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Schriftliche Frage 60 von Volker Scheurell (AfD): Wie viele Ermittlungsverfahren wegen Gehorsamsverweigerung nach § 20 des Wehrstrafgesetzes wurden in den Jahren 2015 bis einschließlich 2023…

dip / schriftliche_frage 30.01.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung.

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Schriftliche Frage 60 von Volker Scheurell (AfD): Wie viele Ermittlungsverfahren wegen Gehorsamsverweigerung nach § 20 des Wehrstrafgesetzes wurden in den Jahren 2015 bis einschließlich 2023… Frage 60 (Volker Scheurell, AfD): Wie viele Ermittlungsverfahren wegen Gehorsamsverweigerung nach § 20 des Wehrstrafgesetzes wurden in den Jahren 2015 bis einschließlich 2023 bundesweit eingeleitet, und in wie vielen Fällen kam es im selben Zeitraum zu einer Verurteilung? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 27. Januar 2026: Ermittlungs- und Gerichtsverfahren im Sinne der Fragestellung werden in der Zuständigkeit der Länder geführt. Erkenntnisse zur Anzahl von Ermittlungsverfahren im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor. Die jährlich vom Statistischen Bundesamt herausgegebene Geschäftsstatistik der Staatsanwaltschaften informiert verfahrensbezogen über Geschäftsanfall und Geschäftserledigung der Ermittlungsverfahren bei den Amts- und Staatsanwaltschaften. Die Angaben in dieser Statistik lassen sich nach Sachgebieten differenzieren. Eine Auswertung nach einzelnen Delikten ist nicht möglich. Zu den Verurteilungen nach § 20 des Wehrstrafgesetzes verweist die Bundesregierung auf den jeweiligen vom Statistischen Bundesamt jährlich herausgegebenen und frei zugänglichen Statistischen Bericht „Strafverfolgung“ (bis einschließlich 2021 Fachserie 10 Reihe 3 = „Strafverfolgungsstatistik“), dem sich diese Daten entnehmen lassen.

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