen. Die Förderung für die Verbände mit besonderen Aufgaben richtet sich nicht auf die gezielte Förderung von einzelnen Athletinnen und Athleten, sondern diese Förderung geht an die Dachverbände, die dann in einer Jahresplanung Sportlehrgänge und Nominierungswettbewerbe für Athletinnen und Athleten organisieren mit dem Ziel, an internationalen Wettkämpfen und Weltspielen für die Bundesrepublik Deutschland erfolgreich teilzunehmen.  4. Welche Rechtsgrundlagen liegen der Förderung, Versorgung, Unterstützung und den Maßnahmen im Rahmen der dualen Karriereplanung der Athletinnen und Athleten zugrunde? Die Förderung beruht grundsätzlich auf dem Bundeshaushaltsgesetz und dem Bundeshaushaltsplan. Im Übrigen hängt die Grundlage der Förderung von der Art der Förderung ab. Bei der Förderung im Rahmen der Dualen Karriere – Individualförderung („DK-I“) beruht diese auf Verträgen zwischen den Athletinnen und Athleten und den Sportförderressorts und künftig auch dem Bundeskanzleramt. Die Förderung über die Stiftung Deutsche Sporthilfe erfolgt auf Grundlage von Förderkonzepten zwischen dem Bundesministerium des Innern (künftig Bundeskanzleramt) und der Stiftung Deutsche Sporthilfe. Die Athletinnen und Athleten schließen zunächst Fördervereinbarungen mit der Stiftung Deutsche Sporthilfe und beantragen dann situativ die Förderung von einzelnen Förderbausteinen, um eine Förderung zu erhalten.  5. Auf welche Weise stellt die Bundesregierung sicher, dass bei Erfolgen in einzelnen Wettkampfdisziplinen und Disziplingruppen eine Anpassung der Verbändeförderung vorgenommen wird, auch wenn das Potenzialanalysesystem (PotAS) die Behindertensportverbände nicht berücksichtigt? Um den besonderen Anforderungen des paralympischen Sports Rechnung zu tragen, findet das Potenzialanalysesystem (PotAS) bei der Förderung des paralympischen Spitzensports keine Anwendung. Der Deutsche Behindertensportverband (DBS) hat in Abstimmung mit dem Bundesministerium des Innern ein digitales erfolgs- und potentialorientiertes Mittelzuteilungssystem auf die jeweiligen Sportarten entwickelt. Im Rahmen dieser kriteriengeleiteten Budgetierung werden die Fördermittel unter Berücksichtigung der zurückliegenden Erfolge auf die jeweiligen Sportarten verteilt. Ziel ist es, neben dem Erfolg bei zurückliegenden Meisterschaften, auch die Be-sonderheiten der jeweiligen paralympischen Sportart sowie die vorhandenen Strukturen einfließen zu lassen. Bei Special Olympics Deutschland und den Verbänden mit besonderen Aufgaben wird bei der jährlichen Beantragung der Fördermittel eine Erfolgskontrolle zwischen dem Bundesministerium des Innern und dem jeweiligen Verband abgestimmt. Diese wird dann bei den Planungsgesprächen mit dem Verband ausgewertet. Zusätzlich legt jeder Verband jährlich einen Sachbericht über die Verausgabung der Fördermittel vor. Das gleiche Verfahren erfolgt bei der Überprüfung der Entsendung deutscher Mannschaften zu internationalen Wettkämpfen und Weltspielen. Die Erfolgskontrolle beim Deutschen Gehörlosensportverband (DGSV) erfolgt jährlich im gleichen Maße wie bei den Verbänden mit besonderen Aufgaben.  6. Nach welchen Kriterien erfolgt die Zuwendung der Fördermittel auf die Sportverbände und auf weitere Zuwendungsempfänger, und in welchem Turnus überprüft die Bundesregierung, ob diese Aufteilung den angestrebten Zielstellungen sowie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht? Die Gewährung von Zuwendungen erfolgt unter den Voraussetzungen der §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie dem Programm des Bundesministeriums des Innern zur Förderung des Leistungssports sowie sonstiger zentraler Einrichtungen, Projekte und Maßnahmen des Sports auf nationaler und internationaler Ebene mit Rahmenrichtlinien (Leistungssportprogramm – LSP vom 28. September 2005). Bei den Rahmenrichtlinien handelt es sich um die: • Richtlinie des Bundesministeriums des Innern über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Bundessportfachverbände (Förderrichtlinie Verbände – FR V) vom 10. Mai 2005, • Richtline des Bundesministeriums des Innern über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Stützpunktsystems (Förderrichtlinie Stützpunktsystem – FR S) vom 10. Mai 2005, • Richtlinie des Bundesministeriums des Innern über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Sportakademien sowie sonstiger zentraler Einrichtungen, Projekte und Maßnahmen des Sports (Förderrichtlinien Akademien/Maßnahmen – FR AM) vom 10. Mai 2005 und • Richtlinie des Bundesministeriums des Innern über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Baumaßnahmen für den Spitzensport (Förderrichtlinien Sportstättenbau – FR Bau) vom 10. Mai 2005. Bei Vorliegen eines erheblichen Bundesinteresses werden im Rahmen des Zuwendungsverfahrens die tatsächlichen Bedarfe der Zuwendungsempfänger sowie Mitfinanzierungen anderer Gebietskörperschaften oder Organisationen ermittelt. Der Höhe nach sind insbesondere die geltenden Höchstgrenzen sowie die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zu berücksichtigen. Zudem gilt der Subsidiaritätsgrundsatz (Nachrangigkeit der Bundesförderung). Als Grundlage der jährlichen Förderentscheidung im Rahmen der Förderung der OSP dient das Berechnungsmodell (sportfachlicher Bedarf) des DOSB. Dabei handelt es sich um die Summe des sportfachlichen ermittelten Bedarfs für die Bundeskaderbetreuung (OK, PK, NK 1). Die konkrete Festlegung der jeweiligen Bundesförderung erfolgt daraufhin in Abstimmung mit dem DOSB jährlich zu Beginn des Bewilligungsjahres Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Erfolgskontrolle (§ 44 BHO) wird dann geprüft, ob die Zuwendungen zum Erreichen der Zielstellungen verwendet wurde. Die Erfolgskontrolle wird nach Ablauf des Förderzyklus (grds. 4 Jahre) oder im auf die Veranstaltung folgenden Kalenderjahr in Form einer Verwendungsnachweisprüfung vorgenommen. Außerhalb der Förderung nach der Förderrichtlinie Verbände kann der Bund Zuwendungen insbesondere für herausragende Sportgroßveranstaltungen gewähren, sofern der Haushaltsgesetzgeber hierfür die nötigen Haushaltsmittel über gesonderte Haushaltstitel ausbringt (beispielsweise für die European Championship 2022, Special Olympics World Games 2023, World University Games 2025 oder die World Games 2029). Im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel orientiert sich die Gewährung von Zuwendungen für Sportgroßveranstaltung an dem Zielsystem der Nationalen Strategie Sportgroßveranstaltungen, die gemeinsam von allen Akteuren im Sport entwickelt und unter der Federführung von Bund und Deutschem Olympischen Sportbund (DOSB) im Jahr 2021 veröffentlicht wurde (www.bmi.bun d.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/sport/nationale-st rategie-sportgrossveranstaltungen.pdf?__blob=publicationFile&v=7).  7. In welchem Umfang führt die Bundesregierung eine Überprüfung und Berichterstattung zur Analyse der unmittelbaren Athletinnen- und Athletenförderung durch die Stiftung Deutsche Sporthilfe durch, und nach welchen Maßstäben erfolgt diese Überprüfung? Die Stiftung Deutsche Sporthilfe hat im Rahmen der Förderung der Athletinnen und Athleten mittels des Förderinstruments „Unmittelbare Athletenförderung“ Verwendungsnachweise zu erbringen. Diese werden daraufhin überprüft, ob eine zweckentsprechende Verwendung der bereitgestellten Fördermittel stattgefunden hat und ob die Projektmittel zur Erreichung des Förderziels eingesetzt wurden. Im Übrigen wird auf Antwort zu Frage 6 verwiesen.  8. Wie bewertet die Bundesregierung die Vorschläge der Stiftung Deutsche Sporthilfe vom 24. September 2025 (www.sporthilfe.de/fileadmin/pdf/Sp orthilfe-Positionspapier_fuer_den_Spitzensport_von_morgen.pdf): a) Einführung eines Individualbudgets für Athletinnen und Athleten? b) Ausweitung des Versicherungsschutzes für Athletinnen und Athleten? c) Erhöhung der Grundförderung für Athletinnen und Athleten? d) Einführung der Steuerfreiheit für Prämienzahlungen an Athletinnen und Athleten? Vorbemerkung: Für die Umsetzung der von der Stiftung Deutsche Sporthilfe vorgeschlagenen, zusätzlichen Fördermaßnahmen stehen nach derzeitigem Stand keine Haushaltsmittel zur Verfügung. Die nachstehende Beantwortung stellt daher eine rein fachliche Bewertung der Vorschläge dar. a) Einführung eines Individualbudgets für Athletinnen und Athleten? Die Einführung eines Individualbudgets für sportfachliche Maßnahmen ist grundsätzlich zu begrüßen. Es bietet die Chance, die bestehende Förder- struktur gezielt zu ergänzen und eine wirksame Alternative zur bisherigen Verbandsförderung zu schaffen. Auch besonders potenzialreiche Athletinnen und Athleten aus finanziell schwächer aufgestellten Verbänden könnten dadurch gezielter unterstützt werden. b) Ausweitung des Versicherungsschutzes für Athletinnen und Athleten? Bereits nach der aktuellen Rechtslage genießen Sportlerinnen und Sportler in vielen Fällen Unfallversicherungsschutz. Dies gilt auch für Spitzensportlerinnen und Spitzensportler. Sofern zwischen Sportlerinnen und Sportlern und einem Verein ein Beschäftigungsverhältnis vorliegt, besteht gesetzlicher Unfallversicherungsschutz gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 1 SGB VII. In anderen Fällen ist unter bestimmten Voraussetzungen ein Zugang für Sportlerinnen und Sportler zur freiwilligen Versicherung der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) nach § 6 Absatz 1 Nr. 1 SGB VII möglich. Bei Kaderathletinnen und Kaderathleten mit Sportförderstellen des Bundes oder der Länder handelt es sich in der Regel um Personen mit Anspruch auf „Dienstunfallfürsorge“ bzw. „Heilfürsorge“. Nach Kenntnis der Bundesregierung gab es zur Frage des Unfallversicherungsschutzes für Athletinnen und Athleten bereits erste Gespräche zwischen der Stiftung Deutsche Sporthilfe und der VBG. Die Bundesregierung hält es für zielführend, dass diese fortgeführt werden. Hierbei kann geklärt werden, unter welchen Voraussetzungen ein Versicherungsschutz von Athletinnen und Athleten bereits von der VBG als zuständigem Unfallversicherungsträger anerkannt wird bzw. wie sie einen solchen Schutz erlangen können. Sofern erforderlich können auf dieser Basis im Anschluss weitere Absicherungsbedarfe erörtert werden. c) Erhöhung der Grundförderung für Athletinnen und Athleten? Die Unterstützung der Athletinnen und Athleten über die unmittelbare Athletenförderung soll Existenzängste mindern und den Athletinnen und Athleten die Chance geben, entsprechend den gestiegenen Lebensunterhaltungskosten angemessen zu leben und gleichzeitig den Sport auf Spitzenniveau auszuüben. Um eben Genanntes zu erreichen, ist eine Erhöhung der unmittelbaren Athletenförderung angemessen und vertretbar. d) Einführung der Steuerfreiheit für Prämienzahlungen an Athletinnen und Athleten? Die Koalitionsparteien haben im Koalitionsvertrag vereinbart, die Prämien für gewonnene Medaillen steuerfrei zu stellen.  9. Welche Position bzw. Positionen hat die Staatsministerin für Sport und Ehrenamt im Entstehungsprozess des Positionspapiers im Aufsichtsrat der Stiftung Deutsche Sporthilfe vertreten? Das Positionspapier war bisher nicht Gesprächsgegenstand im Aufsichtsrat der Stiftung Deutsche Sporthilfe. 10. Welche Rechtsgrundlage ist maßgeblich für eine Steuerbefreiung von Prämienzahlungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, und in welchen Wirtschafts- und Arbeitsbereichen wird eine Steuerbefreiung gewährt? Es existiert keine derartige Rechtsgrundlage. 11. Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung hinsichtlich des Verhältnisses zwischen dem Budget der „Duale Karriere- Individualförderung“ (DK-I) und den Förderplätzen der Bundeswehr, insbesondere in Bezug auf Erfolgsquoten bei Medaillengewinnen? Der Bundesregierung liegen im Sinne der Fragestellung keine Erkenntnisse vor. 12. Seit wann hat die Bundesregierung das Budget bzw. die Zahl der Förderplätze der DK-I zuletzt erhöht, und in welchem Umfang erfolgte diese Erhöhung? Bis Juni 2022 betrug die individuelle Förderung noch bis zu 1.250 Euro monatlich. Aktuell kann die individuelle Förderung bis zu 1.500 Euro monatlich betragen. Je nach Ausgestaltung der Förderung (hängt vom Zusammenspiel mit anderen Förderinstrumenten ab) können bis zu ca. 40 Athletinnen und Athleten gefördert werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 13. Seit wann hat die Bundesregierung die Zahl der Förderplätze der Bundeswehrförderung zuletzt erhöht, und in welchem Umfang erfolgte diese Erhöhung? Die Spitzensportförderung der Bundeswehr wurde zuletzt im April 2020 von 744 auf 850 Förderplätze erhöht. 14. In welcher Weise beabsichtigt die Bundesregierung, die Entwicklung von DK-I und Bundeswehrförderung künftig aufeinander abzustimmen? Eine Abstimmung zwischen den beiden Fördersystemen ist gegenwärtig nicht vorgesehen. 15. Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung dazu, ob die DK- I einen verhältnismäßigen Anteil von Athletinnen und Athleten des Behindertensports erfasst? Das Förderinstrument „Duale Karriere – Individualförderung“ ist eine Förderung, die ausschließlich paralympischen und deaflympischen Spitzenathletinnen und -athleten zugutekommt. 16. Aus welchen Gründen beschränkt die Bundesregierung die DK-I auf den Individualsport, während die Bundeswehrförderung Athletinnen und Athleten aller Sportarten bei individuell erfüllten Kriterien umfasst? Aufgrund der begrenzten Bundesmittel für die DK-I kann mit der Förderung von Athletinnen und Athleten, die eine Individualsportart ausüben, ein größeres Spektrum an Sportarten erreicht werden, als mit der Förderung von Mannschaftssportarten. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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