Schriftliche Frage 122 von Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ergibt sich aus Sicht der Bundesregierung durch die im Entwurf einer Neuregelung der Sportschifffahrtsverordnung in § 9 Absatz 2 vorgeschlag…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr.
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Schriftliche Frage 122 von Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ergibt sich aus Sicht der Bundesregierung durch die im Entwurf einer Neuregelung der Sportschifffahrtsverordnung in § 9 Absatz 2 vorgeschlag…
Frage 122 (Tarek Al-Wazir, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Ergibt sich aus Sicht der Bundesregierung durch die im Entwurf einer Neuregelung der Sportschifffahrtsverordnung in § 9 Absatz 2 vorgeschlagene Einschränkung eine Regelungslücke für Boote, die einem ideellen oder humanitären Zweck dienen, und wie beabsichtigt die Bundesregierung sicherzustellen, dass durch den Wegfall des amtlichen Befähigungsnachweises unter anderem der Seenotrettung in internationalen Gewässern keine Nachteile in ihrer Arbeit drohen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 27. Januar 2026:
Die Sportschifffahrtsverordnung gilt nur für Bundeswasserstraßen im deutschen Hoheitsgebiet, nicht auf internationalen Gewässern.
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