Umsetzungsstand der Nationalen Plattform für Forschungssicherheit und Sicherheitsanforderungen im deutschen Wissenschaftssystem (Antwort zu Drs. 21/6448)
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Umsetzungsstand der Nationalen Plattform für Forschungssicherheit und Sicherheitsanforderungen im deutschen Wissenschaftssystem (Antwort zu Drs. 21/6448)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6739
21. Wahlperiode 25.06.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ayse Asar, Dr. Andrea Lübcke, Claudia
Müller, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/6448 –
Umsetzungsstand der Nationalen Plattform für Forschungssicherheit und
Sicherheitsanforderungen im deutschen Wissenschaftssystem
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 20. Mai 2026 wurden in München zwei deutsche Staatsangehörige wegen
des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit für einen chinesischen
Nachrichtendienst festgenommen (www.generalbundesanwalt.de/SharedDocs/
Pressemitteilungen/DE/2026/Pressemitteilung-vom-20-05-2026.html). Nach
Angaben des Generalbundesanwalts sollen die Beschuldigten versucht haben,
wissenschaftliche Informationen über militärisch nutzbare Hochtechnologien
zu erlangen, insbesondere in den Bereichen Luft- und Raumfahrt, Informatik
und Künstliche Intelligenz. Dabei sollen sie gezielt ihre Identität und
Funktionen verschleiert haben, um Zugang zu Forschenden und sensiblen
Informationen zu erhalten. Obwohl das Bewusstsein für die Bedrohung durch
Wissenschaftsspionage bei Hochschulen und Forschungseinrichtungen in den
vergangenen Jahren zugenommen hat, macht der Fall konkrete Verwundbarkeiten im
deutschen Wissenschaftssystem sichtbar. Dies gilt insbesondere für Versuche
von Täuschung und Einflussnahme durch ausländische staatliche oder
staatsnahe Akteure. Es liegt im nationalen Interesse, Forschungsvorhaben und
Forschungsergebnisse wirksam vor ausländischer Einflussnahme und Spionage zu
schützen. Zugleich muss die Bundesregierung die Menschen im
Wissenschaftssystem besser vor solchen Risiken schützen und sie im Umgang mit
sicherheitsrelevanten Fragen gezielt unterstützen. Zum Themenkomplex
Forschungssicherheit und zur Gefahr der Wissenschaftsspionage hatten die
Fragestellerinnen und Fragesteller bereits mit der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/5117 Auskunft bei der Bundesregierung eingeholt (https://dip.b
undestag.de/vorgang/forschungssicherheit-und-wissenschaftliche-kooperation
en-mit-china-und-koh%C3 ProzentA4renz-mit-neuen/332393). Der nun erneut
öffentlich bekannt gewordene mutmaßliche Fall chinesischer
Wissenschaftsspionage an deutschen Hochschulen und Forschungseinrichtungen
unterstreicht die Dringlichkeit und Aktualität des Themas. Aus Sicht der
Fragestellerinnen und Fragesteller muss davon ausgegangen werden, dass der bekannt
gewordene Fall lediglich einen Ausschnitt eines größeren Problems sichtbar
macht. Die Bundesregierung hat im Dezember 2025 gemeinsam mit den
Ländern und der Allianz der Wissenschaftsorganisationen ein Eckpunktepapier
zur Einrichtung einer Nationalen Plattform für Forschungssicherheit
verabschiedet (www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/2025/25-eckpunkt
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und
Raumfahrt vom 25. Juni 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
e-forschungssicherheit.pdf?__blob=publicationFile&v=1). Dieses
Eckpunktepapier enthält eine Roadmap für die Umsetzung der Plattform. Demnach sollte
ab Januar 2026 die Feinkonzeptionierung und Vorbereitung der Plattform
beginnen. Für das Jahr 2026 ist zudem eine Konsultation im Nationalen
Sicherheitsrat vorgesehen. Ab Herbst 2026 sollen die erste Sitzung des
Lenkungsgremiums sowie das Soft Opening der Servicestelle stattfinden. Ab Januar
2027 soll die Nationale Plattform für Forschungssicherheit vollständig
einsatzfähig sein.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung misst der Stärkung der Forschungssicherheit hohe
Priorität bei. Sie ist im Koalitionsvertrag und der Hightech Agenda Deutschland
verankert. Um Forschungsaktivitäten, -kooperationen und -infrastrukturen besser
gegen Risiken abzusichern, muss die Forschungssicherheit in Deutschland und
Europa systematisch gestärkt werden. Zentral ist dabei die Einrichtung einer
Nationalen Plattform für Forschungssicherheit. Sie soll eine koordinierende
und integrierende Funktion übernehmen und die Wissenschaft dabei
unterstützen, Chancen und Risiken von Forschungsaktivitäten und -kooperationen
angemessen bewerten und abwägen sowie Risiken reduzieren zu können. Die
Nationale Plattform für Forschungssicherheit soll im Herbst des Jahres 2026 starten
und sich dann auch europäisch und international vernetzen.
Die Bunderegierung stellt fest, dass in den deutsch-chinesischen Beziehungen
die Elemente systemischer Rivalität durch Chinas Handlungen mittlerweile in
den Vordergrund gerückt sind. Die Bundesregierung kommentiert laufende
Ermittlungen des Generalbundesanwalts nicht; gleichzeitig nimmt sie die Risiken
jeglicher ausländischer Spionage in Deutschland, auch im Forschungs- und
Wissenschaftsbereich, sehr ernst. Des Weiteren wird auf den aktuellen
Verfassungsschutzbericht (dort S. 318) verwiesen.
1. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem in der
Vorbemerkung der Fragesteller geschilderten mutmaßlichen Fall von
Wissenschaftsspionage aus dem Mai 2026 im Hinblick auf die aktuelle
Bedrohungslage für deutsche Hochschulen, Forschungseinrichtungen und
forschungsnahe Unternehmen?
2. Hat die Bundesregierung infolgedessen ihre Risikobewertung
hinsichtlich Wissenschaftsspionage, unerwünschtem Wissensabfluss und
ausländischer Einflussnahme im deutschen Wissenschaftssystem angepasst,
wenn ja, in welcher Weise, und wenn nein, aus welchen Gründen sieht
sie hierfür keinen Anlass?
3. Welche Auswirkungen hat der mutmaßliche Fall nach Einschätzung der
Bundesregierung auf die Wissenschaftsdiplomatie und die
wissenschaftlich-technologische Zusammenarbeit mit der Volksrepublik China,
insbesondere in sensiblen Forschungsfeldern wie Luft- und Raumfahrt,
Informatik, Künstliche Intelligenz, Quantentechnologien und Dual-Use-
Technologien, sowie auf bestehende wissenschaftliche Austausch- und
Kooperationsformate?
4. Sind der Bundesregierung über die bereits öffentlich bekannten, in den
Medien berichteten oder von Strafverfolgungsbehörden mitgeteilten
Fälle hinaus weitere Verdachtsfälle, Ermittlungsverfahren oder
sicherheitsrelevante Hinweise im Zusammenhang mit Wissenschaftsspionage,
unerwünschtem Wissensabfluss oder Einflussnahmeversuchen durch
ausländische staatliche oder staatsnahe Akteure im deutschen
Wissenschaftssystem bekannt, und wenn ja, in welchem Umfang und mit Bezug auf
welche Staaten?
5. Welche konkreten organisatorischen, administrativen und personellen
Maßnahmen hat das Bundesministerium für Forschung, Technologie und
Raumfahrt seit Januar 2026 zum Aufbau der Nationalen Plattform für
Forschungssicherheit ergriffen (bitte nach Maßnahmen, Zeitpunkten und
Zuständigkeiten aufschlüsseln)?
6. Hat das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
bei der Erarbeitung der Eckpunkte zur Stärkung der
Forschungssicherheit und zum Aufbau einer Nationalen Plattform für
Forschungssicherheit weitere Bundesministerien, Bundesbehörden, Landesbehörden oder
Sicherheitsbehörden einbezogen, wenn ja, welche Stellen wurden jeweils
einbezogen, und in welcher Form erfolgte deren Beteiligung?
7. Welche Bundesministerien, Bundes- oder Landesbehörden sowie
Sicherheitsbehörden sollen nach derzeitiger Planung neben den in den
Eckpunkten namentlich genannten Akteuren im Lenkungsgremium der
Nationalen Plattform für Forschungssicherheit vertreten sein oder
dauerhaft in dessen Arbeit eingebunden werden?
8. Wie viele Stellen sind für die Nationale Plattform für
Forschungssicherheit insgesamt vorgesehen, wie viele dieser Stellen sind aktuell besetzt
beziehungsweise ausgeschrieben, und welche Qualifikationsprofile sind
für diese Stellen vorgesehen?
9. Welches Budget ist für den Aufbau und Betrieb der Nationalen Plattform
für Forschungssicherheit im Haushaltsjahr 2026 vorgesehen, aus welchen
Haushaltstiteln wird dieses finanziert, und in welchem Umfang sind die
Mittel bereits verausgabt oder gebunden?
10. Welche konkreten Meilensteine mit welchen Zielterminen und
Zuständigkeiten müssen bis zum geplanten operativen Start im Herbst 2026
erreicht werden, und welche dieser Meilensteine sind zum Zeitpunkt der
Beantwortung dieser Kleinen Anfrage bereits erfüllt?
11. Welche Bundes- und Landesbehörden sowie welche Organisationen der
Wissenschaft sind konkret in den Aufbau der Nationalen Plattform für
Forschungssicherheit eingebunden, und wie wird insbesondere die
interministerielle Zusammenarbeit gefördert, einschließlich der Einbindung
außenwissenschafts- und wissenschaftsdiplomatischer Expertise?
12. Welche konkreten Schutzwirkungen soll die Nationale Plattform für
Forschungssicherheit nach Auffassung der Bundesregierung entfalten, und
welche Risiken, insbesondere Täuschungsszenarien durch falsche
Identitäten oder vorgeschobene Kooperationen, kann sie ausdrücklich nicht
adressieren, ohne die Freiheit von Forschung und internationaler
wissenschaftlicher Zusammenarbeit unverhältnismäßig einzuschränken?
13. Inwiefern hält die Bundesregierung die geplante Nationale Plattform für
Forschungssicherheit für ausreichend, um auf systematische
Einflussnahmeversuche ausländischer staatlicher oder staatsnaher Akteure im
Wissenschaftsbereich zu reagieren?
14. Welche Ansätze zur Wahrung der Forschungssicherheit aus anderen
Staaten betrachtet die Bundesregierung beim Aufbau und bei der
Weiterentwicklung des deutschen Ansatzes im Bereich Forschungssicherheit als
Vorbilder, Vergleichs- und Referenzmodelle, etwa hinsichtlich
Meldepflichten, Transparenzanforderungen, Sicherheitsüberprüfungen oder
verbindlichen Risikoassessments?
15. Welche Mechanismen zur Überprüfung der Wirksamkeit der Nationalen
Plattform für Forschungssicherheit sind vorgesehen, etwa Evaluationen,
Indikatoren oder Berichtspflichten, und in welchen Zeitabständen sollen
diese erfolgen?
16. Plant die Bundesregierung die Einführung verbindlicher Meldepflichten
für Forschende und wissenschaftliche Einrichtungen bei verdächtigen
Kontaktaufnahmen oder Kooperationsangeboten durch ausländische
Akteure, und wenn nein, aus welchen Gründen wird darauf verzichtet?
17. Plant die Bundesregierung die Einführung eines Transparenzregisters für
Forschungsfinanzierungen durch ausländische Staaten, in denen die
Wissenschaftsfreiheit nicht gewahrt wird, beziehungsweise durch von ihnen
kontrollierte Institutionen, und welche Schlussfolgerungen zieht die
Bundesregierung aus dem in der Vorbemerkung der Fragestellenden
geschilderten Fall für die Ausgestaltung der Nationalen Plattform für
Forschungssicherheit?
18. Welche zusätzlichen Maßnahmen über die Nationale Plattform für
Forschungssicherheit hinaus wurden oder werden infolge dieses Falls
geprüft oder ergriffen, um Forschende und wissenschaftliche Einrichtungen
besser vor Täuschung, Ausforschung und Einflussnahme zu schützen?
19. Hat die Bundesregierung nach den Festnahmen den Austausch mit
betroffenen wissenschaftlichen Einrichtungen oder den betroffenen
Bundesländern gesucht, um strukturelle Schwachstellen zu identifizieren,
und wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
20. Welche konkreten Schutzwirkungen soll die Nationale Plattform für
Forschungssicherheit nach Auffassung der Bundesregierung für
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler entfalten, insbesondere mit Blick auf
Sensibilisierung, Beratung, Unterstützung bei Risikoabwägungen sowie
den Umgang mit verdächtigen Kontaktaufnahmen, Täuschungsversuchen
oder Kooperationsangeboten?
21. Plant die Bundesregierung über den Aufbau der Nationalen Plattform für
Forschungssicherheit hinaus weitere Maßnahmen zum Schutz von
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern vor Einflussnahme durch
ausländische staatliche oder staatsnahe Akteure, wenn ja, welche Maßnahmen
sind geplant, und in welchem Zeitraum sollen diese umgesetzt werden?
22. Hält die Bundesregierung weiterhin daran fest, die Nationale Plattform
für Forschungssicherheit bis Herbst 2026 operativ zu starten,
insbesondere durch die erste Sitzung des Lenkungsgremiums und die Eröffnung der
Servicestelle im Herbst 2026, und wenn nein, welche konkreten
Verzögerungen, offenen Umsetzungsschritte oder Ressourcendefizite stehen dem
entgegen?
Die Fragen 1 bis 22 werden gemeinsam beantwortet.
Die Antwort zu den Fragen 1 bis 22 der Kleinen Anfrage erfolgt eingestuft. Die
Einstufung als Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Nur
für den Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf nationale
Sicherheitsinteressen erforderlich. Nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift
des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen
Schutz von Verschlusssachen (Verschlusssachenanweisung, VSA) sind
Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der
Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein können,
entsprechend einzustufen.
Die eingestufte Antwort zu den Fragen 1 bis 22 wird dem Deutschen
Bundestag in einem separaten Schreiben zugeleitet.*
* Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im
Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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