Betreuungsschlüssel, Personalqualität und Sprachkompetenz in Kindertagesstätten - Fragen zu Wirksamkeit der verausgabten und der veranschlagten Bundesmittel (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5102) (Antwort zu Drs. 21/5904)
Text
Betreuungsschlüssel, Personalqualität und Sprachkompetenz in Kindertagesstätten - Fragen zu Wirksamkeit der verausgabten und der veranschlagten Bundesmittel (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5102) (Antwort zu Drs. 21/5904)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6174
21. Wahlperiode 27.05.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Angela Rudzka, Martin Reichardt,
Sebastian Maack, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/5904 –
Betreuungsschlüssel, Personalqualität und Sprachkompetenz in
Kindertagesstätten – Fragen zu Wirksamkeit der verausgabten und der
veranschlagten Bundesmittel
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/5102)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der
Fraktion der AfD „Betreuungsschlüssel, Personalqualität und
Sprachkompetenz in Kindertagesstätten – Fragen zu Wirksamkeit der verausgabten und der
veranschlagten Bundesmittel“ auf Bundestagsdrucksache 21/5102 ausgeführt,
dass zur Bewertung der Wirksamkeit von Bundesmitteln insbesondere
Indikatoren zum quantitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung genutzt werden,
darunter die Anzahl betreuter Kinder, Betreuungsquoten sowie Bedarfslücken
zwischen elterlichem Bedarf und vorhandenen Betreuungsplätzen.
Zugleich verwies die Bundesregierung darauf, dass Monitoringberichte im
Rahmen des KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetzes (KiQuTG)
erstellt werden, die unter anderem Fortschrittsberichte der Länder enthalten
und eine indikatorengestützte Betrachtung der Handlungsfelder vornehmen
(Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 21/5102).
In ihrer Antwort erklärte die Bundesregierung ferner, dass ihr keine
Erkenntnisse über Zusammenhänge zwischen ungünstigen Betreuungsschlüsseln und
häufigeren Gruppenschließungen, verkürzten Betreuungszeiten oder
Notbetreuung vorliegen (ebd., Antwort zu Frage 4).
Ebenso erklärte die Bundesregierung, dass sie keine Pläne verfolgt, die
Vergabe von Bundesmitteln künftig stärker an verbindliche
Mindestanforderungen hinsichtlich Fachkraftquote und Qualifikation zu knüpfen (ebd., Antwort
zu Frage 8).
Darüber hinaus stellte die Bundesregierung fest, dass ihr keine Erkenntnisse
über mögliche Zusammenhänge zwischen Betreuungsschlüsseln,
Fachkraftquote und Sprach- bzw. Vorläuferkompetenzdefiziten bei
Schuleingangsuntersuchungen vorliegen (ebd., Antwort zu Frage 11).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren,
Frauen und Jugend vom 26. Mai 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Gleichzeitig unterstützt der Bund die Länder weiterhin finanziell im Rahmen
des KiQuTG und bereitet ein Investitionsprogramm vor, mit dem den Ländern
im Zeitraum von 2026 bis 2029 insgesamt 4 Mrd. Euro für Investitionen in
Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur zur Verfügung gestellt werden sollen
(ebd., Antwort zu den Fragen 15 und 16 sowie Tabelle auf S. 8).
Vor dem Hintergrund der erheblichen Bundesmittel sowie auf genannter
Bundestagsdrucksache mehrfach festgestellter fehlender Erkenntnisse zu zentralen
Qualitätsfragen erscheint den Fragestellern weiterer Aufklärungsbedarf
hinsichtlich der Datengrundlagen, der Wirksamkeit der eingesetzten Mittel sowie
möglicher struktureller Defizite bei Betreuungsschlüsseln, Fachkraftquote und
Sprachförderung gegeben.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Annahme, es gehe bei der Kitaqualität vornehmlich um quantitative
Aspekte und Betreuungsschlüssel, greift zu kurz. Der Bund engagiert sich seit
vielen Jahren bei der Weiterentwicklung der Qualität und der Verbesserung der
Teilhabe in der Kindertagesbetreuung. Die Bundesmittel zur Umsetzung des
KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG) haben zu einer
kontinuierlichen Verbesserung in den durch die jeweiligen Maßnahmen der
Länder adressierten Bereichen geführt, wie sich aus den veröffentlichten
Fortschritts- bzw. Monitoringberichten ergibt. Seit der zum 1. Januar 2025 in Kraft
getretenen Weiterentwicklung des Gesetzes dürfen die Länder nur noch
Maßnahmen ergreifen, die für gute Qualität der Erziehung, Bildung und Betreuung
von besonderer Bedeutung sind, wie zum Beispiel die Sicherung und
Gewinnung qualifizierter Fachkräfte. Ziel der Gesetzesänderung war es, die Qualität
der Kindertagesbetreuung zu verbessern und Qualitätsstandards der Länder
anzugleichen, um bundesweite Qualitätsstandards vorzubereiten.
Der Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode sieht vor, das KiQuTG
durch ein Qualitätsentwicklungsgesetz (QEG) abzulösen. Der Fokus soll dabei
auf der gezielten Förderung der kindlichen Entwicklung liegen. Konkret soll
das QEG eine verpflichtende Sprach- und Entwicklungsstanderhebung bei
Vierjährigen sowie anschließende Fördermaßnahmen bei ermittelten
Förderbedarf der Kinder regeln. Zudem soll eine zusätzliche Förderung der „Sprach-
Kitas“ und „Startchancen-Kitas“ in das QEG integriert und damit eine
zielgerichtete und qualitätssteigernde Unterstützung von Kindertageseinrichtungen, die
einen hohen Anteil an Kindern in herausfordernden Lebenslagen betreuen,
ermöglicht werden.
1. Welche zusätzlichen Qualitätsindikatoren neben den auf erwähnter
Bundestagsdrucksache genannten quantitativen Ausbauindikatoren werden
derzeit zur Bewertung der pädagogischen Qualität genutzt, seit wann
werden diese erhoben, durch welche Institutionen werden diese erhoben,
und in welcher Form werden diese veröffentlicht?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/5102 verwiesen. Das
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
hat seit dem Jahr 2019 gemäß den gesetzlichen Vorgaben des KiQuTG fünf
Monitoringberichte veröffentlicht (zuletzt: www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/servi
ce/publikationen/monitoringbericht-zum-kiqutg-2025-280346).
2. Welche konkreten Indikatoren in den Monitoringberichten zum KiQuTG
erfassen nach Kenntnis der Bundesregierung unmittelbar die
pädagogische Prozess- oder Interaktionsqualität, seit wann werden diese erhoben,
und welche Entwicklungen zeigen sich seit 2019?
Die Monitoringberichte zum KiQuTG beinhalten entsprechend der gesetzlichen
Vorgaben eine Beobachtung der quantitativen und qualitativen Entwicklung des
Angebotes früher Bildung, Erziehung und Betreuung. Das Monitoring zum
KiQuTG umfasst einen Katalog von Indikatoren, welche wesentliche Aspekte
der Strukturqualität in den zehn Handlungsfeldern sowie bei Maßnahmen zur
Entlastung der Eltern bei den Kostenbeiträgen abbilden. Ziel ist es, datenbasiert
zu beobachten, wie sich die Rahmenbedingungen mit Blick auf die
formulierten Ziele des Gesetzes bundesweit und landesspezifisch im Zeitverlauf
entwickeln. Die Beobachtung der pädagogischen Prozess- und Interaktionsqualität ist
gegenwärtig nicht Gegenstand des Monitorings zum KiQuTG.
3. Welche wissenschaftlichen Evaluationen zur Wirksamkeit des KiQuTG
liegen der Bundesregierung vor, seit wann liegen diese vor, wer hat diese
erstellt, und welche messbaren Verbesserungen konnten darin
nachgewiesen werden?
18. Welche wissenschaftlichen Methoden werden zur Bewertung der
Wirksamkeit der Bundesmittel eingesetzt, seit wann werden diese
angewendet, und welche Ergebnisse liegen hierzu vor?
Die Fragen 3 und 18 werden gemeinsam beantwortet.
Die Wirksamkeit des KiQuTG wurde gemäß § 6 Absatz 3 KiQuTG evaluiert.
Das BMBFSFJ hatte nach einer EU-weiten Ausschreibung zwei
Evaluationsstudien beauftragt.
Die pädquis Stiftung, die Pädagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd und
die Universität Duisburg-Essen führten eine Umsetzungsstudie durch. Parallel
dazu wurde über den Verein Forschungs- und Innovationsverbund an der
Evangelischen Hochschule Freiburg e. V. und der Universität Bamberg eine
Wirkungsstudie zum KiQuTG durchgeführt. Beide Studien wurden im Zeitraum
von März 2020 bis März 2023 umgesetzt. Die Bundesregierung hat dem
Deutschen Bundestag zwei Evaluationsberichte vorgelegt. In ihrer Stellungnahme
zu den Abschlussberichten der Evaluationsstudien sah sich die
Bundesregierung in ihrer Auffassung bestärkt, dass das KiQuTG einen wichtigen Schritt bei
der Verbesserung der Qualität und Teilhabe der Kindertagesbetreuung darstellt.
Die Evaluationsberichte sind öffentlich zugänglich.
4. Wurden Maßnahmen im Rahmen des KiQuTG seit dessen Inkrafttreten
aufgrund unzureichender Wirksamkeit verändert oder beendet, wenn ja,
welche konkret (bitte mit Datum und Begründung darstellen), und wenn
nein, weshalb nicht?
Auf Grundlage der Ergebnisse des begleitenden Monitorings sowie des ersten
Evaluationsberichts der Bundesregierung wurde das KiQuTG durch das Zweite
Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der
Kindertagesbetreuung (KiTa-Qualitätsgesetz) zum 1. Januar 2023 geändert und
inhaltlich weiterentwickelt. Es erfolgte eine stärkere Fokussierung auf diejenigen
Handlungsfelder, die für die Qualitätsentwicklung von vorrangiger Bedeutung
sind. Die Maßnahmen im Rahmen des KiQuTG mussten seitdem überwiegend
in diesen Handlungsfeldern ergriffen werden. Ab dem Jahr 2023 begonnene
Maßnahmen durften ausschließlich in diesen Handlungsfeldern umgesetzt
werden. Mit dem Dritten Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur
Teilhabe in der Kindertagesbetreuung wurde das KiQuTG mit Wirkung zum 1.
Januar 2025 inhaltlich weiterentwickelt. Maßnahmen können, nach Ablauf einer
Übergangsfrist, seit dem 1. Januar 2026 nur noch in Handlungsfeldern ergriffen
werden, die für die Qualität der Kindertagesbetreuung von besonderer
Bedeutung sind und in denen bundesweite qualitative Standards angestrebt werden.
Die Durchführung von Maßnahmen in den Handlungsfeldern „Gewinnung und
Sicherung qualifizierter Fachkräfte“ sowie „Förderung der sprachlichen
Bildung“ wurde für jedes Land verpflichtend. Die Novellierung basierte auf den
Ergebnissen des begleitenden Monitorings und der Evaluation des KiQuTG
sowie auf den Empfehlungen der Arbeitsgruppe Frühe Bildung für bundesweite
Qualitätsstandards aus März 2024 (www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/service/publi
kationen/gutes-aufwachsen-und-chancengerechtigkeit-fuer-alle-kinder-in-deuts
chland-247710).
5. Aus welchen Gründen liegen der Bundesregierung nach eigener Aussage
keine Erkenntnisse über Zusammenhänge zwischen
Betreuungsschlüsseln und Gruppenschließungen vor (ebd., Antwort zu Frage 4 auf
Bundestagsdrucksache 21/5102), seit wann ist dieser Kenntnisstand
unverändert, und welche Maßnahmen wurden seitdem ergriffen, um
entsprechende Daten zu erheben?
Personal-Kind-Schlüssel („Betreuungsschlüssel“) werden durch die amtliche
Statistik erhoben, „Gruppenschließungen“ werden hingegen nicht erfasst,
sodass eine Verknüpfung nicht möglich ist.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bunderegierung zu Frage 22 der Kleinen
Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/3007 verwiesen.
6. Plant die Bundesregierung eine bundesweite systematische Erhebung zu
Gruppenschließungen, verkürzten Betreuungszeiten oder zur
Notbetreuung, wenn ja, seit wann wird diese vorbereitet, und ab wann soll sie
umgesetzt werden, und wenn nein, weshalb nicht (bitte nach Bundesländern
darstellen)?
Die Bundesregierung plant keine bundesweite systematische Erhebung zu den
genannten Aspekten. Die jährlich erscheinende Online-Publikation „Kita
kompakt“ enthält Daten, in welchem Umfang gekürzte Öffnungszeiten und
ungeplante Schließtage nach Angaben der befragten Eltern vorkommen (www.bmbf
sfj.bund.de/bmbfsfj/service/publikationen/kindertagesbetreuung-kompakt-26
9134).
7. Welche Daten zu durchschnittlichen Betreuungsausfällen infolge von
Personalmangel liegen der Bundesregierung derzeit vor, seit wann
werden diese erhoben, und welche Entwicklung zeigt sich seit 2019 (bitte
nach Bundesländern darstellen)?
Der Bundesregierung liegen keine bundesweit einheitlich erhobenen Daten zu
durchschnittlichen Betreuungsausfällen infolge von Personalmangel nach
Bundesländern seit dem Jahr 2019 vor. Die Publikation „Kindertagesbetreuung
Kompakt 2024“ des BMBFSFJ (www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/269132/2
6d3438f490871b6c22cea0e8383f208/kindertagesbetreuung-kompakt-2024-dat
a.pdf) enthält ergänzende Befragungsdaten zu ungeplanten Schließungen
beziehungsweise Einschränkungen des Betreuungsalltags. Demnach war
kurzfristiger Personalmangel im Jahr 2024 der am häufigsten genannte Grund für
ungeplante Schließungen. Eine Darstellung nach Ländern erfolgt nicht.
8. Welche Entwicklungen der Fachkraftquote pro Kindertageseinrichtung
sind der Bundesregierung seit 2017 bekannt, und seit wann werden diese
Daten bundesweit erhoben (bitte nach Bundesländern darstellen)?
9. Wie hat sich der Anteil von Assistenz- und Hilfskräften ohne
vollqualifizierte pädagogische Ausbildung jährlich seit 2017 entwickelt (bitte nach
Bundesländern darstellen)?
Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet.
Die vom BMBFSFJ geförderte Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische
Fachkräfte (WiFF) dokumentiert in ihrem „Fachkräftebarometer Frühe Bildung
2025“ seit dem Jahr 2014 die Entwicklung des Kita-Personals, dessen
Ausbildung und den frühkindlichen Arbeitsmarkt. Das Fachkräftebarometer bietet
auch eine Aufschlüsselung der Fachkraftquote differenziert nach
Bundesländern (www.weiterbildungsinitiative.de/fileadmin/Redaktion/Publikationen/WiF
F_FKB_2025_barrierefrei.pdf).
10. Welche konkreten Maßnahmen wurden seit 2019 ergriffen, um dem
Einsatz nicht vollqualifizierter Kräfte entgegenzuwirken, seit wann bestehen
diese Maßnahmen, und welche messbaren Ergebnisse liegen hierzu vor?
11. Aus welchen Gründen verfolgt die Bundesregierung keine Pläne, die
Vergabe von Bundesmitteln an Mindestanforderungen hinsichtlich
Fachkraftquote und Qualifikation zu knüpfen (ebd., Antwort zu Frage 8), seit
wann besteht diese Position, und welche fachlichen Bewertungen liegen
dieser zugrunde?
12. Welche Mindestanforderungen an die Fachkraftquote und Qualifikation
hält die Bundesregierung fachlich für erforderlich, seit wann liegen
hierzu fachliche Empfehlungen vor, und auf welche wissenschaftlichen
Erkenntnisse stützen sich diese?
Die Fragen 10 bis 12 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 8, 9, 13, 14 sowie
30 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache
21/3007 verwiesen.
13. Welche alternativen Modelle einer qualitätsorientierten Mittelvergabe
wurden seit 2019 geprüft, wann wurden diese geprüft, und aus welchen
Gründen wurden diese nicht umgesetzt?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
14. Aus welchen Gründen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse
über die Zusammenhänge zwischen Fachkraftquote und
Sprachkompetenzdefiziten vor (ebd., Antwort zu Frage 11), seit wann ist dieser
Kenntnisstand unverändert, und welche Maßnahmen wurden seitdem ergriffen,
um entsprechende Daten zu erheben?
Es erfolgen keine bundesweit vergleichbaren Erhebungen des Sprachstands von
Kindern im Kita-Alter. Daher liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse
zu dem in der Frage aufgestellten Zusammenhang vor. Der Koalitionsvertrag
für die 21. Legislaturperiode sieht vor, das KiQuTG durch ein QEG abzulösen.
Unter anderem soll das QEG eine verpflichtende Sprach- und
Entwicklungsstanderhebung bei Vierjährigen regeln.
15. Welche bundesweiten Daten zum Sprachförderbedarf bei
Schuleingangsuntersuchungen liegen der Bundesregierung seit 2017 vor, seit wann
werden diese systematisch ausgewertet, und welche Entwicklungen zeigen
sich seither?
Zuständig für das Schulwesen sind die Länder. Der Bundesregierung liegen
keine entsprechenden bundesweiten Daten und systematischen Auswertungen
vor.
16. Welche konkreten messbaren Verbesserungen in der Betreuungssituation
konnten nach Kenntnis der Bundesregierung seit der Bereitstellung der
Bundesmittel im Rahmen des KiQuTG festgestellt werden, seit wann
werden diese Verbesserungen erfasst, und wie stellen sich diese nach
Bundesländern dar?
Der Monitoringbericht zum KiQuTG 2025 zeigt unter anderem qualitative
Verbesserungen bei der Betreuungssituation bezogen auf die Personal-Kind-
Schlüssel. In den ersten sechs Jahren (2019 bis 2024) der Umsetzung des
KiQuTG ergaben sich diesbezüglich bundesweit Verbesserungen. In Gruppen
mit Kindern unter drei Jahren lag der Personal-Kind-Schlüssel 2024
bundesweit bei 1:3,8 (2019: 1:4,2). Die größten Verbesserungen der Personal-Kind-
Schlüssel in Gruppen mit Kindern unter drei Jahren waren dabei überwiegend
in Ländern mit den ungünstigsten Personal-Kind-Schlüsseln zu beobachten.
Unterstützt wurde diese Entwicklung durch Maßnahmen im Zuge des KiQuTG.
13 Länder investierten in die Personalsituation, indem sie zum Beispiel die
Personalausstattung für verlängerte Betreuungszeiten oder in sozial benachteiligten
Regionen anhoben, Personal-Kind-Schlüssel verbesserten oder Fachkräften
Zeit für mittelbare pädagogische Tätigkeiten gewährten. Hinzuweisen ist
jedoch darauf, dass die Personal-Kind-Schlüssel zwischen den Ländern im Jahr
2024 weiterhin deutlich auseinander lagen. Bei Kindern im Alter von unter drei
Jahren reichte die Spanne auf Länderebene von 2,9 bis 5,5 Kinder je Fachkraft.
17. Welche Daten zu Betreuungsschlüsseln, zur Fachkraftquote, zum
Sprachförderbedarf oder zu Betreuungsausfällen müssen die Länder der
Bundesregierung im Zusammenhang mit der Gewährung von Bundesmitteln
im Rahmen des KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetzes
verbindlich übermitteln, seit wann erfolgt diese Datenerhebung, und welche
Konsequenzen ergeben sich bei fehlenden oder unvollständigen
Datenmeldungen?
Gemäß § 4 Absatz 1 Nummer 3 in Verbindung mit § 3 KiQuTG sind die
Länder verpflichtet, dem BMBFSFJ jährlich einen Fortschrittsbericht zu
übersenden. Welche Daten hierin zu übersenden sind, ist abhängig von der Ausrichtung
der nach dem Handlungs- und Finanzierungskonzept vereinbarten Maßnahmen.
19. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass
trotz erheblicher Bundesmittel weiterhin deutliche Unterschiede bei
Betreuungsschlüsseln und Fachkraftquoten bestehen (ebd., Antwort zu
Frage 14), seit wann besteht dieser Kenntnisstand, und welche
Maßnahmen wurden daraus ggf. abgeleitet?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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