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Schriftliche Frage 51 von Ayse Asar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie stellt die Bundesregierung vor dem Hintergrund des Eckpunktepapiers zur Stärkung der Forschungssicherheit sicher, dass der im Rahmen der…

dip / schriftliche_frage 12.01.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 12. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt.

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Schriftliche Frage 51 von Ayse Asar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie stellt die Bundesregierung vor dem Hintergrund des Eckpunktepapiers zur Stärkung der Forschungssicherheit sicher, dass der im Rahmen der… Frage 51 (Ayse Asar, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie stellt die Bundesregierung vor dem Hintergrund des Eckpunktepapiers zur Stärkung der Forschungssicherheit sicher, dass der im Rahmen der dort vorgesehenen gestuften Verantwortung entstehende zusätzliche personelle und finanzielle Aufwand für Hochschulen nicht zulasten von Forschung und Lehre geht, und plant sie über die Nationale Plattform für Forschungssicherheit hinaus eine dauerhafte finanzielle Beteiligung des Bundes an den daraus resultierenden Mehrbedarfen insbesondere für Sicherheits- und Compliance-Strukturen an Hochschulen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Silke Launert vom 12. Januar 2026: Die Hochschulen liegen gemäß der föderalen Kompetenzverteilung in der Zuständigkeit der Länder. Dies umfasst auch die Aufgabe, institutionelle Forschungssicherheitsarchitekturen mit angemessenen Strukturen und Prozessen vorzuhalten und zu stärken. Der Bund beabsichtigt, die Nationale Plattform für Forschungssicherheit bis zum Jahr 2029 alleinig zu finanzieren. Darüberhinausgehende finanzielle Beiträge sind seitens des Bundes nicht geplant.

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