Aktuelle Entwicklung der Kosten für die frühkindliche Bildung, Betreuung und Förderung (Antwort zu Drs. 21/1723)
Text
Aktuelle Entwicklung der Kosten für die frühkindliche Bildung, Betreuung und Förderung (Antwort zu Drs. 21/1723)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2203
21. Wahlperiode 14.10.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heidi Reichinnek, Nicole Gohlke,
Dr. Michael Arndt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/1723 –
Aktuelle Entwicklung der Kosten für die frühkindliche Bildung, Betreuung
und Förderung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Dezember 2008 trat das Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei
Jahren in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege
(Kinderförderungsgesetz – KiföG) in Kraft (Bundestagsdrucksachen 16/9299 und 16/10173). Es
beinhaltet neben dem individuellen Rechtsanspruch auf frühkindliche Bildung
und Betreuung für Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres ab dem
1. August 2013 umfangreiche finanzielle Zusagen des Bundes zur Förderung
des Ausbaus und Betriebs entsprechender Einrichtungen. Der Bund sicherte
seinerzeit zu, ein Drittel der anfallenden damals veranschlagten Mehrkosten
von 12 Mrd. Euro für die frühkindliche Bildung und Betreuung zu
übernehmen. Der verabschiedete Gesetzentwurf sah hierzu die Einrichtung eines
Sondervermögens für Investitionskosten in Höhe von 2,15 Mrd. Euro (Gesetz zur
Errichtung eines Sondervermögens „Kinderbetreuungsausbau“
(Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz – KBFG)) sowie die Übernahme von laufenden
Kosten in Höhe von 1,85 Mrd. Euro durch eine Änderung des
Finanzausgleichsgesetzes vor. Mit diesen Investitionen sollte der Rechtsanspruch zum 1. August
2013 unterstützt werden. Das Finanzausgleichsgesetz sah weitere Entlastung
ab 2014 von anfangs 770 Mio. Euro vor (vgl. Bundestagsdrucksache
16/9299).
Die Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktion
DIE LINKE. (Bundestagsdrucksachen 19/15565, 19/28645 und 20/6642)
lassen vor allem eines erkennen: Während die Kosten für die frühkindlichen
Bildung, Betreuung und Förderung jährlich zuletzt um durchschnittlich 3 Mrd.
Euro anstiegen und weit die veranschlagten Mehrkosten von 12 Mrd. Euro
überschritten haben, verharrt die Kostenbeteiligung des Bundes auf einem
niedrigen Niveau und ist weit von der seinerzeit zugesicherten
Kostenübernahme von einem Drittel entfernt. Der Großteil der Kostensteigerung verbleibt
bei Ländern und Kommunen und schränkt dort nach Ansicht der
Fragestellerinnen und Fragesteller den finanziellen Spielraum insgesamt ein und dies
auch zu Lasten anderer Angebote und Leistungen der Kinder- und
Jugendhilfe.
Die Entwicklungen der vergangenen Jahre haben darüber hinaus gezeigt, dass
der Ausbau der frühkindlichen Bildung und Betreuung noch immer nicht über-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren,
Frauen und Jugend vom 13. Oktober 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
all den Erfordernissen entspricht, während in anderen Regionen durch
rückläufige Geburtenzahlen ein Überangebot an Plätzen Realität wird, was
wiederum öffentliche und freie Träger vor immense Herausforderungen stellt. Vor
diesem Hintergrund vertreten die Fragestellerinnen und Fragesteller die
Auffassung, dass eine stärkere Beteiligung des Bundes bei dem weiteren Ausbau,
der Sicherung bestehender Plätze sowie bei den Betriebsausgaben dringend
geboten ist. Die ist umso mehr erforderlich vor dem Hintergrund der
Einführung eines Rechtsanspruches auf Ganztagesbetreuung auch im
Grundschulbereich, der mit weiteren Kosten für die Länder und Kommunen verbunden ist.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Der Bund hat im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) und im Gesetz zur
Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in
Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (KiQuTG) Regelungen zur
Kindertagesbetreuung getroffen.
Die Erfüllung der in diesen Gesetzen festgelegten Aufgaben der
Kindertagesbetreuung fällt in den Zuständigkeitsbereich der Länder, vgl. die Artikel 30, 83
des Grundgesetzes (GG). Fördermaßnahmen des Bundes sind nur
ausnahmsweise im Rahmen von Finanzhilfen für Investitionen der Länder und
Gemeinden (Artikel 104b GG) und unter den engen Voraussetzungen einer
ungeschriebenen Kompetenz kraft Natur der Sache möglich.
1. Wie haben sich die Ausgaben für die Kinderbetreuung seit 2022
entwickelt (bitte nach Jahren, Gesamtausgaben, Gesamtausgaben abzüglich
Einnahmen z. B. durch Elternbeiträge und, wenn möglich, nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
Die Entwicklung der öffentlichen Gesamtausgaben zwischen 2022 und 2023
für die Kindertagesbetreuung ist in Tabelle 1 ersichtlich.
In der Kinder- und Jugendhilfestatistik der Ausgaben und Einnahmen sind die
Einnahmen für Kindertagesbetreuung nicht identifizierbar. Aus diesem Grund
können nicht die gesamten Einnahmen abgezogen werden. Tabelle 2 enthält die
Einnahmen, die in der Kinder- und Jugendhilfestatistik als „Einnahmen für
Tageseinrichtungen für Kinder“ ausgewiesen werden. Dabei handelt es sich
jedoch nur um einen Teil der Einnahmen für die Kindertagesbetreuung.
Tabelle 1: Öffentliche Ausgaben für die Kindertagesbetreuung, 2022 und 2023
(in Mio. Euro)
Land 2022 2023
Gesamt 45 287,7 48 826,5
Schleswig-Holstein 1 680,8 1 937,9
Hamburg 1 103,4 1 181,4
Niedersachsen 3 998,8 4 394,5
Bremen 756,8 429,6
Nordrhein-Westfalen 9 091,2 9 658,7
Hessen 3 691,0 3 966,5
Rheinland-Pfalz 2 082,9 2 312,8
Baden-Württemberg 5 716,6 6 391,6
Bayern 7 439,5 8 050,1
Saarland 445,0 505,9
Berlin 2 431,9 2 538,2
Brandenburg 1 604,6 1 804,0
Mecklenburg-Vorpommern 867,9 949,3
Land 2022 2023
Sachsen 2 288,1 2 475,5
Sachsen-Anhalt 1 156,0 1 232,3
Thüringen 926,4 992,8
Bund 7,0 5,5
Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Ausgaben und
Einnahmen; verschiedene Jahrgänge; Berechnungen der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik.
Tabelle 2: Einnahmen für Tageseinrichtungen für Kinder, 2022 und 2023 (in
Mio. Euro) – Teileinnahme im Bereich Kindertagesbetreuung
Land 2022 2023
Gesamt 2 297,6 2 542,7
Schleswig-Holstein 222,7 293,3
Hamburg 0,2 1,1
Niedersachsen 121,8 135,8
Bremen 25,1 27,9
Nordrhein-Westfalen1 309,5 353,2
Hessen 194,4 201,7
Rheinland-Pfalz 65,0 49,0
Baden-Württemberg 534,5 590,6
Bayern 286,5 345,5
Saarland 29,4 28,9
Berlin 6,9 6,9
Brandenburg 133,5 130,2
Mecklenburg-Vorpommern 10,1 12,2
Sachsen 211,1 218,6
Sachsen-Anhalt 88,2 89,2
Thüringen 58,4 58,4
Bund 0,4 0,2
Hinweis: Bei den Einnahmen (Einzahlungen) der öffentlichen Träger für eigene Einrichtungen der
Kindertagesbetreuung sind die Einnahmen (Einzahlungen) von Einrichtungen in freier Trägerschaft
mit enthalten, da in Nordrhein-Westfalen Elternbeiträge von den öffentlichen Trägern der Kinder-
und Jugendhilfe mit vereinnahmt werden. Dieser Einnahmeanteil kann nicht separat ausgewiesen
werden.
Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Ausgaben und
Einnahmen; verschiedene Jahrgänge; Berechnungen der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik.
2. Wie werden sich die Ausgaben für die Kinderbetreuung nach Kenntnis
bzw. Einschätzung der Bundesregierung bis 2030 entwickeln (bitte nach
Jahren, Gesamtausgaben, Gesamtausgaben abzüglich Einnahmen z. B.
durch Elternbeiträge und, wenn möglich, nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
3. Wodurch wird nach Auffassung der Bundesregierung die
Ausgabenentwicklung beeinflusst?
Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 2 und 3 der
Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/6642
verwiesen.
4. Wie wirkt sich das zum 1. Januar 2025 weiterentwickelte sogenannte
Kita-Qualitätsgesetz als Nachfolgegesetz des Gute-Kita-Gesetzes nach
Kenntnis der Bundesregierung auf die Kostenentwicklung aus (bitte nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
Durch das Gesetz zur periodengerechten Veranschlagung von Zinsausgaben im
Rahmen der staatlichen Kreditaufnahme und das Dritte Gesetz zur
Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung wurde das
KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG) inhaltlich
weiterentwickelt. Die Handlungsfelder, aus denen die Länder ihre Maßnahmen im
Rahmen des KiQuTG auswählen können, wurden reduziert auf diejenigen
Handlungsfelder, die für die Qualität besonders wichtig sind und in denen
perspektivisch bundesweite Standards angestrebt werden. Laufende Maßnahmen
in den übrigen Handlungsfeldern können nach einer Übergangsphase bis zum
31. Dezember 2025 nicht mehr im Rahmen des KiQuTG umgesetzt werden.
Zudem sind die Länder seit dem 1. Januar 2025 verpflichtet, im Rahmen des
KiQuTG jeweils mindestens eine Maßnahme in den Handlungsfeldern
„Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte“ und „Förderung der sprachlichen
Bildung“ zu ergreifen. Diese neuen Vorgaben seit dem 1. Januar 2025 führen
dazu, dass manche Länder bei ihrer Maßnahmenplanung ab 2025 gegenüber
ihren laufenden Maßnahmen umsteuern müssen. Länder, die Maßnahmen, die
ab 2026 nicht mehr im Rahmen des KiQuTG umsetzen können, weiterführen
möchten, müssen hierfür eine Finanzierung durch Landesmittel sicherstellen.
Dies liegt in der Verantwortung der Länder. Informationen hierzu finden sich in
den Finanzierungskonzepten der Bund-Länder-Verträge zum KiQuTG.
Diese sind unter www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/themen/familie/kinderbetreuun
g/kita-qualitaet/die-vertraege-der-bundeslaender-zum-kita-qualitaets-und-teilha
beverbesserungsgesetz-229224 veröffentlicht.
5. Wie hat sich die finanzielle Unterstützung des Bundes an den laufenden
Ausgaben bzw. Betriebskosten durch das Finanzausgleichsgesetz für die
Kinderbetreuung seit 2023 entwickelt (bitte nach Jahren und, wenn
möglich, nach Bundesländern aufschlüsseln)?
6. Wie wird sich die finanzielle Unterstützung des Bundes an den laufenden
Ausgaben bzw. Betriebskosten durch das Finanzausgleichsgesetz für die
Kinderbetreuung nach Kenntnis bzw. Einschätzung der Bundesregierung
bis 2030 entwickeln (bitte nach Jahren und, wenn möglich, nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet.
Der Umsatzsteueranteil der Länder wurde auf der Grundlage von Artikel 2 des
Kinderförderungsgesetzes vom 10. Dezember 2008 sowie Artikel 3 des
Gesetzes zur zusätzlichen Förderung von Kindern unter drei Jahren in
Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vom 15. Februar 2013 um insgesamt 845 Mio.
Euro jährlich zulasten des Bundes angehoben, um ihren finanziellen
Belastungen durch die mit dem Ausbau des Betreuungsangebots einhergehenden
zusätzlichen Betriebskosten der Länder Rechnung zu tragen. In den Jahren 2017 und
2018 entlastete der Bund die Länder über die vertikale Umsatzsteuerverteilung
zusätzlich mit jeweils 100 Mio. Euro, also mit insgesamt 945 Mio. Euro
jährlich.
Darüber hinaus verbessert der Bund seit 2019 die Einnahmesituation der
Länder über eine temporäre Änderung der vertikalen Umsatzsteuerverteilung.
Diese Änderung trägt Mehrbelastungen der Länder aus der Weiterentwicklung
der Qualität der Kindertagesbetreuung auf Grundlage der Verträge gemäß § 4
KiQuTG und aus der zum 1. August 2019 erfolgten Änderung des § 90
SGB VIII Rechnung. Die Einnahmen der Länder aus der Umsatzsteuer
erhöhten sich in diesem Zusammenhang im Jahr 2023 um 1 884 Mio. Euro und im
Jahr 2024 um 1 993 Mio. Euro.
Aufgrund des Gesetzes zur periodengerechten Veranschlagung von
Zinsausgaben im Rahmen der staatlichen Kreditaufnahme und des Dritten Gesetzes zur
Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung
erfolgt für die Jahre 2025 und 2026 erneut eine temporäre Änderung der
vertikalen Umsatzsteuer zu Gunsten der Länder. In beiden Jahren erhöhen sich die
Einnahmen der Länder aus der Umsatzsteuer um jeweils 1 993 Mio. Euro.
Gemäß § 2 des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) wird der Länderanteil an der
Umsatzsteuer vorbehaltlich des gemäß § 4 FAG durchzuführenden
Finanzkraftausgleichs nach dem Verhältnis ihrer Einwohnerzahlen auf die Länder verteilt.
Dabei werden die Einwohnerzahlen zugrunde gelegt, die das Statistische
Bundesamt zum 30. Juni des Kalenderjahres, für das der Ausgleich durchgeführt
wird, festgestellt hat.
Die zusätzlichen Einnahmen aus der Umsatzsteuer, die die Länder im
Zusammenhang mit der Umsetzung des KiQuTG erhalten, werden von den Ländern
als Landesmittel eingesetzt und sind bei den im Bildungsfinanzbericht
angegebenen Ausgaben der Länder enthalten. Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass
KiQuTG durch ein Qualitätsentwicklungsgesetz abzulösen.
7. Wie hat sich die finanzielle Unterstützung des Bundes an den Kosten für
Investitionen in Neu- und Ausbau von Betreuungsplätzen z. B. durch
Sondervermögen und Sonderprogramme seit 2022 entwickelt (bitte nach
Jahren und nach Bundesländern aufschlüsseln)?
8. Wie wird sich die finanzielle Unterstützung des Bundes an den Kosten
für Investitionen in Neu- und Ausbau von Betreuungsplätzen z. B. durch
Sondervermögen bzw. Sonderprogramme nach Planung der
Bundesregierung bis 2030 entwickeln (bitte nach Jahren und nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bund hat den Ländern im Rahmen des Sondervermögens
Kinderbetreuungsausbau durch die Umsetzung von fünf Investitionsprogrammen
„Kinderbetreuungsfinanzierung“ Finanzhilfen bereitgestellt. Es wird auf Anlage 1*
verwiesen.
Darüber hinaus sind im Rahmen des Sondervermögens „Infrastruktur und
Klimaneutralität“ von 2026 bis 2029 zusätzliche Mittel zur Förderung von
Investitionen in die Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur und Kitas vorgesehen.
Damit sollen die zuständigen Länder weiter bei wichtigen Investitionen in die
Bildungsinfrastruktur unterstützt werden. Hierzu laufen derzeit die
regierungsinternen Abstimmungen.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/2203 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
9. Welche weiteren Programme der Bundesregierung wurden seit 2023 mit
dem Ziel, die Kinderbetreuung zu unterstützen, aufgelegt, wie z. B. Kita-
Plus, Sprachkitas etc. (bitte jeweils nach Programm, Laufzeit des
Programmes, Jahren, Fördervolumen und, wenn möglich, Verteilung nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
10. Welche weiteren Programme plant die Bundesregierung mit dem Ziel,
die Kinderbetreuung zu unterstützen, zukünftig aufzulegen bzw. zu
verstetigen, wie z. B. KitaPlus, Sprachkitas etc. (bitte jeweils nach
Programm, geplanter Laufzeit des Programmes, Jahren, geplantem
Fördervolumen und, wenn möglich, Verteilung nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
Die Fragen 9 und 10 werden gemeinsam beantwortet.
Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass im Rahmen des geplanten
Qualitätsentwicklungsgesetzes eine zusätzliche Förderung für Sprach-Kitas und
Startchancen-Kitas integriert werden soll.
Im Juli 2025 wurde eine Bund-Länder-Gruppe zur Vorbereitung des
Qualitätsentwicklungsgesetzes eingesetzt. In diesem Rahmen soll auch darüber beraten
werden, wie der Auftrag aus dem Koalitionsvertrag, eine zusätzliche Förderung
für Sprach-Kitas und Startchancen-Kitas in das QEG zu integrieren, umgesetzt
werden kann.
Mit dem ESF Plus-Programm „Integrationskurs mit Kind Plus: Perspektive
durch Qualifizierung“ hat das federführende Bundesministerium für Bildung,
Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) in Kooperation mit dem
Bundesministerium des Innern (BMI) die Integrationskursbegleitende
Kinderbeaufsichtigung weiterentwickelt. Im Rahmen des ESF Plus-Programms
(Laufzeit 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2026) können Träger während eines
Integrationskurses eine zum Regelsystem der Kindertagesbetreuung subsidiäre
Kinderbeaufsichtigung anbieten, um Eltern die Teilnahme an einem
Integrationskurs zu ermöglichen und damit deren Integration zu befördern, wenn keine
reguläre Kindertagesbetreuung genutzt werden kann und die zu
beaufsichtigenden Kinder noch nicht schulpflichtig sind. Dieses Brückenangebot bereitet den
Übergang der Kinder und der Familien in ein reguläres Angebot der
Kindertagesbetreuung im frühkindlichen Bildungssystem vor. Darüber hinaus werden
durch die Fortbildung und Qualifizierung von finanzierten
Kinderbeaufsichtigungspersonen die Grundlagen für eine spätere Tätigkeit im Bereich der
Kindertagespflege geschaffen und somit potentielle Fachkräfte gewonnen. Für die
Förderung der Beaufsichtigungsangebote und die Qualifizierung von
Beaufsichtigungspersonen stellen BMBFSFJ und BMI insgesamt rund 22 Mio. Euro
bereit (2024: 6,7 Mio. Euro; 2025: 7,6 Mio. Euro; 2026: 7,7 Mio. Euro). Diese
Fördermittel werden durch überjährig nutzbare Mittel des Europäischen
Sozialfonds Plus (ESF Plus) in Höhe von bis zu 14,2 Mio. Euro ergänzt. Das
Gesamtfördervolumen im Rahmen des ESF Plus-Programms liegt damit bei rund
36,2 Mio. Euro. Eine Verteilung des Fördervolumens auf Ebene der
Bundesländer im Sinne eines vorab festgelegten Plafonds erfolgte nicht. Weiterhin ist
vorgesehen die geschaffenen Strukturen in die Verantwortung der für die
Regelangebote der Frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung zuständigen
Länder und Kommunen zu überführen, sodass eine nachhaltige Verstetigung der
Maßnahmen auf regionaler Ebene angestrebt werden kann.
Zum Abschluss der Programmlaufzeit am 30. Juni 2023 erreichte die
Förderung im Bundesprogramm Sprach-Kitas ca. 6 500 Fachkräfte für sprachliche
Bildung in rund 6 000 Sprach-Kitas, begleitet von knapp 500 Fachberatungen.
Eine Länderübersicht befindet sich in Anlage 2*. Im Jahr 2023 fielen
Programmkosten in Höhe von 76 065 273 Euro an.
Das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ hat seit 2016 wertvolle Strukturen und
Kompetenzen in der sprachlichen Bildung aufgebaut. Handlungsleitend waren
die alltagsintegrierte sprachliche Bildung, die inklusive Pädagogik und die
intensive Zusammenarbeit mit Familien. Seit 2021 wurde zusätzlich der Einsatz
digitaler Medien und die Integration medienpädagogischer Fragestellungen in
das Programm aufgenommen. Mit je einer halben Stelle förderte das
Bundesprogramm eine zusätzliche Fachkraft in den Sprach-Kitas und eine externe
Fachberatung, die den Sprach-Kitas zur Seite steht. Das bedeutete einen
jährlichen Zuschuss für eine zusätzliche Sprach-Kita-Fachkraft von 25 000 Euro
und für eine zusätzliche Fachberatung von 32 000 Euro. Die zusätzliche
Sprach-Kita-Fachkraft mit Expertise im Bereich sprachlicher Bildung
entwickelte mit dem Kita-Team Konzepte für die alltagsintegrierte sprachliche
Bildung und sorgte für ihre Umsetzung. Die externe Fachberatung unterstützte
kontinuierlich und prozessbegleitend die Qualitätsentwicklung in den Sprach-
Kitas, qualifizierte die zusätzlichen Fachkräfte und begleitete die Tandems aus
zusätzlichen Fachkräften und Einrichtungsleitungen innerhalb eines Verbundes
von zehn bis 15 Sprach-Kitas.
11. Welche weiteren Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2023
unternommen, um den Ausbau der frühkindlichen Bildung und Betreuung
bzw. der vorschulischen Kinderbetreuung zu unterstützten (bitte
detailliert nach Jahren, Fördervolumen und Verteilung auf die Bundesländer
aufschlüsseln)?
12. Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den
Ausbau der frühkindlichen Bildung und Betreuung bzw. der vorschulischen
Kinderbetreuung zukünftig zu unterstützten (bitte detailliert nach Jahren,
Fördervolumen und Verteilung auf die Bundesländer aufschlüsseln)?
Die Fragen 11 und 12 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 7 und 8 sowie zu den Fragen 9 und 10
verwiesen.
13. Wie viele Kindertagesbetreuungsplätze sind seit 2023 neu geschaffen
worden (bitte nach Kindern unter drei Jahren und Kindern ab drei Jahren
bis zum Schuleintritt, Jahren, Gesamt und Bundesländern aufschlüsseln)?
Über die Kinder- und Jugendhilfestatistik wird nicht erfasst, wie viele Plätze
neu geschaffen werden, es kann nur die Anzahl der Kinder in
Kindertagesbetreuung herangezogen werden, um Hinweise auf die aktuell belegten Plätze zu
bekommen.
Die Anzahl der Kinder in Kindertagesbetreuung seit 2023 kann der Tabelle
entnommen werden. Demnach waren im Jahr 2024 rund 8 200 unter Dreijährige
weniger in Kindertagesbetreuung als im Jahr 2023. Bei den Dreijährigen bis
zum Schuleintritt waren es 2024 rund 900 weniger als im Vorjahr. Gleichzeitig
ist aber die Beteiligung an Angeboten in Kindertagesbetreuung gestiegen: Bei
unter Drei-Jährigen von bundesweit 36,4 Prozent auf 37,4 Prozent und bei den
Drei bis unter sechs-Jährigen von 91,3 Prozent auf 91,6 Prozent (vgl.
BMBFSFJ: Kindertagesbetreuung Kompakt. Ausbaustand und Bedarf 2024).
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/2203 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Tabelle 3: Kinder in Kindertagesbetreuung nach Altersgruppen, 2023 und 2024,
nach Ländern*
Land 2023 2024 2023–2024
Kinder im Alter von unter 3 Jahren
Deutschland 856 584 848 421 -8 163
Schleswig-Holstein 29 380 29 622 +242
Hamburg 29 301 28 107 -1 194
Niedersachsen 79 908 80 003 +95
Bremen 6 209 5 957 -252
Nordrhein-Westfalen 161 026 161 871 +845
Hessen 60 377 60 877 +500
Rheinland-Pfalz 36 742 36 843 +101
Baden-Württemberg 102 765 103 149 +384
Bayern 125 377 126 807 +1 430
Saarland 8 363 8 282 -81
Berlin 53 231 52 373 -858
Brandenburg 34 278 32 926 -1 352
Mecklenburg-Vorpommern 21 481 20 257 -1 224
Sachsen 53 288 49 700 -3 588
Sachsen-Anhalt 28 651 27 049 -1 602
Thüringen 26 207 24 598 -1 609
Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt
Deutschland 2 690 925 2 690 013 -912
Schleswig-Holstein 90 933 90 534 -399
Hamburg 57 757 57 634 -123
Niedersachsen 261 855 264 135 +2 280
Bremen 22 275 22 861 +586
Nordrhein-Westfalen 559 201 559 586 +385
Hessen 208 529 208 155 -374
Rheinland-Pfalz 131 387 131 634 +247
Baden-Württemberg 377 789 381 081 +3 292
Bayern 435 517 439 713 +4 196
Saarland 28 302 28 514 +212
Berlin 123 542 121 875 -1 667
Brandenburg 80 907 79 328 -1 579
Mecklenburg-Vorpommern 49 919 49 008 -911
Sachsen 133 948 129 973 -3 975
Sachsen-Anhalt 64 949 63 758 -1 191
Thüringen 64 115 62 224 -1 891
* Kinder in Kindertagespflege, die zusätzlich eine Kindertageseinrichtung oder eine
Ganztagsschule besuchen, werden nicht doppelt gezählt.
Quelle: Forschungsdatenzentrum der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, Statistik der
Kinder und tätigen Personen in Tageseinrichtungen 2023 bis 2024, https://doi.org/10.21242/22541.
2023.00.00.1.1.0 bis https://doi.org/10.21242/22541.2024.00.00.1.1.0 und Forschungsdatenzentrum
der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, Statistik der Kinder und tätigen Personen in
öffentlich geförderter Kindertagespflege 2023 bis 2024, https://doi.org/10.21242/22543.2023.00.0
0.1.1.0 und https://doi.org/10.21242/22543.2024.00.00.1.1.0, Bevölkerungsstatistik, Berechnungen
der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik
14. Wie viele Kindertagesbetreuungsplätze fehlen nach Kenntnis der
Bundesregierung aktuell, um den Rechtsanspruch sicherzustellen und die
Bedarfe der Familien abzudecken (wenn möglich, bitte nach Kindern unter
drei Jahren und Kindern ab drei Jahren bis zum Schuleintritt, Gesamt
und Bundesländern aufschlüsseln)?
Zur Abschätzung der Anzahl an fehlenden Plätzen in der Kindertagesbetreuung
(Kita und Tagespflege) sind verschiedene Aspekte relevant, und zwar in erster
Linie die Anzahl der bereits vorhandenen bzw. belegten Plätze, die Anzahl an
Kindern der relevanten Altersgruppen in der Bevölkerung und der
Betreuungsbedarf der Eltern.
Für die Altersgruppe der Kinder unter drei Jahren bestand im Jahr 2024 eine
Differenz von -14,6 Prozentpunkten zwischen der Beteiligungsquote auf der
einen und dem Anteil an Eltern mit Betreuungsbedarf auf der anderen Seite
(vgl. BMBFSFJ: Kindertagesbetreuung Kompakt. Ausbaustand und Bedarf
2024). Daraus lässt sich auf Grundlage der zum 1. März 2024 gemeldeten
Anzahl unter Dreijähriger in Kindertagesbetreuung sowie der Ende 2023 erfassten
Anzahl der Kinder unter drei Jahren in der Bevölkerung auf Basis des Zensus
2011 über die 2024 erhobenen Elternbedarfe eine Lücke von rund 331 000
fehlenden Plätzen ableiten.
Für Kinder im Alter von drei bis unter sechs Jahren* liegt die Differenz
zwischen der Beteiligungsquote und den Elternbedarfen im Jahr 2024 bei -6,2
Prozentpunkten (vgl. BMBFSFJ: Kindertagesbetreuung Kompakt. Ausbaustand
und Bedarf 2024). Rechnerisch entspricht dies ca. 152 000 fehlenden Plätzen
für drei- bis unter sechs-Jährige.
Tabelle 4: Anzahl rechnerisch fehlender Plätze zur Bedarfserfüllung nach
Altersgruppen, 2024, nach Ländern (auf Grundlage der
Bevölkerungsfortschreibung nach Zensus 2011)
Land Rechnerisch fehlende Plätze (abs.) 2024
Kinder im Alter von unter 3 Jahren
Deutschland 331 000
Schleswig-Holstein 11 000
Hamburg 5 000
Niedersachsen 37 000
Bremen 4 000
Nordrhein-Westfalen 97 000
Hessen 30 000
Rheinland-Pfalz 21 000
Baden-Württemberg 44 000
Bayern 51 000
Saarland 5 000
Berlin 12 000
Brandenburg 3 000
Mecklenburg-Vorpommern 1 000
Sachsen 5 000
Sachsen-Anhalt 2 000
Thüringen 3 000
Kinder im Alter von 3 bis unter 6 Jahren
Deutschland 152 000
Schleswig-Holstein 7 000
Hamburg 1 000
* Üblicherweise werden die Beteiligungsquoten für drei- bis unter sechs-Jährige ausgewiesen. Sechs-Jährige bleiben in der Berechnung der Quote unberücksichtigt, da
diese zum Teil bereits die Schule besuchen und eine Einbeziehung daher mit Unsicherheiten verbunden wäre (vgl. hierzu ausführlich Detemple/Meiner-Teubner/
Olszenka 2021).
Land Rechnerisch fehlende Plätze (abs.) 2024
Niedersachsen 15 000
Bremen 2 000
Nordrhein-Westfalen 38 000
Hessen 13 000
Rheinland-Pfalz 8 000
Baden-Württemberg 20 000
Bayern 26 000
Saarland 3 000
Berlin 6 000
Brandenburg 2 000
Mecklenburg-Vorpommern 2 000
Sachsen 4 000
Sachsen-Anhalt 3 000
Thüringen 3 000
Quelle: Afflerbach, Lena/Böwing-Schmalenbrock, Melanie/Wieschke, Johannes/Kayed, Theresia
(2025/aktuell in Entstehung): Auswirkungen der Umstellung der Zensusbasis auf zentrale
Kennzahlen der Kindertagesbetreuung – Ein Arbeitspapier.
15. Wie viele Kindertagesbetreuungsplätze fehlen nach Kenntnis der
Bundesregierung bis 2030, um den Rechtsanspruch sicherzustellen und die
Bedarfe der Familien abzudecken (wenn möglich, bitte nach Kindern
unter drei Jahren und Kindern ab drei Jahren bis zum Schuleintritt,
Gesamt und Bundesländern aufschlüsseln)?
Derzeit liegen lediglich Vorausberechnungen des Platzbedarfs vor, die mit
Daten aus dem Jahr 2022 insbesondere hinsichtlich der Geburtenentwicklung auf
einem mittlerweile veralteten Datenstand beruhen (vgl. Meiner-Teubner,
Christiane/Böwing-Schmalenbrock, Melanie/Olszenka, Ninja/Rauschenbach,
Thomas (2024): Plätze. Personal. Finanzen. Bedarfsorientierte
Vorausberechnungen für die Kindertages- und Grundschulbetreuung bis 2025 unter der
Bedingung unsicherer Bevölkerungsentwicklungen. Teil 1: Kinder bis zum
Schuleintritt. Dortmund., www.akjstat.tu-dortmund.de/fileadmin/Files/AKJ_-_Analy
sen/Kindertagesbetreuung/Plaetze.Personal.Finanzen_bis_2035_Teil1.pdf).
Aktuell sind neue Vorausberechnungen in Vorbereitung, die die aktuellen
Ergebnisse zu belegten Plätzen in Kindertagesbetreuung sowie elterlichen
Bedarfen heranziehen werden. Außerdem wird die bislang nicht veröffentlichte
16. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen
Bundesamtes zugrunde gelegt werden, welche auch die jüngsten Geburtenrückgänge
bereits berücksichtigt. Insbesondere die aktuellen Entwicklungen bei den
Geburtenzahlen werden spürbare Auswirkungen auf den Platzbedarf haben.
16. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell die
durchschnittlichen Kosten für den Neubau bzw. Ausbau eines neuen
Kindertagesbetreuungsplatzes (bitte, wenn möglich, nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
Mithilfe vorläufiger Daten aus dem Monitoring zum 5. Investitionsprogramm
„Kinderbetreuungsfinanzierung 2020 bis 2021“ lassen sich basierend auf den
Angaben der Bundesländer zu den neu geschaffenen Plätzen Rückschlüsse auf
die durchschnittlichen Kosten eines Kindertagesbetreuungsplatzes ziehen
(Rückschlüsse sind nur bedingt valide. Die Durchführungsverantwortung zur
Verwendung der Finanzhilfen liegt jeweils im Land selbst, welches zur
Umsetzung vor Ort eine konkretisierende Verwaltungsvorschrift erlässt. Dadurch
kann es zu Unterschieden bei der Rückmeldung der bewilligten und neu
geschaffenen Plätze kommen). Der Stichtag für die Erhebung dieser Daten war
der 30. Juni 2024.
Nach den Daten aus dem 5. Investitionsprogramm
„Kinderbetreuungsfinanzierung 2020–2021“ belaufen sich die Kosten pro Platz im Durchschnitt auf
18 296,47 Euro. Dabei wird nicht zwischen neu geschaffenen und erhaltenen
Plätzen unterschieden.
Eine nach Bundesländern differenzierte Darstellung der durchschnittlichen
Platzkosten ist gegenwärtig nicht möglich.
17. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der tatsächliche
Investitionsbedarf im Bereich Kindertagesbetreuung (bitte, wenn möglich, nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
Der tatsächliche Investitionsbedarf im Bereich der Kindertagesbetreuung ergibt
sich in erster Linie aus den Betreuungsplätzen, die im jeweiligen Bundesland
zur Bedarfsdeckung fehlen sowie zusätzlich dem Sanierungsbedarf in den
Einrichtungen der Kindertagesbetreuung. Konkrete Zahlen liegen hierzu nicht vor.
In einer Befragung des KfW-Kommunalpanel 2025 beziffern die Kommunen
den Investitionsbedarf im Bereich der Kindertagesbetreuung mit 11,16 Mrd.
Euro.
Im Vergleich zur Vorjahresbefragung ist der wahrgenommene
Investitionsrückstau der Kommunen um rund 13 Prozent gesunken. Der Rückgang geht laut
Panel auf erhöhte Investitionen zurück www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konz
ernthemen/Research/PDF-Dokumente-KfW-Kommunalpanel/KfW-Kommunal
panel-2025.pdf.
Übersicht 4. Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 – 2020“: Gesamtbewilligungen, Abrufe 2020-2023; Abrufe gesamt;
Stand 27.08.2025*
Bundesland
4. Investitionsprogramm 2017 - 2020
Verfügungsrahmen
Gesamtlaufzeit
Bewilligte Mittel
abgerufene Mittel
2020
abgerufene Mittel
2021
abgerufene Mittel
2022
abgerufene Mittel
2023
abgerufene Mittel
Gesamt
(2017-2023)
Baden-Württemberg 152.179.547,39 € 152.172.558,00 € 42.216.427,45 € 28.767.236,32 € 14.581.995,74 € 10.751.526,26 € 96.317.185,77 €
Bayern 178.254.074,96 € 177.474.074,00 € 85.000.000,00 € -255.000,00 € 7.738.202,00 € 38.807.972,00 € 131.291.174,00 €
Berlin 54.936.221,14 € 54.936.221,00 € 15.547.564,00 € 4.887.269,00 € 2.868.475,00 € 2.617.874,64 € 25.921.182,64 €
Brandenburg 32.368.582,64 € 32.367.096,00 € 4.020.353,42 € 12.412.017,84 € 8.011.148,95 € 4.377.113,06 € 28.820.633,27 €
Bremen 9.054.246,85 € 9.053.831,00 € 2.411.310,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 2.411.310,00 €
Hamburg 27.185.671,60 € 27.184.423,00 € 2.729.516,96 € 5.753.263,05 € 2.886.003,84 € 6.986.201,25 € 18.354.985,10 €
Hessen 86.359.293,36 € 86.355.327,00 € 33.621.174,00 € 8.284.470,00 € 10.453.587,00 € 6.038.670,00 € 58.397.901,00 €
Mecklenburg-Vorpommern 21.250.126,99 € 21.249.151,00 € 2.011.926,34 € 5.414.860,08 € 6.455.878,60 € 3.353.321,40 € 17.235.986,42 €
Niedersachsen 105.645.832,16 € 105.640.980,00 € 14.856.331,29 € 12.968.276,45 € 14.948.415,39 € 46.148.958,67 € 88.921.981,80 €
Nordrhein-Westfalen 242.980.180,73 € 241.021.952,92 € 80.138.593,37 € 16.818.769,58 € 5.646.868,03 € 3.131.402,12 € 105.735.633,10 €
Rheinland-Pfalz 53.380.241,68 € 53.330.490,00 € 11.409.144,93 € 9.090.995,50 € 8.673.130,50 € 12.707.916,47 € 41.881.187,40 €
Saarland 11.527.952,46 € 11.527.423,00 € 2.132.858,60 € 3.587.357,51 € 1.345.058,14 € 3.063.325,10 € 10.128.599,35 €
Sachsen 57.158.509,21 € 57.155.881,10 € 18.417.459,16 € 13.452.944,21 € 5.814.514,40 € 800.754,59 € 38.485.672,36 €
Sachsen-Anhalt 27.830.129,20 € 27.830.129,20 € 2.167.607,48 € 9.411.476,56 € 5.811.614,01 € 6.007.923,02 € 23.398.621,07 €
Schleswig-Holstein 37.370.657,00 € 36.677.480,80 € 8.608.770,22 € 8.326.347,74 € 5.158.392,27 € 2.813.929,93 € 24.907.440,16 €
Thüringen 28.568.734,12 € 27.595.492,61 € 11.617.247,79 € 3.152.530,19 € 1.906.675,63 € 1.530.596,98 € 18.207.050,59 €
Deutschland gesamt 1.126.050.001,49 € 1.125.949.995,47 € 336.906.285,01 € 142.072.814,03 € 102.299.959,50 € 149.137.485,49 € 1.109.438.973,77 €
* Hinweis: Gemäß KitaFinHG sind die Investitionen zu 100 Prozent des bereitgestellten Verfügungsrahmens des Landes bis zum 30. Juni 2023 abzuschließen; die Mittel
konnten bis zum 31. Dezember 2023 abgerufen werden. Die Abrufsummen vor 2020 sind zur besseren Übersicht nicht angegeben, fließen aber mit in die
Gesamtabrufsumme.
Anlage 1
Übersicht 5. Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2020 – 2021“: Gesamtbewilligungen, Abrufe 2020 – 2024, Abrufe gesamt;
Stand: 27.08.2025*
Bundesland Verfügungsrahmen
nach Umverteilung
Bewilligte Mittel
abgerufene
Mittel 2020
abgerufene Mittel
2021
abgerufene Mittel
2022
abgerufene Mittel
2023
abgerufene Mittel
2024
abgerufene Mittel
Gesamt (2020-2024)
Baden-Württemberg 136.944.450,31 € 133.980.528,56 € 0,00 € 14.832.157,69 € 34.161.042,53 € 41.776.606,16 € 41.884.691,17 132.654.497,55 €
Bayern 158.018.049,17 € 158.018.049,17 € 0,00 € 43.957.293,79 € 5.989.456,81 € 26.043.000,00 € 82.028.298,57 158.018.049,17 €
Berlin 49.024.047,02 € 49.019.676,34 € 29.271,00 € 11.532.985,68 € 16.661.907,20 € 15.535.359,00 € 5.196.794,20 48.956.317,08 €
Brandenburg 28.082.974,22 € 28.082.974,22 € 0,00 € 2.968.928,82 € 14.911.812,75 € 3.410.831,15 € 2.593.017,77 23.884.590,49 €
Bremen 8.509.186,01 € 8.509.186,01 € 0,00 € 3.602.944,52 € 1.196.597,35 € 0,00 € 3.709.644,28 8.509.186,15 €
Hamburg 25.081.157,84 € 25.081.157,84 € 0,00 € 1.378.420,30 € 12.303.107,19 € 10.711.088,95 € 688.541,40 25.081.157,84 €
Hessen 77.194.269,53 € 76.547.078,00 € 0,00 € 12.017.143,00 € 28.987.742,00 € 21.877.885,42 € 13.362.289,11 76.245.059,53 €
Mecklenburg-Vorpommern 17.545.208,19 € 16.819.178,28 € 0,00 € 761.566,76 € 5.132.177,02 € 7.231.021,14 € 1.723.276,42 14.848.041,34 €
Niedersachsen 94.731.128,34 € 90.077.565,88 € 0,00 € 2.955.048,05 € 13.219.518,12 € 23.881.545,59 € 47.646.363,93 87.702.475,69 €
Nordrhein-Westfalen 217.910.633,24 € 209.961.544,00 € 0,00 € 93.562.470,38 € 78.576.194,39 € 35.080.684,25 € 1.656.130,31 208.875.479,33 €
Rheinland-Pfalz 48.200.000,00 € 47.987.144,28 € 0,00 € 3.395.371,00 € 9.869.372,99 € 9.474.555,20 € 22.343.625,14 45.082.924,33 €
Saarland 10.320.198,96 € 10.320.198,96 € 0,00 € 3.976.592,26 € 2.859.904,75 € 1.604.776,59 € 1.671.758,62 10.113.032,22 €
Sachsen 48.132.073,16 € 47.705.476,00 € 0,00 € 11.414.945,34 € 26.470.856,98 € 8.292.233,55 € 1.518.864,03 47.696.899,90 €
Sachsen-Anhalt 23.506.205,53 € 23.506.106,82 € 0,00 € 1.400.495,45 € 4.630.404,65 € 13.405.968,91 € 4.030.471,31 23.467.340,32 €
Schleswig-Holstein 32.943.862,27 € 31.773.375,27 € 0,00 € 2.871.028,24 € 11.705.204,42 € 11.008.415,40 € 5.957.715,72 31.542.363,78 €
Thüringen 23.856.556,21 € 22.705.448,02 € 0,00 € 4.121.734,36 € 7.942.499,66 € 7.809.393,30 € 2.481.548,52 22.355.175,84 €
Deutschland gesamt 1.000.000.000,00 € 980.094.687,65 € 29.271,00 € 214.749.125,64 € 274.617.798,81 € 237.143.364,61 € 238.493.030,50 € 965.032.590,56 €
* Hinweis: Gemäß KitaFinHG sind die Investitionen zu 100 Prozent des bereitgestellten Verfügungsrahmens des Landes bis zum 30. Juni 2022 abzuschließen; die Mittel konnten bis zum 30.
Juni 2024 abgerufen werden.
Übersicht Sprach-Kitas
Bundesland
Bewilligte
Fachberatungen
Anzahl der geförderten
Einrichtungen gesamt
Einrichtungen mit
halben
Funktionsstellen
2
Bewilligte
Funktionsstellen gesamt
Baden-Württemberg 64 825 36 861
Bayern 44 565 45 610
Berlin 48 400 49 449
Brandenburg 17 181 20 201
Bremen 5 61 3 64
Hamburg 26 274 47 321
Hessen 36 469 36 505
Mecklenburg-Vorpommern 14 112 19 131
Niedersachsen 46 649 31 680
Nordrhein-Westfalen 92 1300 67 1367
Rheinland-Pfalz 8 144 9 153
Saarland 7 45 2 47
Sachsen 26 305 49 354
Sachsen-Anhalt 20 211 24 235
Schleswig-Holstein 16 203 12 215
Thüringen 18 233 34 267
Deutschland gesamt 487 5977 483 6460
Stand: 30.06.2023
Anlage 2
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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