Schriftliche Frage 67 von Ayse Asar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass Bund und Länder künftig effizient und abgestimmt bei zentralen wissenschaftspolitischen Fra…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 15. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt.
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Schriftliche Frage 67 von Ayse Asar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass Bund und Länder künftig effizient und abgestimmt bei zentralen wissenschaftspolitischen Fra…
Frage 67 (Ayse Asar, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass Bund und Länder künftig effizient und abgestimmt bei zentralen wissenschaftspolitischen Fragen, wie sicherheitsrelevanter Forschung, der baulichen Sanierung sowie der Digitalisierung des Wissenschaftssystems, zusammenarbeiten, und bis wann ist mit einer verbindlichen Priorisierung und Aufgabenteilung zu rechnen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Silke Launert vom 18. September 2025:
In der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) behandeln Bund und Länder alle sie gemeinsam berührenden Fragen der wissenschaftsund forschungspolitischen Strategien, der Wissenschaftsförderung und des Wissenschaftssystems. Die GWK setzt hierzu auf dem fachlichen Austausch des GWK-Ausschusses und der Fach-Arbeitsgruppen auf. Als Gast nimmt das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) zudem partiell an den der Selbstkoordinierung der Länder dienenden Sitzungen der Wissenschaftsministerkonferenz der Länder teil und nutzt diese zum intensiven Austausch. Darüber hinaus existieren themenspezifische Austauschformate, um eine zielgerichtete, fachbezogene Abstimmung und Koordinierung zwischen Bund und Ländern sicherzustellen. Dies erfolgt jeweils vor dem Hintergrund der im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland angelegten Souveränität der Länder. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD hat die Bundesregierung eine Schnellbauinitiative von Bund und Ländern zur Modernisierung, energetischen Sanierung und digitalen Ertüchtigung von Hochschulen und Universitätskliniken, inklusive Mensen und Cafeterien als befristetes Investitionsprogramm angekündigt. Möglichen Vereinbarungen mit den Ländern zur Ausgestaltung und Beginn dieser Initiative kann nicht vorgegriffen werden. Das Programm Junges Wohnen des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen ist ein Sonderprogramm im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus, dessen Ziel die Förderung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende durch Neubau und Modernisierung ist. Seit dem Programmjahr 2023 stellt der Bund den für die soziale Wohnraumförderung zuständigen Ländern hierfür Finanzhilfen in Höhe von 500 Mio. Euro je Programmjahr zur Verfügung. Mit den Finanzhilfen des Bundes und den Eigenmitteln des jeweiligen Landes können vom Land entsprechende Förderprogramme zum Wohnheimbau und zur -modernisierung aufgelegt werden. Für die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern wird eine Verwaltungsvereinbarung abgeschlossen. Erste Priorisierungen sind durch das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG), das Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (Länder-und-Kommunalinfrastrukturfinanzierungsgesetz – LuKIFG) und durch den Regierungsentwurf zum Haushaltsgesetz erfolgt. Die Bundesregierung befindet sich zu den in Ihrer Frage genannten Themen zudem weiterhin in enger Abstimmung mit den Ländern.
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