Umsetzungsstand der Nationalen Plattform für Forschungssicherheit und Sicherheitsanforderungen im deutschen Wissenschaftssystem
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Umsetzungsstand der Nationalen Plattform für Forschungssicherheit und Sicherheitsanforderungen im deutschen Wissenschaftssystem
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6448
21. Wahlperiode 11.06.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ayse Asar, Dr. Andrea Lübcke, Claudia Müller, Dr. Anja
Reinalter, Misbah Khan, Dr. Alaa Alhamwi, Dr. Sandra Detzer, Claudia Roth,
Dr. Konstantin von Notz und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Umsetzungsstand der Nationalen Plattform für Forschungssicherheit und
Sicherheitsanforderungen im deutschen Wissenschaftssystem
Am 20. Mai 2026 wurden in München zwei deutsche Staatsangehörige wegen
des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit für einen chinesischen
Nachrichtendienst festgenommen (www.generalbundesanwalt.de/SharedDocs/
Pressemitteilungen/DE/2026/Pressemitteilung-vom-20-05-2026.html). Nach
Angaben des Generalbundesanwalts sollen die Beschuldigten versucht haben,
wissenschaftliche Informationen über militärisch nutzbare Hochtechnologien
zu erlangen, insbesondere in den Bereichen Luft- und Raumfahrt, Informatik
und Künstliche Intelligenz. Dabei sollen sie gezielt ihre Identität und
Funktionen verschleiert haben, um Zugang zu Forschenden und sensiblen
Informationen zu erhalten. Obwohl das Bewusstsein für die Bedrohung durch
Wissenschaftsspionage bei Hochschulen und Forschungseinrichtungen in den
vergangenen Jahren zugenommen hat, macht der Fall konkrete Verwundbarkeiten im
deutschen Wissenschaftssystem sichtbar. Dies gilt insbesondere für Versuche
von Täuschung und Einflussnahme durch ausländische staatliche oder
staatsnahe Akteure. Es liegt im nationalen Interesse, Forschungsvorhaben und
Forschungsergebnisse wirksam vor ausländischer Einflussnahme und Spionage zu
schützen. Zugleich muss die Bundesregierung die Menschen im
Wissenschaftssystem besser vor solchen Risiken schützen und sie im Umgang mit
sicherheitsrelevanten Fragen gezielt unterstützen. Zum Themenkomplex
Forschungssicherheit und zur Gefahr der Wissenschaftsspionage hatten die
Fragestellerinnen und Fragesteller bereits mit der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/5117 Auskunft bei der Bundesregierung eingeholt (https://dip.bundest
ag.de/vorgang/forschungssicherheit-und-wissenschaftliche-kooperationen-mit-c
hina-und-koh%C3 ProzentA4renz-mit-neuen/332393). Der nun erneut
öffentlich bekannt gewordene mutmaßliche Fall chinesischer Wissenschaftsspionage
an deutschen Hochschulen und Forschungseinrichtungen unterstreicht die
Dringlichkeit und Aktualität des Themas. Aus Sicht der Fragestellerinnen und
Fragesteller muss davon ausgegangen werden, dass der bekannt gewordene Fall
lediglich einen Ausschnitt eines größeren Problems sichtbar macht. Die
Bundesregierung hat im Dezember 2025 gemeinsam mit den Ländern und der
Allianz der Wissenschaftsorganisationen ein Eckpunktepapier zur Einrichtung einer
Nationalen Plattform für Forschungssicherheit verabschiedet (www.bmftr.bun
d.de/SharedDocs/Downloads/DE/2025/25-eckpunkte-forschungssicherheit.pdf
?__blob=publicationFile&v=1). Dieses Eckpunktepapier enthält eine Roadmap
für die Umsetzung der Plattform. Demnach sollte ab Januar 2026 die
Feinkonzeptionierung und Vorbereitung der Plattform beginnen. Für das Jahr 2026 ist
zudem eine Konsultation im Nationalen Sicherheitsrat vorgesehen. Ab Herbst
2026 sollen die erste Sitzung des Lenkungsgremiums sowie das Soft Opening
der Servicestelle stattfinden. Ab Januar 2027 soll die Nationale Plattform für
Forschungssicherheit vollständig einsatzfähig sein.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem in der Vorbemerkung
der Fragesteller geschilderten mutmaßlichen Fall von
Wissenschaftsspionage aus dem Mai 2026 im Hinblick auf die aktuelle Bedrohungslage für
deutsche Hochschulen, Forschungseinrichtungen und forschungsnahe
Unternehmen?
2. Hat die Bundesregierung infolgedessen ihre Risikobewertung hinsichtlich
Wissenschaftsspionage, unerwünschtem Wissensabfluss und ausländischer
Einflussnahme im deutschen Wissenschaftssystem angepasst, wenn ja, in
welcher Weise, und wenn nein, aus welchen Gründen sieht sie hierfür
keinen Anlass?
3. Welche Auswirkungen hat der mutmaßliche Fall nach Einschätzung der
Bundesregierung auf die Wissenschaftsdiplomatie und die
wissenschaftlich-technologische Zusammenarbeit mit der Volksrepublik China,
insbesondere in sensiblen Forschungsfeldern wie Luft- und Raumfahrt,
Informatik, Künstliche Intelligenz, Quantentechnologien und Dual-Use-
Technologien, sowie auf bestehende wissenschaftliche Austausch- und
Kooperationsformate?
4. Sind der Bundesregierung über die bereits öffentlich bekannten, in den
Medien berichteten oder von Strafverfolgungsbehörden mitgeteilten Fälle
hinaus weitere Verdachtsfälle, Ermittlungsverfahren oder
sicherheitsrelevante Hinweise im Zusammenhang mit Wissenschaftsspionage,
unerwünschtem Wissensabfluss oder Einflussnahmeversuchen durch
ausländische staatliche oder staatsnahe Akteure im deutschen
Wissenschaftssystem bekannt, und wenn ja, in welchem Umfang und mit Bezug auf welche
Staaten?
5. Welche konkreten organisatorischen, administrativen und personellen
Maßnahmen hat das Bundesministerium für Forschung, Technologie und
Raumfahrt seit Januar 2026 zum Aufbau der Nationalen Plattform für
Forschungssicherheit ergriffen (bitte nach Maßnahmen, Zeitpunkten und
Zuständigkeiten aufschlüsseln)?
6. Hat das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
bei der Erarbeitung der Eckpunkte zur Stärkung der Forschungssicherheit
und zum Aufbau einer Nationalen Plattform für Forschungssicherheit
weitere Bundesministerien, Bundesbehörden, Landesbehörden oder
Sicherheitsbehörden einbezogen, wenn ja, welche Stellen wurden jeweils
einbezogen, und in welcher Form erfolgte deren Beteiligung?
7. Welche Bundesministerien, Bundes- oder Landesbehörden sowie
Sicherheitsbehörden sollen nach derzeitiger Planung neben den in den
Eckpunkten namentlich genannten Akteuren im Lenkungsgremium der Nationalen
Plattform für Forschungssicherheit vertreten sein oder dauerhaft in dessen
Arbeit eingebunden werden?
8. Wie viele Stellen sind für die Nationale Plattform für
Forschungssicherheit insgesamt vorgesehen, wie viele dieser Stellen sind aktuell besetzt
beziehungsweise ausgeschrieben, und welche Qualifikationsprofile sind für
diese Stellen vorgesehen?
9. Welches Budget ist für den Aufbau und Betrieb der Nationalen Plattform
für Forschungssicherheit im Haushaltsjahr 2026 vorgesehen, aus welchen
Haushaltstiteln wird dieses finanziert, und in welchem Umfang sind die
Mittel bereits verausgabt oder gebunden?
10. Welche konkreten Meilensteine mit welchen Zielterminen und
Zuständigkeiten müssen bis zum geplanten operativen Start im Herbst 2026 erreicht
werden, und welche dieser Meilensteine sind zum Zeitpunkt der
Beantwortung dieser Kleinen Anfrage bereits erfüllt?
11. Welche Bundes- und Landesbehörden sowie welche Organisationen der
Wissenschaft sind konkret in den Aufbau der Nationalen Plattform für
Forschungssicherheit eingebunden, und wie wird insbesondere die
interministerielle Zusammenarbeit gefördert, einschließlich der Einbindung
außenwissenschafts- und wissenschaftsdiplomatischer Expertise?
12. Welche konkreten Schutzwirkungen soll die Nationale Plattform für
Forschungssicherheit nach Auffassung der Bundesregierung entfalten, und
welche Risiken, insbesondere Täuschungsszenarien durch falsche
Identitäten oder vorgeschobene Kooperationen, kann sie ausdrücklich nicht
adressieren, ohne die Freiheit von Forschung und internationaler
wissenschaftlicher Zusammenarbeit unverhältnismäßig einzuschränken?
13. Inwiefern hält die Bundesregierung die geplante Nationale Plattform für
Forschungssicherheit für ausreichend, um auf systematische
Einflussnahmeversuche ausländischer staatlicher oder staatsnaher Akteure im
Wissenschaftsbereich zu reagieren?
14. Welche Ansätze zur Wahrung der Forschungssicherheit aus anderen
Staaten betrachtet die Bundesregierung beim Aufbau und bei der
Weiterentwicklung des deutschen Ansatzes im Bereich Forschungssicherheit als
Vorbilder, Vergleichs- und Referenzmodelle, etwa hinsichtlich
Meldepflichten, Transparenzanforderungen, Sicherheitsüberprüfungen oder
verbindlichen Risikoassessments?
15. Welche Mechanismen zur Überprüfung der Wirksamkeit der Nationalen
Plattform für Forschungssicherheit sind vorgesehen, etwa Evaluationen,
Indikatoren oder Berichtspflichten, und in welchen Zeitabständen sollen
diese erfolgen?
16. Plant die Bundesregierung die Einführung verbindlicher Meldepflichten
für Forschende und wissenschaftliche Einrichtungen bei verdächtigen
Kontaktaufnahmen oder Kooperationsangeboten durch ausländische
Akteure, und wenn nein, aus welchen Gründen wird darauf verzichtet?
17. Plant die Bundesregierung die Einführung eines Transparenzregisters für
Forschungsfinanzierungen durch ausländische Staaten, in denen die
Wissenschaftsfreiheit nicht gewahrt wird, beziehungsweise durch von ihnen
kontrollierte Institutionen, und welche Schlussfolgerungen zieht die
Bundesregierung aus dem in der Vorbemerkung der Fragestellenden
geschilderten Fall für die Ausgestaltung der Nationalen Plattform für
Forschungssicherheit?
18. Welche zusätzlichen Maßnahmen über die Nationale Plattform für
Forschungssicherheit hinaus wurden oder werden infolge dieses Falls geprüft
oder ergriffen, um Forschende und wissenschaftliche Einrichtungen besser
vor Täuschung, Ausforschung und Einflussnahme zu schützen?
19. Hat die Bundesregierung nach den Festnahmen den Austausch mit
betroffenen wissenschaftlichen Einrichtungen oder den betroffenen
Bundesländern gesucht, um strukturelle Schwachstellen zu identifizieren, und wenn
ja, mit welchen Ergebnissen?
20. Welche konkreten Schutzwirkungen soll die Nationale Plattform für
Forschungssicherheit nach Auffassung der Bundesregierung für
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler entfalten, insbesondere mit Blick auf
Sensibilisierung, Beratung, Unterstützung bei Risikoabwägungen sowie
den Umgang mit verdächtigen Kontaktaufnahmen, Täuschungsversuchen
oder Kooperationsangeboten?
21. Plant die Bundesregierung über den Aufbau der Nationalen Plattform für
Forschungssicherheit hinaus weitere Maßnahmen zum Schutz von
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern vor Einflussnahme durch
ausländische staatliche oder staatsnahe Akteure, wenn ja, welche Maßnahmen
sind geplant, und in welchem Zeitraum sollen diese umgesetzt werden?
22. Hält die Bundesregierung weiterhin daran fest, die Nationale Plattform für
Forschungssicherheit bis Herbst 2026 operativ zu starten, insbesondere
durch die erste Sitzung des Lenkungsgremiums und die Eröffnung der
Servicestelle im Herbst 2026, und wenn nein, welche konkreten
Verzögerungen, offenen Umsetzungsschritte oder Ressourcendefizite stehen dem
entgegen?
Berlin, den 8. Juni 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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