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Zur Abhängigkeit deutscher Unternehmen von den Clouddiensten ausländischer Anbieter (Antwort zu Drs. 21/940)

dip / drucksache 18.08.2025 · WP 21 · 21/1264 · Antwort · Original ↗

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Zur Abhängigkeit deutscher Unternehmen von den Clouddiensten ausländischer Anbieter (Antwort zu Drs. 21/940) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1264 21. Wahlperiode 18.08.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ruben Rupp, Robin Jünger, Alexander Arpaschi, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/940 – Zur Abhängigkeit deutscher Unternehmen von den Clouddiensten ausländischer Anbieter V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Branchenverband Bitkom hat Anfang Juni 2025 seinen „Cloud Report 2025“ vorgestellt. Für diese Erhebung wurden nach Darstellung des Verbandes gut 600 Unternehmen in Deutschland mit mehr als 20 Beschäftigen befragt (hierzu und im Folgenden www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Wirtsch aft-ruft-nach-deutscher-Cloud). Demnach sind drei von vier Unternehmen der Auffassung, dass die deutsche Wirtschaft zu abhängig sei von den Diensten sogenannter Hyperscaler aus den USA. Die Unternehmen Amazon, Google und Microsoft dominieren seit Jahren den globalen Markt (de.statista.com/stat istik/daten/studie/150979/umfrage/marktanteile-der-fuehrenden- unternehmenim-bereich-cloud-computing/) und sind auch in Deutschland überaus präsent. Neun von zehn der befragten Unternehmen nutzen generell Clouddienste, sie lagern also ihre Daten teilweise aus und lassen sie von externen Unternehmen speichern und verarbeiten (siehe www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/ Wirtschaft-ruft-nach-deutscher-Cloud). Seit dem Beginn der zweiten Amtsperiode von Donald Trump als Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika im Januar dieses Jahres sähen sich demnach rund 50 Prozent der befragten Unternehmen gezwungen, ihre bisherige Cloudstrategie, wozu zentral die Wahl eines vertrauenswürdigen Anbieters zählt, zu überdenken. Neben dem Preis und der Funktionalität würde immer wieder das Kriterium der Sicherheit der Daten genannt, wenn es um einen möglichen Anbieterwechsel geht (ebd.). Die ist gerade bei den genannten US-Unternehmen nicht grundsätzlich gegeben, sind diese doch durch den Clarifying Lawful Overseas Use of Data Act (CLOUD Act) der US-Regierung von 2018 verpflichtet, die auch im Ausland verarbeiteten Kundendaten auf Anfrage den Sicherheitsbehörden zur Verfügung zu stellen, ohne dass es dafür eines richterlichen Beschlusses bedürfte (vgl. Die europäische Cloudlücke, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 13. Juni 2025, S. 22). Die Nachfrage der Nutzung von Clouddiensten wird nach Ansicht des Bitkom in den kommenden Jahren weiter zunehmen, zu den Treibern dieser Entwicklung zählen die emergenten Anwendungen Künstlicher Intelligenz (KI). Derzeit werden allein in Deutschland auf dem Cloudmarkt rund 30 Mrd. Euro jährlich umgesetzt (vgl. Raus aus der US-Cloud, in: Frankfurter Allgemeine Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung vom 15. August 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Zeitung, 12. Juni 2025, S. 22). Von einer digitalen Souveränität Deutschlands könne derzeit keine Rede sein, so der Bitkom-Präsident (ebd.). Der Bitkom-Präsident führt weiter aus: „Deutschland muss sich aus einseitigen Abhängigkeiten lösen, auch bei digitaler Infrastruktur. Das wird eine zentrale Aufgabe der neuen Bundesregierung sein“ (www.bitkom.org/Presse/Pres seinformation/Wirtschaft-ruft-nach-deutscher-Cloud). Die Bundesregierung und die sie tragenden Parteien äußern sich bislang eher allgemein, wenn es um die Cloudnutzung und den perspektivischen Ausbau der damit einhergehenden Recheninfrastruktur geht: „Wir etablieren Deutschland als KI-Nation. Das bedeutet massive Investitionen in die Cloud- und KI- Infrastruktur sowie in die Verbindung von KI und Robotik“ (www.koalitionsv ertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, hier S. 4). Das neu geschaffene Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) setzt ebenfalls allgemein „auf den Ausbau einer leistungsfähigen deutschen Cloud-Infrastruktur“ (bmds.bund.de/themen/digitale-souver aenitaet). 1. Sieht es die Bundesregierung als Teil ihrer Aufgaben an, Deutschland und seine Unternehmen aus möglichen Abhängigkeiten bei der digitalen Infrastruktur zu lösen (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)? a) Wenn ja, unter welchen Umständen ist für die Bundesregierung ggf. eine Abhängigkeit bei der digitalen Infrastruktur gegeben? b) Wenn ja, welche Maßnahmen erscheinen der Bundesregierung als geeignet, eine mögliche Abhängigkeit aufzuheben beziehungsweise zu reduzieren? 4. Mit welcher Arbeitsdefinition des Begriffes „digitale Souveränität“ arbeitet die Bundesregierung (vgl. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, S. 70)? a) Ist die Bundesrepublik Deutschland anhand dieser Definition in den Augen der Bundesregierung gegenwärtig digital souverän? b) Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die digitale Souveränität Deutschlands zu erreichen beziehungsweise zu erhalten (bitte ausführen)? 5. Welche finanziellen, administrativen, organisatorischen Maßnahmen plant die Bundesregierung zum „Ausbau einer leistungsfähigen deutschen Cloud-Infrastruktur“ (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), und wie lange wird ein solcher Ausbau nach Einschätzung der Bundesregierung dauern (bitte ausführen)? Die Fragen 1 bis 1b, 4 bis 4b und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Stärkung der digitalen Souveränität Deutschlands und Europas, gerade auch im Bereich der digitalen Infrastruktur, ist ein Kernanliegen des Koalitionsvertrags und der Bundesregierung. Gemäß Beschluss Nr. 2020/19 des IT-Planungsrats beschreibt digitale Souveränität „die Fähigkeiten und Möglichkeiten von Individuen und Institutionen, ihre Rolle(n) in der digitalen Welt selbstständig, selbstbestimmt und sicher ausüben zu können“. An einer Überprüfung und, falls sinnvoll, Aktualisierung und Präzisierung der aktuell geltenden Definition wird derzeit gearbeitet. Da diese Definition eine Reihe von Akteuren und unterschiedliche Technikbereiche und Sektoren betrifft, lässt sich nicht pauschal beantworten, ob die Bundesrepublik Deutschland digital souverän ist. Nach Einschätzung der Bundesregierung gibt es einige Technologiebereiche, in denen Deutschland von einzelnen ausländischen Anbietern abhängig ist, etwa bei Cloud-Infrastruktur, Betriebssystemen und Netzwerktechnik. Dies will die Bundesregierung reduzieren und europäischen Unternehmen die Chance geben, sich stärker im Wettbewerb um sichere und leistungsstarke Infrastrukturen zu positionieren. Für das Haushaltsjahr 2025 sind folgende Maßnahmen, Projekte und Investitionen vorgesehen bzw. bereits beauftragt, die zur Stärkung der digitalen Souveränität geeignet sind: – Weiterentwicklung und Etablierung von openDesk; – Grundbetrieb der Plattform openCode; – Proof of Concept zur Integration der Deutschen Verwaltungscloud in open- Code; – Mitgliedschaft Deutschlands im geplanten Digital Commons EDIC (unter Voraussetzung der Zustimmung der EU-KOM zur Gründung des DC- EDIC); – Fortgeführte Finanzierung der Arbeit der Sovereign Tech Agency, einschließlich Bug-Resilience-Projekt; – Fortführung der Fördermaßnahme IPCEI-CIS (IPCEI Next Generation Cloud Infrastructure and Services) und Unterstützung der aus dem IPCEI- CIS hervorgegangenen 8ra Initiative. 2. Sieht es die Bundesregierung als Problem an, dass der deutsche Markt für Cloudlösungen für Unternehmen seit Jahren von wenigen US-Konzernen dominiert wird (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), wenn ja, warum genau, und wenn nein, warum nicht (bitte ausführen)? Die Bundesregierung ist sich bewusst, dass auf dem deutschen (wie auch dem europäischen) Markt für Cloudlösungen einige US-Konzerne (sog. „Hyperscaler“) hohe Marktanteile verzeichnen. Daraus ergeben sich auch Abhängigkeiten von diesen Anbietern. Einseitige Abhängigkeiten bringen Risiken mit sich. Daher sieht es die Bundesregierung als ihre Aufgabe an, diese Risiken zu adressieren und zu vermeiden. 3. In welcher Höhe und über welchen Zeitraum werden sich die „massive[n] Investitionen in die Cloud- und KI-Infrastruktur“, die die Bundesregierung angekündigt hat, bewegen (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), zu welchen Teilen werden diese Investitionen aus dem Kernhaushalt finanziert werden, und zu welchen Teilen aus dem ausgangs der 20. Legislatur durch eine Änderung des Grundgesetzes ermöglichten sogenannten Sondervermögen (vgl. www.deutschlandfunk.de/deutschland-bundeswehr-infrastruk tur-schuldenbremse-sondervermoegen-102.html)? Im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) erfolgen Investitionen in die KI-Recheninfrastruktur im Rahmen der KI-Servicezentren, der Initiative der AI Factories sowie des Ausbaus des Hoch- und Höchstleistungsrechnens. Diese erfolgen aus dem Kernhaushalt. Die Mittel für zukünftige Investitionen des BMFTR in KI- Infrastruktur werden im Rahmen des laufenden, noch nicht abgeschlossenen Haushaltsaufstellungsverfahrens festgelegt. Durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird zudem aktuell ein „Important Project of Common European Interest“ für Edge Compute Infrastruktur (IPCEI-ECI) vorbereitet. Hierfür sollen, vorbehaltlich des laufenden Haushaltsaufstellungsverfahrens, im Rahmen des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaschutz Haushaltsmittel bereitgestellt werden. Projektbewilligungen werden überwiegend 2027 erfolgen. Neben den bereits genannten Maßnahmen wird die Bundesregierung die Förderung im Rahmen des IPCEI Cloud fortsetzen. In diesem werden hochinnovative Softwarelösungen für Cloud-Architekturen entwickelt und weitgehend als Free Open Source zur Verfügung gestellt. Die Projekte laufen überwiegend bis 2027. 6. Nutzt die Bundesregierung oder eine ihr nachgeordnete Behörde Clouddienste der großen Hyperscaler aus den USA (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn ja, um welche Bundesministerien und oder Behörden handelt es sich? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke auf Bundestagdrucksache 20/15138 Anlage 8 verwiesen, aus der sich Nutzungen von Clouddiensten der Bundesministerien und einzelner nachgeordneter Behörden in den Geschäftsbereichen ergeben. Zudem bestehen von Seiten des Beschaffungsamtes vier Rahmenvereinbarungen, aus denen Clouddienste von Amazon, Google und Microsoft bezogen werden können. Drei dieser Vereinbarungen sind zum 1. Juli 2025 gestartet; daher liegen der Bundesregierung derzeit keine Informationen zu etwaigen Abrufen vor. Aus der vierten Rahmenvereinbarung haben bislang das ITZ Bund und die Deutsche Rentenversicherung Bund Leistungen abgerufen. 7. Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, ob Daten deutscher Unternehmen, die auf deutschen Speicherplätzen US-amerikanischer Unternehmen liegen beziehungsweise lagen, unter Bezug auf den CLOUD Act den US-Sicherheitsbehörden zur Verfügung gestellt wurden (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn ja, welche? a) Wenn ja, um welche (oder welches) Unternehmen handelt es sich dabei? b) Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt geschah die Weitergabe der genannten Daten an die US-Sicherheitsbehörden? c) Wenn ja, wie schätzt die Bundesregierung den möglichen Schaden ein? d) Wenn ja, wie kommt die Bundesregierung an diese Information? Die Fragen 7 bis 7d werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine diesbezüglichen Informationen vor. 8. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die auch in Deutschland angebotenen und von deutschen Unternehmen genutzten Clouddienste US- amerikanischer Unternehmen, die prinzipiell dem CLOUD Act der US- Regierung verpflichtet sind (vgl. www.ionos.de/digitalguide/websites/onli ne-recht/cloud-act/), mit dem erklärten Ziel einer digitalen Souveränität Deutschlands vereinbar sind (bitte begründen)? Die Frage nach digitaler Souveränität ist, entsprechend der oben genannten Definition, eine komplexe Entscheidung im Einzelfall, die sich nicht mit Blick auf einzelne Faktoren bejahen oder verneinen lässt. Aus Sicht der Bundesregierung sollte jedoch eine Zugriffsmöglichkeit einer Regierung aus dem Nicht- EU-Ausland, sofern eine solche tatsächlich vorliegen sollte, in der Gesamtbewertung eines Angebots als ein Faktor betrachtet werden, der der digitalen Souveränität nicht zuträglich ist. 9. Betrachtet die Bundesregierung die Clouddienste, die deutsche Unternehmen zum Speichern und Verarbeiten ihrer Daten nutzen, als Teil der kritischen Infrastruktur (bitte begründen)? Gemäß Anhang 4 Teil 3 der BSI-Kritisverordnung gelten im Sektor Informationstechnik und Telekommunikation unter anderem Rechenzentren (Nr. 2.1.1) sowie Serverfarmen (Nr. 2.2.1) als kritische Anlagen, sofern sie die für die Anlagenkategorie jeweils maßgeblichen Versorgungsschwellenwert überschreiten. Von diesen Anlagenkategorien können grundsätzlich auch Clouddienste erfasst werden. Für alle derzeit nach der BSI-KritisV regulierten Unternehmen gilt, dass diese verpflichtet sind, einen Rahmen zu schaffen, der Risiken für die Informationssicherheit erkennt, bewertet und minimiert. Dies schließt regelmäßige Überprüfungen der eigenen Systeme und Prozesse ein und auch die Abhängigkeit von Dienstleistern, wie z. B. Cloud-Anbietern. Mit der Verordnung EU 2022/2555 (NIS-2) und dem zugehörigen Durchführungsrechtsakt für „Anbieter Digitale Dienste (hierzu gehören auch Anbieter von Cloud-Computing-Diensten)“ hat die Kommission die Vorschriften für Unternehmen konkretisiert und verschärft. Im Rahmen der nationalen Umsetzung der NIS2 werden diese Anforderungen ebenfalls in Deutschland implementiert. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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