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Betreuungsschlüssel, Personalqualität und Sprachkompetenz in Kindertagesstätten - Fragen zu Wirksamkeit der verausgabten und der veranschlagten Bundesmittel (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5102) (Antwort zu Drs. 21/5904)

dip / drucksache 27.05.2026 · WP 21 · 21/6174 · Antwort · Original ↗

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Betreuungsschlüssel, Personalqualität und Sprachkompetenz in Kindertagesstätten - Fragen zu Wirksamkeit der verausgabten und der veranschlagten Bundesmittel (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5102) (Antwort zu Drs. 21/5904) Deutscher Bundestag Drucksache 21/6174 21. Wahlperiode 27.05.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Angela Rudzka, Martin Reichardt, Sebastian Maack, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/5904 – Betreuungsschlüssel, Personalqualität und Sprachkompetenz in Kindertagesstätten – Fragen zu Wirksamkeit der verausgabten und der veranschlagten Bundesmittel (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5102) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD „Betreuungsschlüssel, Personalqualität und Sprachkompetenz in Kindertagesstätten – Fragen zu Wirksamkeit der verausgabten und der veranschlagten Bundesmittel“ auf Bundestagsdrucksache 21/5102 ausgeführt, dass zur Bewertung der Wirksamkeit von Bundesmitteln insbesondere Indikatoren zum quantitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung genutzt werden, darunter die Anzahl betreuter Kinder, Betreuungsquoten sowie Bedarfslücken zwischen elterlichem Bedarf und vorhandenen Betreuungsplätzen. Zugleich verwies die Bundesregierung darauf, dass Monitoringberichte im Rahmen des KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetzes (KiQuTG) erstellt werden, die unter anderem Fortschrittsberichte der Länder enthalten und eine indikatorengestützte Betrachtung der Handlungsfelder vornehmen (Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 21/5102). In ihrer Antwort erklärte die Bundesregierung ferner, dass ihr keine Erkenntnisse über Zusammenhänge zwischen ungünstigen Betreuungsschlüsseln und häufigeren Gruppenschließungen, verkürzten Betreuungszeiten oder Notbetreuung vorliegen (ebd., Antwort zu Frage 4). Ebenso erklärte die Bundesregierung, dass sie keine Pläne verfolgt, die Vergabe von Bundesmitteln künftig stärker an verbindliche Mindestanforderungen hinsichtlich Fachkraftquote und Qualifikation zu knüpfen (ebd., Antwort zu Frage 8). Darüber hinaus stellte die Bundesregierung fest, dass ihr keine Erkenntnisse über mögliche Zusammenhänge zwischen Betreuungsschlüsseln, Fachkraftquote und Sprach- bzw. Vorläuferkompetenzdefiziten bei Schuleingangsuntersuchungen vorliegen (ebd., Antwort zu Frage 11). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 26. Mai 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Gleichzeitig unterstützt der Bund die Länder weiterhin finanziell im Rahmen des KiQuTG und bereitet ein Investitionsprogramm vor, mit dem den Ländern im Zeitraum von 2026 bis 2029 insgesamt 4 Mrd. Euro für Investitionen in Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur zur Verfügung gestellt werden sollen (ebd., Antwort zu den Fragen 15 und 16 sowie Tabelle auf S. 8). Vor dem Hintergrund der erheblichen Bundesmittel sowie auf genannter Bundestagsdrucksache mehrfach festgestellter fehlender Erkenntnisse zu zentralen Qualitätsfragen erscheint den Fragestellern weiterer Aufklärungsbedarf hinsichtlich der Datengrundlagen, der Wirksamkeit der eingesetzten Mittel sowie möglicher struktureller Defizite bei Betreuungsschlüsseln, Fachkraftquote und Sprachförderung gegeben. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Annahme, es gehe bei der Kitaqualität vornehmlich um quantitative Aspekte und Betreuungsschlüssel, greift zu kurz. Der Bund engagiert sich seit vielen Jahren bei der Weiterentwicklung der Qualität und der Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung. Die Bundesmittel zur Umsetzung des KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG) haben zu einer kontinuierlichen Verbesserung in den durch die jeweiligen Maßnahmen der Länder adressierten Bereichen geführt, wie sich aus den veröffentlichten Fortschritts- bzw. Monitoringberichten ergibt. Seit der zum 1. Januar 2025 in Kraft getretenen Weiterentwicklung des Gesetzes dürfen die Länder nur noch Maßnahmen ergreifen, die für gute Qualität der Erziehung, Bildung und Betreuung von besonderer Bedeutung sind, wie zum Beispiel die Sicherung und Gewinnung qualifizierter Fachkräfte. Ziel der Gesetzesänderung war es, die Qualität der Kindertagesbetreuung zu verbessern und Qualitätsstandards der Länder anzugleichen, um bundesweite Qualitätsstandards vorzubereiten. Der Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode sieht vor, das KiQuTG durch ein Qualitätsentwicklungsgesetz (QEG) abzulösen. Der Fokus soll dabei auf der gezielten Förderung der kindlichen Entwicklung liegen. Konkret soll das QEG eine verpflichtende Sprach- und Entwicklungsstanderhebung bei Vierjährigen sowie anschließende Fördermaßnahmen bei ermittelten Förderbedarf der Kinder regeln. Zudem soll eine zusätzliche Förderung der „Sprach- Kitas“ und „Startchancen-Kitas“ in das QEG integriert und damit eine zielgerichtete und qualitätssteigernde Unterstützung von Kindertageseinrichtungen, die einen hohen Anteil an Kindern in herausfordernden Lebenslagen betreuen, ermöglicht werden.  1. Welche zusätzlichen Qualitätsindikatoren neben den auf erwähnter Bundestagsdrucksache genannten quantitativen Ausbauindikatoren werden derzeit zur Bewertung der pädagogischen Qualität genutzt, seit wann werden diese erhoben, durch welche Institutionen werden diese erhoben, und in welcher Form werden diese veröffentlicht? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/5102 verwiesen. Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) hat seit dem Jahr 2019 gemäß den gesetzlichen Vorgaben des KiQuTG fünf Monitoringberichte veröffentlicht (zuletzt: www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/servi ce/publikationen/monitoringbericht-zum-kiqutg-2025-280346).  2. Welche konkreten Indikatoren in den Monitoringberichten zum KiQuTG erfassen nach Kenntnis der Bundesregierung unmittelbar die pädagogische Prozess- oder Interaktionsqualität, seit wann werden diese erhoben, und welche Entwicklungen zeigen sich seit 2019? Die Monitoringberichte zum KiQuTG beinhalten entsprechend der gesetzlichen Vorgaben eine Beobachtung der quantitativen und qualitativen Entwicklung des Angebotes früher Bildung, Erziehung und Betreuung. Das Monitoring zum KiQuTG umfasst einen Katalog von Indikatoren, welche wesentliche Aspekte der Strukturqualität in den zehn Handlungsfeldern sowie bei Maßnahmen zur Entlastung der Eltern bei den Kostenbeiträgen abbilden. Ziel ist es, datenbasiert zu beobachten, wie sich die Rahmenbedingungen mit Blick auf die formulierten Ziele des Gesetzes bundesweit und landesspezifisch im Zeitverlauf entwickeln. Die Beobachtung der pädagogischen Prozess- und Interaktionsqualität ist gegenwärtig nicht Gegenstand des Monitorings zum KiQuTG.  3. Welche wissenschaftlichen Evaluationen zur Wirksamkeit des KiQuTG liegen der Bundesregierung vor, seit wann liegen diese vor, wer hat diese erstellt, und welche messbaren Verbesserungen konnten darin nachgewiesen werden? 18. Welche wissenschaftlichen Methoden werden zur Bewertung der Wirksamkeit der Bundesmittel eingesetzt, seit wann werden diese angewendet, und welche Ergebnisse liegen hierzu vor? Die Fragen 3 und 18 werden gemeinsam beantwortet. Die Wirksamkeit des KiQuTG wurde gemäß § 6 Absatz 3 KiQuTG evaluiert. Das BMBFSFJ hatte nach einer EU-weiten Ausschreibung zwei Evaluationsstudien beauftragt. Die pädquis Stiftung, die Pädagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd und die Universität Duisburg-Essen führten eine Umsetzungsstudie durch. Parallel dazu wurde über den Verein Forschungs- und Innovationsverbund an der Evangelischen Hochschule Freiburg e. V. und der Universität Bamberg eine Wirkungsstudie zum KiQuTG durchgeführt. Beide Studien wurden im Zeitraum von März 2020 bis März 2023 umgesetzt. Die Bundesregierung hat dem Deutschen Bundestag zwei Evaluationsberichte vorgelegt. In ihrer Stellungnahme zu den Abschlussberichten der Evaluationsstudien sah sich die Bundesregierung in ihrer Auffassung bestärkt, dass das KiQuTG einen wichtigen Schritt bei der Verbesserung der Qualität und Teilhabe der Kindertagesbetreuung darstellt. Die Evaluationsberichte sind öffentlich zugänglich.  4. Wurden Maßnahmen im Rahmen des KiQuTG seit dessen Inkrafttreten aufgrund unzureichender Wirksamkeit verändert oder beendet, wenn ja, welche konkret (bitte mit Datum und Begründung darstellen), und wenn nein, weshalb nicht? Auf Grundlage der Ergebnisse des begleitenden Monitorings sowie des ersten Evaluationsberichts der Bundesregierung wurde das KiQuTG durch das Zweite Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (KiTa-Qualitätsgesetz) zum 1. Januar 2023 geändert und inhaltlich weiterentwickelt. Es erfolgte eine stärkere Fokussierung auf diejenigen Handlungsfelder, die für die Qualitätsentwicklung von vorrangiger Bedeutung sind. Die Maßnahmen im Rahmen des KiQuTG mussten seitdem überwiegend in diesen Handlungsfeldern ergriffen werden. Ab dem Jahr 2023 begonnene Maßnahmen durften ausschließlich in diesen Handlungsfeldern umgesetzt werden. Mit dem Dritten Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung wurde das KiQuTG mit Wirkung zum 1. Januar 2025 inhaltlich weiterentwickelt. Maßnahmen können, nach Ablauf einer Übergangsfrist, seit dem 1. Januar 2026 nur noch in Handlungsfeldern ergriffen werden, die für die Qualität der Kindertagesbetreuung von besonderer Bedeutung sind und in denen bundesweite qualitative Standards angestrebt werden. Die Durchführung von Maßnahmen in den Handlungsfeldern „Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte“ sowie „Förderung der sprachlichen Bildung“ wurde für jedes Land verpflichtend. Die Novellierung basierte auf den Ergebnissen des begleitenden Monitorings und der Evaluation des KiQuTG sowie auf den Empfehlungen der Arbeitsgruppe Frühe Bildung für bundesweite Qualitätsstandards aus März 2024 (www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/service/publi kationen/gutes-aufwachsen-und-chancengerechtigkeit-fuer-alle-kinder-in-deuts chland-247710).  5. Aus welchen Gründen liegen der Bundesregierung nach eigener Aussage keine Erkenntnisse über Zusammenhänge zwischen Betreuungsschlüsseln und Gruppenschließungen vor (ebd., Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 21/5102), seit wann ist dieser Kenntnisstand unverändert, und welche Maßnahmen wurden seitdem ergriffen, um entsprechende Daten zu erheben? Personal-Kind-Schlüssel („Betreuungsschlüssel“) werden durch die amtliche Statistik erhoben, „Gruppenschließungen“ werden hingegen nicht erfasst, sodass eine Verknüpfung nicht möglich ist. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bunderegierung zu Frage 22 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/3007 verwiesen.  6. Plant die Bundesregierung eine bundesweite systematische Erhebung zu Gruppenschließungen, verkürzten Betreuungszeiten oder zur Notbetreuung, wenn ja, seit wann wird diese vorbereitet, und ab wann soll sie umgesetzt werden, und wenn nein, weshalb nicht (bitte nach Bundesländern darstellen)? Die Bundesregierung plant keine bundesweite systematische Erhebung zu den genannten Aspekten. Die jährlich erscheinende Online-Publikation „Kita kompakt“ enthält Daten, in welchem Umfang gekürzte Öffnungszeiten und ungeplante Schließtage nach Angaben der befragten Eltern vorkommen (www.bmbf sfj.bund.de/bmbfsfj/service/publikationen/kindertagesbetreuung-kompakt-26 9134).  7. Welche Daten zu durchschnittlichen Betreuungsausfällen infolge von Personalmangel liegen der Bundesregierung derzeit vor, seit wann werden diese erhoben, und welche Entwicklung zeigt sich seit 2019 (bitte nach Bundesländern darstellen)? Der Bundesregierung liegen keine bundesweit einheitlich erhobenen Daten zu durchschnittlichen Betreuungsausfällen infolge von Personalmangel nach Bundesländern seit dem Jahr 2019 vor. Die Publikation „Kindertagesbetreuung Kompakt 2024“ des BMBFSFJ (www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/269132/2 6d3438f490871b6c22cea0e8383f208/kindertagesbetreuung-kompakt-2024-dat a.pdf) enthält ergänzende Befragungsdaten zu ungeplanten Schließungen beziehungsweise Einschränkungen des Betreuungsalltags. Demnach war kurzfristiger Personalmangel im Jahr 2024 der am häufigsten genannte Grund für ungeplante Schließungen. Eine Darstellung nach Ländern erfolgt nicht.  8. Welche Entwicklungen der Fachkraftquote pro Kindertageseinrichtung sind der Bundesregierung seit 2017 bekannt, und seit wann werden diese Daten bundesweit erhoben (bitte nach Bundesländern darstellen)?  9. Wie hat sich der Anteil von Assistenz- und Hilfskräften ohne vollqualifizierte pädagogische Ausbildung jährlich seit 2017 entwickelt (bitte nach Bundesländern darstellen)? Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet. Die vom BMBFSFJ geförderte Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte (WiFF) dokumentiert in ihrem „Fachkräftebarometer Frühe Bildung 2025“ seit dem Jahr 2014 die Entwicklung des Kita-Personals, dessen Ausbildung und den frühkindlichen Arbeitsmarkt. Das Fachkräftebarometer bietet auch eine Aufschlüsselung der Fachkraftquote differenziert nach Bundesländern (www.weiterbildungsinitiative.de/fileadmin/Redaktion/Publikationen/WiF F_FKB_2025_barrierefrei.pdf). 10. Welche konkreten Maßnahmen wurden seit 2019 ergriffen, um dem Einsatz nicht vollqualifizierter Kräfte entgegenzuwirken, seit wann bestehen diese Maßnahmen, und welche messbaren Ergebnisse liegen hierzu vor? 11. Aus welchen Gründen verfolgt die Bundesregierung keine Pläne, die Vergabe von Bundesmitteln an Mindestanforderungen hinsichtlich Fachkraftquote und Qualifikation zu knüpfen (ebd., Antwort zu Frage 8), seit wann besteht diese Position, und welche fachlichen Bewertungen liegen dieser zugrunde? 12. Welche Mindestanforderungen an die Fachkraftquote und Qualifikation hält die Bundesregierung fachlich für erforderlich, seit wann liegen hierzu fachliche Empfehlungen vor, und auf welche wissenschaftlichen Erkenntnisse stützen sich diese? Die Fragen 10 bis 12 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 8, 9, 13, 14 sowie 30 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/3007 verwiesen. 13. Welche alternativen Modelle einer qualitätsorientierten Mittelvergabe wurden seit 2019 geprüft, wann wurden diese geprüft, und aus welchen Gründen wurden diese nicht umgesetzt? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 14. Aus welchen Gründen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse über die Zusammenhänge zwischen Fachkraftquote und Sprachkompetenzdefiziten vor (ebd., Antwort zu Frage 11), seit wann ist dieser Kenntnisstand unverändert, und welche Maßnahmen wurden seitdem ergriffen, um entsprechende Daten zu erheben? Es erfolgen keine bundesweit vergleichbaren Erhebungen des Sprachstands von Kindern im Kita-Alter. Daher liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse zu dem in der Frage aufgestellten Zusammenhang vor. Der Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode sieht vor, das KiQuTG durch ein QEG abzulösen. Unter anderem soll das QEG eine verpflichtende Sprach- und Entwicklungsstanderhebung bei Vierjährigen regeln. 15. Welche bundesweiten Daten zum Sprachförderbedarf bei Schuleingangsuntersuchungen liegen der Bundesregierung seit 2017 vor, seit wann werden diese systematisch ausgewertet, und welche Entwicklungen zeigen sich seither? Zuständig für das Schulwesen sind die Länder. Der Bundesregierung liegen keine entsprechenden bundesweiten Daten und systematischen Auswertungen vor. 16. Welche konkreten messbaren Verbesserungen in der Betreuungssituation konnten nach Kenntnis der Bundesregierung seit der Bereitstellung der Bundesmittel im Rahmen des KiQuTG festgestellt werden, seit wann werden diese Verbesserungen erfasst, und wie stellen sich diese nach Bundesländern dar? Der Monitoringbericht zum KiQuTG 2025 zeigt unter anderem qualitative Verbesserungen bei der Betreuungssituation bezogen auf die Personal-Kind- Schlüssel. In den ersten sechs Jahren (2019 bis 2024) der Umsetzung des KiQuTG ergaben sich diesbezüglich bundesweit Verbesserungen. In Gruppen mit Kindern unter drei Jahren lag der Personal-Kind-Schlüssel 2024 bundesweit bei 1:3,8 (2019: 1:4,2). Die größten Verbesserungen der Personal-Kind- Schlüssel in Gruppen mit Kindern unter drei Jahren waren dabei überwiegend in Ländern mit den ungünstigsten Personal-Kind-Schlüsseln zu beobachten. Unterstützt wurde diese Entwicklung durch Maßnahmen im Zuge des KiQuTG. 13 Länder investierten in die Personalsituation, indem sie zum Beispiel die Personalausstattung für verlängerte Betreuungszeiten oder in sozial benachteiligten Regionen anhoben, Personal-Kind-Schlüssel verbesserten oder Fachkräften Zeit für mittelbare pädagogische Tätigkeiten gewährten. Hinzuweisen ist jedoch darauf, dass die Personal-Kind-Schlüssel zwischen den Ländern im Jahr 2024 weiterhin deutlich auseinander lagen. Bei Kindern im Alter von unter drei Jahren reichte die Spanne auf Länderebene von 2,9 bis 5,5 Kinder je Fachkraft. 17. Welche Daten zu Betreuungsschlüsseln, zur Fachkraftquote, zum Sprachförderbedarf oder zu Betreuungsausfällen müssen die Länder der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Gewährung von Bundesmitteln im Rahmen des KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetzes verbindlich übermitteln, seit wann erfolgt diese Datenerhebung, und welche Konsequenzen ergeben sich bei fehlenden oder unvollständigen Datenmeldungen? Gemäß § 4 Absatz 1 Nummer 3 in Verbindung mit § 3 KiQuTG sind die Länder verpflichtet, dem BMBFSFJ jährlich einen Fortschrittsbericht zu übersenden. Welche Daten hierin zu übersenden sind, ist abhängig von der Ausrichtung der nach dem Handlungs- und Finanzierungskonzept vereinbarten Maßnahmen. 19. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass trotz erheblicher Bundesmittel weiterhin deutliche Unterschiede bei Betreuungsschlüsseln und Fachkraftquoten bestehen (ebd., Antwort zu Frage 14), seit wann besteht dieser Kenntnisstand, und welche Maßnahmen wurden daraus ggf. abgeleitet? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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