polradar

Schriftliche Frage 55 von Martin Hess (AfD): Wie viele neue Ermittlungsverfahren mit Bezug zum islamistischen Terrorismus, Rechtsextremismus, Linksextremismus und Ausländerextremismus h…

dip / schriftliche_frage 18.07.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 14. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

Im Graph öffnen

Text

Schriftliche Frage 55 von Martin Hess (AfD): Wie viele neue Ermittlungsverfahren mit Bezug zum islamistischen Terrorismus, Rechtsextremismus, Linksextremismus und Ausländerextremismus h… Frage 55 (Martin Hess, AfD): Wie viele neue Ermittlungsverfahren mit Bezug zum islamistischen Terrorismus, Rechtsextremismus, Linksextremismus und Ausländerextremismus hat der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof jeweils nach Kenntnis der Bundesregierung beim Bundesgerichtshof bisher im Jahr 2025 (bis zum Stichtag 30. Juni 2025) im Vergleich zum Vorjahreszeitraum eingeleitet? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 14. Juli 2025: Für die Zeit vom 1. Januar bis zum 10. April 2025 ergibt sich die Anzahl der vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) eingeleiteten Ermittlungsverfahren zu den nachgefragten Extremismusbereichen aus der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 38 des Abgeordneten Christoph de Vries auf Bundestagsdrucksache 21/42. Im Zeitraum vom 11. April bis zum 30. Juni 2025 hat der GBA 40 Ermittlungsverfahren mit Bezug zum islamistischen Terrorismus, ein Verfahren mit Bezug zum Rechtsextremismus, kein Verfahren mit Bezug zum Linksextremismus und 21 Ermittlungsverfahren mit Bezug zum auslandsbezogenen Extremismus neu eingeleitet. Die Verfahren in Bezug auf Islamisten betreffen hierbei überwiegend Auslandstaten im Zusammenhang mit den terroristischen Vereinigungen Islamischer Staat und Taliban und weisen Bezüge zu Syrien, Irak sowie Afghanistan auf. Der Großteil der Verfahren wurde, sofern die Verfahren nicht insbesondere nach § 153c der Strafprozessordnung (StPO – Absehen von der Verfolgung bei Auslandstaten) oder mangels Tatnachweises nach § 170 Absatz 2 StPO eingestellt wurden, wegen minderer Bedeutung an die Landesstaatsanwaltschaften abgegeben. Hinsichtlich des Vergleichs mit den Verfahrenszahlen im Vorjahreszeitraum vom 1. Januar bis zum 14. Juni 2024 verweise ich auf die Antwort der Bundesregierung vom 21. Juni 2024 auf Ihre Schriftliche Frage 52 auf Bundestagsdrucksache 20/11887. Die Beantwortung erfolgt auf Grundlage der in elektronisch geführten Verfahrensregistern erfassten Daten des GBA, wobei der Begriff des auslandsbezogenen Extremismus den internationalen nichtislamistischen Terrorismus und auch die Bereiche des internationalen Links- und Rechtsextremismus umfasst. Nicht erfasst sind verdeckt geführte Ermittlungsverfahren. Hierzu gibt die Bundesregierung keine Auskünfte, auch nicht in eingestufter Form. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird insoweit durch das aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete und damit gleichfalls Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionsgerechten und organadäquaten Aufgabenwahrnehmung durch die Strafverfolgungsbehörden begrenzt. Eine weitergehende Auskunft würde Ermittlungsmaßnahmen erschweren oder gar vereiteln. Nach sorgfältiger und konkreter Abwägung der betroffenen Belange tritt das Informationsinteresse des Parlaments hinter den ebenso berechtigten Interessen an einer effektiven Strafverfolgung zurück.

Relationen