Stand der internen Prüfungen zur Kosten-, Mengen- und Folgenabschätzung einer möglichen Grüngasquote (Antwort zu Drs. 21/4155)
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Stand der internen Prüfungen zur Kosten-, Mengen- und Folgenabschätzung einer möglichen Grüngasquote (Antwort zu Drs. 21/4155)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4493
21. Wahlperiode 03.03.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Dr. Malte
Kaufmann, Marc Bernhard, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/4155 –
Stand der internen Prüfungen zur Kosten-, Mengen- und Folgenabschätzung
einer möglichen Grüngasquote
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/3570 erklärt, dass eine Entscheidung über die Einführung
einer sogenannten Grüngasquote bislang nicht getroffen worden sei. Zugleich
führt sie aus, dass mögliche Auswirkungen einer solchen Quote stark von
ihrer konkreten Ausgestaltung abhingen und dass sich die Höhe einer
etwaigen Grüngasquote an der Verfügbarkeit entsprechender erneuerbarer Gase
orientieren müsse.
Konkrete Angaben zu möglichen Kostenbelastungen für private Haushalte
und Unternehmen, zu Preiswirkungen auf dem Gasmarkt, zu erwarteten
Einsparungen von Kohlendioxid oder zu verfügbaren Mengen sogenannter
erneuerbarer Gase hat die Bundesregierung in ihrer Antwort jedoch nicht gemacht.
Auch Aussagen zu möglichen sozialen Auswirkungen sowie zu internen Prüf-
und Entscheidungsgrundlagen bleiben offen.
Zudem muss die Wirksamkeit einer Grüngasquote nach Auffassung der
Fragesteller insgesamt in Frage gestellt werden. Erdgas ist ab 2028 komplett vom
EU-Emissionshandelssystem (EU‑ETS) 2 erfasst, einschließlich der Nutzung
für Gebäudeheizungen (www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/1185
0/publikationen/factsheet_einfuehrung_eines_emissionshandelssystems.pdf).
Die daraus resultierenden Emissionen unterliegen damit einer europaweiten
Deckelung in Form der Menge der im EU-ETS ausgegeben Menge an
Emissionszertifikaten. An deren Menge würde sich durch eine deutsche
Grüngasquote jedoch nichts ändert.
Bereits der IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change)-Bericht 2014
hat darauf hingewiesen, dass innerhalb von funktionierenden „Cap-and-
Trade“-Emissionshandelssystemen (wie dem EU-ETS) die Menge der
Emissionen nur durch Reduktion der ausgegebenen Menge an Emissionsrechten
geändert werden kann. Subventionen, Verbote und ähnliche Maßnahmen in
davon abgedeckten Sektoren führen demnach lediglich zu Effizienzverlusten
und Kostensteigerungen, ohne die Emissionen zu reduzieren (IPCC: Climate
Change 2014 Mitigation of Climate Change Working Group III Contribution
to the Fifth Assessment Report of the Intergovernmental Panel on Climate
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Energie vom 3. März 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Change, S. 94; das grundlegende Problem von Maßnahmen zur Vermeidung
von Emissionen innerhalb eines Cap-and-trade-Systems wird zudem in Punkt
15.7.3.2 auf den Seiten 1 181 und 1 182 an einem Beispiel beschrieben; www.
ipcc.ch/site/assets/uploads/2018/02/ipcc_wg3_ar5_full.pdf). Der Versuch,
Emissionen durch eine Grüngasquote in Deutschland zu senken, macht daher
lediglich Emissionsrechte frei, die dann in anderen Ländern oder Sektoren
verwendet werden. An den Emissionen in Europa ändert sich trotz Kosten der
Grüngasquote in Deutschland nichts.
Vor diesem Hintergrund wird nach dem Stand der internen Prüfungen
innerhalb der Bundesregierung und der Einschätzung der Wirksamkeit der
Maßnahme gefragt.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion
der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/3570 erklärt, dass eine Entscheidung
über die Einführung einer sogenannten Grüngasquote bislang nicht getroffen
worden sei. Zugleich führt sie aus, dass mögliche Auswirkungen einer solchen
Quote stark von ihrer konkreten Ausgestaltung abhingen und dass sich die
Höhe einer etwaigen Grüngasquote an der Verfügbarkeit entsprechender
erneuerbarer Gase orientieren müsse.
Konkrete Angaben zu möglichen Kostenbelastungen für private Haushalte und
Unternehmen, zu Preiswirkungen auf dem Gasmarkt, zu erwarteten
Einsparungen von Kohlendioxid oder zu verfügbaren Mengen sogenannter erneuerbarer
Gase hat die Bundesregierung in ihrer Antwort jedoch nicht gemacht. Auch
Aussagen zu möglichen sozialen Auswirkungen sowie zu internen Prüf- und
Entscheidungsgrundlagen bleiben offen.
Zudem muss die Wirksamkeit einer Grüngasquote nach Auffassung der
Fragesteller insgesamt in Frage gestellt werden. Erdgas ist ab 2028 komplett vom
EU-ETS II erfasst, einschließlich der Nutzung für Gebäudeheizungen (www.u
mweltbundesamt.de/system/files/medien/11850/publikationen/factsheet_einfue
hrung_eines_emissionshandelssystems.pdf). Die daraus resultierenden
Emissionen unterliegen damit einer europaweiten Deckelung in Form der Menge der
im EU-ETS ausgegeben Menge an Emissionszertifikaten. An deren Menge
würde sich durch eine deutsche Grüngas-Quote jedoch nichts ändert.
Bereits der IPCC-Bericht 2014 hat darauf hingewiesen, dass innerhalb von
funktionierenden „Cap-and-Trade“-Emissionshandelssystemen (wie dem EU-
ETS) die Menge der Emissionen nur durch Reduktion ausgegeben Menge an
Emissionsrechten geändert werden kann. Subventionen, Verbote und ähnliche
Maßnahmen in davon abgedeckten Sektoren führen demnach lediglich zu
Effizienzverlusten und Kostensteigerungen, ohne die Emissionen zu reduzieren
(IPCC: Climate Change 2014 Mitigation of Climate Change Working Group III
Contribution to the Fifth Assessment Report of the Intergovernmental Panel on
Climate Change, S. 94; das grundlegende Problem von Maßnahmen zur
Vermeidung von Emissionen innerhalb eines Cap-and-trade-Systems wird zudem
in Punkt 15.7.3.2 auf den Seiten 1 181 und 1 182 an einem Beispiel
beschrieben; https://www.ipcc.ch/site/assets/uploads/2018/02/ipcc_wg3_ar5_full.pdf).
Der Versuch, Emissionen durch eine Grüngas-Quote in Deutschland zu senken,
macht daher lediglich Emissionsrechte frei, die dann in anderen Ländern oder
Sektoren verwendet werden. An den Emissionen in Europa ändert sich trotz
Kosten der Grüngasquote in Deutschland nichts.
Vor diesem Hintergrund wird nach dem Stand der internen Prüfungen innerhalb
der Bundesregierung und der Einschätzung der Wirksamkeit der Maßnahme
gefragt.
1. Seit welchem Zeitpunkt prüft die Bundesregierung die Einführung einer
Grüngasquote als mögliches energiepolitisches Instrument?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/3570 verwiesen.
Die Bundesregierung prüft entsprechend der Vereinbarungen im
Koalitionsvertrag seit Beginn der Legislaturperiode ergebnisoffen alternative Instrumente zur
Förderung des Wasserstoffmarkthochlaufs einschließlich eines neuen
Quoteninstruments, einer sogenannten Grüngasquote.
2. Welche Bundesministerien und nachgeordneten Behörden sind an diesen
Prüfungen beteiligt?
3. Gibt es innerhalb der Bundesregierung eine federführende Stelle für die
Prüfung einer möglichen Grüngasquote, und wenn ja, welche?
4. Wurden innerhalb der Bundesregierung bislang interne
Kostenabschätzungen oder Modellrechnungen zu möglichen Mehrkosten einer
Grüngasquote für private Haushalte erstellt, wenn ja, auf welcher
Datengrundlage beruhen diese Abschätzungen, für welche Zeiträume wurden sie
vorgenommen, und welche Bandbreiten möglicher Mehrkosten wurden
ermittelt, und wenn nein, aus welchen Gründen wurden bislang keine
entsprechenden Kostenabschätzungen vorgenommen?
5. Wurden von der Bundesregierung oder nach ihrer Kenntnis mögliche
Auswirkungen einer Grüngasquote auf Gaspreise für Industrie, Gewerbe
und energieintensive Unternehmen innerhalb der Bundesregierung
untersucht (bitte ggf. solche Auswirkungen auch quantitativ erläutern)?
6. Auf welchen Annahmen zur Verfügbarkeit erneuerbarer Gase beruht die
Prüfung einer möglichen Grüngasquote derzeit?
Die Fragen 2 bis 6 werden gemeinsam beantwortet.
Aktuell prüft das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) als
federführendes Ressort, wie eine Grüngasquote ausgestaltet werden könnte, die
einen zusätzlichen Klimaschutzbeitrag im Wärmesektor erbringen kann. In
diesem Zusammenhang werden auch die in den Fragen genannten Aspekte
geprüft.
7. Gibt es innerhalb der Bundesregierung Szenarien oder Schätzungen zu
den bis 2030, 2035 oder 2040 verfügbaren Mengen erneuerbarer Gase?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat mit dem
Energiewendemonitoring 2025 einen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag erfüllt und in sechs
Themenfeldern, darunter dem Wasserstoff-Hochlauf, eine Bestandsaufnahme
der Energiewende durch die extern beauftragten Institute
Energiewirtschaftliches Institut (EWI) an der Universität Köln und der Beratung für die
Transformation der Energiewirtschaft (BET) durchführen lassen. Für die
Wasserstoffbedarfe und -bereitstellung wurden verschiedene Studien und Szenarien
ausgewertet und Schätzungen aufgestellt, die allerdings eine starke Bandbreite
aufweisen (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Publikationen/E
nergie/energiewende-effizient-machen.pdf?__blob=publicationFile&v=24;
S. 1 19).
Im Projekt „Langfristszenarien für die Transformation des Energiesystems in
Deutschland“ (Langfristszenarien 3) werden im Auftrag des BMWE
kontinuierlich Szenarien für die zukünftige Entwicklung des Energiesystems
modelliert, mit denen die energie- und klimapolitischen Ziele erreicht werden. Die
Modellierung umfasst das gesamte Energiesystem. Die nächsten
Hauptszenarien sollen im Jahr 2026 veröffentlicht werden.
a) Wenn solche Szenarien oder Schätzungen vorliegen, welche Herkunft
der Gase (inländische Erzeugung, Importe, jeweils mit
Mengenangaben) wird jeweils angenommen, und welche infrastrukturellen
Voraussetzungen werden dabei zugrunde gelegt?
Je höher der Wasserstoffbedarf letztlich ausfällt, umso höher wird tendenziell
die Importquote sein, da die kostengünstigen inländischen
Stromerzeugungspotenziale begrenzt sind. Der Import von Wasserstoff kann dabei perspektivisch
in großen Teilen leitungsgebunden aus Europa bzw. angrenzenden Regionen
erfolgen.
b) Wenn keine entsprechenden Szenarien oder Schätzungen vorliegen,
wie soll sichergestellt werden, dass eine mögliche Grüngasquote
erfüllbar ist?
Auf die Antwort zu den Fragen 2 bis 6 wird verwiesen.
8. Wurden innerhalb der Bundesregierung soziale oder
verteilungspolitische Folgenabschätzungen zu möglichen Auswirkungen einer
Grüngasquote auf einkommensschwache Haushalte oder Mieter vorgenommen,
wenn ja, zu welchen Ergebnissen sind diese Abschätzungen gekommen,
und wenn nein, ist eine solche Folgenabschätzung geplant, und wenn ja,
zu welchem Zeitpunkt?
Auf die Antwort zu den Fragen 2 bis 6 wird verwiesen.
9. Welche weiteren Schritte plant die Bundesregierung ggf., um vor einer
möglichen Entscheidung über die Einführung einer Grüngasquote eine
belastbare Entscheidungsgrundlage hinsichtlich Kosten, Mengen,
Preiswirkungen und sozialer Auswirkungen zu schaffen?
Auf die Antwort zu den Fragen 2 bis 6 wird verwiesen.
10. Hält die Bundesregierung eine Grüngasquote angesichts der generellen
Einbindung von Erdgas in das EU‑ETS 2 ab 2028 und der damit
verbundenen europaweiten Deckelung der CO2-Emissionen für eine wirksame
Maßnahme zum Klimaschutz (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Interaktion einer Grüngasquote mit anderen Instrumenten im Gasmarkt ist
Teil der oben genannten Prüfung.
Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass sowohl die Bundesregierung als
auch die Europäische Union für die Erreichung der Klimaziele einen
umfassenden Policy Mix aus verschiedenen sich ergänzenden Maßnahmen vorsehen. Der
EU-ETS II (Emissions Trading System – Europäisches
Emissionshandelssystem) ist dabei im Zusammenspiel mit weiteren Maßnahmen, wie zum Beispiel
der EU-Gebäuderichtlinie, deren Anforderungen Deutschland ebenfalls erfüllen
muss, ein wesentlicher Baustein. Komplementäre nationale oder europäische
Maßnahmen, wie Förderung und Ordnungsrecht, sind notwendig und sinnvoll,
um Marktbarrieren zu überwinden, strukturelle Veränderungen zu
beschleunigen, Innovationsprozesse anzustoßen und dadurch Emissionsminderungen in
der gebotenen Zeit zu erreichen. Ohne solche Maßnahmen müsste die
Emissionsminderung allein über den CO₂-Preis erreicht werden, was potenziell sehr
hohe Preissignale und entsprechende soziale Belastungen zur Folge hätte. Der
in den Vorbemerkungen dargestellte Zusammenhang zwischen
Emissionshandelssystem und komplementären Maßnahmen ist aufgrund der Wirkungsweise
der Marktstabilitätsreserve außerdem nur teilweise zutreffend.
Zudem sind entsprechende nationale Treibhausgas-Minderungsziele unter der
EU-Klimaschutzverordnung für alle nicht vom ETS I erfassten Bereiche
festgelegt. Ein Großteil der hier erfassten Emissionen fällt unter den ETS II.
Geeignete ergänzende nationale Maßnahmen sind nötig, um zu ermöglichen, dass die
nationalen Verpflichtungen unter der EU-Klimaschutzverordnung erfüllt
werden können, ohne Emissionszuweisungen anderer Mitgliedstaaten zukaufen zu
müssen.
a) Wenn ja, wie senken sich durch eine deutsche Grüngasquote die
europaweiten Emissionen, wenn die Zahl der im EU ETS 2 ausgegebenen
Emissionsrechte gleich bleibt, und wenn nein, warum wird die
Grüngasquote weiter geprüft?
Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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