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Schriftliche Frage 64 von Dr. Andrea Lübcke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wird die auf der Basis des KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetzes zwischen der Bundesregierung und dem Land Brandenburg vertragli…

dip / schriftliche_frage 12.01.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 12. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

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Schriftliche Frage 64 von Dr. Andrea Lübcke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wird die auf der Basis des KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetzes zwischen der Bundesregierung und dem Land Brandenburg vertragli… Frage 64 (Dr. Andrea Lübcke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wird die auf der Basis des KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetzes zwischen der Bundesregierung und dem Land Brandenburg vertraglich vereinbarte Unterstützung durch den Bund bei der Ausweitung zeitlicher Betreuungsbedarfe über acht Stunden hinaus mit dem Ablauf des Jahres 2025 enden, und wenn ja, was sind die Gründe dafür? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 12. Januar 2026: Über die Maßnahmen zur Umsetzung des KiTa-Qualitäts- und - Teilhabeverbesserungsgesetzes (KiQuTG) entscheiden die Länder im Rahmen der gesetzlichen Optionen jeweils selbst anhand ihrer individuellen Bedarfe und der Situation im jeweiligen Land. Die gewählten Maßnahmen werden in Verträgen mit dem Bund verabredet. Die Planungen des Landes Brandenburg für die Umsetzung des KiQuTG in den Jahren 2025 und 2026 können dem Handlungs- und Finanzierungskonzept 2025/2026 vom 1. Januar 2025 entnommen werden: www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/270640/e03670d8312ff644838859 4471e5ab4a/brandenburg-data.pdf. Für Informationen zu einzelnen Maßnahmen, die über die Angaben im Handlungs- und Finanzierungskonzept hinausgehen, wenden Sie sich bitte an das für Kindertagesbetreuung im Land Brandenburg zuständige Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.

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