Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 5. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
111 Fragen mit Antwort – die Suche findet sie einzeln
- Schriftliche Frage 1 von Andreas Audretsch (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Auf welcher Tatsachengrundlage gelangt die Bundesregierung zu der Einschätzung, durch die Einsetzung eines Treuhänders für die Verwaltung de…
- Schriftliche Frage 2 von Rainer Galla (AfD): Hält die Bundesregierung an ihrer Aussage in ihrer Antwort vom 12. November 2025 auf meine Mündliche Frage 36, Plenarprotokoll 21/39, fest,…
- Schriftliche Frage 3 von Rainer Galla (AfD): Sind der Bundesregierung die Plagiatsvorwürfe des Plagiatsgutachters Dr. Stefan Weber bekannt, wonach Dr. Wolfram Weimer in seinem Anfang 20…
- Schriftliche Frage 4 von Rainer Galla (AfD): Ist der Bundesregierung bekannt, dass das unter Aufsicht des Bundesverwaltungsamtes durch die Bundesanzeiger Verlag GmbH geführte Transparen…
- Schriftliche Frage 5 von Rainer Galla (AfD): Erhält Kulturstaatsminister Dr. Wolfram Weimer seine in der Sendung „ttt Talk“ vom 7. Dezember 2025 in Bezug auf die Weimer Media Group getä…
- Schriftliche Frage 6 von Sascha Lensing (AfD): Wie beurteilt die Bundesregierung den Umstand, dass nach mehreren Gerichtsurteilen und Eingeständnissen von „Correctiv“ bezüglich eines ange…
- Schriftliche Frage 7 von Sascha Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche der zugesagten Finanzmittel des Bundes (Zusagen erfolgten nach meiner Kenntnis 2018 über 42 Mio. Euro [www.nuernberg.de/inter ne t /h…
- Schriftliche Frage 8 von Sören Pellmann (DIE LINKE): Wie hoch ist die Förderung seitens des Bundes für die Denkfabrik REPUBLIK21 e. V. (bitte für die Jahre 2021, 2022, 2023 und 2024 angeben; ht…
- Schriftliche Frage 9 von Uwe Schulz (AfD): Hat die Bundesregierung im Kontext der aktuell diskutierten grundlegenden Überarbeitung des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD be…
- Schriftliche Frage 10 von Adam Balten (AfD): Wie viele in Deutschland ansässige Nichtregierungsorganisationen (NGOs) werden bezugnehmend auf die Antwort der Bundesregierung auf die Klei…
- Schriftliche Frage 11 von Thomas Dietz (AfD): Wie hoch ist prozentual der Anteil des für die Ukraine zinslosen 90-Milliarden-EU-Kredites, für den die Bundesrepublik Deutschland bürgt, un…
- Schriftliche Frage 12 von Thomas Dietz (AfD): Ist es nach Auffassung der Bundesregierung notwendig, für die ab 2026 und die Folgejahre nun zusätzlich anfallende Zinsbelastung für den Bun…
- Schriftliche Frage 13 von Robin Jünger (AfD): Welche konkreten Vorbereitungen hat die Bundesregierung bisher innerhalb der Bundesministerien getroffen, um bei einer möglichen Einführung…
- Schriftliche Frage 14 von Robin Jünger (AfD): Plant die Bundesregierung gesetzgeberische Maßnahmen, um den dauerhaften Erhalt von Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel in Deutschland s…
- Schriftliche Frage 15 von Sascha Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konkreten Eckpunkte plant die Bundesregierung (möglichst unter Angabe eines Zeitplans) für die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU…
- Schriftliche Frage 16 von Sascha Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den am 16. Dezember 2025 vorgestellten EU-Vorschlägen zu verbindlichen Elektrifizier…
- Schriftliche Frage 18 von Tobias Teich (AfD): Wie erklärt die Bundesregierung den Umstand, dass in Bezug auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/C…
- Schriftliche Frage 19 von Tobias Teich (AfD): Wie hoch schätzt die Bundesregierung die potenzielle Belastung für deutsche Steuerzahler ein, wenn die Rückzahlung des zinsfreien 90- Millia…
- Schriftliche Frage 20 von Adam Balten (AfD): Ist der Bundesregierung bekannt, ob und wenn ja, in welchem Umfang zur automatisierten Identifizierung von potenziellen Beleidigungen KIgest…
- Schriftliche Frage 21 von Lukas Benner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Trifft die Berichterstattung zu, nach der der griechische Migrationsminister Thanos Plevris offengelegt habe (www.politico.eu/article/greece…
- Schriftliche Frage 22 von Stephan Brandner (AfD): Wie häufig wurde seit dem 1. Januar 2015 aufgrund von Hinweisen ausländischer Geheimdienste in Deutschland ein Terroranschlag verhindert, un…
- Schriftliche Frage 23 von Stephan Brandner (AfD): Wie hat sich die jährliche Anzahl der Straftaten an den Geraer Bahnhöfen seit dem 1. Januar 2018 entwickelt, und wie hoch war jeweils der An…
- Schriftliche Frage 24 von Dr. Gottfried Curio (AfD): Wie erklärt die Bundesregierung, dass entgegen der Vereinbarung im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, humanitäre Aufnahmeprogramme…
- Schriftliche Frage 25 von Dr. Gottfried Curio (AfD): Welche Sicherheitsüberprüfungen werden hinsichtlich der Bewerber und ihrer hiesigen Einlader vor dem Hintergrund, dass laut Medienberichten…
- Schriftliche Frage 26 von Thomas Dietz (AfD): Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu der Frage gebildet, ob bundesweite Volksentscheide zu einer Schwächung bzw. Abschaffung der…
- Schriftliche Frage 27 von Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Disziplinarverfahren gab es in Bundesbehörden im Jahr 2025, und in wie vielen Fällen wurden Maßnahmen durch Disziplinarverfügung a…
- Schriftliche Frage 28 von Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hat sich die Zahl an Rechtsextremisten in Bundesbehörden in den Jahren 2023 bis 2025 entwickelt, und in wie vielen Fällen wurden Maßnahm…
- Schriftliche Frage 29 von Schahina Gambir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Personen mit einer Aufnahmezusage über das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung derz…
- Schriftliche Frage 30 von Vinzenz Glaser (DIE LINKE): Welche konkreten Ergebnisse hat die Bundesregierung bisher aus der Prüfung der Umsetzung des Resettlement-Programms und der damit verbundene…
- Schriftliche Frage 31 von Dr. Ingo Hahn (AfD): Welche Ausgaben des Bundes sind im Zeitraum 2015 bis 2024 kumuliert im Zusammenhang mit Drittstaatsangehörigen angefallen, und wie hoch ware…
- Schriftliche Frage 32 von Dr. Ingo Hahn (AfD): Welche Ausgaben sind nach Kenntnis der Bundesregierung bei Ländern und Kommunen im Zeitraum 2015 bis 2024 kumuliert im Zusammenhang mit Drit…
- Schriftliche Frage 33 von Mirco Hanker (AfD): Wie setzt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die vom Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, Sebastian Wüste, am 17. Dezember 20…
- Schriftliche Frage 34 von Jochen Haug (AfD): Wie vielen Personen wurden an den landseitigen deutschen Grenzen jeweils im Zeitraum 1. bis 31. Oktober 2025 sowie im Zeitraum 1. bis 30. No…
- Schriftliche Frage 35 von Jochen Haug (AfD): Wie viele Personen wurden an den landseitigen deutschen Grenzen im Zeitraum 1. bis 30. November 2025 zurückgewiesen (bitte nach Nachbarland…
- Schriftliche Frage 36 von Jochen Haug (AfD): Wie viele Personen wurden an den landseitigen deutschen Grenzen im Zeitraum 1. bis 31. Dezember 2025 zurückgewiesen (bitte nach Nachbarland…
- Schriftliche Frage 37 von Jochen Haug (AfD): Wie viele Personen sind aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung gemäß § 15 Absatz 2 in Verbindung mit § 13 des Bundeswahlgesetzes zur Bund…
- Schriftliche Frage 38 von Martin Hess (AfD): Wie hat sich die Anzahl der politisch motivierten Gewalttaten im Jahr 2025 (bis zum Stichtag: 29. Dezember 2025) im Vergleich zum Vorjahr en…
- Schriftliche Frage 39 von Martin Hess (AfD): Seit wann verhandelt die Bundesregierung mit der irakischen Regierung über die Rücknahme des Deutschland-Chefs der Terrormiliz IS, Abu Walaa…
- Schriftliche Frage 40 von Leif-Erik Holm (AfD): Wie viele unerlaubt eingereiste Personen hat die Bundespolizei seit Jahresbeginn 2025 bis zum 31. Dezember 2025 in Mecklenburg-Vorpommern au…
- Schriftliche Frage 41 von Leif-Erik Holm (AfD): Wie viele Abschiebungen gab es 2025 bis Ende des Jahres, und wie viele davon wurden jeweils durch die einzelnen Bundesländer veranlasst (bit…
- Schriftliche Frage 42 von Misbah Khan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie viele Kinder und Jugendliche in Deutschland Mitglied in neuen religiösen und weltan…
- Schriftliche Frage 43 von Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hält Bundeskanzler Friedrich Merz seine am 2. September 2025 bei der Generalversammlung der Deutschen Fußball Liga getätigte Aussage „Auch d…
- Schriftliche Frage 44 von Markus Matzerath (AfD): Gibt es nach Ansicht von Bundeskanzler Friedrich Merz vor dem Hintergrund seiner Aussage in der Neujahrsansprache („Wir entscheiden wieder s…
- Schriftliche Frage 45 von Sebastian Münzenmaier (AfD): Wie viele Personen kamen 2025 als Asyl- bzw. Schutzsuchende, im Rahmen des Familiennachzugs, über ein Bundesaufnahmeprogramm, in einem Reset…
- Schriftliche Frage 46 von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Was ist der Auftrag und Zuständigkeitsbereich des Migrationsbotschafters Ludwig Jung, der Medienberichten zufolge (siehe www.faz.net/aktuell…
- Schriftliche Frage 47 von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Gibt es eine schriftliche oder mündliche Vereinbarung mit den Taliban über die Details des Vollzugs und die Häufigkeit von Abschiebemaßnahme…
- Schriftliche Frage 48 von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie ist die aktuelle Weisungslage seitens des Bundesministeriums des Innern (BMI) gegenüber dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAM…
- Schriftliche Frage 49 von Martin Reichardt (AfD): Plant die Bundesregierung, im Verlauf der laufenden 21. Legislaturperiode Maßnahmen zu ergreifen, um künftig im Darknet einsehbare Missbrauc…
- Schriftliche Frage 50 von Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sind die Aussagen des Auswärtigen Amts, über die in der „Zeit“ vom 4. Dezember 2025 und dem „Pioneer Briefing“ vom 8. Dezember 2025 berichte…
- Schriftliche Frage 51 von Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um effektiv gegen die Aktivitäten von Russlands Schattenflotte vorzugehen (z. B. www.tagesscha u…
- Schriftliche Frage 52 von Enrico Komning (AfD): Hat sich die aktuelle Regierung der USA gegenüber Vertretern der Bundesregierung bisher kritisch zum Umgang der Bundesregierung mit der deut…
- Schriftliche Frage 53 von Chantal Kopf (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass grenzüberschreitende Infrastrukturinvestitionen in Verkehr, Energie und digitale Netze trot…
- Schriftliche Frage 54 von Chantal Kopf (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat sich die Bundesregierung bei den Verhandlungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU-Kommission im Rahmen der SAFE- Verordnung…
- Schriftliche Frage 55 von Chantal Kopf (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie ist die Aussage des Bundeskanzlers Friedrich Merz gegenüber der US-Regierung „Wenn ihr mit Europa nichts anfangen könnt, dann macht weni…
- Schriftliche Frage 56 von Tobias Teich (AfD): Wie hoch waren die Gesamtkosten der Bundesregierung für sämtliche Reisen in die Vereinigten Staaten von Amerika im Jahr 2025?
- Schriftliche Frage 57 von Jan van Aken (DIE LINKE): Gab es im Jahr 2025 einen Austausch zwischen Mitgliedern der Bundesregierung und den Unternehmen und Gesellschaften Viessmann Generations Gr…
- Schriftliche Frage 58 von Carolin Bachmann (AfD): Ist die REST-API (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 60 auf Bundestagsdrucksache 21/3136) der Förderzentrale Deut…
- Schriftliche Frage 59 von Carolin Bachmann (AfD): Beabsichtigt die Bundesregierung, den „RAG“- Ansatz (Retrieval-Augmented Generation) (vgl: www.landkreistag.de/images/stories/publikatione n…
- Schriftliche Frage 60 von Katharina Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wann wird ein Kabinettsbeschluss für die ursprünglich für Herbst 2025 angekündigte Startup-und-Scaleup-Strategie der Bundesregierung (vgl. A…
- Schriftliche Frage 61 von Katharina Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Stakeholderworkshops zur Erarbeitung einer Start-up-und-Scaleup-Strategie haben bislang stattgefunden bzw. sind noch geplant (bitte T…
- Schriftliche Frage 62 von Thomas Dietz (AfD): Wie entwickelte sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Effizienz der Erzeugung von Strom aus Windindustrieanlagen pro installiertem Mega…
- Schriftliche Frage 63 von Leif-Erik Holm (AfD): Mit welchen Gesamtkosten rechnet die Bundesregierung 2027 und 2028 für Maßnahmen zur Senkung der Strompreise wie die Absenkung der Stromsteu…
- Schriftliche Frage 64 von Michael Kellner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie erfolgt in der Bundesregierung bei Veranlassung die Prüfung von privatem oder dienstlichem Charakter von Terminen der Mitglieder der Bun…
- Schriftliche Frage 65 von Ina Latendorf (DIE LINKE): Wird die Bundesnetzagentur an der Zahlungsaufforderung von 70 Mio. Euro an die Deutsche ReGas als Anteil an den Baukosten der Anschlusspipel…
- Schriftliche Frage 66 von Dr. Andrea Lübcke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung Schritte zur Beschleunigung und Vereinfachung von Genehmigungsverfahren, insbesondere das Bundesministerium für Wi…
- Schriftliche Frage 67 von Lea Reisner (DIE LINKE): Wie stellt die Bundesregierung dar, ob und wann nach der am 6. November 2023 als vollständig ausgeführt bezeichneten Ausfuhr der am 31. Okto…
- Schriftliche Frage 68 von Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hat sich der Mittelansatz für den Titel 686 01-652 „Zuwendung an die Deutsche Zentrale für Tourismus e. V., Frankfurt (Main)“ in den let…
- Schriftliche Frage 69 von Uwe Schulz (AfD): Welche konkreten wirtschaftspolitischen Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Amtsantritt im Rahmen des bestehenden Koalitionsvertrages zwi…
- Schriftliche Frage 70 von Uwe Schulz (AfD): Welche konkreten administrativen Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Amtsantritt zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahr…
- Schriftliche Frage 71 von Sandra Stein (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um ländliche Räume stärker vor der Deindustrialisierung zu schützen bzw. den Strukturwandel so z…
- Schriftliche Frage 72 von Katrin Uhlig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Organisationen und Unternehmen haben die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche auf ihre Reise nach Israel am 1…
- Schriftliche Frage 73 von Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Teilt die Bundesregierung die Auffassung im am 12. Dezember 2025 in der EnWZ 2025, S. 444 ff. veröffentlichten wissenschaftlichen Artikel (R…
- Schriftliche Frage 74 von Johannes Wagner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In welcher Höhe hat die KUKA Aktiengesellschaft (einschließlich Tochtergesellschaften) in den Jahren 2019 bis 2025 jeweils Förderungen von d…
- Schriftliche Frage 75 von René Bochmann (AfD): In welchen Bundesbehörden oder/und sicherheitsrelevanten Bereichen wie Katastrophenschutz, kritische Infrastrukturen, maritime und luftfahrt…
- Schriftliche Frage 76 von Sonja Lemke (DIE LINKE): Bis wann plant die Bundesregierung, Förderrichtlinien für Maßnahmen im Rahmen der Nationalen Dekade gegen Postinfektiöse Erkrankungen zu ers…
- Schriftliche Frage 77 von Sonja Lemke (DIE LINKE): Plant die Bundesregierung, in Umsetzung der Nationalen Dekade gegen Postinfektiöse Erkrankungen einen Fokus auf biomedizinische (im Untersch…
- Schriftliche Frage 78 von Sonja Lemke (DIE LINKE): Plant die Bundesregierung, im Rahmen der Nationalen Dekade gegen Postinfektiöse Erkrankungen von Anfang an Therapieforschung zu fördern, und…
- Schriftliche Frage 79 von Maik Brückner (DIE LINKE): Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung bei der Auswertung und Weiterentwicklung des nationalen Aktionsplans „Queer leben“?
- Schriftliche Frage 80 von Andreas Mayer (AfD): In welcher Höhe werden Projekte im Bezirk Oberbayern aus dem Bundesprogramm „Demokratie Leben!“ gefördert (bitte getrennt nach Landkreisen a…
- Schriftliche Frage 81 von Andreas Mayer (AfD): Wie begründet die Bundesregierung, dass aus dem Bundeshaushalt kommunale Projekte im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie Leben!“ geförder…
- Schriftliche Frage 82 von Timon Dzienus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Entlastungen plant die Bundesregierung für die Bundesagentur für Arbeit (BA), um die kumulierten Mehrausgaben von rund 260 Mio. Euro…
- Schriftliche Frage 83 von Cem Ince (DIE LINKE): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Methoden systematischen Sozialleistungsbetrugs in Verbindung mit Arbeitsausbeutung, wonach au…
- Schriftliche Frage 84 von Cansu Özdemir (DIE LINKE): Wie viele erwerbsfähige Leistungsbeziehende waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2025 im Zuständigkeitsbereich des Jobcenters „te…
- Schriftliche Frage 85 von Heidi Reichinnek (DIE LINKE): Was ist die Intention der Bundesregierung für die Festlegung, dass bei Eltern im Bürgergeldbezug, die mehrere Termine beim Jobcenter versäum…
- Schriftliche Frage 86/87 von Jan van Aken (DIE LINKE): Gab es im Jahr 2025 einen Austausch zwischen Mitgliedern der Bundesregierung und nachfolgend genannten Personen, die in der Unterrichtung de…
- Schriftliche Frage 88 von Carolin Bachmann (AfD): Welche maximal 14 konkreten Förderbereiche, in denen Kommunen antragsberechtigt sind, hat die Bundesregierung neben dem bereits als Hebelpro…
- Schriftliche Frage 89 von Sandra Stein (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wurden in der laufenden Legislaturperiode bereits Praxischecks zu bestehenden als auch zu neuen rechtlichen Vorgaben aus dem Bundesministeri…
- Schriftliche Frage 90 von Nicole Gohlke (DIE LINKE): Wie haben sich die Anzahl sowie die Gesamtlänge (in Kilometern) der temporären Langsamfahrstellen (La) im Schienennetz der Deutschen Bahn AG…
- Schriftliche Frage 91 von Stefan Henze (AfD): Wie viele Führerscheininhaber mit der Schlüsselzahl B196 gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Deutschland, und wie viele Ver…
- Schriftliche Frage 92 von Volker Scheurell (AfD): Warum wurde die IC-Verbindung IC 494 (Wien– Rostock) mit Halt Lutherstadt Wittenberg 5:47 Uhr und Ankunft Berlin Hbf 6:31 Uhr zum Fahrplanwe…
- Schriftliche Frage 93 von Volker Scheurell (AfD): Existieren derzeit Förderprogramme des Bundes, mit denen Betreiber von Fähren auf Bundeswasserstraßen, insbesondere kommunale oder landkreis…
- Schriftliche Frage 94 von Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Woran scheitert ein zügiges Entwidmungsverfahren, das für die geplante P+R-Anlage in Abensberg beim Eisenbahn-Bundesamt durchzuführen ist, u…
- Schriftliche Frage 95 von Tobias Teich (AfD): Wie erklärt die Bundesregierung den Umstand, dass eine mögliche Kfz-Maut für Inländer ohne Nettobelastung sowie für Ausländer diskriminierun…
- Schriftliche Frage 96 von Katrin Uhlig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung den Ersatzneubau aufgrund der am 12. Dezember 2025 bekannt gewordene Notwendigkeit, die Nordbrücke der A 565 für L…
- Schriftliche Frage 97 von Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wurde für das Bundesverkehrswegeplanprojekt „Neubaulückenschluss A 39, AS Lüneburg- Nord - AS Weyhausen (B 188)“ (www.bvwp-proj ekte.de/stra…
- Schriftliche Frage 98 von Nicole Hess (AfD): Welche rechtssicheren, verbindlichen Standards gelten im Beteiligungsprozess für die Endlagersuche für die Moderation (z. B. hinsichtlich Re…
- Schriftliche Frage 99 von Dr. Michael Blos (AfD): Hat die Bundesregierung im Zuge der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/2184 sowie der Novellierung der Trinkwasserverordnung eine systematis…
- Schriftliche Frage 100 von Dr. Michael Blos (AfD): Sieht die Bundesregierung im Zusammenhang mit behördlich angeordneten Sanierungsmaßnahmen zur Einhaltung des Bisphenol-A-Grenzwerts im Trink…
- Schriftliche Frage 101 von Dr. Michael Blos (AfD): Wie bewertet die Bundesregierung die Verhältnismäßigkeit kostenintensiver, verpflichtender Sanierungsmaßnahmen im Trinkwasserbereich zur Red…
- Schriftliche Frage 102 von Dr. Michael Blos (AfD): Welche fachlichen Vorgaben, Leitlinien oder Empfehlungen gibt die Bundesregierung den Ländern und kommunalen Gesundheitsämtern zur Ausübung…
- Schriftliche Frage 103 von Maik Brückner (DIE LINKE): Wird die Bundesregierung queere Verbände in die Erarbeitung des Gesetzes zur Stärkung der nationalen Suizidprävention einbeziehen, und wenn…
- Schriftliche Frage 104 von Dr. Janosch Dahmen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2022 bis 2025 unter Nutzung des Genehmigungsvorbehaltes der Krank…
- Schriftliche Frage 105 von Dr. Janosch Dahmen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Einnahmen entstanden den Krankenkassen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2022 bis 2025 aus der Zuzahlungspflicht nach §…
- Schriftliche Frage 106 von Edgar Naujok (AfD): Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Instabilität der Telematikinfrastruktur, welche von der Gesellschaft für Telematikanwendungen…
- Schriftliche Frage 107 von Tobias Matthias Peterka (AfD): Welche sind die fünf wichtigsten gesundheitspolitischen Vorhaben, deren Umsetzung die Bundesregierung für das Jahr 2026 anvisiert?
- Schriftliche Frage 108 von Johannes Wagner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konkreten Forschungsvorhaben fördert das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) derzeit zur Klimaneutralität im Gesundheitswesen (bit…
- Schriftliche Frage 109 von Ates Gürpinar (DIE LINKE): Wurden die vorgesehenen 1 Mio. Euro für eine Informationsoffensive zur Stärkung des deutschen Weins (www.bmleh.de/SharedDocs/Pressemitteil u…
- Schriftliche Frage 110 von Dr. Zoe Mayer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Weshalb wurden bei der Überarbeitung des Gutachtens über Mindestanforderungen an die Haltung von Reptilien und Amphibien bei der Erarbeitung…
- Schriftliche Frage 111 von Bernd Schattner (AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, welche Auswirkungen das MERCOSUR-Abkommen für die deutsche Landwirtschaft hat, und wenn ja, wird es…
- Schriftliche Frage 112 von Charlotte Antonia Neuhäuser (DIE LINKE): Wie gedenkt die Bundesregierung. die Mittel aus dem Haushaltstitel „Kapitel 2310 – Sonstige Bewilligungen – Titel 896 01 Wiederaufbau und En…
- Schriftliche Frage 113 von Charlotte Antonia Neuhäuser (DIE LINKE): Welche Kenntnisse hatte die Bundesregierung, insbesondere das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), im…
Text
Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 5. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/3520
21. Wahlperiode 09.01.2026
Schriftliche Fragen
mit den in der Woche vom 5. Januar 2026
eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Verzeichnis der Fragenden
Abgeordnete Nummer
der Frage
Aken, Jan van (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 57, 86, 87
Audretsch, Andreas
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Bachmann, Carolin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . 58, 59, 88
Balten, Adam (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10, 20
Beck, Katharina
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 60, 61
Benner, Lukas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 21
Blos, Michael, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . 99, 100, 101, 102
Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75
Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22, 23
Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 79, 103
Brugger, Agnieszka
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 50, 51
Curio, Gottfried, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24, 25
Dahmen, Janosch, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 104, 105
Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 11, 12, 26, 62
Dzienus, Timon
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82
Emmerich, Marcel
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 27, 28
Galla, Rainer (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2, 3, 4, 5
Gambir, Schahina
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
Glaser, Vinzenz (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
Gohlke, Nicole (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90
Gürpinar, Ates (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 109
Abgeordnete Nummer
der Frage
Hahn, Ingo, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31, 32
Hanker, Mirco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
Haug, Jochen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34, 35, 36, 37
Henze, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91
Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38, 39
Hess, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 98
Holm, Leif-Erik (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40, 41, 63
Ince, Cem (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83
Jünger, Robin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13, 14
Kellner, Michael
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64
Khan, Misbah (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 42
Komning, Enrico (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52
Kopf, Chantal
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 53, 54, 55
Latendorf, Ina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65
Lemke, Sonja (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 76, 77, 78
Lensing, Sascha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Limburg, Helge
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
Lübcke, Andrea, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66
Matzerath, Markus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44
Mayer, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80, 81
Mayer, Zoe, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 110
Müller, Sascha
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 7, 15, 16
Abgeordnete Nummer
der Frage
Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
Naujok, Edgar (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106
Neuhäuser, Charlotte Antonia
(Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112, 113
Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84
Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
Peterka, Tobias Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 107
Polat, Filiz
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 46, 47, 48
Reichardt, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49
Reichinnek, Heidi (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85
Reisner, Lea (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67
Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111
Scheurell, Volker (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92, 93
Abgeordnete Nummer
der Frage
Schmidt, Stefan
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 68, 94
Schubert, Lisa (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
Schulz, Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9, 69, 70
Stein, Sandra
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 71, 89
Teich, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18, 19, 56, 95
Uhlig, Katrin
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 72, 96
Verlinden, Julia, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 73, 97
Wagner, Johannes
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 74, 108
Drucksache 21/3520 – II – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode
Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung
Seite
Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des
Bundeskanzleramtes
Audretsch, Andreas
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Galla, Rainer (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1, 2, 3, 4
Lensing, Sascha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Müller, Sascha
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Schulz, Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Finanzen
Balten, Adam (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8, 9
Jünger, Robin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9, 10
Müller, Sascha
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
Schubert, Lisa (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
Teich, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
Geschäftsbereich des Bundesministeriums des
Innern
Balten, Adam (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
Benner, Lukas
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15, 16
Curio, Gottfried, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17, 18
Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
Emmerich, Marcel
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
Gambir, Schahina
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
Glaser, Vinzenz (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
Hahn, Ingo, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22, 23
Hanker, Mirco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
Seite
Haug, Jochen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24, 25, 26
Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27, 28
Holm, Leif-Erik (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28, 29
Khan, Misbah
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
Limburg, Helge
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
Matzerath, Markus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
Polat, Filiz
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 32, 33
Reichardt, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts
Brugger, Agnieszka
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
Komning, Enrico (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
Kopf, Chantal
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 36, 37
Teich, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie
Aken, Jan van (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
Bachmann, Carolin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39, 40
Beck, Katharina
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
Holm, Leif-Erik (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
Kellner, Michael
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
Latendorf, Ina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
Lübcke, Andrea, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44
Reisner, Lea (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
Schmidt, Stefan
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – III – Drucksache 21/3520
Seite
Schulz, Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46
Stein, Sandra
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
Uhlig, Katrin
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49
Verlinden, Julia, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
Wagner, Johannes
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Forschung, Technologie und Raumfahrt
Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
Lemke, Sonja (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52, 53
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53
Mayer, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53, 54
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Arbeit und Soziales
Dzienus, Timon
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54
Ince, Cem (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55
Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56
Reichinnek, Heidi (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Digitales und Staatsmodernisierung
Aken, Jan van (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58
Bachmann, Carolin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59
Stein, Sandra
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
Seite
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Verkehr
Gohlke, Nicole (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
Henze, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61
Scheurell, Volker (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61, 62
Schmidt, Stefan
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62
Teich, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63
Uhlig, Katrin
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63
Verlinden, Julia, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und
nukleare Sicherheit
Hess, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Gesundheit
Blos, Michael, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65, 66
Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67
Dahmen, Janosch, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 67, 68
Naujok, Edgar (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68
Peterka, Tobias Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69
Wagner, Johannes
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
Gürpinar, Ates (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70
Mayer, Zoe, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70
Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72
Drucksache 21/3520 – IV – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode
Seite
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung
Neuhäuser, Charlotte Antonia
(Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – V – Drucksache 21/3520
Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des
Bundeskanzleramtes
1. Abgeordneter
Andreas Audretsch
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Auf welcher Tatsachengrundlage gelangt die
Bundesregierung zu der Einschätzung, durch die
Einsetzung eines Treuhänders für die Verwaltung der
Anteile von Staatsminister Dr. Wolfram Weimer
an der Weimer Media Group „jeglichen Anschein
eines Interessenkonflikts zu vermeiden, der indes
nie bestanden hat“ (www.bundesregierung.de/bre
g-de/aktuelles/persoenliche-erklaerung-staatsmini
ster-weimer-uebertraegt-verlagsanteile-an-treuhae
nder-2395028; bitte zugrunde gelegten
Prüfmaßstab der berücksichtigten Sachverhalte sowie
Compliance-Verfügungen darlegen)?
Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister
vom 5. Januar 2026
Staatsminister Dr. Wolfram Weimer hat eine Woche vor dem
Dienstantritt als Staatsminister seine Tätigkeit als Geschäftsführer der Weimer
Media Group entsprechend den gesetzlichen Vorgaben vollständig
beendet. Ein Interessenkonflikt bestand mithin zu keinem Zeitpunkt.
2. Abgeordneter
Rainer Galla
(AfD)
Hält die Bundesregierung an ihrer Aussage in
ihrer Antwort vom 12. November 2025 auf meine
Mündliche Frage 36, Plenarprotokoll 21/39, fest,
wonach Bundeskanzler Friedrich Merz mit dem
Staatsminister Dr. Wolfram Weimer
„vertrauensvoll“ zusammenarbeite, obwohl die Vorwürfe aus
einem am 4. November 2025 veröffentlichten
Interview mit dem Rechtsanwalt Markus Haintz, in
welchem Dr. Wolfram Weimer vorgeworfen wird,
er sei eine Person wie die Figur „Felix Krull“ in
einem Roman von Thomas Mann, er äußere
bewusst wahrheitswidrige Falschbehauptungen und
verhalte sich wie eine Person, die den
Straftatbestand des § 263 des Strafgesetzbuches
verwirkliche, nach meiner Auffassung nunmehr seit mehr
als sechs Wochen unwidersprochen im Raume
stehen?
Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister
vom 7. Januar 2026
Ja. Der Bundeskanzler arbeitet mit Staatsminister Dr. Wolfram Weimer
vertrauensvoll zusammen.
3. Abgeordneter
Rainer Galla
(AfD)
Sind der Bundesregierung die Plagiatsvorwürfe
des Plagiatsgutachters Dr. Stefan Weber bekannt,
wonach Dr. Wolfram Weimer in seinem Anfang
2018 erschienenen Buch „Das konservative
Manifest“ in zahlreichen Fällen und teilweise im
Umfang von bis zu einer 3/4 Seite plagiiert und
hierbei zumindest Texte des Journalisten und
Philosophen Michael Conradt, der Journalistin Caroline
Bock, des CSU-Politikers Alois Glück, des
Historikers Thomas Brechenmacher, des Theologen
Yves Bizeul sowie „immer wieder“ der
evangelischen Kirche Deutschlands ohne Kennzeichnung
als eigenen Text verwendet habe (https://plagiatsg
utachten.com/blog/schwerwiegender-plagiatsvor
wurf-gegen-weimer/; ggf. ausführen, seit wann
die Bundesregierung die entsprechende Kenntnis
hat), und beabsichtigt Kulturstaatsminister
Dr. Wolfram Weimer, sich zu diesen Vorwürfen
einzulassen (ggf. ausführen, in welchem Sinne
sich Dr. Wolfram Weimer hierzu einlässt)?
Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister
vom 5. Januar 2026
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass sich der parlamentarische
Informationsanspruch als politisches Kontrollrecht nicht auf
Gegenstände erstreckt, die keinen Bezug zum Verantwortungsbereich der
Bundesregierung gegenüber dem Deutschen Bundestag haben. Die
beschriebene Publikation liegt nicht im Verantwortungsbereich der
Bundesregierung.
4. Abgeordneter
Rainer Galla
(AfD)
Ist der Bundesregierung bekannt, dass das unter
Aufsicht des Bundesverwaltungsamtes durch
die Bundesanzeiger Verlag GmbH geführte
Transparenzregister für die Rechtseinheit
„Weimer Media Group GmbH, Tegernsee,
München HRB 198201“, EKRN (Einheitliche
und kontinuierliche Rechtseinheitsnummer)
DE674572049211 mit Stand 18. Dezember 2025
als wirtschaftlich Berechtigte nach § 19 des
Geldwäschegesetzes (GwG) zum einen die Person
„Dr. Weimer, Wolfram“ und zum anderen die
Person „Goetz-Weimer, Christiane“ ausweist und für
beide Personen die Art des wirtschaftlichen
Interesses jeweils mit „Beteiligung an der Vereinigung
selbst, insbesondere der Höhe der Kapitalanteile
(§ 19 Absatz 3 Nummer 1a GwG)“ und den
Umfang des wirtschaftlichen Interesses jeweils mit
„50 Prozent“ ausweist (bitte ggf. ausführen, seit
wann dies der Bundesregierung bekannt ist), und
hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu
dem Umstand gebildet, dass Staatsminister
Dr. Wolfram Weimer, der am 20. November 2025
über das Presse- und Informationsamt der
Bundesregierung erklären ließ, er übertrage „seine
Anteile an der Verlagsgruppe Weimer Media
Group (WMG) an einen Treuhänder“ (www.bund
esregierung.de/breg-de/aktuelles/persoenliche-erk
laerung-staatsminister-weimer-uebertraegt-verlag
santeile-an-treuhaender-2395028) immer noch als
wirtschaftlicher Berechtigter der Weimer Media
Group geführt wird (ggf. zum Inhalt der
Auffassung ausführen)?
Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister
vom 5. Januar 2026
Das Transparenzregister ist öffentlich einsehbar und damit allgemein
bekannt. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass sich der
parlamentarische Informationsanspruch als politisches Kontrollrecht nicht auf
Gegenstände erstreckt, die keinen Bezug zum Verantwortungsbereich der
Bundesregierung gegenüber dem Deutschen Bundestag haben. Die
beschriebenen Vorgänge liegen nicht im Verantwortungsbereich der
Bundesregierung.
5. Abgeordneter
Rainer Galla
(AfD)
Erhält Kulturstaatsminister Dr. Wolfram Weimer
seine in der Sendung „ttt Talk“ vom 7. Dezember
2025 in Bezug auf die Weimer Media Group
getätigte Aussage: „und deswegen habe ich auch die
Anteile abgegeben“, aufrecht (www.ardmediathe
k.de/video/ttt-titel-thesen-temperamente/wie-
vielstaat-braucht-die-kultur-herr-weimer-oder-ttt-
talkmit-dem-kulturstaatsminister/mdr/Y3JpZDovL21
kci5kZS9zZW5kdW5nLzI4MTA2MC8yMDI1M
TIwNzIzMzUvdHR0LXRpdGVsLXRoZXNlbi10
ZW1wZXJhbWVudGUtdGFsay13aWUtdmllbC1
zdGFhdC1icmF1Y2h0LWRpZS1rdWx0dXItaGV
yci13ZWltZXItMTAw, ab Minute 02:57), womit
er nach meinem Verständnis auf seine am 20.
November 2025 über das Presse- und
Informationsamt verbreitete Erklärung zur Übertragung seiner
Anteile an der Weimer Media Group an einen
Treuhänder Bezug nimmt (www.bundesregierun
g.de/bregde/aktuelles/persoenliche-erklaerung-sta
atsminister-weimer-uebertraegtverlagsanteile-an-t
reuhaender-2395028; ggf. ausführen, wann die
Übertragung der Anteile erfolgt ist), und in
welcher Eigenschaft bzw. Funktion hat Dr. Wolfram
Weimer seine weitere Äußerung in dieser
Sendung: „Diese AfD-Kreise, die lassen Drohnen
über mein Haus fliegen, machen dann kleine
Videos und Social-Media-Schnipsel, die gehen an
meine Familie, die gehen an die Mitarbeiter des
ehemaligen Verlages“ (ab Minute 04:00), getätigt
(bitte ausführen, ob er sich insoweit in seiner
Funktion als Kulturstaatsminister oder aber als
Privatperson geäußert hat)?
Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister
vom 5. Januar 2026
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass sich der parlamentarische
Informationsanspruch als politisches Kontrollrecht nicht auf
Gegenstände erstreckt, die keinen Bezug zum Verantwortungsbereich der
Bundesregierung gegenüber dem Deutschen Bundestag haben. Die
beschriebenen Vorgänge liegen nicht im Verantwortungsbereich der
Bundesregierung.
6. Abgeordneter
Sascha Lensing
(AfD)
Wie beurteilt die Bundesregierung den Umstand,
dass nach mehreren Gerichtsurteilen und
Eingeständnissen von „Correctiv“ bezüglich eines
angeblichen Geheimtreffens in der überarbeiteten
Dauerausstellung, im von der Bundesregierung
finanzierten Haus der Geschichte in Bonn, nach
einem ähnlichen Vorfall im Haus der
Wannseekonferenz (www.berliner-zeitung.de/mensch-metr
opole/exklusiv-infotafeln-mit-correctiv-bezug-ko
mmen-weg-li.2330360), erneut längst in Teilen
gerichtlich widerlegte Behauptungen aufgestellt
werden (https://nius.de/gesellschaft/news/neue-au
sstellung-bonn-haus-der-geschichte-linke-islamist
ische-gewalt/02c7bce6-aeb2-4e7b-8636-87adba9e
3e45), und wird sich die Bundesregierung dafür
einsetzen, dass die Informationstafeln mit den
(gerichtlich festgestellt) unwahren Behauptungen
zeitnah entfernt werden?
Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer
vom 7. Januar 2026
Die Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland
(HdG) hat bereits gegenüber Nius klargestellt, dass die in Bezug
genommene Tafel keinerlei inhaltliche Bewertung der Correctiv-Recherche
vornimmt – weder hinsichtlich ihrer Qualität noch ihrer Richtigkeit. Sie
diene ausschließlich dazu, die gesellschaftlichen Folgen dieser
Veröffentlichung zu dokumentieren. Die Recherche sei der Auslöser einer
außergewöhnlich breiten öffentlichen Resonanz gewesen und habe zu
einer der größten Demonstrationsbewegungen in der Geschichte der
Bundesrepublik geführt. Die HdG-Ausstellung zeige genau dieses
Phänomen – die massive zivilgesellschaftliche Mobilisierung gegen
Rechtsextremismus und Rassismus.
Die Stiftung HdG ist im Übrigen eine rechtlich selbstständige
Einrichtung, die nicht den Weisungen der Bundesregierung unterliegt.
7. Abgeordneter
Sascha Müller
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche der zugesagten Finanzmittel des
Bundes (Zusagen erfolgten nach meiner Kenntnis
2018 über 42 Mio. Euro [www.nuernberg.de/inter
ne t /hochbauamt /zeppe l in .html], 2022 über
20 Mio. Euro [www.monopol-magazin.de/20-mill
ionen-euro-fuer-kultur-frueherer-ns-kongressh
alle] und 2024 über 29,5 Mio. [www.nn.de/nuern
berg/forderung-fur-nazi-bau-so-viele-millionen-st
eckt-der-bund-in-die-kongresshalle-in-nurnberg-
1.13645787]) sind für die Sanierung der
Zeppelintribüne auf dem ehemaligen
Reichsparteitagsgelände in Nürnberg bzw. zur Sanierung und
Nutzbarmachung der Kongresshalle, die ebenfalls
Teil des Reichsparteitagsgeländes ist, tatsächlich
geflossen, und welche weiteren Zahlungen sind
für die Zukunft vorgesehen (bitte möglichst unter
Angabe der Höhe, des Zeitpunkts, des Zwecks
und – falls zutreffend – der nötigen Vorleistungen
[z. B. baulicher oder genehmigungsrechtlicher
Art] durch die Stadt Nürnberg oder den Freistaat
Bayern auflisten)?
Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer
vom 9. Januar 2026
Der in den Jahren 2018, 2022 und 2023 beschlossene Förderrahmen des
Bundes für die Baumaßnahme im Rahmen des „Lern- und
Begegnungsorts Zeppelinfeld und Zeppelintribüne“ beträgt bis zu 42/55 Mio. Euro,
für die Maßnahme „Ermöglichungsräume Kunst und Kultur/
Kongresshalle Nürnberg“ bis zu 20 Mio. Euro sowie für die Baumaßnahme
„Substanzerhaltungsmaßnahmen/Kongresshalle Nürnberg“ bis zu 29,50 Mio.
Euro.
Der Bund, das Land Bayern und die Stadt Nürnberg stehen in engem
Austausch, um die Umsetzung des Projekts zu koordinieren. Nach
gemeinsamer Abstimmung und unter Bezugnahme auf die Förderanträge
der Stadt Nürnberg sowie die baufachlichen Stellungnahmen der
Landesbaudirektion Bayern hat der Beauftragte der Bundesregierung für
Kulter und Medien die vorzeitigen Maßnahmebeginne für die
„Substanzerhaltungsmaßnahmen/Kongresshalle Nürnberg“ am 7. Mai 2024, für
die Gesamtmaßnahme „Lern- und Begegnungsort Zeppelinfeld und
Zeppelintribüne“ am 5. November 2024 und für die „Ermöglichungsräume
Kunst und Kultur/Kongresshalle Nürnberg“ am 16. Dezember 2025
genehmigt.
Im nächsten Schritt sollen die drei Förderungen bewilligt werden, was
Voraussetzung für den Abfluss der Bundesmittel ist.
8. Abgeordneter
Sören Pellmann
(Die Linke)
Wie hoch ist die Förderung seitens des Bundes für
die Denkfabrik REPUBLIK21 e. V. (bitte für die
Jahre 2021, 2022, 2023 und 2024 angeben;
https://taz.de/Rechte-Denkfabrik-Republik-21/!61
29951/)?
Antwort des Staatssekretärs Stefan Kornelius
vom 7. Januar 2026
Für die Jahre 2021 bis 2024 hat REPUBLIK21 e. V. keine Zuwendungen
der Bundesregierung erhalten.
9. Abgeordneter
Uwe Schulz
(AfD)
Hat die Bundesregierung im Kontext der aktuell
diskutierten grundlegenden Überarbeitung des
Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und
SPD bereits verwaltungsseitige Prüfungen,
Planungen oder Vorbereitungen angestoßen, und
wenn ja, in welchem Umfang, wie stellt sie sicher,
dass daraus resultierende politische
Entscheidungen aus meiner Sicht nicht erneut an der
wirtschaftlichen Realität und dem tatsächlichen
Reformbedarf vorbeigehen (www.welt.de/politik/de
utschland/article694db55ff6fc544dba9b3a6c/
ausampel-scheitern-lernen-kanzleramtschef-frei-berei
t-zu-grundlegender-ueberarbeitung-von-koalitions
vertrag.html)?
Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister
vom 6. Januar 2026
Die Bundesregierung hat sich ein umfassendes Reformprogramm
vorgenommen. Auch auf künftige Herausforderungen wird die
Bundesregierung verantwortungsvoll und angemessen reagieren.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Finanzen
10. Abgeordneter
Adam Balten
(AfD)
Wie viele in Deutschland ansässige
Nichtregierungsorganisationen (NGOs) werden
bezugnehmend auf die Antwort der Bundesregierung auf
die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 20/8838, laut der im Haushalt
2024 530 NGOs finanziell vom Bund unterstützt
wurden, analog mit dem Haushalt 2025 und 2026
direkt sowie mittelbar finanziell unterstützt, und
wie wird die zweckdienliche Verwendung der
finanziellen Förderung der unterstützten NGOs
sichergestellt, auch im Hinblick auf etwaige
Mitteltransfers ins Ausland (bitte die 14
kostenintensivsten Projekte und die jeweilige Förderhöhe
auflisten)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde
vom 9. Januar 2026
Obgleich im allgemeinen Sprachgebrauch der Begriff
Nichtregierungsorganisation (NGO) insbesondere für Organisationen, Vereine und
Gruppen geläufig ist, gibt es keine eindeutige Definition des Begriffes.
Dementsprechend werden Ausgaben des Bundes nicht auf dieser
begrifflichen Grundlage erfasst und abgegrenzt. Eine sachgerechte
Beantwortung mit Angabe einer konkreten Anzahl von „NGO“ als
Zuwendungsempfänger ist somit nicht möglich.
Nach den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO), den
Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 44 BHO und den jeweils einschlägigen
Allgemeinen Nebenbestimmungen (Anlagen 1 bis 4 zur VV Nr. 5.1 zu § 44
BHO) hat der Zuwendungsempfänger die zweckentsprechende
Verwendung der Zuwendung nachzuweisen und ist dieser
Verwendungsnachweis durch die Bewilligungsbehörde zu prüfen. Soweit die im
Zuwendungsbescheid vorgesehenen Zweckbestimmungen und
Nebenbestimmungen nicht eingehalten werden, ist der Bescheid regelmäßig (ggf.
anteilig) zu widerrufen und die Zuwendung entsprechend zurück zu
fordern (vgl. §§ 49, 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes i. V. m.
Verwaltungsvorschrift [VV] Nr. 8.2 zu § 44 BHO). Darüber hinaus besteht
nach § 7 Absatz 2 BHO und der VV Nr. 11a zu § 44 BHO die Pflicht zur
Durchführung von Erfolgskontrollen in Bezug auf alle Zuwendungen.
Hierüber wird die zweckdienliche Verwendung der Förderungen in allen
Fällen sichergestellt.
Mangels einer klaren Begriffsabgrenzung für NGO ist vorliegend keine
konkrete Auflistung der 14 „kostenintensivsten“ Projekte inkl.
jeweiliger Förderhöhe möglich.
11. Abgeordneter
Thomas Dietz
(AfD)
Wie hoch ist prozentual der Anteil des für die
Ukraine zinslosen 90-Milliarden-EU-Kredites, für
den die Bundesrepublik Deutschland bürgt, und
mit welcher Höhe an Zinsbelastung wird ab 2026
und die Folgejahre für den Bundeshaushalt
kalkuliert?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde
vom 6. Januar 2026
Der Europäische Rat kam bei seiner Tagung am 18. Dezember 2025
überein, der Ukraine ein Darlehen von 90 Mrd. Euro für die Jahre 2026
und 2027 auf der Grundlage von EU-Anleihen auf den Kapitalmärkten
zu gewähren. Die EU-Anleihen, die für das Darlehen an die Ukraine
aufgenommen werden, werden über den sog. Headroom des EU-
Haushalts besichert. Der Headroom ist die Differenz zwischen der vom
Deutschen Bundestag ratifizierten Eigenmittelobergrenze und der EU-
Ausgabenobergrenze des Mehrjährigen Finanzrahmens in einem Jahr. Bei
Eintreten des Sicherungsfalles müsste die Kommission zunächst andere
Finanzierungsmöglichkeiten aus dem EU-Haushalt ausschöpfen. In letzter
Instanz könnten sich höhere Abführungen an den EU-Haushalt durch die
Mitgliedstaaten ergeben. Dann betrüge der deutsche Finanzierungsanteil
durch Freistellung der nicht partizipierenden Mitgliedstaaten (Ungarn,
Tschechien und die Slowakei) nach vorläufigen Berechnungen statt
derzeit rund 24 Prozent etwa einen Prozentpunkt mehr (25 Prozent).
Die Zinskosten sollen über den EU-Haushalt finanziert werden und
würden damit über die gewöhnlichen Eigenmittelabführungen zur
Finanzierung des EU-Haushalts geleistet.
Konkrete Rechtsetzungsvorschläge der Europäischen Kommission zur
Umsetzung der Übereinkunft des Europäischen Rates sind noch
ausstehend.
12. Abgeordneter
Thomas Dietz
(AfD)
Ist es nach Auffassung der Bundesregierung
notwendig, für die ab 2026 und die Folgejahre nun
zusätzlich anfallende Zinsbelastung für den
Bundeshaushalt, durch den für die Ukraine zinslosen
90-Milliarden-EU-Kredit einen nachträglichen
Haushaltsbeschluss im Deutschen Bundestag für
den Bundeshaushalt 2026 herbeizuführen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde
vom 6. Januar 2026
Die Zinskosten für das der Ukraine zu gewährende Darlehen von
90 Mrd. Euro sollen nach der Übereinkunft des Europäischen Rates vom
18. Dezember 2025 über den EU-Haushalt finanziert werden. Dies
bedeutet, dass die Finanzierung mithin über die gewöhnlichen
Eigenmittelabführungen zur Finanzierung des EU-Haushalts erfolgen soll.
Konkrete Rechtsetzungsvorschläge der Europäischen Kommission zur
Umsetzung der Übereinkunft des Europäischen Rates sind noch
ausstehend.
13. Abgeordneter
Robin Jünger
(AfD)
Welche konkreten Vorbereitungen hat die
Bundesregierung bisher innerhalb der Bundesministerien
getroffen, um bei einer möglichen Einführung des
digitalen Euro die digitale Zahlungsinfrastruktur
in Deutschland zu integrieren, und wie bewertet
die Bundesregierung in diesem Zusammenhang
die datenschutzrechtlichen Herausforderungen
gegenüber der bisherigen Bargeldnutzung?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 9. Januar 2026
Die Europäische Kommission hat am 28. Juni 2023 ein Paket zur
einheitlichen Währung vorgestellt. Dieses Paket umfasst auch einen
Legislativvorschlag zur Einführung des digitalen Euro. Das europäische
Gesetzgebungsverfahren hierzu dauert an. Die Europäische Zentralbank
befindet sich gegenwärtig noch in einer Vorbereitungsphase und wird erst
nach Abschluss des Legislativverfahrens eine Entscheidung über die
Einführung eines digitalen Euro treffen. Die Bundesregierung begleitet
den europäischen Gesetzgebungsprozess und wird mit „konkreten
Vorbereitungen“ beginnen, sobald eine Entscheidung zur Einführung
getroffen wurde.
Teil des Pakets zur einheitlichen Währung der Europäischen
Kommission ist ferner ein Legislativvorschlag für eine Verordnung über Euro-
Banknoten und Euro-Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel. Dieser
Vorschlag sieht regulatorische Maßnahmen vor, um die Rolle des Euro-
Bargelds als gesetzliches Zahlungsmittel dauerhaft zu schützen.
Ein digitaler Euro für Bürgerinnen und Bürger soll das Bargeld somit
ergänzen und nicht ersetzen. Zudem soll der digitale Euro die
Privatsphäre der Verbraucherinnen und Verbraucher schützen. Nach
gegenwärtigem Stand des Gesetzgebungsverfahrens soll der digitale Euro
höchsten datenschutzrechtlichen Anforderungen genügen.
14. Abgeordneter
Robin Jünger
(AfD)
Plant die Bundesregierung gesetzgeberische
Maßnahmen, um den dauerhaften Erhalt von Bargeld
als gesetzliches Zahlungsmittel in Deutschland
sicherzustellen, und wird sie verbindlich zusagen,
dass Bargeld auch künftig in allen Handels- und
Tourismusbetrieben angenommen werden muss?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 9. Januar 2026
Die Bundesregierung misst der generellen Verfügbarkeit und
Nutzbarkeit von Bargeld große Bedeutung bei. Sie wird das Bargeld als gängige
Zahlungsform erhalten.
Auch die Zentralbanken des Eurosystems verfolgen mit ihrer
Bargeldstrategie das Ziel, dass Euro-Banknoten und Münzen auch in Zukunft als
Zahlungsmittel und Wertaufbewahrungsmittel breit verfügbar und
allgemein akzeptiert sind.
Bereits heute ist Euro-Bargeld nach Unionsrecht das gesetzliche
Zahlungsmittel in der Eurozone. Zudem sind auf EU-Ebene
gesetzgeberische Maßnahmen in Planung. Die Europäische Kommission hat am
28. Juni 2023 ein Paket zur einheitlichen Währung vorgestellt.
Dieses Paket umfasst auch einen Legislativvorschlag für eine
Verordnung über Euro-Banknoten und Euro-Münzen als gesetzliches
Zahlungsmittel (abrufbar hier: https://eurlex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?ur
i=celex%3A52023PC0364). Der Vorschlag sieht regulatorische
Maßnahmen vor, um die Rolle des Euro-Bargelds als gesetzliches
Zahlungsmittel dauerhaft zu schützen. So soll u. a. der einfache Zugang zu
Bargeld und dessen weitflächige Annahme sichergestellt werden. Die
Bundesregierung begrüßt diesen Legislativvorschlag, da er die Rolle von
Bargeld langfristig sicherstellt.
15. Abgeordneter
Sascha Müller
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche konkreten Eckpunkte plant die
Bundesregierung (möglichst unter Angabe eines
Zeitplans) für die im Koalitionsvertrag zwischen
CDU, CSU und SPD angekündigte Absenkung
der Einkommensteuer für kleine und mittlere
Einkommen zur Mitte der Legislaturperiode, und wie
stellt sie – auch vor dem Hintergrund von
Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft
(vgl. www.iwkoeln.de/presse/iw-nachrichten/mart
in-beznoska-fuer-viele-haushalte-wird-es-teure
r.html) – sicher, dass die Entlastung tatsächlich
kleinen und mittleren Einkommen zugutekommt
und nicht überwiegend höheren Einkommen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 6. Januar 2026
Mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz hat der Gesetzgeber Ende 2024
Entlastungen für Einkommensteuerzahler und Kindergeldbeziehende
auch für den Veranlagungszeitraum 2026 beschlossen. Die Beratungen
über weitere Verbesserungen sind noch nicht abgeschlossen.
Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Senkung der Einkommensteuer für
kleine und mittlere Einkommen ist sowohl sozialpolitisch als auch
aufgrund der zu erwartenden Nachfrageimpulse für die Wirtschaft ein
wichtiges Vorhaben der Bundesregierung.
16. Abgeordneter
Sascha Müller
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Schlussfolgerungen zieht die
Bundesregierung aus den am 16. Dezember 2025
vorgestellten EU-Vorschlägen zu verbindlichen
Elektrifizierungszielen für Unternehmens- und
Leasingflotten (vgl. www.auto-motor-und-sport.de/verke
hr/eu-verbrenner-aus-aus-der-elektrodruck-auf-di
enstwagenfahrer-waechst/) für die Ausgestaltung
der Dienstwagenbesteuerung in Deutschland,
insbesondere hinsichtlich der weiteren steuerlichen
Begünstigung von Plug-in-Hybrid-Dienstwagen
im Unternehmenssektor vor dem Hintergrund
deren höherer Real-CO2-Emissionen und geringer
rein-elektrischer Nutzung (vgl. www.transportenv
ironment.org/te-deutschland/articles/plug-in-hybri
de-fast-genauso-umweltschaedlich-wie-verbre
nner)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 6. Januar 2026
Die Grundnorm bei der Dienstwagenbesteuerung (1‑Prozent-Regelung)
des § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 und § 8 Absatz 2
Einkommensteuergesetz (EStG) folgt allgemeinen steuerlichen Grundsätzen zur
Versteuerung geldwerter Vorteile. Der Vorteil aus der privaten Mitbenutzung
eines betrieblichen Kraftfahrzeugs – eines sog. Dienstwagens – erhöht
als Entnahme den steuerpflichtigen Gewinn bzw. gehört als Sachbezug
zum steuerpflichtigen Arbeitslohn der Arbeitnehmerin bzw. des
Arbeitnehmers. Die typisierte Ermittlung des Vorteils nach der Grundnorm der
1‑Prozent-Regelung stellt eine sachgerechte Bewertungsmethode dar.
Die steuerliche Begünstigung von Elektro- und extern aufladbaren
Hybridelektrofahrzeugen bei der sog. Dienstwagenbesteuerung in § 6
Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 Nummer 3 und 5 und Satz 3 Nummer 3 und 5
und § 8 Absatz 2 Satz 2 bis 5 EStG ist befristet auf Anschaffungen vor
dem 1. Januar 2031. Ob und inwieweit Änderungsbedarf an der
Regelung besteht, wird regelmäßig geprüft. Im Rahmen dieser Prüfung
werden auch die Entwicklungen auf EU-Ebene einbezogen. Die
Bundesregierung setzt sich für Technologieoffenheit ein. Der Ausbaufortschritt
der Pkw- und Lkw-Lade- und H2-Tankinfrastruktur wird dabei auch
berücksichtigt und soll weiter vorangetrieben werden.
17. Abg.
Lisa Schubert
(Die Linke)
Welche Schlussfolgerungen zieht die
Bundesregierung aus dem von der Asiatischen
Infrastrukturinvestmentbank (AIIB) vorgeschlagenen
„China Inner Mongolia Clean Energy Transition
Project“, das laut ESIA-Bericht Gas aus einem
Kohle-zu-Gas-Kraftwerk beziehen wird und
damit Teil der Kohle-Wertschöpfungskette wäre
(www.aiib.org/en/projects/details/2025/_downloa
d/China/1-ESIA-Eng.-20250328-Inner-Mongolia-
Clean-energy-transition-project.pdf, S. 93), vor
dem Hintergrund, dass die AIIB Kohle und
Projekte, die funktional mit Kohle zusammenhängen,
auf ihrer Ausschlussliste führt (www.aiib.org/en/p
olicies-strategies/_download/environment-framew
ork/AIIB-Environmental-and-Social-Framework_
ESF-June-2024.pdf, S. 82) und die
Bundesregierung bei der Verabschiedung des Gesetzes
fraktionsübergreifend vom Deutschen Bundestag
aufgefordert wurde, sich für diesen Ausschluss
einzusetzen (Bundestagsdrucksache 18/6568)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde
vom 6. Januar 2026
Die Bundesregierung hat die auf der Website der
Asiatischeninfrastrukturinvestitionsbank (AIIB) veröffentlichten Planungen für die
Mitfinanzierung des „China Inner Mongolia Clean Energy Transition Projects“
durch die AIIB zur Kenntnis genommen. Das Projekt ist noch in einer
frühen Planungsphase. Das vorliegende Informationsdokument dient
einer ersten öffentlichen Unterrichtung. Die ebenfalls bekanntgemachte
Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfung gibt Anhaltspunkte,
inwieweit die Projektkomponenten den Umwelt- und Sozialstandards der
AIIB entsprechen.
Ein Beschluss der im Exekutivdirektorium vertretenen Anteilseigner
über das Projekt soll nach Auskunft des Bankmanagements frühestens
im vierten Quartal 2026 erfolgen. Bis dahin dürfte auch endgültig
Klarheit darüber bestehen,
– ob und inwieweit die Bank das Finanzierungsvorhaben
weiterverfolgt,
– welche Maßnahmen der Projektträger ergreifen wird, um die in Ihrer
Frage genannten Bedenken abzustellen sowie
– welche genaue energiepolitische Ausgestaltung das Projekt haben
wird.
Auch Dank des Einsatzes der Bundesregierung hat die AIIB
vergleichbar hohe Umwelt-, Sozial-, Menschenrechts- und Governancestandards
wie die anderen multilateralen Finanzinstitutionen. Gemeinsam mit den
14 anderen in dieser Stimmrechtsgruppe vertretenen Anteilseignern
drängt die Bundesregierung entschieden auf die Einhaltung dieser
Standards.
18. Abgeordneter
Tobias Teich
(AfD)
Wie erklärt die Bundesregierung den Umstand,
dass in Bezug auf die Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der
CDU/CSU zur politischen Neutralität staatlich
geförderter Organisationen (Bundestagsdrucksache
20/15101) bis Ende 2025 (Stand: 31. Dezember
2025) keine konkreten Konsequenzen – wie der
Entzug von Fördermitteln, Änderungen im
Gemeinnützigkeitsrecht oder neue
Gesetzesinitiativen – erfolgt sind, um beabsichtigte
Veränderungen bei der Finanzierung verschiedener
Organisationen herbeizuführen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 9. Januar 2026
Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht bezüglich des zulässigen
Umfangs politischen Engagements gemeinnütziger Körperschaften sind
nicht im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbart.
Diesbezüglich wird auf § 55 Absatz 1 Nummer 1 Satz 3 der
Abgabenordnung sowie auf das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 12. März 2020
(V R 5/17, BStBl. 2021 II S. 55) verwiesen.
19. Abgeordneter
Tobias Teich
(AfD)
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die
potenzielle Belastung für deutsche Steuerzahler ein,
wenn die Rückzahlung des zinsfreien 90-
Milliarden-Euro-Kredits an die Ukraine ausbleiben sollte
und eingefrorene russische Vermögenswerte aus
rechtlichen Gründen letztlich nicht oder nur
teilweise zur Rückzahlung herangezogen werden
können, und hat die Bundesregierung Szenarien
geprüft, in denen ein Friedensabkommen (z. B.
unter Vermittlung der USA) keine russischen
Reparationszahlungen vorsieht, und wenn ja, wer
trägt in diesem Fall die Kosten?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde
vom 9. Januar 2026
Der Europäische Rat kam bei seiner Tagung am 18. Dezember 2025
überein, der Ukraine ein Darlehen von 90 Mrd. Euro für die Jahre 2026
und 2027, finanziert durch EU-Anleihen, zu gewähren. Die EU-
Anleihen, die für das Darlehen an die Ukraine begeben werden, sollen über
den sog. Headroom des EU-Haushalts abgesichert werden. Der
Headroom ist die Differenz zwischen der vom Deutschen Bundestag
ratifizierten Eigenmittelobergrenze und der EU-Ausgabenobergrenze des
Mehrjährigen Finanzrahmens. Bei Eintreten des Sicherungsfalles müsste
die Kommission zunächst andere Finanzierungsmöglichkeiten aus dem
EU-Haushalt ausschöpfen. In letzter Instanz könnten sich höhere
Abführungen an den EU-Haushalt durch die Mitgliedstaaten ergeben. In
diesem Fall und vor dem Hintergrund der hieran nicht partizipierenden
Mitgliedstaaten (Ungarn, Tschechien und die Slowakei) würde der deutsche
Anteil nach vorläufigen Berechnungen rund 25 Prozent betragen
(gegenüber einem deutschen Anteil von rund 24 Prozent im Übrigen).
Konkrete Rechtsetzungsvorschläge der Europäischen Kommission in
Umsetzung der Übereinkunft des Europäischen Rates sind noch ausstehend.
Die EU behält sich das Recht vor, auf die Frage der etwaigen
Nutzbarmachung der immobilisierten russischen Vermögenswerte zu einem
späteren Zeitpunkt zurückzukommen.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern
20. Abgeordneter
Adam Balten
(AfD)
Ist der Bundesregierung bekannt, ob und wenn ja,
in welchem Umfang zur automatisierten
Identifizierung von potenziellen Beleidigungen KI-
gestützte Systeme, insbesondere flächendeckende
Token-basierte Massendatenanalysen, eingesetzt
werden, und welche konkreten Suchbegriffe oder
Wortlisten sind ihr bekannt, die in diesem Kontext
bereits zu rechtskräftigen Strafbefehlen geführt
haben (bitte die 28 häufigsten Tokens angeben)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 9. Januar 2026
Der Bundesregierung ist zum Einsatz solcher KI-Systeme im Sinne der
Frage nichts bekannt. Eine flächendeckende, automatisierte
Massendatenanalyse zur proaktiven Identifizierung von Beleidigungsdelikten
findet durch Strafverfolgungsbehörden des Bundes nicht statt.
Ermittlungsverfahren im Bereich der Beleidigung werden in der Regel
anlassbezogen und in Zuständigkeit der Länder etwa durch Strafanzeigen von
Betroffenen oder Meldungen von Plattformbetreibern eingeleitet.
21. Abgeordneter
Lukas Benner
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Trifft die Berichterstattung zu, nach der der
griechische Migrationsminister Thanos Plevris
offengelegt habe (www.politico.eu/article/greece-migra
tion-minister-thanos-plevris-migrant-return-
hubsafrica-deportations/), dass Deutschland mit
mehreren EU-Mitgliedstaaten einen Return Hub
einrichten wolle und dafür bereits Verhandlungen mit
„sicheren afrikanischen Ländern“ liefen, sowie
dass – wie ebenfalls berichtet – (www.bild.de/poli
tik/inland/eu-einigung-bauen-wir-bald-in-diesen-l
aendern-asyl-zentren-6938397fc3b4893a9e2b
350d) Verhandlungen mit Tunesien und Uganda
geplant sind oder bereits begonnen haben?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 7. Januar 2026
Die Bundesregierung äußert sich nicht zum Inhalt der genannten
Presseberichterstattung, da der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung
berührt ist, über den keine Auskunft erteilt wird.
Aus dem Grundsatz der Gewaltenteilung folgt ein Kernbereich
exekutiver Eigenverantwortung, der einen auch parlamentarisch grundsätzlich
nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich
einschließt. Eine Pflicht der Regierung, parlamentarischen
Informationswünschen zu entsprechen, besteht danach in der Regel nicht, wenn die
Information zu einem Mitregieren Dritter bei Entscheidungen führen
kann, die in der alleinigen Kompetenz der Regierung liegen (BVerfGE
124, 78 [120 f.]; 137,185 [234]). Die Kontrollkompetenz des Parlaments
erstreckt sich daher grundsätzlich nur auf bereits abgeschlossene
Vorgänge und umfasst nicht die Befugnis, in laufende Verhandlungen und
Entscheidungsvorbereitungen einzugreifen (BVerfGE 124, 78 [121];
137, 185 [234 f.]).
22. Abgeordneter
Stephan Brandner
(AfD)
Wie häufig wurde seit dem 1. Januar 2015
aufgrund von Hinweisen ausländischer
Geheimdienste in Deutschland ein Terroranschlag verhindert,
und wie häufig wurde in demselben Zeitraum im
Ausland ein Terroranschlag aufgrund eines
deutschen Geheimdienstes verhindert (bitte die
Antwort nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 7. Januar 2026
Der Bearbeitung von Gefährdungssachverhalten liegt oftmals eine
komplexe Informationslage zugrunde. Einzelhinweise und
Informationssplitter, wie z. B. auch Hinweise ausländischer Dienste, müssen analysiert,
zu Erkenntnissen verdichtet und zu einem Gesamtbild zusammengefügt
werden. Die Verhinderung eines Anschlags auf eine konkrete
Einzelinformation zurückzuführen, ist nicht immer möglich. Eine abschließende
Aussage dazu, wie viele Anschläge in Deutschland aufgrund von
Hinweisen ausländischer Dienste verhindert werden konnten, kann daher
nicht getroffen werden.
Eine Aussage darüber, wie viele Anschläge im Ausland aufgrund von
Hinweisen deutscher Nachrichtendienste verhindert werden konnten,
kann ebenso nicht getroffen werden. Die Hinweise der deutschen
Nachrichtendienste fließen dort ebenfalls in ein komplexes Gesamtbild ein,
weshalb den deutschen Stellen regelmäßig nicht bekannt ist, ob ihr
Hinweis unmittelbar zur Verhinderung eines Anschlages geführt hat.
Die deutschen Sicherheitsbehörden arbeiten im Rahmen ihrer jeweiligen
Zuständigkeit mit verschiedenen ausländischen Nachrichtendiensten und
Sicherheitsbehörden zur Vereitelung von terroristischen Anschlägen im
In- und Ausland zusammen. Seit 2015 wurden in Deutschland
phänomenübergreifend betrachtet insgesamt 25 Anschläge durch die
Sicherheitsbehörden vereitelt.
Bei den Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder werden zudem
regelmäßig weitere Hinweise auf mögliche Anschlagsplanungen
bearbeitet. Aufgrund behördlicher Maßnahmen können Planungen in diesen
Fällen häufig in einem frühen Stadium unterbunden werden, sodass
diese Sachverhalte nicht in die Zählung verhinderter Anschläge
aufgenommen werden. In sechs dieser Fälle waren Erkenntnisse von
ausländischen Nachrichtendiensten und Sicherheitsbehörden von wesentlicher
Bedeutung für die Verhinderung (zwei 2017, zwei 2018, zwei 2021).
Von wesentlicher Bedeutung meint, dass die Erkenntnisse entweder die
Ermittlungen initiiert oder einen anderweitig herausragenden Beitrag
geleistet haben.
23. Abgeordneter
Stephan Brandner
(AfD)
Wie hat sich die jährliche Anzahl der Straftaten an
den Geraer Bahnhöfen seit dem 1. Januar 2018
entwickelt, und wie hoch war jeweils der Anteil
nichtdeutscher Tatverdächtiger (bitte nach
Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 6. Januar 2026
Die statistischen Daten der Polizeilichen Eingangsstatistik (PES) der
Bundespolizei lassen eine zuordenbare Auswertung der festgestellten
Straftaten und Tatverdächtigen in Bezug auf die Geraer Bahnhöfe erst
mit Beginn des Berichtsjahres 2019 zu.
Eine Auswertung von sogenannten Massendelikten, wie z. B. § 123 des
Strafgesetzbuches (StGB) Hausfriedensbruch, § 185 StGB (Beleidigung)
und § 265a StGB (Erschleichen von Leistungen), ist erst ab dem
Berichtsjahr 2023 für die Geraer Bahnhöfe möglich. Zur Gewährleistung
der Vergleichbarkeit der Daten für den erfragten Gesamtzeitraum ist auf
eine Aufnahme der Massendelikte ab dem Jahr 2023 in den
nachfolgenden Darstellungen verzichtet worden.
Für das Jahr 2025 liegen die Daten der PES nur bis einschließlich
November 2025 vor.
Unter Berücksichtigung der zuvor getätigten Erläuterungen sind die
statistischen Daten im Sinne der Fragestellung den nachfolgenden
Übersichten zu entnehmen.
Festgestellte Straftaten an Geraer Bahnhöfen
Jahr Anzahl
2019 164
2020 112
2021 148
2022 213
2023 186
2024 150
Januar bis November 2025 147
Tatverdächtige Jahr
2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025
Jan. – Nov.
Anzahl
Gesamtzahl, einschließlich
unbekannter Tatverdächtiger
154 103 131 181 155 124 115
davon
nichtdeutsche Tatverdächtige 45 12 16 27 30 21 12
24. Abgeordneter
Dr. Gottfried
Curio
(AfD)
Wie erklärt die Bundesregierung, dass entgegen
der Vereinbarung im Koalitionsvertrag zwischen
CDU, CSU und SPD, humanitäre
Aufnahmeprogramme soweit wie möglich zu beenden und
keine neuen Programme aufzulegen, kürzlich die
Aufnahme von 150 Afrikanern im Rahmen eines
Resettlements erfolgte (www.welt.de/vermischte
s/article69429b52b83be38bded692f8/resettlemen
t-programm-150-menschen-aus-afrikanischen-kon
fliktgebieten-in-leipzig-gelandet.html), und mit
wie vielen Personen, die im Rahmen von
nationalen oder EU-Resettlements in Deutschland
aufgenommen werden, ist nach Kenntnis der
Bundesregierung im Jahr 2026 zu rechnen (falls keine
genaue Zahl genannt werden kann, bitte
Mindestzahl angeben)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 7. Januar 2026
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 25 des Abgeordneten Vinzenz Glaser auf Bundestagsdrucksache
21/2979 verwiesen. Im Übrigen haben die die Bundesregierung
tragenden Parteien in ihrem Koalitionsvertrag eine Beendigung der
freiwilligen Bundesaufnahmeprogramme, soweit wie möglich, vereinbart.
Deutschland hat mit Blick auf die derzeitige Aussetzung des
Resettlements keinen Beitrag zum Unionsplan für die Neuansiedlung und
Aufnahme aus humanitären Gründen gemeldet.
25. Abgeordneter
Dr. Gottfried
Curio
(AfD)
Welche Sicherheitsüberprüfungen werden
hinsichtlich der Bewerber und ihrer hiesigen Einlader
vor dem Hintergrund, dass laut Medienberichten
drei der kürzlich als islamistische
Terrorverdächtige in Bayern festgenommene Personen als
„Fachkräfte“ (www.bild.de/regional/bayern/gefaehrlich
e-sicherheitsluecke-terroristen-kamen-mit-fachkra
efte-visum-zu-uns-69429b1e3e25dcaf036ae05c)
und der in Magdeburg als Terrorverdächtiger
festgenommene Tadschike als Au-Pair einreisten
(www.welt.de/politik/deutschland/plus69413bc75
2fde7cf1a8f34e9/magdeburg-terrorverdaechtiger-t
adschike-kam-als-au-pair-und-absolvierte-eine-au
sbildung-als-pfleger.html), durchgeführt, bevor
Visa im Bereich der Erwerbs- und
Ausbildungsmigration ausgestellt werden, und wird die
Bundesregierung im Lichte der sich aus den
vorstehenden Sachverhalten aus meiner Sicht
ergebenden Sicherheitslücken Anpassungen vornehmen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 5. Januar 2026
In allen Visumverfahren – also auch bei Fachkräften und Au-Pair –
werden automatisierte Sicherheitsabfragen in den einschlägigen nationalen
(v. a. AZR) und europäischen (SIS) Datenbanken durchgeführt. Dies gilt
unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Antragstellers. Wenn die
Abfragen sicherheitsrelevante Erkenntnisse ergeben, wird kein Visum
erteilt. Bei Staatsangehörigen bestimmter Staaten findet aus
Sicherheitsgründen zusätzlich ein sog. Konsultationsverfahren statt.
Rechtsgrundlage dafür ist für Schengen-Visa Artikel 22 des Visakodex, für nationale
Visa § 73 Absatz 1 und 4 des Aufenthaltsgesetzes. Die Bundesagentur
für Arbeit ist im Visumverfahren ausschließlich für die
Arbeitsmarktzulassung zuständig. Hierbei wird die die Vergleichbarkeit der
Beschäftigungsbedingungen geprüft.
Bei den genannten Sachverhalten handelt es sich um Einzelfälle. Die
Sicherheitsbehörden von Bund und Länder arbeiten eng und abgestimmt
zusammen. Sollte ein Visum missbraucht worden sein, wird das
konsequent strafrechtlich und aufenthaltsrechtlich verfolgt.
Nach derzeitigen Erkenntnissen besteht kein Bedarf für Anpassungen.
26. Abgeordneter
Thomas Dietz
(AfD)
Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu
der Frage gebildet, ob bundesweite
Volksentscheide zu einer Schwächung bzw. Abschaffung der
parlamentarischen Demokratie führen könnten
(siehe auch Regina Ogorek, Ein neuer Star am
Politikhimmel – direkte Demokratie II., „myops
36/2019“ oder im Zusammenhang auch
Bundestagsdrucksache 19/16) bzw. Volksentscheide (wie
z. B. in der Schweiz praktiziert) möglicherweise
eine Gefahr für unsere Demokratie wären, und
wenn ja, wie lautet diese?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 6. Januar 2026
Nach geltender Verfassungslage sind Volksabstimmungen auf
Bundesebene nur in den Fällen des Artikels 29 des Grundgesetzes
(Neugliederung des Bundesgebiets) vorgesehen. Für die Einführung von
Volksentscheiden zu anderen Sachfragen in Zuständigkeit des Bundes wäre eine
Änderung des Grundgesetzes erforderlich.
Die Einführung direktdemokratischer Elemente (Volksinitiative,
Volksbegehren, Volksentscheid) betrifft die Gesetzgebungszuständigkeit des
Bundes und wird vom Deutschen Bundestag in ständiger Praxis als
eigene Angelegenheit verstanden. Ob und wenn ja, inwieweit hier Initiativen
notwendig erscheinen, obliegt daher dem Deutschen Bundestag.
27. Abgeordneter
Marcel Emmerich
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie viele Disziplinarverfahren gab es in
Bundesbehörden im Jahr 2025, und in wie vielen Fällen
wurden Maßnahmen durch Disziplinarverfügung
ausgesprochen (bitte jeweils nach Häufigkeit pro
Geschäftsbereich der Bundesregierung
aufschlüsseln)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 7. Januar 2026
Die Daten im Sinne der Fragestellung werden jährlich durch die
Disziplinarstatistik des Bundes veröffentlicht. Die Statistik für das Jahr 2024
ist online abrufbar unter: www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldunge
n/DE/2025/05/disziplinarstatistik2024.html
Da die Daten erst nach Abschluss des Jahres gemeldet werden können
und im Anschluss auszuwerten sind, ist dieser Prozess für das Jahr 2025
noch nicht abgeschlossen. Sobald dies der Fall ist, wird die
Bundesdisziplinarstatistik 2025 ebenfalls auf der Webseite des Bundesministeriums
des Innern veröffentlicht.
28. Abgeordneter
Marcel Emmerich
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie hat sich die Zahl an Rechtsextremisten in
Bundesbehörden in den Jahren 2023 bis 2025
entwickelt, und in wie vielen Fällen wurden
Maßnahmen durch Disziplinarverfügung
ausgesprochen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 7. Januar 2026
Das Bundesamt für Verfassungsschutz erfasst statistisch die Zahl der
Rechtsextremisten in Sicherheitsbehörden des Bundes mit dem
„Lagebericht Rechtsextremisten in Sicherheitsbehörden“.
Der aktuelle vierte Lagebericht ist abrufbar unter: www.verfassungsschu
tz.de/SharedDocs/publikationen/DE/rechtsextremismus/2025-11-lageber
icht-rechtsextremisten-in-sicherheitsbehoerden.html
Dieser ist eine Fortschreibung der Berichte aus den Jahren 2020, 2022
und 2024 und umfasst den Erhebungszeitraum vom 1. Januar 2023 bis
zum 31. Dezember 2024. In wie vielen dieser Fälle disziplinarische
Maßnahmen ergangen sind, ist dem Lagebericht ebenfalls zu entnehmen.
Sobald die Zahlen für 2025 vorliegen und ausgewertet sind, werden
diese mit dem fünften Lagebericht veröffentlicht.
Darüber hinaus erfasst die jährlich veröffentlichte Disziplinarstatistik
des Bundes, wie viele Disziplinarmaßnahmen innerhalb eines Jahres
ausgesprochen wurden.
Die Statistik für das Jahr 2024 ist online abrufbar unter: www.bmi.bun
d.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2025/05/disziplinarstatistik202
4.html
Maßstab für disziplinarische Konsequenzen im Zusammenhang mit der
Verfassungstreue ist die Dienstpflicht des „Bekenntnis zur freiheitlichen
demokratischen Grundordnung“ nach § 60 Absatz 1 Satz 3 des
Bundesbeamtengesetzes.
Anhand der gemeldeten und ausgewerteten Daten war in den
Bundesbehörden in 2024 in zwölf Fällen die Verletzung dieser Dienstpflicht für
die Prüfung des Disziplinarverfahrens die maßgeblich tragende
Pflichtverletzung – ohne hier jedoch nach der Form des Extremismus zu
unterscheiden. In sieben der zwölf Fälle wurden Disziplinarmaßnahmen
ausgesprochen. Davon wiederum wurde in drei Fällen eine Geldbuße
verhängt; in einem Fall wurde die Disziplinarmaßnahme Entfernung aus
dem Dienst ausgesprochen; in weiteren drei Fällen wurde die
Aberkennung des Ruhegehaltes als Disziplinarmaßnahme verhängt.
Die Disziplinarstatistik für das Jahr 2023 ist ebenfalls online verfügbar
unter: www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichunge
n/themen/oeffentlicher-dienst/beamte/disziplinarstatistik-2023.pdf?_blo
b=publicationFile&v=4.
Anhand der gemeldeten und ausgewerteten Daten war in den
Bundesbehörden in 2023 in fünf Fällen die Verletzung der Dienstpflicht
„Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ ausschlaggebend
für die verhängte Disziplinarmaßnahme und mit einer
Disziplinarmaßnahme geahndet. Davon wurden in zwei Fällen als
Disziplinarmaßnahme die Dienstbezüge gekürzt; in einem Fall wurde die
Disziplinarmaßnahme Entfernung aus dem Dienst ausgesprochen; in zwei Fällen
wurde das Ruhegehalt aberkannt.
Da die Daten erst nach Abschluss des Jahres gemeldet werden können
und im Anschluss auszuwerten sind, ist dieser Prozess für das Jahr 2025
noch nicht abgeschlossen. Sobald dies der Fall ist, wird die
Bundesdisziplinarstatistik 2025 ebenfalls auf der Webseite des Bundesministeriums
des Innern veröffentlicht.
29. Abgeordnete
Schahina Gambir
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie viele Personen mit einer Aufnahmezusage
über das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan
befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung
derzeit in einem Widerrufsverfahren, und in wie
vielen Fällen hat das Verwaltungsgericht Ansbach
geurteilt, dass der Widerruf der Aufnahmezusage
rückgängig gemacht werden muss bzw. die
Aufnahmezusage wieder eingesetzt werden muss?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 5. Januar 2026
Nach derzeitigem Stand (22. Dezember 2025) wurde in 49 Fällen ein
Widerrufsverfahren eingeleitet. In 33 Fällen wurde auch ein
Widerrufsbescheid erlassen.
In 27 Fällen wurde vor dem Verwaltungsgericht Ansbach gegen den
jeweiligen Widerrufsbescheid geklagt und ein Antrag auf
Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gestellt. Über 19 dieser
Eilrechtsschutzanträge wurden durch Beschluss des Verwaltungsgerichts
Ansbach entschieden. In 13 Fällen hat das Verwaltungsgericht Ansbach dem
Antrag ganz oder teilweise stattgegeben. In sechs Fällen wurde der
Antrag zurückgewiesen.
30. Abgeordneter
Vinzenz Glaser
(Die Linke)
Welche konkreten Ergebnisse hat die
Bundesregierung bisher aus der Prüfung der Umsetzung
des Resettlement-Programms und der damit
verbundenen Verfahren erzielt, insbesondere vor dem
Hintergrund der gegenüber der EU und dem
Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen
(UNHCR) abgegebenen Aufnahmezusage für
6.560 Geflüchtete für das Jahr 2025 und dem
Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-
Brandenburg zur Absage eines Resettlement-Fluges aus
Kenia nach Deutschland, und welche
Auswirkungen hat dies z. B. auf die Fortführung oder
Anpassung des Programms und auf die geplante
Umsetzung der Zusage an das UNHCR (www.fr.de/polit
ik/urteil-duerfte-dobrindt-beunruhigen-
ploetzlichausgeladen-doch-gericht-sieht-aufnahmezusage-f
uer-sudanesin-zr-94025571.html)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 6. Januar 2026
Im Rahmen der Resettlement-Aufnahmen des Bundes 2024 bis 2025
sind insgesamt 5.099 besonders schutzbedürftige Personen nach
Deutschland eingereist, davon 2.664 Personen im Resettlement-
Verfahren und 2.277 Personen im Humanitären Aufnahmeprogramm Türkei
sowie 158 Personen im Rahmen eines Landesaufnahmeprogramms des
Landes Brandenburg. In Folge der Entscheidung des
Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg ist das Resettlement-Verfahren der 183
Resettlement-Flüchtlinge, die von der Aussetzung des für Mai 2025
vorgesehenen Fluges aus Kenia betroffenen waren, fortgesetzt worden. Ein
Großteil der betroffenen Personen ist bereits eingereist bzw. wird
Anfang 2026 einreisen.
Die die Bundesregierung tragenden Parteien haben in ihrem
Koalitionsvertrag eine Beendigung der freiwilligen Bundesaufnahmeprogramme,
soweit wie möglich, vereinbart. Auf diese Entscheidung hat das für die
spezifische Situation getroffene oben genannte Urteil keine
Auswirkungen. Freiwillige Aufnahmeprogramme sind bzw. werden soweit möglich
beendet.
31. Abgeordneter
Dr. Ingo Hahn
(AfD)
Welche Ausgaben des Bundes sind im Zeitraum
2015 bis 2024 kumuliert im Zusammenhang mit
Drittstaatsangehörigen angefallen, und wie hoch
waren diese Bundesausgaben im Jahr 2024 nach
den wichtigsten Ausgabenkategorien (bitte 2024
tabellarisch nach maximal acht Kategorien
ausweisen: Zweites und Zwölftes Buch
Sozialgesetzbuch, Asylbewerberleistungen/Erstattungen,
Unterbringung/Erstaufnahme/Registrierung,
Verwaltung/Verfahren (inklusive BAMF), Integration/
Sprachförderung/Qualifizierung, Rückführung/
freiwillige Ausreise, innere Sicherheit/Justiz;
außerdem bitte kurz kenntlich machen, welche
dieser Kategorien in der vom Bund
veröffentlichten Größe „Ausgaben im Kontext Flucht und
Migration“ enthalten sind)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 6. Januar 2026
Eine Differenzierung von Ausgaben in ihrer Gesamtheit nach
Staatsangehörigkeiten wird von der Bundesregierung nicht vorgenommen. Der
Bundesregierung liegen entsprechend keine Erkenntnisse in einer
solchen Aufgliederung vor. Hinsichtlich der dem Bund in Zusammenhang
mit Abschiebungen entstandenen Kosten wird auf die Antworten der
Bundesregierung zu den Fragen 10c, 11 und 13 der Kleinen Anfrage der
Gruppe Die Linke auf Bundestagsdrucksache 20/14946 verwiesen.
Im Übrigen verweist die Bundesregierung auf ihre bisherigen Antworten
zu den Ausgaben im Zusammenhang mit Flucht und Migration,
beispielsweise auf die jeweiligen Vorbemerkungen sowie auf die Antworten
der Bundesregierung zu den Fragen 12, 13, 16 und 17 der Großen
Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/18352 und auf
die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 4 der Kleinen
Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/5203, auf
die Antworten der Bundesregierung auf die inhaltsähnliche Kleine
Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/2845 sowie
auf die Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/835.
Zudem verweist die Bundesregierung zu Ausgaben für Leistungen nach
dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) auf ihre Antwort zu
Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 21/1069.
32. Abgeordneter
Dr. Ingo Hahn
(AfD)
Welche Ausgaben sind nach Kenntnis der
Bundesregierung bei Ländern und Kommunen im
Zeitraum 2015 bis 2024 kumuliert im
Zusammenhang mit Drittstaatsangehörigen angefallen, und
wie hoch waren diese Länder- und
Kommunalausgaben im Jahr 2024 nach den wichtigsten
Ausgabenkategorien (bitte den kumulierten
Gesamtbetrag 2015–2024 sowie den Gesamtbetrag 2024
ausweisen und die Ausgaben 2024 in maximal
acht Kategorien tabellarisch aufschlüsseln: (1)
Asylbewerberleistungen/Sozialhilfe außerhalb
SGB II, (2) Unterbringung/Unterkunftsbetrieb
inklusive Bewachung/Hausverwaltung, (3)
Verwaltung/Verfahren inklusive Ausländerbehörden, (4)
Bildung/Betreuung inklusive Kita/Schule, (5)
Jugendhilfe inklusive UMA, (6) Gesundheit/
ÖGD, (7) innere Sicherheit/Justiz/Vollzug, (8)
Rückführung/Abschiebungshaft; bitte zudem
Datengrundlage nennen, z. B. Finanzstatistik/
Kassenstatistik/COFOG, und bei fehlender
Kenntnis klar angeben, welche Daten nicht
vorliegen und welche Stelle sie führt)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 6. Januar 2026
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Gemäß
Artikel 109 Absatz 1 des Grundgesetzes sind Bund und Länder in ihrer
Haushaltswirtschaft selbständig und voneinander unabhängig. Die
Ausgaben der Länder und Kommunen fallen demnach nicht in die
Zuständigkeit des Bundes.
33. Abgeordneter
Mirco Hanker
(AfD)
Wie setzt sich nach Kenntnis der Bundesregierung
die vom Staatssekretär im Bundesministerium des
Innern, Sebastian Wüste, am 17. Dezember 2025
im Haushaltsausschuss des Deutschen
Bundestages genannte Zahl von 21.400 nach Deutschland
eingereisten afghanischen Ortskräften (seit
Machtübernahme der Taliban bis zu diesem Tage)
zusammen, und weshalb widerspricht diese Zahl
anderen Zahlen, die aus vorherigen Antworten der
Bundesregierung auf Kleine Anfragen und auf
schriftliche Einzelfragen hervorgingen (vgl. z. B.
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 21/92; bitte in Jahreszahlen gegliedert nach
Aufnahmezusagen und tatsächlich eingereisten
Ortskräften und Familienangehörigen
ausweisen;)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 6. Januar 2026
Bei der Angabe im Haushaltsausschuss handelte es sich um einen
überschlägigen Näherungswert der Zahlen ab der statistischen Erfassung im
Mai 2021 als Einordnung. Insgesamt sind zwischen den Aufstellungen
Abweichungen möglich, da es sich stets um stichtagsbezogene Angaben
handelt, die teils unterschiedliche Zeiträume erfassen und jeweils auch
Korrekturen und das Erlöschen von Aufnahmezusagen berücksichtigen.
Die Zahlen von Aufnahmezusagen und Einreisen von Ortskräften
(Hauptpersonen/HP) und Familienangehörigen (FA) seit
Machtübernahme der Taliban am 16. August 2021 bis 31. Dezember 2025 sind der
nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
2021 2022 2023 2024 2025 Gesamt
Aufnahmezusagen 17.108
(3.749 HP,
13.359 FA)
2.928
(625 HP,
2.303 FA)
408
(93 HP,
315 FA)
3
(1 HP, 2 FA)
0 20.447
Einreisen 5.879
(1.451 HP,
4.428 FA)
11.372
(2.241 HP,
9.131 FA)
850
(199 HP,
651 FA)
991
(190 HP,
801 FA)
153
(28 HP,
125 FA)
19.245
34. Abgeordneter
Jochen Haug
(AfD)
Wie vielen Personen wurden an den landseitigen
deutschen Grenzen jeweils im Zeitraum 1. bis
31. Oktober 2025 sowie im Zeitraum 1. bis
30. November 2025 zur Stellung eines
Asylantrags die Einreise gestattet, obwohl sie nicht
über Papiere verfügten, die zur Einreise nach
Deutschland berechtigten (bitte nach Nachbarland
aufschlüsseln, aus denen die Einreise erfolgte)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 9. Januar 2026
Entsprechend der Weisung des Bundesministers des Innern Alexander
Dobrindt vom 7. Mai 2025 werden asylsuchende, nicht-vulnerable
Drittstaatsangehörige im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten
Binnengrenzkontrollen zurückgewiesen. Die Anzahl der in das Inland
weitergeleiteten asylsuchenden vulnerablen Drittstaatsangehörigen, die
die Bundespolizei im Zusammenhang mit einer unerlaubten Einreise
erfasst hat, ist der nachstehenden Übersicht zu entnehmen.
Anzahl von weitergeleiteten Personen an BAMF und
Ausländerbehörde nach Asylgesuch gegenüber der Bundespolizei im
Rahmen der unerlaubten Einreise
Grenzen/Zeitraum 1. Oktober bis
31. Oktober 2025
1. November bis
30. November 2025
Belgien 12 2
Dänemark 0 0
Frankreich 19 19
Luxemburg 0 1
Niederlande 2 2
Polen 6 6
Schweiz 39 52
Anzahl von weitergeleiteten Personen an BAMF und
Ausländerbehörde nach Asylgesuch gegenüber der Bundespolizei im
Rahmen der unerlaubten Einreise
Grenzen/Zeitraum 1. Oktober bis
31. Oktober 2025
1. November bis
30. November 2025
Tschechien 7 9
Österreich 12 3
Gesamt 97 94
Quelle: Polizeiliche Eingangsstatistik der Bundespolizei (PES).
Die statistischen Daten der polizeilichen Eingangsstatistik des
Bundespolizei (PES) können sich aufgrund von Nacherfassungen oder
notwendigen Maßnahmen zur Qualitätssicherung auch zukünftig geringfügig
ändern.
Der Bundesregierung liegen keine Informationen darüber vor, ob die
erfassten Personen in der Folge tatsächlich einen Asylantrag bei der
zuständigen Behörde gestellt haben.
35. Abgeordneter
Jochen Haug
(AfD)
Wie viele Personen wurden an den landseitigen
deutschen Grenzen im Zeitraum 1. bis 30.
November 2025 zurückgewiesen (bitte nach
Nachbarland aufschlüsseln, in das die Zurückweisung
erfolgte)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 9. Januar 2026
Die statistischen Daten sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
1. November bis 30. November 2025
Grenze zu Anzahl Personen
Frankreich 700
Österreich 592
Schweiz 562
Polen 432
Niederlande 169
Tschechien 148
Belgien 108
Luxemburg 80
Dänemark 31
Gesamt 2.822
Quelle: Polizeiliche Eingangsstatistik der Bundespolizei (PES).
Die statistischen Daten der PES können sich aufgrund von
Nacherfassungen oder notwendigen Maßnahmen zur Qualitätssicherung auch
zukünftig geringfügig ändern.
36. Abgeordneter
Jochen Haug
(AfD)
Wie viele Personen wurden an den landseitigen
deutschen Grenzen im Zeitraum 1. bis 31.
Dezember 2025 zurückgewiesen (bitte nach
Nachbarland aufschlüsseln, in das die Zurückweisung
erfolgte)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 9. Januar 2026
Die statistischen Daten sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
1. Dezember bis 31. Dezember 2025
Grenze zu Anzahl Personen
Frankreich 637
Österreich 612
Schweiz 498
Polen 460
Tschechien 166
Niederlande 158
Belgien 77
Luxemburg 74
Dänemark 28
Gesamt 2.710
Quelle: Sondermeldedienst der Bundespolizei (SMD).
Es handelt sich um vorläufige, nicht qualitätsgesicherte Zahlen eines
Sondermeldedienstes der Bundespolizei, die sich aufgrund von
Nacherfassungen oder notwendigen Maßnahmen zur Qualitätssicherung auch
zukünftig geringfügig ändern können.
37. Abgeordneter
Jochen Haug
(AfD)
Wie viele Personen sind aktuell nach Kenntnis der
Bundesregierung gemäß § 15 Absatz 2 in
Verbindung mit § 13 des Bundeswahlgesetzes zur
Bundestagswahl nicht wählbar (bitte nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 6. Januar 2026
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis darüber, wie viele Personen
nach § 15 Absatz 2 des Bundeswahlgesetzes aktuell nicht wählbar sind.
Die Bescheinigungen über die Wählbarkeit werden nach § 34 Absatz 5
Nummer 2 und § 39 Absatz 4 Nummer 2 der Bundeswahlordnung von
der zuständigen Gemeindebehörde ausgestellt.
In welchen Fällen strafrechtliche Verurteilungen zu einem Verlust des
passiven Wahlrechts führen können, ist in § 45 des Strafgesetzbuches
(StGB) geregelt. Die Regelung sieht zum einen nach Absatz 1 einen
kraft Gesetzes eintretenden Verlust der Wählbarkeit für die Dauer von
fünf Jahren bei einer Verurteilung wegen eines Verbrechens zu einer
Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr vor. Zum anderen räumt § 45
Absatz 2 StGB dem Gericht die Kompetenz ein, nach pflichtgemäßem
Ermessen dem Verurteilten für die Dauer von zwei bis fünf Jahren das
passive Wahlrecht abzuerkennen, soweit das Gesetz es besonders
vorsieht. Anhaltspunkte für die Größenordnung der Anzahl dieser
letztgenannten Fälle können der amtlichen Strafverfolgungsstatistik
entnommen werden. Diese enthält in ihrer Fachserie 10, Reihe 3 (letztmalig mit
Ausgabe für 2021 veröffentlicht) in Tabelle 5.1 die Spalte
„Aberkennung von Bürgerrechten, § 45 StGB“. Im Jahr 2021 gab es keinen
entsprechenden Fall und in den Jahren 2018 bis 2020 jeweils einen Fall.
Die Fachserie ist abrufbar unter www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Justi
z-Rechtspflege/Publikationen/Downloads-Strafverfolgung-Strafvollzug/
strafverfolgung-2100300217004.html?nn=212536
38. Abgeordneter
Martin Hess
(AfD)
Wie hat sich die Anzahl der politisch motivierten
Gewalttaten im Jahr 2025 (bis zum Stichtag:
29. Dezember 2025) im Vergleich zum Vorjahr
entwickelt (bitte nach Phänomenbereichen in
absoluten Zahlen aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 5. Januar 2026
Die vorläufige Entwicklung der Fallzahlen politisch motivierter
Gewaltdelikte des Jahres 2025 gegenüber dem Vorjahr kann den nachfolgenden
Tabellen entnommen werden. Der Beantwortung liegen die Fallzahlen
des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter
Kriminalität (KPMD-PMK) zugrunde. Zur Einhaltung der
Revisionssicherheit wurde der 30. November des jeweiligen Jahres als Stichtag
festgelegt. Tatzeiträume und Erfassungszeiträume sind somit jeweils
identisch.
Die Fallzahlen aus dem laufenden Jahr 2025 haben vorläufigen Charakter und sind durch Nach- bzw.
Änderungsmeldungen noch Veränderungen unterworfen. Ein direkter Jahresvergleich ist daher nur
bedingt möglich. Gewaltdelikte im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. November 2024
(Abfragedatum: 28. Dezember 2024)
Links Rechts Ausländische
Ideologie
Religiöse
Ideologie
Sonstige
Zuordnung
Summe
Tötungsdelikte (1.1) 0 6 1 5 1 13
Tötungsdelikte
vollendet (1.1.1)
0 0 0 2 1 3
Tötungsdelikte Versuch
(1.1.2)
0 6 1 3 0 10
Körperverletzungen
(1.2)
280 1.083 363 49 414 2.189
Brandstiftungen (1.3) 74 19 10 1 13 117
Sprengstoffdelikte (1.4) 3 3 0 0 2 8
Landfriedensbruch
(1.5)
55 3 93 1 26 178
Gef. Eingriff (1.6) 16 11 6 0 52 85
Freiheitsberaubung
(1.7)
0 1 0 0 1 2
Raub (1.8.1) 12 17 11 1 10 51
Erpressung (1.8.2) 2 11 1 1 47 62
Widerstandsdelikte
(1.9)
202 89 297 7 118 713
Sexualdelikte (1.10) 0 0 0 0 0 0
Summe Gewaltdelikte
(1.1–1.10)
644 1.243 782 65 684 3.418
Gewaltdelikte im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. November 2025
(Abfragedatum: 28. Dezember 2025)
Links Rechts Ausländische
Ideologie
Religiöse
Ideologie
Sonstige
Zuordnung
Summe
Tötungsdelikte (1.1) 1 5 0 10 2 18
Tötungsdelikte
vollendet (1.1.1)
0 0 0 2 0 2
Tötungsdelikte Versuch
(1.1.2)
1 5 0 8 2 16
Körperverletzungen
(1.2)
411 1.165 283 51 344 2.254
Brandstiftungen (1.3) 61 17 2 2 24 106
Sprengstoffdelikte (1.4) 9 0 0 0 3 12
Landfriedensbruch
(1.5)
105 8 67 1 3 184
Gef. Eingriff (1.6) 17 14 4 0 37 72
Freiheitsberaubung
(1.7)
0 4 2 1 1 8
Raub (1.8.1) 36 10 20 4 13 83
Erpressung (1.8.2) 7 6 0 2 29 44
Widerstandsdelikte
(1.9)
284 73 211 9 91 668
Sexualdelikte (1.10) 0 0 0 0 0 0
Summe Gewaltdelikte
(1.1–1.10)
931 1.302 589 80 547 3.449
39. Abgeordneter
Martin Hess
(AfD)
Seit wann verhandelt die Bundesregierung mit der
irakischen Regierung über die Rücknahme des
Deutschland-Chefs der Terrormiliz IS, Abu
Walaa, und zieht sie auch Sanktionsmaßnahmen in
Erwägung, falls man keine Einigung erzielen
sollte (www.tagesspiegel.de/politik/keine-
glaubhafteabkehr-von-seiner-haltung-ex-is-deutschland-che
f-scheitert-mit-klage-gegen-ausweisung-1383617
5.html; www.focus.de/panorama/2-frauen-7-kinde
r-angst-vor-todesstrafe-geheimverhandlungen-we
gen-abu-walaa_78e8f31e-80e4-4aaa-bf13-40d24a
f567f4.html)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 5. Januar 2026
Die Bundesregierung äußert sich grundsätzlich nicht zu Einzelfällen.
40. Abgeordneter
Leif-Erik Holm
(AfD)
Wie viele unerlaubt eingereiste Personen hat die
Bundespolizei seit Jahresbeginn 2025 bis zum
31. Dezember 2025 in Mecklenburg-Vorpommern
aufgegriffen (bitte aufgeschlüsselt nach einzelnen
Monaten), und was waren insgesamt die fünf
häufigsten festgestellten Nationalitäten?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 6. Januar 2026
Die statistischen Daten für den Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum
30. November 2025 beruhen auf der Polizeilichen Eingangsstatistik der
Bundespolizei (PES). Die Daten der PES können sich aufgrund von
Nacherfassungen oder notwendigen Maßnahmen der Qualitätssicherung
auch zukünftig geringfügig ändern. Die statistischen Angaben für den
Zeitraum vom 1. Dezember 2025 bis zum 31. Dezember 2025 beruhen
auf der vorläufigen und nicht qualitätsgesicherten Datenlage des
Sondermeldedienstes (SMD).
Demnach haben die für Mecklenburg-Vorpommern zuständigen
Dienststellen der Bundespolizei im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum
31. Dezember 2025 insgesamt 1.830 unerlaubt eingereiste Personen
festgestellt.
Die erbetene statistische Aufschlüsselung kann den nachfolgenden
Tabellen entnommen werden.
Unerlaubt eingereiste Personen
Januar 101
Februar 122
März 135
April 176
Mai 231
Juni 206
Juli 201
August 184
September 159
Oktober 116
November 107
Dezember 92
fünf häufigste Staatsangehörigkeiten
ukrainisch 603
afghanisch 283
somalisch 150
eritreisch 95
syrisch 72
41. Abgeordneter
Leif-Erik Holm
(AfD)
Wie viele Abschiebungen gab es 2025 bis Ende
des Jahres, und wie viele davon wurden jeweils
durch die einzelnen Bundesländer veranlasst
(bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 6. Januar 2026
Die erfragten Daten sind in der nachfolgenden Übersicht dargestellt. Der
Bundesregierung liegen zum Zeitpunkt Ihrer Frage nur Daten bis zum
30. November 2025 vor.
Nach Kenntnis der Bundesregierung sind vom Januar bis zum
November 2025 21.311 Abschiebungen vollzogen worden.
Abschiebungen nach veranlassendem Bundesland/BPOL
Bundesland Jan.–Nov. 2025
Baden-Württemberg 3.207
Bayern 3.413
Berlin 1.558
Brandenburg 184
Bremen 105
Hamburg 774
Hessen 1.738
Mecklenburg-Vorpommern 296
Niedersachsen 1.178
Nordrhein-Westfalen 4.426
Rheinland-Pfalz 1.066
Saarland 266
Sachsen 859
Sachsen-Anhalt 550
Schleswig-Holstein 698
Thüringen 430
Bundespolizei 563
Gesamt 21.311
42. Abgeordnete
Misbah Khan
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber
vor, wie viele Kinder und Jugendliche in
Deutschland Mitglied in neuen religiösen und
weltanschaulichen Bewegungen („Sekten“) sind (bitte
nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 5. Januar 2026
Der Bundesregierung liegen zum Fragegegenstand keine Erkenntnisse
vor.
43. Abgeordneter
Helge Limburg
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Hält Bundeskanzler Friedrich Merz seine am
2. September 2025 bei der Generalversammlung
der Deutschen Fußball Liga getätigte Aussage
„Auch die Fanszene wird nicht einfacher.“ (www.
bundesregierung.de/breg-de/service/newsletter-un
d-abos/bulletin/rede-von-bundeskanzler-
friedrichmerz-2383038) vor dem Hintergrund des
Jahresberichts 2024 der Bundespolizei, der einen
Rückgang der Straftaten im Einsatzumfeld Fußball um
9 Prozent ausweist (https://bundespolizei.de/filead
min/user_upload/Downloads/Mediathek/Jahresber
ichte_der_Bundespolizei/jahresbericht_2024_ww
w.pdf), sowie des Jahresberichts der Zentralen
Informationsstelle Sporteinsätze zur Fußball-
Saison 2024/2025, welcher einen Rückgang der
Zahlen von Strafverfahren und Verletzten im
Zusammenhang mit Fußballspielen zeigt (https://polizei.
nrw/artikel/zisjahresbericht), aufrecht, und wenn
ja, wie begründet er dies?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 6. Januar 2026
Der Bundeskanzler hält an der von ihm getätigten Aussage fest.
Die Richtigkeit ergibt sich aus den in Ihrer Frage zitierten Quellen.
Zwar verzeichnen die Bundespolizei in 2024 sowie der Jahresbericht der
Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) für die Saison
2024/2025 in den Bereichen Straftaten im Fußballfanreiseverkehr bzw.
Strafverfahren und verletzte Personen im Zusammenhang mit
Fußballspielen einen leichten Rückgang. In den Vorsaisons war jedoch ein
kontinuierlicher Anstieg zu beobachten. Die Bundespolizei registrierte im
Jahr 2023 einen Anstieg von 40,3 Prozent bei Straftaten im
Fußballfanreiseverkehr. Insbesondere der weiterhin starke Anstieg von
Gewaltdelikten und des Missbrauchs von pyrotechnischen Gegenständen gibt
weiter Anlass zur Sorge. Auch das Thema
„Drittortauseinandersetzungen“ zeigt, dass nicht nur positive Entwicklungen zu verzeichnen sind.
44. Abgeordneter
Markus Matzerath
(AfD)
Gibt es nach Ansicht von Bundeskanzler
Friedrich Merz vor dem Hintergrund seiner
Aussage in der Neujahrsansprache („Wir entscheiden
wieder selbst darüber, wer in unser Land kommt
und wer unser Land wieder verlassen muss.“) eine
absolute, als Zahl bezifferbare Obergrenze dafür,
wie viele Menschen „wir“ legitim oder legal dazu
verpflichten können, das „Land wieder verlassen
zu müssen“, und wenn ja, wie hoch ist diese Zahl
(www.welt.de/politik/deutschland/article6953b48
4f6fc544dba9b76ea/merz-neujahrsansprache-
ichsage-ihnen-wir-sorgen-fuer-unsere-sicherheit-wir-
leben-in-einem-sicheren-land.html)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 8. Januar 2026
Die Aussage des Bundeskanzlers steht für sich.
Die Verpflichtung, Deutschland zu verlassen, ergibt sich aus den
rechtlichen Regelungen des Aufenthaltsgesetzes. Zum Verlassen des
Bundesgebietes grundsätzlich verpflichtet sind Personen mit einer vollziehbaren
Ausreiseverpflichtung. Die Zahl vollziehbar ausreisepflichtiger
Personen ergibt sich aus dem Eintreten wie auch dem wieder Entfallen der
entsprechenden Voraussetzungen und ist daher nicht festlegbar. Davon
abgesehen sind für Maßnahmen der Aufenthaltsbeendigung, das heißt
auch für Ausweisungen und Rückführungen, nach dem Grundsatz der
föderalen Aufgabenteilung grundsätzlich die Länder in eigener
Zuständigkeit verantwortlich.
Gleichwohl haben die die Bundesregierung tragenden Parteien in ihrem
Koalitionsvertrag vereinbart, die Ausreisepflicht noch konsequenter
umzusetzen. Insbesondere Straftäter und Gefährder sollen verstärkt
abgeschoben werden, auch nach Afghanistan und Syrien.
45. Abgeordneter
Sebastian
Münzenmaier
(AfD)
Wie viele Personen kamen 2025 als Asyl- bzw.
Schutzsuchende, im Rahmen des
Familiennachzugs, über ein Bundesaufnahmeprogramm, in
einem Resettlementverfahren sowie als
Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine nach Deutschland
(bitte den aktuellsten verfügbaren Stand angeben
und nach jeweiligem Aufnahmeverfahren
aufschlüsseln)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 8. Januar 2026
Der Bundesregierung liegen nicht alle erfragten Daten zum Zeitpunkt
der Fragestellung für das Gesamtjahr 2025 vor.
Daten zu Asylanträgen können den öffentlich zugänglichen Statistiken
des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge auf dessen Webseiten
entnommen werden (www.bamf.de/DE/Themen/Statistik/Asylzahlen/as
ylzahlen-node.html).
Ausweislich des Ausländerzentralregisters (AZR) haben zum Stichtag
30. November 2025 im Zeitraum 1. Januar bis 30. November 2025
51.075 Personen, die im genannten Zeitraum eingereist sind, als ersten
Aufenthaltstitel einen Titel im Rahmen des Familiennachzugs erhalten.
Im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms für Afghanistan (nach § 23
Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG) sind im Zeitraum 1.
Januar bis 31. Dezember 2025 insgesamt 1.137 Personen nach
Deutschland eingereist.
Durch das Resettlementverfahren (nach § 23 Absatz 4 AufenthG) sind
insgesamt 1.093 Personen im gesamten Jahr 2025 nach Deutschland
eingereist.
Im Zeitraum 1. Januar bis 30. November 2025 sind ausweislich des AZR
zum Stichtag 30. November 2025 114.813 Personen eingereist, die im
Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine einen Aufenthaltstitel
nach § 24 AufenthG erhalten haben.
46. Abgeordnete
Filiz Polat
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Was ist der Auftrag und Zuständigkeitsbereich
des Migrationsbotschafters Ludwig Jung, der
Medienberichten zufolge (siehe www.faz.net/aktuell/
politik/inland/aus-dem-beauftragten-wird-ein-bots
chafter-fuer-migration-110802617.html) sein Amt
zu Beginn nächsten Jahres antreten soll, und
welche Haushaltsmittel sind für die Tätigkeit
vorgesehen (bitte Haushaltstitel angeben)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 5. Januar 2026
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass über die Einrichtung der
Position eines Botschafters für Migrationszusammenarbeit noch nicht
abschließend entschieden ist. Vor diesem Hintergrund können zum
jetzigen Zeitpunkt keine Antworten im Sinne der Fragestellung gegeben
werden.
47. Abgeordnete
Filiz Polat
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Gibt es eine schriftliche oder mündliche
Vereinbarung mit den Taliban über die Details des
Vollzugs und die Häufigkeit von
Abschiebemaßnahmen aus Deutschland nach Kabul (siehe www.spi
egel.de/politik/deutschland/bayern-mehrfach-vorb
estrafter-28-jaehriger-per-linienflug-nach-afghani
stan-abgeschoben-a-10c42a28-3505-47e3-9617-d
3fb4c609ef3), und wie beabsichtigt die
Bundesregierung, die Abschiebemaßnahmen nach
Afghanistan insbesondere hinsichtlich der Einhaltung
des Menschenrechte der abgeschobenen Personen
– etwa durch Beteiligung der Nationalen Stelle
zur Verhütung von Folter – zu evaluieren?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 7. Januar 2026
Die Bundesregierung hat in Gesprächen auf technischer Ebene, d. h.
unterhalb der politischen Ebene, mit der afghanischen De-facto-Regierung
Absprachen zur Wiederaufnahme eines regulären
Rückübernahmeverfahrens getroffen.
Für den Vollzug von Rückführungsmaßnahmen sind grundsätzlich die
Länder zuständig. Die Bundespolizei unterstützt die Länder gemäß ihrer
aufenthaltsrechtlichen Zuständigkeit beispielsweise bei der
Sicherheitsbegleitung.
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass bisher nur Personen nach
Afghanistan rückgeführt wurden, die strafrechtlich in Erscheinung
getreten sind.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen
Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/2873
verwiesen.
Im Rahmen ihrer Mandatsausübung und auf Grundlage eigener
Schwerpunktsetzungen beobachtet die Nationale Stelle zur Verhütung von
Folter regelmäßig Einsatzmaßnahmen der Bundespolizei.
48. Abgeordnete
Filiz Polat
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie ist die aktuelle Weisungslage seitens des
Bundesministeriums des Innern (BMI) gegenüber
dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
(BAMF) bzw. die Weisungslage im BAMF
hinsichtlich Überprüfung (Prüfung auf Anlass) bzw.
Einleitung eines Widerrufsverfahren von
syrischen Staatsangehörigen mit humanitären
Aufenthaltstiteln, und für welche „Personengruppen“,
auf die sich nach den Presseberichten ein
Sprecher des BMI bezogen hat, können nach aktueller
Weisungslage neben Straftätern und Gefährdern
Widerrufsverfahren eingeleitet werden (siehe
www.welt.de/politik/deutschland/article6940f78d
11416590a630c5a5/dobrindt-laesst-16-000-syrisc
he-asylfaelle-pruefen-rueckkehrer-muessen-mit-e
ntzug-des-status-rechnen.html)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 5. Januar 2026
Seit Anfang Dezember 2024 hat das Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge (BAMF) aufgrund der volatilen Lage in Syrien
Entscheidungen und Widerrufsverfahren von Asylantragstellenden aus Syrien bis auf
Weiteres aufgeschoben, soweit es auf die Lage in Syrien ankommt.
Ob die Voraussetzungen des Widerrufs nach § 73 des Asylgesetzes
(AsylG) vorliegen, ist immer eine Frage des jeweiligen Einzelfalls. Das
BAMF hat für Personen, für die auf der Basis der vorliegenden
Informationen zur Lage in Syrien eine hinreichende Klarheit vorhanden ist, die
Widerrufstätigkeit wieder aufgenommen. Hierzu gehören auch Straftäter
und Gefährder.
49. Abgeordneter
Martin Reichardt
(AfD)
Plant die Bundesregierung, im Verlauf der
laufenden 21. Legislaturperiode Maßnahmen zu
ergreifen, um künftig im Darknet einsehbare
Missbrauchsdarstellungen systematisch löschen zu
lassen bzw. löschen lassen zu können (www.ndr.de/f
ernsehen/sendungen/panorama/aktuell/Kindesmis
sbrauch-Innenminister-lassen-weiter-nicht-aktiv-l
oeschen,imkmissbrauch100.html), und wenn nein,
weshalb nicht?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 5. Januar 2026
Die Bunderegierung prüft aktuell, unter welchen Vorrausetzungen das
systematische Suchen und Löschen von bereits bekannten Darstellungen
sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Darknet
durchgeführt werden kann.
Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts
50. Abgeordnete
Agnieszka Brugger
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Sind die Aussagen des Auswärtigen Amts, über
die in der „Zeit“ vom 4. Dezember 2025 und dem
„Pioneer Briefing“ vom 8. Dezember 2025
berichtet wird, so zu verstehen, dass weder
Staatssekretär Dr. Géza Andreas von Geyr noch jemand
anderes aus dem Auswärtigen Amt nach der
erstmaligen Ablehnung des Visums von Michail
Schwydkoi im Sommer 2025 noch einmal
diesbezüglich beim Bundesminister des Auswärtigen
Dr. Johann Wadephul oder den Staatssekretären
vorstellig geworden ist, und falls doch, wie
lautete die Antwort des Bundesaußenministers (www.z
eit.de/2025/52/geheimtreffen-abu-dhabi-
deutschepolitiker-petersburger-dialog;www.thepioneer.de/
originals/hauptstadt-das-briefing/briefings/merz-i
n-israel-kanzler-erneuert-staatsraeson)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 5. Januar 2026
Eigene Aussagen kommentiert das Auswärtige Amt nicht. Zu internen
Gesprächen, tatsächlichen oder vermeintlichen, wird grundsätzlich keine
Stellung bezogen.
51. Abgeordnete
Agnieszka Brugger
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung,
um effektiv gegen die Aktivitäten von Russlands
Schattenflotte vorzugehen (z. B. www.tagesscha
u.de/investigativ/ndr-wdr/russland-schiffe-schatte
nflotte-radar-100.html)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 5. Januar 2026
Die Bundesregierung begegnet der Herausforderung durch die
sogenannte russische Schattenflotte national und über gemeinsame Partner
und Verbündete auf mehreren Ebenen. Im Bereich der internationalen
Seerechts- und Sanktionspolitik hat die Bundesregierung die
Entwicklung eines Listungsinstruments für Schiffe der russischen Schattenflotte
in Artikel 3s der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 mit vorangetrieben und
bringt sich stark ein bei der Erstellung neuer Listungsvorschläge, auch
im Bereich des Ökosystems der russischen Schattenflotte, sowie bei der
proaktiven Ansprache der Problematik durch die EU gegenüber solchen
Flaggenregisterstaaten, die ihre Flagge besonders häufig für Schiffe der
sogenannten Schattenflotte begeben.
Darüber hinaus fragt Deutschland, wie auch seine Nachbarstaaten, auf
freiwilliger Basis Versicherungsdaten von Tankern vor der deutschen
Küste ab.
Das Thema ist priorisiert u. a. im Rahmen von Maßnahmen zum Schutz
von kritischer Unterwasserinfrastruktur (CUI). Diese erfolgen durch
NATO und EU, aber auch auf nationaler Ebene.
52. Abgeordneter
Enrico Komning
(AfD)
Hat sich die aktuelle Regierung der USA
gegenüber Vertretern der Bundesregierung bisher
kritisch zum Umgang der Bundesregierung mit der
deutschen parlamentarischen Opposition
geäußert, und wenn ja, was wurde dabei jeweils
kritisiert und wie hat die Bundesregierung bzw. haben
ihre Vertreter darauf reagiert?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 9. Januar 2026
Die Bundesregierung äußert sich grundsätzlich nicht zu Inhalten
vertraulicher Gespräche.
53. Abgeordnete
Chantal Kopf
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass
grenzüberschreitende Infrastrukturinvestitionen in
Verkehr, Energie und digitale Netze trotz der
vorgesehenen Flexibilität im nächsten Mehrjährigen
Finanzrahmen (MFR) ab 2028 verbindlich
abgesichert werden, und wie positioniert sich die
Bundesregierung in diesem Zusammenhang zur
Forderung nach Mindestbudgets für INTERREG?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 5. Januar 2026
Für die Bundesregierung sind im Rahmen des MFR 2028–2034 Projekte
mit signifikanter grenzüberschreitender Wirkung und europäischem
Mehrwert, insbesondere für den Ausbau von Infrastruktur einschließlich
Energieinfrastruktur im Bereich Stromnetze und Wasserstoff, zentral.
Die Erfahrungen aus der Umsetzung des aktuellen MFR zeigen, dass der
EU-Haushalt flexibler gestaltet werden muss, um auf unvorhersehbare
Ereignisse reagieren zu können. Gleichzeitig braucht es ein Mindestmaß
an Planbarkeit und Verlässlichkeit, um Programmziele zu erreichen.
Mindestzuweisungen können hierfür ein Instrument sein. Die Frage der
Mittelzuweisung einzelner Programme sowie des Gesamtvolumens des
MFR werden im späteren Verhandlungsverlauf zu klären sein. Darüber
hinaus äußert sich die Bundesregierung zu Details der laufenden
Verhandlungen zum neuen MFR grundsätzlich nicht.
54. Abgeordnete
Chantal Kopf
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Hat sich die Bundesregierung bei den
Verhandlungen zwischen dem Vereinigten Königreich und
der EU-Kommission im Rahmen der SAFE-
Verordnung dafür eingesetzt, die
Teilnahmebedingungen für das Vereinigte Königreich fair und nicht
etwa verhindernd zu gestalten und somit ein „No-
Deal-Szenario“ für das Vereinigte Königreich zu
verhindern, und wenn ja, auf welche Weise?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 5. Januar 2026
Die Bundesregierung hat sich in den Verhandlungen zwischen dem
Vereinigten Königreich und der EU-Kommission im Rahmen der
Verordnung „Security Action for Europe“ (SAFE) für einen erfolgreichen
Abschluss des bilateralen Abkommens gemäß Artikel 17 der SAFE-
Verordnung eingesetzt. Dies erfolgte insbesondere mittels entsprechender
Einlassungen in den einschlägigen EU-Gremien sowie im Rahmen
bilateraler Gespräche.
55. Abgeordnete
Chantal Kopf
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie ist die Aussage des Bundeskanzlers Friedrich
Merz gegenüber der US-Regierung „Wenn ihr mit
Europa nichts anfangen könnt, dann macht
wenigstens Deutschland zu eurem Partner“ konkret
zu verstehen, und welche Schlüsse zieht die
Bundesregierung für ihre Politik gegenüber den USA
daraus (Quelle: www.tagesschau.de/inland/merz-
usa-trump-102.html)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 9. Januar 2026
Der Bundeskanzler hat sich in einer Pressekonferenz am 11. Dezember
2025 zu dieser Frage wie folgt geäußert:
„Das einige, starke Europa brauchen wir wie nie zuvor. Wir werden es
mit aller Kraft behaupten und uns in seinen Dienst stellen. Das gilt auch
für mich ganz persönlich, denn diesem klaren europäischen Kompass
folgt die Bundesregierung, folge ich.
Dabei beschränkt sich Europa nicht auf die Brüsseler Institutionen.
Europa, das sind immer auch die Mitgliedstaaten und zum Beispiel
Großbritannien und Norwegen, die wir ja auch sehr intensiv konsultieren, mit
denen wir eng verbunden sind, die wir auch in der NATO als
verlässliche Partner kennen. Europäische Interessen vertreten wir auch, wenn
wir im Kreis der E3, auch mit Polen, mit Italien und anderen Nachbarn
zusammen mit Präsident Trump sprechen.“
56. Abgeordneter
Tobias Teich
(AfD)
Wie hoch waren die Gesamtkosten der
Bundesregierung für sämtliche Reisen in die Vereinigten
Staaten von Amerika im Jahr 2025?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 9. Januar 2026
Die Frage nach den Gesamtkosten der Bundesregierung für sämtliche
Reisen in die Vereinigten Staaten von Amerika im Jahr 2025 kann nicht
beantwortet werden.
Zum einen ist nicht genau definiert, welcher Personenkreis
reisekostenrechtlich unter den Begriff „Bundesregierung“ zu fassen ist. Ohne eine
solche genaue Definition kann keine Auswertung von Reisedaten
erfolgen.
Aber auch für den Fall, dass der Personenkreis genau definiert wäre,
könnte zum jetzigen Zeitpunkt nicht festgestellt werden, welche
Reisekosten im Jahr 2025 entstanden sind. Denn bei Reisen, die dem
Bundesreisekostengesetz unterliegen, erlischt gemäß § 3 Absatz 2 BRKG der
Anspruch auf Reisekostenvergütung erst, wenn sie nicht innerhalb einer
Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Beendigung der Dienstreise
schriftlich oder elektronisch beantragt wird. Die Frist zur Einreichung
solcher Reisekostenanträge aus dem Jahr 2025 endet demnach abhängig
vom Zeitpunkt der jeweiligen Dienstreise spätestens mit dem 30. Juni
2026. Für Reisen der Mitglieder des Bundeskabinetts gilt als
Antragsfrist die allgemeine Verjährungsfrist von drei Jahren gemäß § 195 des
Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie
57. Abgeordneter
Jan van Aken
(Die Linke)
Gab es im Jahr 2025 einen Austausch zwischen
Mitgliedern der Bundesregierung und den
Unternehmen und Gesellschaften Viessmann
Generations Group GmbH+Co. KG, Droege Group AG,
Joh. Berenberg Gossler & Co.KG, TRUMPF SE
& Co KG, GETEC green energy GmbH und GT3
Software und Beteiligung GmbH, die in der
Unterrichtung der Bundestagspräsidentin als Spender
der CDU und CSU genannt werden, und wenn ja,
mit welchen und wie häufig (www.bundestag.de/
parlament/praesidium/parteienfinanzierung/fundst
ellen50000/2025/2025-inhalt-1032412)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen
vom 5. Januar 2026
Die Mitglieder der Bundesregierung pflegen in jeder Wahlperiode im
Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von
Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen. Unter diesen ständigen
Austausch fallen Gespräche und auch Kommunikation in anderen Formen
(schriftlich, elektronisch, telefonisch). Es ist weder rechtlich geboten
noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen
Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen und Daten (z. B.
sämtliche Veranstaltungen, Sitzungen und Termine nebst
Teilnehmerinnen und Teilnehmern) vollständig zu erfassen oder entsprechende
Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu pflegen. Die aufgeführten
Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie
vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten
sind somit möglicherweise nicht vollständig.
Ressort Mitglied der
Bundesregierung
Unternehmen/
Gesellschaft
Zahl der Kontakte
2025
Bundeskanzleramt Bundeskanzler Friedrich
Merz
Joh. Berenberg Gossler
& Co.KG, TRUMPF SE
& Co. KG
2
Bundeskanzleramt Bundesminister für
besondere Aufgaben/Chef
des Bundeskanzleramtes
Thorsten Frei
Joh. Berenberg Gossler
& Co.KG. TRUMPF SE
& Co. KG
3
Auswärtiges Amt Bundesminister des
Auswärtigen Dr. Johann
Wadephul
TRUMPF SE & Co. KG,
Viessmann Generations
Group GmbH & Co.KG
2
Bundesministerium für
Digitales und
Staatsmodernisierung
Bundesminister für
Digitales und
Staatsmodernisierung Dr. Karsten
Wildberger
Viessmann Generations
Group GmbH & Co KG
1
Bundesministerium für
Forschung, Technologie
und Raumfahrt
Bundeministerin für
Forschung, Technologie und
Raumfahrt Dorothee Bär
TRUMPF SE & Co. KG 4
Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie
Bundesministerin für
Wirtschaft und Energie
Katherina Reiche
TRUMPF SE & Co. KG 4
58. Abgeordnete
Carolin Bachmann
(AfD)
Ist die REST-API (vgl. Antwort der
Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 60 auf
Bundestagsdrucksache 21/3136) der Förderzentrale
Deutschland zum aktuellen Zeitpunkt technisch in
der Lage, sämtliche Antragsdaten für alle im
Portal verfügbaren Förderprogramme vollständig und
ohne manuelle Nachbearbeitung (vgl. https://bmd
s.bund.de/fileadmin/BMDS/Dokumente/Modernis
ierungsagenda_barrierefrei.pdf, S. 11) an die
entsprechenden Fachverfahren zu übermitteln, und
plant die Bundesregierung, die vollständige
technische Dokumentation der REST-API der
Förderzentrale Deutschland zur Verfügung zu stellen,
um eine herstellerunabhängige Anbindung von
Fachverfahren zu ermöglichen (etwa als
Voraussetzung zur Reduktion des administrativen
Aufwands und des Bedarfs an kostenpflichtigen
externen Dienstleistern gemäß der Antwort der
Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 85 auf
Bundestagsdrucksache 21/3236; bitte jeweils
ausführen und begründen)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 2. Januar 2026
Die Schnittstelle der Förderzentrale Deutschland (https://foerderzentrale.
gov.de) ist in der Lage, die Antragsdaten für alle im Portal verfügbaren
Förderprogramme vollständig an die angeschlossenen Fachverfahren zu
übermitteln. Sie erfüllt damit eine wichtige Voraussetzung für einen
Ende-zu-Ende digitalisierten Prozess und eine damit verbundene
Reduktion des administrativen Aufwands. Die Dokumentation der Schnittstelle
wird den anzubindenden Stellen zur Verfügung gestellt.
59. Abgeordnete
Carolin Bachmann
(AfD)
Beabsichtigt die Bundesregierung, den „RAG“-
Ansatz (Retrieval-Augmented Generation) (vgl:
www.landkreistag.de/images/stories/publikatione
n/bd-158.pdf, S. 14) zur Vereinfachung der
Fördermittelrecherche für Kommunen aktiv zu
unterstützen, und wenn ja, inwiefern stellt sie hierfür
über die REST-API der Förderzentrale
Deutschland (vgl. Antwort der Bundesregierung auf
meine Schriftliche Frage 60 auf
Bundestagsdrucksache 21/3136) KI-optimierte Datenformate
bereit, um den Einsatz von „KI-Agenten“ (https://b
mds.bund.de/fileadmin/BMDS/Dokumente/Mode
rnisierungsagenda_barrierefrei.pdf, S. 36) im
Sinne des „Schulterschlusses mit Ländern und
Kommunen“ (ebd. S. 6) zur Senkung des
administrativen Aufwands (vgl. Antwort der
Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 85 auf
Bundestagsdrucksache 21/3236) zu ermöglichen
(bitte begründen)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 9. Januar 2026
Die Bundesregierung äußert sich nicht zum Einsatz von KI-
Anwendungen auf kommunaler Ebene.
Die in der Publikation des Deutschen Landratstags beschriebene
Methode der Retrieval-Augmented Generation (RAG) erlaubt es, KI-Modelle
auf einen klar umrissenen Bestand von (verwaltungsinternen) Daten
anzuwenden.
Die Schnittstelle der Förderzentrale Deutschland (https://foerderzentrale.
gov.de) ist in diesem Zusammenhang kein geeignetes Instrument, da
diese Schnittstelle dazu gedacht ist, konkrete Antragsdaten in ein
Fachverfahren zu übermitteln.
Dessen ungeachtet arbeitet die Bundesregierung kontinuierlich daran,
die Verfügbarkeit von standardisierten Informationen zu
Förderleistungen zu erhöhen. So haben sich Bund und Länder beispielsweise in der
Föderalen Modernisierungsagenda vom 4. Dezember 2025 darauf
verständigt, Informationen zu ihren Förderungen nach dem Föderalen
Informationsmanagement (FIM) zur Verfügung zu stellen.
60. Abgeordnete
Katharina Beck
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wann wird ein Kabinettsbeschluss für die
ursprünglich für Herbst 2025 angekündigte
Startup-und-Scaleup-Strategie der Bundesregierung
(vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 15
der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache
21/1838) angestrebt, und was sind die Gründe
dafür, dass bisher noch kein Kabinettsbeschluss
vorliegt?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen
vom 5. Januar 2026
Die Bundesregierung hat in der in Ihrer Frage zitierten Antwort den
Kabinettbeschluss nicht für Herbst 2025 angekündigt, sondern für die Zeit
nach Abschluss der Ressortabstimmung.
Abschluss Ressortabstimmung und Kabinettbeschluss werden für das
erste Quartal 2026 angestrebt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu
Frage 61 verwiesen.
61. Abgeordnete
Katharina Beck
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Stakeholderworkshops zur Erarbeitung
einer Start-up-und-Scaleup-Strategie haben
bislang stattgefunden bzw. sind noch geplant (bitte
Thema und Datum auflisten), und welche
Haupterkenntnisse hat das Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie aus den Workshops und der
Online-Konsultation bislang für die Erarbeitung
der Strategie gewonnen (vgl. Antwort der
Bundesregierung zu Frage 15 der Kleinen Anfrage der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 21/1838)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen
vom 5. Januar 2026
Zur Erarbeitung der Startup- und Scaleup-Strategie hat das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) im Herbst 2025 einen
umfassenden Stakeholderprozess durchgeführt. Dazu haben folgende
Workshops stattgefunden.
Bürokratieabbau 17. September 2025
Bildung, Ausgründungen, Transfer 19. September 2025
Fachkräftesicherung 22. September 2025
Strategische Technologiebereiche 23. September 2025
Internationales, EU, Kooperationen und
Vernetzung
24. September 2025
Vergabe und Wettbewerb 24. September 2025
Finanzierung 25. September 2025
Gründerinnen/Diversität 26. September 2025
Workshop mit Hub-Managern der de:hub
Initiative
8. Oktober 2025
Workshop mit Landesministerien und
Wirtschaftsfördergesellschaften der
Länder
9. Oktober 2025
An den Workshops haben rund 200 Personen teilgenommen, die
zahlreiche Maßnahmenvorschläge eingebracht haben. Hinzu kommen rund
300 Stellungnahmen aus der Onlinekonsultation. Dies zeigt das sehr
große Interesse und den Willen der Fachcommunity, das Startup-
Ökosystem in allen genannten Bereichen weiter zu stärken, insbesondere
auch mit Blick auf die Mobilisierung von Wagniskapital, Reduzierung
bürokratischer Hürden sowie eine noch engere Zusammenarbeit aller
Akteure des Ökosystems. Das BMWE legt auf dieser Basis gemeinsam
mit den Ressorts eine Startup- und Scaleup-Strategie vor.
62. Abgeordneter
Thomas Dietz
(AfD)
Wie entwickelte sich nach Kenntnis der
Bundesregierung die Effizienz der Erzeugung von Strom
aus Windindustrieanlagen pro installiertem
Megawatt (MW) von 2024 auf 2025, und welche
Auswirkungen hatte dies nach Kenntnis der
Bundesregierung auf die finanzielle Wirtschaftlichkeit
der Anlagen für die Investoren bzw.
Betreiberfirmen?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 5. Januar 2026
Die Effizienz der Stromerzeugung aus Windenergieanlagen an Land und
auf See hängt von der eingesetzten Technologie und der Windhöffigkeit
des Standorts ab.
Pro Megawatt installierter Leistung betrug die Stromerzeugung aus
Windenergieanlagen an Land 1,7 Terawattstunden und aus Windenergie
auf See 2,8 Terawattstunden im Jahre 2024. Für das Jahr 2025 werden
die Daten erst im März 2026 vorliegen. Die jährliche Höhe der
Stromerzeugung hat direkten betriebswirtschaftlichen Einfluss für den
Anlagenbetreiber.
63. Abgeordneter
Leif-Erik Holm
(AfD)
Mit welchen Gesamtkosten rechnet die
Bundesregierung 2027 und 2028 für Maßnahmen zur
Senkung der Strompreise wie die Absenkung der
Stromsteuer, den Industriestrompreis, den
Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten und die
Strompreiskompensation, die sich im Jahr 2026
laut Medienberichten auf 29,5 Mrd. Euro
summieren sollen (www.handelsblatt.com/politik/deut
schland/energiewende-bund-subventioniert-strom
preise-2026-mit-295-milliarden-euro/10018236
2.html)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 9. Januar 2026
Ziel der Bundesregierung sind dauerhaft niedrige und planbare,
international wettbewerbsfähige Energiekosten. Dazu hat die
Bundesregierung bereits eine Reihe von Maßnahmen umgesetzt und wird weitere
Maßnahmen einführen. Dies kommt allen Energieverbrauchern zugute:
Haushalten, Gewerbe und insbesondere der Industrie, deren
Wettbewerbsfähigkeit gestärkt wird. Die konkreten Bedarfe für die
notwendigen Maßnahmen in den Jahren 2027 und 2028 werden dabei im Zuge
der jeweiligen Haushaltsaufstellungsverfahren ermittelt und dem
Haushaltsgesetzgeber zu Beratung und Beschluss rechtzeitig zugeleitet.
64. Abgeordneter
Michael Kellner
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie erfolgt in der Bundesregierung bei
Veranlassung die Prüfung von privatem oder dienstlichem
Charakter von Terminen der Mitglieder der
Bundesregierung, wie vom Bundeskanzler Friedrich
Merz in der Fragestunde am 17. Dezember 2025
angekündigt (Plenarprotokoll 21/49, S. 5739), und
sah die Bundesregierung im Fall der Teilnahme
der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie
Katherina Reiche am „Moving MountAIns“-
Treffen im österreichischen Seefeld im Oktober 2025
Anlass zu einer solchen Prüfung, und wenn ja, mit
welchem Ergebnis?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 9. Januar 2026
Ob ein Termin dienstlichen bzw. amtlichen Charakters ist, richtet sich
danach, ob die Tätigkeit unmittelbar der Erledigung einer Aufgabe für
den Bund dient oder im Bundesinteresse liegt. Im Übrigen wird auf die
Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 60 auf
Bundestagsdrucksache 21/3373 verwiesen.
65. Abgeordnete
Ina Latendorf
(Die Linke)
Wird die Bundesnetzagentur an der
Zahlungsaufforderung von 70 Mio. Euro an die Deutsche
ReGas als Anteil an den Baukosten der
Anschlusspipeline von Mukran nach Lubmin
festhalten (Quelle: www.ndr.de/nachrichten/mecklen
burg-vorpommern/lng-terminal-ruegen-
betreibersoll-70-millionen-euro-fuer-pipeline-zahlen,rega
s-104.html)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 7. Januar 2026
Die Zahlungsaufforderung von 10 Prozent der Kosten für die Planung
und die Errichtung der Ostsee Anbindungsleitung (OAL) besteht seitens
der GASCADE Gastransport GmbH gegenüber der Deutschen ReCas.
Die Bundesnetzagentur hat einen Antrag der ReGas auf ein
Missbrauchsverfahren gegen die GASCADE abgelehnt, in dem insbesondere
eine Verpflichtung zur Unterlassung der Zahlungsaufforderung beantragt
wurde.
Begründet wurde die Entscheidung der Bundesnetzagentur unter
anderem damit, dass es sich bei der OAL um eine für den Netzanschluss
einer LNG-Anlage erforderliche Infrastruktur im Sinne des § 39a
Nummer 3 der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) handelt. Sie ist die
Anbindungsleitung, die die LNG-Anlage der ReGas in Mukran mit dem
bestehenden Fernleitungsnetz in Lubmin verbindet. Die GASCADE
wendet die Vorschrift des § 39f Absatz 1 Satz 2 GasNZV, wonach der
Anschlussnehmer 10 Prozent der Kosten tragen muss, nach Ansicht der
Bundesnetzagentur somit zu Recht auf die OAL an. Anhaltspunkte für
eine Änderung der Einschätzung gibt es gegenwärtig nicht.
66. Abgeordnete
Dr. Andrea
Lübcke
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Plant die Bundesregierung Schritte zur
Beschleunigung und Vereinfachung von
Genehmigungsverfahren, insbesondere das Bundesministerium
für Wirtschaft und Energie, um die Lausitz nach
dem Ausweisungsbeschluss zum ersten Net Zero
Valley Europas zu unterstützen, und wenn ja,
welche (https://mwaek.brandenburg.de/sixcms/det
ail.php?id=222368)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 2. Januar 2026
Derzeit sind keine zusätzlichen, speziell auf das Net Zero Acceleration
Valley Lausitz zugeschnittenen Maßnahmen zur Beschleunigung oder
Vereinfachung von Genehmigungsverfahren vorgesehen.
Die Unterstützung für das Valley erfolgt im Rahmen der bestehenden
Instrumente des Net Zero Industry Acts (NZIA). Grundsätzlich setzen sich
die Bundesregierung und das Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie durch übergeordnete, bundes- und EU-weite Initiativen für
Maßnahmen zur Beschleunigung und Vereinfachung von
Genehmigungsverfahren ein.
67. Abgeordnete
Lea Reisner
(Die Linke)
Wie stellt die Bundesregierung dar, ob und wann
nach der am 6. November 2023 als vollständig
ausgeführt bezeichneten Ausfuhr der am
31. Oktober 2023 genehmigten 3.000
Raketenwerfer des Typs RGW90 („Matador“) (vgl. www.
ecchr.eu/pressemitteilung/wiederaufnahme-deutsc
her-waffenexporte-nur-wenige-tage-nach-klageab
weisung-von-palaestinensern-durch-verwaltungsg
ericht-berlin-wegen-angeblich-fehlender-wiederh
olungsgefahr/, vgl. www.jungewelt.de/artikel/512
250.waffen-f%C3%BCr-israel-vor-gericht-kamm
er-der-staatsr%C3%A4son.html, vgl. www.morge
npost.de/berlin/article410437594/waffenlieferun
g-an-israel-berliner-gericht-weist-klage-ab.html)
eine erneute Genehmigung zur Zwischenlagerung
erteilt wurde (bitte nach Zeitraum, Umfang und
Orten aufschlüsseln)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen
vom 7. Januar 2026
Die Bundesregierung unterrichtet entsprechend der Feststellungen des
Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 21. Oktober 2014
(BVerfGE 137, 185) in ihren Antworten auf parlamentarische Fragen
über abschließende positive Genehmigungsentscheidungen für
Rüstungsexporte, sieht jedoch von weitergehenden Auskünften ab.
68. Abgeordneter
Stefan Schmidt
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie hat sich der Mittelansatz für den Titel 686
01-652 „Zuwendung an die Deutsche Zentrale für
Tourismus e. V., Frankfurt (Main)“ in den letzten
zehn Jahren entwickelt (bitte nach
Haushaltsjahren aufschlüsseln), und inwiefern ist der
Bundesregierung bekannt, dass dieser Ansatz nach
meiner Kenntnis von den Budgets anderer
Auslandsmarketingorganisationen vergleichbarer
OECD-Länder abweicht?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen
vom 9. Januar 2026
Der Mittelansatz für die in Kapitel 0904 Titel 686 01 veranschlagte
„Zuwendung an die Deutsche Zentrale für Tourismus e. V., Frankfurt
(Main)“ hat sich in den letzten zehn Jahren wie folgt entwickelt:
Haushaltsjahr 2017: 30.649.000 Euro
Haushaltsjahr 2018: 32.649.000 Euro
Haushaltsjahr 2019: 34.286.000 Euro
Haushaltsjahr 2020: 34.478.000 Euro
Haushaltsjahr 2021: 44.498.000 Euro
Haushaltsjahr 2022: 39.098.000 Euro
Haushaltsjahr 2023: 40.598.000 Euro
Haushaltsjahr 2024: 40.598.000 Euro
Haushaltsjahr 2025: 40.598.000 Euro
Haushaltsjahr 2026: 40.598.000 Euro
Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages haben in
einer Ausarbeitung vom 25. Mai 2022 mit dem Titel „Staatlichen
Ausgaben ausgewählter Länder für die touristische Auslandsvermarktung“
einen Überblick über die Budgets in ausgewählten europäischen
Ländern zusammengestellt (Aktenzeichen WD 5 - 3000 - 058/22). Darüber
hinaus ist der Bundesregierung nicht bekannt, inwieweit der jeweilige
Betrag von den Budgets von Auslandsmarketingorganisationen
vergleichbarer OECD-Länder abweicht. Die Bundesregierung weist darauf
hin, dass sich sowohl Aufgaben als auch Finanzierungsquellen der
einschlägigen Organisationen in anderen Ländern von der Struktur in
Deutschland unterscheiden können.
69. Abgeordneter
Uwe Schulz
(AfD)
Welche konkreten wirtschaftspolitischen
Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Amtsantritt im
Rahmen des bestehenden Koalitionsvertrages
zwischen CDU, CSU und SPD tatsächlich
umgesetzt, und wie bewertet die Bundesregierung die
Eignung dieser Maßnahmen zur Bewältigung der
aktuell als „schwerste Krise in der Geschichte der
Bundesrepublik“ bezeichneten wirtschaftlichen
Lage (www.welt.de/politik/deutschland/article694
db55ff6fc544dba9b3a6c/aus-ampel-scheitern-lern
en-kanzleramtschef-frei-bereit-zu-grundlegender-
ueberarbeitung-von-koalitionsvertrag.html)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen
vom 9. Januar 2026
Die Bundesregierung arbeitet stetig an einer Verbesserung der
wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen. Im Jahreswirtschaftsbericht
2026, der zurzeit vorbereitet und Ende Januar 2026 erscheinen wird,
wird die Bundesregierung ausführlich zur Wirtschafts- und Finanzpolitik
berichten.
70. Abgeordneter
Uwe Schulz
(AfD)
Welche konkreten administrativen Maßnahmen
hat die Bundesregierung seit Amtsantritt zur
Beschleunigung von Planungs- und
Genehmigungsverfahren insbesondere im Bereich kritischer
Infrastrukturprojekte eingeleitet, und inwiefern
wurden diese Maßnahmen bereits evaluiert, um
deren tatsächliche Wirksamkeit im Hinblick auf
Wirtschaftswachstum und
Investitionsfreundlichkeit zu überprüfen?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 9. Januar 2026
Die Bundesregierung ist sich der hohen Bedeutung des Schutzes
kritischer Infrastruktur bewusst und arbeitet stetig an dessen Verbesserung.
Das Bundeskabinett hat am 10. September 2025 einen Entwurf für ein
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung
der Resilienz kritischer Anlagen (einschließlich KRITIS-Dachgesetz)
verabschiedet. Mit dem KRITIS-Dachgesetz soll die physische Resilienz
kritischer Infrastrukturen sektorenübergreifend gestärkt werden.
Zur Stärkung der IT-Sicherheit von kritischen Infrastrukturen ist am
6. Dezember 2025 das Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und
zur Regelung wesentlicher Grundzüge des
Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung in Kraft getreten.
Die Bundesregierung hat ferner seit Amtsantritt zahlreiche Maßnahmen
zur Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren generell
in Infrastrukturbereichen ergriffen, die zum Teil auch kritische
Infrastruktur erfassen. Dies betrifft etwa im Energiebereich das Gesetz zur
Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen
Windenergie an Land, Windenergie auf See und Stromnetze, das Gesetz zur
Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes
im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher
Vorschriften, im Verkehrsbereich das Infrastruktur-Zukunftsgesetz und im
Bereich Telekommunikation das Gesetz zur Änderung des
Telekommunikationsgesetzes und zur Feststellung des überragenden öffentlichen
Interesses für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen (TKG-
Änderungsgesetz 2025). Eine Evaluierung erfolgt nach Maßgabe der
jeweiligen Fachgesetze.
71. Abgeordnete
Sandra Stein
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung,
um ländliche Räume stärker vor der
Deindustrialisierung zu schützen bzw. den Strukturwandel so
zu gestalten, dass mittelständische Unternehmen
und die damit verbundenen Arbeitsplätze in den
Regionen erhalten bleiben?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 8. Januar 2026
Zentrales Instrument der Regionalpolitik in Deutschland ist die Bund-
Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur“ (GRW), die grundsätzlich gleichermaßen auf städtische
und ländliche Regionen ausgerichtet ist.
In den letzten zehn Jahren (2014 bis 2023) wurden für Vorhaben in
strukturschwachen ländlichen Räumen in Summe GRW-Mittel in Höhe
von etwa 9 Mrd. Euro bereitgestellt und so Investitionen im Umfang von
mehr als 40 Mrd. Euro angestoßen. Mit mehr als zwei Dritteln dieser
GRW-Mittel wurden Investitionen von Unternehmen in
strukturschwachen ländlichen Räumen gefördert. Bei den geförderten Unternehmen
wurden mehr als 70.000 Arbeitsplätze geschaffen und 360.000
Arbeitsplätze gesichert.
Unmittelbar nach Beginn der 21. Legislaturperiode hat das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) in Abstimmung mit
den Ländern und dem Bundesministerium der Finanzen einen
umfassenden Prozess zur Neuaufstellung der GRW angestoßen. Ende Dezember
2025 wurde ein entsprechender Beschluss des GRW-
Koordinierungsausschusses gefasst, der unter anderem folgende Änderungen des GRW-
Koordinierungsrahmens vorsieht:
– zusätzliche Anreize für Investitionen von KMU;
– neuer Fokus auf Arbeitsproduktivität;
– Stärkung der Fachkräftesicherung insbesondere in Regionen, die
einen hohen Bevölkerungsrückgang erwarten lassen;
– Ermöglichung von Investitionen in „Transformations- und Netto-
Null-Technologien“;
– erhebliche Vereinfachung und Verschlankung des Programms;
– Verbesserung der Grundlagen für Innovationen in den Regionen;
– Verbesserungen im Bereich der Förderung zur Entwicklung von
Industrie- und Gewerbeflächen.
Diese Anpassungen, die zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten sind,
werden insbesondere auch in strukturschwachen ländlichen Regionen zur
Wachstumsstärkung und Beschäftigungssicherung beitragen.
In dem im Jahr 2020 eingerichteten „Gesamtdeutschen Fördersystem für
strukturschwache Regionen“ (GFS) sind Programme des Bundes
beziehungsweise des Bundes und der Länder im Bereich der
Regionalförderung unter einem gemeinsamen Dach gebündelt. Die GRW ist zentraler
Bestandteil des GFS. Ziel des GFS ist es, die Standortbedingungen in
strukturschwachen Regionen zu verbessern und so zu gleichwertigen
Lebensverhältnissen beizutragen. Die Bundesregierung beabsichtigt, das
GFS im Laufe der 21. Legislaturperiode weiterzuentwickeln. Wichtige
Grundlagen für die Weiterentwicklung sind u. a. eine Analyse der
Mittelverteilung und eine Evaluation des GFS, deren zentrale Ergebnisse im
Gleichwertigkeitsbericht der Bundesregierung veröffentlicht werden
sollen.
Mit dem sogenannten Gleichwertigkeits-Check (GL-Check) für
Gesetzesvorhaben sollen die Auswirkungen von Gesetzen auf die Wahrung
und Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland
geprüft werden. Die Prüfung möglicherweise unterschiedlicher
Betroffenheit städtischer, ländlicher, strukturstarker und strukturschwacher
Regionen und der Kommunen soll Grundlage dafür sein, dass ein Gesetz in
unterschiedlich strukturierten Regionen, insbesondere in Stadt und Land,
gleichermaßen wirkt.
Die Bundesregierung hat darüber hinaus eine Vielzahl von Maßnahmen
umgesetzt bzw. auf den Weg gebracht, die die Wettbewerbsfähigkeit der
Industrie stärken. Einen Überblick gibt die Antwort der
Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 108 des Abgeordneten Uwe Schulz
(AfD) auf Bundestagsdrucksache 21/3236. Auf diese wird insoweit
verwiesen.
72. Abgeordnete
Katrin Uhlig
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Organisationen und Unternehmen haben
die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie
Katherina Reiche auf ihre Reise nach Israel am
16. und 17. Dezember 2025 begleitet, und anhand
welcher Kriterien wird entschieden, wer die
Bundesministerin auf Reisen dieser Art begleiten
darf?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen
vom 5. Januar 2026
Bundesministerin Katharina Reiche wurde auf ihrer Reise nach Israel
am 16. und 17. Dezember 2025 von der folgenden Wirtschaftsdelegation
begleitet:
– ARX Robotics GmbH
– BaseD.GmbH
– Deutsche Industrie- und Handelskammer
– DHL Group
– Diehl Aviation Gilching GmbH
– ELNET Deutschland e. V.
– EnBW AG
– GASCADE Gastransport GmbH
– Heidelberger Druckmaschinen AG
– High-Tech Gründerfonds GmbH
– Industrieanlagen-Betriebsgesellschaft mbH
– INTEC Industrie-Technik GmbH
– Karlsruher Institut für Technologie
– OHB System AG
– Renk Group AG
– Rolls-Royce Power Systems AG
– Start2 Group GmbH
– Startup Factory SouthwestX
– TYTAN Technologies GmbH
– Visionaries Club GmbH
Das für die Reisevorbereitungen zuständige Fachreferat erhebt im
Rahmen eines offenen Interessenbekundungsverfahrens das
Mitreiseinteresse der deutschen Wirtschaft. Kriterien bei der Auswahl sind regelmäßig
neben den Programmschwerpunkten der jeweiligen Reise insbesondere
aktuelle Projekte und Kooperationen im Zielland sowie eine gute
Mischung der Unternehmen. Darüber hinaus wird auf eine ausgewogene
Vertretung von Großunternehmen, mittelständischen Unternehmen
(KMU) und Start-ups geachtet.
73. Abgeordnete
Dr. Julia Verlinden
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Teilt die Bundesregierung die Auffassung im am
12. Dezember 2025 in der EnWZ 2025, S. 444 ff.
veröffentlichten wissenschaftlichen Artikel
(Radimeczky-Krekel/Fröhlich: Abschaffung des
„Heizungsgesetzes“ – Welche Spielräume hat der
deutsche Gesetzgeber vor dem Hintergrund des
Unionsrechts?) zu den europarechtlichen Rahmen
für das sog. Heizungsgesetz (§§ 71 ff. des
Gebäudeenergiegesetzes), nach dem europarechtlich
(Artikel 15a der Erneuerbare-Energie-Richtlinie
(RED) III) ein Mindestanteil erneuerbarer
Energien bei grundsätzlich jedem Heizungstausch in
neuen und bestehenden Wohn- und
Nichtwohngebäuden verpflichtend vorgeschrieben werden
muss, und wie hoch muss dieser Anteil nach
Auffassung der Bundesregierung sein, um die
klimapolitischen Ziele der Bundesregierung im
Gebäudesektor zu erfüllen?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 5. Januar 2026
Der Artikel gibt die Meinung seiner Autoren wieder. Das
Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird in dieser Legislaturperiode aufgrund der
Festlegungen des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD
novelliert. Die Novelle befindet sich in der Vorbereitung.
74. Abgeordneter
Johannes Wagner
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
In welcher Höhe hat die KUKA
Aktiengesellschaft (einschließlich Tochtergesellschaften) in
den Jahren 2019 bis 2025 jeweils Förderungen
von der Bundesregierung oder nachgeordneten
Bundesbehörden erhalten, inklusive
Hermesbürgschaften, Fördermittel für Forschung und
Entwicklung (FuE) sowie Mittel aus der Bund-
Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) (bitte nach
Jahr, Art der Förderung, bewilligter und
ausgezahlter Summe aufschlüsseln) und mit welchen
Auflagen (ebenfalls aufgeschlüsselt nach
jeweiliger Förderung) waren/sind diese verbunden?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 5. Januar 2026
Soweit dies im Rahmen der zur Verfügung stehenden Zeit ermittelt
werden konnte, hat die KUKA Aktiengesellschaft einschließlich ihrer
deutschen Tochterunternehmen in den Jahren 2019 bis 2025 die
untenstehenden kumulierten Zuwendungen erhalten. Die ausgezahlten Summen
entsprechen den bewilligten Summen.
Jahr Art der Förderung Ausgezahlte Summe
2019 Projektförderung 789.418 Euro
2020 Projektförderung 805.162 Euro
Jahr Art der Förderung Ausgezahlte Summe
2021 Projektförderung 1.012.981 Euro
2022 Projektförderung 590.929 Euro
2023 Projektförderung 217.844 Euro
2024 Projektförderung 26.712 Euro
2025 Projektförderung 2.805 Euro
Es wurden keine Mittel im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) bewilligt.
Informationen zu etwaigen Auflagen liegen nicht zentral vor.
Exportkreditgarantien
Staatliche Exportkreditgarantien (sogenannte Hermesdeckungen) bieten
Schutz vor wirtschaftlich und politisch bedingten Forderungsausfällen
bei Exportgeschäften in Schwellen- und Entwicklungsländer, für die
private Kreditversicherungsunternehmen keinen Versicherungsschutz
bieten. Exportkreditgarantien stehen deutschen Exportunternehmen und den
exportfinanzierenden Banken auf der Basis risikobasierter Prämien zur
Verfügung. Exportkreditgarantien sind daher keine Subventionen.
In den Jahren 2019 bis 2025 (per 1. Dezember 2025) hat die
Bundesregierung Exportkreditgarantien für deutsche Lieferungen und
Leistungen der KUKA AG bzw. deren Tochterunternehmen in Höhe von
9,5 Mio. Euro übernommen. Dabei handelt es sich um eine im Jahr 2023
übernommene Einzeldeckung für eine Lieferung in die Türkei in Höhe
von 6,5 Mio. Euro sowie über Lieferungen und Leistungen in Höhe von
3,0 Mio. Euro unter der Ausfuhrpauschalgewährleistung (APG). Mit der
APG können Exportgeschäfte mit einer Vielzahl von ausländischen
Kunden zu kurzfristigen Zahlungsbedingungen (zwölf Monate Kredit) in
einem pauschalierten Verfahren abgesichert werden.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung,
Technologie und Raumfahrt
75. Abgeordneter
René Bochmann
(AfD)
In welchen Bundesbehörden oder/und
sicherheitsrelevanten Bereichen wie Katastrophenschutz,
kritische Infrastrukturen, maritime und
luftfahrtbezogene Anwendungen wird das europäische
Satellitennavigationssystem Galileo nach Kenntnis
der Bundesregierung eingesetzt?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Dr. Silke Launert
vom 9. Januar 2026
Galileo-Dienste werden heute in Bereichen wie dem Verkehr (Straßen,
Wasserstraßen, auf See; Verwendung im Luftverkehr wird vorbereitet),
dem Zivil- und Katastrophenschutz, von Such- und Rettungsdiensten,
der Energiewirtschaft, der Land- und Forstwirtschaft, Finanzwirtschaft
genutzt.
Fast alle handelsüblichen modernen Geräte zur Satellitenortung nutzen
mehrere globale frei verfügbare Satellitennavigationssysteme. Die
Nutzung von mehreren Satellitennavigationssystemen in einem einzigen
Gerät erhöht die Positionsgenauigkeit und Verfügbarkeit in schwierigen
Umgebungen wie Häuserschluchten erheblich.
Es ist daher aufgrund des technischen Standards der Verwendung
mehrerer Satellitennavigationssysteme durch ein Gerät davon auszugehen,
dass Bundesbehörden, die moderne Geräte zur Satellitenortung für ihre
Aufgaben einsetzen, auch das europäische Satellitennavigationssystem
Galileo nutzen. Dies gilt auch für sicherheitsrelevante Bereiche.
76. Abgeordnete
Sonja Lemke
(Die Linke)
Bis wann plant die Bundesregierung,
Förderrichtlinien für Maßnahmen im Rahmen der Nationalen
Dekade gegen Postinfektiöse Erkrankungen zu
erstellen, und inwieweit ist die Beteiligung von
Betroffenenorganisationen in diesem Prozess
vorgesehen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Matthias Hauer
vom 9. Januar 2026
Die Zeitplanung zu den Maßnahmen der Nationalen Dekade gegen
Postinfektiöse Erkrankungen befindet sich aktuell in Abstimmung. Das
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt sieht eine
Beteiligung von Betroffenenorganisation an der inhaltlichen
Ausgestaltung der Nationalen Dekade gegen Postinfektiöse Erkrankungen vor.
Einzelheiten hierzu befinden sich ebenfalls in Abstimmung.
77. Abgeordnete
Sonja Lemke
(Die Linke)
Plant die Bundesregierung, in Umsetzung der
Nationalen Dekade gegen Postinfektiöse
Erkrankungen einen Fokus auf biomedizinische (im
Unterschied zu psychosomatischen oder
biopsychosozialen) Ansätze sowohl in Bezug auf die
Förderung als auch die Begutachtung von Vorhaben
sicherzustellen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Matthias Hauer
vom 9. Januar 2026
Die Bundesregierung plant, im Rahmen der Nationalen Dekade gegen
Postinfektiöse Erkrankungen ein tieferes Verständnis zugrundeliegender
Krankheitsmechanismen zu ermöglichen und die Entwicklung neuer
Therapien voranzutreiben. Zur Erreichung dieser Ziele wird der
biomedizinischen Forschung, wie auch im Rahmen bisheriger Maßnahmen des
fraglichen Themenkomplexes, eine wichtige Rolle zukommen. Die
Begutachtung beantragter Vorhaben wird nach international anerkannten
Standards durch fachliche Expertinnen und Experten erfolgen.
78. Abgeordnete
Sonja Lemke
(Die Linke)
Plant die Bundesregierung, im Rahmen der
Nationalen Dekade gegen Postinfektiöse Erkrankungen
von Anfang an Therapieforschung zu fördern, und
inwieweit soll dabei insbesondere die Förderung
von Medikamentenentwicklung und -studien eine
Rolle spielen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Matthias Hauer
vom 9. Januar 2026
Die aktuelle Planung der Bundesregierung zur Nationalen Dekade gegen
Postinfektiöse Erkrankungen sieht vor, dass nach Möglichkeit bereits im
Jahr 2026 erste Maßnahmen im Bereich klinischer Studien initiiert
werden. Details zur Planung und Umsetzung befinden sich in Abstimmung.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung,
Familie, Senioren, Frauen und Jugend
79. Abgeordneter
Maik Brückner
(Die Linke)
Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung
bei der Auswertung und Weiterentwicklung des
nationalen Aktionsplans „Queer leben“?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Mareike Lotte Wulf
vom 8. Januar 2026
Der Aktionsplan „Queer leben“ wurde in der 20. Legislaturperiode
initiiert. Die Bundesregierung hat dem Deutschen Bundestag zum Abschluss
der letzten Legislaturperiode einen Umsetzungsbericht zum Aktionsplan
vorgelegt (Bundestagdrucksache 20/14250).
80. Abgeordneter
Andreas Mayer
(AfD)
In welcher Höhe werden Projekte im Bezirk
Oberbayern aus dem Bundesprogramm
„Demokratie Leben!“ gefördert (bitte getrennt nach
Landkreisen auflisten)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand
vom 9. Januar 2026
Es wird verwiesen auf die Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 98 des Abgeordneten Dr. Christoph Birghan auf
Bundestagsdrucksache 21/1089.
81. Abgeordneter
Andreas Mayer
(AfD)
Wie begründet die Bundesregierung, dass aus
dem Bundeshaushalt kommunale Projekte im
Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie
Leben!“ gefördert werden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand
vom 9. Januar 2026
Es wird auf die geltende Förderrichtlinie „Demokratie leben!“ auf
Grundlage der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie
der allgemeinen Verwaltungsvorschrift Nr. 15.2 zu § 44 BHO (VV-
BHO) verwiesen. Der dort aufgeführte Programmbereich
„Partnerschaften für Demokratie“ ermöglicht die Förderung von Projekten
kommunaler Gebietskörperschaften und von Zusammenschlüssen kommunaler
Gebietskörperschaften, die eine zielgerichtete Zusammenarbeit aller vor
Ort relevanten Akteurinnen und Akteure zur Erreichung lokaler und
kommunaler Ziele des Bundesprogramms gestalten.
Im Einzelplan 17 des Bundeshaushalts 2026 sind die Partnerschaften für
Demokratie ebenfalls als Bestandteil des Bundesprogramms vermerkt.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit
und Soziales
82. Abgeordneter
Timon Dzienus
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Entlastungen plant die Bundesregierung
für die Bundesagentur für Arbeit (BA), um die
kumulierten Mehrausgaben von rund 260 Mio.
Euro für die Jahre 2026 bis 2029 auszugleichen,
die für die BA durch das Dreizehnte Gesetz zur
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
und anderer Gesetze („Neue Grundsicherung“)
entstehen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast
vom 7. Januar 2026
Es sind seitens der Bundesregierung keine unmittelbaren Entlastungen
für die Bundesagentur für Arbeit geplant.
Die Mehrausgaben für den Haushalt der Bundesagentur für Arbeit
entstehen fast ausschließlich für die Verbesserung der Betreuung und
Förderung junger Menschen im Dritten Buch Sozialgesetzbuch,
insbesondere für die Einführung einer ganzheitlichen Beratung und Betreuung von
jungen Menschen mit komplexen persönlichen Lebenslagen. Der beste
Schutz vor Langzeitarbeitslosigkeit ist eine abgeschlossene berufliche
Ausbildung. Daher sollen junge Menschen noch besser bei der
beruflichen Orientierung und der Einmündung in eine Berufsausbildung
unterstützt werden. Damit wird ein Beitrag geleistet, der Entstehung von
Langzeitarbeitslosigkeit schon in jungen Jahren entgegenzuwirken und
somit Zeiten des Leistungsbezugs zu vermeiden oder zumindest zu
verkürzen. Der Ausgang des parlamentarischen Verfahrens zu dem in der
Fragestellung genannten Gesetzentwurf bleibt abzuwarten.
83. Abgeordneter
Cem Ince
(Die Linke)
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über
Methoden systematischen Sozialleistungsbetrugs
in Verbindung mit Arbeitsausbeutung, wonach
ausländische Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer, insbesondere aus Rumänien und
Bulgarien, in Deutschland im Rahmen von geringfügiger
Beschäftigung angestellt und vom Arbeitgeber
zur Beantragung von ergänzendem Bürgergeld
aufgefordert werden, während sie gleichzeitig zur
Ableistung deutlicher höherer Arbeitsleistung als
arbeitsvertraglich vereinbart gezwungen werden,
und welche Maßnahmen ergreift die
Bundesregierung, um eine derartige Praxis zu bekämpfen und
die betroffenen Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer zu schützen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast
vom 6. Januar 2026
Der Bundesregierung sind Berichte aus Kommunen und Jobcentern über
systematischen und bandenmäßigen Leistungsmissbrauch bekannt,
überwiegend aus städtischen Ballungsgebieten und mehrfach bezogen auf
die Nationalitäten Bulgarien und Rumänien. Berichtet wurde u. a. von
fingierten Arbeitsverhältnissen, illegaler Beschäftigung und
ausbeuterischen Beschäftigungsverhältnissen sowie davon, dass betroffene
Menschen Sozialleistungen an kriminell organisierte Strukturen abführen
müssten, die teilweise auch Einreise und Unterbringung organisierten.
Diese Themen wurden zuletzt auf einer Fachkonferenz in Duisburg am
27. Oktober 2025 auf Einladung des Oberbürgermeisters der Stadt
Duisburg, Sören Link, und der Bundesministerin für Arbeit und Soziales,
Bärbel Bas, mit mehreren Kommunen aus dem Bundesgebiet erörtert.
Die Jobcenter gehen Hinweisen auf Sozialleistungsmissbrauch,
insbesondere auch im Zusammenhang mit der EU-Freizügigkeit, konsequent
nach und arbeiten hierbei unter Berücksichtigung interner Arbeitshilfen
mit den weiteren beteiligten Behörden zusammen.
Um Sozialleistungsmissbrauch besser begegnen zu können, sieht der
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD u. a. vor, einen
vollständigen Datenaustausch zwischen Sozial-, Finanz- und
Sicherheitsbehörden zu ermöglichen, um großangelegten Sozialleistungsmissbrauch
konsequent zu bekämpfen und vor allem härter gegen diejenigen
vorzugehen, die illegale Beschäftigung betreiben oder schwarzarbeiten. Die
Bundesregierung prüft derzeit entsprechende Handlungsoptionen und
Maßnahmen.
Um Sozialleistungsmissbrauch wirksam einzudämmen, braucht es nicht
nur Maßnahmen gegen Strukturen und Akteure des Missbrauchs,
sondern auch Schutzmechanismen für (potenzielle) Opfer. Informations-
und Beratungsangebote leisten einen wichtigen Beitrag zum
Opferschutz: Sie können prekäre Arbeitsbedingungen verhindern, indem
Betroffene frühzeitig über ihre Rechte und Unterstützungsangebote
aufgeklärt werden, sodass diese Menschen gar nicht erst in ausbeuterische
Strukturen geraten. Hierüber können auch Möglichkeiten eröffnet
werden, um sich aus diesen Strukturen wieder zu befreien. Der im Februar
2025 beschlossene Nationale Aktionsplan gegen Arbeitsausbeutung und
Zwangsarbeit sieht daher Maßnahmen zur Förderung von
Beratungsstrukturen sowie niedrigschwellige Informationsangebote für betroffene
Arbeitskräfte vor, in denen über die Risiken von Arbeitsausbeutung
sowie sozial- und arbeitsrechtliche Regelungen aufgeklärt wird. Diese
Angebote setzen bereits im Herkunftsland und vor der Arbeitsmigration an
und zielen darauf, Ausbeutungsverhältnisse durch frühzeitige
Information präventiv zu verhindern. Zudem enthält der Nationale Aktionsplan
Maßnahmen zur Erweiterung des digitalen Informations- und
Beratungsangebotes für mobile Arbeitskräfte. Mit den Beratungsangeboten „Faire
Mobilität“ und „Faire Integration“ des Bundes gibt es niedrigschwellige
Anlaufstellen, die darauf zielen, EU-Arbeitnehmerinnen und EU-
Arbeitnehmer und Drittstaatsangehörige zu arbeits- und sozialrechtlichen
Fragen möglichst in ihrer Muttersprache zu beraten.
84. Abgeordnete
Cansu Özdemir
(Die Linke)
Wie viele erwerbsfähige Leistungsbeziehende
waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr
2025 im Zuständigkeitsbereich des Jobcenters
„team.arbeit.hamburg“ von einem vollständigen
Entzug von Bürgergeldleistungen betroffen (bitte
nach Monaten aufschlüsseln), und in welchen
weiteren Bundesländern wird eine vergleichbare
Praxis des vollständigen Leistungsentzugs bei
wiederholtem Nichterscheinen zu
Beratungsterminen angewendet?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretarin Katja Mast
vom 17. Dezember 2025
Ihre Frage wird so verstanden, dass die Zahl der erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten, die von einer Versagung oder Entziehung von
Leistungen nach § 66 Absatz 1 Satz 1 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch
betroffen sind, gemeint ist. Statistische Angaben hierzu liegen der
Bundesregierung nicht vor.
85. Abgeordnete
Heidi Reichinnek
(Die Linke)
Was ist die Intention der Bundesregierung für die
Festlegung, dass bei Eltern im Bürgergeldbezug,
die mehrere Termine beim Jobcenter versäumen,
eine Kindeswohlgefährdung bestehen könne und
die Jobcenter daher die Jugendämter aktiv
informieren sollen, wie es sich aus einem Absatz
ergibt, der in dem vom Kabinett beschlossenen
Entwurf eines „Dreizehnten Gesetzes zur Änderung
des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und
anderer Gesetze“ im Besonderen Teil zu Artikel 1,
Nummer 8 (§ 7 b Absatz 4 neu) zu finden ist,
demzufolge das Jobcenter bei Entfall des
Leistungsanspruches (nach drei versäumten Terminen)
im Fall von Bedarfsgemeinschaften mit
minderjährigen Kindern auf die Befugnis zur
Datenübermittlung zum Schutz des Kindeswohl an das
Jugendamt hingewiesen wird, wobei das Jugendamt
daraufhin ggfs. das Familiengericht zur Abwehr
der Kindeswohlgefährdung anzurufen habe, und
hat die Bundesregierung eine Einschätzung zu
möglichen und angemessenen Maßnahmen der
Familiengerichte vorgenommen, und wenn ja, mit
welchem Ergebnis?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast
vom 7. Januar 2026
Der Schutz von Kindern ist für die Bundesregierung ein besonders
wichtiges Anliegen. Dies wird bei der Umgestaltung der Grundsicherung und
auch bei der neuen Regelung zur Nicht-Erreichbarkeit bei drei
aufeinanderfolgenden Meldeversäumnissen berücksichtigt. Hervorzuheben ist,
dass in keinem Fall die Leistungen der Kinder selbst entfallen, sondern
selbstverständlich nur die Leistungen des nicht erreichbaren Elternteils.
Auch in Bezug auf das Elternteil gilt bei der Prüfung der
Meldeversäumnisse, dass wichtige Gründe für das Nicht-Erscheinen geltend gemacht
werden können und Härtefälle berücksichtigt werden. Bei der Prüfung,
ob ein Härtefall vorliegt, sind nicht nur Umstände in Bezug auf die nicht
erschienene Person zu berücksichtigen, sondern auch die Auswirkungen
für die gesamte Bedarfsgemeinschaft, insbesondere minderjährige
Kinder. Daran knüpft auch die zitierte Passage aus der Gesetzesbegründung
an. Mit ihr wird zudem klargestellt, dass der Kinderschutz in dieser
Situation auch zu gewährleisten ist. Deshalb wird in der Begründung
u. a. auf die Informationspflicht zwischen Jobcenter und Jugendamt
hingewiesen, damit das Jugendamt ggf. tätig werden und den betroffenen
Elternteil unterstützen kann. Unter bestimmten Voraussetzungen kann
auch das Familiengericht den Eltern aufgeben, öffentliche Hilfen wie
zum Beispiel Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und der
Gesundheitsfürsorge in Anspruch zu nehmen, vgl. § 1666 Absatz 3 Nummer 1
des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales
und Staatsmodernisierung
86. Abgeordneter
Jan van Aken
(Die Linke)
Gab es im Jahr 2025 einen Austausch zwischen
Mitgliedern der Bundesregierung und
nachfolgend genannten Personen, die in der
Unterrichtung der Bundestagspräsidentin als Spender der
CDU und CSU genannt werden, und wenn ja,
zwischen wem und wie häufig: Ralph
Dommermuth, Florian Rehm, Knut von Storch, Arendt
Oetker, Carsten Maschmeyer, Mitgliedern der
Familie von Berenberg aus Hamburg, Karl Gerhold
(www.bundestag.de/parlament/praesidium/parteie
nfinanzierung/fundstellen50000/2025/2025-inhal
t-1032412)?
87. Abgeordneter
Jan van Aken
(Die Linke)
Gab es im Jahr 2025 einen Austausch zwischen
Mitgliedern der Bundesregierung und
nachfolgend genannten Personen, die in der
Unterrichtung der Bundestagspräsidentin als Spender der
CDU und CSU genannt werden, und wenn ja,
zwischen wem und wie häufig: Mitgliedern der
Familie Leibinger aus Ditzingen, Martin
Herrenknecht, Frank und Brigitte Gotthardt, Friedrich
Andreae (www.bundestag.de/parlament/praesidiu
m/parteienfinanzierung/fundstellen50000/2025/20
25-inhalt-1032412)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Philipp Amthor
vom 6. Januar 2026
Die Fragen 85 und 87 werden wegen ihres Sachzusammenhanges
gemeinsam beantwortet.
Für Schriftliche Fragen ist nach der Geschäftsordnung des Deutschen
Bundestages eine Antwortfrist von einer Woche vorgesehen. Der
Antwortumfang bei Schriftlichen Fragen ist daher auf die in dieser Frist
ermittelbaren Informationen beschränkt. Umfassende Abfragen aller
Ressorts der Bundesregierung, die umfangreiche Recherchen über
vorhandene Daten hinaus erfordern, sind in dieser Frist in der Regel nicht
leistbar.
Es besteht weder eine rechtliche Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher
Kontakte noch ist es im Sinne einer effizienten und
ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen und
Daten vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen
darüber nachträglich zu erstellen oder zu pflegen. Eine solche umfassende
Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt (siehe dazu die
Vorbemerkung der Bundesregierung zu der Kleinen Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1174). Unter einem
Austausch im Sinne der Fragestellung werden explizit vereinbarte Termine
oder Treffen, nicht aber Zufallsbegegnungen, etwa auf Veranstaltungen,
verstanden. Die nachstehenden Angaben erfolgen auf der Grundlage der
vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und
Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht
vollständig.
Austausch zwischen mit Anzahl der Termine/
Treffen in 2025
Ralph Dommermuth Bundeskanzler Friedrich Merz 1
Chef des Bundeskanzleramtes Thorsten Frei 1
Bundesministerin Katherina Reiche/BMWE 1
Arend Oetker Chef des Bundeskanzleramtes Thorsten Frei 1
Mitgliedern der Familie
Leibinger aus Ditzingen1
Bundeskanzler Friedrich Merz 5
Chef des Bundeskanzleramtes Thorsten Frei 4
Bundesminister Lars Klingbeil/BMF 1
Bundesministerin Dorothee Bär/BMFTR 3
Bundesminister Dr. Johann Wadephul/AA 2
Bundesminister Dr. Karsten Wildberger/BMDS 3
Bundesminister Boris Pistorius/BMVg 1
Bundesministerin Katherina Reiche/BMWE2 7
Dr. Martin Herrenknecht Chef des Bundeskanzleramtes Thorsten Frei 1
Bundesminister Patrick Schnieder/BMV 1
1 Kontakte mit Peter Leibinger haben in dessen Funktion als BDI-Präsident und/oder Vorsitzender des Aufsichtsrats der Trumpf SE und Co
KG stattgefunden.
2 Bei fünf der insgesamt sieben aufgezeigten Nennungen zu „Austausch mit Familie Leibinger aus Ditzingen“ handelt es sich um
Austausch mit Peter Leibinger in seiner Funktion als Präsident des BDI. Bei den übrigen zwei Nennungen handelt es sich um Austausch mit
Nicola Leibinger-Kammüller, Vorstandsvorsitzende des Unternehmens Trumpf.
88. Abgeordnete
Carolin Bachmann
(AfD)
Welche maximal 14 konkreten Förderbereiche, in
denen Kommunen antragsberechtigt sind, hat die
Bundesregierung neben dem bereits als
Hebelprojekt identifizierten Kulturförderwesen (https://bm
ds.bund.de/fileadmin/BMDS/Dokumente/Modern
isierungsagenda_barrierefrei.pdf, S. 11) für die
Einführung bzw. Ausweitung von
Pauschalierungen zur Erreichung ihrer Bürokratierückbauziele
(ebd. S. 13 und 16) vorgesehen, und welche
spezifischen Schwellenwerte für die Fördersummen
werden für die jeweiligen Förderbereiche
angesetzt, etwa um dem Grundsatz einer
differenzierten Betrachtung des administrativen Aufwands
(vgl. Antowrt der Bundesregierung auf meine
Schriftliche Frage 85 auf Bundestagsdrucksache
21/3236) Rechnung zu tragen (bitte ausführen und
begründen)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Philipp Amthor
vom 9. Januar 2026
Die Festlegung von Pauschalen für bestimmte Ausgabepositionen kann
erhebliche Entlastungen bei Zuwendungsempfängern und -gebern
bewirken. Möglichkeiten zur Festlegung von Pauschalen im Bereich des
Förderwesens bestehen bereits, sollen aber gezielter zum Einsatz kommen.
Eine Auswahl, in welchen Förderbereichen welche spezifischen
Pauschalen gelten sollen, ist noch nicht erfolgt. Die Überprüfung erfolgt im
Laufe des Jahres 2026 im Rahmen der Umsetzung der
Modernisierungsagenda des Bundes sowie der föderalen Modernisierungsagenda. Ziel ist
es, das Zuwendungsrecht insgesamt zu vereinfachen.
89. Abgeordnete
Sandra Stein
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wurden in der laufenden Legislaturperiode bereits
Praxischecks zu bestehenden als auch zu neuen
rechtlichen Vorgaben aus dem Bundesministerium
für Wirtschaft und Energie, dem
Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung und
dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales
durchgeführt, und wenn ja, an wie vielen davon
wurden kleine und mittlere Unternehmen mit
maximal 250 Mitarbeitenden direkt beteiligt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Philipp Amthor
vom 9. Januar 2026
In Praxischecks wird die Praxistauglichkeit von Regelungen und deren
Vollzug untersucht. Ausgangspunkt für einen Praxischeck sind
bürokratische Hemmnisse, die i. d. R. in einem Workshop unter Mitwirkung der
Beteiligten prozessual betrachtet werden. Daraus lassen sich konkrete
Lösungsansätze für spürbaren Bürokratierückbau ableiten. Die
Problemlage bestimmt die Zusammensetzung der Mitwirkenden an einem
Praxischeck.
Tabelle: Anzahl der in der 21. Legislaturperiode von BMWE,
BMAS und BMDS durchgeführten Praxischecks.
Ressort Anzahl durchgeführter
Praxischecks
Darunter Praxischecks
unter Beteiligung von KMU
BMWE 5 3
BMAS 4 2
BMDS 2 1
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr
90. Abgeordnete
Nicole Gohlke
(Die Linke)
Wie haben sich die Anzahl sowie die
Gesamtlänge (in Kilometern) der temporären
Langsamfahrstellen (La) im Schienennetz der Deutschen Bahn
AG im Bundesland Bayern jeweils zum
Jahresende der Jahre 2021, 2022, 2023 und 2024
entwickelt, und wie viele dieser Langsamfahrstellen
bestanden zum jeweiligen Stichtag bereits länger
als sechs Monate?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange
vom 9. Januar 2026
Das Bundesministerium für Verkehr ist für die Beantwortung Ihrer Frage
auf die Zuarbeit der Deutschen Bahn AG angewiesen. Die erbetenen
Informationen können dort wegen der erfragten Detailtiefe nicht in der für
eine Schriftliche Frage im parlamentarischen Fragewesen zur Verfügung
stehenden Zeit ermittelt werden.
91. Abgeordneter
Stefan Henze
(AfD)
Wie viele Führerscheininhaber mit der
Schlüsselzahl B196 gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit in Deutschland, und wie viele
Verkehrsunfälle wurden seit Einführung dieser
Schlüsselzahl durch diese Führerscheininhaber
verursacht bzw. unter deren Beteiligung
registriert?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte
vom 18. Dezember 2025
Die Anzahl der im Zentralen Fahrerlaubnisregister eingetragenen
Führerscheine der Fahrerlaubnisklasse B mit der Schlüsselzahl 196
(„B196“) gemäß Anlage 9 zu § 25 Absatz 3 der Fahrerlaubnis-
Verordnung betrug zum Stichtag 1. Januar 2025: 290.134.
Angaben zur Klasse der Fahrerlaubnis bei Unfallbeteiligten werden im
Rahmen der amtlichen Straßenverkehrsunfallstatistik nicht erhoben.
Daher liegen der Bunderegierung keine Erkenntnisse vor, wie viele
Verkehrsunfälle seit Einführung der Schlüsselzahl B196 durch diese
Führerscheininhaber verursacht worden sind.
92. Abgeordneter
Volker Scheurell
(AfD)
Warum wurde die IC-Verbindung IC 494 (Wien–
Rostock) mit Halt Lutherstadt Wittenberg 5:47
Uhr und Ankunft Berlin Hbf 6:31 Uhr zum
Fahrplanwechsel am 15. Dezember 2025 aus dem
Fahrplan gestrichen, und welche betrieblichen,
verkehrlichen oder vertraglichen Gründe lagen
dieser Entscheidung zugrunde (bitte jeweils
benennen)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange
vom 6. Januar 2026
Der im Fahrplan 2025 verkehrende IC 494 von Wien nach Berlin (teils
bis Rostock) war nach Angaben der Deutsche Bahn AG (DB AG) eine
sogenannte „geöffnete Überführungsfahrt“. Hintergrund war, dass die
bislang auf der IC-Linie Dresden–Berlin–Rostock eingesetzten IC‑Züge
vom Typ „KISS“ in Wien gewartet und instandgehalten wurden. Daher
musste einmal täglich ein Fahrzeug zwischen Berlin und Wien überführt
werden. Diese Fahrten wurden über N
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
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- part_of_vorgang → Abfluss von Bundesmitteln für Sanierungen auf dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände in Nürnberg (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Abgelehnte Erstattungen von Krankentransportleistungen zwischen 2022 und 2025 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Ablehnung des Visums des russischen Ex-Kulturministers Michail Schwydkoi (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Abschiebungen im Jahr 2025 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Absicherung grenzüberschreitender Infrastrukturinvestitionen in Verkehr, Energie und digitale Netze ab 2028 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Anzahl der Führerscheininhaber mit der Schlüsselzahl B 196 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Anzahl und Gesamtlänge der temporären Langsamfahrstellen im Schienennetz der DB AG in Bayern 2021 bis 2024 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Anzahl von Disziplinarverfahren in Bundesbehörden im Jahr 2025 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Anzahl von mit Bundesmitteln unterstützte Nichtregierungsorganisationen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Auftrag und Zuständigkeitsbereich des Migrationsbotschafters Ludwig Jung (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Ausgaben des Bundes im Zusammenhang mit Drittstaatsangehörigen in den Jahren 2015 bis 2024 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Ausnahmeregelungen für soziale Härtefälle in Bezug auf die verpflichtenden Sanierungsmaßnahmen zur Einhaltung des Bisphenol-A-Grenzwerts im (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Ausräumung eines Interessenkonflikts für Staatsminister Wolfram Weimer bzgl. der Weimer Media Group (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Aussage des Bundeskanzlers Friedrich Merz über die Fanszene des deutschen Fußballs (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Aussage von Bundeskanzler Friedrich Merz zur Partnerschaft mit den USA und Konsequenzen für deutsche Politik (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Austausch zwischen der Bundesregierung und Spendern der CDU/CSU (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Austausch zwischen Mitgliedern der Bundesregierung und Großspendern der CDU und CSU im Jahr 2025 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Auswertung und Weiterentwicklung des nationalen Aktionsplans "Queer leben" (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
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- part_of_vorgang → Beschleunigungsmaßnahmen für den Ersatzneubau der Bonner Nordbrücke (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Bewertung der aktuellen Instabilität der Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Bundesmittel für eine Informationsoffensive zur Stärkung des deutschen Weins (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
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- part_of_vorgang → Mögliche Überarbeitung des Koalitionsvertrages durch die Bundesregierung (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
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- part_of_vorgang → Umsetzung der geplanten Absenkung der Einkommensteuer für kleine und mittlere Einkommen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
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- part_of_vorgang → Verhinderung von Terrorangriffen mithilfe von ausländischen Geheimdiensten seit 2015 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Weisungslage des BAMF zu Widerrufsverfahren von syrischen Staatsangehörigen mit humanitären Aufenthaltstiteln (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Widerrufsverfahren für Personen im Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Zahlungsaufforderung von 10 Prozent der Kosten für die Planung und Errichtung der Ostsee Anbindungsleitung (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Zurückweisungen an deutschen Grenzen im November und Dezember 2025 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Zusammenarbeit zwischen Bundeskanzler Friedrich Merz und Staatsminister Dr. Wolfram Weimer (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Zusammensetzung der Wirtschafts- und Organisationsdelegation bei der Israelreise der Bundesministerin Katherina Reiche im Dezember 2025 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Zusammensetzung der Zahl der seit 2021 nach Deutschland eingereisten afghanischen Ortskräfte (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Zuwanderung aus der Ukraine im Jahr 2025 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)