Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029
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Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029
[Unterrichtung
durch die Bundesregierung
Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029
Inhaltsverzeichnis
1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung 2025 bis 2029. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
1.1 Kurzfristige Wirtschaftsentwicklung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
1.2 Ausblick auf 2026. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
1.3 Projektion der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland bis 2029. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
1.3.1 Produktionspotenzial. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
1.3.2 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
1.3.3 Ergebnisse. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
2 Bundeshaushalt 2026 und Finanzplan bis 2029 im Überblick. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
2.1 Bundeshaushalt 2026 und Finanzplan bis 2029. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
2.2 Ziel- und Wirkungsorientierung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
3 Die Ausgaben des Bundes. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
3.1 Überblick. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
3.2 Bereichsausnahmen gem. Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 GG. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
3.3 Aufteilung und Erläuterung der Ausgaben nach Aufgabenbereichen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
3.3.1 Soziale Sicherung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
3.3.1.1 Rentenversicherungsleistungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
3.3.1.2 Arbeitsmarkt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
3.3.1.3 Familienbezogene Leistungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
3.3.1.4 Wohngeld. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
3.3.1.5 Wohnungsbauprämie. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
3.3.1.6 Soziale Entschädigung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
3.3.1.7 Entschädigungen für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung sowie Erinnerungs-
und Bildungsaufgaben, Lastenausgleich, Leistungen im Zusammenhang mit
Kriegsfolgen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
3.3.1.8 Landwirtschaftliche Sozialpolitik. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
3.3.1.9 Gesetzliche Krankenversicherung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
Deutscher Bundestag Drucksache 21/601
21. Wahlperiode 01.09.2025
Gemäß § 9 Absatz 2 Satz 2 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft
vom 8. Juni 1967 (BGBl. I S. 582) und § 50 Absatz 3 Satz 1 des Haushaltsgrundsätzegesetzes vom 19. August
1969 (BGBl. I S. 1273) zugeleitet mit Schreiben Bundeskanzlers vom 29. August 2025.
3.3.1.10 Soziale Pflegeversicherung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
3.3.1.11 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
3.3.1.12 Sonstige Maßnahmen im Sozialbereich. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
3.3.2 Verteidigung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
3.3.2.1 Militärische Verteidigung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
3.3.2.2 Weitere Verteidigungslasten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
3.3.3 Ernährung, Landwirtschaft und gesundheitlicher Verbraucherschutz. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
3.3.3.1 Gesundheitlicher Verbraucherschutz und Ernährung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
3.3.3.2 Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
3.3.3.3 Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
3.3.3.4 Sonstige Maßnahmen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
3.3.4 Wirtschaftsförderung und Energie. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
3.3.4.1 Energie und Klimaschutz. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
3.3.4.2 Sonstige sektorale Wirtschaftsförderung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
3.3.4.3 Mittelstand, industrienahe Forschung und Technologieförderung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
3.3.4.4 Regionale Wirtschaftsförderung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
3.3.4.5 Gewährleistungen und weitere Maßnahmen zur Wirtschaftsförderung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
3.3.5 Verkehr. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
3.3.5.1 Eisenbahnen des Bundes. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
3.3.5.2 Bundesfernstraßen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
3.3.5.3 Bundeswasserstraßen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
3.3.5.4 Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden und Regionalisierungsmittel. . . . . . . . . . . 34
3.3.6 Bau und Stadtentwicklung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
3.3.7 Forschung, Technologie und Raumfahrt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
3.3.7.1 Wissenschaft, Forschung und Entwicklung außerhalb der Hochschulen (insb.
Raumfahrt). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
3.3.7.2 Hochschulen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
3.3.7.3 Ausbildungsförderung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
3.3.7.4 Berufliche Bildung, Integration durch Bildung und andere Bereiche des Bildungswesens. . . . . . . . . 38
3.3.8 Digitales. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39
3.3.9 Kulturelle Angelegenheiten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
3.3.10Umweltschutz. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
3.3.11Sport. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
3.3.12Innere Sicherheit, Asyl und Zuwanderung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
3.3.13Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
3.3.14Allgemeine Finanzwirtschaft. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
3.3.14.1 Zinsausgaben. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
3.3.14.2 Versorgungsausgaben. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44
3.3.14.3 Nachfolgeeinrichtungen der Treuhandanstalt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46
3.3.15Sondervermögen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46
3.3.15.1 Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/601 – II –
3.3.15.2 Klima- und Transformationsfonds (KTF). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
3.3.15.3 Bundeswehr. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49
3.3.15.4 Weitere Sondervermögen (Aufbauhilfe, Ganztagsbetreuung). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49
3.3.16Öffentlich Private Partnerschaften (ÖPP). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52
3.3.17Verpflichtungsermächtigungen im Überblick. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53
3.4 Laufende und investive Ausgaben. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53
3.4.1 Investive Ausgaben des Bundes. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54
3.4.1.1 Investive Ausgaben des Bundes insgesamt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54
3.4.1.2 Investive Ausgaben im Kernhaushalt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56
3.4.1.2.1 Aufteilung nach Ausgabearten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57
3.4.1.2.2 Aufteilung nach Aufgabenbereichen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58
3.4.2 Laufende Ausgaben im Kernhaushalt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59
3.5 Die Finanzhilfen des Bundes. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61
3.6 Die Personalausgaben und Stellenentwicklung des Bundes. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62
4 Einnahmen des Bundes. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65
4.1 Überblick. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66
4.2 Steuereinnahmen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66
4.2.1 Steuerpolitik. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66
4.2.2 Ergebnis der Steuerschätzung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71
4.3 Sonstige Einnahmen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73
4.3.1 Überblick. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73
4.3.2 Privatisierungspolitik. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73
4.3.3 Bundesimmobilienangelegenheiten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74
4.3.4 Gewinne der Deutschen Bundesbank. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75
4.4 Kreditaufnahme. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75
5 Die Finanzbeziehungen des Bundes zu anderen öffentlichen Ebenen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77
5.1 Die Finanzbeziehungen zwischen EU und Bund. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78
5.2 Aufteilung des Gesamtsteueraufkommens. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79
5.2.1 Aufteilung des Umsatzsteueraufkommens. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80
5.2.2 Bundesergänzungszuweisungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82
5.3 Die Leistungen des Bundes an inter- und supranationale Organisationen (ohne Beiträge an den EU-
Haushalt). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83
Abkürzungsverzeichnis. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Die Ausgaben des Bundes im Jahr 2026 nach Einzelplänen (anteilig am Gesamthaushalt)*. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
Abbildung 2: Entwicklung der Rentenversicherungsleistungen des Bundes 2025 bis 2029. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
Abbildung 3: Entwicklung der jahresdurchschnittlichen Arbeitslosenzahlen 2011 bis 2029. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/601– III –
Abbildung 4: Entwicklung der Zinsausgaben des Bundes 2017 bis 2029 (Kapitel 3205). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44
Abbildung 5: Investitionen im 2. RegE 2025 und RegE 2026. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55
Abbildung 6: Vergleich neue und alte Investitionslinie im Finanzplanungszeitraum. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56
Abbildung 7: Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes in der Abgrenzung des 29. Subventionsberichts 2014 bis
2029. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62
Abbildung 8: Anteil der Personalausgaben am Gesamthaushalt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63
Abbildung 9: Entwicklung des Stellenbestandes in der Bundesverwaltung 2017 bis 2026 (in Tausend). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64
Abbildung 10: Einnahmenstruktur des Bundes im Jahr 2026 Gesamteinnahmen: 520,5 Mrd. €. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66
Abbildung 11: Entlastung der Haushalte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer* bis 2025 jeweils im Vergleich zu
2016. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70
Abbildung 12: Anteile von Bund, Ländern, Gemeinden und EU am Gesamtsteueraufkommen in Prozent in den Jahren
2008 bis 2029. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80
Abbildung 13: Tatsächliche Anteile am Umsatzsteueraufkommen in Prozent in den Jahren 2008 bis 2029. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Erwerbstätige, Produktivität und Wirtschaftswachstum. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Tabelle 2: Verwendung des Bruttoinlandsprodukts zu Marktpreisen (in jeweiligen Preisen). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Tabelle 3: Der Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
Tabelle 4: Berechnung der nach der Schuldenregel zulässigen Nettokreditaufnahme des Bundes im
Finanzplanungszeitraum. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
Tabelle 5: Investitionen des Bundes. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
Tabelle 6: Ausgaben der Bereichsausnahme. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
Tabelle 7: Die wesentlichen Ausgaben des Bundeshaushalts (ohne Sondervermögen) 2024 bis 2029 nach
Aufgabenbereichen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
Tabelle 8: Flüchtlingsbezogene Ausgaben und Mindereinnahmen des Bundeshaushalts bis 2029. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
Tabelle 9: Versorgungsausgaben* des Bundes 2025 bis 2029. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
Tabelle 10: Übersicht zum Finanzplan "Klima- und Transformationsfonds" 2025 bis 2029. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
Tabelle 11: Öffentlich Private Partnerschaften im Bundeshaushalt (laufende Maßnahmen Tiefbau, Hochbau, sonstige
ÖPP-Projekte). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53
Tabelle 12: Investitionsausgaben des Bundes 2024 bis 2029 ohne KTF und SVIK - aufgeteilt nach Ausgabearten -. . . . . 57
Tabelle 13: Investitionsausgaben des Bundes 2024 bis 2029 - aufgeteilt nach den größten Einzelaufgaben -. . . . . . . . . . . . . . . 59
Tabelle 14: Aufteilung der Ausgaben 2024 bis 2029 nach Ausgabearten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
Tabelle 15: Entwicklung der Kinderfreibeträge und des Kindergeldes ab 2015. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71
Tabelle 16: Steuereinnahmen des Bundes 2025 bis 2029. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72
Tabelle 17: Sonstige Einnahmen des Bundes im Jahr 2026. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73
Tabelle 18: Kreditfinanzierungsübersicht 2024 bis 2026. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76
Tabelle 19: Eigenmittelabführung des Bundes an den EU-Haushalt 2025 bis 2029. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/601 – IV –
1
Gesamtwirtschaftliche
Entwicklung 2025 bis 2029
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/601– 1 –
1.1
Kurzfristige
Wirtschaftsentwicklung
Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) in Deutschland ist
im Jahr 2024 preisbereinigt gegenüber dem Vorjahr
gesunken. 1) Die Nachwirkungen exogener Schocks,
wie die Corona-Pandemie, der russische Angriffskrieg
auf die Ukraine, die daraus folgende Gaspreiskrise
sowie die geldpolitischen Straffungen belasteten
weiterhin die konjunkturelle Entwicklung. Zudem
wirkten strukturelle Faktoren wie die demografische
Alterung, die langjährige Investitionsschwäche, die im
internationalen Vergleich hohen Energiekosten oder
der Verlust von Wettbewerbsfähigkeit auf
Kernmärkten deutscher Unternehmen dämpfend auf die
gesamtwirtschaftliche Dynamik. Die Bundesregierung
rechnet in ihrer Frühjahrsprojektion vom April 2025
mit einer Stagnation des preisbereinigten BIP im
laufenden Jahr.
Auf der Verwendungsseite dürften
Wachstumsimpulse im weiteren Jahresverlauf vor allem von der
Inlandsnachfrage ausgehen. Angesichts der anhaltenden
(Arbeitsplatz-)Unsicherheit in Kombination mit der
gegenwärtig nach wie vor erhöhten Sparneigung
dürften die preisbereinigten privaten Konsumausgaben im
Jahresdurchschnitt 2025 nur relativ gering ansteigen
(+0,2 %). Der Staatskonsum dürfte mit +0,4 % etwas
stärker expandieren.
Für die Exporte wird im Gesamtjahr 2025 ein
erneuter Rückgang um 2,2 % im Vergleich zum Vorjahr
erwartet. Insbesondere das unsichere geo- und
handelspolitische Umfeld dürfte die Ausfuhren belasten. Die
Importe dürften in diesem Jahr, gestützt von der
steigenden Binnennachfrage, im Vergleich zum Vorjahr
um 1,8 % zulegen.
Die schwache Auslandsnachfrage zusammen mit der
erhöhten wirtschafts- und handelspolitischen
Unsicherheit wirkt sich auch auf die
Investitionstätigkeit aus. Zur Jahreswende dürften sich aber die
zusätzlichen staatlichen Investitionen, die durch die
Grundgesetzänderung vom März 2025 ermöglicht
wurden, zunehmend in der Investitionstätigkeit
zeigen. Die Bruttoanlageinvestitionen werden im
Jahresdurchschnitt insgesamt um 0,4 % gegenüber dem
Vorjahr ansteigen, wobei die Ausrüstungsinvestitionen
um 0,7 % zunehmen und die Bauinvestitionen um
0,4 % zurückgehen dürften.
Durch die leicht stärker als erwartet ausgefallene
Wachstumsrate des BIP im ersten Quartal 2025 ist
diese Prognose der Bundesregierung gut nach unten
abgesichert, wie auch die jüngsten Prognosen der
führenden Wirtschaftsforschungsinstitute zeigen. In ihren
Prognosen aus dem Juni 2025 gehen sie von einem
preisbereinigten BIP-Wachstum von 0,3 % bis 0,4 % in
diesem Jahr aus.
Die Lage am Arbeitsmarkt bleibt aufgrund der
konjunkturellen Schwäche schwierig. Für die
Erwerbstätigkeit wurde in der Frühjahrsprojektion im
Jahresdurchschnitt 2025 von einem Rückgang um 70 000
Personen ausgegangen (-0,2 %). Für die Zahl der
Arbeitslosen wird in diesem Jahr mit einem
jahresdurchschnittlichen Anstieg um 150 000 Personen
gerechnet (Arbeitslosenquote: 6,3 %). Die Bundesregierung
geht davon aus, dass die Bruttolöhne und -gehälter
je Arbeitnehmer in diesem Jahr um durchschnittlich
2,9 % zunehmen.
Für die Inflation erwartet die Bundesregierung für das
Jahr 2025 mit jahresdurchschnittlich 2,0 % eine etwas
niedrigere Rate (nationaler VPI) als im vergangenen
Jahr (2,2 %).
1.2
Ausblick auf 2026
Für das Jahr 2026 erwartet die Bundesregierung eine
Belebung der gesamtwirtschaftlichen Aktivität,
insbesondere getragen durch Impulse aus den zusätzlichen
Maßnahmen, die durch die Grundgesetzänderung
vom März 2025 ermöglicht wurden. Laut
Frühjahrsprojektion 2025 dürfte das BIP preisbereinigt um
1,0 % steigen.
Der private Konsum sollte infolge weiter ansteigender
Reallöhne sowie der erwarteten schrittweisen
Aufhellung der Lage am Arbeitsmarkt im Jahr 2026 vor
1) Die hier dargestellten gesamtwirtschaftlichen Eckdaten entsprechen dem Datenstand bei der Erstellung der Frühjahrsprojektion im April 2025
sowie der Detailmeldung des Statistischen Bundesamts zur Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts im ersten Quartal 2025 vom 23. Mai 2025. Der
Aufstellung des Haushaltsentwurfs und des Finanzplans lag die Frühjahrsprojektion 2025 zugrunde. Die am 30. Juli 2025 (mit der ersten Schätzung
für die Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts im zweiten Quartal 2025) vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten revidierten Ergebnisse für
vergangene Zeiträume sind nicht widergespiegelt.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/601 – 2 –
aussichtlich um 0,8 % expandieren. Die sich
belebende Binnennachfrage – insbesondere auch getragen
durch Impulse seitens staatlicher Investitionen – und
eine wieder steigende Auslandsnachfrage dürften im
kommenden Jahr zu einer Erholung der
Investitionstätigkeit führen. Für die Ausrüstungsinvestitionen wird
ein merklicher Anstieg von 3,8 % erwartet und für
die Bauinvestitionen ein Zuwachs um 2,4 %. Insgesamt
wird mit einem Wachstum der preisbereinigten
Bruttoanlageinvestitionen um 3,2 % gerechnet.
Die weltwirtschaftlichen Unsicherheiten –
insbesondere mit Blick auf die weitere US-Handelspolitik –
dürften sich im kommenden Jahr voraussichtlich
verringern und der deutsche Außenhandel in der Folge
wieder etwas erholen. So steigen die preisbereinigten
Exporte von Waren und Dienstleistungen
voraussichtlich um 1,3 %. Die Importe dürften aufgrund der
Entwicklung der Binnennachfrage mit 2,1 % noch stärker
expandieren, wodurch sich rechnerisch ein moderater
negativer Wachstumsbeitrag von -0,3 %-Punkten
ergibt.
Die Erwerbstätigkeit dürfte im kommenden Jahr
angesichts der verbesserten gesamtwirtschaftlichen
Situation wieder zunehmen. Es wird mit einem Zuwachs
um jahresdurchschnittlich 40 000 Personen
gerechnet (+0,1 %). Die Arbeitslosigkeit dürfte mit der
wirtschaftlichen Erholung um 60 000 Personen sinken.
Die Arbeitslosenquote liegt 2026 voraussichtlich bei
6,2 %. Die Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer
dürften mit 2,9 % zunehmen und die Inflationsrate
wird 2026 jahresdurchschnittlich voraussichtlich bei
1,9 % liegen.
Die Schätzunsicherheit bleibt insgesamt deutlich
erhöht. Abwärtsrisiken für die Projektion für das nächste
Jahr bestehen vor allem durch die handelspolitischen
Entwicklungen und der sich daraus ergebenen Folgen
für das globale Wachstum und den globalen Handel.
Im Inland könnte sich nicht nur direkt der
Außenhandel schwächer als angenommen entwickeln, sondern
zudem auch indirekt die Investitionen und der
Konsum schwächer ausfallen, wenn die Unsicherheiten
durch Handelspolitik und geopolitische Entwicklung
weiter bestehen blieben. Chancen für eine
günstigere Entwicklung bestehen insbesondere, falls
Handelskonflikte zügig beigelegt werden und die Exporte
dadurch stärker expandieren. Auch könnten
Maßnahmen aus dem Koalitionsvertrag (v.a. der
„Wachstumsbooster“) zu einer stärkeren wirtschaftlichen Dynamik
beitragen als unterstellt. Die an der
Gemeinschaftsdiagnose beteiligten Institute gingen in ihren
Sommerprognosen aus dem Juni 2025 von Zuwächsen
des preisbereinigten BIP im nächsten Jahr zwischen
1,1 % bis 1,7 % aus.
1.3
Projektion der
gesamtwirtschaftlichen
Entwicklung in Deutschland bis
2029
1.3.1
Produktionspotenzial
Zentrale Grundlage für die mittelfristigen
Projektionen sind Berechnungen des gesamtwirtschaftlichen
Produktionspotenzials, das - angebotsseitig betrachtet
- die gesamtwirtschaftliche Aktivität bei
Normalauslastung der Produktionsfaktoren beschreibt.
Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben der
grundgesetzlichen Schuldenregel werden die Schätzungen hierzu in
Übereinstimmung mit der gemeinsamen EU-
Methode („EU’s commonly agreed method“) durchgeführt.
Dieser methodische Rahmen beinhaltet eine
gesamtwirtschaftliche Produktionsfunktion, in der die
Produktion von Waren und Dienstleistungen sowohl vom
Einsatz der Faktoren Arbeit und Kapital als auch
vom technologischen Fortschritt der Volkswirtschaft
abhängt. Die mit dem Produktionsfunktionsansatz
ermittelte (potenzielle) Trend-Wirtschaftsleistung der
Volkswirtschaft entspricht einer konjunkturellen
Normallage.
Für den mittelfristigen Projektionszeitraum 2027 bis
2029 wird in der Frühjahrsprojektion der
Bundesregierung mit einem durchschnittlichen Anstieg des
preisbereinigten Produktionspotenzials von 0,5 % p.a.
gerechnet. Insbesondere die demografische Alterung
wirkt in zunehmendem Maße dämpfend auf das
Potenzialwachstum, der erwartete Wachstumsbeitrag der
Produktivitätszuwächse erholt sich im
Projektionszeitraum leicht, jedoch auf einem weiterhin schwachen
Niveau im Vergleich zum Durchschnitt der
Vorkrisenjahre.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/601– 3 –
Tabelle 1: Erwerbstätige, Produktivität und Wirtschaftswachstum
Jahr
Erwerbstätige
(Inland)
Beschäftigte
Arbeitnehmer
(Inland)
Arbeitszeit je
Erwerbstätigen
Bruttoinlandsprodukt
preisbereinigt, Kettenindex
in
jeweiligen
Preisen
Deflator
insgesamt
je
Erwerbstätigen
je
Erwerbstätigenstunde
Mio. Stunden 2020=100 Mrd. € 2020=100
2019 45,291 41,145 1.372 104,3 103,5 99,1 3.534,9 98,3
2024 ¹⁾ 46,082 42,308 1.332 104,6 102,0 100,6 4.305,3 119,4
2029 ²⁾ 46,3 42,5 1.322 108,8 105,7 105,0 4.941 131,7
Veränderungen insgesamt in Prozent
2024/19 ¹⁾ 1,7 2,8 -2,9 0,3 -1,4 1,5 21,8 21,5
2029/24 ²⁾ 1/2 1/2 -3/4 4 3 1/2 4 1/4 14 3/4 10 1/4
Jahresdurchschnittliche Veränderungen in Prozent
2024/19 ¹⁾ 0,3 0,6 -0,6 0,1 -0,3 0,3 4,0 4,0
2029/24 ²⁾ 0 0 -1/4 3/4 3/4 3/4 2 3/4 2,0
¹⁾ vorläufiges Ergebnis Statistisches Bundesamt, April 2025
²⁾ Mittelfristige Projektion der Bundesregierung, Stand: Frühjahrsprojektion vom 24. April 2025
Quellen: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
Tabelle 1: Erwerbstätige, Produktivität und Wirtschaftswachstum
1.3.2
Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen
Für gesamtwirtschaftliche Projektionen ist eine
Reihe teils technischer Annahmen zum außen- und
binnenwirtschaftlichen Umfeld zugrunde zu legen. Für
den mittelfristigen Vorausschätzungszeitraum geht die
Bundesregierung von folgenden Rahmenbedingungen
aus:
Die globale Wirtschaftsleistung wird in den Jahren
2027 bis 2029 – in Anlehnung an Einschätzungen
internationaler Organisationen – jährlich um real
rd. 2 ¾ % wachsen. Mittelfristig dürfte das
Welthandelsvolumen mit durchschnittlich rd. 3 % pro Jahr
zunehmen, so dass Welthandel und Weltwirtschaft in
ähnlicher Größenordnung expandieren.
Abwärtsrisiken für die globalen Entwicklungen bleiben dabei
weiterhin bestehen. Für Energie und Rohstoffe werden im
mittelfristigen Projektionszeitraum keine
angebotsseitigen Versorgungsengpässe oder -schocks unterstellt.
Der Finanzsektor bleibt stabil.
Tabelle 2: Verwendung des Bruttoinlandsprodukts zu Marktpreisen (in jeweiligen Preisen)
Jahr
Bruttoinlandsprodukt
Konsumausgaben Bruttoinvestitionen
AußenbeitragPrivate
Haushalte
Staat insgesamt Anlagen
Vorratsveränderung
Mrd. €
2019 3.534,9 1.865,1 717,5 752,9 748,2 4,7 199,3
2024 ¹⁾ 4.305,3 2.271,8 961,3 906,2 898,0 8,2 166,0
2029 ²⁾ 4.941 2.595 1.158 1.108 1.062 47 80
Anteile am Bruttoinlandsprodukt in Prozent
2019 100 52,8 20,3 21,3 21,2 0,1 5,6
2024 ¹⁾ 100 52,8 22,3 21,0 20,9 0,2 3,9
2029 ²⁾ 100 52 1/2 23 1/2 22 1/2 21 1/2 1 1 1/2
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/601 – 4 –
Tabelle 2: Verwendung des Bruttoinlandsprodukts zu Marktpreisen (in jeweiligen Preisen) (Fortsetzung)
Jahr
Bruttoinlandsprodukt
Konsumausgaben Bruttoinvestitionen
AußenbeitragPrivate
Haushalte
Staat insgesamt Anlagen
Vorratsveränderung
Veränderungen insgesamt in Prozent
2024/19 ¹⁾ 21,8 21,8 34,0 20,4 20,0 . .
2029/24 ²⁾ 14 3/4 14 1/4 20 1/2 22 1/4 18 1/4 . .
Jahresdurchschnittliche Veränderungen in Prozent
2024/19 ¹⁾ 4,0 4,0 6,0 3,8 3,7 . .
2029/24 ²⁾ 2 3/4 2 3/4 3 3/4 4 3 1/2 . .
¹⁾ vorläufiges Ergebnis Statistisches Bundesamt, April 2025
²⁾ Mittelfristige Projektion der Bundesregierung, Stand: Frühjahrsprojektion vom 24. April 2025
Quellen: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
Tabelle 2: Verwendung des Bruttoinlandsprodukts zu Marktpreisen (in jeweiligen Preisen)
1.3.3
Ergebnisse
Unter den genannten Annahmen ging die
Bundesregierung in der Frühjahrsprojektion von folgenden
Ergebnissen für zentrale gesamtwirtschaftliche
Kenngrößen aus: Im Jahr 2025 befindet sich die deutsche
Wirtschaft mit einer Produktionslücke von ‑2,0 % des
Produktionspotenzials noch in einer deutlichen
Unterauslastung. Im Jahr 2026 dürfte sich die
Produktionslücke im Zuge der erwarteten merklichen BIP-
Zunahme auf ‑1,4 % betragsmäßig verringern, aber
weiterhin außerhalb des Korridors der
Normalauslastung liegen. Für das reale BIP wird ein Wachstum
von 1 % angenommen. Aktuelle Einschätzungen der
Wirtschaftsforschungsinstitute gehen von deutlich
höherem realen Wachstum im kommenden Jahr aus.
Im mittelfristigen Zeitraum 2027 bis 2029 sollte das
preisbereinigte BIP mit durchschnittlich 1,0 % pro Jahr
stärker expandieren als das Produktionspotenzial. Das
nominale BIP nimmt im selben Zeitraum um
durchschnittlich 3,0 % pro Jahr zu. Dahinter steht die
technische Annahme, dass die Produktionslücke sich bis zum
Jahr 2029 sukzessive schließt.
Der Arbeitsmarkt bleibt mittelfristig robust. Die Zahl
der registrierten Arbeitslosen wird in der mittleren
Frist leicht sinken und am Ende des
Projektionszeitraums ein Niveau von 2,79 Mio. Personen erreichen.
Die verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte
werden im mittelfristigen Projektionszeitraum
voraussichtlich um durchschnittlich 2,9 % pro Jahr
zunehmen. Rein rechnerisch wird das Wirtschaftswachstum
von der Inlandsnachfrage getragen.
Die Ergebnisse der Frühjahrsprojektion,
insbesondere die der Potenzialschätzung, verdeutlichen, dass
Deutschland die Attraktivität, Wettbewerbsfähigkeit
und Innovationskraft des Wirtschaftsstandorts sowie
das Arbeitskräftepotenzial stärken muss.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/601– 5 –
2
Bundeshaushalt 2026 und
Finanzplan bis 2029 im
Überblick
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/601 – 6 –
2.1
Bundeshaushalt 2026 und
Finanzplan bis 2029
Mit dem Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt
2026 und der Finanzplanung bis 2029 stellt die
Bundesregierung die Weichen für die Zukunft
Deutschlands und schafft die haushaltspolitische Grundlage,
um die aktuell anstehenden Herausforderungen
erfolgreich zu meistern.
Die Haushaltsaufstellung gestaltete sich mit Blick auf
das sicherheitspolitische und wirtschaftliche Umfeld
als äußerst anspruchsvoll. Deutschlands Sicherheit ist
heute so stark bedroht wie seit dem Ende des kalten
Krieges nicht mehr. Die größte und direkteste
Bedrohung geht dabei von Russland aus, das im vierten Jahr
einen völkerrechtswidrigen Krieg gegen die Ukraine
führt und weiter massiv aufrüstet. Deutschland und
Europa müssen viel stärker als bisher in der Lage sein,
ihre Sicherheit deutlich umfassender eigenständig zu
gewährleisten. Zudem befindet sich die Wirtschaft in
einer anhaltenden Wachstumsschwäche. In den Jahren
2023 und 2024 ist das reale BIP gesunken. Auf Basis der
Frühjahresprojektion haben sich auch die Aussichten
für dieses Jahr weiter eingetrübt und es ist von einer
Stagnation des realen BIP auszugehen (vgl. Ziffer 1.1 ).
Darüber hinaus ist der Bedarf an einer Erneuerung
Deutschlands offenkundig. Das betrifft die dringende
notwendige Modernisierung der Infrastruktur
genauso wie strukturelle Reformen, die Investitionen und
Beschäftigung attraktiver machen und ermöglichen,
dass Prozesse schneller laufen und Bürokratie
abgebaut wird.
Gleichzeitig haben sich die
finanzverfassungsrechtlichen Grundlagen erheblich verändert. Der Deutsche
Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates im
März 2025 die in den Artikeln 109 und 115 des
Grundgesetzes angelegte Schuldenregel reformiert und
somit wesentliche Aspekte der haushälterischen
Rahmenbedingungen umgestaltet (BGBl. 2025 I Nr. 94
vom 24.03.2025). Von den zu berücksichtigenden
Einnahmen aus Krediten ist der Betrag abzuziehen,
um den die Verteidigungsausgaben, die Ausgaben des
Bundes für den Zivil- und Bevölkerungsschutz sowie
für die Nachrichtendienste, für den Schutz der
informationstechnischen Systeme und für die Hilfe für
völkerrechtswidrig angegriffene Staaten 1 vom
Hundert im Verhältnis zum nominalen
Bruttoinlandsprodukt übersteigen. Außerdem wurde der Artikel 143
h neu ins Grundgesetz aufgenommen. Dieser
ermöglicht dem Bund, ein Sondervermögen mit eigener
Kreditermächtigung für zusätzliche Investitionen in die
Infrastruktur und für zusätzliche Investitionen zur
Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 mit
einem Volumen von bis zu 500 Mrd. € zu errichten.
Zusätzlichkeit liegt vor, wenn im jeweiligen
Haushaltsjahr eine angemessene Investitionsquote im
Bundeshaushalt erreicht wird. Auf die Kreditermächtigung
sind Artikel 109 Absatz 3 und Artikel 115 Absatz 2 des
Grundgesetzes nicht anzuwenden.
Zur Bewältigung der herausfordernden
außenpolitischen und wirtschaftlichen Lage setzt die
Bundesregierung unter erstmaliger Berücksichtigung der neuen
finanzverfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen drei
zentrale finanzpolitische Prioritäten:
1. Investitionen für neues und schnelles Wachstum
und die Modernisierung Deutschlands sowie in die
Stärkung der äußeren und inneren Sicherheit;
2. Strukturreformen für mehr Wettbewerbsfähigkeit
und für die Entlastung der Bürgerinnen und
Bürger und Unternehmen, auch durch schnellere
Verfahren und weniger Bürokratie;
3. Konsolidierung des Haushalts: strikter
Finanzierungsvorbehalt, konkrete Einsparungen und
Überprüfung aller staatlichen Aufgaben auf ihre
Notwendigkeit.
Damit legt die Bundesregierung die Basis für mehr
Wachstum und Gerechtigkeit in Deutschland. Mit den
Beschlüssen zum Bundeshaushalt 2025 und zum
Bundeshaushalt 2026 legt die Bundesregierung die
Grundlage für die staatliche Investitionsoffensive.
Insbesondere mit Maßnahmen wie dem Wachstumsbooster,
dem Bauturbo, dem Standortförderungsgesetz und der
Hightech_Agenda werden ganz unmittelbar wichtige
Weichen für mehr Wachstum und
Wettbewerbsfähigkeit gestellt. Nun wird der Fokus der Bundesregierung
dann verstärkt auch auf dem Element der
Konsolidierung liegen müssen.
Die Investitionen des Bundes werden mit Hilfe des
neuen Sondervermögens für Infrastruktur und
Klimaneutralität (SVIK) massiv aufgestockt. Im
Haushaltsjahr 2026 wird der Bund seine Investitionsausgaben
unter Berücksichtigung des SVIK sowie investiver
Ausgaben des Klima- und Transformationsfonds auf
rd. 126,7 Mrd. € erhöhen (gegenüber rd. 115,7 Mrd. €
im laufenden Jahr 2025). In den Finanzplanjahren bis
2029 liegen die Sachinvestitionen und
InvestitionszuDeutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/601– 7 –
schüsse des Bundes mit knapp unter 120 Mrd. € p.a.
auf einem Rekordniveau (2027: 117,4 Mrd. €; 2028:
118,6 Mrd. €; 2029: 119,5 Mrd. €). Die bereinigte
Investitionsquote des Kernhaushalts liegt hierbei in allen
Jahren bei mind. 10% der bereinigten Ausgaben gemäß
Artikel 143 h Grundgesetz.
Die Grundgesetzänderung erlaubt darüber hinaus eine
massive Verstärkung der Verteidigungsfähigkeit. Die
NATO-Quote wird sich im Jahr 2026 auf 2,83 %
belaufen; sie steigt im Finanzplan auf 3,56 % im Jahr
2029. Neben der äußeren stärkt die Bundesregierung
auch die innere Sicherheit. Allein gegenüber dem 2.
Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2025 steigen
die Ausgaben im Jahr 2026 um rd. 660 Mio. €. Auch
für den Finanzplanungszeitraum ist ein weiterer
Aufwuchs vorgesehen.
Mit den zusätzlichen Ausgaben für Investitionen sowie
für die äußere und innere Sicherheit gehen positive
Effekte auf das wirtschaftliche Wachstum Deutschlands
einher. Darüber hinaus setzt die Bundesregierung
weitere Impulse, um Deutschland wieder auf
Wachstumskurs zu bringen und damit auch die Beschäftigung in
Deutschland langfristig zu sichern.
Kernelement ist der im Koalitionsvertrag vereinbarte
„Investitions-Booster“, der noch in diesem Jahr wirken
soll. Dieser sieht für bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens eine degressive Abnutzung (AfA) in
Höhe von bis zu 30 % vor. Anschließend an den
zeitlich begrenzten „Investitions-Booster“ wird der
Körperschaftssteuersatz ab dem Jahr 2028 schrittweise um
jährlich einen Prozentpunkt von 15 % auf 10 % im Jahr
2032 gesenkt. Die Maßnahmen der Bundesregierung
schaffen Verlässlichkeit und Planungssicherheit für die
Unternehmen über die nächsten Jahre und sichern
Arbeitsplätze.
Die aus den Änderungen resultierenden
Steuermindereinnahmen bei Ländern und Kommunen
werden durch entsprechende Kompensationsmaßnahmen
durch den Bund ebenfalls aufgefangen. So werden
Länder und Kommunen allein in Zusammenhang
mit dem „Investitions-Booster“ über den gesamten
Finanzplanungszeitraum in Summe mit 25,5 Mrd. €
entlastet. Entsprechende Vorsorge ist getroffen.
Gleichzeitig werden die Menschen in Deutschland
spürbar entlastet. Entlastungen bei den
Energiepreisen, Erhöhung der Pendlerpauschale, Senkung der
Umsatzsteuer im Gastronomiebereich, Fortführung
des Deutschlandtickets und die kurzfristige
Stabilisierung der Sozialversicherungen mit Darlehen sind nur
einige Beispiele.
Die zulässige Nettokreditaufnahme nach der
Obergrenze der Schuldenregel wird in jedem Jahr
vollständig ausgeschöpft. Hinzu kommen Einnahmen aus
Krediten für die Ausgaben der Bereichsausnahme
gemäß Artikel 115 Satz 4 des Grundgesetzes, die 1 vom
Hundert im Verhältnis zum nominalen BIP
übersteigen (vgl. Tabelle 3). Die Nettokreditaufnahme steigt
unter Berücksichtigung der Bereichsausnahme von
81,8 Mrd. € im Jahr 2025 auf 89,9 Mrd. € im Jahr 2026.
Bis zum Jahr 2029 steigt die Nettokreditaufnahme auf
126,9 Mrd. €. Der Anstieg bildet im Wesentlichen den
Hochlauf der Ausgaben im Bereich Verteidigung und
das Auslaufen des Sondervermögens Bundes ab.
Die zulässige Nettokreditaufnahme nach der
Schuldenregel des Bundes ohne Bereichsausnahme sinkt
von 49,7 Mrd. € im Jahr 2025 auf 35,6 Mrd. € im
Jahr 2026. Im Jahr 2027 reduziert sich die
Nettokreditaufnahme auf 24 Mrd. €. Unter Berücksichtigung der
Tilgungsverpflichtungen aufgrund der Corona-
Notlagenkredite sinkt die zulässige Nettokreditaufnahme im
Jahr 2028 weiter auf 9,4 Mrd. € und im Jahr 2029 auf
4,8 Mrd. €. Die Spielräume für die Ausgaben, die der
Schuldenregel unterliegen, werden daher deutlich
geringer.
Der Bundeshaushalt 2026 steht auf einem soliden
Fundament. Der im alten Finanzplan für das Jahr
2026 ausgewiesene Handlungsbedarf von 13 Mrd. €
wird mit dem Regierungsentwurf für den
Bundeshaushalt 2026 vollständig aufgelöst. Zudem wird die
veranschlagte Bodensatz-GMA von 17 Mrd. € auf 8 Mrd. €
abgesenkt. Damit bewegt sich die GMA in einer
Größenordnung, bei der die Erbringung im Vollzug des
Haushalts nach bisherigen Erfahrungen möglich ist.
Indes wird in den Finanzplanjahren 2027 bis 2029
die Obergrenze für die Nettokreditaufnahme nur
unter Ausweisung eines haushaltspolitischen
Handlungsbedarfs eingehalten. Im Jahr 2027 beträgt die
in der Handlungsbedarfs-GMA ausgewiesene Lücke
rd. 34,3 Mrd. €. In den Jahren 2028 und 2029 steigt
der Handlungsbedarf auf rd. 64 Mrd. € respektive
rd. 74 Mrd. €.
Die Veranschlagung einer Handlungsbedarfs-GMA ist
ein gängiges Instrument, um strukturelle Lücken in
der Finanzplanung aufzuzeigen, die dann in
kommenden Haushaltsverfahren aufgelöst werden müssen. Der
wesentliche Ansatz zur strukturellen Konsolidierung
besteht in der Wachstumsstärkung. So kann die
Schuldentragfähigkeit trotz höherer, durch die
Bereichsausnahme bedingte Neuverschuldung gesichert werden.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/601 – 8 –
Die Auflösung der Handlungsbedarfe durch das
Erzielen von Konsolidierungserfolgen ist aber insbesondere
auch eine gemeinsame Aufgabe der Bundesregierung.
Zum einen gilt, dass zukünftige Mehreinnahmen und
sonstige Entlastungen für die Auflösung des
Handlungsbedarfs zu verwenden sind. Zum anderen wird
jedes Ressort einen Beitrag leisten müssen. Das bedeutet,
durch strikte Priorisierung und konsequente
Überprüfung von Ausgaben zum Schließen des
Handlungsbedarfs beizutragen.
Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, kommt es darauf
an, dass Haushaltskonsolidierung als gesamtstaatliche
Aufgabe verstanden wird. Die Bundesregierung wird
alle staatlich übernommenen Aufgaben hinsichtlich
ihrer Notwendigkeit überprüfen und die ziel- und
wirkungsorientierte Haushaltsführung stärken. Zudem
stehen alle Maßnahmen des Koalitionsvertrages unter
Finanzierungsvorbehalt.
In diesem Zusammenhang wird die Bundesregierung
eine konsequenten Aufgabenkritik vornehmen und
Maßnahmen strikt an den politischen und
strategischen Zielen und deren Wirkungen ausrichten. Dazu
werden grundsätzlich für alle finanzwirksame
Maßnahmen klare Ziele definiert und soweit möglich
transparente Messgrößen bzw. Indikatoren entwickelt.
Die im Koalitionsvertrag genannten Kommissionen
und Arbeitsgruppen zu Themen mit bedeutenden
finanziellen Auswirkungen sind angehalten, Ergebnisse
vorzulegen, die auch zu einer Entlastung des
Bundeshaushaltes beitragen.
Tabelle 3: Der Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029
2. RegE
2025
Entwurf
2026
Finanzplan
2027 2028 2029
- in Mrd. € -
Ausgaben 503,0 520,5 507,5 546,4 572,1
Veränderung ggü. Vorjahr in Prozent +6,1 +3,5 -2,5 +7,7 +4,7
Einnahmen 503,0 520,5 507,5 546,4 572,1
Steuereinnahmen 386,8 383,8 400,6 412,3 423,9
Nettokreditaufnahme (NKA) 81,8 89,9 88,1 116,5 126,9
NKA ohne Bereichsausnahme 49,7 35,6 24,0 9,4 4,8
nachrichtlich:
Investitionen 62,7 56,1 48,6 46,9 46,5
davon finanzielle Transaktionen 17,3 8,4 1,4 0,5 0,3
bereinigte Investitionsquote in %* 10,0 10,4 10,6 10,6 10,0
*Investive Ausgaben ohne finanzielle Transaktionen in Prozent der Ausgaben des Bundeshaushalts ohne finanzielle Transaktionen und ohne Ausgaben der
Bereichsausnahme oberhalb von 1 % des BIP des der Haushaltsaufstellung vorangegangenen Jahres.
Differenzen durch Rundung möglich.
Tabelle 3: Der Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029
Tabelle 4: Berechnung der nach der Schuldenregel zulässigen Nettokreditaufnahme des Bundes im Finanzplanungszeitraum
Entwurf
2026
Finanzplan
2027 2028 2029
- in Mrd. € -
Maximal zulässige strukturelle Nettokreditaufnahme (0,35 % des BIP des
Vorvorjahres)
15,07 15,38 15,84 16,31
Nominales BIP des der Haushaltsaufstellung vorangegangenen Jahres 4305,26 4392,96 4525,78 4660,18
Nach der Schuldenregel maximal zulässige strukturelle Nettokreditaufnahme 15,1 15,4 15,8 16,3
abzüglich Konjunkturkomponente* 12,89 8,21 3,92 0,00
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/601– 9 –
Tabelle 4: Berechnung der nach der Schuldenregel zulässigen Nettokreditaufnahme des Bundes im Finanzplanungszeitraum (Fortsetzung)
Entwurf
2026
Finanzplan
2027 2028 2029
- in Mrd. € -
abzüglich Saldo der finanziellen Transaktionen 7,39 -0,57 -1,34 -2,28
Tilgung nach Art. 115 Abs. 2 Satz 8 GG 9,2 9,2
Nach der Schuldenregel maximal zulässige Nettokreditaufnahme 35,6 24,0 9,4 4,8
*Unterschreitung des gesamtwirtschaftlichen Produktionspotenzials (Erhöhung der zulässigen Nettokreditaufnahme gemäß § 5 Art. 115-Gesetz)
Differenzen durch Rundung möglich.
Tabelle 4: Berechnung der nach der Schuldenregel zulässigen Nettokreditaufnahme des Bundes im Finanzplanungszeitraum
2.2
Ziel- und Wirkungsorientierung
Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, die Effizienz
der Einnahmen und Ausgaben ständig zu verbessern
und führt dazu u. a. jährlich themenbezogene
Haushaltsanalysen (Spending Reviews) durch. Diese
ergänzen das regierungsinterne Verfahren der
Haushaltsaufstellung und sind ein wichtiges Element einer ziel-
und wirkungsorientierten Haushaltsführung (zwoH).
Die zwoH fokussiert auf die gewünschten Ziele und
Wirkungen finanzwirksamer Maßnahmen. Dabei
werden die Einnahmen und Ausgaben danach bewertet,
wie die Ziele der finanzwirksamen Maßnahmen
erreicht werden und welche Wirkungen diese haben. Um
den Erfolg und die Wirkungen zu messen, wird nicht
nur darauf geschaut, wie viel für einen bestimmten
Zweck ausgegeben wird, sondern wieviel mit diesen
Ausgaben erreicht werden kann. Dies geschieht auf der
Grundlage wissenschaftlicher Verfahren und
Erkenntnisse, die auf systematisch erhobenen und
überprüfbaren Beobachtungen und Daten beruhen. Dies soll die
Umsetzung des in der Bundeshaushaltsordnung
festgeschriebenen Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und
Sparsamkeit unterstützen.
In der 12. Spending Review „Umsetzung von
Empfehlungen zur Ziel- und Wirkungsorientierung im
Bundeshaushalt” hat das Bundesministerium der
Finanzen (BMF) zusammen mit dem Bundesministerium
für Verkehr und dem Bundesministerium des Innern
– bzw. dem Bundesministerium für Digitales und
Staatsmodernisierung – konkrete Maßnahmen und
Umsetzungsschritte zur Verbesserung der zwoH
erarbeitet. Dabei wurde auf den Empfehlungen der
vorangegangenen Spending Reviews aufgebaut. Es
wurden weitgehende Empfehlungen abgeleitet, die eine
Grundlage für eine zeitlich gestaffelte, systematische
Implementierung der zwoH in das Haushaltswesen
des Bundes bieten. Außerdem wurde ein weiterer
Beitrag zur Digitalisierung des Bundeshaushalts geleistet
und Möglichkeiten zur Berücksichtigung der zwoH
in Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen des
Bundes identifiziert. In einem Rahmenkonzept
wurde das gemeinsame Verständnis der beteiligten
Ressorts über die zwoH festgehalten. Es beschreibt, wie
die zwoH funktioniert und enthält Definitionen und
Ziele einer idealtypischen zwoH. Zudem werden die
im Haushaltssystem des Bundes bereits bestehenden
Elemente der zwoH dargestellt. Damit soll gefördert
werden, dass Ziele und Indikatoren von
finanzwirksamen Maßnahmen einheitlich festgelegt und
angewendet werden können. In der Spending Review wurde
auch eine gemeinsame Erklärung der Bundesregierung
zur zwoH formuliert, in der die zentrale Rolle der Ziel-
und Wirkungsorientierung in der Haushaltsführung
des Bundes betont wird. Die Bundesregierung folgt mit
der Abgabe dieser Erklärung dem Koalitionsvertrag, in
dem die Ziel- und Wirkungsorientierung als ein
Politikziel der Staatsmodernisierung festgelegt wurde.
Der Abschlussbericht der 12. Spending Review ist
abrufbar unter:
http://www.bundesfinanzministerium.de/
abschlussbericht12spendingreview
Die 13. Spending Review im Review-Zyklus 2025/2026
zum Thema Forderungsmanagement II wird vom BMF
zusammen mit weiteren Ressorts durchgeführt. In
dieser soll geprüft werden, ob und gegebenenfalls wie der
Bund sein Vorgehen verbessern kann, um offene
Zahlungen zu überwachen. Sie soll Mitte 2026
abgeschlossen werden.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/601 – 10 –
3
Die Ausgaben des Bundes
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/601– 11 –
3.1
Überblick
Die Gesamtausgaben im Regierungsentwurf des
Bundeshaushalts 2026 betragen 520,5 Mrd. €. Im weiteren
Finanzplanungszeitraum sinken die Gesamtausgaben
im Jahr 2027 zunächst auf 507,5 Mrd. € und steigen
dann im Jahr 2028 auf 546,4 Mrd. € und im Jahr 2029
auf 572,1 Mrd. €. Damit liegen die Gesamtausgaben
in allen Jahren oberhalb der Ausgaben des laufenden
Haushaltsjahres, in dem die eingeplanten
Gesamtausgaben 503 Mrd. € betragen. Die Ausgabenlinie spiegelt
hierbei den Hochlauf der Ausgaben insbesondere im
Bereich der Verteidigung und damit der Stärkung der
äußeren Sicherheit.
Aus dem Kernhaushalt, dem Sondervermögen
Infrastruktur und Klimaneutralität sowie aus dem
Sondervermögen Klima- und Transformationsfonds stehen
im Jahr 2026 insgesamt 126,7 Mrd. € für investive
Ausgaben zur Verfügung. Gegenüber 2025 bedeutet
dies einen Anstieg von rd. 11 Mrd. €. Die
Investitionsoffensive setzt sich in den Folgejahren konsequent
fort, um die Modernisierung unseres Landes
voranzutreiben. In den Finanzplanjahren 2027 bis 2029
pendeln sich die investiven Ausgaben auf einem hohen
Niveau von rd. 120 Mrd. € p.a. ein (vgl. Tabelle 5). Der
Bund investiert insbesondere dort, wo es für die
Bürgerinnen und Bürger sowie für die Wirtschaft wichtig
ist: In die Modernisierung der Verkehrsinfrastruktur
(Straße, Schienen und Wasserwege), in bezahlbaren
Wohnraum und in die Förderung von Investitionen in
die Bildungs-, Betreuungs-, Hochschul- und
Wissenschaftsinfrastruktur und Kitas.
Mit dem Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt
2026 und dem Finanzplan bis 2029 wird die bereits
mit den Eckwerten bis 2029 avisierte Stärkung der
äußeren und inneren Sicherheit bestätigt. Die
Grundgesetzänderung (BGBl. 2025 I Nr. 94 vom 24.03.2025)
ebnet hierbei den Weg für eine massive Stärkung
der Verteidigungsfähigkeit. Die für den
Verteidigungshaushalt vorgesehenen Ausgaben im
Regierungsentwurf zum Haushalt 2026 steigen gegenüber dem alten
Finanzplan um rd. 29,4 Mrd. € auf rd. 82,7 Mrd. €.
Die Bundesregierung plant mit dem Haushalt 2026
insgesamt Verteidigungsausgaben 2) in Höhe von
insgesamt rd. 128 Mrd. € (Einzelplan 14, im Einzelplan
60 etatisierte Ertüchtigungsinitiative der
Bundesregierung, verteidigungsbezogenen Ausgaben weiterer
Einzelpläne sowie Sondervermögen Bundeswehr). Dies
entspricht für das Jahr 2026 einer NATO-Quote von
2,83 % des BIP. Der sich anschließende
Aufwuchspfad sieht im Jahr 2029 rd. 176 Mrd. € für
Verteidigungszwecke vor. Dies entspräche auf Grundlage der
gegenwärtig verfügbaren Zahlen einer NATO-Quote
von rd. 3,56 % des BIP. Deutschland bekennt sich
hiermit klar zu seiner Verantwortung in der NATO
und zu einer starken europäischen Sicherheits- und
Verteidigungspolitik. Die Unterstützung der Ukraine,
militärisch und zivil, wird hierbei über den
gesamten Finanzplanungszeitraum sichergestellt. Für die
Ertüchtigung von Partnerstaaten sowie
völkerrechtswidrig angegriffenen Staaten stehen in jedem Jahr
9 Mrd. € bereit.
Die Bundesregierung stärkt neben der äußeren die
innere Sicherheit. Unter Berücksichtigung der Ausgaben
für das Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik und den Digitalfunk sind im Jahr 2026
insgesamt rd. 8,25 Mrd. € vorgesehen. Damit erreichen
die Ausgaben einen neuen Höchststand. Im
Finanzplanungszeitraum steigt die Ausgabenlinie weiter an und
erreicht 2029 rd. 8,63 Mrd. €.
Auch dem Zivilschutz und der Katastrophenhilfe wird
entsprechend der verfassungsrechtlich
herausgehobenen Aufgabe besondere Priorität eingeräumt. Die
Ausgaben steigen beim Bundesamt für
Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe und dem Technischen
Hilfswerk allein in 2026 um 0,7 Mrd. € gegenüber dem
bisherigen Finanzplan.
Mit den zusätzlichen Ausgaben für Investitionen sowie
für die äußere und innere Sicherheit gehen positive
Effekte auf das wirtschaftliche Wachstum Deutschlands
einher.
Darüber hinaus sind im Regierungsentwurf 2026 und
im Finanzplan bis 2029 zahlreiche Maßnahmen des
Koalitionsvertrags berücksichtigt, die die Bürgerinnen
und Bürger sowie die Wirtschaft entlasten. Die
Bundesregierung sorgt auch mit diesen Maßnahmen für
mehr Wachstum und Gerechtigkeit.
2) Die hier genannten Verteidigungsausgaben werden nicht vollständig als Ausgaben der Bereichsausnahme definiert. Ausgaben der Bereichsausnahme
gem. Art. 115 GG sind nur Verteidigungsausgaben, die im Einzelplan 14 veranschlagt sind.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/601 – 12 –
In einem ersten Schritt wird die Bundesregierung
Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Wirtschaft
bei den Energiepreisen um rd. 10 Mrd. € pro Jahr
entlasten. Dazu wird zunächst das
Gasspeicherumlagekonto bis Ende 2025 mit 3,4 Mrd. € ausgeglichen
und ab 2026 die Umlage nicht mehr erhoben. Zudem
wird die Absenkung der Stromsteuer für
produzierende Unternehmen mit einer vollen Jahreswirkung von
hochlaufend 3 Mrd. € verstetigt. Durch die teilweise
Übernahme der Übertragungsnetzentgelte sowie
Umlagen um 6,5 Mrd. € werden alle
Stromverbraucherinnen und -verbraucher entlastet.
Für eine vierköpfige Familie bedeutet dies eine
Entlastung von bis zu 100 € pro Jahr. Die Entlastung des
produzierenden Gewerbes wirkt für Unternehmen in der
Breite mit dem klaren Ziel, dadurch Arbeitsplätze zu
sichern. Alle stromintensiven und im internationalen
Wettbewerb stehenden Industriezweige wie die
Chemie und Metallindustrie, die Automobilwirtschaft, der
Maschinenbau, die Herstellung von Glas, Keramik,
Papier usw. sind von der Entlastung umfasst. Außerdem
werden lokal produzierende Betriebe, Mittelstand und
Handwerk ab einem bestimmten Energieverbrauch
entlastet: Branchen wie z. B. die
Nahrungsmittelherstellung, Bäckereien, Fleischereien, Energieversorger,
Bau und Handwerk, Wasserwirtschaft und weitere.
Potenziell profitieren davon über 600 000 Unternehmen.
Mit einer großen Rentenreform wird die
Bundesregierung insbesondere die Absicherung im Alter
verbessern und Anreize für längeres Arbeiten setzen. Dabei
geht es um ein Gesamtpaket mit folgenden
Komponenten, für die in der Haushalts- und Finanzplanung
Vorsorge getroffen ist: Haltelinie beim Rentenniveau,
Mütterrente III, Betriebsrentenstärkungsgesetz, Aktiv-
und Frühstartrente. Die Komponenten Verlängerung
der Haltelinie für das Rentenniveau bis 2031 sowie
Mütterrente III sind mit dem Rentenpaket 2025 als
erster Schritt im Kabinett beschlossen worden. Im
Rahmen des Rentenpakets 2025 soll zudem das
Vorbeschäftigungsverbot abgeschafft werden. Damit schafft
die Bundesregierung die Grundlage für die Einführung
der Aktivrente. Der zweite Teil des Rentenpakets
bestehend aus Aktivrente, Frühstartrente sowie
Betriebsrentenstärkungsgesetz soll im Herbst im Kabinett
beschlossen werden.
Damit in Deutschland mehr und bezahlbarer
Wohnraum zur Verfügung steht, sieht der Bund für den
sozialen Wohnungsbau bereits im Jahr 2025
Programmmittel in Höhe von 3,5 Mrd. € vor, die bis 2029 um
weitere 20 Mrd. € aufwachsen. Auch die
Städtebauförderung wird in 2025 mit Programmmitteln in Höhe
von 790 Mio. € unterstützt. Weitere rund 5 Mrd. € an
Programmmitteln sind bis 2029 vorgesehen.
Für das Gesamtbudget nach § 46 Absatz 1 SGB II zur
Erbringung von Eingliederungsleistungen und für
Verwaltungskosten in der Grundsicherung für
Arbeitsuchende werden im Jahr 2026 insgesamt 9,95 Mrd. €
veranschlagt. Gegenüber der bisherigen
Finanzplanung wird das Gesamtbudget SGB II damit um
1 Mrd. € erhöht. Auch in den Finanzplanjahren 2027
bis 2029 wird das Gesamtbudget SGB II gegenüber der
bisherigen Finanzplanung um je 1 Mrd. € p.a. gestärkt.
Die Bundesregierung erwartet zudem eine allgemeine
Belebung des Arbeitsmarktes, die zu einer sinkenden
Anzahl an SGB II-Leistungsbeziehenden und somit
zu niedrigeren Ausgaben für die passiven Leistungen
nach dem SGB II führen.
Auf Basis des Regierungsentwurfs zum
Bundeshaushalt 2026 und der Finanzplanung bis 2029 stellt der
Bund erhebliche Mittel für den Zukunftsbereich
Bildung und Familienpolitik in einem zunehmend
herausfordernden Umfeld zur Verfügung. Durch das
Startchancen-Programm erhalten bis zu 4 000
Schulen Unterstützungsangebote zur Verbesserung der
Chancengerechtigkeit in der Bildung. Hierfür gewährt
der Bund den Ländern weiter Finanzhilfen in
Höhe von 400 Mio. € p.a. für Investitionen in eine
moderne Bildungsinfrastruktur. Hinzu tritt die
Erhöhung des Umsatzsteueranteils der Länder um jeweils
600 Mio. € jährlich. Auch die digitale Ausstattung von
Schulen soll mit dem DigitalPakt 2.0 weiter ausgebaut
werden. Der Bund ist bereit, sich mit zusätzlichen
2,5 Mrd. € zu beteiligen. Für mehr
Bildungsgerechtigkeit in Deutschland unterstützt der Bund die Länder in
den nächsten Jahren zusätzlich beim Ganztagsausbau,
die Kita-Qualität wird darüber hinaus 2025 und 2026
jeweils mit rd. 2 Mrd. € zusätzlich gefördert.
Der Klima- und Transformationsfonds (KTF) leistet
weiterhin einen zentralen Beitrag zur Erreichung der
Klimaschutzziele nach dem Bundesklimaschutzgesetz.
Neben der Förderung von Effizienz und erneuerbaren
Energien im Gebäudesektor und der Transformation
der Industrie sind die Förderung einer
klimafreundlichen Mobilität, der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft
sowie Maßnahmen zum natürlichen Klimaschutz und
für eine klimafreundliche Energieversorgung
zentrale Aufgabenschwerpunkte des KTF. Darüber hinaus
werden ab 2026 auch der internationale Klimaschutz
signifikant unterstützt und die privaten und
gewerblichen Verbraucher bei den Netzentgelten erheblich
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/601– 13 –
entlastet – zusätzlich zu den bestehenden
Entlastungen bei den Energiekosten (s.o.). Insgesamt sollen
zwischen 2026 und 2029 Programmausgaben in Höhe von
rd. 151 Mrd. € für die Aufgaben des Sondervermögens
bereitgestellt werden.
Mit dem neuen Artikel 143 h des Grundgesetzes
wurde die Grundlage für die Errichtung eines
Sondervermögens mit eigener Kreditermächtigung von bis zu
500 Mrd. € für zusätzliche Investitionen in die
Infrastruktur sowie für zusätzliche Investitionen zur
Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045
geschaffen. Das künftige Sondervermögen Infrastruktur und
Klimaneutralität (SVIK) umfasst drei Säulen: Für
zusätzliche Investitionen des Bundes in die Infrastruktur
stehen 300 Mrd. € zur Verfügung. Weitere 100 Mrd. €
gehen an die Länder zur Unterstützung der
Investitionsbedarfe in die Infrastruktur im Aufgabenbereich
der Länder und Kommunen und weitere 100 Mrd. €
stehen für zusätzliche Investitionen des KTF zur
Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 bereit.
Die Investitionen aus dem Sondervermögen können
innerhalb einer Laufzeit von zwölf Jahren bewilligt
werden. Der Entwurf des Wirtschaftsplans des
Sondervermögens für 2026 sieht Ausgaben aus der
Bundessäule in Höhe von rd. 40,5 Mrd. € vor. Zusammen mit
den jährlichen Zuweisungen an den KTF sowie an die
Länder und Kommunen ergeben sich somit für 2026
geplante Ausgaben von insgesamt rd. 59 Mrd. €. Die
Ausgaben aus der Bundessäule sollen in den Jahren bis
2029 im Rahmen des Investitionshochlaufs weiterhin
eine Größenordnung von rd. 40 Mrd. € pro Jahr
erreichen. Unter Einschluss der Zuweisung an den KTF
sowie der Mittel aus der Ländersäule des
Sondervermögens ist somit geplant, im Sondervermögen deutlich
mehr als 57 Mrd. € p. a. vorzusehen.
Die Umsetzung des Organisationserlasses des
Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 wurde, bis auf kleinere
Ausnahmen, noch nicht in der Haushalts- und
Finanzplanung abgebildet, da gemäß Organisationserlass die
Einzelheiten des Übergangs zwischen den beteiligten
Mitgliedern der Bundesregierung zu regeln und dem
Chef des Bundeskanzleramtes bis zum 1. August 2025
– nach Kabinettbeschluss zum Regierungsentwurf
2026 und der Finanzplanung bis 2029 - mitzuteilen
sind. Vor diesem Hintergrund können die mit den
Änderungen verbundenen haushalterischen
Auswirkungen ganz überwiegend erst im parlamentarischen
Verfahren für den Haushalt 2026 nachvollzogen werden.
Abbildung 1: Die Ausgaben des Bundes im Jahr 2026 nach Einzelplänen (anteilig am Gesamthaushalt)*
Arbeit und
Soziales Epl. 11
37.9 %
Finanzen Epl. 08
2.1 %
Gesundheit Epl. 15
3.9 %
Verkehr Epl. 12
5.4 %
Bundesschuld Epl. 32
6.5 %
Forschung, Technologie
und Raumfahrt Epl. 30
4.1 %
Allgemeine
Finanzverwaltung Epl. 60
8.9 %
Bildung, Familie, Senioren,
Frauen und Jugend Epl. 17
2.8 %
Wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung Epl. 23
1.9 %
Verteidigung Epl. 14
15.9 %
Wirtschaft und Energie Epl. 09
1.5 %
Inneren Epl. 06
3.1 %
Sonstige
6.0 %
Die Ausgaben des Bundes im Jahr 2026 nach Einzelplänen (anteilig am Gesamthaushalt)*
*Die Umsetzung des Organisationserlasses des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 ist bis auf kleinere Ausnahmen noch nicht abgebildet.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/601 – 14 –
Tabelle 5: Investitionen des Bundes
2. RegE
2025
Entwurf
2026
Finanzplan bzw. Planungsstand*
2027 2028 2029
- in Mrd. € -
Bund insgesamt 115,7 126,7 117,4 118,6 119,5
Investitionen Kernhaushalt 62,7 56,1 48,6 46,9 46,5
davon finanzielle Transaktionen 17,3 8,4 1,4 0,5 0,3
Ausgaben des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität**
(SVIK)
27,2 48,9 47,1 48,4 49,2
Investitionen des Klima- und Transformationsfonds (KTF) 25,7 21,7 21,7 23,4 23,8
* Für das SVIK wird kein Finanzplan beschlossen.
** Ohne Zuweisung an den KTF. Annahme Aufteilung Länderanteil gleichmäßig auf 12 Jahre.
Differenzen durch Rundung möglich.
Tabelle 5: Investitionen des Bundes
3.2
Bereichsausnahmen gem. Artikel
115 Absatz 2 Satz 4 GG
Mit einer Änderung des Grundgesetzes hat der
Verfassungsgesetzgeber die sog. Bereichsausnahme in
Artikel 109 Absatz 3 Satz 5 bzw. Artikel 115 Absatz 2
Satz 4 Grundgesetz geschaffen (BGBl. 2025 I Nr. 94
vom 24.03.2025). Diese lässt eine über die durch die
Schuldenbremse begrenzte Kreditaufnahme
hinausgehende Kreditaufnahme in dem Umfang zu, in dem die
Verteidigungsausgaben, die Ausgaben des Bundes für
den Zivil- und Bevölkerungsschutz sowie für die
Nachrichtendienste, für den Schutz der
informationstechnischen Systeme und für die Hilfe für
völkerrechtswidrig angegriffene Staaten 1 vom Hundert im Verhältnis
zum nominalen Bruttoinlandsprodukt übersteigen.
In den Regierungsentwürfen für den Bundeshaushalt
2025 und 2026 bzw. im Finanzplan bis 2029 sind die in
Tabelle 6 dargestellten Ausgaben der
Bereichsausnahme vorgesehen.
Für die Bemessung der Überschreitung von 1 % des
nominalen BIP wird das dem jeweiligen Jahr der
Haushaltsaufstellung vorangegangene BIP zugrunde gelegt.
Für die Haushaltsentwürfe 2025 und 2026
entsprechend das des Jahres 2024, für die Finanzplanjahre bis
2029 die jeweiligen Prognosen aus der
Frühjahrsprojektion 2025 der Bundesregierung.
Tabelle 6: Ausgaben der Bereichsausnahme
2. RegE
2025
RegE
2026
Finanzplan
2027 2028 2029
- in Mrd. € -
Ausgaben der Bereichsausnahme 75,1 97,4 108,1 152,4 168,7
Verteidigung 62,4 82,4 92,3 136,3 152,8
Zivilschutz- und Bevölkerungsschutz 1,4 2,0 2,1 2,2 2,3
Nachrichtendienste 1,8 2,2 2,3 2,4 2,5
Schutz der informationstechnischen Systeme 1,3 2,2 2,8 2,9 2,5
Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten 8,3 8,5 8,5 8,5 8,5
Abzüglich 1 % des nominalen BIP des der Haushaltsaufstellung
vorangegangenen Jahres
43,1 43,1 43,9 45,3 46,6
Bei der Schuldenregel nicht zu berücksichtigende Kreditaufnahme
nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 GG
32,1 54,3 64,2 107,2 122,1
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/601– 15 –
Differenzen durch Rundung möglich.
Tabelle 6: Ausgaben der Bereichsausnahme
3.3
Aufteilung und Erläuterung der
Ausgaben nach Aufgabenbereichen
Die Abgrenzung und Gliederung der einzelnen
Aufgabengebiete in Tabelle 7 und in der nachfolgenden
Darstellung entsprechen weitgehend – jedoch nicht
in allen Einzelheiten – dem Funktionenplan zum
Bundeshaushalt. Um das Zahlenmaterial zum Finanzplan
aussagefähiger und transparenter zu machen, werden
die Aufgabenbereiche teils in anderer Zuordnung, teils
in tieferer Aufgliederung sowie in anderer Reihenfolge
dargestellt.
Tabelle 7: Die wesentlichen Ausgaben des Bundeshaushalts (ohne Sondervermögen) 2024 bis 2029 nach Aufgabenbereichen
Ist
2024
2. RegE
2025
Entwurf
2026
Finanzplan
2027 2028 2029
- in Mrd. € -
3.3.1 Soziale Sicherung
3.3.1.1 Rentenversicherungsleistungen....................... 116,039 122,501 127,844 136,376 146,112 154,127
3.3.1.2 Arbeitsmarkt......................................................... 52,213 54,821 55,328 50,626 49,976 50,075
3.3.1.3 Familienpolitische Leistungen.......................... 11,936 12,670 12,784 12,924 13,069 13,209
3.3.1.4 Wohngeld.............................................................. 2,347 2,360 2,265 2,340 2,165 2,340
3.3.1.5 Wohnungsbauprämie......................................... 0,218 0,220 0,220 0,190 0,200 0,200
3.3.1.6 Soziale Entschädigung....................................... 0,429 0,457 0,421 0,390 0,390 0,390
3.3.1.7 Entschädigung für Opfer der
nationalsozialistischen Verfolgung, Lastenausgleich,
Leistungen im Zusammenhang mit
Kriegsfolgen..................................................................... 1,704 1,829 1,832 1,162 1,160 1,160
3.3.1.8 Landwirtschaftliche Sozialpolitik.................... 3,928 4,091 4,158 4,149 4,149 4,149
3.3.1.9 Gesetzliche Krankenversicherung................... 14,571 16,800 16,800 14,500 14,500 14,500
3.3.1.10 Soziale Pflegeversicherung............................... 0,054 0,558 1,558 0,058 1,058 1,058
3.3.1.11 Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung einschließlich Erstattung für
Gutachterkosten Deutsche
Rentenversicherung Bund.............................................................. 11,068 11,759 12,261 12,962 13,764 14,365
3.3.1.12 Sonstige Maßnahmen im Sozialbereich......... 7,978 8,380 8,942 7,609 7,527 7,143
3.3.2 Verteidigung
3.3.2.1 Militärische Verteidigung (ausschließlich
Einzelplan 14, ohne Versorgung)..................... 43,147 54,987 75,035 85,404 128,296 144,394
3.3.2.2 Weitere Verteidigungslasten............................. 0,022 0,012 0,019 0,017 0,017 0,017
3.3.3 Ernährung, Landwirtschaft und
gesundheitlicher Verbraucherschutz
3.3.3.1 Gesundheitlicher Verbraucherschutz und
Ernährung.............................................................. 0,262 0,295 0,293 0,290 0,287 0,287
3.3.3.2 Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes“........ 0,837 0,907 0,907 0,907 0,907 0,907
3.3.3.3 Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation.. 0,761 0,807 0,787 0,805 0,771 0,765
3.3.3.4 Sonstige Maßnahmen im Bereich der Land-
und Forstwirtschaft............................................. 0,512 0,626 0,681 0,469 0,432 0,358
3.3.4 Wirtschaftsförderung und Energie
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/601 – 16 –
Tabelle 7: Die wesentlichen Ausgaben des Bundeshaushalts (ohne Sondervermögen) 2024 bis 2029 nach Aufgabenbereichen (Fortsetzung)
Ist
2024
2. RegE
2025
Entwurf
2026
Finanzplan
2027 2028 2029
- in Mrd. € -
3.3.4.1 Energie................................................................... 1,246 17,940 17,625 16,866 16,833 16,826
3.3.4.2 Sonstige sektorale Wirtschaftsförderung...... 0,617 0,606 0,590 0,586 0,561 0,559
3.3.4.3 Mittelstand, industrienahe Forschung und
Technologieförderung........................................ 1,090 1,182 1,225 1,215 1,173 1,167
3.3.4.4 Regionale Wirtschaftsförderung...................... 2,776 2,340 2,303 2,443 2,284 2,050
3.3.4.5 Gewährleistungen und weitere
Maßnahmen zur Wirtschaftsförderung......................... 3,622 6,630 5,885 3,420 3,286 2,918
3.3.5 Verkehr
3.3.5.1 Eisenbahnen des Bundes................................... 22,097 18,643 8,834 8,612 8,433 8,393
3.3.5.2 Bundesfernstraßen.............................................. 12,802 9,427 9,547 9,621 9,731 9,793
3.3.5.3 Bundeswasserstraßen......................................... 3,020 3,326 3,154 3,121 3,097 3,083
3.3.5.4 Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in
den Gemeinden.................................................... 0,995 2,004 2,040 2,077 2,077 2,152
Sonstige Maßnahmen im Verkehrsbereich... 2,733 3,224 3,316 2,915 2,815 2,795
3.3.6 Bau- und Stadtentwicklung 3,864 4,216 4,427 4,745 5,722 6,254
3.3.7 Forschung, Technologie und Raumfahrt
3.3.7.1 Wissenschaft, Forschung und Entwicklung
außerhalb der Hochschulen (insb.
Raumfahrt)....................................................................... 14,951 15,375 14,833 15,504 15,250 14,994
3.3.7.2 Hochschulen......................................................... 2,644 2,650 2,710 2,770 2,764 2,758
3.3.7.3 Ausbildungsförderung, Förderung des
wissenschaftlichen Nachwuchses......................... 3,866 4,283 4,649 4,544 3,943 3,912
3.3.7.4 Berufliche Bildung sowie sonstige Bereiche
des Bildungswesens............................................ 4,517 4,755 3,296 3,322 3,321 3,324
3.3.9 Kulturelle Angelegenheiten 3,284 3,235 3,462 3,336 3,244 3,239
3.3.10 Umweltschutz (ohne KTF) 3,578 2,909 3,015 2,943 2,859 2,821
3.3.11 Sport 0,263 0,325 0,344 0,344 0,340 0,340
3.3.12 Innere Sicherheit, Zuwanderung 10,658 10,802 11,470 11,451 11,516 11,522
3.3.13 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung 10,943 10,104 9,774 9,301 9,100 9,100
Allgemeine Finanzwirtschaft
3.3.14.1 Zinsausgaben........................................................ 34,309 30,242 30,261 41,277 55,338 66,526
3.3.14.2 Versorgungsausgaben des Bundes ohne
Bahn und Post...................................................... 11,014 11,406 11,537 11,862 12,128 12,395
3.3.14.3 Nachfolgeeinrichtungen der
Treuhandanstalt......................................................................... 0,410 0,441 0,483 0,446 0,446 0,446
3.3.15 Zuführungen an Sondervermögen aus dem
Kernhaushalt 1,415 2,540 2,535 1,795 1,575 1,313
Differenzen durch Rundung möglich.
Tabelle 7: Die wesentlichen Ausgaben des Bundeshaushalts (ohne Sondervermögen) 2024 bis 2029 nach Aufgabenbereichen
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/601– 17 –
3.3.1
Soziale Sicherung
Die Sozialausgaben des Bundes (Abgrenzung:
Hauptfunktion 2 des Funktionenplans) stellen den mit
Abstand größten Ausgabebereich des Bundeshaushalts
dar. Die Sozialausgaben sind in der Vergangenheit
stetig gestiegen, dieser Trend setzt sich im Haushaltsjahr
2026 und in den Finanzplanjahren bis 2029
grundsätzlich fort. Nach einem deutlichen Anstieg in den Jahren
2020 bis 2022 aufgrund der wirtschaftlichen und
sozialen Folgen der Coronapandemie liegen die
Sozialausgaben im Jahr 2026 mit rd. 243,1 Mrd. € über dem
Niveau des Vorjahres. Im Jahr 2029 steigen die
Sozialausgaben auf rd. 262,8 Mrd. € an. Die
Sozialausgabenquote lag im Jahr 2024 bei 47 %. Im Jahr 2025 sinkt
die Sozialausgabenquote leicht auf rund 46,9 % und
im Jahr 2026 auf rund 46,7 %. Bis zum Jahr 2029 sinkt
die Sozialausgabenquote dann auf rund 45,9 %. Der
Rückgang der Sozialausgabenquote bei gleichzeitigem
Anstieg der Sozialausgaben liegt darin begründet, dass
die Gesamtausgaben – insbesondere aufgrund der
Bereichsausausnahme für die Verteidigungsausgaben –
des Bundeshaushalts ab dem Jahr 2025 stärker steigen
als die Sozialausgaben.
3.3.1.1
Rentenversicherungsleistungen
Die Leistungen an die Gesetzliche Rentenversicherung
aus dem Einzelplan 11 sind seit Jahren die größte
Ausgabeposition im Bundeshaushalt. Den Hauptanteil
dieses Ausgabenblocks bilden die Bundeszuschüsse an die
allgemeine Rentenversicherung einschließlich des
zusätzlichen Bundeszuschusses (2026: rund 98,0 Mrd. €).
Hinzu kommen die Beitragszahlungen für
Kindererziehungszeiten i. H. v. rund 19,7 Mrd. € im Jahr 2026.
Die Ausgaben des Bundes für die Defizitdeckung in der
knappschaftlichen Rentenversicherung sinken im Jahr
2026 gegenüber dem Vorjahr um rund 1,7 % auf knapp
4,7 Mrd. €.
Darüber hinaus erstattet der Bund der Deutschen
Rentenversicherung Bund die Aufwendungen, die ihr
aufgrund der Überführung von Ansprüchen und
Anwartschaften aus Zusatzversorgungssystemen der
ehemaligen DDR entstehen. Hierfür sind für 2026 rund
3,6 Mrd. € vorgesehen. In der Erstattung des Bundes
sind auch die Anteile der neuen Länder enthalten.
Gemäß dem Koalitionsbeschluss vom 2. Juli 2025 werden
die Länderanteile von derzeit 50 auf 40 % reduziert.
Des Weiteren leistet der Bund Zuschüsse zu den
Beiträgen zur Rentenversicherung der in Werkstätten, bei
anderen Leistungsanbietern nach § 60 SGB IX und in
Inklusionsbetrieben beschäftigten behinderten
Menschen. Im Jahr 2026 ist hierfür ein Betrag von knapp
1,7 Mrd. € vorgesehen.
Zusammengefasst sind im Jahr 2026 für die Leistungen
an die Rentenversicherung rund 127,8 Mrd. €
vorgesehen (vgl. Abbildung 2). Die Ansätze basieren auf der
jeweils aktuellen Renten- und Steuerschätzung. Neben
dem geltenden Recht werden auch die
Koalitionsbeschlüsse vom 28. Mai und 2. Juli 2025 berücksichtigt
und es wird finanzielle Vorsorge für die Mütterrente
III (ab 2027: 5 Mrd. € p.a.) und für die Verlängerung
der sog. Haltelinie für das 48 % Rentenniveau bis
2031 (2029: 3,7 Mrd. €) getroffen. Im Vergleich zu den
Soll‑Ansätzen des Jahres 2025 nehmen die Leistungen
an die Rentenversicherung zu (rund +5,3 Mrd. €). Der
Ausgabenzuwachs setzt sich auch in den Folgejahren
fort und die Bundesleistungen erreichen am Ende
des Finanzplanungszeitraums im Jahr 2029 insgesamt
rund 154,1 Mrd. €. Diese steigende Tendenz ist
insbesondere auf die positive Bruttolohnentwicklung und
die Dynamik der Umsatzsteuereinnahmen
zurückzuführen. Im Jahr 2026 wirkt sich der konstante
Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung (18,6 %)
stabilisierend aus. Ab dem Finanzplanjahr 2027 erhöhen
sich die Leistungen des Bundes an die
Rentenversicherung voraussichtlich auch aufgrund des dann
perspektivisch steigenden Beitragssatzes.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/601 – 18 –
Abbildung 2: Entwicklung der Rentenversicherungsleistungen des Bundes 2025 bis 2029
93,1
19,2
122,5
98
19,7
127,8
101,3
19,8
4,8
5
136,4
109,5
21,5
5
146,1
113,1
22,4
5
154
0
20
40
60
80
100
120
140
160
180
Mrd. €
2025 2026 2027 2028 2029
Jahr
Zuschüsse allgemeine RV Beiträge Kindererziehungszeiten
Knappschaftl. RV Erstattung Zusatzversorgungssysteme
RV-Beiträge für behinderte Menschen/Sonstiges 48 %-Haltelinie
Mütterrente III
Entwicklung der Rentenversicherungsleistungen des Bundes 2025 bis 2029
Differenzen durch Rundung möglich.
3.3.1.2
Arbeitsmarkt
Die Bundesausgaben für den Arbeitsmarkt werden im
Jahr 2026 mit insgesamt rd. 55,3 Mrd. € veranschlagt.
Hierin enthalten ist auch ein überjähriges Darlehen
des Bundes an die Bundesagentur für Arbeit (BA).
Auf der Grundlage der Frühjahresprojektion der
Bundesregierung werden für das Bürgergeld und für die
Beteiligung des Bundes an den Kosten der
Unterkunft und Heizung (KdU) für das Jahr 2026 insgesamt
41,05 Mrd. € veranschlagt.
Das Gesamtbudget SGB II gemäß § 46 Absatz 1 SGB II
zur Erbringung von Eingliederungsleistungen und
für Verwaltungskosten in der Grundsicherung für
Arbeitsuchende wird im Haushaltsjahr 2026 mit
9,95 Mrd. € veranschlagt. Gegenüber der bisherigen
Finanzplanung wird das Gesamtbudget SGB II damit
um 1 Mrd. € erhöht. Die sogenannte Resteregelung
beim Eingliederungsbudget SGB II wird fortgeführt.
Damit kann das Gesamtbudget um bis zu 350 Mio. €
zu Lasten aller Einzelpläne verstärkt werden. Zudem
wird der Passiv-Aktiv-Transfer für den sozialen
Arbeitsmarkt mit 700 Mio. € beim Bürgergeld
beibehalten. Jedes einzelne Jobcenter entscheidet in eigener
Verantwortung, ob je nach Situation vor Ort die
Unterstützung von Arbeitslosen zur Vermittlung in den
Arbeitsmarkt über Eingliederungsmaßnahmen -
zulasten des Eingliederungsbudgets - oder eher über eine
intensive Betreuung durch die Beschäftigten des
Jobcenters - zulasten des Verwaltungsbudgets - im
Einzelfall zielführend ist. Zudem werden den Jobcentern
weitere 87 Mio. € von der BA am Jahresanfang im
Rahmen der Regelung nach § 459 SGB III zur Verfügung
gestellt. Diese Mittel dienen der Ausfinanzierung von
Maßnahmen für die Förderung beruflicher
WeiterbilDeutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/601– 19 –
dung (FbW) und Betreuung von Rehabilitanden (Reha),
die spätestens im Jahr 2024 begonnen worden sind
und durch die Jobcenter zu Ende administriert werden.
Für die Integration von anerkannten Flüchtlingen in
den Arbeitsmarkt werden im Jahr 2026 für die
berufsbezogene Deutschsprachförderung 450 Mio. €
veranschlagt.
Nach derzeitiger Prognose schließt die BA auch das
Jahr 2026 mit einem Defizit ab und wird daher erneut
ein überjähriges Darlehen des Bundes in Anspruch
nehmen. Hierfür sind 3,8 Mrd. € veranschlagt.
Im Finanzplanzeitraum bis zum Jahr 2029 sinken die
Bundesausgaben für den Arbeitsmarkt. Die
Bundesregierung rechnet mit geringeren Ausgaben beim
Bürgergeld, die mit zusätzlichen Mittel von 1 Mrd. € p.
a. beim SGB II-Gesamtbudget flankiert werden. Die
voraussichtliche konjunkturelle Erholung stabilisiert den
Arbeitsmarkt zusätzlich. Die Bundesausgaben für den
Arbeitsmarkt werden danach im Finanzplanjahr 2029
mit insgesamt rd. 50,1 Mrd. € veranschlagt.
Abbildung 3: Entwicklung der jahresdurchschnittlichen Arbeitslosenzahlen 2011 bis 2029
3,2
3
2,9 2,9
2,8
2,7
2,5
2,3 2,3
2,7
2,6
2,4
2,6
2,8
2,9 2,9
2,8 2,8 2,8
0,0
0,5
1,0
1,5
2,0
2,5
3,0
3,5
Mio.
2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029
Jahr
Entwicklung der jahresdurchschnittlichen Arbeitslosenzahlen 2011 bis 2029
Ab 2025 Frühjahrsprognose vom April 2025.
3.3.1.3
Familienbezogene Leistungen
Der Ressortansatz des BMBFSFJ beträgt rd. 14,7 Mrd. €
im Jahr 2026. Das Elterngeld stellt mit einem Ansatz
von rd. 7,5 Mrd. € in 2026 die wichtigste gesetzliche
Leistung im Einzelplan des BMBFSFJ dar. Die
Ausgaben nach dem Unterhaltsvorschussgesetz werden in
2026 mit rd. 1,3 Mrd. € und für den Kinderzuschlag
mit rd. 3,4 Mrd. € veranschlagt. Für die vielfältigen
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/601 – 20 –
Programme in den Bereichen Familie, Jugend,
Senioren, Frauen und Zivilgesellschaft stehen im Jahr 2026
ohne Sondervermögen insgesamt rd. 1,2 Mrd. € zur
Verfügung.
Damit können auch in 2026 zahlreiche Maßnahmen
im Bereich der Kinder- und Jugendpolitik, Programme
im Bereich der Familien-, Senioren- und
Gleichstellungspolitik wie auch die Wohlfahrtspflege ermöglicht
werden. Für wichtige Politikfelder wie Maßnahmen
zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie
werden rd. 209 Mio. € in 2026 bereitgestellt. Für die
Freiwilligendienste und für den
Bundesfreiwilligendienst sind in 2026 insgesamt rd. 315 Mio. €
vorgesehen.
Mit dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) wird ab
dem Schuljahr 2026/27 jahrgangsweise ein
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder
eingeführt. Für den investiven Ausbau der
kommunalen Bildungsinfrastruktur hat der Bund im Jahr 2020
das bis Ende 2028 befristete Sondervermögen
„Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote
für Kinder im Grundschulalter“ errichtet und gewährt
den Ländern daraus Finanzhilfen in Höhe von bis zu
3,5 Mrd. €. Mit dem Gesetz zur Verlängerung der
Fristen im Investitionsprogramm Ganztagsausbau wird
der Förder- und Abrechnungszeitraum für die Mittel
des Sondervermögens um zwei Jahre bis 30. Dezember
2029 bzw. 30. Juni 2030 verlängert. Den zusätzlichen
Betriebskosten der Länder wird Rechnung getragen,
indem sich der Länderanteil am Aufkommen der
Umsatzsteuer im Jahr 2026 um 135 Mio. € und
anschließend in sukzessiv steigendem Umfang zulasten des
Bundesanteils erhöht. Ab dem Jahr 2030 beträgt die
Erhöhung 1,3 Mrd. € pro Jahr. Eine entsprechende
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes ist bereits
umgesetzt und tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Nachdem
der Bund die Länder von 2008 bis 2024 mit
Finanzhilfen in Höhe von insgesamt 5,4 Mrd. € beim Ausbau
der Kinderbetreuungsplätze für Kinder bis zum
Schuleintritt unterstützt hat, wird er die Länder weiterhin
durch eine Erhöhung des Länderanteils an der
Umsatzsteuer zu Lasten des Bundesanteils in Höhe von
845 Mio. € jährlich als Ausgleich für Betriebskosten
der Kinderbetreuung entlasten. Zudem werden den
Ländern zukünftig Finanzhilfen für Investitionen im
Bereich Kindertagesbetreuung zur Verfügung gestellt,
ab dem Jahr 2026 bis 2029 jährlich 940 Mio. € aus dem
Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität
(SVIK).
Mit dem am 1. Januar 2025 in Kraft getretenen 3.
Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur
Teilhabe in der Kindertagesbetreuung wird der
angestoßene Prozess fortgesetzt, die Qualität der
Kindertagesbetreuung nach den regionalspezifischen Bedarfen
der Länder bundesweit weiter zu entwickeln und die
Qualitätsniveaus zwischen den Ländern schrittweise
im Sinne einer Konvergenz nach oben anzugleichen.
Hierfür stellt der Bund den Ländern 2026 wie bereits
2025 1,993 Mrd. € über die Erhöhung ihres
Umsatzsteueranteils zur Verfügung.
3.3.1.4
Wohngeld
Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz wird
einkommensschwächeren Haushalten zur Sicherung
angemessenen und familiengerechten Wohnens gewährt.
Das Wohngeld tragen Bund und Länder je zur Hälfte.
Zum 1. Januar 2025 wurden sowohl die Höchstbeträge
für Miete und Belastung als auch die
Parameterwerte der Wohngeldformel entsprechend der gesetzlich
verankerten indexbasierten Wohngeld-Fortschreibung
(Dynamisierung) angepasst. Dies stellt sicher, dass
die mit der Wohngeldreform zum 1. Januar 2023
eingetretene Entlastungswirkung trotz der
zwischenzeitlich erfolgten Inflations und Mietenentwicklung
erhalten bleibt. Im Bundeshaushalt 2026 sind insgesamt
2,265 Mrd. € für Wohngeldzahlungen vorgesehen. In
den Finanzplanjahren steigen die
Wohngeldzahlungen in den Jahren 2027 und 2029 leicht an (2027:
2,34 Mrd. €; 2028: 2,165 Mrd. €; 2029: 2,34 Mrd. €).
3.3.1.5
Wohnungsbauprämie
Der Bund fördert insbesondere Beiträge an
Bausparkassen mit einer Prämie, wenn das Einkommen
der Bausparenden eine bestimmte
Einkommensgrenze nicht übersteigt (35.000/70.000 € für
Alleinstehende/Verheiratete) jährlich. Die Prämie beträgt 10 % der
prämienbegünstigten Aufwendungen (Höchstbeträge
512/1.024 € bzw. 700/1.400 € für Alleinstehende/
Verheiratete. Im Rahmen des Eigenheimrentengesetzes
wurde die Gewährung der Wohnungsbauprämie für
Verträge, die seit dem Jahr 2009 neu abgeschlossen
werden, generell an die Verwendung zu
wohnungswirtschaftlichen Zwecken gekoppelt. Im Jahr 2026 sind
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/601– 21 –
220 Mio. € Ausgaben für Zahlungen nach dem
Wohnungsbau-Prämiengesetz vorgesehen.
3.3.1.6
Soziale Entschädigung
Gemäß dem Gesetz zur Regelung des Sozialen
Entschädigungsrechts vom 19. Dezember 2019 wurde
das Recht der Sozialen Entschädigung zum 1. Januar
2024 in einem Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch
(SGB XIV) auf neue Grundlagen gestellt.
Im Kapitel 1103 sind Ausgaben des Bundes für dessen
gesetzlich geregelte Beteiligung an den Ausgaben für
das im Zuständigkeitsbereich der Länder liegende
Soziale Entschädigungsrecht veranschlagt.
Mit Leistungen nach dem SGB XIV werden Menschen
unterstützt, die durch ein schädigendes Ereignis, für
das die staatliche Gemeinschaft eine besondere
Verantwortung trägt, eine gesundheitliche Schädigung
erlitten haben. Entschädigung erhalten können Opfer
von Gewalttaten sowie Personen mit einer
gesundheitlichen Schädigung, die sie als Auswirkungen beider
Weltkriege oder im Zusammenhang mit der
Ableistung des Zivildienstes erlitten haben. In Anwendung
des SGB XIV werden auch Leistungen an
Berechtigte nach dem Häftlingshilfegesetz (HHG), dem
Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) und
dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz
(VwRehaG) erbracht. Geschädigte sowie deren
Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende erhalten
angemessene und ihren Bedürfnissen entsprechende
Leistungen, um die Folgen des schädigenden
Ereignisses zu beheben, zu lindern oder auszugleichen.
Insgesamt sind für den Bereich der Sozialen
Entschädigung im Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt
2026 rd. 421 Mio. € veranschlagt. Im
Finanzplanzeitraum sinken die für die soziale Entschädigung
bereitgestellten Bundesmittel auf insgesamt rd. 390 Mio. € in
2029 ab. Die Haushalts- und Finanzplanansätze
spiegeln zum einen den demografiebedingten Rückgang
der Zahl der Kriegsopfer und ihrer Hinterbliebenen
wider. Zum anderen ist auf der Basis der
beobachteten Fallzahlenentwicklung ein Bundesmittelzuwachs
für die Entschädigung im Zusammenhang mit den
Gewalttaten vorgesehen.
3.3.1.7
Entschädigungen für Opfer der
nationalsozialistischen Verfolgung sowie
Erinnerungs- und Bildungsaufgaben,
Lastenausgleich, Leistungen im
Zusammenhang mit Kriegsfolgen
Für Wiedergutmachungsleistungen zur Entschädigung
von Opfern der nationalsozialistischen Verfolgung
sowie Erinnerungs- und Bildungsaufgaben sind im
Haushaltsentwurf 2026 insgesamt rd. 1.629,8 Mio. €
vorgesehen. Diese Mittel kommen im Wesentlichen
Menschen zugute, die in der Zeit des
Nationalsozialismus wegen politischer Gegnerschaft oder aus Gründen
der Rasse, des Glaubens oder der Weltanschauung
verfolgt wurden und hierdurch Schaden erlitten haben.
Die Leistungen des Bundes und der Länder betragen
von 1950 bis Ende 2024 insgesamt rd. 85,2 Mrd. €.
Ein Teil der Wiedergutmachungsleistungen des
Bundes entfällt auf die Entschädigungsleistungen nach
dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG), das durch
die Länder ausgeführt wird. Die Aufwendungen
werden im Rahmen der Lastenverteilung nach § 172 BEG
anteilig vom Bund und den alten Bundesländern
getragen (Bundesanteil 2026: 31 Mio. €). Die
Bundesregierung hat sich auf der Grundlage von Art. 2 der
Vereinbarung zur Durchführung und Auslegung des
Einigungsvertrages gegenüber der Jewish Claims
Conference (JCC) am 29. Oktober 1992 verpflichtet, für
Härteleistungen an jüdische Verfolgte zusätzliche
Mittel zur Verfügung zu stellen. Danach hat der Bund
bis zum Jahr 2024 rd. 15,5 Mrd. € geleistet, für 2026
sind rd. 1.489,6 Mio. € vorgesehen. Für die
Wiedergutmachung an nicht jüdischen Opfern sowie für die
Verwaltungskostenerstattung an die JCC werden im
Jahr 2026 Mittel i. H. v. rd. 47,4 Mio. € eingesetzt. Seit
2020 werden auch Mittel für die Folgeaufgaben der
Wiedergutmachung im Bundeshaushalt veranschlagt
(2026: rd. 61,7 Mio. €). Diese Mittel sind vorgesehen
für Digitalisierung und Bereitstellung von Akten der
Wiedergutmachung und weitere Aufgaben der
Erinnerungskultur, Bildungsagenda NS-Unrecht sowie
Holocaust Education.
Die Ausgaben für die Leistungen im Zusammenhang
mit Kriegsfolgen steigen von rd. 53,4 Mio. € im Jahr
2026 auf rd. 55,4 Mio. € im Jahr 2029.
Die Ausgaben für den Lastenausgleich sind rückläufig.
Sie sinken von rd. 3 Mio. € im Jahr 2026 auf rd. 2,3
Mio. € im Jahr 2029.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/601 – 22 –
3.3.1.8
Landwirtschaftliche Sozialpolitik
Mit einem Ansatz von ca. 4,2 Mrd. € bleibt die
Agrarsozialpolitik im Haushaltsentwurf 2026 das finanziell
bedeutsamste Instrument der nationalen Agrarpolitik.
Sie umfasst im Wesentlichen die Zuschüsse zur
Alterssicherung der Landwirte sowie zur
landwirtschaftlichen Kranken- und Unfallversicherung. Mit
fortlaufenden Reformen wird dem Ziel Rechnung getragen,
die landwirtschaftliche Sozialversicherung als
eigenständiges, auf die Bedürfnisse der selbständigen
Landwirte zugeschnittenes System der sozialen Sicherung
zukunftsfähig zu gestalten.
Der Bundeszuschuss zur Alterssicherung der
Landwirte als größter Ausgabeposten dieses Politikbereichs
beträgt im Jahr 2026 voraussichtlich rd. 2,4 Mrd. € (2025:
ca. 2,4 Mrd. €). Auch künftig werden somit ca. 80 % der
Ausgaben in der Alterssicherung der Landwirte im
Rahmen der Defizitdeckung durch Bundeszuschüsse
finanziert. Die finanziellen Folgen des
Strukturwandels in der Landwirtschaft wirken sich nicht auf die
Beitragshöhe aus, sondern werden allein vom Bund
getragen. Die Haushaltsansätze stützen sich auf den
Rechtsstand im Lagebericht der Bundesregierung über
die Alterssicherung der Landwirte vom 26. November
2021 (BT-Drs. 20/151) sowie auf aktuelle Schätzungen.
In der landwirtschaftlichen Krankenversicherung
übernimmt der Bund die Leistungsausgaben der
Altenteiler, soweit diese nicht durch deren Beiträge und
den in den Beiträgen der aktiven Landwirte
enthaltenen Solidarzuschlag gedeckt sind. Der Solidarzuschlag
beträgt im Jahr 2025 61,2 Mio. €. Die Zuschüsse des
Bundes für die landwirtschaftliche
Krankenversicherung steigen in Folge höherer Leistungsausgaben bis
zum Jahr 2029 voraussichtlich auf ca. 1,6 Mrd. € an
(2025: rd. 1,5 Mrd. €).
Die Zuschüsse an die landwirtschaftliche
Unfallversicherung dienen der Senkung der
Unfallversicherungsbeiträge, um damit die zuschussberechtigten land-
und forstwirtschaftlichen Unternehmen finanziell zu
entlasten. Im Haushaltsentwurf 2026 und für die
Folgejahre sind hierfür jeweils 100 Mio. € vorgesehen
(2025: 120 Mio. € wegen einmaliger Unterstützung
aufgrund der Anerkennung von Parkinson als
Berufskrankheit).
3.3.1.9
Gesetzliche Krankenversicherung
Der Bund leistet gemäß § 221 Absatz 1 SGB V zur
pauschalen Abgeltung der Aufwendungen der
Krankenkassen für gesamtgesellschaftliche Aufgaben einen
Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds. Seit dem
Jahr 2017 ist dieser auf jährlich 14,5 Mrd. €
festgeschrieben. Zusätzlich erhält der Gesundheitsfonds im
Jahr 2026 ein überjähriges Darlehen in Höhe von
2,3 Mrd. €. Im Übrigen wird in Abweichung zur
Regelung des § 12 Absatz 4 Satz 1 Haushaltsgesetz 2023 das
im Jahr 2023 vom Bund gewährte Darlehen an den
Gesundheitsfonds in Höhe von 1 Mrd. € nunmehr erst
bis spätestens 31. Dezember 2033 an den Bund
zurückzuzahlen sein.
3.3.1.10
Soziale Pflegeversicherung
Um die freiwillige private Pflegevorsorge zu
unterstützen, wird jährlich ein mittlerer zweistelliger
Millionenbetrag (2026 bis 2029: rund 58 Mio. € jährlich) für
die Zahlung einer staatlichen Zulage zur Verfügung
gestellt. Der Ausgleichsfonds der sozialen
Pflegeversicherung (SPV) erhält aus dem Bundeshaushalt im
Jahr 2026 ein überjähriges Darlehen in Höhe von
1,5 Mrd. €. Die pauschale Beteiligung des Bundes an
Aufwendungen der SPV gemäß § 61a SGB XI wurde für
die Jahre 2024 bis 2027 ausgesetzt, um zur
Konsolidierung des Bundeshaushalts beizutragen. Ab dem Jahr
2028 sind im Finanzplan hierfür wieder Mittel von
1 Mrd. € jährlich vorgesehen.
3.3.1.11
Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung
Sozialhilfeleistungen werden grundsätzlich von den
Kommunen und Ländern getragen. Im Jahr 2003
beteiligte sich der Bund erstmals an den Nettoausgaben der
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
und übernahm sie nach schrittweiser Erhöhung in den
Folgejahren ab 2014 vollständig (§ 46a SGB XII). Seither
wird diese Aufgabe von den Kommunen im Auftrag
des Bundes durchgeführt. Im Regierungsentwurf 2026
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/601– 23 –
sind 12,25 Mrd. € veranschlagt (2027: 12,95 Mrd. €;
2028: 13,75 Mrd. €; 2029: 14,35 Mrd. €).
3.3.1.12
Sonstige Maßnahmen im Sozialbereich
Im Jahr 2026 werden für die Schlussabrechnungen
bei den Corona-Unternehmenshilfen Mittel i. H. v. 200
Mio. € zur Finanzierung der Nachzahlungen
bereitgestellt. Zu den Corona-Wirtschaftshilfen, die aus
diesem Ansatz finanziert werden, gehören
insbesondere die unterschiedlichen Zuschüsse an Unternehmen
im Rahmen der Überbrückungshilfen, Neustarthilfen,
Härtefallhilfen und Sonderfonds
Kulturveranstaltungen.
Für die Förderung der Inklusion von Menschen mit
Behinderungen sind im Regierungsentwurf 2026 im
Einzelplan 11 (BMAS) rd. 0,32 Mrd. € veranschlagt
(2027 ff. rd. 0,34 Mrd. €). Folgende Maßnahmen sind
im Wesentlichen umfasst:
● Erstattung von Fahrgeldausfällen für die
unentgeltliche Beförderung von Menschen mit
Behinderungen und ihrer Begleitpersonen im öffentlichen
Personenverkehr,
● Erstattung nach § 13 SGB IX der Personal- und
Sachkosten der bei der Deutschen
Rentenversicherung–Knappschaft-Bahn-See (DRV-KBS)
angesiedelten zentralen Anlaufstelle zu Fragen der
Barrierefreiheit (Bundesfachstelle Barrierefreiheit) und
Überwachungsstelle barrierefreie IT,
● Zuschüsse zur Förderung der sozialen
Eingliederung von Menschen mit Behinderungen (z.B.
erfolgt durch das BMAS seit 2005 eine institutionelle
Förderung der nichtstaatlichen Organisation
Deutsche Vereinigung für Rehabilitation – DVfR),
● Maßnahmen des BMAS (z.B. Durchführung von
jährlichen Inklusionstagen, Schaffung
gesetzlicher Regelungen für Assistenzhunde,
Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsgesetzes
(BGG), Erstellung des Teilhabeberichts,
Koordinierung und Umsetzung von Maßnahmen des
Statusberichts zur Umsetzung der UN-BRK) im
Rahmen des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung
der UN-Behindertenrechtskonvention – NAP 2.0
bzw. dessen Fortschreibung durch den
Statusbericht zum NAP (aktuell enthält der
Maßnahmenkatalog in 13 Handlungsfeldern 440 Maßnahmen)
inklusive der Unterstützung des Behindertensports
(z.B. Zuwendungen an den Deutschen
Behindertensportverband e.V. (DBS) und Special Olympics
Deutschland e.V. (SOD)),
● in Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG)
v. a. die Finanzierung einer ergänzenden
unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) von
Beratungsangeboten (Peer-Counseling) zu Leistungen der
Rehabilitation und Teilhabe, die Förderung von
Modellvorhaben in den Rechtskreisen SGB II und
SGB VI zur Stärkung der Rehabilitation sowie
Erstattung nach § 41 SGB IX der im Zusammenhang
mit der Erstellung des Teilhabeverfahrensberichts
der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation
e.V. (BAR) entstandenen Personal-, Sach- und
Beschaffungskosten (Hard- und Software)
einschließlich Drittunterstützung und
● Verbesserung der Barrierefreiheit in Deutschland
durch die vom BMAS federführend betreute
Bundesinitiative Barrierefreiheit. Im Rahmen der
Initiative werden ressortübergreifend Maßnahmen
initiiert (z.B. Durchführung einer Medienkampagne),
um die Barrierefreiheit im öffentlichen wie im
privaten Bereich in Deutschland voranzutreiben
(Stärkung des Disability Mainstreaming).
Insbesondere konzentriert sie sich dabei auf die
zentralen Lebensbereiche Mobilität, Wohnen/Bauen,
Gesundheit und Digitales.
Bei den Jugendfreiwilligendiensten (JFD; Freiwilliges
Soziales Jahr und Freiwilliges Ökologisches Jahr)
fördert der Bund die pädagogische Begleitung und die
Qualitätssicherung. Beim internationalen
Jugendfreiwilligendienst werden zusätzlich auch
teilnehmendenbezogene Ausgaben gefördert. Im Jahrgang 2024/2025
werden insgesamt rund 55 000 Freiwillige gefördert.
Außerdem haben sich im Jahresdurchschnitt 2024 im
Bundesfreiwilligendienst (BFD) rd. 34 000 Personen
engagiert. Im Jahr 2026 stehen für die Finanzierung
des BFD rd. 194 Mio. € und für die JFD rd. 121 Mio. €
zur Verfügung.
3.3.2
Verteidigung
Deutschlands Sicherheits- und Verteidigungspolitik
steht weiterhin vor vielfältigen, sich wandelnden
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/601 – 24 –
Herausforderungen, wie zwischenstaatlichen
Konflikten, transnationalem Terrorismus, Angriffen aus dem
Cyber- und Informationsraum, Bedrohungen durch
die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen sowie
durch hybride Kriegsführung. Deutschlands
sicherheitspolitisches Umfeld ist in den vergangenen Jahren
zunehmend komplexer, volatiler sowie dynamischer
und damit immer schwieriger vorhersehbar geworden.
Die Sicherheit im euroatlantischen Raum ist durch die
Entwicklung des völkerrechtswidrigen russischen
Angriffskriegs auf die Ukraine in zunehmendem Maße
militärisch bedroht. Die nationale Sicherheitsvorsorge
wird durch den gemeinsamen Einsatz von zivilen und
militärischen, staatlichen und nicht-staatlichen Stellen
und Organisationen im multinationalen Verbund
gewährleistet.
3.3.2.1
Militärische Verteidigung
Gemäß der Nationalen Sicherheitsstrategie ist die
Landes- und Bündnisverteidigung der Kernauftrag
der Bundeswehr, dem sich die weiteren Aufgaben
unterordnen. Auf diesen Kernauftrag werden die
Fähigkeiten und Strukturen der Bundeswehr prioritär
ausgerichtet. Deutschland ist dabei in den
Verteidigungsplanungen der NATO und der EU fest verankert.
Somit bilden die transatlantische und die europäische
Partnerschaft eine entscheidende Grundlage für die
deutsche Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Diese
ist darauf ausgerichtet, die Sicherheit und
Verteidigung Deutschlands sowie seiner Verbündeten,
insbesondere auch vor dem Hintergrund des
völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieges auf die Ukraine,
zu gewährleisten.
Im Hinblick auf die personelle Aufwuchs- und
Durchhaltefähigkeit in Vorbereitung auf einen etwaigen
Spannungs- und Verteidigungsfall sind im Entwurf
des Bundeshaushalts 2026 daher 222 483 Planstellen
für Berufs- und Zeitsoldatinnen und ‑soldaten
vorgesehen. Hinzu kommen 7 500 den Reservistendienst
Leistende. Für zivile Beschäftigte sind 77 899
Planstellen und Stellen ausgebracht.
Die im Entwurf des Bundeshaushalts 2026 für den
Einzelplan des BMVg vorgesehenen Ausgaben liegen
bei insgesamt 82,69 Mrd. € und damit 29,44 Mrd. €
über dem vorherigen Finanzplanansatz 2026. Für das
Finanzplanjahr 2027 sind Ausgaben von 93,35 Mrd. €
und damit 39,85 Mrd. € über dem vorherigen
Finanzplan vorgesehen. Für das Finanzplanjahr 2028 sind
Ausgaben in Höhe von 136,49 Mrd. € und damit
56,48 Mrd. € über dem vorherigen Finanzplan
vorgesehen. Für das Jahr 2029 sind 152,83 Mrd. € vorgesehen.
Daneben sind im Wirtschaftsplan des
Sondervermögens Bundeswehr für das Jahr 2026 rd. 25,5 Mrd. €
an Ausgabemitteln vorgesehen. Die Unterstützung
der Ukraine, militärisch und zivil, wird sichergestellt.
Für die Ertüchtigung von Partnerstaaten sowie
völkerrechtswidrig angegriffenen Staaten stehen in jedem
Jahr 9 Mrd. € bereit.
Zusammen mit Verteidigungsausgaben in weiteren
Einzelplänen ergibt sich auf Grundlage der
Frühjahrsprojektion der Bundesregierung vom 24. April 2025
im Jahr 2025 eine NATO-Quote von rd. 2,4 % des
BIP. Im Regierungsentwurf zum BHH 2026 steigt diese
auf rd. 2,8 %. Im Finanzplanungszeitraum wächst die
NATO-Quote auf rd. 3,56 % des BIP in 2029 an.
3.3.2.2
Weitere Verteidigungslasten
Der Bund trägt neben den Ausgaben für die eigenen
Streitkräfte nach Maßgabe völkerrechtlicher Verträge
bestimmte Verteidigungsfolgekosten, die in
unmittelbarem Zusammenhang mit dem Aufenthalt und
Abzug der verbündeten Streitkräfte entstehen. Für das
Haushaltsjahr 2026 sind Ausgaben in Höhe von rd. 20
Mio. € veranschlagt und für die Folgejahre bis 2029
jeweils rd. 19 Mio. € vorgesehen.
Größter Ausgabenbereich sind Zahlungen von
Überbrückungsbeihilfen an ehemalige Arbeitskräfte der
Streitkräfte der Entsendestaaten. Hinzu kommen
Restwertentschädigungen an Streitkräfte der
Entsendestaaten aufgrund vertraglicher Verpflichtungen sowie
die Abgeltung von Truppenschäden nach dem NATO-
Truppenstatut. Die Zahlungsverpflichtung des Bundes
geht insbesondere im Bereich der Zahlungen von
Überbrückungsbeihilfen an ehemalige Arbeitskräfte
der Streitkräfte der Entsendestaaten weiter zurück.
Die Einnahmenerwartungen bewegen sich im
Finanzplanungszeitraum auf einem konstanten Niveau
(rd. 0,7 Mio. €).
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/601– 25 –
3.3.3
Ernährung, Landwirtschaft und
gesundheitlicher Verbraucherschutz
Das BMLEH nimmt die Regierungsaufgaben auf den
Gebieten Land- und Forstwirtschaft sowie Fischerei,
Ernährung, gesundheitlicher Verbraucherschutz,
ländliche Räume und Heimat wahr. Es wirkt an der
Gestaltung der Europäischen Politiken und des
Rechtsrahmens für diese Politikbereiche mit.
Für die Bereiche Landwirtschaft, Ernährung und
gesundheitlicher Verbraucherschutz sind im
Haushaltsentwurf 2026 insgesamt ca. 7 Mrd. € veranschlagt.
Wesentliche Ausgabenschwerpunkte der nationalen
Agrarpolitik bilden die Leistungen des Bundes für die
landwirtschaftliche Sozialpolitik (vgl. Ziffer 3.3.1.8)
sowie die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (vgl. Ziffer 3.3.3.2).
Das BMLEH unterstützt eine nachhaltige
flächendeckende Land- und Forstwirtschaft und eine
leistungsfähige Ernährungswirtschaft, die die Anforderungen
der Verbraucherinnen und Verbraucher aufgreift, die
Erfordernisse des Umwelt- und Naturschutzes
berücksichtigt und die Verbesserung der
Haltungsbedingungen von Nutztieren in den Blick nimmt.
3.3.3.1
Gesundheitlicher Verbraucherschutz und
Ernährung
Das BMLEH ist federführend für die Ernährungspolitik
und den gesundheitlichen Verbraucherschutz im
Bereich der Lebensmittelsicherheit und bei
verbrauchernahen Produkten zuständig. Das Ziel der
Ernährungspolitik ist, einen gesunderhaltenden und nachhaltigen
Ernährungs- und Lebensstil in jeder Lebenslage zu
fördern. Das BMLEH nimmt den Lebensstil als Ganzes
und die verschiedenen Lebensphasen in den Blick.
Wichtige Handlungsfelder sind Ernährungsbildung,
Verbraucherinformation, eine bessere
Angebotstransparenz im Ernährungsbereich sowie Forschung und
Datenerhebung. Im Kontext der Ernährungssicherung,
des Ressourcen- und des Umweltschutzes national
wie international gewinnen auch nachhaltige
Produktions- und Konsummuster, darunter die Reduzierung
der Lebensmittelverschwendung, an Bedeutung.
Die Gewährleistung der Lebensmittel- und
Produktsicherheit, die Förderung einer gesunden und
nachhaltigen Ernährungsweise und die Steigerung der
Wertschätzung für unsere Lebensmittel sowie ihrer
transparenten und nachhaltigen Erzeugung gehören
zu den wichtigen Aufgaben des BMLEH. Die
Bundesregierung trägt darüber hinaus unmittelbar oder im
Wege der Projektförderung zu einer besseren
Information der Verbraucherinnen und Verbraucher bei.
Schwerpunkte sind dabei die Förderung von Projekten
und sonstigen Maßnahmen der Verhaltens- und
Verhältnisprävention in allen Lebensphasen mit dem Ziel,
das Ernährungsverhalten in Deutschland nachhaltig
zu verbessern, um den damit zusammenhängenden
lebensstilbedingten Krankheiten vorzubeugen. Für diese
Aufgaben sind im Jahr 2026 insgesamt rd. 190 Mio. €
vorgesehen. Darin sind rd. 164 Mio. € für die
Erstattung der Verwaltungskosten sowie für Zuschüsse für
Investitionen an das Bundesinstitut für
Risikobewertung (BfR) sowie rd. 19 Mio. € für Maßnahmen und
Projekte der Verbraucher- und
Ernährungsinformation enthalten. Darüber hinaus sollen für das
Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit (BVL) ca. 103 Mio. € bereitgestellt werden.
3.3.3.2
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes“
Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) stellt das
wichtigste nationale Förderinstrument der
Bundesregierung zur Koordinierung der Agrarstrukturpolitik
in Deutschland dar. Ziel ist es, eine
leistungsfähige, auf künftige Anforderungen ausgerichtete Land-
und Forstwirtschaft zu gewährleisten und den
Küstenschutz zu verbessern. Gemäß Art. 91a Abs. 1 Nr. 2
GG wirkt der Bund auf dem Gebiet „Verbesserung
der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ bei der
Erfüllung von Aufgaben der Länder mit, die für die
Gesamtheit bedeutsam sind und bei denen die
Mitwirkung des Bundes zur Verbesserung der
Lebensverhältnisse erforderlich ist. Genaueres regelt das Gesetz
über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAKG). Zur
Erfüllung der GAK stellen Bund und Länder jährlich
einen gemeinsamen GAK-Rahmenplan auf, der alle
förderfähigen Maßnahmen, die damit verbundenen
Zielvorstellungen, die Fördergrundsätze sowie die Art
und Höhe der Förderungen beschreibt. Der Bund
beteiligt sich im Rahmen der GAK an der Finanzierung
von Maßnahmen im Bereich der
AgrarstrukturverbesDeutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/601 – 26 –
serung mit 60 %; bei Maßnahmen zur Verbesserung
des Küstenschutzes mit 70 %. Die Durchführung des
Rahmenplans ist Aufgabe der Länder. Sie entscheiden
welche Fördermaßnahmen im jeweiligen Land
angeboten werden und setzen damit eigene
Förderschwerpunkte, sodass die Länder auf die konkreten Bedarfe
vor Ort eingehen können.
Für die GAK sind im Bundeshaushalt 2026
rd. 907 Mio. € vorgesehen.
Die Länder können die für 2026 vorgesehenen Mittel
der allgemeinen GAK von rd. 660 Mio. €
grundsätzlich flexibel und bedarfsorientiert für die folgenden
Förderbereiche einsetzen:
● Integrierte ländliche Entwicklung
● Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen
● Verbesserung der Vermarktungsstrukturen
● Markt- und standortangepasste sowie
umweltgerechte Landbewirtschaftung einschließlich
Vertragsnaturschutz und Landschaftspflege
● Forsten
● Gesundheit und Robustheit landwirtschaftlicher
Nutztiere
● Wasserwirtschaftliche Maßnahmen und
● Benachteiligte Gebiete.
Ferner besteht die Möglichkeit die Mittel zur
finanziellen Verstärkung von
● Küsten- und/oder
● Hochwasserschutzmaßnahmen
der GAK heranzuziehen. Diese beiden – dem Schutz
von Leib und Leben sowie von Eigentum dienenden
– Themenbereiche sind aufgrund ihrer besonderen
Bedeutung im Bundeshaushalt 2026 mit separaten
Mitteln hinterlegt: 120 Mio. € für den Küstenschutz sowie
127 Mio. € für den Hochwasserschutz.
3.3.3.3
Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation
Forschung und Innovation nehmen bei der
Bewältigung von Herausforderungen wie
Ernährungssicherung, Anpassung an den Klimawandel, Klimaschutz
und Erhalt der natürlichen Ressourcen eine zentrale
Rolle ein.
Für die Bereiche Nachhaltigkeit, Forschung und
Innovation sind im Haushaltsentwurf 2026 des BMLEH
Mittel i. H. v. insgesamt rd. 787 Mio. € vorgesehen.
Bei seinen Entscheidungen stützt sich das BMLEH auf
wissenschaftliche Erkenntnisse seiner
Forschungseinrichtungen (Julius Kühn-Institut, FriedrichLoeffler
Institut, Max Rubner Institut, Thünen Institut).
Für die Förderung von zukunftsfähiger, umwelt-
und ressourcenschonender Landwirtschaft sowie
ökologischem Landbau sind rd. 54 Mio. € vorgesehen.
Für das Förderprogramm „Nachwachsende
Rohstoffe“ sind ca. 71 Mio. € veranschlagt. Mit dem
Programm „Nachwachsende Rohstoffe“ unterstützt das
BMLEH die Weiterentwicklung der nachhaltigen
Bioökonomie und eröffnet neue Chancen und
Perspektiven für den Industriestandort Deutschland und für
die Entwicklung der ländlichen Räume. Weiterer
wesentlicher Ausgabeschwerpunkt mit 43 Mio. € ist
das Programm zur Innovationsförderung im Bereich
Ernährung, Landwirtschaft und gesundheitlicher
Verbraucherschutz. Damit werden Forschungs-, und
Entwicklungsvorhaben unterstützt, die das Ziel haben,
innovative technische und nicht-technische Produkte
und Verfahren marktfähig zu machen.
Ziel des Bundesprogramms Nutztierhaltung mit
10 Mio. € ist es, durch konkrete Projekte die
Kenntnisse auf dem Gebiet der art- und umweltgerechten
Tierhaltung zu vertiefen und für die Landwirtschaft
aufzuarbeiten. Mit rd. 28 Mio. € sollen die
Digitalisierungsmaßnahmen finanziert werden. Mit dem
Bundesprogramm Ländliche Entwicklung und Regionale
Wertschöpfung (BULEplus) gibt der Bund Impulse zur
Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in ganz
Deutschland. Das BMLEH erwartet aus den im
BULEplus geförderten Modell- und
Demonstrationsvorhaben, Forschungsprojekten, Wettbewerben und
Maßnahmen des Wissenstransfers wichtige Erkenntnisse
für die Weiterentwicklung der Regelförderung für
ländliche Räume, insbesondere der
„Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des
Küstenschutzes“ und dort des Förderbereichs „Integrierte
ländliche Entwicklung“. Die Vorhaben sollen die
Vielfalt der ländlichen Räume und deren unterschiedliche
Herausforderungen berücksichtigen und nachhaltig
unterstützen – und damit auch zu lebenswerten
Heimaten in den vielfältigen Regionen beitragen. Dafür sind
im Jahr 2026 36 Mio. € vorgesehen. In diesem Betrag
sind auch Mittel für BKM, BMWSB und BMJV für
Projekte der ländlichen Entwicklung eingeplant.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/601– 27 –
3.3.3.4
Sonstige Maßnahmen im Bereich der Land-
und Forstwirtschaft
Wesentliche internationale Herausforderungen im
Aufgabenbereich des BMEL sind die Sicherung der
Ernährung und eine nachhaltige Energie- und
Rohstoffversorgung bei gleichzeitiger Erhaltung von
Biodiversität und der Eindämmung des Klimawandels. Hier
handelt das BMEL insbesondere in enger Kooperation
mit ausgewählten staatlichen Partnern sowie
internationalen Organisationen (u. a. der Food and
Agriculture Organization (FAO) der VN). Für diesen Bereich sind
im Jahr 2026 rd. 67,4 Mio. € veranschlagt.
Mit dem Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung
leistet das BMLEH einen wichtigen Beitrag für die
tierwohlgerechte Tierhaltung. Aufgrund der
Gegebenheiten in der Schweineerzeugung werden entsprechende
Maßnahmen zunächst in diesem Bereich ergriffen. Im
Rahmen des Bundesprogramms werden Investitionen
in Tierhaltungseinrichtungen zur Einhaltung höherer
Tierwohlstandards und laufende Mehrkosten, die den
Tierhaltern durch die Einhaltung höherer
Tierwohlstandards entstehen, gefördert.
3.3.4
Wirtschaftsförderung und Energie
3.3.4.1
Energie und Klimaschutz
Mit der Energiewende wird die Transformation des
Energiesystems zu einer klimaneutralen
Energieversorgung mit ehrgeizigen Zielen zur Steigerung der
Effizienz und zur Ausweitung des Anteils der
erneuerbaren Energien an der Energieversorgung beschrieben.
Deutschlands Energiesystem soll bis 2045 klimaneutral
werden. Gleichzeitig müssen die Widerstandskraft und
Sicherheit des Energiesystems erhalten und ausgebaut
werden. Das aktuelle Energieforschungsprogramm zur
angewandten Energieforschung soll
Technologieentwicklung und -optimierung auslösen und
beschleunigen sowie ein günstiges Innovationsumfeld schaffen.
Die Reallabore der Energiewende unterstützen den
Transfer von Ergebnissen aus der angewandten
Forschung und dienen dazu, innovative Techniken mit
einem systemischen Ansatz im realen Umfeld und
industrierelevanten Maßstab zu erproben und
weiterzuentwickeln. Ab 2026 sind die Mittel für die
Energieforschung und die Reallabore der Energiewende im KTF
veranschlagt.
Für Beiträge an die IRENA (Internationale Agentur für
Erneuerbare Energien) sind von 2025 bis 2029 Mittel
i. H. v. insgesamt rd. 48,3 Mio. € geplant. Es handelt
sich um eine internationale Organisation mit
Hauptsitz in Abu Dhabi. Seit 2011 existiert eine der drei
inhaltlich arbeitenden Abteilungen der IRENA, das
IRENA Innovation and Technology Center (IITC), als
Zweitsitz in Bonn.
Für die energie- und wirtschaftspolitische
Zusammenarbeit mit der Ukraine stehen der Bundesregierung
in den Jahren 2025 bis 2029 insgesamt 354,4 Mio. €
zur Verfügung. Mit den Mitteln wird insbesondere
der nachhaltig angelegte Wiederaufbau der
Energieinfrastruktur unter wachsender Einbindung der
deutschen Wirtschaft in der Ukraine unterstützt. Ein
weiterer Verwendungszweck sind Programme zur Stärkung
der DEU-UKR wirtschaftspolitischen Zusammenarbeit
und zur Wiederbelebung der ukrainischen Wirtschaft.
Die Anpassungsgeldregelung für Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer des deutschen
Steinkohlenbergbaus, die aufgrund von Stilllegungs- oder
Rationalisierungsmaßnahmen ausscheiden, ist entsprechend den
Festlegungen des Steinkohlefinanzierungsgesetzes bis
Ende 2022 verlängert worden. Für die Jahre 2025
bis 2028 hat der Bund für seinen Anteil insgesamt
rd. 33,5 Mio. € vorgesehen. NRW und das Saarland
beteiligen sich zusammen mit einem Drittel. Die
Regelung endet planmäßig im Jahr 2027. Ab 2029 sind keine
Mittel mehr vorgesehen.
Zur Abfederung der sozialen Folgen der Reduzierung
und Beendigung der Verstromung von Braun- und
Steinkohle in Deutschland aufgrund des am 14. August
2020 in Kraft getretenen
Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes (KVBG) als Artikel 1 des Gesetzes zur
Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung
und zur Änderung weiterer Gesetze
(Kohleausstiegsgesetz) wurde ein Anpassungsgeld für ältere Beschäftigte
ab 58 Jahren eingeführt, denen ein früherer Übergang
in den Ruhestand durch die Gewährung eines
Anpassungsgelds (APG) für längstens fünf Jahre erleichtert
werden soll. Für 2026 werden rd. 224 Mio. €
veranschlagt. Im Zeitraum 2025 bis 2029 belaufen sich die
Ausgabenplanungen auf insgesamt rd. 1,2 Mrd. €.
Die Wismut GmbH saniert und rekultiviert im Auftrag
des Bundes die ehemaligen Betriebsflächen und
Anlagen aus dem Uranbergbau unter Umwelt-,
Strahlenschutz- und Bergbausicherheitsaspekten. Hierfür sind
im Jahr 2026 rd. 141 Mio. € und im
FinanzplanzeitDeutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/601 – 28 –
raum 2025 bis 2029 rd. 700 Mio. € eingestellt. Nach
dem in 2020 aktualisierten Sanierungsprogramm wird
die Kernsanierung bis 2028 abgeschlossen sein. Danach
folgen ausschließlich Langzeitaufgaben.
Zur Sicherstellung der Gasversorgung in Deutschland
hat die Bundesregierung 2022 Speicher- und
Regasifizierungsschiffe (Floating Storage and Regasification
Units - FSRU) gechartert, die an unterschiedlichen
Küstenorten stationiert werden. Die Maßnahme wird
ab dem Jahr 2025 im Sondervermögen Infrastruktur
und Klimaneutralität veranschlagt. Für die
Charterung, den Betrieb und die landseitigen Anbindungen
der Schiffe sind 575 Mio. € in 2026 sowie über den
Zeitraum 2025 bis 2029 insgesamt rd. 2,7 Mrd. €
vorgesehen. Für die 50 %-Beteiligung der Kreditanstalt für
Wiederaufbau (KfW) an der German LNG GmbH für
das LNG-Terminal in Brunsbüttel, sind im Epl. 09 für
2026 rd. 18,3 Mio. € und insgesamt rd. 109,5 Mio. €
über die Finanzplanung (2025 bis 2029) vorgesehen.
Investitionsschwerpunkt im Bereich Klimaschutz ist
die Internationale Klimaschutzinitiative (IKI;
„Investitionen zum Schutz des Klimas und der Biodiversität
im Ausland“). Für 2025 stehen hierfür 635 Mio. €, für
die Jahre 2026 bis 2029 insgesamt rd. 2,5 Mrd. € zur
Verfügung. Ab 2025 sind die Mittel für die IKI im KTF
veranschlagt.
Im Bereich Klimaschutz wird zudem weiterhin die
Europäische Klimaschutzinitiative unterstützt. Die
geförderten Maßnahmen dienen dem klimapolitischen
Dialog, dem Kapazitätsaufbau sowie dem Wissens- und
Erfahrungsaustausch im Bereich des Klimaschutzes.
Jährlich sind hierfür rd. 18 Mio. € vorgesehen.
Ab 2025 werden zur Absicherung von Darlehen der
KfW für ein Förderinstrument, das der Absicherung
von Ausfallrisiken geothermischer Tiefenbohrungen
dient, Mittel im Finanzplanzeitraum in Höhe von
rd. 50 Mio. € veranschlagt. Dies dient dem Abbau von
Hemmnissen und reizt Investitionen an, um die
Geothermie als nachhaltige und grundlastfähige
erneuerbare Energiequelle zu nutzen. Zudem werden für die
Umsetzung der aus den Wärmeplänen resultierenden
Maßnahmen zur erneuerbaren Energieerzeugung
zusätzliche Optionen der Energiebereitstellung
geschaffen. Die Maßnahme wird zusätzlich über
Gewährleistungen abgesichert.
Ab dem Jahr 2025 werden die Zahlung für die EEG-
Ausgaben nicht mehr im KTF, sondern im
Kernhaushalt etatisiert (in 2025: 17,2 Mrd. €, in 2026:
17,2 Mrd. €). Die Bundesregierung entlastet damit auch
zukünftig die Bürgerinnen und Bürger sowie
Unternehmen in zweistelliger Milliardenhöhe.
3.3.4.2
Sonstige sektorale Wirtschaftsförderung
Das Maritime Forschungsprogramm zielt darauf ab,
durch die Förderung von innovativen maritimen
Technologielösungen und ‑anwendungen die
Innovationskraft der maritimen Branche im internationalen
Wettbewerb zu stärken. Das Maritime
Forschungsprogramm deckt mit seinen Förderschwerpunkten das
gesamte Technologiespektrum der Branche ab. Im
Fokus stehen Forschung und Entwicklung mit
Beiträgen zu Umweltverträglichkeit und Mobilitätswende,
zur Nutzung digitaler Technologien, zur maritimen
Sicherheit, zur nachhaltigen Erschließung maritimer
Ressourcen und zur Reduzierung der THG-Emissionen
der Schifffahrt. Insgesamt werden hierfür im
Finanzplanzeitraum 2025 bis 2029 rd. 251 Mio. € zur
Verfügung gestellt, darin enthalten sind noch Mittel aus
dem Konjunkturpaket 2020 i. H. v 20 Mio. € für das
Haushaltsjahr 2025.
Mit dem Förderprogramm „Innovativer Schiffbau
sichert wettbewerbsfähige Arbeitsplätze“ wird gezielt die
erstmalige industrielle Anwendung von
schiffbaulichen Produkt- und Verfahrensinnovationen gefördert.
Damit wird die internationale Wettbewerbsfähigkeit
deutscher Werften gestärkt und es werden
Arbeitsplätze in teilweise strukturschwachen Gebieten gesichert.
Insgesamt stehen im Finanzplanzeitraum 2025 bis
2029 rd. 129 Mio. € zur Verfügung. Die
Innovationsförderung wird grundsätzlich zu einem Drittel durch das
Sitzland der geförderten Werft kofinanziert.
Vor dem Hintergrund der Pariser Klimabeschlüsse
und des Green Deals der EU-Kommission, bis 2050
klimaneutral zu werden, ist die Dekarbonisierung der
Luftfahrt eine zentrale Zukunftsaufgabe der
kommenden Dekade. Ziel der Bundesregierung ist es,
Deutschland zum Vorreiter beim klimaneutralen Fliegen zu
machen. Im Zentrum der Fördermaßnahmen stehen
anwendungsorientierte FuE-Projekte im Bereich
klimaneutraler Technologieentwicklungen. Mit Hilfe von
KTF-Mitteln erfolgt die Einbindung von
wasserstoffbasierten Technologien für die Luftfahrt im Rahmen
der Nationalen Wasserstoffstrategie der
Bundesregierung und es werden die im Epl. 09 veranschlagten
Mittel für das Luftfahrtforschungsprogramm ergänzt.
Zusätzlich verstärken weitere Mittel nach dem
InvestiDeutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/601– 29 –
tionsgesetz Kohleregionen - InvKG (Epl. 60) für
Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen
(insbesondere Lausitz und rheinisches Revier) bedarfsgerecht
das Budget des Luftfahrtforschungsprogramms. Im
April 2024 wurde mit dem siebten nationalen zivilen
Luftfahrtforschungsprogramm (LuFo VII) die
Weiterführung des Programms bekanntgegeben. Mit seiner
Laufzeit bis über das Jahr 2030 hinaus werden von den
Forschungs- und Entwicklungsprojekten in LuFo VII
essenzielle Fortschritte bezüglich klimaneutraler
Luftfahrt erwartet.
Für Maßnahmen der Außenwirtschaftsförderung
(AWF) werden im Jahr 2026 rd. 227 Mio. €
bereitgestellt. Im gesamten Finanzplanzeitraum von 2025
bis 2029 betragen die Ausgaben rd. 1,14 Mrd. €. Ziel
der AWF ist es, exportorientierte deutsche
Unternehmen, insbesondere KMU, bei der Erschließung von
Auslandsmärkten zu unterstützen. Außerdem sollen
die Vorzüge des Wirtschaftsstandorts Deutschland im
Ausland stärker herausgestellt, das Interesse
ausländischer Investoren an Investitionen in Deutschland
gestärkt und dadurch Wachstum und Beschäftigung
gefördert werden. Das
Außenwirtschaftsförderinstrumentarium wird mit Blick auf geopolitische
Herausforderungen sowie die notwendige Transformation
der Wirtschaft hin zur Klimaneutralität stetig
weiterentwickelt. Dabei kommen der Diversifizierung,
Wirtschaftssicherheit und der Dekarbonisierung der
Außenwirtschaft steigende Bedeutung zu. Sowohl die
Nationale Sicherheitsstrategie als auch die China-
Strategie der Bundesregierung betonen den Beitrag der
Außenwirtschaftsförderung zur Diversifizierung der
Handels- und Lieferbeziehungen. AWF-Maßnahmen
schaffen aber auch Anreize zur Dekarbonisierung,
indem sie Unternehmen beim Aufbau grüner
Wertschöpfungsketten unterstützen.
Der Bedarf an kritischen (mineralischen) Rohstoffen
ist – u.a. auf Grund der Transformation hin zu
treibhausgasneutralen Technologien, der fortschreitenden
Digitalisierung sowie Investitionen in
Verteidigungstechnologien – erheblich. Um einen Beitrag für mehr
Versorgungssicherheit zu leisten und die Abhängigkeit
von anderen Ländern zu reduzieren, stellt der Bund
im Rahmen des Rohstofffonds in 2025 Mittel i.H.v.
rd. 13 Mio. € und bis 2029 weitere rd. 175 Mio. € zur
Verfügung. Diese Mittel dienen der Deckung der
Kosten der KfW, die sich im Auftrag des Bundes an
strategischen Rohstoffprojekten in Höhe von bis zu 1 Mrd. €
beteiligen soll. Die Beteiligungen erfolgen sukzessive,
erste Beteiligungen sollen in 2025 eingegangen
werden.
Für die Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie
stehen zur Bewältigung Corona-bedingter Folgen sowie
zur Beschleunigung der Transformation aus dem
Konjunkturpaket für 2026 rd. 163 Mio. € zur Verfügung.
Insgesamt stehen 2025 und 2026 rd. 390 Mio. €
zur Verfügung. Ziel ist es, den
Transformationsprozess der Branche voranzutreiben, hin zu
klimafreundlichen Antrieben, autonomem Fahren, einer
digitalisierten und nachhaltigen Produktion und innovativer
Datennutzung. Hierfür wurde ein Förderkonzept von
vier Förderrichtlinien aufgelegt. So werden
langfristige Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsplätze vor Ort
gesichert. Die Förderung (von 2021 bis 2026 insgesamt
rd. 2 Mrd. €) ist über den Deutschen Aufbau und
Resilienzplan EUrefinanziert und endet Ende 2026.
3.3.4.3
Mittelstand, industrienahe Forschung und
Technologieförderung
Die Förderung des Mittelstandes konzentriert sich auf
die Förderbereiche:
Innovative Unternehmensgründungen
Das Programm „Existenzgründungen aus der
Wissenschaft (EXIST)“ setzt bereits im Vorfeld der Gründung
innovativer Unternehmen an. Insgesamt sind dafür in
den Jahren 2025 bis 2029 rd. 499,4 Mio. € Fördermittel
vorgesehen, davon rd. 101,8 Mio. € im Jahr 2026. EXIST
wird mit Mitteln des ESF kofinanziert.
Der German Accelerator (GA) unterstützt deutsche
Technologie-Start-ups bei ihrer Skalierung und
Internationalisierung. Im Jahr 2026 sind rd. 18 Mio. €
vorgesehen.
Mit „INVEST - Zuschuss für Wagniskapital“ werden
private Investierende - insbesondere „Business Angels“
- unterstützt, die sich langfristig an jungen
innovativen Unternehmen beteiligen. Im Jahr 2026 sind
Bundesmittel von rd. 44 Mio. € vorgesehen.
Beratungen zur Steigerung von unternehmerischem
Know-how und Innovationen
Mit der „Förderung von Unternehmensberatungen für
KMU“ durch frühzeitige Inanspruchnahme externer
Beratung sollen die KMU und freien Berufe
nachhaltig in ihrer Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit in
allen Phasen der Unternehmensführung unterstützt
werden. Sie unterstützt die KMU gerade auch im
Zusammenhang mit den Folgen von Rezessionsphasen
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/601 – 30 –
und gegenwärtigen globalen Krisen, die auf
Unternehmensentwicklungen nachteilig einwirken.
Gleichzeitig wird mittels der „Förderung eines
Beratungsnetzwerks im Handwerk“ eine speziell auf das Handwerk
ausgelegte Maßnahme gefördert. Hierdurch wird das
Handwerk durch eine anteilige Stellenförderung von
rd. 600 Beratenden (bei den Handwerksorganisationen
ansässig) unterstützt, um den zumeist kleinen und
stark ausgelasteten Handwerksbetrieben eine
niedrigschwellige Beratung zu fast allen unternehmerischen
Fragestellungen anzubieten. Insgesamt stehen im Jahr
2026 zur Förderung unternehmerischen Know-hows
rd. 30 Mio. € zur Verfügung, zuzüglich der Ergänzung
aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF Plus) in Höhe
von ca. 16 Mio. € pro Jahr.
Seit 2019 fördert die Bundesregierung die Stärkung des
Games-Standorts Deutschland. Schwerpunkt ist die
Förderung der Entwicklung neuer Computerspiele.
Ergänzt wird die Förderung durch den Deutschen
Computerspielpreis sowie die Umsetzung der Strategie für
den Games-Standort Deutschland. Für die Stärkung
der Games-Branche sind ab 2026 ca. 125 Mio. €
vorgesehen.
Innovationsförderung
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
bleibt das Basisprogramm für die Förderung von
Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von KMU. Mit
der Förderung werden vor allem Vernetzung und
Kooperation zwischen Wirtschaft und Wissenschaft
einschließlich der Internationalisierung der
Innovationsaktivitäten von mittelständischen Unternehmen
unterstützt. ZIM trägt zur Stärkung der
Innovationskraft und damit zur Wettbewerbsfähigkeit
mittelständischer Unternehmen bei. Für das Programm sind im
Jahr 2026 Mittel i. H. v. rd. 536 Mio. € vorgesehen.
Mit den im Jahr 2026 vorgesehenen 22 Mio. € für
das Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und
Pionierlösungen (IGP) wird der Fokus der KMU-
Innovationsförderung auf nicht-technische Innovationen
erweitert. Im Zentrum steht die innovative
Problemlösung, nicht die ggf. eingesetzte Technologie.
Zur Stärkung der marktnahen Forschung und
Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und
Dienstleistungen sowie ihrer Markteinführung durch
mittelständische Unternehmen und Freiberufler werden
zinsverbilligte Darlehen im Rahmen der ERP-
Innovationsfinanzierung gewährt. Für die Zinsverbilligung
sind rd. 45,6 Mio. € im Bundeshaushalt 2026
vorgesehen.
Industrieforschung für Unternehmen
Die Industrieforschung dient dem Mittelstand indem
vorwettbewerbliche und marktorientierte
Forschungsleistungen angeboten werden. Hierfür werden 2026
insgesamt rd. 246 Mio. € bereitgestellt. Diese teilen sich
wie folgt auf:
Mit der Förderung der industriellen
Gemeinschaftsforschung (IGF) werden Forschungsvorhaben unterstützt,
bei denen branchenspezifisch Problemlösungen
erarbeitet werden sollen. Im Jahr 2026 stehen für die IGF
rd. 178,5 Mio. € zur Verfügung.
Die Wettbewerbsfähigkeit der mittelständisch
geprägten innovativen Industrie in strukturschwachen
Regionen unterstützt der Bund mit der Förderung
der externen Industrieforschungseinrichtungen
(INNO-KOM), wofür rd. 67,5 Mio. € im Jahr 2026
vorgesehen sind. Zusätzlich sind über das Sondervermögen
Infrastruktur und Klimaneutralität für
Investitionszuschüsse ab 2026 jährlich 20 Mio. € vorgesehen.
Technologie- und Innovationstransfer für den
Mittelstand
Mit den Mitteln für Technologie- und
Innovationstransfer (TuIT) verbessert das BMWE den Transfer von
innovativen Ansätzen und Ergebnissen aus Forschung
und Entwicklung aus der Wissenschaft in die
Wirtschaft.
Für den Technologie- und Innovationstransfer stehen
im Jahr 2026 insgesamt rd. 34 Mio. € zur Verfügung.
Die Nachfrage nach Förderungen, insbesondere durch
KMU, bleibt weiter auf einem hohen Niveau.
Hierbei wird eine Breite an Themen gefördert, von der
KI bis zur zukunftsweisenden Materialprüfung. In
Ergänzung zu den Innovationsförderprogrammen berät
das Kompetenzzentrum innovative Beschaffung
(KOINNO) im Auftrag des BMWE die öffentliche Hand
bei der Frage, wie innovative Ideen und Lösungen in
der Beschaffung leichter den Weg in den Markt finden
können.
Durch die Förderung von Sprunginnovationen soll
neue Wertschöpfung in Deutschland ermöglicht
werden. Es sollen hochinnovative Produkte, Prozesse und
Dienstleistungen entstehen, mit denen neue
Hochtechnologiefelder, Märkte, Branchen und
Geschäftsmodelle für die deutsche Wirtschaft erschlossen
werden können. BMWE hat für diesen Zweck im Jahr 2026
insgesamt rd. 25 Mio. € p. a. vorgesehen. Davon sollen
rd. 15 Mio. € der Finanzierung der Sovereign Tech
Agency (ehemals Sovereign Tech Fund (STF), welche
die Förderung und Absicherung von Open Source
Basistechnologien zum Ziel hat, dienen. Damit trägt die
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/601– 31 –
Sovereign Tech Agency zum Ziel der digitalen
Souveränität Deutschlands und Europas bei.
Der Technologie- und Wissenstransfer sowie die
umfassende Unterstützung von mittelständischen
Unternehmen, dem Handwerk und von Start-ups bei der
Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen werden
im BMWE-Förderschwerpunkt „Mittelstand-Digital“
durch die Mittelstand-Digital-Zentren sowie die
Initiative IT-Sicherheit in der Wirtschaft mit ihrer
Transferstelle für Cybersicherheit im Mittelstand“ realisiert.
Für das Netzwerk der Mittelstand-Digital-Zentren
sowie für die Initiative „IT-Sicherheit in der Wirtschaft“
sind im Jahr 2026 rund 53,5 Mio. € vorgesehen.
Fachkräftesicherung für kleine und mittlere
Unternehmen
Zunehmend gibt es Fachkräfteengpässe, insb. durch
die demografische Entwicklung. Die geförderten
Maßnahmen des BMWE zielen darauf ab, die
Fachkräftesicherung zu unterstützen und insb. kleine und
mittlere Unternehmen (KMU) für die Notwendigkeit der
Fachkräftesicherung zu sensibilisieren, sie über
Strategien und Ausbildungsmöglichkeiten zu informieren,
bei der Gewinnung und Bindung von
Auszubildenden und Fachkräften zu unterstützen sowie
Informationen zur Fachkräfteeinwanderung anzubieten. Zudem
wird die Unterstützung von Unternehmen bei der
Arbeitsmarktintegration von Menschen mit
Zuwanderungsgeschichte und von Kammern bei der
Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen gefördert.
Dazu werden unter anderem folgende Maßnahmen
unterstützt: Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung
(KOFA), Dachportal der Bundesregierung „Make it in
Germany“, die Allianz für Aus- und Weiterbildung,
das Förderprogramm „Passgenaue Besetzung (PB) und
Willkommenslotsen (WL)“. Für diese und andere
Maßnahmen zur Fachkräftesicherung für KMU stehen im
Finanzplanzeitraum von 2025 bis 2029 insgesamt
Mittel in Höhe von rd. 120 Mio. € zur Verfügung.
3.3.4.4
Regionale Wirtschaftsförderung
Die regionale Wirtschaftsförderung ist grundsätzlich
Aufgabe der Länder. Im Rahmen der
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur“ (GRW) werden mit Beteiligung des Bundes
in strukturschwachen Regionen gewerbliche
Investitionen, Investitionen in die kommunale wirtschaftsnahe
Infrastruktur sowie Maßnahmen zur Kooperation und
Vernetzung lokaler Akteure gefördert. Leitgedanke der
GRW ist es, die wirtschaftlichen
Entwicklungspotenziale von strukturschwachen Regionen und deren
Fähigkeiten zur Bewältigung von Transformationsprozessen
zu stärken und auf diesem Wege zu gleichwertigen
Lebensverhältnissen im Bundesgebiet beizutragen. Die
Durchführung der GRW erfolgt auf Basis eines von
Bund und Ländern festgelegten einheitlichen
Koordinierungsrahmens durch die Länder. Der
regionalpolitische Handlungsbedarf nimmt angesichts der
demografischen Veränderungen, von denen die
strukturschwachen Regionen besonders betroffen sind, des
verschärften Strukturwandels sowie der erforderlichen
Transformation hin zu Klimaneutralität bis zum Jahr
2045 noch zu. Vor diesem Hintergrund haben Bund
und Länder im Dezember 2022 die bisher größte GRW-
Reform abgeschlossen. In diesem Zuge wurden unter
anderem die Zielsystematik der GRW angepasst,
zusätzliche Anreize für klimafreundliche Investitionen
geschaffen und die Fördermöglichkeiten zur Stärkung
der Attraktivität strukturschwacher Regionen für
Arbeits- und Fachkräfte erweitert. Daran anknüpfend
erfolgte im September 2023 eine Weiterentwicklung
der GRW um die Förderung von
Transformationstechnologien, um auch von den Fördermöglichkeiten des
Temporary Crisis and Transition Framework (TCTF)
zu profitieren. Für die GRW sind im Einzelplan des
BMWE im Finanzplanzeitraum 2025 bis 2029 Mittel in
Höhe von insgesamt rd. 3,2 Mrd. € vorgesehen, davon
in 2026 640 Mio. €. Mit den Bundesmitteln werden
Ausgaben der Länder in gleicher Höhe kofinanziert.
Die Aufteilung der Mittel auf die Länder erfolgt nach
den im Koordinierungsrahmen der GRW festgelegten
Quoten. Zusätzlich werden 2026 im Rahmen des GRW-
Sonderprogramms rd. 35 Mio. € für die
Transformation in den ostdeutschen Raffineriestandorten und
Häfen bereitgestellt; im Finanzplanzeitraum 2025 bis
2029 insgesamt rd. 174,3 Mio. €.
Die GRW nimmt im zum Jahresbeginn 2020
eingerichteten Gesamtdeutschen Fördersystem für
strukturschwache Regionen die Rolle des Ankerprogramms
der regionalen Wirtschaftsförderung ein: die am
Fördersystem teilnehmenden Programme orientieren sich
überwiegend an der bei der GRW vorgenommenen
Abgrenzung strukturschwacher Regionen.
Als eine von zwölf prioritären Maßnahmen zur
Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse wurde der
Bundeswettbewerb „Zukunft Region“ eingerichtet. Im
Rahmen dieser Fördermaßnahme werden Bündnisse
regionaler Akteure unter Beteiligung kommunaler
GeDeutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/601 – 32 –
bietskörperschaften in strukturschwachen Regionen
bei der Erstellung eines thematischen regionalen
Zukunftskonzepts und dessen Umsetzung durch
investive Maßnahmen gefördert. Hierfür sind im Einzelplan
des BMWE im Finanzplanzeitraum 2025 bis 2029
insgesamt rd. 46 Mio. € vorgesehen, davon rd. 11,3 Mio. €
in 2026.
In der laufenden Förderperiode der EU (2021 bis
2027) erhält Deutschland insgesamt etwa 21 Mrd. €
an EU-Strukturfondsmitteln aus dem Europäischen
Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE, 11 Mrd. €
plus 1 Mrd. € für die Europäische Territoriale
Zusammenarbeit / Interreg), dem Europäischen Sozialfonds
Plus (ESF Plus, 6,5 Mrd. €), dem Fonds für einen
gerechten Übergang (JTF, 2,5 Mrd. €) und dem
Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds
(EMFAF, 212 Mio. €).
3.3.4.5
Gewährleistungen und weitere Maßnahmen
zur Wirtschaftsförderung
Der Bund übernimmt Garantien für
förderungswürdige oder im staatlichen Interesse liegende
Vorhaben sowohl im außen- als auch im
binnenwirtschaftlichen Bereich. Das maximale Entschädigungsrisiko
des Bundes auf Basis der bislang nach dem
jährlichen Haushaltsgesetz übernommenen
Gewährleistungen wird bis Ende 2029 im Außenwirtschaftsverkehr
auf rd. 116 Mrd. € und im Binnenwirtschaftsverkehr
auf rd. 226 Mrd. € (Stand: 31. Dezember 2024)
geschätzt. Zur Deckung der daraus ggf. entstehenden
Schadenszahlungen dient die in Kapitel 3208 des
Bundeshaushalts gebildete globale Risikovorsorge für
Entschädigungen aus Gewährleistungen. Von den im Jahr
2026 erwarteten Ausgaben des Bundes für
Gewährleistungen in Höhe von insgesamt rd. 3,82 Mrd. € (Ist
2024: rd. 1,5 Mrd. €) entfallen 3,35 Mrd. € auf den
Außenwirtschaftsbereich. Der Anstieg der erwarteten
Ausgaben in 2026 im Vergleich zum Ist 2024 ergibt sich
insbesondere durch die Auswirkungen des russischen
Angriffskriegs gegen die Ukraine und der weiteren
Verschlechterung der weltwirtschaftlichen
Rahmenbedingungen. Die Übernahme weiterer
Gewährleistungen oder künftige Verpflichtungen des Bundes aus
übernommenen Gewährleistungen sind hierbei
unberücksichtigt (vgl. Ziffer 3.3.15.4 zum Sondervermögen
„Finanzmarktstabilisierungsfonds“).
3.3.5
Verkehr
Die Erhaltung und die Weiterentwicklung des
Verkehrswegenetzes obliegen Bund, Ländern und
Kommunen. Die Ausgaben des Bundes für
Verkehrsinvestitionen werden ab dem Bundeshaushalt 2025 neu
strukturiert. Neben den Investitionen aus dem
Einzelplan des Bundesministeriums für Verkehr werden
erhebliche Ausgaben aus dem geplanten
Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität zur Verfügung
gestellt. Zudem sind die Ausgabeanteile für
Erhaltungs- und Ausbaumaßnahmen der
verteidigungsrelevanten Verkehrsinfrastruktur im Ausgabeplafond des
Bundesministeriums der Verteid
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
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