Zur Abhängigkeit deutscher Unternehmen von den Clouddiensten ausländischer Anbieter (Antwort zu Drs. 21/940)
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Zur Abhängigkeit deutscher Unternehmen von den Clouddiensten ausländischer Anbieter (Antwort zu Drs. 21/940)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1264
21. Wahlperiode 18.08.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ruben Rupp, Robin Jünger, Alexander
Arpaschi, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/940 –
Zur Abhängigkeit deutscher Unternehmen von den Clouddiensten ausländischer
Anbieter
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Branchenverband Bitkom hat Anfang Juni 2025 seinen „Cloud Report
2025“ vorgestellt. Für diese Erhebung wurden nach Darstellung des Verbandes
gut 600 Unternehmen in Deutschland mit mehr als 20 Beschäftigen befragt
(hierzu und im Folgenden www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Wirtsch
aft-ruft-nach-deutscher-Cloud). Demnach sind drei von vier Unternehmen der
Auffassung, dass die deutsche Wirtschaft zu abhängig sei von den Diensten
sogenannter Hyperscaler aus den USA. Die Unternehmen Amazon, Google
und Microsoft dominieren seit Jahren den globalen Markt (de.statista.com/stat
istik/daten/studie/150979/umfrage/marktanteile-der-fuehrenden-
unternehmenim-bereich-cloud-computing/) und sind auch in Deutschland überaus präsent.
Neun von zehn der befragten Unternehmen nutzen generell Clouddienste, sie
lagern also ihre Daten teilweise aus und lassen sie von externen Unternehmen
speichern und verarbeiten (siehe www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/
Wirtschaft-ruft-nach-deutscher-Cloud). Seit dem Beginn der zweiten
Amtsperiode von Donald Trump als Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika
im Januar dieses Jahres sähen sich demnach rund 50 Prozent der befragten
Unternehmen gezwungen, ihre bisherige Cloudstrategie, wozu zentral die
Wahl eines vertrauenswürdigen Anbieters zählt, zu überdenken. Neben dem
Preis und der Funktionalität würde immer wieder das Kriterium der Sicherheit
der Daten genannt, wenn es um einen möglichen Anbieterwechsel geht (ebd.).
Die ist gerade bei den genannten US-Unternehmen nicht grundsätzlich
gegeben, sind diese doch durch den Clarifying Lawful Overseas Use of Data Act
(CLOUD Act) der US-Regierung von 2018 verpflichtet, die auch im Ausland
verarbeiteten Kundendaten auf Anfrage den Sicherheitsbehörden zur
Verfügung zu stellen, ohne dass es dafür eines richterlichen Beschlusses bedürfte
(vgl. Die europäische Cloudlücke, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 13.
Juni 2025, S. 22).
Die Nachfrage der Nutzung von Clouddiensten wird nach Ansicht des Bitkom
in den kommenden Jahren weiter zunehmen, zu den Treibern dieser
Entwicklung zählen die emergenten Anwendungen Künstlicher Intelligenz (KI).
Derzeit werden allein in Deutschland auf dem Cloudmarkt rund 30 Mrd. Euro
jährlich umgesetzt (vgl. Raus aus der US-Cloud, in: Frankfurter Allgemeine
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und
Staatsmodernisierung vom 15. August 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Zeitung, 12. Juni 2025, S. 22). Von einer digitalen Souveränität Deutschlands
könne derzeit keine Rede sein, so der Bitkom-Präsident (ebd.).
Der Bitkom-Präsident führt weiter aus: „Deutschland muss sich aus
einseitigen Abhängigkeiten lösen, auch bei digitaler Infrastruktur. Das wird eine
zentrale Aufgabe der neuen Bundesregierung sein“ (www.bitkom.org/Presse/Pres
seinformation/Wirtschaft-ruft-nach-deutscher-Cloud).
Die Bundesregierung und die sie tragenden Parteien äußern sich bislang eher
allgemein, wenn es um die Cloudnutzung und den perspektivischen Ausbau
der damit einhergehenden Recheninfrastruktur geht: „Wir etablieren
Deutschland als KI-Nation. Das bedeutet massive Investitionen in die Cloud- und KI-
Infrastruktur sowie in die Verbindung von KI und Robotik“ (www.koalitionsv
ertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, hier
S. 4). Das neu geschaffene Bundesministerium für Digitales und
Staatsmodernisierung (BMDS) setzt ebenfalls allgemein „auf den Ausbau einer
leistungsfähigen deutschen Cloud-Infrastruktur“ (bmds.bund.de/themen/digitale-souver
aenitaet).
1. Sieht es die Bundesregierung als Teil ihrer Aufgaben an, Deutschland und
seine Unternehmen aus möglichen Abhängigkeiten bei der digitalen
Infrastruktur zu lösen (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
a) Wenn ja, unter welchen Umständen ist für die Bundesregierung ggf.
eine Abhängigkeit bei der digitalen Infrastruktur gegeben?
b) Wenn ja, welche Maßnahmen erscheinen der Bundesregierung als
geeignet, eine mögliche Abhängigkeit aufzuheben beziehungsweise zu
reduzieren?
4. Mit welcher Arbeitsdefinition des Begriffes „digitale Souveränität“
arbeitet die Bundesregierung (vgl. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und
SPD, S. 70)?
a) Ist die Bundesrepublik Deutschland anhand dieser Definition in den
Augen der Bundesregierung gegenwärtig digital souverän?
b) Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die digitale
Souveränität Deutschlands zu erreichen beziehungsweise zu erhalten
(bitte ausführen)?
5. Welche finanziellen, administrativen, organisatorischen Maßnahmen plant
die Bundesregierung zum „Ausbau einer leistungsfähigen deutschen
Cloud-Infrastruktur“ (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), und wie
lange wird ein solcher Ausbau nach Einschätzung der Bundesregierung
dauern (bitte ausführen)?
Die Fragen 1 bis 1b, 4 bis 4b und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Die Stärkung der digitalen Souveränität Deutschlands und Europas, gerade
auch im Bereich der digitalen Infrastruktur, ist ein Kernanliegen des
Koalitionsvertrags und der Bundesregierung.
Gemäß Beschluss Nr. 2020/19 des IT-Planungsrats beschreibt digitale
Souveränität „die Fähigkeiten und Möglichkeiten von Individuen und Institutionen, ihre
Rolle(n) in der digitalen Welt selbstständig, selbstbestimmt und sicher ausüben
zu können“. An einer Überprüfung und, falls sinnvoll, Aktualisierung und
Präzisierung der aktuell geltenden Definition wird derzeit gearbeitet.
Da diese Definition eine Reihe von Akteuren und unterschiedliche
Technikbereiche und Sektoren betrifft, lässt sich nicht pauschal beantworten, ob die
Bundesrepublik Deutschland digital souverän ist.
Nach Einschätzung der Bundesregierung gibt es einige Technologiebereiche, in
denen Deutschland von einzelnen ausländischen Anbietern abhängig ist, etwa
bei Cloud-Infrastruktur, Betriebssystemen und Netzwerktechnik. Dies will die
Bundesregierung reduzieren und europäischen Unternehmen die Chance geben,
sich stärker im Wettbewerb um sichere und leistungsstarke Infrastrukturen zu
positionieren.
Für das Haushaltsjahr 2025 sind folgende Maßnahmen, Projekte und
Investitionen vorgesehen bzw. bereits beauftragt, die zur Stärkung der digitalen
Souveränität geeignet sind:
– Weiterentwicklung und Etablierung von openDesk;
– Grundbetrieb der Plattform openCode;
– Proof of Concept zur Integration der Deutschen Verwaltungscloud in open-
Code;
– Mitgliedschaft Deutschlands im geplanten Digital Commons EDIC (unter
Voraussetzung der Zustimmung der EU-KOM zur Gründung des DC-
EDIC);
– Fortgeführte Finanzierung der Arbeit der Sovereign Tech Agency,
einschließlich Bug-Resilience-Projekt;
– Fortführung der Fördermaßnahme IPCEI-CIS (IPCEI Next Generation
Cloud Infrastructure and Services) und Unterstützung der aus dem IPCEI-
CIS hervorgegangenen 8ra Initiative.
2. Sieht es die Bundesregierung als Problem an, dass der deutsche Markt für
Cloudlösungen für Unternehmen seit Jahren von wenigen US-Konzernen
dominiert wird (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), wenn ja, warum
genau, und wenn nein, warum nicht (bitte ausführen)?
Die Bundesregierung ist sich bewusst, dass auf dem deutschen (wie auch dem
europäischen) Markt für Cloudlösungen einige US-Konzerne (sog.
„Hyperscaler“) hohe Marktanteile verzeichnen. Daraus ergeben sich auch Abhängigkeiten
von diesen Anbietern. Einseitige Abhängigkeiten bringen Risiken mit sich.
Daher sieht es die Bundesregierung als ihre Aufgabe an, diese Risiken zu
adressieren und zu vermeiden.
3. In welcher Höhe und über welchen Zeitraum werden sich die „massive[n]
Investitionen in die Cloud- und KI-Infrastruktur“, die die Bundesregierung
angekündigt hat, bewegen (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), zu
welchen Teilen werden diese Investitionen aus dem Kernhaushalt finanziert
werden, und zu welchen Teilen aus dem ausgangs der 20. Legislatur durch
eine Änderung des Grundgesetzes ermöglichten sogenannten
Sondervermögen (vgl. www.deutschlandfunk.de/deutschland-bundeswehr-infrastruk
tur-schuldenbremse-sondervermoegen-102.html)?
Im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie
und Raumfahrt (BMFTR) erfolgen Investitionen in die KI-Recheninfrastruktur
im Rahmen der KI-Servicezentren, der Initiative der AI Factories sowie des
Ausbaus des Hoch- und Höchstleistungsrechnens. Diese erfolgen aus dem
Kernhaushalt. Die Mittel für zukünftige Investitionen des BMFTR in KI-
Infrastruktur werden im Rahmen des laufenden, noch nicht abgeschlossenen
Haushaltsaufstellungsverfahrens festgelegt.
Durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird zudem aktuell
ein „Important Project of Common European Interest“ für Edge Compute
Infrastruktur (IPCEI-ECI) vorbereitet. Hierfür sollen, vorbehaltlich des laufenden
Haushaltsaufstellungsverfahrens, im Rahmen des Sondervermögens
Infrastruktur und Klimaschutz Haushaltsmittel bereitgestellt werden.
Projektbewilligungen werden überwiegend 2027 erfolgen.
Neben den bereits genannten Maßnahmen wird die Bundesregierung die
Förderung im Rahmen des IPCEI Cloud fortsetzen. In diesem werden hochinnovative
Softwarelösungen für Cloud-Architekturen entwickelt und weitgehend als Free
Open Source zur Verfügung gestellt. Die Projekte laufen überwiegend bis 2027.
6. Nutzt die Bundesregierung oder eine ihr nachgeordnete Behörde
Clouddienste der großen Hyperscaler aus den USA (siehe Vorbemerkung der
Fragesteller), und wenn ja, um welche Bundesministerien und oder
Behörden handelt es sich?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Gruppe Die Linke auf Bundestagdrucksache 20/15138 Anlage 8 verwiesen, aus der
sich Nutzungen von Clouddiensten der Bundesministerien und einzelner
nachgeordneter Behörden in den Geschäftsbereichen ergeben.
Zudem bestehen von Seiten des Beschaffungsamtes vier
Rahmenvereinbarungen, aus denen Clouddienste von Amazon, Google und Microsoft bezogen
werden können. Drei dieser Vereinbarungen sind zum 1. Juli 2025 gestartet; daher
liegen der Bundesregierung derzeit keine Informationen zu etwaigen Abrufen
vor. Aus der vierten Rahmenvereinbarung haben bislang das ITZ Bund und die
Deutsche Rentenversicherung Bund Leistungen abgerufen.
7. Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, ob Daten
deutscher Unternehmen, die auf deutschen Speicherplätzen US-amerikanischer
Unternehmen liegen beziehungsweise lagen, unter Bezug auf den CLOUD
Act den US-Sicherheitsbehörden zur Verfügung gestellt wurden (siehe
Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn ja, welche?
a) Wenn ja, um welche (oder welches) Unternehmen handelt es sich
dabei?
b) Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt geschah die Weitergabe der genannten
Daten an die US-Sicherheitsbehörden?
c) Wenn ja, wie schätzt die Bundesregierung den möglichen Schaden
ein?
d) Wenn ja, wie kommt die Bundesregierung an diese Information?
Die Fragen 7 bis 7d werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine diesbezüglichen Informationen vor.
8. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die auch in Deutschland
angebotenen und von deutschen Unternehmen genutzten Clouddienste US-
amerikanischer Unternehmen, die prinzipiell dem CLOUD Act der US-
Regierung verpflichtet sind (vgl. www.ionos.de/digitalguide/websites/onli
ne-recht/cloud-act/), mit dem erklärten Ziel einer digitalen Souveränität
Deutschlands vereinbar sind (bitte begründen)?
Die Frage nach digitaler Souveränität ist, entsprechend der oben genannten
Definition, eine komplexe Entscheidung im Einzelfall, die sich nicht mit Blick
auf einzelne Faktoren bejahen oder verneinen lässt. Aus Sicht der
Bundesregierung sollte jedoch eine Zugriffsmöglichkeit einer Regierung aus dem Nicht-
EU-Ausland, sofern eine solche tatsächlich vorliegen sollte, in der
Gesamtbewertung eines Angebots als ein Faktor betrachtet werden, der der digitalen
Souveränität nicht zuträglich ist.
9. Betrachtet die Bundesregierung die Clouddienste, die deutsche
Unternehmen zum Speichern und Verarbeiten ihrer Daten nutzen, als Teil der
kritischen Infrastruktur (bitte begründen)?
Gemäß Anhang 4 Teil 3 der BSI-Kritisverordnung gelten im Sektor
Informationstechnik und Telekommunikation unter anderem Rechenzentren (Nr. 2.1.1)
sowie Serverfarmen (Nr. 2.2.1) als kritische Anlagen, sofern sie die für die
Anlagenkategorie jeweils maßgeblichen Versorgungsschwellenwert überschreiten.
Von diesen Anlagenkategorien können grundsätzlich auch Clouddienste erfasst
werden.
Für alle derzeit nach der BSI-KritisV regulierten Unternehmen gilt, dass diese
verpflichtet sind, einen Rahmen zu schaffen, der Risiken für die
Informationssicherheit erkennt, bewertet und minimiert. Dies schließt regelmäßige
Überprüfungen der eigenen Systeme und Prozesse ein und auch die Abhängigkeit von
Dienstleistern, wie z. B. Cloud-Anbietern.
Mit der Verordnung EU 2022/2555 (NIS-2) und dem zugehörigen
Durchführungsrechtsakt für „Anbieter Digitale Dienste (hierzu gehören auch Anbieter
von Cloud-Computing-Diensten)“ hat die Kommission die Vorschriften für
Unternehmen konkretisiert und verschärft. Im Rahmen der nationalen Umsetzung
der NIS2 werden diese Anforderungen ebenfalls in Deutschland implementiert.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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