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Aktuelle Entwicklung der Kosten für die frühkindliche Bildung, Betreuung und Förderung (Antwort zu Drs. 21/1723)

dip / drucksache 14.10.2025 · WP 21 · 21/2203 · Antwort · Original ↗

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Aktuelle Entwicklung der Kosten für die frühkindliche Bildung, Betreuung und Förderung (Antwort zu Drs. 21/1723) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2203 21. Wahlperiode 14.10.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heidi Reichinnek, Nicole Gohlke, Dr. Michael Arndt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/1723 – Aktuelle Entwicklung der Kosten für die frühkindliche Bildung, Betreuung und Förderung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Dezember 2008 trat das Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (Kinderförderungsgesetz – KiföG) in Kraft (Bundestagsdrucksachen 16/9299 und 16/10173). Es beinhaltet neben dem individuellen Rechtsanspruch auf frühkindliche Bildung und Betreuung für Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres ab dem 1. August 2013 umfangreiche finanzielle Zusagen des Bundes zur Förderung des Ausbaus und Betriebs entsprechender Einrichtungen. Der Bund sicherte seinerzeit zu, ein Drittel der anfallenden damals veranschlagten Mehrkosten von 12 Mrd. Euro für die frühkindliche Bildung und Betreuung zu übernehmen. Der verabschiedete Gesetzentwurf sah hierzu die Einrichtung eines Sondervermögens für Investitionskosten in Höhe von 2,15 Mrd. Euro (Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Kinderbetreuungsausbau“ (Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz – KBFG)) sowie die Übernahme von laufenden Kosten in Höhe von 1,85 Mrd. Euro durch eine Änderung des Finanzausgleichsgesetzes vor. Mit diesen Investitionen sollte der Rechtsanspruch zum 1. August 2013 unterstützt werden. Das Finanzausgleichsgesetz sah weitere Entlastung ab 2014 von anfangs 770 Mio. Euro vor (vgl. Bundestagsdrucksache 16/9299). Die Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksachen 19/15565, 19/28645 und 20/6642) lassen vor allem eines erkennen: Während die Kosten für die frühkindlichen Bildung, Betreuung und Förderung jährlich zuletzt um durchschnittlich 3 Mrd. Euro anstiegen und weit die veranschlagten Mehrkosten von 12 Mrd. Euro überschritten haben, verharrt die Kostenbeteiligung des Bundes auf einem niedrigen Niveau und ist weit von der seinerzeit zugesicherten Kostenübernahme von einem Drittel entfernt. Der Großteil der Kostensteigerung verbleibt bei Ländern und Kommunen und schränkt dort nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller den finanziellen Spielraum insgesamt ein und dies auch zu Lasten anderer Angebote und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe. Die Entwicklungen der vergangenen Jahre haben darüber hinaus gezeigt, dass der Ausbau der frühkindlichen Bildung und Betreuung noch immer nicht über- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 13. Oktober 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. all den Erfordernissen entspricht, während in anderen Regionen durch rückläufige Geburtenzahlen ein Überangebot an Plätzen Realität wird, was wiederum öffentliche und freie Träger vor immense Herausforderungen stellt. Vor diesem Hintergrund vertreten die Fragestellerinnen und Fragesteller die Auffassung, dass eine stärkere Beteiligung des Bundes bei dem weiteren Ausbau, der Sicherung bestehender Plätze sowie bei den Betriebsausgaben dringend geboten ist. Die ist umso mehr erforderlich vor dem Hintergrund der Einführung eines Rechtsanspruches auf Ganztagesbetreuung auch im Grundschulbereich, der mit weiteren Kosten für die Länder und Kommunen verbunden ist. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Der Bund hat im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) und im Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (KiQuTG) Regelungen zur Kindertagesbetreuung getroffen. Die Erfüllung der in diesen Gesetzen festgelegten Aufgaben der Kindertagesbetreuung fällt in den Zuständigkeitsbereich der Länder, vgl. die Artikel 30, 83 des Grundgesetzes (GG). Fördermaßnahmen des Bundes sind nur ausnahmsweise im Rahmen von Finanzhilfen für Investitionen der Länder und Gemeinden (Artikel 104b GG) und unter den engen Voraussetzungen einer ungeschriebenen Kompetenz kraft Natur der Sache möglich.  1. Wie haben sich die Ausgaben für die Kinderbetreuung seit 2022 entwickelt (bitte nach Jahren, Gesamtausgaben, Gesamtausgaben abzüglich Einnahmen z. B. durch Elternbeiträge und, wenn möglich, nach Bundesländern aufschlüsseln)? Die Entwicklung der öffentlichen Gesamtausgaben zwischen 2022 und 2023 für die Kindertagesbetreuung ist in Tabelle 1 ersichtlich. In der Kinder- und Jugendhilfestatistik der Ausgaben und Einnahmen sind die Einnahmen für Kindertagesbetreuung nicht identifizierbar. Aus diesem Grund können nicht die gesamten Einnahmen abgezogen werden. Tabelle 2 enthält die Einnahmen, die in der Kinder- und Jugendhilfestatistik als „Einnahmen für Tageseinrichtungen für Kinder“ ausgewiesen werden. Dabei handelt es sich jedoch nur um einen Teil der Einnahmen für die Kindertagesbetreuung. Tabelle 1: Öffentliche Ausgaben für die Kindertagesbetreuung, 2022 und 2023 (in Mio. Euro) Land 2022 2023 Gesamt 45 287,7 48 826,5 Schleswig-Holstein 1 680,8 1 937,9 Hamburg 1 103,4 1 181,4 Niedersachsen 3 998,8 4 394,5 Bremen 756,8 429,6 Nordrhein-Westfalen 9 091,2 9 658,7 Hessen 3 691,0 3 966,5 Rheinland-Pfalz 2 082,9 2 312,8 Baden-Württemberg 5 716,6 6 391,6 Bayern 7 439,5 8 050,1 Saarland 445,0 505,9 Berlin 2 431,9 2 538,2 Brandenburg 1 604,6 1 804,0 Mecklenburg-Vorpommern 867,9 949,3 Land 2022 2023 Sachsen 2 288,1 2 475,5 Sachsen-Anhalt 1 156,0 1 232,3 Thüringen 926,4 992,8 Bund 7,0 5,5 Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Ausgaben und Einnahmen; verschiedene Jahrgänge; Berechnungen der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik. Tabelle 2: Einnahmen für Tageseinrichtungen für Kinder, 2022 und 2023 (in Mio. Euro) – Teileinnahme im Bereich Kindertagesbetreuung Land 2022 2023 Gesamt 2 297,6 2 542,7 Schleswig-Holstein 222,7 293,3 Hamburg 0,2 1,1 Niedersachsen 121,8 135,8 Bremen 25,1 27,9 Nordrhein-Westfalen1 309,5 353,2 Hessen 194,4 201,7 Rheinland-Pfalz 65,0 49,0 Baden-Württemberg 534,5 590,6 Bayern 286,5 345,5 Saarland 29,4 28,9 Berlin 6,9 6,9 Brandenburg 133,5 130,2 Mecklenburg-Vorpommern 10,1 12,2 Sachsen 211,1 218,6 Sachsen-Anhalt 88,2 89,2 Thüringen 58,4 58,4 Bund 0,4 0,2 Hinweis: Bei den Einnahmen (Einzahlungen) der öffentlichen Träger für eigene Einrichtungen der Kindertagesbetreuung sind die Einnahmen (Einzahlungen) von Einrichtungen in freier Trägerschaft mit enthalten, da in Nordrhein-Westfalen Elternbeiträge von den öffentlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe mit vereinnahmt werden. Dieser Einnahmeanteil kann nicht separat ausgewiesen werden. Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Ausgaben und Einnahmen; verschiedene Jahrgänge; Berechnungen der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik.  2. Wie werden sich die Ausgaben für die Kinderbetreuung nach Kenntnis bzw. Einschätzung der Bundesregierung bis 2030 entwickeln (bitte nach Jahren, Gesamtausgaben, Gesamtausgaben abzüglich Einnahmen z. B. durch Elternbeiträge und, wenn möglich, nach Bundesländern aufschlüsseln)?  3. Wodurch wird nach Auffassung der Bundesregierung die Ausgabenentwicklung beeinflusst? Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 2 und 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/6642 verwiesen.  4. Wie wirkt sich das zum 1. Januar 2025 weiterentwickelte sogenannte Kita-Qualitätsgesetz als Nachfolgegesetz des Gute-Kita-Gesetzes nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Kostenentwicklung aus (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Durch das Gesetz zur periodengerechten Veranschlagung von Zinsausgaben im Rahmen der staatlichen Kreditaufnahme und das Dritte Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung wurde das KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG) inhaltlich weiterentwickelt. Die Handlungsfelder, aus denen die Länder ihre Maßnahmen im Rahmen des KiQuTG auswählen können, wurden reduziert auf diejenigen Handlungsfelder, die für die Qualität besonders wichtig sind und in denen perspektivisch bundesweite Standards angestrebt werden. Laufende Maßnahmen in den übrigen Handlungsfeldern können nach einer Übergangsphase bis zum 31. Dezember 2025 nicht mehr im Rahmen des KiQuTG umgesetzt werden. Zudem sind die Länder seit dem 1. Januar 2025 verpflichtet, im Rahmen des KiQuTG jeweils mindestens eine Maßnahme in den Handlungsfeldern „Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte“ und „Förderung der sprachlichen Bildung“ zu ergreifen. Diese neuen Vorgaben seit dem 1. Januar 2025 führen dazu, dass manche Länder bei ihrer Maßnahmenplanung ab 2025 gegenüber ihren laufenden Maßnahmen umsteuern müssen. Länder, die Maßnahmen, die ab 2026 nicht mehr im Rahmen des KiQuTG umsetzen können, weiterführen möchten, müssen hierfür eine Finanzierung durch Landesmittel sicherstellen. Dies liegt in der Verantwortung der Länder. Informationen hierzu finden sich in den Finanzierungskonzepten der Bund-Länder-Verträge zum KiQuTG. Diese sind unter www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/themen/familie/kinderbetreuun g/kita-qualitaet/die-vertraege-der-bundeslaender-zum-kita-qualitaets-und-teilha beverbesserungsgesetz-229224 veröffentlicht.  5. Wie hat sich die finanzielle Unterstützung des Bundes an den laufenden Ausgaben bzw. Betriebskosten durch das Finanzausgleichsgesetz für die Kinderbetreuung seit 2023 entwickelt (bitte nach Jahren und, wenn möglich, nach Bundesländern aufschlüsseln)?  6. Wie wird sich die finanzielle Unterstützung des Bundes an den laufenden Ausgaben bzw. Betriebskosten durch das Finanzausgleichsgesetz für die Kinderbetreuung nach Kenntnis bzw. Einschätzung der Bundesregierung bis 2030 entwickeln (bitte nach Jahren und, wenn möglich, nach Bundesländern aufschlüsseln)? Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet. Der Umsatzsteueranteil der Länder wurde auf der Grundlage von Artikel 2 des Kinderförderungsgesetzes vom 10. Dezember 2008 sowie Artikel 3 des Gesetzes zur zusätzlichen Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vom 15. Februar 2013 um insgesamt 845 Mio. Euro jährlich zulasten des Bundes angehoben, um ihren finanziellen Belastungen durch die mit dem Ausbau des Betreuungsangebots einhergehenden zusätzlichen Betriebskosten der Länder Rechnung zu tragen. In den Jahren 2017 und 2018 entlastete der Bund die Länder über die vertikale Umsatzsteuerverteilung zusätzlich mit jeweils 100 Mio. Euro, also mit insgesamt 945 Mio. Euro jährlich. Darüber hinaus verbessert der Bund seit 2019 die Einnahmesituation der Länder über eine temporäre Änderung der vertikalen Umsatzsteuerverteilung. Diese Änderung trägt Mehrbelastungen der Länder aus der Weiterentwicklung der Qualität der Kindertagesbetreuung auf Grundlage der Verträge gemäß § 4 KiQuTG und aus der zum 1. August 2019 erfolgten Änderung des § 90 SGB VIII Rechnung. Die Einnahmen der Länder aus der Umsatzsteuer erhöhten sich in diesem Zusammenhang im Jahr 2023 um 1 884 Mio. Euro und im Jahr 2024 um 1 993 Mio. Euro. Aufgrund des Gesetzes zur periodengerechten Veranschlagung von Zinsausgaben im Rahmen der staatlichen Kreditaufnahme und des Dritten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung erfolgt für die Jahre 2025 und 2026 erneut eine temporäre Änderung der vertikalen Umsatzsteuer zu Gunsten der Länder. In beiden Jahren erhöhen sich die Einnahmen der Länder aus der Umsatzsteuer um jeweils 1 993 Mio. Euro. Gemäß § 2 des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) wird der Länderanteil an der Umsatzsteuer vorbehaltlich des gemäß § 4 FAG durchzuführenden Finanzkraftausgleichs nach dem Verhältnis ihrer Einwohnerzahlen auf die Länder verteilt. Dabei werden die Einwohnerzahlen zugrunde gelegt, die das Statistische Bundesamt zum 30. Juni des Kalenderjahres, für das der Ausgleich durchgeführt wird, festgestellt hat. Die zusätzlichen Einnahmen aus der Umsatzsteuer, die die Länder im Zusammenhang mit der Umsetzung des KiQuTG erhalten, werden von den Ländern als Landesmittel eingesetzt und sind bei den im Bildungsfinanzbericht angegebenen Ausgaben der Länder enthalten. Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass KiQuTG durch ein Qualitätsentwicklungsgesetz abzulösen.  7. Wie hat sich die finanzielle Unterstützung des Bundes an den Kosten für Investitionen in Neu- und Ausbau von Betreuungsplätzen z. B. durch Sondervermögen und Sonderprogramme seit 2022 entwickelt (bitte nach Jahren und nach Bundesländern aufschlüsseln)?  8. Wie wird sich die finanzielle Unterstützung des Bundes an den Kosten für Investitionen in Neu- und Ausbau von Betreuungsplätzen z. B. durch Sondervermögen bzw. Sonderprogramme nach Planung der Bundesregierung bis 2030 entwickeln (bitte nach Jahren und nach Bundesländern aufschlüsseln)? Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet. Der Bund hat den Ländern im Rahmen des Sondervermögens Kinderbetreuungsausbau durch die Umsetzung von fünf Investitionsprogrammen „Kinderbetreuungsfinanzierung“ Finanzhilfen bereitgestellt. Es wird auf Anlage 1* verwiesen. Darüber hinaus sind im Rahmen des Sondervermögens „Infrastruktur und Klimaneutralität“ von 2026 bis 2029 zusätzliche Mittel zur Förderung von Investitionen in die Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur und Kitas vorgesehen. Damit sollen die zuständigen Länder weiter bei wichtigen Investitionen in die Bildungsinfrastruktur unterstützt werden. Hierzu laufen derzeit die regierungsinternen Abstimmungen. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/2203 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.  9. Welche weiteren Programme der Bundesregierung wurden seit 2023 mit dem Ziel, die Kinderbetreuung zu unterstützen, aufgelegt, wie z. B. Kita- Plus, Sprachkitas etc. (bitte jeweils nach Programm, Laufzeit des Programmes, Jahren, Fördervolumen und, wenn möglich, Verteilung nach Bundesländern aufschlüsseln)? 10. Welche weiteren Programme plant die Bundesregierung mit dem Ziel, die Kinderbetreuung zu unterstützen, zukünftig aufzulegen bzw. zu verstetigen, wie z. B. KitaPlus, Sprachkitas etc. (bitte jeweils nach Programm, geplanter Laufzeit des Programmes, Jahren, geplantem Fördervolumen und, wenn möglich, Verteilung nach Bundesländern aufschlüsseln)? Die Fragen 9 und 10 werden gemeinsam beantwortet. Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass im Rahmen des geplanten Qualitätsentwicklungsgesetzes eine zusätzliche Förderung für Sprach-Kitas und Startchancen-Kitas integriert werden soll. Im Juli 2025 wurde eine Bund-Länder-Gruppe zur Vorbereitung des Qualitätsentwicklungsgesetzes eingesetzt. In diesem Rahmen soll auch darüber beraten werden, wie der Auftrag aus dem Koalitionsvertrag, eine zusätzliche Förderung für Sprach-Kitas und Startchancen-Kitas in das QEG zu integrieren, umgesetzt werden kann. Mit dem ESF Plus-Programm „Integrationskurs mit Kind Plus: Perspektive durch Qualifizierung“ hat das federführende Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) in Kooperation mit dem Bundesministerium des Innern (BMI) die Integrationskursbegleitende Kinderbeaufsichtigung weiterentwickelt. Im Rahmen des ESF Plus-Programms (Laufzeit 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2026) können Träger während eines Integrationskurses eine zum Regelsystem der Kindertagesbetreuung subsidiäre Kinderbeaufsichtigung anbieten, um Eltern die Teilnahme an einem Integrationskurs zu ermöglichen und damit deren Integration zu befördern, wenn keine reguläre Kindertagesbetreuung genutzt werden kann und die zu beaufsichtigenden Kinder noch nicht schulpflichtig sind. Dieses Brückenangebot bereitet den Übergang der Kinder und der Familien in ein reguläres Angebot der Kindertagesbetreuung im frühkindlichen Bildungssystem vor. Darüber hinaus werden durch die Fortbildung und Qualifizierung von finanzierten Kinderbeaufsichtigungspersonen die Grundlagen für eine spätere Tätigkeit im Bereich der Kindertagespflege geschaffen und somit potentielle Fachkräfte gewonnen. Für die Förderung der Beaufsichtigungsangebote und die Qualifizierung von Beaufsichtigungspersonen stellen BMBFSFJ und BMI insgesamt rund 22 Mio. Euro bereit (2024: 6,7 Mio. Euro; 2025: 7,6 Mio. Euro; 2026: 7,7 Mio. Euro). Diese Fördermittel werden durch überjährig nutzbare Mittel des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) in Höhe von bis zu 14,2 Mio. Euro ergänzt. Das Gesamtfördervolumen im Rahmen des ESF Plus-Programms liegt damit bei rund 36,2 Mio. Euro. Eine Verteilung des Fördervolumens auf Ebene der Bundesländer im Sinne eines vorab festgelegten Plafonds erfolgte nicht. Weiterhin ist vorgesehen die geschaffenen Strukturen in die Verantwortung der für die Regelangebote der Frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung zuständigen Länder und Kommunen zu überführen, sodass eine nachhaltige Verstetigung der Maßnahmen auf regionaler Ebene angestrebt werden kann. Zum Abschluss der Programmlaufzeit am 30. Juni 2023 erreichte die Förderung im Bundesprogramm Sprach-Kitas ca. 6 500 Fachkräfte für sprachliche Bildung in rund 6 000 Sprach-Kitas, begleitet von knapp 500 Fachberatungen. Eine Länderübersicht befindet sich in Anlage 2*. Im Jahr 2023 fielen Programmkosten in Höhe von 76 065 273 Euro an. Das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ hat seit 2016 wertvolle Strukturen und Kompetenzen in der sprachlichen Bildung aufgebaut. Handlungsleitend waren die alltagsintegrierte sprachliche Bildung, die inklusive Pädagogik und die intensive Zusammenarbeit mit Familien. Seit 2021 wurde zusätzlich der Einsatz digitaler Medien und die Integration medienpädagogischer Fragestellungen in das Programm aufgenommen. Mit je einer halben Stelle förderte das Bundesprogramm eine zusätzliche Fachkraft in den Sprach-Kitas und eine externe Fachberatung, die den Sprach-Kitas zur Seite steht. Das bedeutete einen jährlichen Zuschuss für eine zusätzliche Sprach-Kita-Fachkraft von 25 000 Euro und für eine zusätzliche Fachberatung von 32 000 Euro. Die zusätzliche Sprach-Kita-Fachkraft mit Expertise im Bereich sprachlicher Bildung entwickelte mit dem Kita-Team Konzepte für die alltagsintegrierte sprachliche Bildung und sorgte für ihre Umsetzung. Die externe Fachberatung unterstützte kontinuierlich und prozessbegleitend die Qualitätsentwicklung in den Sprach- Kitas, qualifizierte die zusätzlichen Fachkräfte und begleitete die Tandems aus zusätzlichen Fachkräften und Einrichtungsleitungen innerhalb eines Verbundes von zehn bis 15 Sprach-Kitas. 11. Welche weiteren Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2023 unternommen, um den Ausbau der frühkindlichen Bildung und Betreuung bzw. der vorschulischen Kinderbetreuung zu unterstützten (bitte detailliert nach Jahren, Fördervolumen und Verteilung auf die Bundesländer aufschlüsseln)? 12. Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den Ausbau der frühkindlichen Bildung und Betreuung bzw. der vorschulischen Kinderbetreuung zukünftig zu unterstützten (bitte detailliert nach Jahren, Fördervolumen und Verteilung auf die Bundesländer aufschlüsseln)? Die Fragen 11 und 12 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort zu den Fragen 7 und 8 sowie zu den Fragen 9 und 10 verwiesen. 13. Wie viele Kindertagesbetreuungsplätze sind seit 2023 neu geschaffen worden (bitte nach Kindern unter drei Jahren und Kindern ab drei Jahren bis zum Schuleintritt, Jahren, Gesamt und Bundesländern aufschlüsseln)? Über die Kinder- und Jugendhilfestatistik wird nicht erfasst, wie viele Plätze neu geschaffen werden, es kann nur die Anzahl der Kinder in Kindertagesbetreuung herangezogen werden, um Hinweise auf die aktuell belegten Plätze zu bekommen. Die Anzahl der Kinder in Kindertagesbetreuung seit 2023 kann der Tabelle entnommen werden. Demnach waren im Jahr 2024 rund 8 200 unter Dreijährige weniger in Kindertagesbetreuung als im Jahr 2023. Bei den Dreijährigen bis zum Schuleintritt waren es 2024 rund 900 weniger als im Vorjahr. Gleichzeitig ist aber die Beteiligung an Angeboten in Kindertagesbetreuung gestiegen: Bei unter Drei-Jährigen von bundesweit 36,4 Prozent auf 37,4 Prozent und bei den Drei bis unter sechs-Jährigen von 91,3 Prozent auf 91,6 Prozent (vgl. BMBFSFJ: Kindertagesbetreuung Kompakt. Ausbaustand und Bedarf 2024). * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/2203 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Tabelle 3: Kinder in Kindertagesbetreuung nach Altersgruppen, 2023 und 2024, nach Ländern* Land 2023 2024 2023–2024 Kinder im Alter von unter 3 Jahren Deutschland 856 584 848 421 -8 163 Schleswig-Holstein 29 380 29 622 +242 Hamburg 29 301 28 107 -1 194 Niedersachsen 79 908 80 003 +95 Bremen 6 209 5 957 -252 Nordrhein-Westfalen 161 026 161 871 +845 Hessen 60 377 60 877 +500 Rheinland-Pfalz 36 742 36 843 +101 Baden-Württemberg 102 765 103 149 +384 Bayern 125 377 126 807 +1 430 Saarland 8 363 8 282 -81 Berlin 53 231 52 373 -858 Brandenburg 34 278 32 926 -1 352 Mecklenburg-Vorpommern 21 481 20 257 -1 224 Sachsen 53 288 49 700 -3 588 Sachsen-Anhalt 28 651 27 049 -1 602 Thüringen 26 207 24 598 -1 609 Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt Deutschland 2 690 925 2 690 013 -912 Schleswig-Holstein 90 933 90 534 -399 Hamburg 57 757 57 634 -123 Niedersachsen 261 855 264 135 +2 280 Bremen 22 275 22 861 +586 Nordrhein-Westfalen 559 201 559 586 +385 Hessen 208 529 208 155 -374 Rheinland-Pfalz 131 387 131 634 +247 Baden-Württemberg 377 789 381 081 +3 292 Bayern 435 517 439 713 +4 196 Saarland 28 302 28 514 +212 Berlin 123 542 121 875 -1 667 Brandenburg 80 907 79 328 -1 579 Mecklenburg-Vorpommern 49 919 49 008 -911 Sachsen 133 948 129 973 -3 975 Sachsen-Anhalt 64 949 63 758 -1 191 Thüringen 64 115 62 224 -1 891 * Kinder in Kindertagespflege, die zusätzlich eine Kindertageseinrichtung oder eine Ganztagsschule besuchen, werden nicht doppelt gezählt. Quelle: Forschungsdatenzentrum der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, Statistik der Kinder und tätigen Personen in Tageseinrichtungen 2023 bis 2024, https://doi.org/10.21242/22541. 2023.00.00.1.1.0 bis https://doi.org/10.21242/22541.2024.00.00.1.1.0 und Forschungsdatenzentrum der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, Statistik der Kinder und tätigen Personen in öffentlich geförderter Kindertagespflege 2023 bis 2024, https://doi.org/10.21242/22543.2023.00.0 0.1.1.0 und https://doi.org/10.21242/22543.2024.00.00.1.1.0, Bevölkerungsstatistik, Berechnungen der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik 14. Wie viele Kindertagesbetreuungsplätze fehlen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell, um den Rechtsanspruch sicherzustellen und die Bedarfe der Familien abzudecken (wenn möglich, bitte nach Kindern unter drei Jahren und Kindern ab drei Jahren bis zum Schuleintritt, Gesamt und Bundesländern aufschlüsseln)? Zur Abschätzung der Anzahl an fehlenden Plätzen in der Kindertagesbetreuung (Kita und Tagespflege) sind verschiedene Aspekte relevant, und zwar in erster Linie die Anzahl der bereits vorhandenen bzw. belegten Plätze, die Anzahl an Kindern der relevanten Altersgruppen in der Bevölkerung und der Betreuungsbedarf der Eltern. Für die Altersgruppe der Kinder unter drei Jahren bestand im Jahr 2024 eine Differenz von -14,6 Prozentpunkten zwischen der Beteiligungsquote auf der einen und dem Anteil an Eltern mit Betreuungsbedarf auf der anderen Seite (vgl. BMBFSFJ: Kindertagesbetreuung Kompakt. Ausbaustand und Bedarf 2024). Daraus lässt sich auf Grundlage der zum 1. März 2024 gemeldeten Anzahl unter Dreijähriger in Kindertagesbetreuung sowie der Ende 2023 erfassten Anzahl der Kinder unter drei Jahren in der Bevölkerung auf Basis des Zensus 2011 über die 2024 erhobenen Elternbedarfe eine Lücke von rund 331 000 fehlenden Plätzen ableiten. Für Kinder im Alter von drei bis unter sechs Jahren* liegt die Differenz zwischen der Beteiligungsquote und den Elternbedarfen im Jahr 2024 bei -6,2 Prozentpunkten (vgl. BMBFSFJ: Kindertagesbetreuung Kompakt. Ausbaustand und Bedarf 2024). Rechnerisch entspricht dies ca. 152 000 fehlenden Plätzen für drei- bis unter sechs-Jährige. Tabelle 4: Anzahl rechnerisch fehlender Plätze zur Bedarfserfüllung nach Altersgruppen, 2024, nach Ländern (auf Grundlage der Bevölkerungsfortschreibung nach Zensus 2011) Land Rechnerisch fehlende Plätze (abs.) 2024 Kinder im Alter von unter 3 Jahren Deutschland 331 000 Schleswig-Holstein 11 000 Hamburg 5 000 Niedersachsen 37 000 Bremen 4 000 Nordrhein-Westfalen 97 000 Hessen 30 000 Rheinland-Pfalz 21 000 Baden-Württemberg 44 000 Bayern 51 000 Saarland 5 000 Berlin 12 000 Brandenburg 3 000 Mecklenburg-Vorpommern 1 000 Sachsen 5 000 Sachsen-Anhalt 2 000 Thüringen 3 000 Kinder im Alter von 3 bis unter 6 Jahren Deutschland 152 000 Schleswig-Holstein 7 000 Hamburg 1 000 * Üblicherweise werden die Beteiligungsquoten für drei- bis unter sechs-Jährige ausgewiesen. Sechs-Jährige bleiben in der Berechnung der Quote unberücksichtigt, da diese zum Teil bereits die Schule besuchen und eine Einbeziehung daher mit Unsicherheiten verbunden wäre (vgl. hierzu ausführlich Detemple/Meiner-Teubner/ Olszenka 2021). Land Rechnerisch fehlende Plätze (abs.) 2024 Niedersachsen 15 000 Bremen 2 000 Nordrhein-Westfalen 38 000 Hessen 13 000 Rheinland-Pfalz 8 000 Baden-Württemberg 20 000 Bayern 26 000 Saarland 3 000 Berlin 6 000 Brandenburg 2 000 Mecklenburg-Vorpommern 2 000 Sachsen 4 000 Sachsen-Anhalt 3 000 Thüringen 3 000 Quelle: Afflerbach, Lena/Böwing-Schmalenbrock, Melanie/Wieschke, Johannes/Kayed, Theresia (2025/aktuell in Entstehung): Auswirkungen der Umstellung der Zensusbasis auf zentrale Kennzahlen der Kindertagesbetreuung – Ein Arbeitspapier. 15. Wie viele Kindertagesbetreuungsplätze fehlen nach Kenntnis der Bundesregierung bis 2030, um den Rechtsanspruch sicherzustellen und die Bedarfe der Familien abzudecken (wenn möglich, bitte nach Kindern unter drei Jahren und Kindern ab drei Jahren bis zum Schuleintritt, Gesamt und Bundesländern aufschlüsseln)? Derzeit liegen lediglich Vorausberechnungen des Platzbedarfs vor, die mit Daten aus dem Jahr 2022 insbesondere hinsichtlich der Geburtenentwicklung auf einem mittlerweile veralteten Datenstand beruhen (vgl. Meiner-Teubner, Christiane/Böwing-Schmalenbrock, Melanie/Olszenka, Ninja/Rauschenbach, Thomas (2024): Plätze. Personal. Finanzen. Bedarfsorientierte Vorausberechnungen für die Kindertages- und Grundschulbetreuung bis 2025 unter der Bedingung unsicherer Bevölkerungsentwicklungen. Teil 1: Kinder bis zum Schuleintritt. Dortmund., www.akjstat.tu-dortmund.de/fileadmin/Files/AKJ_-_Analy sen/Kindertagesbetreuung/Plaetze.Personal.Finanzen_bis_2035_Teil1.pdf). Aktuell sind neue Vorausberechnungen in Vorbereitung, die die aktuellen Ergebnisse zu belegten Plätzen in Kindertagesbetreuung sowie elterlichen Bedarfen heranziehen werden. Außerdem wird die bislang nicht veröffentlichte 16. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes zugrunde gelegt werden, welche auch die jüngsten Geburtenrückgänge bereits berücksichtigt. Insbesondere die aktuellen Entwicklungen bei den Geburtenzahlen werden spürbare Auswirkungen auf den Platzbedarf haben. 16. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell die durchschnittlichen Kosten für den Neubau bzw. Ausbau eines neuen Kindertagesbetreuungsplatzes (bitte, wenn möglich, nach Bundesländern aufschlüsseln)? Mithilfe vorläufiger Daten aus dem Monitoring zum 5. Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2020 bis 2021“ lassen sich basierend auf den Angaben der Bundesländer zu den neu geschaffenen Plätzen Rückschlüsse auf die durchschnittlichen Kosten eines Kindertagesbetreuungsplatzes ziehen (Rückschlüsse sind nur bedingt valide. Die Durchführungsverantwortung zur Verwendung der Finanzhilfen liegt jeweils im Land selbst, welches zur Umsetzung vor Ort eine konkretisierende Verwaltungsvorschrift erlässt. Dadurch kann es zu Unterschieden bei der Rückmeldung der bewilligten und neu geschaffenen Plätze kommen). Der Stichtag für die Erhebung dieser Daten war der 30. Juni 2024. Nach den Daten aus dem 5. Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2020–2021“ belaufen sich die Kosten pro Platz im Durchschnitt auf 18 296,47 Euro. Dabei wird nicht zwischen neu geschaffenen und erhaltenen Plätzen unterschieden. Eine nach Bundesländern differenzierte Darstellung der durchschnittlichen Platzkosten ist gegenwärtig nicht möglich. 17. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der tatsächliche Investitionsbedarf im Bereich Kindertagesbetreuung (bitte, wenn möglich, nach Bundesländern aufschlüsseln)? Der tatsächliche Investitionsbedarf im Bereich der Kindertagesbetreuung ergibt sich in erster Linie aus den Betreuungsplätzen, die im jeweiligen Bundesland zur Bedarfsdeckung fehlen sowie zusätzlich dem Sanierungsbedarf in den Einrichtungen der Kindertagesbetreuung. Konkrete Zahlen liegen hierzu nicht vor. In einer Befragung des KfW-Kommunalpanel 2025 beziffern die Kommunen den Investitionsbedarf im Bereich der Kindertagesbetreuung mit 11,16 Mrd. Euro. Im Vergleich zur Vorjahresbefragung ist der wahrgenommene Investitionsrückstau der Kommunen um rund 13 Prozent gesunken. Der Rückgang geht laut Panel auf erhöhte Investitionen zurück www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konz ernthemen/Research/PDF-Dokumente-KfW-Kommunalpanel/KfW-Kommunal panel-2025.pdf. Übersicht 4. Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 – 2020“: Gesamtbewilligungen, Abrufe 2020-2023; Abrufe gesamt; Stand 27.08.2025* Bundesland 4. Investitionsprogramm 2017 - 2020 Verfügungsrahmen Gesamtlaufzeit Bewilligte Mittel abgerufene Mittel 2020 abgerufene Mittel 2021 abgerufene Mittel 2022 abgerufene Mittel 2023 abgerufene Mittel Gesamt (2017-2023) Baden-Württemberg 152.179.547,39 € 152.172.558,00 € 42.216.427,45 € 28.767.236,32 € 14.581.995,74 € 10.751.526,26 € 96.317.185,77 € Bayern 178.254.074,96 € 177.474.074,00 € 85.000.000,00 € -255.000,00 € 7.738.202,00 € 38.807.972,00 € 131.291.174,00 € Berlin 54.936.221,14 € 54.936.221,00 € 15.547.564,00 € 4.887.269,00 € 2.868.475,00 € 2.617.874,64 € 25.921.182,64 € Brandenburg 32.368.582,64 € 32.367.096,00 € 4.020.353,42 € 12.412.017,84 € 8.011.148,95 € 4.377.113,06 € 28.820.633,27 € Bremen 9.054.246,85 € 9.053.831,00 € 2.411.310,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 2.411.310,00 € Hamburg 27.185.671,60 € 27.184.423,00 € 2.729.516,96 € 5.753.263,05 € 2.886.003,84 € 6.986.201,25 € 18.354.985,10 € Hessen 86.359.293,36 € 86.355.327,00 € 33.621.174,00 € 8.284.470,00 € 10.453.587,00 € 6.038.670,00 € 58.397.901,00 € Mecklenburg-Vorpommern 21.250.126,99 € 21.249.151,00 € 2.011.926,34 € 5.414.860,08 € 6.455.878,60 € 3.353.321,40 € 17.235.986,42 € Niedersachsen 105.645.832,16 € 105.640.980,00 € 14.856.331,29 € 12.968.276,45 € 14.948.415,39 € 46.148.958,67 € 88.921.981,80 € Nordrhein-Westfalen 242.980.180,73 € 241.021.952,92 € 80.138.593,37 € 16.818.769,58 € 5.646.868,03 € 3.131.402,12 € 105.735.633,10 € Rheinland-Pfalz 53.380.241,68 € 53.330.490,00 € 11.409.144,93 € 9.090.995,50 € 8.673.130,50 € 12.707.916,47 € 41.881.187,40 € Saarland 11.527.952,46 € 11.527.423,00 € 2.132.858,60 € 3.587.357,51 € 1.345.058,14 € 3.063.325,10 € 10.128.599,35 € Sachsen 57.158.509,21 € 57.155.881,10 € 18.417.459,16 € 13.452.944,21 € 5.814.514,40 € 800.754,59 € 38.485.672,36 € Sachsen-Anhalt 27.830.129,20 € 27.830.129,20 € 2.167.607,48 € 9.411.476,56 € 5.811.614,01 € 6.007.923,02 € 23.398.621,07 € Schleswig-Holstein 37.370.657,00 € 36.677.480,80 € 8.608.770,22 € 8.326.347,74 € 5.158.392,27 € 2.813.929,93 € 24.907.440,16 € Thüringen 28.568.734,12 € 27.595.492,61 € 11.617.247,79 € 3.152.530,19 € 1.906.675,63 € 1.530.596,98 € 18.207.050,59 € Deutschland gesamt 1.126.050.001,49 € 1.125.949.995,47 € 336.906.285,01 € 142.072.814,03 € 102.299.959,50 € 149.137.485,49 € 1.109.438.973,77 € * Hinweis: Gemäß KitaFinHG sind die Investitionen zu 100 Prozent des bereitgestellten Verfügungsrahmens des Landes bis zum 30. Juni 2023 abzuschließen; die Mittel konnten bis zum 31. Dezember 2023 abgerufen werden. Die Abrufsummen vor 2020 sind zur besseren Übersicht nicht angegeben, fließen aber mit in die Gesamtabrufsumme. Anlage 1 Übersicht 5. Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2020 – 2021“: Gesamtbewilligungen, Abrufe 2020 – 2024, Abrufe gesamt; Stand: 27.08.2025* Bundesland Verfügungsrahmen nach Umverteilung Bewilligte Mittel abgerufene Mittel 2020 abgerufene Mittel 2021 abgerufene Mittel 2022 abgerufene Mittel 2023 abgerufene Mittel 2024 abgerufene Mittel Gesamt (2020-2024) Baden-Württemberg 136.944.450,31 € 133.980.528,56 € 0,00 € 14.832.157,69 € 34.161.042,53 € 41.776.606,16 € 41.884.691,17 132.654.497,55 € Bayern 158.018.049,17 € 158.018.049,17 € 0,00 € 43.957.293,79 € 5.989.456,81 € 26.043.000,00 € 82.028.298,57 158.018.049,17 € Berlin 49.024.047,02 € 49.019.676,34 € 29.271,00 € 11.532.985,68 € 16.661.907,20 € 15.535.359,00 € 5.196.794,20 48.956.317,08 € Brandenburg 28.082.974,22 € 28.082.974,22 € 0,00 € 2.968.928,82 € 14.911.812,75 € 3.410.831,15 € 2.593.017,77 23.884.590,49 € Bremen 8.509.186,01 € 8.509.186,01 € 0,00 € 3.602.944,52 € 1.196.597,35 € 0,00 € 3.709.644,28 8.509.186,15 € Hamburg 25.081.157,84 € 25.081.157,84 € 0,00 € 1.378.420,30 € 12.303.107,19 € 10.711.088,95 € 688.541,40 25.081.157,84 € Hessen 77.194.269,53 € 76.547.078,00 € 0,00 € 12.017.143,00 € 28.987.742,00 € 21.877.885,42 € 13.362.289,11 76.245.059,53 € Mecklenburg-Vorpommern 17.545.208,19 € 16.819.178,28 € 0,00 € 761.566,76 € 5.132.177,02 € 7.231.021,14 € 1.723.276,42 14.848.041,34 € Niedersachsen 94.731.128,34 € 90.077.565,88 € 0,00 € 2.955.048,05 € 13.219.518,12 € 23.881.545,59 € 47.646.363,93 87.702.475,69 € Nordrhein-Westfalen 217.910.633,24 € 209.961.544,00 € 0,00 € 93.562.470,38 € 78.576.194,39 € 35.080.684,25 € 1.656.130,31 208.875.479,33 € Rheinland-Pfalz 48.200.000,00 € 47.987.144,28 € 0,00 € 3.395.371,00 € 9.869.372,99 € 9.474.555,20 € 22.343.625,14 45.082.924,33 € Saarland 10.320.198,96 € 10.320.198,96 € 0,00 € 3.976.592,26 € 2.859.904,75 € 1.604.776,59 € 1.671.758,62 10.113.032,22 € Sachsen 48.132.073,16 € 47.705.476,00 € 0,00 € 11.414.945,34 € 26.470.856,98 € 8.292.233,55 € 1.518.864,03 47.696.899,90 € Sachsen-Anhalt 23.506.205,53 € 23.506.106,82 € 0,00 € 1.400.495,45 € 4.630.404,65 € 13.405.968,91 € 4.030.471,31 23.467.340,32 € Schleswig-Holstein 32.943.862,27 € 31.773.375,27 € 0,00 € 2.871.028,24 € 11.705.204,42 € 11.008.415,40 € 5.957.715,72 31.542.363,78 € Thüringen 23.856.556,21 € 22.705.448,02 € 0,00 € 4.121.734,36 € 7.942.499,66 € 7.809.393,30 € 2.481.548,52 22.355.175,84 € Deutschland gesamt 1.000.000.000,00 € 980.094.687,65 € 29.271,00 € 214.749.125,64 € 274.617.798,81 € 237.143.364,61 € 238.493.030,50 € 965.032.590,56 € * Hinweis: Gemäß KitaFinHG sind die Investitionen zu 100 Prozent des bereitgestellten Verfügungsrahmens des Landes bis zum 30. Juni 2022 abzuschließen; die Mittel konnten bis zum 30. Juni 2024 abgerufen werden. Übersicht Sprach-Kitas Bundesland Bewilligte Fachberatungen Anzahl der geförderten Einrichtungen gesamt Einrichtungen mit halben Funktionsstellen 2 Bewilligte Funktionsstellen gesamt Baden-Württemberg 64 825 36 861 Bayern 44 565 45 610 Berlin 48 400 49 449 Brandenburg 17 181 20 201 Bremen 5 61 3 64 Hamburg 26 274 47 321 Hessen 36 469 36 505 Mecklenburg-Vorpommern 14 112 19 131 Niedersachsen 46 649 31 680 Nordrhein-Westfalen 92 1300 67 1367 Rheinland-Pfalz 8 144 9 153 Saarland 7 45 2 47 Sachsen 26 305 49 354 Sachsen-Anhalt 20 211 24 235 Schleswig-Holstein 16 203 12 215 Thüringen 18 233 34 267 Deutschland gesamt 487 5977 483 6460 Stand: 30.06.2023 Anlage 2 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. 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