Schriftliche Frage 53 von Martin Hess (AfD): Wie viele neue Ermittlungsverfahren mit Bezug zum islamistischen Terrorismus, Rechtsextremismus, Linksextremismus und Ausländerextremismus h…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 20. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
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Schriftliche Frage 53 von Martin Hess (AfD): Wie viele neue Ermittlungsverfahren mit Bezug zum islamistischen Terrorismus, Rechtsextremismus, Linksextremismus und Ausländerextremismus h…
Frage 53 (Martin Hess, AfD):
Wie viele neue Ermittlungsverfahren mit Bezug zum islamistischen Terrorismus, Rechtsextremismus, Linksextremismus und Ausländerextremismus hat der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof jeweils nach Kenntnis der Bundesregierung beim Bundesgerichtshof im ersten Halbjahr 2026 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum eingeleitet?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 20. Juli 2026:
Im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2026 hat der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) insgesamt 129 Ermittlungsverfahren mit Bezug zum islamistischen Terrorismus, fünf Verfahren mit Bezug zum Rechtsextremismus, sechs Verfahren mit Bezug zum Linksextremismus und 34 Ermittlungsverfahren mit Bezug zum auslandsbezogenen Extremismus neu eingeleitet. Die Verfahren in Bezug auf islamistischen Terrorismus betreffen überwiegend Auslandstaten im Zusammenhang mit der terroristischen Vereinigung Islamischer Staat und weisen Bezüge zu Syrien sowie Irak auf. Der Großteil der Verfahren wurde wegen minderer Bedeutung an die Landesstaatsanwaltschaften abgegeben, sofern die Verfahren nicht insbesondere nach § 153c der Strafprozessordnung (StPO – Absehen von der Verfolgung bei Auslandstaten) oder mangels Tatnachweises nach § 170 Absatz 2 StPO eingestellt wurden. Hinsichtlich des Vergleichs mit den Verfahrenszahlen im Vorjahreszeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2025 wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 55 auf Bundestagsdrucksache 21/918 verwiesen. Die Beantwortung erfolgt auf Grundlage der in elektronisch geführten Verfahrensregistern erfassten Daten des GBA, wobei der Begriff des auslandsbezogenen Extremismus den internationalen-nichtislamistischen Terrorismus und auch die Bereiche des internationalen Links- und Rechtsextremismus umfasst. Nicht erfasst sind verdeckt geführte Ermittlungsverfahren. Hierzu erteilt die Bundesregierung keine Auskünfte, auch nicht in eingestufter Form. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird insoweit durch das aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete und damit gleichfalls Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionsgerechten und organadäquaten Aufgabenwahrnehmung durch die Strafverfolgungsbehörden begrenzt. Eine weitergehende Auskunft würde Ermittlungsmaßnahmen erschweren oder gar vereiteln. Nach sorgfältiger und konkreter Abwägung der betroffenen Belange tritt das Informationsinteresse des Parlaments hinter die ebenso berechtigten Interessen an einer effektiven Strafverfolgung zurück.
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