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Widersprüche in der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik im Deutschen Fortschrittsbericht 2025 (Antwort zu Drs. 21/655)

dip / drucksache 11.07.2025 · WP 21 · 21/859 · Antwort · Original ↗

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Widersprüche in der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik im Deutschen Fortschrittsbericht 2025 (Antwort zu Drs. 21/655) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/859 21. Wahlperiode 11.07.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Ulrike Schielke-Ziesing, Robert Teske, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/655 – Widersprüche in der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik im Deutschen Fortschrittsbericht 2025 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Deutschen Fortschrittsbericht 2025 (Bundestagsdrucksache 21/62) werden Entwicklungen im Bereich Arbeitsmarkt und Sozialpolitik dargestellt, die aus Sicht der Fragesteller auf politische Fehlsteuerungen hinweisen. Trotz eines Höchststands bei der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ist die Arbeitslosenquote gestiegen. Der Beschäftigungszuwachs basiert nahezu ausschließlich auf ausländischen Arbeitskräften, während die Arbeitsproduktivität sowohl 2023 als auch im Jahr 2024 rückläufig war. Gleichzeitig steigen die Sozialausgaben, ohne dass eine klare Strategie zur Haushaltskonsolidierung erkennbar ist. Die Bundesregierung setzt weiterhin primär auf Migration zur Fachkräftesicherung, während innerstaatliche Erwerbspotenziale weitgehend unberücksichtigt bleiben. Vor diesem Hintergrund stellt sich aus Sicht der Fragesteller die Frage, inwieweit der anhaltende Produktivitätsrückgang mit einer Zuwanderung geringqualifizierter Arbeitskräfte (vgl. Migrationsmonitor Mai 2025, statistik.arbeits agentur.de/Statistikdaten/Detail/Aktuell/migrationsmonitor/migrationsmonito r/migrationsmonitor-d-0-xlsx.xlsx?__blob=publicationFile&v=1) bei gleichzeitiger Abwanderung gut qualifizierter Erwerbstätiger zusammenhängt (vgl. German Emigration and Remigration Panel Study [GERPS], www.bib.bun d.de/Publikation/2019/pdf/German-Emigration-and-Remigration-Panel-Study- GERPS.pdf?__blob=publicationFile&v=2). Die beabsichtigte Steigerung der gesamtwirtschaftlichen Leistungskraft durch Migration bleibt bislang aus, was in den Augen der Fragesteller grundlegende Zweifel an der Ausrichtung der Fachkräftestrategie der Bundesregierung begründet (vgl. Arbeitsproduktivität je Erwerbstätigenstunde, www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Grafi ken/Newsroom/2024/_Interaktiv/20241022-arbeitsproduktivitaet.html). In der zweiten Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales im Deutschen Bundestag am 4. Juni 2025 erfolgte eine Unterrichtung der Bundesregierung zum Deutschen Fortschrittsbericht 2025. Aus Sicht der Fragesteller blieben insbesondere die Fragen der Fraktion der AfD dabei unzureichend beantwortet. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 10. Juli 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Eine hohe Erwerbsbeteiligung sowie Erwerbstätigkeit sind essentiell zur Deckung des Fachkräftebedarfs, zur Wahrung des Wohlstandes, zur Vermeidung von Fachkräfteengpässen sowie zur finanziellen Stabilität der Sozialversicherungen. Die Anstrengungen zur Fachkräftesicherung haben dazu beigetragen, dass die Erwerbstätigenquote in Deutschland mit 81,3 Prozent im Jahr 2024 einen neuen Höchstwert erreicht hat und damit weit über dem EU-Durchschnitt von 75,8 Prozent liegt. Dies ist insbesondere auf die steigende Erwerbstätigkeit von Frauen und Älteren zurückzuführen, deren Erwerbstätigenquoten jeweils auf einem Höchststand liegen. Aufgrund des demografischen Wandels ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von Deutschen seit dem Jahr 2023 rückläufig. Bislang können die Fachkräfteeinwanderung sowie die Fortschritte bei der Arbeitsmarktintegration von Ausländerinnen und Ausländern in Deutschland diesen Rückgang ausgleichen. Daher ist der Anstieg der Beschäftigung in den letzten Jahren ausschließlich auf ausländische Beschäftigte zurückzuführen. Ohne die gestiegene Erwerbsbeteiligung von Frauen, Älteren sowie den Anstieg der Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern wäre die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Deutschland bereits seit mehreren Jahren stark rückläufig. Im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gerichtete Fragen von Seiten der Fraktionen werden im Regelfall während der Sitzung beantwortet. Sollte dies im Einzelfall nicht möglich sein, weil weitere Informationen eingeholt werden müssen, erfolgt üblicherweise eine ergänzende Beantwortung im Nachgang schriftlich.  1. Welche konkreten Ursachen sieht die Bundesregierung für die Tatsache, dass die Arbeitslosenquote im Jahr 2024 auf 6 Prozent gestiegen ist, obwohl die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen einen Höchststand erreicht hat (vgl. Bundestagsdrucksache 21/62, S. 10)? Der Anstieg der Arbeitslosenquote zwischen 2022 und 2024 um 0,7 Prozentpunkte auf 6 Prozent im Jahr 2024 ist insbesondere auf die schwache wirtschaftliche Entwicklung in diesem Zeitraum und die damit verbundene gesunkene Arbeitskräftenachfrage zurückzuführen. So fällt der Anstieg der Arbeitslosigkeit in der konjunkturnäheren Arbeitslosenversicherung (Drittes Buch Sozialgesetzbuch) mit rund 21 Prozent zwischen 2022 und 2024 deutlich stärker aus als in der Grundsicherung für Arbeitsuchende mit rund 12 Prozent (Zweites Buch Sozialgesetzbuch). Auch aufgrund der schwachen Konjunktur ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in mehreren Branchen wie dem Verarbeitenden Gewerbe, dem Handel und der Arbeitnehmerüberlassung zuletzt gesunken. Andere Branchen mit einem weiterhin hohen Arbeitskräftebedarf bspw. aufgrund des demografischen Wandels wie Heime, Sozialwesen und Gesundheitswesen haben hingegen Beschäftigung aufgebaut. Des Weiteren wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  2. Wie verteilt sich der Anstieg der Arbeitslosigkeit im Jahr 2024 auf die jeweiligen Altersgruppen (15 bis unter 25 Jahre, 25 bis unter 50 Jahre, 50 bis unter 55 Jahre und 55 bis 67 Jahre), Berufsabschlüsse (ohne Berufsabschluss, betriebliche bzw. schulische Berufsausbildung, akademischer Abschluss), Staatsangehörigkeiten (Deutsche, Ausländer, EU-Staaten, Top-8-Asylherkunftsstaaten, Ukraine) und Bundesländer (bitte nach Bund sowie nach jeweiligem Bundesland ausweisen; vgl. Bundestagsdrucksache 21/62, S. 10)? Im Jahr 2024 lag der Bestand der Arbeitslosen im Jahresdurchschnitt bei rund 2,79 Millionen, rund 178 000 bzw. 6,8 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Arbeitslosenzahlen nach Altersgruppen haben sich zwischen 2023 und 2024 wie folgt entwickelt: Die Arbeitslosigkeit der unter 25-Jährigen ist um rund 24 000 bzw. 10,6 Prozent gestiegen, bei den 25- bis unter 50-Jährigen um rund 97 000 bzw. 6,5 Prozent, bei den 50- bis unter 55-Jährigen um rund 3 000 bzw. 1,2 Prozent und bei den 55- bis unter 67-Jährigen um rund 54 000 bzw. 8,6 Prozent. Weitere Informationen können der Tabelle 1 im Anhang* entnommen werden.  3. Welche Programme zur Arbeitsmarktintegration von Langzeitarbeitslosen, Geringqualifizierten und Personen über 55 Jahre plant die Bundesregierung, ggf. in der aktuellen Legislatur umzusetzen, und wie bewertet sie die entsprechenden Programme der Vorgängerregierung, die im Jahr 2024 neu aufgelegt oder reformiert wurden, wie beispielsweise den „Job- Turbo zur Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten“? Die Bundesregierung plant in der aktuellen Legislaturperiode eine Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende gemäß den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien. Spezielle Regelungen, die ausschließlich die Gruppe der Langzeitarbeitslosen, Geringqualifizierten oder Personen über 55 Jahren adressieren, sind in diesem Zusammenhang nicht vorgesehen. Im Koalitionsvertrag für diese Legislaturperiode ist festgehalten: „Wir werden die schnelle und nachhaltige Integration Geflüchteter in den Arbeitsmarkt mit einer Verbindung aus früherer Arbeitserfahrung, berufsbegleitendem Spracherwerb und berufsbegleitender Weiterbildung/Qualifizierung dauerhaft voranbringen.“ (Zeilen 439 ff.). Genau dies ist der Ansatz des erfolgreichen Aktionsplans zur Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten (Job-Turbo), der seit Oktober 2023 als gemeinsame Initiative der Bundesregierung und der Bundesagentur für Arbeit umgesetzt und von den Ländern, Kommunen, den Sozialpartnern, der Wirtschaft sowie von Organisationen und Initiativen der Zivilgesellschaft mitgetragen wird. Das gesamte Beschäftigungswachstum in Deutschland ist derzeit auf die Zielgruppe des Job-Turbos zurückzuführen. Das zeigt: Der Job-Turbo wirkt.  4. Wie bewertet die Bundesregierung, dass seit 2023 der Beschäftigungsausbau nahezu ausschließlich auf ausländische Arbeitskräfte zurückzuführen ist, vor dem Hintergrund der Resilienz des deutschen Arbeitsmarkts? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. * Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/859 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.  5. Wie hoch ist der Anteil von Zuwanderern im Bereich einfacher Tätigkeiten, und wie bewertet die Bundesregierung mögliche Verdrängungseffekte für deutsche Arbeitnehmer mit niedriger Qualifikation? Im Dezember 2024 waren im Gesamtbestand rund 5,58 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Helfertätigkeiten, darunter rund 2 Millionen bzw. 36 Prozent mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit. Weitere Informationen können der Tabelle 2 im Anhang* entnommen werden. Im Bereich der Erwerbsmigration aus Drittstaaten sorgt das weitgehende Zustimmungserfordernis durch die Bundesagentur für Arbeit dafür, dass vergleichbare Beschäftigungsbedingungen eingehalten und inländische Beschäftigte nicht durch vermeintlich günstigere ausländische Beschäftigte verdrängt werden.  6. Welche Auswirkungen für die deutschen Sozialsysteme sieht die Bundesregierung durch den hohen Anteil von Migranten in einfachen Tätigkeiten (vgl. Bundestagsdrucksache 20/13630, S. 19 f.)? Die Beiträge aller Beschäftigten tragen zur Finanzierung der deutschen Sozialsysteme bei, spiegelbildlich erhalten die Beschäftigten Leistungsansprüche in den Systemen der sozialen Sicherung. Einfache Tätigkeiten sind für deutsche und ausländische Beschäftigte gleichermaßen häufig unterdurchschnittlich entlohnt und gehen mit einem erhöhten Arbeitslosigkeitsrisiko einher. Es zählt zu den wichtigsten arbeitsmarktpolitischen Zielen der Bundesregierung, Rahmenbedingungen zu schaffen, in denen alle Beschäftigten unabhängig von ihrer Herkunft ihre Potenziale bestmöglich entfalten können, um gute und angemessen entlohnte Arbeit zu finden.  7. Welche zusätzlichen Bundesmittel wurden in den Jahren 2023 und 2024 für Maßnahmen zur sprachlichen, sozialen und beruflichen Integration von Zugewanderten (einschließlich Unterbringung und Betreuung) ggf. aufgewendet (bitte nach jeweiligem Jahr differenzieren sowie nach Ressorts und Förderinstrumenten gliedern)? Da sich die Frage auf „zusätzliche“ Bundesmittel bezieht, werden gesetzlich verankerte Maßnahmen (z. B. Integrations- und Berufssprachkurse) im Folgenden nicht berücksichtigt, und es wird nur auf Förderprogramme eingegangen. Maßnahmen der beruflichen Integration durch die mit Bundesmitteln ko- finanzierten ESF‑Plus Programme „IQ – Integration durch Qualifizierung“ und „MY TURN – Frauen mit Migrationserfahrung starten durch“ sowie das Bundesprogramm „Unsere Arbeit: unsere Vielfalt. Initiative für betriebliche Demokratiekompetenz“ (BDK) für die Jahre 2023 und 2024 können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden (Ist-Ausgaben nach einzelnen Haushaltsjahren von 2023 und 2024 in Tsd. Euro). Jahr IQ/MY TURN/BDK in Tsd Euro 2023 51.576 2024 51.303 Darüber hinaus werden von der Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung (GSUB) und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft Bahn-See (DRV KBS) Förderprogramme mit Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit und * Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/859 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Soziales umgesetzt. Die Ist-Ausgaben für diese Förderprogramme für das Jahr 2024 können der folgenden Tabelle entnommen werden. Jahr GSUB DRV KBS* 2024 rd. 31 Mio. Euro rd. 161 Mio. Euro * Davon ESF-Mittel für 2024 rund. 81,6 Mio. Euro. Die Ausgaben für die Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte nach § 45 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) und § 9 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) für die Jahre 2023 und 2024 können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. 0603 684 13 Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte Haushaltsjahr Mittelabfluss 2023 81 277 140 Euro 2024 77 282 434 Euro Die Ausgaben zur Förderung von Maßnahmen zur Integration von Zugewanderten und Spätaussiedlern nach § 45 AufenthG und § 9 BVFG für die Jahre 2023 und 2024 können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. 0603 684 14 Förderung von Maßnahmen zur Integration von Zugewanderten und Spätaussiedlern Haushaltsjahr Mittelabfluss 2023 67 846 962 Euro 2024 57 431 451 Euro In den Jahren 2023 und 2024 stand im Kapitel 0413 der Titel 531 01 „Integrationspolitische Maßnahmen“ zur Verfügung. Die Ist-Ausgaben lagen bei 4 210 033 Euro im Jahr 2023 und 5 905 311 Euro im Jahr 2024. Als Förderinstrument wurden Projektförderungen gemäß den §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung bewilligt.  8. Wie erklärt die Bundesregierung den anhaltenden Rückgang der gesamtwirtschaftlichen Arbeitsproduktivität in den Jahren 2023 und 2024, obwohl die Zahl der Erwerbstätigen zunahm und gezielte Maßnahmen zur Fachkräfteeinwanderung eingeleitet wurden, und welchen Einfluss misst sie dabei der Zuwanderung geringqualifizierter Arbeitskräfte sowie der Auswanderung hochqualifizierter Erwerbstätiger bei (vgl. Tabelle 5 auf Bundestagsdrucksache 21/62, S. 33)? Trotz der wirtschaftlichen Stagnation in den Jahren 2023/2024 infolge der Nachwirkungen der Energiepreiskrise und der andauernden geopolitischen Konflikte entwickelte sich der Arbeitsmarkt insgesamt recht robust und erreichte im Jahr 2024 sogar einen historischen Höchststand bei der Erwerbstätigenzahl. Diese gegenläufige Entwicklung beim Bruttoinlandsprodukt (BIP) und der Erwerbstätigenzahl schlug sich entsprechend in einer rückläufigen Arbeitsproduktivität (BIP je Erwerbstätigen) nieder. Der gleiche Trend zeigt sich etwas weniger stark ausgeprägt auch im BIP je Erwerbstätigenstunde. Der Zuwachs bei der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung wird seit Jahresbeginn 2023 ausschließlich durch ausländische Arbeitskräfte getragen. Per Saldo scheiden demographisch bedingt mehr deutsche Staatsangehörige aus dem Arbeitsmarkt aus als in den Arbeitsmarkt eintreten. Ohne die zunehmende Beschäftigung von Migrantinnen und Migranten wären die ohnehin bestehenden Engpässe auf dem deutschen Arbeitsmarkt in vielen Bereichen noch ausgeprägter und würden zu einer stärkeren Dämpfung der gesamtwirtschaftlichen Wertschöpfung führen. Vor allem in Engpassberufen in der Gastronomie, im Baugewerbe und Transport und Logistik ist der Anteil ausländischer Beschäftigter überdurchschnittlich hoch.  9. Welche fünf Berufe oder Qualifikationsbereiche haben nach Kenntnis der Bundesregierung den größten Anteil an der Zuwanderung seit 2023, und wie steht dies im Verhältnis zu den angeblichen Fachkräfteengpässen in systemrelevanten Branchen wie Pflege, Handwerk oder IT? Im Dezember 2024 lag der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit ausländischer Staatsangehörigkeit am höchsten in folgenden Berufen: Reinigung (46 Prozent), Lebensmittel- u. Genussmittelherstellung (43 Prozent), Speisenzubereitung (42 Prozent), Gastronomie (40 Prozent) und Hochbau (35 Prozent). Weitere Informationen können der Tabelle 3 im Anhang* entnommen werden. Im Dezember 2024 waren im Bestand rund 335 000 bzw. 19 Prozent sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit ausländischer Staatsangehörigkeit in Pflegeberufen tätig, rund 43 000 mehr als im Vorjahr; in Handwerksberufen waren 563 000 bzw. 16,5 Prozent sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit (+23 000 gegenüber Vorjahr); in den Informatik- und anderen IKT‑Berufen waren rund 168 000 bzw. 14,6 Prozent sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit tätig, 6 500 mehr als im Vorjahr. Weitere Informationen können der Tabelle 4 im Anhang* entnommen werden. 10. Welche politischen Maßnahmen plant die Bundesregierung ggf., um die Produktivität durch Automatisierung, Digitalisierung und Investitionsförderung zu steigern, unabhängig vom Beschäftigungsaufwuchs? Zu den Maßnahmen, die die Bundesregierung zur Steigerung der Produktivität durch Automatisierung, Digitalisierung und Investitionsförderung plant, gehören u. a. die Einführung einer degressiven Abschreibung von 30 Prozent auf Ausrüstungsinvestitionen, eine Senkung der Körperschaftssteuer ab dem Jahr 2028 sowie die Schaffung eines Deutschlandfonds für die gezielte Finanzierung von Investitionen in die Innovationskraft der deutschen Wirtschaft. Darüber hinaus hat sich die Bundesregierung zahlreiche Maßnahmen zur Stärkung des digitalen Ökosystems und zur Entwicklung und Anwendung digitaler Technologien in Deutschland vorgenommen. Diese betreffen u. a. die Stärkung von Investitionen in die Cloud- und KI-Infrastruktur, die Ansiedlung mindestens einer KI-Gigafabrik in Deutschland, die Stärkung der Datennutzung, die Unterstützung des Transfers von Künstlicher Intelligenz (KI) in neue Geschäftsmodelle und konkrete Anwendungsfelder sowie die Schaffung innovationsfreundlicher rechtlicher Rahmenbedingungen. Digitalisierung und die Anwendung digitaler Innovationen soll insbesondere auch die Verwaltung leistungsfähiger und nutzendenzentriert machen. Dazu setzt die Bundesregierung u. a. auf eine Ende-zu-Ende-Digitalisierung, digitaltaugliche Gesetze, einen interoperablen und europäisch anschlussfähigen souveränen Deutschland-Stack, der KI, Cloud-Dienste sowie Basiskomponenten integriert, und die umfassende Nutzung von KI und Automatisierung. * Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/859 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. 11. Wie hoch waren die Gesamtausgaben der Bundesagentur für Arbeit und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für Förderprogramme im Jahr 2024, und wie wurden diese mit dem Ziel der Haushaltskonsolidierung in Einklang gebracht (vgl. Bundestagsdrucksache 21/62, S. 12 ff.)? Die Bundesagentur für Arbeit führt keine Förderprogramme mit Beitragsmitteln aus dem BA-Haushalt durch. Die Gesamtausgaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für Förderprogramme im Jahr 2024 betrugen rund 226,6 Mio. Euro. Förderprogramme spielen eine wichtige Rolle bei der Unterstützung von sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen oder wissenschaftlichen Aktivitäten. Sie können dazu beitragen, Innovationen zu fördern, Arbeitsplätze zu schaffen, Bildungsinitiativen zu unterstützen, Umweltprojekte umzusetzen oder soziale Projekte zu finanzieren und können dadurch mittelbar zur Haushaltskonsolidierung beitragen. 12. Welche Evaluierungen liegen der Bundesregierung zur Wirksamkeit des Bürgergeldes, des KiTa-Qualitätsgesetzes und des Qualifizierungsgeldes vor, und wie hoch waren die jährlichen Kosten dieser Programme in den Jahren 2023 und 2024 (vgl. Bundestagsdrucksache 21/62, S. 19 ff.)? Der Bundesregierung liegen erste Befunde aus der Evaluation des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zum Bürgergeld vor. Diese können auf der Internetseite des IAB unter https://iab-forum.de/die-grundsicherung-nac h-der-buergergeld-reform-erste-antworten-aber-noch-viele-offene-fragen/ abgerufen werden. Vertiefte Analysen zur Umsetzung und Wirkung des Bürgergeld-Gesetzes aus der Evaluation des IAB werden, wie vom Deutschen Bundestag beschlossen, im Jahr 2026 vorliegen. Das Qualifizierungsgeld wird im Rahmen der Evaluation des Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung vom IAB untersucht. Ergebnisse werden Ende des Jahres 2029 vorliegen. Das 2019 in Kraft getretene KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG) sieht in § 6 Absatz 3 KiQuTG eine Evaluation der Wirksamkeit des Gesetzes vor und verpflichtet die Bundesregierung, erstmalig zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes dem Deutschen Bundestag über die Ergebnisse der Evaluation zu berichten. In Umsetzung dieser Pflicht hat die Bundesregierung dem Bundestag zwei Evaluationsberichte vorgelegt, einen ersten Bericht am 22. September 2021 und einen zweiten Bericht mit den abschließenden Ergebnissen aus der Evaluation am 13. Juli 2023. Die Ergebnisse der Evaluation waren die Grundlage für die Weiterentwicklung des KiQuTG im Rahmen des Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (KiTa-Qualitätsgesetz) zum 1. Januar 2023 sowie im Rahmen des Dritten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung zum 1. Januar 2025. Durch das KiTa-Qualitätsgesetz wurden den Ländern für die Jahre 2023 und 2024 über eine Änderung der vertikalen Umsatzsteuerverteilung zum Ausgleich der Belastungen durch das KiQuTG und die Umsetzung von § 90 Absatz 3 und 4 des Achten Buches Sozialgesetzbuch in diesen Jahren Mittel zur Verfügung gestellt. Durch eine diesbezügliche Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) wurden der Umsatzsteueranteil des Bundes für das Jahr 2023 um 1 884 Mio. Euro und für das Jahr 2024 um 1 993 Mio. Euro verringert und der Umsatzsteueranteil der Länder in diesen Jahren entsprechend um diese Beträge erhöht. 13. Wie begründet die Bundesregierung ihre Strategie, den Fachkräftebedarf vorrangig über Migration zu decken, anstatt inländische Erwerbspotenziale durch Weiterbildung, Qualifizierung und steuerliche Anreize zu heben (vgl. Bundestagsdrucksache 21/62, S. 22 ff.)? Auf Bundestagsdrucksache 21/62 wurden unter der Überschrift „5.1.3. Fachkräfteengpässen entgegenwirken und Arbeitsproduktivität stärken“ verschiedene Maßnahmen genannt, darunter als eines von fünf Handlungsfeldern die Erwerbsmigration. Die weiteren vier Handlungsfelder adressieren 1) eine zeitgemäße Ausbildung, 2) die gezielte Weiterbildung, 3) Arbeitspotenziale wirksamer zu nutzen und die Erwerbsbeteiligung zu erhöhen sowie 4) die Arbeitsqualität und -kultur zu verbessern. Alle dort aufgeführten Maßnahmen können insgesamt dazu beitragen, das inländische Arbeitskräftepotenzial besser zu nutzen. In der Fachkräftestrategie der Bundesregierung stehen diese Handlungsfelder zur Fachkräftesicherung gleichrangig nebeneinander, da allein die Nutzung der inländischen Potenziale in den nächsten Jahren nicht ausreichen wird, um das insgesamt abnehmende Arbeitskräftepotenzial auszugleichen. Die Bundesregierung wird gemäß dem Koalitionsvertrag diese Fachkräftestrategie in der laufenden Legislaturperiode mit den Ländern weiterentwickeln. 14. Wie viele Maßnahmen zur Steigerung der Erwerbsbeteiligung von Müttern, Menschen mit Behinderungen und älteren Arbeitnehmern hat die Bundesregierung seit 2023 ggf. initiiert, und welche Effekte wurden dadurch erzielt? Die Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) – vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert und sozialpartnerschaftlich getragen – leistet seit dem Jahr 2002 einen wichtigen Beitrag zur Förderung der Erwerbsbeteiligung u. a. von Müttern, Menschen mit Behinderungen und älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Betriebe und Organisationen werden dabei unterstützt, moderne, inklusive und familienfreundliche wie auch gesunde und motivierende Arbeitsbedingungen für Beschäftigte jeden Alters zu schaffen. Auch für Menschen mit Behinderungen werden Arbeitgebern praxisnahe Impulse gegeben, wie sie die Inklusion und Teilhabe am Arbeitsleben besser gestalten können. Alle Beschäftigten profitieren gleichermaßen, wenn es um eine wertschätzende Unternehmenskultur, Zugang zu einem betrieblichen Gesundheitsmanagement, flexible Arbeitszeiten und passende Weiterbildungsangebote geht. Die INQA bietet dafür praxisnahe Angebote wie INQA-Coaching, Tools, Leitfäden, Praxisbeispiele, Impulse und praxiserprobte Ansätze bis hin zur strategischen Begleitung von Betrieben. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, strukturelle Barrieren am Arbeitsmarkt abzubauen und die Erwerbsbeteiligung bislang unterrepräsentierter Gruppen nachhaltig zu erhöhen. Mit dem Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts (Bundesgesetzblatt: BGBl. 2023 I Nr. 146) wurden verschiedene gesetzlichen Änderungen beschlossen, die darauf abzielen, mehr Menschen mit Behinderungen in Arbeit zu bringen und zu halten. Dazu tragen unter anderem die Erhöhung der Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber, die trotz Beschäftigungspflicht keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen („Vierte Stufe der Ausgleichsabgabe“), die Einführung einer Genehmigungsfiktion für Anspruchsleistungen des Integrationsamtes, die Aufhebung der Deckelung für den Lohnkostenzuschuss beim Budget für Arbeit und die Aufnahme des Jobcoachings in den Leistungskatalog des § 49 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch bei. Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern und Müttern und Vätern die Erwerbsaufnahme und Ausweitung des Erwerbsumfangs zu ermöglichen, wurde im Jahr 2021 ein Gesetz zur Ganztagsbetreuung von Kindern im Grundschulalter verabschiedet. Mit dem Gesetz wird ab dem Schuljahr 2026/2027 schrittweise ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter in den Klassen 1 bis 4 eingeführt. Der Bund unterstützt die Länder mit insgesamt 3,5 Mrd. Euro an Finanzhilfen für Investitionen in den dafür notwendigen Infrastrukturausbau. Auch Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der Bildungs- und Betreuungsangebote tragen zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei und setzen somit gerade für Mütter Anreize, eine Berufstätigkeit aufzunehmen oder auszuweiten. Der Bund unterstützt die Länder deshalb durch die Fortsetzung und Weiterentwicklung des KiTa‑Qualitätsgesetzes bei Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung und stellt in diesem Zusammenhang in den Jahren 2025 und 2026 insgesamt rund 4 Mrd. Euro bereit. 15. Welche Maßnahmen trifft die Bundesregierung ggf., um sicherzustellen, dass der Versuch, den Fachkräftebedarf unter anderem durch Migration zu decken, nicht mit der Integrationsfähigkeit der Gesellschaft, dem sozialen Frieden und der gesellschaftlichen Akzeptanz in Konflikt gerät? Im Bereich der Erwerbsmigration aus Drittstaaten sorgt das weitgehende Zustimmungserfordernis durch die Bundesagentur für Arbeit dafür, dass vergleichbare Beschäftigungsbedingungen eingehalten und inländische Beschäftigte nicht durch vermeintlich günstigere ausländische Beschäftigte verdrängt werden. Das Integrationsklima am Arbeitsmarkt wird, wie repräsentative Auswertungen belegen, als weitgehend positiv wahrgenommen. Eine in das Integrationsbarometer (www.svr-migration.de/publikationen/barometer/integrationsbarometer-2 024/) des Sachverständigenrats für Integration und Migration integrierte Studie zur Akzeptanz von Geflüchteten in der deutschen Bevölkerung zeigt hohe Unterstützungsbereitschaft insbesondere für die Gruppe der von Flucht politischer Verfolgung oder Krieg betroffenen Menschen. Deutschland und Bundesländer (Gebietsstand Juni 2025) Ausgewählte Berichtsjahre; Jahresdurchschnitte abs. in % 1 2 3 4 Insgesamt 2.608.672 2.787.112 178.441 6,8 dar unter 25 Jahre 229.312 253.611 24.299 10,6 25 bis unter 50 Jahre 1.490.958 1.588.135 97.177 6,5 50 bis unter 55 Jahre 260.913 263.926 3.013 1,2 55 bis unter 67 Jahre 627.198 681.204 54.006 8,6 dar. ohne abgeschlossene Berufsausbildung 1.453.950 1.530.278 76.329 5,2 Betriebliche/schulische Ausbildung 878.518 944.434 65.916 7,5 Akademische Ausbildung 242.588 289.685 47.097 19,4 dar. Deutsche 1.641.434 1.746.195 104.761 6,4 Ausländer 967.226 1.040.907 73.681 7,6 dar. Ukrainer 196.186 205.489 9.303 4,7 Asylherkunftsländer (Top 8) ¹⁾ 267.717 290.009 22.292 8,3 EU ohne Deutschland 209.485 230.775 21.289 10,2 Insgesamt 87.757 92.493 4.736 5,4 dar unter 25 Jahre 8.565 9.359 794 9,3 25 bis unter 50 Jahre 49.547 51.997 2.450 4,9 50 bis unter 55 Jahre 8.724 8.646 -78 -0,9 55 bis unter 67 Jahre 20.918 22.487 1.569 7,5 dar. ohne abgeschlossene Berufsausbildung 50.548 52.061 1.513 3,0 Betriebliche/schulische Ausbildung 29.738 31.721 1.983 6,7 Akademische Ausbildung 7.023 8.271 1.249 17,8 dar. Deutsche 60.067 62.997 2.930 4,9 Ausländer 27.690 29.496 1.806 6,5 dar. Ukrainer 6.333 6.940 608 9,6 Asylherkunftsländer (Top 8) ¹⁾ 10.631 11.202 571 5,4 EU ohne Deutschland 4.420 4.735 315 7,1 Insgesamt 80.806 88.471 7.666 9,5 dar unter 25 Jahre 5.895 6.621 726 12,3 25 bis unter 50 Jahre 51.017 55.850 4.833 9,5 50 bis unter 55 Jahre 8.025 8.334 309 3,8 55 bis unter 67 Jahre 15.869 17.667 1.798 11,3 dar. ohne abgeschlossene Berufsausbildung 47.076 50.329 3.253 6,9 Betriebliche/schulische Ausbildung 21.930 23.916 1.986 9,1 Akademische Ausbildung 11.789 14.218 2.429 20,6 dar. Deutsche 47.429 52.067 4.639 9,8 Ausländer 33.377 36.404 3.027 9,1 dar. Ukrainer 5.714 6.346 632 11,1 Asylherkunftsländer (Top 8) ¹⁾ 10.621 11.531 910 8,6 EU ohne Deutschland 6.290 6.744 454 7,2 Insgesamt 251.873 263.090 11.217 4,5 dar unter 25 Jahre 24.215 25.886 1.671 6,9 25 bis unter 50 Jahre 143.236 148.784 5.548 3,9 50 bis unter 55 Jahre 25.279 24.868 -411 -1,6 55 bis unter 67 Jahre 59.126 63.538 4.412 7,5 dar. ohne abgeschlossene Berufsausbildung 149.163 153.924 4.761 3,2 Betriebliche/schulische Ausbildung 80.010 85.193 5.183 6,5 Akademische Ausbildung 18.835 21.700 2.865 15,2 dar. Deutsche 161.217 170.937 9.720 6,0 Ausländer 90.651 92.152 1.500 1,7 dar. Ukrainer 21.659 19.369 -2.289 -10,6 Asylherkunftsländer (Top 8) ¹⁾ 29.579 30.421 842 2,8 EU ohne Deutschland 15.642 17.091 1.449 9,3 Tabelle 1: Bestand an Arbeitslosen Region Merkmale 2023 2024 Veränderung zum Vorjahr Deutschland Schleswig-Holstein Hamburg Niedersachsen Deutschland und Bundesländer (Gebietsstand Juni 2025) Ausgewählte Berichtsjahre; Jahresdurchschnitte abs. in % 1 2 3 4 Tabelle 1: Bestand an Arbeitslosen Region Merkmale 2023 2024 Veränderung zum Vorjahr Insgesamt 39.050 41.116 2.066 5,3 dar unter 25 Jahre 3.341 3.611 270 8,1 25 bis unter 50 Jahre 24.176 24.967 792 3,3 50 bis unter 55 Jahre 4.129 4.088 -42 -1,0 55 bis unter 67 Jahre 7.405 8.450 1.045 14,1 dar. ohne abgeschlossene Berufsausbildung 26.707 27.595 889 3,3 Betriebliche/schulische Ausbildung 9.091 9.744 653 7,2 Akademische Ausbildung 3.251 3.774 523 16,1 dar. Deutsche 21.128 22.391 1.263 6,0 Ausländer 17.922 18.725 803 4,5 dar. Ukrainer 2.165 2.325 160 7,4 Asylherkunftsländer (Top 8) ¹⁾ 6.158 6.201 43 0,7 EU ohne Deutschland 2.862 3.050 188 6,6 Insgesamt 710.175 749.712 39.537 5,6 dar unter 25 Jahre 59.458 64.544 5.087 8,6 25 bis unter 50 Jahre 414.074 432.542 18.468 4,5 50 bis unter 55 Jahre 75.213 75.591 378 0,5 55 bis unter 67 Jahre 161.324 176.955 15.632 9,7 dar. ohne abgeschlossene Berufsausbildung 446.699 466.343 19.644 4,4 Betriebliche/schulische Ausbildung 201.076 216.008 14.932 7,4 Akademische Ausbildung 50.897 60.589 9.692 19,0 dar. Deutsche 426.423 450.633 24.210 5,7 Ausländer 283.750 299.078 15.328 5,4 dar. Ukrainer 41.941 45.037 3.096 7,4 Asylherkunftsländer (Top 8) ¹⁾ 80.284 85.110 4.826 6,0 EU ohne Deutschland 60.311 64.542 4.231 7,0 Insgesamt 181.344 194.912 13.568 7,5 dar unter 25 Jahre 17.601 19.364 1.763 10,0 25 bis unter 50 Jahre 107.205 113.716 6.511 6,1 50 bis unter 55 Jahre 18.251 18.720 469 2,6 55 bis unter 67 Jahre 38.242 43.078 4.835 12,6 dar. ohne abgeschlossene Berufsausbildung 114.725 121.246 6.521 5,7 Betriebliche/schulische Ausbildung 47.743 52.082 4.339 9,1 Akademische Ausbildung 15.644 18.970 3.326 21,3 dar. Deutsche 95.484 102.853 7.370 7,7 Ausländer 85.858 92.055 6.197 7,2 dar. Ukrainer 17.488 18.534 1.045 6,0 Asylherkunftsländer (Top 8) ¹⁾ 25.115 27.200 2.085 8,3 EU ohne Deutschland 19.886 21.506 1.620 8,1 Insgesamt 110.716 120.552 9.836 8,9 dar unter 25 Jahre 10.514 12.178 1.664 15,8 25 bis unter 50 Jahre 61.042 66.572 5.529 9,1 50 bis unter 55 Jahre 10.500 10.726 226 2,2 55 bis unter 67 Jahre 28.653 31.072 2.419 8,4 dar. ohne abgeschlossene Berufsausbildung 61.584 66.050 4.466 7,3 Betriebliche/schulische Ausbildung 38.163 41.809 3.646 9,6 Akademische Ausbildung 9.195 11.359 2.164 23,5 dar. Deutsche 72.059 77.365 5.306 7,4 Ausländer 38.657 43.187 4.530 11,7 dar. Ukrainer 7.330 8.388 1.057 14,4 Asylherkunftsländer (Top 8) ¹⁾ 11.420 13.077 1.658 14,5 EU ohne Deutschland 9.308 10.401 1.093 11,7 Nordrhein-Westfalen Bremen Hessen Rheinland-Pfalz Deutschland und Bundesländer (Gebietsstand Juni 2025) Ausgewählte Berichtsjahre; Jahresdurchschnitte abs. in % 1 2 3 4 Tabelle 1: Bestand an Arbeitslosen Region Merkmale 2023 2024 Veränderung zum Vorjahr Insgesamt 245.466 269.990 24.524 10,0 dar unter 25 Jahre 20.219 23.311 3.092 15,3 25 bis unter 50 Jahre 137.541 151.959 14.418 10,5 50 bis unter 55 Jahre 24.325 25.479 1.154 4,7 55 bis unter 67 Jahre 63.347 69.207 5.859 9,2 dar. ohne abgeschlossene Berufsausbildung 130.337 140.106 9.769 7,5 Betriebliche/schulische Ausbildung 83.151 93.535 10.384 12,5 Akademische Ausbildung 26.025 31.790 5.765 22,2 dar. Deutsche 139.346 152.014 12.669 9,1 Ausländer 106.119 117.974 11.855 11,2 dar. Ukrainer 26.142 27.147 1.005 3,8 Asylherkunftsländer (Top 8) ¹⁾ 21.374 24.194 2.820 13,2 EU ohne Deutschland 27.704 31.319 3.615 13,0 Insgesamt 257.096 285.234 28.137 10,9 dar unter 25 Jahre 23.039 26.484 3.445 15,0 25 bis unter 50 Jahre 135.976 152.568 16.592 12,2 50 bis unter 55 Jahre 25.527 26.831 1.305 5,1 55 bis unter 67 Jahre 72.548 79.345 6.797 9,4 dar. ohne abgeschlossene Berufsausbildung 123.253 133.198 9.945 8,1 Betriebliche/schulische Ausbildung 101.053 112.047 10.994 10,9 Akademische Ausbildung 31.765 39.199 7.435 23,4 dar. Deutsche 157.692 173.469 15.777 10,0 Ausländer 99.404 111.765 12.361 12,4 dar. Ukrainer 23.793 25.584 1.791 7,5 Asylherkunftsländer (Top 8) ¹⁾ 22.553 25.420 2.867 12,7 EU ohne Deutschland 27.530 31.997 4.467 16,2 Insgesamt 35.598 37.241 1.644 4,6 dar unter 25 Jahre 2.513 2.979 466 18,5 25 bis unter 50 Jahre 20.410 21.111 701 3,4 50 bis unter 55 Jahre 3.612 3.575 -37 -1,0 55 bis unter 67 Jahre 9.063 9.577 514 5,7 dar. ohne abgeschlossene Berufsausbildung 22.268 22.463 195 0,9 Betriebliche/schulische Ausbildung 10.809 11.791 983 9,1 Akademische Ausbildung 2.141 2.647 506 23,6 dar. Deutsche 22.339 23.339 1.000 4,5 Ausländer 13.259 13.902 643 4,9 dar. Ukrainer 2.743 2.794 52 1,9 Asylherkunftsländer (Top 8) ¹⁾ 4.934 5.269 335 6,8 EU ohne Deutschland 3.010 3.198 188 6,2 Insgesamt 187.930 203.242 15.312 8,1 dar unter 25 Jahre 14.716 15.922 1.206 8,2 25 bis unter 50 Jahre 120.971 131.359 10.388 8,6 50 bis unter 55 Jahre 17.603 18.107 504 2,9 55 bis unter 67 Jahre 34.640 37.854 3.214 9,3 dar. ohne abgeschlossene Berufsausbildung 105.142 111.040 5.898 5,6 Betriebliche/schulische Ausbildung 48.747 51.719 2.971 6,1 Akademische Ausbildung 34.030 40.475 6.444 18,9 dar. Deutsche 108.650 116.678 8.028 7,4 Ausländer 79.280 86.565 7.284 9,2 dar. Ukrainer 8.424 9.103 679 8,1 Asylherkunftsländer (Top 8) ¹⁾ 15.167 16.581 1.414 9,3 EU ohne Deutschland 20.477 22.570 2.093 10,2 Baden-Württemberg Bayern Saarland Berlin Deutschland und Bundesländer (Gebietsstand Juni 2025) Ausgewählte Berichtsjahre; Jahresdurchschnitte abs. in % 1 2 3 4 Tabelle 1: Bestand an Arbeitslosen Region Merkmale 2023 2024 Veränderung zum Vorjahr Insgesamt 78.996 82.795 3.799 4,8 dar unter 25 Jahre 6.801 7.591 791 11,6 25 bis unter 50 Jahre 42.601 44.875 2.274 5,3 50 bis unter 55 Jahre 7.322 7.178 -144 -2,0 55 bis unter 67 Jahre 22.247 23.122 875 3,9 dar. ohne abgeschlossene Berufsausbildung 34.069 36.030 1.961 5,8 Betriebliche/schulische Ausbildung 37.516 38.729 1.213 3,2 Akademische Ausbildung 5.658 6.649 990 17,5 dar. Deutsche 62.233 64.456 2.223 3,6 Ausländer 16.762 18.338 1.576 9,4 dar. Ukrainer 5.269 5.227 -42 -0,8 Asylherkunftsländer (Top 8) ¹⁾ 5.899 6.691 791 13,4 EU ohne Deutschland 2.303 2.577 273 11,9 Insgesamt 63.191 64.944 1.753 2,8 dar unter 25 Jahre 6.261 6.782 522 8,3 25 bis unter 50 Jahre 33.699 34.484 785 2,3 50 bis unter 55 Jahre 5.860 5.577 -283 -4,8 55 bis unter 67 Jahre 17.366 18.101 735 4,2 dar. ohne abgeschlossene Berufsausbildung 25.687 26.967 1.280 5,0 Betriebliche/schulische Ausbildung 32.053 32.718 665 2,1 Akademische Ausbildung 4.142 4.580 439 10,6 dar. Deutsche 52.366 53.419 1.052 2,0 Ausländer 10.825 11.525 700 6,5 dar. Ukrainer 4.540 4.517 -23 -0,5 Asylherkunftsländer (Top 8) ¹⁾ 2.965 3.655 690 23,3 EU ohne Deutschland 1.439 1.513 73 5,1 Insgesamt 131.069 139.751 8.683 6,6 dar unter 25 Jahre 12.237 13.789 1.552 12,7 25 bis unter 50 Jahre 70.177 75.371 5.194 7,4 50 bis unter 55 Jahre 12.160 12.162 3 0,0 55 bis unter 67 Jahre 36.466 38.412 1.946 5,3 dar. ohne abgeschlossene Berufsausbildung 53.267 57.075 3.808 7,1 Betriebliche/schulische Ausbildung 63.921 67.457 3.536 5,5 Akademische Ausbildung 12.727 14.747 2.021 15,9 dar. Deutsche 98.985 104.008 5.023 5,1 Ausländer 32.084 35.743 3.659 11,4 dar. Ukrainer 11.541 12.164 623 5,4 Asylherkunftsländer (Top 8) ¹⁾ 9.457 11.173 1.716 18,2 EU ohne Deutschland 4.601 5.285 685 14,9 Insgesamt 82.627 84.801 2.174 2,6 dar unter 25 Jahre 7.629 8.260 631 8,3 25 bis unter 50 Jahre 44.858 45.674 816 1,8 50 bis unter 55 Jahre 8.265 7.836 -429 -5,2 55 bis unter 67 Jahre 21.869 23.025 1.155 5,3 dar. ohne abgeschlossene Berufsausbildung 36.926 38.103 1.176 3,2 Betriebliche/schulische Ausbildung 40.286 40.902 616 1,5 Akademische Ausbildung 4.739 5.247 508 10,7 dar. Deutsche 66.534 67.464 931 1,4 Ausländer 16.093 17.337 1.243 7,7 dar. Ukrainer 4.820 5.533 714 14,8 Asylherkunftsländer (Top 8) ¹⁾ 6.402 6.611 209 3,3 EU ohne Deutschland 1.939 2.106 167 8,6 Brandenburg Mecklenburg- Vorpommern Sachsen Sachsen-Anhalt Deutschland und Bundesländer (Gebietsstand Juni 2025) Ausgewählte Berichtsjahre; Jahresdurchschnitte abs. in % 1 2 3 4 Tabelle 1: Bestand an Arbeitslosen Region Merkmale 2023 2024 Veränderung zum Vorjahr Insgesamt 64.978 68.768 3.790 5,8 dar unter 25 Jahre 6.311 6.932 621 9,8 25 bis unter 50 Jahre 34.430 36.307 1.878 5,5 50 bis unter 55 Jahre 6.118 6.208 90 1,5 55 bis unter 67 Jahre 18.115 19.316 1.201 6,6 dar. ohne abgeschlossene Berufsausbildung 26.499 27.749 1.250 4,7 Betriebliche/schulische Ausbildung 33.231 35.062 1.831 5,5 Akademische Ausbildung 4.727 5.470 742 15,7 dar. Deutsche 49.484 52.106 2.622 5,3 Ausländer 15.494 16.663 1.168 7,5 dar. Ukrainer 6.285 6.481 196 3,1 Asylherkunftsländer (Top 8) ¹⁾ 5.159 5.674 516 10,0 EU ohne Deutschland 1.763 2.142 379 21,5 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 1) Enthalten sind Personen mit der Staatsangehörigkeit Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien. Thüringen Deutschland Stichtag: 31.12.2024 Anzahl Anteil an Insgesamt in % 1 2 Insgesamt 5.582.715 100,0 dar. Ausländer 2.002.779 35,9 dar. EU ohne Deutschland 914.316 16,4 Asylherkunftsländer (Top 8)1) 275.140 4,9 Ukraine 105.794 1,9 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Staatsangehörigkeit Arbeitsort (AO): Alle Beschäftigten, die in der betreffenden Region arbeiten, unabhängig vom Wohnort. 1) Enthalten sind Personen mit der Staatsangehörigkeit Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien. Tabelle 2: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SvB) am Arbeitsort mit Anforderungsniveau "Helfer" Deutschland Ausgewählte Stichtage EU ohne Deutschland Asylherkunftsländer (Top 8)1) Ukraine Anzahl Anzahl Anteil in % Anzahl Anzahl Anzahl 1 2 3 4 5 6 541 Reinigung 877.601 378.972 43,2 188.043 34.418 11.437 293 Speisenzubereitung 505.495 202.017 40,0 72.418 28.738 6.001 292 Lebensmittel- u. Genussmittelherstellung 324.632 129.250 39,8 86.156 10.768 4.524 633 Gastronomie 502.652 192.478 38,3 78.113 23.392 5.851 321 Hochbau 440.879 154.793 35,1 88.435 7.973 5.750 541 Reinigung 882.374 402.999 45,7 190.657 40.790 18.595 292 Lebensmittel- u. Genussmittelherstellung 331.382 140.814 42,5 91.434 12.268 6.567 293 Speisenzubereitung 511.162 216.284 42,3 70.841 31.940 9.088 633 Gastronomie 508.473 204.794 40,3 75.541 26.002 8.268 321 Hochbau 419.594 147.870 35,2 80.576 8.633 6.922 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit darunter Arbeitsort (AO): Alle Beschäftigten, die in der betreffenden Region arbeiten, unabhängig vom Wohnort. 1) Enthalten sind Personen mit der Staatsangehörigkeit Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien. Tabelle 3: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SvB) am Arbeitsort nach Berufsgruppen der KldB 2010 - TOP 5 sortiert nach Anteil Ausländer in % Stichtag Tätigkeit nach KldB 2010 31.12.2023 31.12.2024 Insgesamt Ausländer darunter Deutschland Ausgewählte Stichtage EU ohne Deutschland Asylherkunftsländer (Top 8)3) Ukraine Anzahl Anzahl Anteil in % Anzahl Anzahl Anzahl 1 2 3 4 5 6 Pflegeberufe1) 1.726.742 292.075 16,9 95.975 26.032 8.393 Handwerksberufe2) 3.444.456 540.059 15,7 273.818 64.361 13.136 43 Informatik- und andere IKT-Berufe 1.114.282 161.453 14,5 43.375 14.420 5.795 Pflegeberufe1) 1.763.537 334.947 19,0 98.552 31.123 12.762 Handwerksberufe2) 3.411.147 562.858 16,5 275.235 68.019 21.468 43 Informatik- und andere IKT-Berufe 1.147.465 167.971 14,6 43.975 15.190 6.852 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 31.12.2023 31.12.2024 1) Das Aggregat “Pflegeberufe“ umfasst die Systematikpositionen 8130 Gesundheits-, Krankenpflege (o.S.), 8131 Fachkrankenpflege, 8132 Fachkinderkrankenpflege, 8138 Gesundheits-, Krankenpflege (ssT), 8139 Aufsicht, Führung – Pflege, Rettungsdienst, 821 Altenpflege (einschließlich Führung) der Klassifikation der Berufe 2010 (KldB 2010). 3) Enthalten sind Personen mit der Staatsangehörigkeit Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien. Tabelle 4: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SvB) am Arbeitsort nach ausgewählten Berufen der KldB 2010 Arbeitsort (AO): Alle Beschäftigten, die in der betreffenden Region arbeiten, unabhängig vom Wohnort. Stichtag Tätigkeit nach KldB 2010 Insgesamt darunter Ausländer darunter 2) Das spezifische Berufsaggregat "Handwerksberufe" umfasst Berufsgattungen der KldB 2010, die für ausgebildete Handwerker typische Berufe im Sinne von Tätigkeiten beschreiben und ist nicht im Sinne von personenbezogenen Berufsausbildungen zu interpretieren. Hierbei ist zu beachten, dass auch Ausbildungen des industriellen Sektors eine Zugangsvoraussetzung zu Handwerksberufen darstellen. Das bedeutet, eine Berufsausbildung zum Handwerker stellt nicht die einzige Zugangsmöglichkeit zu diesen Berufen bzw. Tätigkeiten dar, auch wenn sie vielleicht als idealtypisch gelten mag. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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