Schriftliche Frage 139 von Adam Balten (AfD): Wie bewertet die Bundesregierung die 2014 bis 2024 eingesetzten Bundesmittel zur Elektrifizierung des Individualverkehrs zur Veränderung der…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.
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Schriftliche Frage 139 von Adam Balten (AfD): Wie bewertet die Bundesregierung die 2014 bis 2024 eingesetzten Bundesmittel zur Elektrifizierung des Individualverkehrs zur Veränderung der…
Frage 139 (Adam Balten, AfD):
Wie bewertet die Bundesregierung die 2014 bis 2024 eingesetzten Bundesmittel zur Elektrifizierung des Individualverkehrs zur Veränderung der Immissionskenngrößen (PM2.5, PM10, NO2, SO2, CO und Benzol) quantitativ, und welche Methodik mit welchen Annahmen liegt dieser Wirkungsabschätzung zugrunde? 6 Von einer Drucklegung der Anlagen wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/3928 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. 7 Von einer Drucklegung der Anlagen wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/3928 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Carsten Träger vom 29. Januar 2026:
Die Bundesmittel zur Elektrifizierung des Individualverkehrs dienen dazu, den Umstieg auf eine klimaneutrale Mobilität zu beschleunigen. Ein positiver Nebeneffekt der Elektrifizierung des Individualverkehrs ist die Reduktion der Emission von Luftschadstoffen, insbesondere von Stickstoffdioxid (NO2). Der Hochlauf der Elektromobilität hat dazu beigetragen, dass im Jahr 2024 auch an verkehrsnahen Messstationen der Jahresgrenzwert für Stickstoffdioxid erstmals eingehalten wurde. Mit steigendem Flottenanteil von Elektrofahrzeugen wird eine weitere Verbesserung der innerstädtischen Luftqualität, insbesondere im Hinblick auf die NO2-Konzentrationen erwartet. Eine belastbare quantitative Bewertung des Einflusses der in den Jahren 2014 bis 2024 eingesetzten Bundesmittel zur Elektrifizierung des Individualverkehrs auf die Immissionskonzentrationen von Luftschadstoffen liegt nicht vor, unter anderem da in dem vom Umweltbundesamt genutzten Modell zur Erfassung der Emissionen bezüglich der Neuzulassungen und Bestände an Hybridautos mit Verbrennungsmotor und Elektromotor sowie an rein batterieelektrischen Fahrzeugen nicht hinterlegt ist, welche Fahrzeuge davon gefördert bzw. aufgrund der Förderung angeschafft wurden.
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