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Schriftliche Frage 38 von Christoph de Vries (CDU/CSU): Wie viele Ermittlungsverfahren mit Bezug zum islamistischen Terrorismus, Rechtsextremismus, Linksextremismus und Ausländerextremismus hat de…

dip / schriftliche_frage 17.04.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 14. April 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz.

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Schriftliche Frage 38 von Christoph de Vries (CDU/CSU): Wie viele Ermittlungsverfahren mit Bezug zum islamistischen Terrorismus, Rechtsextremismus, Linksextremismus und Ausländerextremismus hat de… Frage 38 (Christoph de Vries, CDU/CSU): Wie viele Ermittlungsverfahren mit Bezug zum islamistischen Terrorismus, Rechtsextremismus, Linksextremismus und Ausländerextremismus hat der Generalbundesanwalt im Jahr 2024 und im bisherigen Jahresverlauf 2025 jeweils beim Bundesgerichtshof eingeleitet (bitte separat nach Jahren und Phänomenbereichen auflisten)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff vom 15. April 2025: Für das Jahr 2024 ergibt sich die Anzahl der vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) eingeleiteten Ermittlungsverfahren zu den nachgefragten Extremismusbereichen aus der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 56 des Abgeordneten Martin Hess auf Bundestagsdrucksache 20/14639. Im Zeitraum vom 1. Januar bis 10. April 2025 hat der GBA 44 Ermittlungsverfahren mit Bezug zum islamistischen Terrorismus, ein Verfahren mit Bezug zum Rechtsextremismus, kein Verfahren mit Bezug zum Linksextremismus und 39 Ermittlungsverfahren mit Bezug zum auslandsbezogenen Extremismus neu eingeleitet. Die Verfahren in Bezug auf Islamisten betreffen hierbei überwiegend Auslandstaten im Zusammenhang mit den terroristischen Vereinigungen Islamischer Staat und Taliban und weisen Bezüge zu Syrien, Irak sowie Afghanistan auf. Der Großteil der Verfahren wurde, sofern die Verfahren nicht insbesondere nach § 153c der Strafprozessordnung (StPO – Absehen von der Verfolgung bei Auslandstaten) oder mangels Tatnachweises nach § 170 Absatz 2 StPO eingestellt wurden, wegen minderer Bedeutung an die Landesstaatsanwaltschaften abgegeben. Die Beantwortung erfolgt auf Grundlage der in elektronisch geführten Verfahrensregistern erfassten Daten des GBA, wobei der Begriff des auslandsbezogenen Extremismus den internationalen nichtislamistischen Terrorismus und auch die Bereiche des internationalen Links- und Rechtsextremismus umfasst. Nicht erfasst sind verdeckt geführte Ermittlungsverfahren. Hierzu gibt die Bundesregierung keine Auskünfte, auch nicht in eingestufter Form. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird insoweit durch das aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete und damit gleichfalls Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionsgerechten und organadäquaten Aufgabenwahrnehmung durch die Strafverfolgungsbehörden begrenzt. Eine weitergehende Auskunft würde Ermittlungsmaßnahmen erschweren oder gar vereiteln. Nach sorgfältiger und konkreter Abwägung der betroffenen Belange tritt das Informationsinteresse des Parlaments hinter die ebenso berechtigten Interessen an einer effektiven Strafverfolgung zurück.

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