Schriftliche Frage 68 von Ayse Asar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie gedenkt die Bundesregierung sicherzustellen, dass der Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken über 2028 hinaus dauerhaft verstetigt un…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 19. Mai 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt.
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Schriftliche Frage 68 von Ayse Asar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie gedenkt die Bundesregierung sicherzustellen, dass der Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken über 2028 hinaus dauerhaft verstetigt un…
Frage 68 (Ayse Asar, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Wie gedenkt die Bundesregierung sicherzustellen, dass der Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken über 2028 hinaus dauerhaft verstetigt und automatisch an Kostenentwicklungen sowie neue Ziele wie Entrepreneurship Education, Qualitätsoffensive Lehrerbildung und Digitalisierung/ Künstliche Intelligenz in der Hochschullehre angepasst wird, um Hochschulen langfristig verlässlich zu finanzieren?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Silke Launert vom 22. Mai 2025:
Der Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken wurde am 3. Mai 2019 von der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz und mit Beschluss der Regierungschefinnen und -chefs von Bund und Ländern am 6. Juni 2019 verabschiedet. Mit der Nachfolgevereinbarung des Hochschulpakts 2020 stellen Bund und Länder seit dem 1. Januar 2021 den staatlichen Hochschulen in Deutschland jährlich und zeitlich unbegrenzt zusätzliche Finanzmittel in erheblichem Umfang zur Verfügung. Das Bund-Länder- Programm hat zum Ziel, die Qualität von Studium und Lehre flächendeckend zu verbessern, gute Studienbedingungen in der Breite der deutschen Hochschullandschaft zu gewährleisten sowie die Studienkapazitäten in Deutschland bedarfsgerecht zu erhalten. In der Verwaltungsvereinbarung über den Zukunftsvertrag haben Bund und Länder ein Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung der Zielerreichung festgeschrieben. Gemäß § 8 der Bund-Länder-Vereinbarung beraten Bund und Länder im Jahr 2027 auf der Grundlage der Ergebnisse einer Evaluation durch den Wissenschaftsrat über inhaltliche und finanzielle Anpassungsbedarfe. Im Zuge dessen wird auch über ggf. vorzunehmende Anpassungen bei den Zielen, Teilzielen und Maßnahmen sowie über eine mögliche Weiterführung der Dynamisierung des Zukunftsvertrags beraten.
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