Klimaschutzmaßnahmen nach der Verurteilung der Bundesregierung zur Verbesserung des Klimaschutzprogramms (Antwort zu Drs. 21/4724)
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Klimaschutzmaßnahmen nach der Verurteilung der Bundesregierung zur Verbesserung des Klimaschutzprogramms (Antwort zu Drs. 21/4724)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5273
21. Wahlperiode 07.04.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lisa Badum, Dr. Alaa Alhamwi, Harald
Ebner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/4724 –
Klimaschutzmaßnahmen nach der Verurteilung der Bundesregierung zur
Verbesserung des Klimaschutzprogramms
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat die Bundesregierung mit Urteil
vom 29. Januar 2026 dazu verurteilt, das geltende Klimaschutzprogramm
nachzubessern. Das Gericht stellte fest, dass die derzeitigen
Klimaschutzmaßnahmen nicht ausreichen, um die gesetzlich festgelegten deutschen Klimaziele
zu erreichen (www.bverwg.de/pm/2026/05).
Es braucht nach Ansicht der Fragestellenden eine zeitnahe und wirksame
Nachsteuerung. Sonst droht Deutschland in den kommenden Jahren eine
deutliche Verfehlung seiner verbindlichen Klimaziele. Bereits heute bestehen
insbesondere in den Sektoren Gebäude und Verkehr erhebliche Emissionslücken.
Das Bundesklimaschutzgesetz verpflichtet die Bundesregierung dazu,
spätestens im März 2026 ein Klimaschutzprogramm vorzulegen, das geeignete
Maßnahmen enthält, um die Einhaltung der Klimaziele bis zum Jahr 2030
sicherzustellen. Trotz dieser klaren gesetzlichen Vorgaben erweckt die
Bundesregierung nach Ansicht der Fragestellenden wiederholt den Eindruck, die
vorgegebenen Ziele untergraben zu wollen. Hierzu zählen unter anderem
Ankündigungen zur Aufweichung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), die Reduzierung
der Luftverkehrsteuer sowie der politische Einsatz für eine Rücknahme des
Verbrennerausstiegs auf europäischer Ebene. Gleichzeitig existiert eine Reihe
von Maßnahmen mit erheblichem Emissionseinsparpotenzial, die derzeit von
der Bundesregierung nicht umgesetzt werden.
Vor diesem Hintergrund besteht erheblicher Klärungsbedarf hinsichtlich der
klimapolitischen Strategie der Bundesregierung und der konkreten Schritte zur
Umsetzung der gerichtlichen Vorgaben.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz,
Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 7. April 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Liegen der Bundesregierung Berechnungen darüber vor, wie hoch die
Emissionseinsparungen in Deutschland durch den Erhalt der 65-Prozent-
Regel des § 71 GEG im Vergleich zu einer Abschaffung der Regel in
Verbindung mit der Einführung der von der CDU/CSU- und SPD-Fraktion
geplanten Grüngasquote wären (bitte pro Jahr in CO2-Äquivalenten
angeben), wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?
Die am 24. Februar 2026 von der Koalition vorgelegten Eckpunkte werden im
Gebäudemodernisierungsgesetz und in weiteren Gesetzen umgesetzt. Eine
Abschätzung der THG-Minderungswirkung des Gebäudemodernisierungsgesetzes
kann erst nach Konkretisierung durch die gesetzlichen Regelungen erfolgen.
Die Eckpunkte beinhalten die ausdrückliche Festlegung, dass es zum Schutz
der Mieterinnen und Mieter vor überhöhten Nebenkosten durch den Neueinbau
unwirtschaftlicher Heizungen einer Regelung bedarf. Diese Festlegung wird
der Gesetzentwurf der Bundesregierung berücksichtigen. Die Arbeiten am
Gesetzentwurf und den neuen Regelungen dauern an. Insofern können zum
gegenwärtigen Stand keine Angaben zu genauen Inhalten der anstehenden
gesetzlichen Änderungen gemacht werden.
2. Wie hoch werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Auswirkungen
der angekündigten Reduzierung der Luftverkehrssteuer auf die jährlichen
Emissionen in Deutschland (bitte pro Jahr in CO2-Äquivalenten angeben)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 53 der
Abgeordneten Lisa Badum in der Fragestunde, Plenarprotokoll 21/46
verwiesen.
3. Wie hoch werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Auswirkungen
der Rücknahme des Verbrenner-Aus auf europäischer Ebene auf die
jährlichen Emissionen in Deutschland sein (bitte pro Jahr in CO2-
Äquivalenten angeben)?
Zur Neuregelung der Flottengrenzwerte läuft ein komplexer
Verhandlungsprozess auf europäischer Ebene, bei denen wesentliche Ausgestaltungselemente
noch Gegenstand politischer Verhandlungen sind. Vor diesem Hintergrund sind
Abschätzungen über die Auswirkungen auf Deutschland nicht belastbar
möglich.
4. Welche Auswirkungen auf die Höhe der deutschen
Treibhausgasemissionen erwartet die Bundesregierung, wenn das Preisniveau im nationalen
Emissionshandel (nEHS) im Jahr 2027 auf dem Niveau des Jahres 2026
(derzeit 55 bis 65 Euro pro Tonne CO2) eingefroren würde, verglichen mit
der geltenden Rechtslage nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz,
wonach sich die Preise ab 2027 am EU-Emissionshandel (ETS)
orientieren (bitte für 2027 in CO2-Äquivalenten angeben)?
Die aktuelle Rechtslage sieht vor, dass der Preis im
Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) in jedem Quartal des Jahres 2027 dem mengengewichteten
Durchschnittspreis der Versteigerungen von Berechtigungen im ETS 1 in dem
jeweils vorletzten vorangegangenen Quartal entspricht. Diese Preise sind
aktuell noch nicht bekannt. Vor diesem Hintergrund wurden auch keine Vergleiche
mit anderen Preisszenarien durchgeführt.
5. Liegen der Bundesregierung Berechnungen darüber vor, wie hoch die
jährlichen Emissionseinsparungen in Deutschland durch ein Tempolimit von
130 km/h auf Autobahnen wären (bitte pro Jahr in CO2-Äquivalenten
angeben), wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung hat Kenntnis von Berechnungen verschiedener Akteure.
Das Umweltbundesamt (UBA) hat unter anderen eine Studie in Auftrag
gegeben, in der die möglichen Emissionseinsparungen in Folge der Einführung
eines allgemeinen Tempolimits auf Autobahnen und einer Absenkung der
Höchstgeschwindigkeit auf Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften
untersucht wurden. Die Ergebnisse können unter folgendem Link eingesehen
werden: www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr/nachhaltige-mobilitaet/tempol
imit.
6. Liegen der Bundesregierung Berechnungen darüber vor, wie hoch die
jährlichen Emissionseinsparungen in Deutschland wären, die eine Reform der
Besteuerung der privaten Nutzung von Dienstwagen ermöglichen würde
(bitte pro Jahr in CO2-Äquivalenten angeben), wenn ja, mit welchem
Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?
Berechnungen zur möglichen Wirkung von gesetzlichen Änderungen im
Rahmen der Besteuerung der privaten Nutzung von Dienstwagen auf die CO2-
Emissionen würden von der konkreten Ausgestaltung abhängen. Eine Reform
der Besteuerung der privaten Nutzung von Dienstwagen ist im
Koalitionsvertrag nicht vorgesehen.
7. Liegen der Bundesregierung Berechnungen darüber vor, wie hoch die
Emissionseinsparungen in Deutschland durch eine dauerhafte
Preissicherung des Deutschlandtickets auf 49 Euro wären (bitte pro Jahr in CO2-
Äquivalenten angeben), wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein,
warum nicht?
Die Bundesregierung hat keine Emissionseinsparungen ermitteln lassen, für
eine Klimaschutzmaßnahme, die eine dauerhafte Preissicherung des
Deutschlandtickets auf 49 Euro beinhaltet. Der Bund und die Länder wenden in den
Jahren 2026 bis 2030 jeweils 1,5 Mrd. Euro pro Jahr auf, um das
Deutschlandticket abzusichern. Eine Absenkung des aktuellen Preises für das
Deutschlandticket wäre mit erheblichen Mehrkosten verbunden, für die derzeit keine
finanziellen Spielräume bestehen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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