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Stand der internen Prüfungen zur Kosten-, Mengen- und Folgenabschätzung einer möglichen Grüngasquote (Antwort zu Drs. 21/4155)

dip / drucksache 03.03.2026 · WP 21 · 21/4493 · Antwort · Original ↗

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Stand der internen Prüfungen zur Kosten-, Mengen- und Folgenabschätzung einer möglichen Grüngasquote (Antwort zu Drs. 21/4155) Deutscher Bundestag Drucksache 21/4493 21. Wahlperiode 03.03.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Dr. Malte Kaufmann, Marc Bernhard, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/4155 – Stand der internen Prüfungen zur Kosten-, Mengen- und Folgenabschätzung einer möglichen Grüngasquote V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/3570 erklärt, dass eine Entscheidung über die Einführung einer sogenannten Grüngasquote bislang nicht getroffen worden sei. Zugleich führt sie aus, dass mögliche Auswirkungen einer solchen Quote stark von ihrer konkreten Ausgestaltung abhingen und dass sich die Höhe einer etwaigen Grüngasquote an der Verfügbarkeit entsprechender erneuerbarer Gase orientieren müsse. Konkrete Angaben zu möglichen Kostenbelastungen für private Haushalte und Unternehmen, zu Preiswirkungen auf dem Gasmarkt, zu erwarteten Einsparungen von Kohlendioxid oder zu verfügbaren Mengen sogenannter erneuerbarer Gase hat die Bundesregierung in ihrer Antwort jedoch nicht gemacht. Auch Aussagen zu möglichen sozialen Auswirkungen sowie zu internen Prüf- und Entscheidungsgrundlagen bleiben offen. Zudem muss die Wirksamkeit einer Grüngasquote nach Auffassung der Fragesteller insgesamt in Frage gestellt werden. Erdgas ist ab 2028 komplett vom EU-Emissionshandelssystem (EU‑ETS) 2 erfasst, einschließlich der Nutzung für Gebäudeheizungen (www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/1185 0/publikationen/factsheet_einfuehrung_eines_emissionshandelssystems.pdf). Die daraus resultierenden Emissionen unterliegen damit einer europaweiten Deckelung in Form der Menge der im EU-ETS ausgegeben Menge an Emissionszertifikaten. An deren Menge würde sich durch eine deutsche Grüngasquote jedoch nichts ändert. Bereits der IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change)-Bericht 2014 hat darauf hingewiesen, dass innerhalb von funktionierenden „Cap-and- Trade“-Emissionshandelssystemen (wie dem EU-ETS) die Menge der Emissionen nur durch Reduktion der ausgegebenen Menge an Emissionsrechten geändert werden kann. Subventionen, Verbote und ähnliche Maßnahmen in davon abgedeckten Sektoren führen demnach lediglich zu Effizienzverlusten und Kostensteigerungen, ohne die Emissionen zu reduzieren (IPCC: Climate Change 2014 Mitigation of Climate Change Working Group III Contribution to the Fifth Assessment Report of the Intergovernmental Panel on Climate Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 3. März 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Change, S. 94; das grundlegende Problem von Maßnahmen zur Vermeidung von Emissionen innerhalb eines Cap-and-trade-Systems wird zudem in Punkt 15.7.3.2 auf den Seiten 1 181 und 1 182 an einem Beispiel beschrieben; www. ipcc.ch/site/assets/uploads/2018/02/ipcc_wg3_ar5_full.pdf). Der Versuch, Emissionen durch eine Grüngasquote in Deutschland zu senken, macht daher lediglich Emissionsrechte frei, die dann in anderen Ländern oder Sektoren verwendet werden. An den Emissionen in Europa ändert sich trotz Kosten der Grüngasquote in Deutschland nichts. Vor diesem Hintergrund wird nach dem Stand der internen Prüfungen innerhalb der Bundesregierung und der Einschätzung der Wirksamkeit der Maßnahme gefragt. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/3570 erklärt, dass eine Entscheidung über die Einführung einer sogenannten Grüngasquote bislang nicht getroffen worden sei. Zugleich führt sie aus, dass mögliche Auswirkungen einer solchen Quote stark von ihrer konkreten Ausgestaltung abhingen und dass sich die Höhe einer etwaigen Grüngasquote an der Verfügbarkeit entsprechender erneuerbarer Gase orientieren müsse. Konkrete Angaben zu möglichen Kostenbelastungen für private Haushalte und Unternehmen, zu Preiswirkungen auf dem Gasmarkt, zu erwarteten Einsparungen von Kohlendioxid oder zu verfügbaren Mengen sogenannter erneuerbarer Gase hat die Bundesregierung in ihrer Antwort jedoch nicht gemacht. Auch Aussagen zu möglichen sozialen Auswirkungen sowie zu internen Prüf- und Entscheidungsgrundlagen bleiben offen. Zudem muss die Wirksamkeit einer Grüngasquote nach Auffassung der Fragesteller insgesamt in Frage gestellt werden. Erdgas ist ab 2028 komplett vom EU-ETS II erfasst, einschließlich der Nutzung für Gebäudeheizungen (www.u mweltbundesamt.de/system/files/medien/11850/publikationen/factsheet_einfue hrung_eines_emissionshandelssystems.pdf). Die daraus resultierenden Emissionen unterliegen damit einer europaweiten Deckelung in Form der Menge der im EU-ETS ausgegeben Menge an Emissionszertifikaten. An deren Menge würde sich durch eine deutsche Grüngas-Quote jedoch nichts ändert. Bereits der IPCC-Bericht 2014 hat darauf hingewiesen, dass innerhalb von funktionierenden „Cap-and-Trade“-Emissionshandelssystemen (wie dem EU- ETS) die Menge der Emissionen nur durch Reduktion ausgegeben Menge an Emissionsrechten geändert werden kann. Subventionen, Verbote und ähnliche Maßnahmen in davon abgedeckten Sektoren führen demnach lediglich zu Effizienzverlusten und Kostensteigerungen, ohne die Emissionen zu reduzieren (IPCC: Climate Change 2014 Mitigation of Climate Change Working Group III Contribution to the Fifth Assessment Report of the Intergovernmental Panel on Climate Change, S. 94; das grundlegende Problem von Maßnahmen zur Vermeidung von Emissionen innerhalb eines Cap-and-trade-Systems wird zudem in Punkt 15.7.3.2 auf den Seiten 1 181 und 1 182 an einem Beispiel beschrieben; https://www.ipcc.ch/site/assets/uploads/2018/02/ipcc_wg3_ar5_full.pdf). Der Versuch, Emissionen durch eine Grüngas-Quote in Deutschland zu senken, macht daher lediglich Emissionsrechte frei, die dann in anderen Ländern oder Sektoren verwendet werden. An den Emissionen in Europa ändert sich trotz Kosten der Grüngasquote in Deutschland nichts. Vor diesem Hintergrund wird nach dem Stand der internen Prüfungen innerhalb der Bundesregierung und der Einschätzung der Wirksamkeit der Maßnahme gefragt.  1. Seit welchem Zeitpunkt prüft die Bundesregierung die Einführung einer Grüngasquote als mögliches energiepolitisches Instrument? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/3570 verwiesen. Die Bundesregierung prüft entsprechend der Vereinbarungen im Koalitionsvertrag seit Beginn der Legislaturperiode ergebnisoffen alternative Instrumente zur Förderung des Wasserstoffmarkthochlaufs einschließlich eines neuen Quoteninstruments, einer sogenannten Grüngasquote.  2. Welche Bundesministerien und nachgeordneten Behörden sind an diesen Prüfungen beteiligt?  3. Gibt es innerhalb der Bundesregierung eine federführende Stelle für die Prüfung einer möglichen Grüngasquote, und wenn ja, welche?  4. Wurden innerhalb der Bundesregierung bislang interne Kostenabschätzungen oder Modellrechnungen zu möglichen Mehrkosten einer Grüngasquote für private Haushalte erstellt, wenn ja, auf welcher Datengrundlage beruhen diese Abschätzungen, für welche Zeiträume wurden sie vorgenommen, und welche Bandbreiten möglicher Mehrkosten wurden ermittelt, und wenn nein, aus welchen Gründen wurden bislang keine entsprechenden Kostenabschätzungen vorgenommen?  5. Wurden von der Bundesregierung oder nach ihrer Kenntnis mögliche Auswirkungen einer Grüngasquote auf Gaspreise für Industrie, Gewerbe und energieintensive Unternehmen innerhalb der Bundesregierung untersucht (bitte ggf. solche Auswirkungen auch quantitativ erläutern)?  6. Auf welchen Annahmen zur Verfügbarkeit erneuerbarer Gase beruht die Prüfung einer möglichen Grüngasquote derzeit? Die Fragen 2 bis 6 werden gemeinsam beantwortet. Aktuell prüft das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) als federführendes Ressort, wie eine Grüngasquote ausgestaltet werden könnte, die einen zusätzlichen Klimaschutzbeitrag im Wärmesektor erbringen kann. In diesem Zusammenhang werden auch die in den Fragen genannten Aspekte geprüft.  7. Gibt es innerhalb der Bundesregierung Szenarien oder Schätzungen zu den bis 2030, 2035 oder 2040 verfügbaren Mengen erneuerbarer Gase? Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat mit dem Energiewendemonitoring 2025 einen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag erfüllt und in sechs Themenfeldern, darunter dem Wasserstoff-Hochlauf, eine Bestandsaufnahme der Energiewende durch die extern beauftragten Institute Energiewirtschaftliches Institut (EWI) an der Universität Köln und der Beratung für die Transformation der Energiewirtschaft (BET) durchführen lassen. Für die Wasserstoffbedarfe und -bereitstellung wurden verschiedene Studien und Szenarien ausgewertet und Schätzungen aufgestellt, die allerdings eine starke Bandbreite aufweisen (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Publikationen/E nergie/energiewende-effizient-machen.pdf?__blob=publicationFile&v=24; S. 1 19). Im Projekt „Langfristszenarien für die Transformation des Energiesystems in Deutschland“ (Langfristszenarien 3) werden im Auftrag des BMWE kontinuierlich Szenarien für die zukünftige Entwicklung des Energiesystems modelliert, mit denen die energie- und klimapolitischen Ziele erreicht werden. Die Modellierung umfasst das gesamte Energiesystem. Die nächsten Hauptszenarien sollen im Jahr 2026 veröffentlicht werden. a) Wenn solche Szenarien oder Schätzungen vorliegen, welche Herkunft der Gase (inländische Erzeugung, Importe, jeweils mit Mengenangaben) wird jeweils angenommen, und welche infrastrukturellen Voraussetzungen werden dabei zugrunde gelegt? Je höher der Wasserstoffbedarf letztlich ausfällt, umso höher wird tendenziell die Importquote sein, da die kostengünstigen inländischen Stromerzeugungspotenziale begrenzt sind. Der Import von Wasserstoff kann dabei perspektivisch in großen Teilen leitungsgebunden aus Europa bzw. angrenzenden Regionen erfolgen. b) Wenn keine entsprechenden Szenarien oder Schätzungen vorliegen, wie soll sichergestellt werden, dass eine mögliche Grüngasquote erfüllbar ist? Auf die Antwort zu den Fragen 2 bis 6 wird verwiesen.  8. Wurden innerhalb der Bundesregierung soziale oder verteilungspolitische Folgenabschätzungen zu möglichen Auswirkungen einer Grüngasquote auf einkommensschwache Haushalte oder Mieter vorgenommen, wenn ja, zu welchen Ergebnissen sind diese Abschätzungen gekommen, und wenn nein, ist eine solche Folgenabschätzung geplant, und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt? Auf die Antwort zu den Fragen 2 bis 6 wird verwiesen.  9. Welche weiteren Schritte plant die Bundesregierung ggf., um vor einer möglichen Entscheidung über die Einführung einer Grüngasquote eine belastbare Entscheidungsgrundlage hinsichtlich Kosten, Mengen, Preiswirkungen und sozialer Auswirkungen zu schaffen? Auf die Antwort zu den Fragen 2 bis 6 wird verwiesen. 10. Hält die Bundesregierung eine Grüngasquote angesichts der generellen Einbindung von Erdgas in das EU‑ETS 2 ab 2028 und der damit verbundenen europaweiten Deckelung der CO2-Emissionen für eine wirksame Maßnahme zum Klimaschutz (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Interaktion einer Grüngasquote mit anderen Instrumenten im Gasmarkt ist Teil der oben genannten Prüfung. Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass sowohl die Bundesregierung als auch die Europäische Union für die Erreichung der Klimaziele einen umfassenden Policy Mix aus verschiedenen sich ergänzenden Maßnahmen vorsehen. Der EU-ETS II (Emissions Trading System – Europäisches Emissionshandelssystem) ist dabei im Zusammenspiel mit weiteren Maßnahmen, wie zum Beispiel der EU-Gebäuderichtlinie, deren Anforderungen Deutschland ebenfalls erfüllen muss, ein wesentlicher Baustein. Komplementäre nationale oder europäische Maßnahmen, wie Förderung und Ordnungsrecht, sind notwendig und sinnvoll, um Marktbarrieren zu überwinden, strukturelle Veränderungen zu beschleunigen, Innovationsprozesse anzustoßen und dadurch Emissionsminderungen in der gebotenen Zeit zu erreichen. Ohne solche Maßnahmen müsste die Emissionsminderung allein über den CO₂-Preis erreicht werden, was potenziell sehr hohe Preissignale und entsprechende soziale Belastungen zur Folge hätte. Der in den Vorbemerkungen dargestellte Zusammenhang zwischen Emissionshandelssystem und komplementären Maßnahmen ist aufgrund der Wirkungsweise der Marktstabilitätsreserve außerdem nur teilweise zutreffend. Zudem sind entsprechende nationale Treibhausgas-Minderungsziele unter der EU-Klimaschutzverordnung für alle nicht vom ETS I erfassten Bereiche festgelegt. Ein Großteil der hier erfassten Emissionen fällt unter den ETS II. Geeignete ergänzende nationale Maßnahmen sind nötig, um zu ermöglichen, dass die nationalen Verpflichtungen unter der EU-Klimaschutzverordnung erfüllt werden können, ohne Emissionszuweisungen anderer Mitgliedstaaten zukaufen zu müssen. a) Wenn ja, wie senken sich durch eine deutsche Grüngasquote die europaweiten Emissionen, wenn die Zahl der im EU ETS 2 ausgegebenen Emissionsrechte gleich bleibt, und wenn nein, warum wird die Grüngasquote weiter geprüft? Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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