Schriftliche Frage 79 von Lukas Benner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Zu welchen Anteilen nutzen die Ressorts der Bundesregierung (inklusive Bundeskanzleramt) Cloud-Dienste US-amerikanischer Betreiber (gemäß Se…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 12. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung.
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Schriftliche Frage 79 von Lukas Benner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Zu welchen Anteilen nutzen die Ressorts der Bundesregierung (inklusive Bundeskanzleramt) Cloud-Dienste US-amerikanischer Betreiber (gemäß Se…
Frage 79 (Lukas Benner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Zu welchen Anteilen nutzen die Ressorts der Bundesregierung (inklusive Bundeskanzleramt) Cloud-Dienste US-amerikanischer Betreiber (gemäß Serverort oder Firmensitz) beziehungsweise europäischer Betreiber (ebenfalls gemäß Serverort oder Firmensitz)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 12. Januar 2026:
Die Ressorts der Bundesregierung nutzen neben klassischer IT auch Angebote von Cloud-Anbietern. Die angefragten Informationen werden von der Bundesverwaltung nicht zentral vorgehalten und können detailliert nicht mit zumutbarem Aufwand erhoben werden. Um überschlägig zu bestimmen, zu welchem Anteil die Bundesregierung Cloud-Dienste US-amerikanischer Betreiber beziehungsweise europäischer Betreiber (gemäß Serverstandort oder Firmensitz) nutzt, wurde zur Beantwortung nur die interne Verwaltungsarbeit betrachtet. Es wurde des Weiteren davon ausgegangen, dass Cloud-Anbieter der öffentlichen Verwaltung zu europäischen Anbietern zu zählen sind. In diesem Sinne wird bei Cloud- Nutzung durch die Bundesverwaltung überwiegend auf europäische Cloud-Anbieter zurückgegriffen (>80 Prozent). Hierbei ist zu beachten, dass aufgrund fehlender einheitlicher Begriffsdefinition Abweichungen zu anderen parlamentarischen Anfragen mit Bezug zur Cloud-Nutzung nicht ausgeschlossen werden können.
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