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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 5. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

dip / drucksache 09.01.2026 · WP 21 · 21/3520 · Schriftliche Fragen · Original ↗
111 Fragen mit Antwort – die Suche findet sie einzeln
  1. Schriftliche Frage 1 von Andreas Audretsch (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Auf welcher Tatsachengrundlage gelangt die Bundesregierung zu der Einschätzung, durch die Einsetzung eines Treuhänders für die Verwaltung de…
  2. Schriftliche Frage 2 von Rainer Galla (AfD): Hält die Bundesregierung an ihrer Aussage in ihrer Antwort vom 12. November 2025 auf meine Mündliche Frage 36, Plenarprotokoll 21/39, fest,…
  3. Schriftliche Frage 3 von Rainer Galla (AfD): Sind der Bundesregierung die Plagiatsvorwürfe des Plagiatsgutachters Dr. Stefan Weber bekannt, wonach Dr. Wolfram Weimer in seinem Anfang 20…
  4. Schriftliche Frage 4 von Rainer Galla (AfD): Ist der Bundesregierung bekannt, dass das unter Aufsicht des Bundesverwaltungsamtes durch die Bundesanzeiger Verlag GmbH geführte Transparen…
  5. Schriftliche Frage 5 von Rainer Galla (AfD): Erhält Kulturstaatsminister Dr. Wolfram Weimer seine in der Sendung „ttt Talk“ vom 7. Dezember 2025 in Bezug auf die Weimer Media Group getä…
  6. Schriftliche Frage 6 von Sascha Lensing (AfD): Wie beurteilt die Bundesregierung den Umstand, dass nach mehreren Gerichtsurteilen und Eingeständnissen von „Correctiv“ bezüglich eines ange…
  7. Schriftliche Frage 7 von Sascha Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche der zugesagten Finanzmittel des Bundes (Zusagen erfolgten nach meiner Kenntnis 2018 über 42 Mio. Euro [www.nuernberg.de/inter ne t /h…
  8. Schriftliche Frage 8 von Sören Pellmann (DIE LINKE): Wie hoch ist die Förderung seitens des Bundes für die Denkfabrik REPUBLIK21 e. V. (bitte für die Jahre 2021, 2022, 2023 und 2024 angeben; ht…
  9. Schriftliche Frage 9 von Uwe Schulz (AfD): Hat die Bundesregierung im Kontext der aktuell diskutierten grundlegenden Überarbeitung des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD be…
  10. Schriftliche Frage 10 von Adam Balten (AfD): Wie viele in Deutschland ansässige Nichtregierungsorganisationen (NGOs) werden bezugnehmend auf die Antwort der Bundesregierung auf die Klei…
  11. Schriftliche Frage 11 von Thomas Dietz (AfD): Wie hoch ist prozentual der Anteil des für die Ukraine zinslosen 90-Milliarden-EU-Kredites, für den die Bundesrepublik Deutschland bürgt, un…
  12. Schriftliche Frage 12 von Thomas Dietz (AfD): Ist es nach Auffassung der Bundesregierung notwendig, für die ab 2026 und die Folgejahre nun zusätzlich anfallende Zinsbelastung für den Bun…
  13. Schriftliche Frage 13 von Robin Jünger (AfD): Welche konkreten Vorbereitungen hat die Bundesregierung bisher innerhalb der Bundesministerien getroffen, um bei einer möglichen Einführung…
  14. Schriftliche Frage 14 von Robin Jünger (AfD): Plant die Bundesregierung gesetzgeberische Maßnahmen, um den dauerhaften Erhalt von Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel in Deutschland s…
  15. Schriftliche Frage 15 von Sascha Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konkreten Eckpunkte plant die Bundesregierung (möglichst unter Angabe eines Zeitplans) für die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU…
  16. Schriftliche Frage 16 von Sascha Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den am 16. Dezember 2025 vorgestellten EU-Vorschlägen zu verbindlichen Elektrifizier…
  17. Schriftliche Frage 18 von Tobias Teich (AfD): Wie erklärt die Bundesregierung den Umstand, dass in Bezug auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/C…
  18. Schriftliche Frage 19 von Tobias Teich (AfD): Wie hoch schätzt die Bundesregierung die potenzielle Belastung für deutsche Steuerzahler ein, wenn die Rückzahlung des zinsfreien 90- Millia…
  19. Schriftliche Frage 20 von Adam Balten (AfD): Ist der Bundesregierung bekannt, ob und wenn ja, in welchem Umfang zur automatisierten Identifizierung von potenziellen Beleidigungen KIgest…
  20. Schriftliche Frage 21 von Lukas Benner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Trifft die Berichterstattung zu, nach der der griechische Migrationsminister Thanos Plevris offengelegt habe (www.politico.eu/article/greece…
  21. Schriftliche Frage 22 von Stephan Brandner (AfD): Wie häufig wurde seit dem 1. Januar 2015 aufgrund von Hinweisen ausländischer Geheimdienste in Deutschland ein Terroranschlag verhindert, un…
  22. Schriftliche Frage 23 von Stephan Brandner (AfD): Wie hat sich die jährliche Anzahl der Straftaten an den Geraer Bahnhöfen seit dem 1. Januar 2018 entwickelt, und wie hoch war jeweils der An…
  23. Schriftliche Frage 24 von Dr. Gottfried Curio (AfD): Wie erklärt die Bundesregierung, dass entgegen der Vereinbarung im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, humanitäre Aufnahmeprogramme…
  24. Schriftliche Frage 25 von Dr. Gottfried Curio (AfD): Welche Sicherheitsüberprüfungen werden hinsichtlich der Bewerber und ihrer hiesigen Einlader vor dem Hintergrund, dass laut Medienberichten…
  25. Schriftliche Frage 26 von Thomas Dietz (AfD): Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu der Frage gebildet, ob bundesweite Volksentscheide zu einer Schwächung bzw. Abschaffung der…
  26. Schriftliche Frage 27 von Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Disziplinarverfahren gab es in Bundesbehörden im Jahr 2025, und in wie vielen Fällen wurden Maßnahmen durch Disziplinarverfügung a…
  27. Schriftliche Frage 28 von Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hat sich die Zahl an Rechtsextremisten in Bundesbehörden in den Jahren 2023 bis 2025 entwickelt, und in wie vielen Fällen wurden Maßnahm…
  28. Schriftliche Frage 29 von Schahina Gambir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Personen mit einer Aufnahmezusage über das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung derz…
  29. Schriftliche Frage 30 von Vinzenz Glaser (DIE LINKE): Welche konkreten Ergebnisse hat die Bundesregierung bisher aus der Prüfung der Umsetzung des Resettlement-Programms und der damit verbundene…
  30. Schriftliche Frage 31 von Dr. Ingo Hahn (AfD): Welche Ausgaben des Bundes sind im Zeitraum 2015 bis 2024 kumuliert im Zusammenhang mit Drittstaatsangehörigen angefallen, und wie hoch ware…
  31. Schriftliche Frage 32 von Dr. Ingo Hahn (AfD): Welche Ausgaben sind nach Kenntnis der Bundesregierung bei Ländern und Kommunen im Zeitraum 2015 bis 2024 kumuliert im Zusammenhang mit Drit…
  32. Schriftliche Frage 33 von Mirco Hanker (AfD): Wie setzt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die vom Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, Sebastian Wüste, am 17. Dezember 20…
  33. Schriftliche Frage 34 von Jochen Haug (AfD): Wie vielen Personen wurden an den landseitigen deutschen Grenzen jeweils im Zeitraum 1. bis 31. Oktober 2025 sowie im Zeitraum 1. bis 30. No…
  34. Schriftliche Frage 35 von Jochen Haug (AfD): Wie viele Personen wurden an den landseitigen deutschen Grenzen im Zeitraum 1. bis 30. November 2025 zurückgewiesen (bitte nach Nachbarland…
  35. Schriftliche Frage 36 von Jochen Haug (AfD): Wie viele Personen wurden an den landseitigen deutschen Grenzen im Zeitraum 1. bis 31. Dezember 2025 zurückgewiesen (bitte nach Nachbarland…
  36. Schriftliche Frage 37 von Jochen Haug (AfD): Wie viele Personen sind aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung gemäß § 15 Absatz 2 in Verbindung mit § 13 des Bundeswahlgesetzes zur Bund…
  37. Schriftliche Frage 38 von Martin Hess (AfD): Wie hat sich die Anzahl der politisch motivierten Gewalttaten im Jahr 2025 (bis zum Stichtag: 29. Dezember 2025) im Vergleich zum Vorjahr en…
  38. Schriftliche Frage 39 von Martin Hess (AfD): Seit wann verhandelt die Bundesregierung mit der irakischen Regierung über die Rücknahme des Deutschland-Chefs der Terrormiliz IS, Abu Walaa…
  39. Schriftliche Frage 40 von Leif-Erik Holm (AfD): Wie viele unerlaubt eingereiste Personen hat die Bundespolizei seit Jahresbeginn 2025 bis zum 31. Dezember 2025 in Mecklenburg-Vorpommern au…
  40. Schriftliche Frage 41 von Leif-Erik Holm (AfD): Wie viele Abschiebungen gab es 2025 bis Ende des Jahres, und wie viele davon wurden jeweils durch die einzelnen Bundesländer veranlasst (bit…
  41. Schriftliche Frage 42 von Misbah Khan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie viele Kinder und Jugendliche in Deutschland Mitglied in neuen religiösen und weltan…
  42. Schriftliche Frage 43 von Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hält Bundeskanzler Friedrich Merz seine am 2. September 2025 bei der Generalversammlung der Deutschen Fußball Liga getätigte Aussage „Auch d…
  43. Schriftliche Frage 44 von Markus Matzerath (AfD): Gibt es nach Ansicht von Bundeskanzler Friedrich Merz vor dem Hintergrund seiner Aussage in der Neujahrsansprache („Wir entscheiden wieder s…
  44. Schriftliche Frage 45 von Sebastian Münzenmaier (AfD): Wie viele Personen kamen 2025 als Asyl- bzw. Schutzsuchende, im Rahmen des Familiennachzugs, über ein Bundesaufnahmeprogramm, in einem Reset…
  45. Schriftliche Frage 46 von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Was ist der Auftrag und Zuständigkeitsbereich des Migrationsbotschafters Ludwig Jung, der Medienberichten zufolge (siehe www.faz.net/aktuell…
  46. Schriftliche Frage 47 von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Gibt es eine schriftliche oder mündliche Vereinbarung mit den Taliban über die Details des Vollzugs und die Häufigkeit von Abschiebemaßnahme…
  47. Schriftliche Frage 48 von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie ist die aktuelle Weisungslage seitens des Bundesministeriums des Innern (BMI) gegenüber dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAM…
  48. Schriftliche Frage 49 von Martin Reichardt (AfD): Plant die Bundesregierung, im Verlauf der laufenden 21. Legislaturperiode Maßnahmen zu ergreifen, um künftig im Darknet einsehbare Missbrauc…
  49. Schriftliche Frage 50 von Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sind die Aussagen des Auswärtigen Amts, über die in der „Zeit“ vom 4. Dezember 2025 und dem „Pioneer Briefing“ vom 8. Dezember 2025 berichte…
  50. Schriftliche Frage 51 von Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um effektiv gegen die Aktivitäten von Russlands Schattenflotte vorzugehen (z. B. www.tagesscha u…
  51. Schriftliche Frage 52 von Enrico Komning (AfD): Hat sich die aktuelle Regierung der USA gegenüber Vertretern der Bundesregierung bisher kritisch zum Umgang der Bundesregierung mit der deut…
  52. Schriftliche Frage 53 von Chantal Kopf (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass grenzüberschreitende Infrastrukturinvestitionen in Verkehr, Energie und digitale Netze trot…
  53. Schriftliche Frage 54 von Chantal Kopf (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat sich die Bundesregierung bei den Verhandlungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU-Kommission im Rahmen der SAFE- Verordnung…
  54. Schriftliche Frage 55 von Chantal Kopf (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie ist die Aussage des Bundeskanzlers Friedrich Merz gegenüber der US-Regierung „Wenn ihr mit Europa nichts anfangen könnt, dann macht weni…
  55. Schriftliche Frage 56 von Tobias Teich (AfD): Wie hoch waren die Gesamtkosten der Bundesregierung für sämtliche Reisen in die Vereinigten Staaten von Amerika im Jahr 2025?
  56. Schriftliche Frage 57 von Jan van Aken (DIE LINKE): Gab es im Jahr 2025 einen Austausch zwischen Mitgliedern der Bundesregierung und den Unternehmen und Gesellschaften Viessmann Generations Gr…
  57. Schriftliche Frage 58 von Carolin Bachmann (AfD): Ist die REST-API (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 60 auf Bundestagsdrucksache 21/3136) der Förderzentrale Deut…
  58. Schriftliche Frage 59 von Carolin Bachmann (AfD): Beabsichtigt die Bundesregierung, den „RAG“- Ansatz (Retrieval-Augmented Generation) (vgl: www.landkreistag.de/images/stories/publikatione n…
  59. Schriftliche Frage 60 von Katharina Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wann wird ein Kabinettsbeschluss für die ursprünglich für Herbst 2025 angekündigte Startup-und-Scaleup-Strategie der Bundesregierung (vgl. A…
  60. Schriftliche Frage 61 von Katharina Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Stakeholderworkshops zur Erarbeitung einer Start-up-und-Scaleup-Strategie haben bislang stattgefunden bzw. sind noch geplant (bitte T…
  61. Schriftliche Frage 62 von Thomas Dietz (AfD): Wie entwickelte sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Effizienz der Erzeugung von Strom aus Windindustrieanlagen pro installiertem Mega…
  62. Schriftliche Frage 63 von Leif-Erik Holm (AfD): Mit welchen Gesamtkosten rechnet die Bundesregierung 2027 und 2028 für Maßnahmen zur Senkung der Strompreise wie die Absenkung der Stromsteu…
  63. Schriftliche Frage 64 von Michael Kellner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie erfolgt in der Bundesregierung bei Veranlassung die Prüfung von privatem oder dienstlichem Charakter von Terminen der Mitglieder der Bun…
  64. Schriftliche Frage 65 von Ina Latendorf (DIE LINKE): Wird die Bundesnetzagentur an der Zahlungsaufforderung von 70 Mio. Euro an die Deutsche ReGas als Anteil an den Baukosten der Anschlusspipel…
  65. Schriftliche Frage 66 von Dr. Andrea Lübcke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung Schritte zur Beschleunigung und Vereinfachung von Genehmigungsverfahren, insbesondere das Bundesministerium für Wi…
  66. Schriftliche Frage 67 von Lea Reisner (DIE LINKE): Wie stellt die Bundesregierung dar, ob und wann nach der am 6. November 2023 als vollständig ausgeführt bezeichneten Ausfuhr der am 31. Okto…
  67. Schriftliche Frage 68 von Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hat sich der Mittelansatz für den Titel 686 01-652 „Zuwendung an die Deutsche Zentrale für Tourismus e. V., Frankfurt (Main)“ in den let…
  68. Schriftliche Frage 69 von Uwe Schulz (AfD): Welche konkreten wirtschaftspolitischen Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Amtsantritt im Rahmen des bestehenden Koalitionsvertrages zwi…
  69. Schriftliche Frage 70 von Uwe Schulz (AfD): Welche konkreten administrativen Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Amtsantritt zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahr…
  70. Schriftliche Frage 71 von Sandra Stein (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um ländliche Räume stärker vor der Deindustrialisierung zu schützen bzw. den Strukturwandel so z…
  71. Schriftliche Frage 72 von Katrin Uhlig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Organisationen und Unternehmen haben die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche auf ihre Reise nach Israel am 1…
  72. Schriftliche Frage 73 von Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Teilt die Bundesregierung die Auffassung im am 12. Dezember 2025 in der EnWZ 2025, S. 444 ff. veröffentlichten wissenschaftlichen Artikel (R…
  73. Schriftliche Frage 74 von Johannes Wagner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In welcher Höhe hat die KUKA Aktiengesellschaft (einschließlich Tochtergesellschaften) in den Jahren 2019 bis 2025 jeweils Förderungen von d…
  74. Schriftliche Frage 75 von René Bochmann (AfD): In welchen Bundesbehörden oder/und sicherheitsrelevanten Bereichen wie Katastrophenschutz, kritische Infrastrukturen, maritime und luftfahrt…
  75. Schriftliche Frage 76 von Sonja Lemke (DIE LINKE): Bis wann plant die Bundesregierung, Förderrichtlinien für Maßnahmen im Rahmen der Nationalen Dekade gegen Postinfektiöse Erkrankungen zu ers…
  76. Schriftliche Frage 77 von Sonja Lemke (DIE LINKE): Plant die Bundesregierung, in Umsetzung der Nationalen Dekade gegen Postinfektiöse Erkrankungen einen Fokus auf biomedizinische (im Untersch…
  77. Schriftliche Frage 78 von Sonja Lemke (DIE LINKE): Plant die Bundesregierung, im Rahmen der Nationalen Dekade gegen Postinfektiöse Erkrankungen von Anfang an Therapieforschung zu fördern, und…
  78. Schriftliche Frage 79 von Maik Brückner (DIE LINKE): Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung bei der Auswertung und Weiterentwicklung des nationalen Aktionsplans „Queer leben“?
  79. Schriftliche Frage 80 von Andreas Mayer (AfD): In welcher Höhe werden Projekte im Bezirk Oberbayern aus dem Bundesprogramm „Demokratie Leben!“ gefördert (bitte getrennt nach Landkreisen a…
  80. Schriftliche Frage 81 von Andreas Mayer (AfD): Wie begründet die Bundesregierung, dass aus dem Bundeshaushalt kommunale Projekte im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie Leben!“ geförder…
  81. Schriftliche Frage 82 von Timon Dzienus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Entlastungen plant die Bundesregierung für die Bundesagentur für Arbeit (BA), um die kumulierten Mehrausgaben von rund 260 Mio. Euro…
  82. Schriftliche Frage 83 von Cem Ince (DIE LINKE): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Methoden systematischen Sozialleistungsbetrugs in Verbindung mit Arbeitsausbeutung, wonach au…
  83. Schriftliche Frage 84 von Cansu Özdemir (DIE LINKE): Wie viele erwerbsfähige Leistungsbeziehende waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2025 im Zuständigkeitsbereich des Jobcenters „te…
  84. Schriftliche Frage 85 von Heidi Reichinnek (DIE LINKE): Was ist die Intention der Bundesregierung für die Festlegung, dass bei Eltern im Bürgergeldbezug, die mehrere Termine beim Jobcenter versäum…
  85. Schriftliche Frage 86/87 von Jan van Aken (DIE LINKE): Gab es im Jahr 2025 einen Austausch zwischen Mitgliedern der Bundesregierung und nachfolgend genannten Personen, die in der Unterrichtung de…
  86. Schriftliche Frage 88 von Carolin Bachmann (AfD): Welche maximal 14 konkreten Förderbereiche, in denen Kommunen antragsberechtigt sind, hat die Bundesregierung neben dem bereits als Hebelpro…
  87. Schriftliche Frage 89 von Sandra Stein (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wurden in der laufenden Legislaturperiode bereits Praxischecks zu bestehenden als auch zu neuen rechtlichen Vorgaben aus dem Bundesministeri…
  88. Schriftliche Frage 90 von Nicole Gohlke (DIE LINKE): Wie haben sich die Anzahl sowie die Gesamtlänge (in Kilometern) der temporären Langsamfahrstellen (La) im Schienennetz der Deutschen Bahn AG…
  89. Schriftliche Frage 91 von Stefan Henze (AfD): Wie viele Führerscheininhaber mit der Schlüsselzahl B196 gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Deutschland, und wie viele Ver…
  90. Schriftliche Frage 92 von Volker Scheurell (AfD): Warum wurde die IC-Verbindung IC 494 (Wien– Rostock) mit Halt Lutherstadt Wittenberg 5:47 Uhr und Ankunft Berlin Hbf 6:31 Uhr zum Fahrplanwe…
  91. Schriftliche Frage 93 von Volker Scheurell (AfD): Existieren derzeit Förderprogramme des Bundes, mit denen Betreiber von Fähren auf Bundeswasserstraßen, insbesondere kommunale oder landkreis…
  92. Schriftliche Frage 94 von Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Woran scheitert ein zügiges Entwidmungsverfahren, das für die geplante P+R-Anlage in Abensberg beim Eisenbahn-Bundesamt durchzuführen ist, u…
  93. Schriftliche Frage 95 von Tobias Teich (AfD): Wie erklärt die Bundesregierung den Umstand, dass eine mögliche Kfz-Maut für Inländer ohne Nettobelastung sowie für Ausländer diskriminierun…
  94. Schriftliche Frage 96 von Katrin Uhlig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung den Ersatzneubau aufgrund der am 12. Dezember 2025 bekannt gewordene Notwendigkeit, die Nordbrücke der A 565 für L…
  95. Schriftliche Frage 97 von Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wurde für das Bundesverkehrswegeplanprojekt „Neubaulückenschluss A 39, AS Lüneburg- Nord - AS Weyhausen (B 188)“ (www.bvwp-proj ekte.de/stra…
  96. Schriftliche Frage 98 von Nicole Hess (AfD): Welche rechtssicheren, verbindlichen Standards gelten im Beteiligungsprozess für die Endlagersuche für die Moderation (z. B. hinsichtlich Re…
  97. Schriftliche Frage 99 von Dr. Michael Blos (AfD): Hat die Bundesregierung im Zuge der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/2184 sowie der Novellierung der Trinkwasserverordnung eine systematis…
  98. Schriftliche Frage 100 von Dr. Michael Blos (AfD): Sieht die Bundesregierung im Zusammenhang mit behördlich angeordneten Sanierungsmaßnahmen zur Einhaltung des Bisphenol-A-Grenzwerts im Trink…
  99. Schriftliche Frage 101 von Dr. Michael Blos (AfD): Wie bewertet die Bundesregierung die Verhältnismäßigkeit kostenintensiver, verpflichtender Sanierungsmaßnahmen im Trinkwasserbereich zur Red…
  100. Schriftliche Frage 102 von Dr. Michael Blos (AfD): Welche fachlichen Vorgaben, Leitlinien oder Empfehlungen gibt die Bundesregierung den Ländern und kommunalen Gesundheitsämtern zur Ausübung…
  101. Schriftliche Frage 103 von Maik Brückner (DIE LINKE): Wird die Bundesregierung queere Verbände in die Erarbeitung des Gesetzes zur Stärkung der nationalen Suizidprävention einbeziehen, und wenn…
  102. Schriftliche Frage 104 von Dr. Janosch Dahmen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2022 bis 2025 unter Nutzung des Genehmigungsvorbehaltes der Krank…
  103. Schriftliche Frage 105 von Dr. Janosch Dahmen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Einnahmen entstanden den Krankenkassen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2022 bis 2025 aus der Zuzahlungspflicht nach §…
  104. Schriftliche Frage 106 von Edgar Naujok (AfD): Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Instabilität der Telematikinfrastruktur, welche von der Gesellschaft für Telematikanwendungen…
  105. Schriftliche Frage 107 von Tobias Matthias Peterka (AfD): Welche sind die fünf wichtigsten gesundheitspolitischen Vorhaben, deren Umsetzung die Bundesregierung für das Jahr 2026 anvisiert?
  106. Schriftliche Frage 108 von Johannes Wagner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konkreten Forschungsvorhaben fördert das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) derzeit zur Klimaneutralität im Gesundheitswesen (bit…
  107. Schriftliche Frage 109 von Ates Gürpinar (DIE LINKE): Wurden die vorgesehenen 1 Mio. Euro für eine Informationsoffensive zur Stärkung des deutschen Weins (www.bmleh.de/SharedDocs/Pressemitteil u…
  108. Schriftliche Frage 110 von Dr. Zoe Mayer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Weshalb wurden bei der Überarbeitung des Gutachtens über Mindestanforderungen an die Haltung von Reptilien und Amphibien bei der Erarbeitung…
  109. Schriftliche Frage 111 von Bernd Schattner (AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, welche Auswirkungen das MERCOSUR-Abkommen für die deutsche Landwirtschaft hat, und wenn ja, wird es…
  110. Schriftliche Frage 112 von Charlotte Antonia Neuhäuser (DIE LINKE): Wie gedenkt die Bundesregierung. die Mittel aus dem Haushaltstitel „Kapitel 2310 – Sonstige Bewilligungen – Titel 896 01 Wiederaufbau und En…
  111. Schriftliche Frage 113 von Charlotte Antonia Neuhäuser (DIE LINKE): Welche Kenntnisse hatte die Bundesregierung, insbesondere das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), im…

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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 5. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Deutscher Bundestag Drucksache 21/3520 21. Wahlperiode 09.01.2026 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 5. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Verzeichnis der Fragenden Abgeordnete Nummer der Frage Aken, Jan van (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 57, 86, 87 Audretsch, Andreas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Bachmann, Carolin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . 58, 59, 88 Balten, Adam (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10, 20 Beck, Katharina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 60, 61 Benner, Lukas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 21 Blos, Michael, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . 99, 100, 101, 102 Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75 Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22, 23 Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 79, 103 Brugger, Agnieszka (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 50, 51 Curio, Gottfried, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24, 25 Dahmen, Janosch, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 104, 105 Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 11, 12, 26, 62 Dzienus, Timon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82 Emmerich, Marcel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 27, 28 Galla, Rainer (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2, 3, 4, 5 Gambir, Schahina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Glaser, Vinzenz (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Gohlke, Nicole (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90 Gürpinar, Ates (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 109 Abgeordnete Nummer der Frage Hahn, Ingo, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31, 32 Hanker, Mirco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Haug, Jochen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34, 35, 36, 37 Henze, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91 Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38, 39 Hess, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 98 Holm, Leif-Erik (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40, 41, 63 Ince, Cem (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83 Jünger, Robin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13, 14 Kellner, Michael (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64 Khan, Misbah (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 42 Komning, Enrico (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 Kopf, Chantal (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 53, 54, 55 Latendorf, Ina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65 Lemke, Sonja (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 76, 77, 78 Lensing, Sascha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Limburg, Helge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Lübcke, Andrea, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66 Matzerath, Markus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Mayer, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80, 81 Mayer, Zoe, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 110 Müller, Sascha (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 7, 15, 16 Abgeordnete Nummer der Frage Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 Naujok, Edgar (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106 Neuhäuser, Charlotte Antonia (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112, 113 Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84 Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Peterka, Tobias Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 107 Polat, Filiz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 46, 47, 48 Reichardt, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 Reichinnek, Heidi (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85 Reisner, Lea (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67 Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111 Scheurell, Volker (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92, 93 Abgeordnete Nummer der Frage Schmidt, Stefan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 68, 94 Schubert, Lisa (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Schulz, Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9, 69, 70 Stein, Sandra (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 71, 89 Teich, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18, 19, 56, 95 Uhlig, Katrin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 72, 96 Verlinden, Julia, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 73, 97 Wagner, Johannes (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 74, 108 Drucksache 21/3520 – II – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung Seite Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes Audretsch, Andreas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Galla, Rainer (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1, 2, 3, 4 Lensing, Sascha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Müller, Sascha (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Schulz, Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen Balten, Adam (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8, 9 Jünger, Robin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9, 10 Müller, Sascha (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Schubert, Lisa (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Teich, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern Balten, Adam (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Benner, Lukas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15, 16 Curio, Gottfried, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17, 18 Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Emmerich, Marcel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Gambir, Schahina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Glaser, Vinzenz (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Hahn, Ingo, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22, 23 Hanker, Mirco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Seite Haug, Jochen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24, 25, 26 Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27, 28 Holm, Leif-Erik (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28, 29 Khan, Misbah (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Limburg, Helge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Matzerath, Markus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Polat, Filiz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 32, 33 Reichardt, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts Brugger, Agnieszka (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Komning, Enrico (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Kopf, Chantal (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 36, 37 Teich, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Aken, Jan van (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Bachmann, Carolin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39, 40 Beck, Katharina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Holm, Leif-Erik (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Kellner, Michael (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Latendorf, Ina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Lübcke, Andrea, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Reisner, Lea (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 Schmidt, Stefan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – III – Drucksache 21/3520 Seite Schulz, Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 Stein, Sandra (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Uhlig, Katrin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 Verlinden, Julia, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 Wagner, Johannes (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Lemke, Sonja (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52, 53 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 Mayer, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53, 54 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Dzienus, Timon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 Ince, Cem (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 Reichinnek, Heidi (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung Aken, Jan van (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 Bachmann, Carolin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 Stein, Sandra (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr Gohlke, Nicole (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 Henze, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 Scheurell, Volker (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61, 62 Schmidt, Stefan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 Teich, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 Uhlig, Katrin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 Verlinden, Julia, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Hess, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit Blos, Michael, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65, 66 Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67 Dahmen, Janosch, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 67, 68 Naujok, Edgar (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68 Peterka, Tobias Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69 Wagner, Johannes (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Gürpinar, Ates (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70 Mayer, Zoe, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70 Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72 Drucksache 21/3520 – IV – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Neuhäuser, Charlotte Antonia (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – V – Drucksache 21/3520 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes 1. Abgeordneter Andreas Audretsch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auf welcher Tatsachengrundlage gelangt die Bundesregierung zu der Einschätzung, durch die Einsetzung eines Treuhänders für die Verwaltung der Anteile von Staatsminister Dr. Wolfram Weimer an der Weimer Media Group „jeglichen Anschein eines Interessenkonflikts zu vermeiden, der indes nie bestanden hat“ (www.bundesregierung.de/bre g-de/aktuelles/persoenliche-erklaerung-staatsmini ster-weimer-uebertraegt-verlagsanteile-an-treuhae nder-2395028; bitte zugrunde gelegten Prüfmaßstab der berücksichtigten Sachverhalte sowie Compliance-Verfügungen darlegen)? Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister vom 5. Januar 2026 Staatsminister Dr. Wolfram Weimer hat eine Woche vor dem Dienstantritt als Staatsminister seine Tätigkeit als Geschäftsführer der Weimer Media Group entsprechend den gesetzlichen Vorgaben vollständig beendet. Ein Interessenkonflikt bestand mithin zu keinem Zeitpunkt. 2. Abgeordneter Rainer Galla (AfD) Hält die Bundesregierung an ihrer Aussage in ihrer Antwort vom 12. November 2025 auf meine Mündliche Frage 36, Plenarprotokoll 21/39, fest, wonach Bundeskanzler Friedrich Merz mit dem Staatsminister Dr. Wolfram Weimer „vertrauensvoll“ zusammenarbeite, obwohl die Vorwürfe aus einem am 4. November 2025 veröffentlichten Interview mit dem Rechtsanwalt Markus Haintz, in welchem Dr. Wolfram Weimer vorgeworfen wird, er sei eine Person wie die Figur „Felix Krull“ in einem Roman von Thomas Mann, er äußere bewusst wahrheitswidrige Falschbehauptungen und verhalte sich wie eine Person, die den Straftatbestand des § 263 des Strafgesetzbuches verwirkliche, nach meiner Auffassung nunmehr seit mehr als sechs Wochen unwidersprochen im Raume stehen? Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister vom 7. Januar 2026 Ja. Der Bundeskanzler arbeitet mit Staatsminister Dr. Wolfram Weimer vertrauensvoll zusammen. 3. Abgeordneter Rainer Galla (AfD) Sind der Bundesregierung die Plagiatsvorwürfe des Plagiatsgutachters Dr. Stefan Weber bekannt, wonach Dr. Wolfram Weimer in seinem Anfang 2018 erschienenen Buch „Das konservative Manifest“ in zahlreichen Fällen und teilweise im Umfang von bis zu einer 3/4 Seite plagiiert und hierbei zumindest Texte des Journalisten und Philosophen Michael Conradt, der Journalistin Caroline Bock, des CSU-Politikers Alois Glück, des Historikers Thomas Brechenmacher, des Theologen Yves Bizeul sowie „immer wieder“ der evangelischen Kirche Deutschlands ohne Kennzeichnung als eigenen Text verwendet habe (https://plagiatsg utachten.com/blog/schwerwiegender-plagiatsvor wurf-gegen-weimer/; ggf. ausführen, seit wann die Bundesregierung die entsprechende Kenntnis hat), und beabsichtigt Kulturstaatsminister Dr. Wolfram Weimer, sich zu diesen Vorwürfen einzulassen (ggf. ausführen, in welchem Sinne sich Dr. Wolfram Weimer hierzu einlässt)? Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister vom 5. Januar 2026 Die Bundesregierung weist darauf hin, dass sich der parlamentarische Informationsanspruch als politisches Kontrollrecht nicht auf Gegenstände erstreckt, die keinen Bezug zum Verantwortungsbereich der Bundesregierung gegenüber dem Deutschen Bundestag haben. Die beschriebene Publikation liegt nicht im Verantwortungsbereich der Bundesregierung. 4. Abgeordneter Rainer Galla (AfD) Ist der Bundesregierung bekannt, dass das unter Aufsicht des Bundesverwaltungsamtes durch die Bundesanzeiger Verlag GmbH geführte Transparenzregister für die Rechtseinheit „Weimer Media Group GmbH, Tegernsee, München HRB 198201“, EKRN (Einheitliche und kontinuierliche Rechtseinheitsnummer) DE674572049211 mit Stand 18. Dezember 2025 als wirtschaftlich Berechtigte nach § 19 des Geldwäschegesetzes (GwG) zum einen die Person „Dr. Weimer, Wolfram“ und zum anderen die Person „Goetz-Weimer, Christiane“ ausweist und für beide Personen die Art des wirtschaftlichen Interesses jeweils mit „Beteiligung an der Vereinigung selbst, insbesondere der Höhe der Kapitalanteile (§ 19 Absatz 3 Nummer 1a GwG)“ und den Umfang des wirtschaftlichen Interesses jeweils mit „50 Prozent“ ausweist (bitte ggf. ausführen, seit wann dies der Bundesregierung bekannt ist), und hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu dem Umstand gebildet, dass Staatsminister Dr. Wolfram Weimer, der am 20. November 2025 über das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung erklären ließ, er übertrage „seine Anteile an der Verlagsgruppe Weimer Media Group (WMG) an einen Treuhänder“ (www.bund esregierung.de/breg-de/aktuelles/persoenliche-erk laerung-staatsminister-weimer-uebertraegt-verlag santeile-an-treuhaender-2395028) immer noch als wirtschaftlicher Berechtigter der Weimer Media Group geführt wird (ggf. zum Inhalt der Auffassung ausführen)? Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister vom 5. Januar 2026 Das Transparenzregister ist öffentlich einsehbar und damit allgemein bekannt. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass sich der parlamentarische Informationsanspruch als politisches Kontrollrecht nicht auf Gegenstände erstreckt, die keinen Bezug zum Verantwortungsbereich der Bundesregierung gegenüber dem Deutschen Bundestag haben. Die beschriebenen Vorgänge liegen nicht im Verantwortungsbereich der Bundesregierung. 5. Abgeordneter Rainer Galla (AfD) Erhält Kulturstaatsminister Dr. Wolfram Weimer seine in der Sendung „ttt Talk“ vom 7. Dezember 2025 in Bezug auf die Weimer Media Group getätigte Aussage: „und deswegen habe ich auch die Anteile abgegeben“, aufrecht (www.ardmediathe k.de/video/ttt-titel-thesen-temperamente/wie- vielstaat-braucht-die-kultur-herr-weimer-oder-ttt- talkmit-dem-kulturstaatsminister/mdr/Y3JpZDovL21 kci5kZS9zZW5kdW5nLzI4MTA2MC8yMDI1M TIwNzIzMzUvdHR0LXRpdGVsLXRoZXNlbi10 ZW1wZXJhbWVudGUtdGFsay13aWUtdmllbC1 zdGFhdC1icmF1Y2h0LWRpZS1rdWx0dXItaGV yci13ZWltZXItMTAw, ab Minute 02:57), womit er nach meinem Verständnis auf seine am 20. November 2025 über das Presse- und Informationsamt verbreitete Erklärung zur Übertragung seiner Anteile an der Weimer Media Group an einen Treuhänder Bezug nimmt (www.bundesregierun g.de/bregde/aktuelles/persoenliche-erklaerung-sta atsminister-weimer-uebertraegtverlagsanteile-an-t reuhaender-2395028; ggf. ausführen, wann die Übertragung der Anteile erfolgt ist), und in welcher Eigenschaft bzw. Funktion hat Dr. Wolfram Weimer seine weitere Äußerung in dieser Sendung: „Diese AfD-Kreise, die lassen Drohnen über mein Haus fliegen, machen dann kleine Videos und Social-Media-Schnipsel, die gehen an meine Familie, die gehen an die Mitarbeiter des ehemaligen Verlages“ (ab Minute 04:00), getätigt (bitte ausführen, ob er sich insoweit in seiner Funktion als Kulturstaatsminister oder aber als Privatperson geäußert hat)? Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister vom 5. Januar 2026 Die Bundesregierung weist darauf hin, dass sich der parlamentarische Informationsanspruch als politisches Kontrollrecht nicht auf Gegenstände erstreckt, die keinen Bezug zum Verantwortungsbereich der Bundesregierung gegenüber dem Deutschen Bundestag haben. Die beschriebenen Vorgänge liegen nicht im Verantwortungsbereich der Bundesregierung. 6. Abgeordneter Sascha Lensing (AfD) Wie beurteilt die Bundesregierung den Umstand, dass nach mehreren Gerichtsurteilen und Eingeständnissen von „Correctiv“ bezüglich eines angeblichen Geheimtreffens in der überarbeiteten Dauerausstellung, im von der Bundesregierung finanzierten Haus der Geschichte in Bonn, nach einem ähnlichen Vorfall im Haus der Wannseekonferenz (www.berliner-zeitung.de/mensch-metr opole/exklusiv-infotafeln-mit-correctiv-bezug-ko mmen-weg-li.2330360), erneut längst in Teilen gerichtlich widerlegte Behauptungen aufgestellt werden (https://nius.de/gesellschaft/news/neue-au sstellung-bonn-haus-der-geschichte-linke-islamist ische-gewalt/02c7bce6-aeb2-4e7b-8636-87adba9e 3e45), und wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Informationstafeln mit den (gerichtlich festgestellt) unwahren Behauptungen zeitnah entfernt werden? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 7. Januar 2026 Die Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland (HdG) hat bereits gegenüber Nius klargestellt, dass die in Bezug genommene Tafel keinerlei inhaltliche Bewertung der Correctiv-Recherche vornimmt – weder hinsichtlich ihrer Qualität noch ihrer Richtigkeit. Sie diene ausschließlich dazu, die gesellschaftlichen Folgen dieser Veröffentlichung zu dokumentieren. Die Recherche sei der Auslöser einer außergewöhnlich breiten öffentlichen Resonanz gewesen und habe zu einer der größten Demonstrationsbewegungen in der Geschichte der Bundesrepublik geführt. Die HdG-Ausstellung zeige genau dieses Phänomen – die massive zivilgesellschaftliche Mobilisierung gegen Rechtsextremismus und Rassismus. Die Stiftung HdG ist im Übrigen eine rechtlich selbstständige Einrichtung, die nicht den Weisungen der Bundesregierung unterliegt. 7. Abgeordneter Sascha Müller (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche der zugesagten Finanzmittel des Bundes (Zusagen erfolgten nach meiner Kenntnis 2018 über 42 Mio. Euro [www.nuernberg.de/inter ne t /hochbauamt /zeppe l in .html], 2022 über 20 Mio. Euro [www.monopol-magazin.de/20-mill ionen-euro-fuer-kultur-frueherer-ns-kongressh alle] und 2024 über 29,5 Mio. [www.nn.de/nuern berg/forderung-fur-nazi-bau-so-viele-millionen-st eckt-der-bund-in-die-kongresshalle-in-nurnberg- 1.13645787]) sind für die Sanierung der Zeppelintribüne auf dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände in Nürnberg bzw. zur Sanierung und Nutzbarmachung der Kongresshalle, die ebenfalls Teil des Reichsparteitagsgeländes ist, tatsächlich geflossen, und welche weiteren Zahlungen sind für die Zukunft vorgesehen (bitte möglichst unter Angabe der Höhe, des Zeitpunkts, des Zwecks und – falls zutreffend – der nötigen Vorleistungen [z. B. baulicher oder genehmigungsrechtlicher Art] durch die Stadt Nürnberg oder den Freistaat Bayern auflisten)? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 9. Januar 2026 Der in den Jahren 2018, 2022 und 2023 beschlossene Förderrahmen des Bundes für die Baumaßnahme im Rahmen des „Lern- und Begegnungsorts Zeppelinfeld und Zeppelintribüne“ beträgt bis zu 42/55 Mio. Euro, für die Maßnahme „Ermöglichungsräume Kunst und Kultur/ Kongresshalle Nürnberg“ bis zu 20 Mio. Euro sowie für die Baumaßnahme „Substanzerhaltungsmaßnahmen/Kongresshalle Nürnberg“ bis zu 29,50 Mio. Euro. Der Bund, das Land Bayern und die Stadt Nürnberg stehen in engem Austausch, um die Umsetzung des Projekts zu koordinieren. Nach gemeinsamer Abstimmung und unter Bezugnahme auf die Förderanträge der Stadt Nürnberg sowie die baufachlichen Stellungnahmen der Landesbaudirektion Bayern hat der Beauftragte der Bundesregierung für Kulter und Medien die vorzeitigen Maßnahmebeginne für die „Substanzerhaltungsmaßnahmen/Kongresshalle Nürnberg“ am 7. Mai 2024, für die Gesamtmaßnahme „Lern- und Begegnungsort Zeppelinfeld und Zeppelintribüne“ am 5. November 2024 und für die „Ermöglichungsräume Kunst und Kultur/Kongresshalle Nürnberg“ am 16. Dezember 2025 genehmigt. Im nächsten Schritt sollen die drei Förderungen bewilligt werden, was Voraussetzung für den Abfluss der Bundesmittel ist. 8. Abgeordneter Sören Pellmann (Die Linke) Wie hoch ist die Förderung seitens des Bundes für die Denkfabrik REPUBLIK21 e. V. (bitte für die Jahre 2021, 2022, 2023 und 2024 angeben; https://taz.de/Rechte-Denkfabrik-Republik-21/!61 29951/)? Antwort des Staatssekretärs Stefan Kornelius vom 7. Januar 2026 Für die Jahre 2021 bis 2024 hat REPUBLIK21 e. V. keine Zuwendungen der Bundesregierung erhalten. 9. Abgeordneter Uwe Schulz (AfD) Hat die Bundesregierung im Kontext der aktuell diskutierten grundlegenden Überarbeitung des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD bereits verwaltungsseitige Prüfungen, Planungen oder Vorbereitungen angestoßen, und wenn ja, in welchem Umfang, wie stellt sie sicher, dass daraus resultierende politische Entscheidungen aus meiner Sicht nicht erneut an der wirtschaftlichen Realität und dem tatsächlichen Reformbedarf vorbeigehen (www.welt.de/politik/de utschland/article694db55ff6fc544dba9b3a6c/ ausampel-scheitern-lernen-kanzleramtschef-frei-berei t-zu-grundlegender-ueberarbeitung-von-koalitions vertrag.html)? Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister vom 6. Januar 2026 Die Bundesregierung hat sich ein umfassendes Reformprogramm vorgenommen. Auch auf künftige Herausforderungen wird die Bundesregierung verantwortungsvoll und angemessen reagieren. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen 10. Abgeordneter Adam Balten (AfD) Wie viele in Deutschland ansässige Nichtregierungsorganisationen (NGOs) werden bezugnehmend auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/8838, laut der im Haushalt 2024 530 NGOs finanziell vom Bund unterstützt wurden, analog mit dem Haushalt 2025 und 2026 direkt sowie mittelbar finanziell unterstützt, und wie wird die zweckdienliche Verwendung der finanziellen Förderung der unterstützten NGOs sichergestellt, auch im Hinblick auf etwaige Mitteltransfers ins Ausland (bitte die 14 kostenintensivsten Projekte und die jeweilige Förderhöhe auflisten)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 9. Januar 2026 Obgleich im allgemeinen Sprachgebrauch der Begriff Nichtregierungsorganisation (NGO) insbesondere für Organisationen, Vereine und Gruppen geläufig ist, gibt es keine eindeutige Definition des Begriffes. Dementsprechend werden Ausgaben des Bundes nicht auf dieser begrifflichen Grundlage erfasst und abgegrenzt. Eine sachgerechte Beantwortung mit Angabe einer konkreten Anzahl von „NGO“ als Zuwendungsempfänger ist somit nicht möglich. Nach den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO), den Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 44 BHO und den jeweils einschlägigen Allgemeinen Nebenbestimmungen (Anlagen 1 bis 4 zur VV Nr. 5.1 zu § 44 BHO) hat der Zuwendungsempfänger die zweckentsprechende Verwendung der Zuwendung nachzuweisen und ist dieser Verwendungsnachweis durch die Bewilligungsbehörde zu prüfen. Soweit die im Zuwendungsbescheid vorgesehenen Zweckbestimmungen und Nebenbestimmungen nicht eingehalten werden, ist der Bescheid regelmäßig (ggf. anteilig) zu widerrufen und die Zuwendung entsprechend zurück zu fordern (vgl. §§ 49, 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes i. V. m. Verwaltungsvorschrift [VV] Nr. 8.2 zu § 44 BHO). Darüber hinaus besteht nach § 7 Absatz 2 BHO und der VV Nr. 11a zu § 44 BHO die Pflicht zur Durchführung von Erfolgskontrollen in Bezug auf alle Zuwendungen. Hierüber wird die zweckdienliche Verwendung der Förderungen in allen Fällen sichergestellt. Mangels einer klaren Begriffsabgrenzung für NGO ist vorliegend keine konkrete Auflistung der 14 „kostenintensivsten“ Projekte inkl. jeweiliger Förderhöhe möglich. 11. Abgeordneter Thomas Dietz (AfD) Wie hoch ist prozentual der Anteil des für die Ukraine zinslosen 90-Milliarden-EU-Kredites, für den die Bundesrepublik Deutschland bürgt, und mit welcher Höhe an Zinsbelastung wird ab 2026 und die Folgejahre für den Bundeshaushalt kalkuliert? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 6. Januar 2026 Der Europäische Rat kam bei seiner Tagung am 18. Dezember 2025 überein, der Ukraine ein Darlehen von 90 Mrd. Euro für die Jahre 2026 und 2027 auf der Grundlage von EU-Anleihen auf den Kapitalmärkten zu gewähren. Die EU-Anleihen, die für das Darlehen an die Ukraine aufgenommen werden, werden über den sog. Headroom des EU- Haushalts besichert. Der Headroom ist die Differenz zwischen der vom Deutschen Bundestag ratifizierten Eigenmittelobergrenze und der EU- Ausgabenobergrenze des Mehrjährigen Finanzrahmens in einem Jahr. Bei Eintreten des Sicherungsfalles müsste die Kommission zunächst andere Finanzierungsmöglichkeiten aus dem EU-Haushalt ausschöpfen. In letzter Instanz könnten sich höhere Abführungen an den EU-Haushalt durch die Mitgliedstaaten ergeben. Dann betrüge der deutsche Finanzierungsanteil durch Freistellung der nicht partizipierenden Mitgliedstaaten (Ungarn, Tschechien und die Slowakei) nach vorläufigen Berechnungen statt derzeit rund 24 Prozent etwa einen Prozentpunkt mehr (25 Prozent). Die Zinskosten sollen über den EU-Haushalt finanziert werden und würden damit über die gewöhnlichen Eigenmittelabführungen zur Finanzierung des EU-Haushalts geleistet. Konkrete Rechtsetzungsvorschläge der Europäischen Kommission zur Umsetzung der Übereinkunft des Europäischen Rates sind noch ausstehend. 12. Abgeordneter Thomas Dietz (AfD) Ist es nach Auffassung der Bundesregierung notwendig, für die ab 2026 und die Folgejahre nun zusätzlich anfallende Zinsbelastung für den Bundeshaushalt, durch den für die Ukraine zinslosen 90-Milliarden-EU-Kredit einen nachträglichen Haushaltsbeschluss im Deutschen Bundestag für den Bundeshaushalt 2026 herbeizuführen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 6. Januar 2026 Die Zinskosten für das der Ukraine zu gewährende Darlehen von 90 Mrd. Euro sollen nach der Übereinkunft des Europäischen Rates vom 18. Dezember 2025 über den EU-Haushalt finanziert werden. Dies bedeutet, dass die Finanzierung mithin über die gewöhnlichen Eigenmittelabführungen zur Finanzierung des EU-Haushalts erfolgen soll. Konkrete Rechtsetzungsvorschläge der Europäischen Kommission zur Umsetzung der Übereinkunft des Europäischen Rates sind noch ausstehend. 13. Abgeordneter Robin Jünger (AfD) Welche konkreten Vorbereitungen hat die Bundesregierung bisher innerhalb der Bundesministerien getroffen, um bei einer möglichen Einführung des digitalen Euro die digitale Zahlungsinfrastruktur in Deutschland zu integrieren, und wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die datenschutzrechtlichen Herausforderungen gegenüber der bisherigen Bargeldnutzung? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 9. Januar 2026 Die Europäische Kommission hat am 28. Juni 2023 ein Paket zur einheitlichen Währung vorgestellt. Dieses Paket umfasst auch einen Legislativvorschlag zur Einführung des digitalen Euro. Das europäische Gesetzgebungsverfahren hierzu dauert an. Die Europäische Zentralbank befindet sich gegenwärtig noch in einer Vorbereitungsphase und wird erst nach Abschluss des Legislativverfahrens eine Entscheidung über die Einführung eines digitalen Euro treffen. Die Bundesregierung begleitet den europäischen Gesetzgebungsprozess und wird mit „konkreten Vorbereitungen“ beginnen, sobald eine Entscheidung zur Einführung getroffen wurde. Teil des Pakets zur einheitlichen Währung der Europäischen Kommission ist ferner ein Legislativvorschlag für eine Verordnung über Euro- Banknoten und Euro-Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel. Dieser Vorschlag sieht regulatorische Maßnahmen vor, um die Rolle des Euro- Bargelds als gesetzliches Zahlungsmittel dauerhaft zu schützen. Ein digitaler Euro für Bürgerinnen und Bürger soll das Bargeld somit ergänzen und nicht ersetzen. Zudem soll der digitale Euro die Privatsphäre der Verbraucherinnen und Verbraucher schützen. Nach gegenwärtigem Stand des Gesetzgebungsverfahrens soll der digitale Euro höchsten datenschutzrechtlichen Anforderungen genügen. 14. Abgeordneter Robin Jünger (AfD) Plant die Bundesregierung gesetzgeberische Maßnahmen, um den dauerhaften Erhalt von Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel in Deutschland sicherzustellen, und wird sie verbindlich zusagen, dass Bargeld auch künftig in allen Handels- und Tourismusbetrieben angenommen werden muss? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 9. Januar 2026 Die Bundesregierung misst der generellen Verfügbarkeit und Nutzbarkeit von Bargeld große Bedeutung bei. Sie wird das Bargeld als gängige Zahlungsform erhalten. Auch die Zentralbanken des Eurosystems verfolgen mit ihrer Bargeldstrategie das Ziel, dass Euro-Banknoten und Münzen auch in Zukunft als Zahlungsmittel und Wertaufbewahrungsmittel breit verfügbar und allgemein akzeptiert sind. Bereits heute ist Euro-Bargeld nach Unionsrecht das gesetzliche Zahlungsmittel in der Eurozone. Zudem sind auf EU-Ebene gesetzgeberische Maßnahmen in Planung. Die Europäische Kommission hat am 28. Juni 2023 ein Paket zur einheitlichen Währung vorgestellt. Dieses Paket umfasst auch einen Legislativvorschlag für eine Verordnung über Euro-Banknoten und Euro-Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel (abrufbar hier: https://eurlex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?ur i=celex%3A52023PC0364). Der Vorschlag sieht regulatorische Maßnahmen vor, um die Rolle des Euro-Bargelds als gesetzliches Zahlungsmittel dauerhaft zu schützen. So soll u. a. der einfache Zugang zu Bargeld und dessen weitflächige Annahme sichergestellt werden. Die Bundesregierung begrüßt diesen Legislativvorschlag, da er die Rolle von Bargeld langfristig sicherstellt. 15. Abgeordneter Sascha Müller (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche konkreten Eckpunkte plant die Bundesregierung (möglichst unter Angabe eines Zeitplans) für die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigte Absenkung der Einkommensteuer für kleine und mittlere Einkommen zur Mitte der Legislaturperiode, und wie stellt sie – auch vor dem Hintergrund von Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (vgl. www.iwkoeln.de/presse/iw-nachrichten/mart in-beznoska-fuer-viele-haushalte-wird-es-teure r.html) – sicher, dass die Entlastung tatsächlich kleinen und mittleren Einkommen zugutekommt und nicht überwiegend höheren Einkommen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 6. Januar 2026 Mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz hat der Gesetzgeber Ende 2024 Entlastungen für Einkommensteuerzahler und Kindergeldbeziehende auch für den Veranlagungszeitraum 2026 beschlossen. Die Beratungen über weitere Verbesserungen sind noch nicht abgeschlossen. Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Senkung der Einkommensteuer für kleine und mittlere Einkommen ist sowohl sozialpolitisch als auch aufgrund der zu erwartenden Nachfrageimpulse für die Wirtschaft ein wichtiges Vorhaben der Bundesregierung. 16. Abgeordneter Sascha Müller (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den am 16. Dezember 2025 vorgestellten EU-Vorschlägen zu verbindlichen Elektrifizierungszielen für Unternehmens- und Leasingflotten (vgl. www.auto-motor-und-sport.de/verke hr/eu-verbrenner-aus-aus-der-elektrodruck-auf-di enstwagenfahrer-waechst/) für die Ausgestaltung der Dienstwagenbesteuerung in Deutschland, insbesondere hinsichtlich der weiteren steuerlichen Begünstigung von Plug-in-Hybrid-Dienstwagen im Unternehmenssektor vor dem Hintergrund deren höherer Real-CO2-Emissionen und geringer rein-elektrischer Nutzung (vgl. www.transportenv ironment.org/te-deutschland/articles/plug-in-hybri de-fast-genauso-umweltschaedlich-wie-verbre nner)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 6. Januar 2026 Die Grundnorm bei der Dienstwagenbesteuerung (1‑Prozent-Regelung) des § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 und § 8 Absatz 2 Einkommensteuergesetz (EStG) folgt allgemeinen steuerlichen Grundsätzen zur Versteuerung geldwerter Vorteile. Der Vorteil aus der privaten Mitbenutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs – eines sog. Dienstwagens – erhöht als Entnahme den steuerpflichtigen Gewinn bzw. gehört als Sachbezug zum steuerpflichtigen Arbeitslohn der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers. Die typisierte Ermittlung des Vorteils nach der Grundnorm der 1‑Prozent-Regelung stellt eine sachgerechte Bewertungsmethode dar. Die steuerliche Begünstigung von Elektro- und extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen bei der sog. Dienstwagenbesteuerung in § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 Nummer 3 und 5 und Satz 3 Nummer 3 und 5 und § 8 Absatz 2 Satz 2 bis 5 EStG ist befristet auf Anschaffungen vor dem 1. Januar 2031. Ob und inwieweit Änderungsbedarf an der Regelung besteht, wird regelmäßig geprüft. Im Rahmen dieser Prüfung werden auch die Entwicklungen auf EU-Ebene einbezogen. Die Bundesregierung setzt sich für Technologieoffenheit ein. Der Ausbaufortschritt der Pkw- und Lkw-Lade- und H2-Tankinfrastruktur wird dabei auch berücksichtigt und soll weiter vorangetrieben werden. 17. Abg. Lisa Schubert (Die Linke) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem von der Asiatischen Infrastrukturinvestmentbank (AIIB) vorgeschlagenen „China Inner Mongolia Clean Energy Transition Project“, das laut ESIA-Bericht Gas aus einem Kohle-zu-Gas-Kraftwerk beziehen wird und damit Teil der Kohle-Wertschöpfungskette wäre (www.aiib.org/en/projects/details/2025/_downloa d/China/1-ESIA-Eng.-20250328-Inner-Mongolia- Clean-energy-transition-project.pdf, S. 93), vor dem Hintergrund, dass die AIIB Kohle und Projekte, die funktional mit Kohle zusammenhängen, auf ihrer Ausschlussliste führt (www.aiib.org/en/p olicies-strategies/_download/environment-framew ork/AIIB-Environmental-and-Social-Framework_ ESF-June-2024.pdf, S. 82) und die Bundesregierung bei der Verabschiedung des Gesetzes fraktionsübergreifend vom Deutschen Bundestag aufgefordert wurde, sich für diesen Ausschluss einzusetzen (Bundestagsdrucksache 18/6568)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 6. Januar 2026 Die Bundesregierung hat die auf der Website der Asiatischeninfrastrukturinvestitionsbank (AIIB) veröffentlichten Planungen für die Mitfinanzierung des „China Inner Mongolia Clean Energy Transition Projects“ durch die AIIB zur Kenntnis genommen. Das Projekt ist noch in einer frühen Planungsphase. Das vorliegende Informationsdokument dient einer ersten öffentlichen Unterrichtung. Die ebenfalls bekanntgemachte Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfung gibt Anhaltspunkte, inwieweit die Projektkomponenten den Umwelt- und Sozialstandards der AIIB entsprechen. Ein Beschluss der im Exekutivdirektorium vertretenen Anteilseigner über das Projekt soll nach Auskunft des Bankmanagements frühestens im vierten Quartal 2026 erfolgen. Bis dahin dürfte auch endgültig Klarheit darüber bestehen, – ob und inwieweit die Bank das Finanzierungsvorhaben weiterverfolgt, – welche Maßnahmen der Projektträger ergreifen wird, um die in Ihrer Frage genannten Bedenken abzustellen sowie – welche genaue energiepolitische Ausgestaltung das Projekt haben wird. Auch Dank des Einsatzes der Bundesregierung hat die AIIB vergleichbar hohe Umwelt-, Sozial-, Menschenrechts- und Governancestandards wie die anderen multilateralen Finanzinstitutionen. Gemeinsam mit den 14 anderen in dieser Stimmrechtsgruppe vertretenen Anteilseignern drängt die Bundesregierung entschieden auf die Einhaltung dieser Standards. 18. Abgeordneter Tobias Teich (AfD) Wie erklärt die Bundesregierung den Umstand, dass in Bezug auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU zur politischen Neutralität staatlich geförderter Organisationen (Bundestagsdrucksache 20/15101) bis Ende 2025 (Stand: 31. Dezember 2025) keine konkreten Konsequenzen – wie der Entzug von Fördermitteln, Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht oder neue Gesetzesinitiativen – erfolgt sind, um beabsichtigte Veränderungen bei der Finanzierung verschiedener Organisationen herbeizuführen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 9. Januar 2026 Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht bezüglich des zulässigen Umfangs politischen Engagements gemeinnütziger Körperschaften sind nicht im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbart. Diesbezüglich wird auf § 55 Absatz 1 Nummer 1 Satz 3 der Abgabenordnung sowie auf das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 12. März 2020 (V R 5/17, BStBl. 2021 II S. 55) verwiesen. 19. Abgeordneter Tobias Teich (AfD) Wie hoch schätzt die Bundesregierung die potenzielle Belastung für deutsche Steuerzahler ein, wenn die Rückzahlung des zinsfreien 90- Milliarden-Euro-Kredits an die Ukraine ausbleiben sollte und eingefrorene russische Vermögenswerte aus rechtlichen Gründen letztlich nicht oder nur teilweise zur Rückzahlung herangezogen werden können, und hat die Bundesregierung Szenarien geprüft, in denen ein Friedensabkommen (z. B. unter Vermittlung der USA) keine russischen Reparationszahlungen vorsieht, und wenn ja, wer trägt in diesem Fall die Kosten? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 9. Januar 2026 Der Europäische Rat kam bei seiner Tagung am 18. Dezember 2025 überein, der Ukraine ein Darlehen von 90 Mrd. Euro für die Jahre 2026 und 2027, finanziert durch EU-Anleihen, zu gewähren. Die EU- Anleihen, die für das Darlehen an die Ukraine begeben werden, sollen über den sog. Headroom des EU-Haushalts abgesichert werden. Der Headroom ist die Differenz zwischen der vom Deutschen Bundestag ratifizierten Eigenmittelobergrenze und der EU-Ausgabenobergrenze des Mehrjährigen Finanzrahmens. Bei Eintreten des Sicherungsfalles müsste die Kommission zunächst andere Finanzierungsmöglichkeiten aus dem EU-Haushalt ausschöpfen. In letzter Instanz könnten sich höhere Abführungen an den EU-Haushalt durch die Mitgliedstaaten ergeben. In diesem Fall und vor dem Hintergrund der hieran nicht partizipierenden Mitgliedstaaten (Ungarn, Tschechien und die Slowakei) würde der deutsche Anteil nach vorläufigen Berechnungen rund 25 Prozent betragen (gegenüber einem deutschen Anteil von rund 24 Prozent im Übrigen). Konkrete Rechtsetzungsvorschläge der Europäischen Kommission in Umsetzung der Übereinkunft des Europäischen Rates sind noch ausstehend. Die EU behält sich das Recht vor, auf die Frage der etwaigen Nutzbarmachung der immobilisierten russischen Vermögenswerte zu einem späteren Zeitpunkt zurückzukommen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern 20. Abgeordneter Adam Balten (AfD) Ist der Bundesregierung bekannt, ob und wenn ja, in welchem Umfang zur automatisierten Identifizierung von potenziellen Beleidigungen KI- gestützte Systeme, insbesondere flächendeckende Token-basierte Massendatenanalysen, eingesetzt werden, und welche konkreten Suchbegriffe oder Wortlisten sind ihr bekannt, die in diesem Kontext bereits zu rechtskräftigen Strafbefehlen geführt haben (bitte die 28 häufigsten Tokens angeben)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 9. Januar 2026 Der Bundesregierung ist zum Einsatz solcher KI-Systeme im Sinne der Frage nichts bekannt. Eine flächendeckende, automatisierte Massendatenanalyse zur proaktiven Identifizierung von Beleidigungsdelikten findet durch Strafverfolgungsbehörden des Bundes nicht statt. Ermittlungsverfahren im Bereich der Beleidigung werden in der Regel anlassbezogen und in Zuständigkeit der Länder etwa durch Strafanzeigen von Betroffenen oder Meldungen von Plattformbetreibern eingeleitet. 21. Abgeordneter Lukas Benner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Trifft die Berichterstattung zu, nach der der griechische Migrationsminister Thanos Plevris offengelegt habe (www.politico.eu/article/greece-migra tion-minister-thanos-plevris-migrant-return- hubsafrica-deportations/), dass Deutschland mit mehreren EU-Mitgliedstaaten einen Return Hub einrichten wolle und dafür bereits Verhandlungen mit „sicheren afrikanischen Ländern“ liefen, sowie dass – wie ebenfalls berichtet – (www.bild.de/poli tik/inland/eu-einigung-bauen-wir-bald-in-diesen-l aendern-asyl-zentren-6938397fc3b4893a9e2b 350d) Verhandlungen mit Tunesien und Uganda geplant sind oder bereits begonnen haben? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 7. Januar 2026 Die Bundesregierung äußert sich nicht zum Inhalt der genannten Presseberichterstattung, da der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung berührt ist, über den keine Auskunft erteilt wird. Aus dem Grundsatz der Gewaltenteilung folgt ein Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, der einen auch parlamentarisch grundsätzlich nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich einschließt. Eine Pflicht der Regierung, parlamentarischen Informationswünschen zu entsprechen, besteht danach in der Regel nicht, wenn die Information zu einem Mitregieren Dritter bei Entscheidungen führen kann, die in der alleinigen Kompetenz der Regierung liegen (BVerfGE 124, 78 [120 f.]; 137,185 [234]). Die Kontrollkompetenz des Parlaments erstreckt sich daher grundsätzlich nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge und umfasst nicht die Befugnis, in laufende Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen einzugreifen (BVerfGE 124, 78 [121]; 137, 185 [234 f.]). 22. Abgeordneter Stephan Brandner (AfD) Wie häufig wurde seit dem 1. Januar 2015 aufgrund von Hinweisen ausländischer Geheimdienste in Deutschland ein Terroranschlag verhindert, und wie häufig wurde in demselben Zeitraum im Ausland ein Terroranschlag aufgrund eines deutschen Geheimdienstes verhindert (bitte die Antwort nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 7. Januar 2026 Der Bearbeitung von Gefährdungssachverhalten liegt oftmals eine komplexe Informationslage zugrunde. Einzelhinweise und Informationssplitter, wie z. B. auch Hinweise ausländischer Dienste, müssen analysiert, zu Erkenntnissen verdichtet und zu einem Gesamtbild zusammengefügt werden. Die Verhinderung eines Anschlags auf eine konkrete Einzelinformation zurückzuführen, ist nicht immer möglich. Eine abschließende Aussage dazu, wie viele Anschläge in Deutschland aufgrund von Hinweisen ausländischer Dienste verhindert werden konnten, kann daher nicht getroffen werden. Eine Aussage darüber, wie viele Anschläge im Ausland aufgrund von Hinweisen deutscher Nachrichtendienste verhindert werden konnten, kann ebenso nicht getroffen werden. Die Hinweise der deutschen Nachrichtendienste fließen dort ebenfalls in ein komplexes Gesamtbild ein, weshalb den deutschen Stellen regelmäßig nicht bekannt ist, ob ihr Hinweis unmittelbar zur Verhinderung eines Anschlages geführt hat. Die deutschen Sicherheitsbehörden arbeiten im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit mit verschiedenen ausländischen Nachrichtendiensten und Sicherheitsbehörden zur Vereitelung von terroristischen Anschlägen im In- und Ausland zusammen. Seit 2015 wurden in Deutschland phänomenübergreifend betrachtet insgesamt 25 Anschläge durch die Sicherheitsbehörden vereitelt. Bei den Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder werden zudem regelmäßig weitere Hinweise auf mögliche Anschlagsplanungen bearbeitet. Aufgrund behördlicher Maßnahmen können Planungen in diesen Fällen häufig in einem frühen Stadium unterbunden werden, sodass diese Sachverhalte nicht in die Zählung verhinderter Anschläge aufgenommen werden. In sechs dieser Fälle waren Erkenntnisse von ausländischen Nachrichtendiensten und Sicherheitsbehörden von wesentlicher Bedeutung für die Verhinderung (zwei 2017, zwei 2018, zwei 2021). Von wesentlicher Bedeutung meint, dass die Erkenntnisse entweder die Ermittlungen initiiert oder einen anderweitig herausragenden Beitrag geleistet haben. 23. Abgeordneter Stephan Brandner (AfD) Wie hat sich die jährliche Anzahl der Straftaten an den Geraer Bahnhöfen seit dem 1. Januar 2018 entwickelt, und wie hoch war jeweils der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 6. Januar 2026 Die statistischen Daten der Polizeilichen Eingangsstatistik (PES) der Bundespolizei lassen eine zuordenbare Auswertung der festgestellten Straftaten und Tatverdächtigen in Bezug auf die Geraer Bahnhöfe erst mit Beginn des Berichtsjahres 2019 zu. Eine Auswertung von sogenannten Massendelikten, wie z. B. § 123 des Strafgesetzbuches (StGB) Hausfriedensbruch, § 185 StGB (Beleidigung) und § 265a StGB (Erschleichen von Leistungen), ist erst ab dem Berichtsjahr 2023 für die Geraer Bahnhöfe möglich. Zur Gewährleistung der Vergleichbarkeit der Daten für den erfragten Gesamtzeitraum ist auf eine Aufnahme der Massendelikte ab dem Jahr 2023 in den nachfolgenden Darstellungen verzichtet worden. Für das Jahr 2025 liegen die Daten der PES nur bis einschließlich November 2025 vor. Unter Berücksichtigung der zuvor getätigten Erläuterungen sind die statistischen Daten im Sinne der Fragestellung den nachfolgenden Übersichten zu entnehmen. Festgestellte Straftaten an Geraer Bahnhöfen Jahr Anzahl 2019 164 2020 112 2021 148 2022 213 2023 186 2024 150 Januar bis November 2025 147 Tatverdächtige Jahr 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Jan. – Nov. Anzahl Gesamtzahl, einschließlich unbekannter Tatverdächtiger 154 103 131 181 155 124 115 davon nichtdeutsche Tatverdächtige  45  12  16  27  30  21  12 24. Abgeordneter Dr. Gottfried Curio (AfD) Wie erklärt die Bundesregierung, dass entgegen der Vereinbarung im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, humanitäre Aufnahmeprogramme soweit wie möglich zu beenden und keine neuen Programme aufzulegen, kürzlich die Aufnahme von 150 Afrikanern im Rahmen eines Resettlements erfolgte (www.welt.de/vermischte s/article69429b52b83be38bded692f8/resettlemen t-programm-150-menschen-aus-afrikanischen-kon fliktgebieten-in-leipzig-gelandet.html), und mit wie vielen Personen, die im Rahmen von nationalen oder EU-Resettlements in Deutschland aufgenommen werden, ist nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2026 zu rechnen (falls keine genaue Zahl genannt werden kann, bitte Mindestzahl angeben)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 7. Januar 2026 Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 25 des Abgeordneten Vinzenz Glaser auf Bundestagsdrucksache 21/2979 verwiesen. Im Übrigen haben die die Bundesregierung tragenden Parteien in ihrem Koalitionsvertrag eine Beendigung der freiwilligen Bundesaufnahmeprogramme, soweit wie möglich, vereinbart. Deutschland hat mit Blick auf die derzeitige Aussetzung des Resettlements keinen Beitrag zum Unionsplan für die Neuansiedlung und Aufnahme aus humanitären Gründen gemeldet. 25. Abgeordneter Dr. Gottfried Curio (AfD) Welche Sicherheitsüberprüfungen werden hinsichtlich der Bewerber und ihrer hiesigen Einlader vor dem Hintergrund, dass laut Medienberichten drei der kürzlich als islamistische Terrorverdächtige in Bayern festgenommene Personen als „Fachkräfte“ (www.bild.de/regional/bayern/gefaehrlich e-sicherheitsluecke-terroristen-kamen-mit-fachkra efte-visum-zu-uns-69429b1e3e25dcaf036ae05c) und der in Magdeburg als Terrorverdächtiger festgenommene Tadschike als Au-Pair einreisten (www.welt.de/politik/deutschland/plus69413bc75 2fde7cf1a8f34e9/magdeburg-terrorverdaechtiger-t adschike-kam-als-au-pair-und-absolvierte-eine-au sbildung-als-pfleger.html), durchgeführt, bevor Visa im Bereich der Erwerbs- und Ausbildungsmigration ausgestellt werden, und wird die Bundesregierung im Lichte der sich aus den vorstehenden Sachverhalten aus meiner Sicht ergebenden Sicherheitslücken Anpassungen vornehmen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 5. Januar 2026 In allen Visumverfahren – also auch bei Fachkräften und Au-Pair – werden automatisierte Sicherheitsabfragen in den einschlägigen nationalen (v. a. AZR) und europäischen (SIS) Datenbanken durchgeführt. Dies gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Antragstellers. Wenn die Abfragen sicherheitsrelevante Erkenntnisse ergeben, wird kein Visum erteilt. Bei Staatsangehörigen bestimmter Staaten findet aus Sicherheitsgründen zusätzlich ein sog. Konsultationsverfahren statt. Rechtsgrundlage dafür ist für Schengen-Visa Artikel 22 des Visakodex, für nationale Visa § 73 Absatz 1 und 4 des Aufenthaltsgesetzes. Die Bundesagentur für Arbeit ist im Visumverfahren ausschließlich für die Arbeitsmarktzulassung zuständig. Hierbei wird die die Vergleichbarkeit der Beschäftigungsbedingungen geprüft. Bei den genannten Sachverhalten handelt es sich um Einzelfälle. Die Sicherheitsbehörden von Bund und Länder arbeiten eng und abgestimmt zusammen. Sollte ein Visum missbraucht worden sein, wird das konsequent strafrechtlich und aufenthaltsrechtlich verfolgt. Nach derzeitigen Erkenntnissen besteht kein Bedarf für Anpassungen. 26. Abgeordneter Thomas Dietz (AfD) Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu der Frage gebildet, ob bundesweite Volksentscheide zu einer Schwächung bzw. Abschaffung der parlamentarischen Demokratie führen könnten (siehe auch Regina Ogorek, Ein neuer Star am Politikhimmel – direkte Demokratie II., „myops 36/2019“ oder im Zusammenhang auch Bundestagsdrucksache 19/16) bzw. Volksentscheide (wie z. B. in der Schweiz praktiziert) möglicherweise eine Gefahr für unsere Demokratie wären, und wenn ja, wie lautet diese? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 6. Januar 2026 Nach geltender Verfassungslage sind Volksabstimmungen auf Bundesebene nur in den Fällen des Artikels 29 des Grundgesetzes (Neugliederung des Bundesgebiets) vorgesehen. Für die Einführung von Volksentscheiden zu anderen Sachfragen in Zuständigkeit des Bundes wäre eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich. Die Einführung direktdemokratischer Elemente (Volksinitiative, Volksbegehren, Volksentscheid) betrifft die Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes und wird vom Deutschen Bundestag in ständiger Praxis als eigene Angelegenheit verstanden. Ob und wenn ja, inwieweit hier Initiativen notwendig erscheinen, obliegt daher dem Deutschen Bundestag. 27. Abgeordneter Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele Disziplinarverfahren gab es in Bundesbehörden im Jahr 2025, und in wie vielen Fällen wurden Maßnahmen durch Disziplinarverfügung ausgesprochen (bitte jeweils nach Häufigkeit pro Geschäftsbereich der Bundesregierung aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 7. Januar 2026 Die Daten im Sinne der Fragestellung werden jährlich durch die Disziplinarstatistik des Bundes veröffentlicht. Die Statistik für das Jahr 2024 ist online abrufbar unter: www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldunge n/DE/2025/05/disziplinarstatistik2024.html Da die Daten erst nach Abschluss des Jahres gemeldet werden können und im Anschluss auszuwerten sind, ist dieser Prozess für das Jahr 2025 noch nicht abgeschlossen. Sobald dies der Fall ist, wird die Bundesdisziplinarstatistik 2025 ebenfalls auf der Webseite des Bundesministeriums des Innern veröffentlicht. 28. Abgeordneter Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie hat sich die Zahl an Rechtsextremisten in Bundesbehörden in den Jahren 2023 bis 2025 entwickelt, und in wie vielen Fällen wurden Maßnahmen durch Disziplinarverfügung ausgesprochen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 7. Januar 2026 Das Bundesamt für Verfassungsschutz erfasst statistisch die Zahl der Rechtsextremisten in Sicherheitsbehörden des Bundes mit dem „Lagebericht Rechtsextremisten in Sicherheitsbehörden“. Der aktuelle vierte Lagebericht ist abrufbar unter: www.verfassungsschu tz.de/SharedDocs/publikationen/DE/rechtsextremismus/2025-11-lageber icht-rechtsextremisten-in-sicherheitsbehoerden.html Dieser ist eine Fortschreibung der Berichte aus den Jahren 2020, 2022 und 2024 und umfasst den Erhebungszeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2024. In wie vielen dieser Fälle disziplinarische Maßnahmen ergangen sind, ist dem Lagebericht ebenfalls zu entnehmen. Sobald die Zahlen für 2025 vorliegen und ausgewertet sind, werden diese mit dem fünften Lagebericht veröffentlicht. Darüber hinaus erfasst die jährlich veröffentlichte Disziplinarstatistik des Bundes, wie viele Disziplinarmaßnahmen innerhalb eines Jahres ausgesprochen wurden. Die Statistik für das Jahr 2024 ist online abrufbar unter: www.bmi.bun d.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2025/05/disziplinarstatistik202 4.html Maßstab für disziplinarische Konsequenzen im Zusammenhang mit der Verfassungstreue ist die Dienstpflicht des „Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ nach § 60 Absatz 1 Satz 3 des Bundesbeamtengesetzes. Anhand der gemeldeten und ausgewerteten Daten war in den Bundesbehörden in 2024 in zwölf Fällen die Verletzung dieser Dienstpflicht für die Prüfung des Disziplinarverfahrens die maßgeblich tragende Pflichtverletzung – ohne hier jedoch nach der Form des Extremismus zu unterscheiden. In sieben der zwölf Fälle wurden Disziplinarmaßnahmen ausgesprochen. Davon wiederum wurde in drei Fällen eine Geldbuße verhängt; in einem Fall wurde die Disziplinarmaßnahme Entfernung aus dem Dienst ausgesprochen; in weiteren drei Fällen wurde die Aberkennung des Ruhegehaltes als Disziplinarmaßnahme verhängt. Die Disziplinarstatistik für das Jahr 2023 ist ebenfalls online verfügbar unter: www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichunge n/themen/oeffentlicher-dienst/beamte/disziplinarstatistik-2023.pdf?_blo b=publicationFile&v=4. Anhand der gemeldeten und ausgewerteten Daten war in den Bundesbehörden in 2023 in fünf Fällen die Verletzung der Dienstpflicht „Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ ausschlaggebend für die verhängte Disziplinarmaßnahme und mit einer Disziplinarmaßnahme geahndet. Davon wurden in zwei Fällen als Disziplinarmaßnahme die Dienstbezüge gekürzt; in einem Fall wurde die Disziplinarmaßnahme Entfernung aus dem Dienst ausgesprochen; in zwei Fällen wurde das Ruhegehalt aberkannt. Da die Daten erst nach Abschluss des Jahres gemeldet werden können und im Anschluss auszuwerten sind, ist dieser Prozess für das Jahr 2025 noch nicht abgeschlossen. Sobald dies der Fall ist, wird die Bundesdisziplinarstatistik 2025 ebenfalls auf der Webseite des Bundesministeriums des Innern veröffentlicht. 29. Abgeordnete Schahina Gambir (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele Personen mit einer Aufnahmezusage über das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in einem Widerrufsverfahren, und in wie vielen Fällen hat das Verwaltungsgericht Ansbach geurteilt, dass der Widerruf der Aufnahmezusage rückgängig gemacht werden muss bzw. die Aufnahmezusage wieder eingesetzt werden muss? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 5. Januar 2026 Nach derzeitigem Stand (22. Dezember 2025) wurde in 49 Fällen ein Widerrufsverfahren eingeleitet. In 33 Fällen wurde auch ein Widerrufsbescheid erlassen. In 27 Fällen wurde vor dem Verwaltungsgericht Ansbach gegen den jeweiligen Widerrufsbescheid geklagt und ein Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gestellt. Über 19 dieser Eilrechtsschutzanträge wurden durch Beschluss des Verwaltungsgerichts Ansbach entschieden. In 13 Fällen hat das Verwaltungsgericht Ansbach dem Antrag ganz oder teilweise stattgegeben. In sechs Fällen wurde der Antrag zurückgewiesen. 30. Abgeordneter Vinzenz Glaser (Die Linke) Welche konkreten Ergebnisse hat die Bundesregierung bisher aus der Prüfung der Umsetzung des Resettlement-Programms und der damit verbundenen Verfahren erzielt, insbesondere vor dem Hintergrund der gegenüber der EU und dem Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) abgegebenen Aufnahmezusage für 6.560 Geflüchtete für das Jahr 2025 und dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin- Brandenburg zur Absage eines Resettlement-Fluges aus Kenia nach Deutschland, und welche Auswirkungen hat dies z. B. auf die Fortführung oder Anpassung des Programms und auf die geplante Umsetzung der Zusage an das UNHCR (www.fr.de/polit ik/urteil-duerfte-dobrindt-beunruhigen- ploetzlichausgeladen-doch-gericht-sieht-aufnahmezusage-f uer-sudanesin-zr-94025571.html)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 6. Januar 2026 Im Rahmen der Resettlement-Aufnahmen des Bundes 2024 bis 2025 sind insgesamt 5.099 besonders schutzbedürftige Personen nach Deutschland eingereist, davon 2.664 Personen im Resettlement- Verfahren und 2.277 Personen im Humanitären Aufnahmeprogramm Türkei sowie 158 Personen im Rahmen eines Landesaufnahmeprogramms des Landes Brandenburg. In Folge der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg ist das Resettlement-Verfahren der 183 Resettlement-Flüchtlinge, die von der Aussetzung des für Mai 2025 vorgesehenen Fluges aus Kenia betroffenen waren, fortgesetzt worden. Ein Großteil der betroffenen Personen ist bereits eingereist bzw. wird Anfang 2026 einreisen. Die die Bundesregierung tragenden Parteien haben in ihrem Koalitionsvertrag eine Beendigung der freiwilligen Bundesaufnahmeprogramme, soweit wie möglich, vereinbart. Auf diese Entscheidung hat das für die spezifische Situation getroffene oben genannte Urteil keine Auswirkungen. Freiwillige Aufnahmeprogramme sind bzw. werden soweit möglich beendet. 31. Abgeordneter Dr. Ingo Hahn (AfD) Welche Ausgaben des Bundes sind im Zeitraum 2015 bis 2024 kumuliert im Zusammenhang mit Drittstaatsangehörigen angefallen, und wie hoch waren diese Bundesausgaben im Jahr 2024 nach den wichtigsten Ausgabenkategorien (bitte 2024 tabellarisch nach maximal acht Kategorien ausweisen: Zweites und Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch, Asylbewerberleistungen/Erstattungen, Unterbringung/Erstaufnahme/Registrierung, Verwaltung/Verfahren (inklusive BAMF), Integration/ Sprachförderung/Qualifizierung, Rückführung/ freiwillige Ausreise, innere Sicherheit/Justiz; außerdem bitte kurz kenntlich machen, welche dieser Kategorien in der vom Bund veröffentlichten Größe „Ausgaben im Kontext Flucht und Migration“ enthalten sind)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 6. Januar 2026 Eine Differenzierung von Ausgaben in ihrer Gesamtheit nach Staatsangehörigkeiten wird von der Bundesregierung nicht vorgenommen. Der Bundesregierung liegen entsprechend keine Erkenntnisse in einer solchen Aufgliederung vor. Hinsichtlich der dem Bund in Zusammenhang mit Abschiebungen entstandenen Kosten wird auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 10c, 11 und 13 der Kleinen Anfrage der Gruppe Die Linke auf Bundestagsdrucksache 20/14946 verwiesen. Im Übrigen verweist die Bundesregierung auf ihre bisherigen Antworten zu den Ausgaben im Zusammenhang mit Flucht und Migration, beispielsweise auf die jeweiligen Vorbemerkungen sowie auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 12, 13, 16 und 17 der Großen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/18352 und auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/5203, auf die Antworten der Bundesregierung auf die inhaltsähnliche Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/2845 sowie auf die Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/835. Zudem verweist die Bundesregierung zu Ausgaben für Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) auf ihre Antwort zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/1069. 32. Abgeordneter Dr. Ingo Hahn (AfD) Welche Ausgaben sind nach Kenntnis der Bundesregierung bei Ländern und Kommunen im Zeitraum 2015 bis 2024 kumuliert im Zusammenhang mit Drittstaatsangehörigen angefallen, und wie hoch waren diese Länder- und Kommunalausgaben im Jahr 2024 nach den wichtigsten Ausgabenkategorien (bitte den kumulierten Gesamtbetrag 2015–2024 sowie den Gesamtbetrag 2024 ausweisen und die Ausgaben 2024 in maximal acht Kategorien tabellarisch aufschlüsseln: (1) Asylbewerberleistungen/Sozialhilfe außerhalb SGB II, (2) Unterbringung/Unterkunftsbetrieb inklusive Bewachung/Hausverwaltung, (3) Verwaltung/Verfahren inklusive Ausländerbehörden, (4) Bildung/Betreuung inklusive Kita/Schule, (5) Jugendhilfe inklusive UMA, (6) Gesundheit/ ÖGD, (7) innere Sicherheit/Justiz/Vollzug, (8) Rückführung/Abschiebungshaft; bitte zudem Datengrundlage nennen, z. B. Finanzstatistik/ Kassenstatistik/COFOG, und bei fehlender Kenntnis klar angeben, welche Daten nicht vorliegen und welche Stelle sie führt)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 6. Januar 2026 Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Gemäß Artikel 109 Absatz 1 des Grundgesetzes sind Bund und Länder in ihrer Haushaltswirtschaft selbständig und voneinander unabhängig. Die Ausgaben der Länder und Kommunen fallen demnach nicht in die Zuständigkeit des Bundes. 33. Abgeordneter Mirco Hanker (AfD) Wie setzt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die vom Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, Sebastian Wüste, am 17. Dezember 2025 im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages genannte Zahl von 21.400 nach Deutschland eingereisten afghanischen Ortskräften (seit Machtübernahme der Taliban bis zu diesem Tage) zusammen, und weshalb widerspricht diese Zahl anderen Zahlen, die aus vorherigen Antworten der Bundesregierung auf Kleine Anfragen und auf schriftliche Einzelfragen hervorgingen (vgl. z. B. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/92; bitte in Jahreszahlen gegliedert nach Aufnahmezusagen und tatsächlich eingereisten Ortskräften und Familienangehörigen ausweisen;)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 6. Januar 2026 Bei der Angabe im Haushaltsausschuss handelte es sich um einen überschlägigen Näherungswert der Zahlen ab der statistischen Erfassung im Mai 2021 als Einordnung. Insgesamt sind zwischen den Aufstellungen Abweichungen möglich, da es sich stets um stichtagsbezogene Angaben handelt, die teils unterschiedliche Zeiträume erfassen und jeweils auch Korrekturen und das Erlöschen von Aufnahmezusagen berücksichtigen. Die Zahlen von Aufnahmezusagen und Einreisen von Ortskräften (Hauptpersonen/HP) und Familienangehörigen (FA) seit Machtübernahme der Taliban am 16. August 2021 bis 31. Dezember 2025 sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. 2021 2022 2023 2024 2025 Gesamt Aufnahmezusagen 17.108 (3.749 HP, 13.359 FA) 2.928 (625 HP, 2.303 FA) 408 (93 HP, 315 FA) 3 (1 HP, 2 FA) 0 20.447 Einreisen 5.879 (1.451 HP, 4.428 FA) 11.372 (2.241 HP, 9.131 FA) 850 (199 HP, 651 FA) 991 (190 HP, 801 FA) 153 (28 HP, 125 FA) 19.245 34. Abgeordneter Jochen Haug (AfD) Wie vielen Personen wurden an den landseitigen deutschen Grenzen jeweils im Zeitraum 1. bis 31. Oktober 2025 sowie im Zeitraum 1. bis 30. November 2025 zur Stellung eines Asylantrags die Einreise gestattet, obwohl sie nicht über Papiere verfügten, die zur Einreise nach Deutschland berechtigten (bitte nach Nachbarland aufschlüsseln, aus denen die Einreise erfolgte)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 9. Januar 2026 Entsprechend der Weisung des Bundesministers des Innern Alexander Dobrindt vom 7. Mai 2025 werden asylsuchende, nicht-vulnerable Drittstaatsangehörige im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen zurückgewiesen. Die Anzahl der in das Inland weitergeleiteten asylsuchenden vulnerablen Drittstaatsangehörigen, die die Bundespolizei im Zusammenhang mit einer unerlaubten Einreise erfasst hat, ist der nachstehenden Übersicht zu entnehmen. Anzahl von weitergeleiteten Personen an BAMF und Ausländerbehörde nach Asylgesuch gegenüber der Bundespolizei im Rahmen der unerlaubten Einreise Grenzen/Zeitraum 1. Oktober bis 31. Oktober 2025 1. November bis 30. November 2025 Belgien 12  2 Dänemark  0  0 Frankreich 19 19 Luxemburg  0  1 Niederlande  2  2 Polen  6  6 Schweiz 39 52 Anzahl von weitergeleiteten Personen an BAMF und Ausländerbehörde nach Asylgesuch gegenüber der Bundespolizei im Rahmen der unerlaubten Einreise Grenzen/Zeitraum 1. Oktober bis 31. Oktober 2025 1. November bis 30. November 2025 Tschechien  7  9 Österreich 12  3 Gesamt 97 94 Quelle: Polizeiliche Eingangsstatistik der Bundespolizei (PES). Die statistischen Daten der polizeilichen Eingangsstatistik des Bundespolizei (PES) können sich aufgrund von Nacherfassungen oder notwendigen Maßnahmen zur Qualitätssicherung auch zukünftig geringfügig ändern. Der Bundesregierung liegen keine Informationen darüber vor, ob die erfassten Personen in der Folge tatsächlich einen Asylantrag bei der zuständigen Behörde gestellt haben. 35. Abgeordneter Jochen Haug (AfD) Wie viele Personen wurden an den landseitigen deutschen Grenzen im Zeitraum 1. bis 30. November 2025 zurückgewiesen (bitte nach Nachbarland aufschlüsseln, in das die Zurückweisung erfolgte)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 9. Januar 2026 Die statistischen Daten sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. 1. November bis 30. November 2025 Grenze zu Anzahl Personen Frankreich   700 Österreich   592 Schweiz   562 Polen   432 Niederlande   169 Tschechien   148 Belgien   108 Luxemburg    80 Dänemark    31 Gesamt 2.822 Quelle: Polizeiliche Eingangsstatistik der Bundespolizei (PES). Die statistischen Daten der PES können sich aufgrund von Nacherfassungen oder notwendigen Maßnahmen zur Qualitätssicherung auch zukünftig geringfügig ändern. 36. Abgeordneter Jochen Haug (AfD) Wie viele Personen wurden an den landseitigen deutschen Grenzen im Zeitraum 1. bis 31. Dezember 2025 zurückgewiesen (bitte nach Nachbarland aufschlüsseln, in das die Zurückweisung erfolgte)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 9. Januar 2026 Die statistischen Daten sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. 1. Dezember bis 31. Dezember 2025 Grenze zu Anzahl Personen Frankreich   637 Österreich   612 Schweiz   498 Polen   460 Tschechien   166 Niederlande   158 Belgien    77 Luxemburg    74 Dänemark    28 Gesamt 2.710 Quelle: Sondermeldedienst der Bundespolizei (SMD). Es handelt sich um vorläufige, nicht qualitätsgesicherte Zahlen eines Sondermeldedienstes der Bundespolizei, die sich aufgrund von Nacherfassungen oder notwendigen Maßnahmen zur Qualitätssicherung auch zukünftig geringfügig ändern können. 37. Abgeordneter Jochen Haug (AfD) Wie viele Personen sind aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung gemäß § 15 Absatz 2 in Verbindung mit § 13 des Bundeswahlgesetzes zur Bundestagswahl nicht wählbar (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 6. Januar 2026 Die Bundesregierung hat keine Kenntnis darüber, wie viele Personen nach § 15 Absatz 2 des Bundeswahlgesetzes aktuell nicht wählbar sind. Die Bescheinigungen über die Wählbarkeit werden nach § 34 Absatz 5 Nummer 2 und § 39 Absatz 4 Nummer 2 der Bundeswahlordnung von der zuständigen Gemeindebehörde ausgestellt. In welchen Fällen strafrechtliche Verurteilungen zu einem Verlust des passiven Wahlrechts führen können, ist in § 45 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Die Regelung sieht zum einen nach Absatz 1 einen kraft Gesetzes eintretenden Verlust der Wählbarkeit für die Dauer von fünf Jahren bei einer Verurteilung wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr vor. Zum anderen räumt § 45 Absatz 2 StGB dem Gericht die Kompetenz ein, nach pflichtgemäßem Ermessen dem Verurteilten für die Dauer von zwei bis fünf Jahren das passive Wahlrecht abzuerkennen, soweit das Gesetz es besonders vorsieht. Anhaltspunkte für die Größenordnung der Anzahl dieser letztgenannten Fälle können der amtlichen Strafverfolgungsstatistik entnommen werden. Diese enthält in ihrer Fachserie 10, Reihe 3 (letztmalig mit Ausgabe für 2021 veröffentlicht) in Tabelle 5.1 die Spalte „Aberkennung von Bürgerrechten, § 45 StGB“. Im Jahr 2021 gab es keinen entsprechenden Fall und in den Jahren 2018 bis 2020 jeweils einen Fall. Die Fachserie ist abrufbar unter www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Justi z-Rechtspflege/Publikationen/Downloads-Strafverfolgung-Strafvollzug/ strafverfolgung-2100300217004.html?nn=212536 38. Abgeordneter Martin Hess (AfD) Wie hat sich die Anzahl der politisch motivierten Gewalttaten im Jahr 2025 (bis zum Stichtag: 29. Dezember 2025) im Vergleich zum Vorjahr entwickelt (bitte nach Phänomenbereichen in absoluten Zahlen aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 5. Januar 2026 Die vorläufige Entwicklung der Fallzahlen politisch motivierter Gewaltdelikte des Jahres 2025 gegenüber dem Vorjahr kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Der Beantwortung liegen die Fallzahlen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) zugrunde. Zur Einhaltung der Revisionssicherheit wurde der 30. November des jeweiligen Jahres als Stichtag festgelegt. Tatzeiträume und Erfassungszeiträume sind somit jeweils identisch. Die Fallzahlen aus dem laufenden Jahr 2025 haben vorläufigen Charakter und sind durch Nach- bzw. Änderungsmeldungen noch Veränderungen unterworfen. Ein direkter Jahresvergleich ist daher nur bedingt möglich. Gewaltdelikte im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. November 2024 (Abfragedatum: 28. Dezember 2024) Links Rechts Ausländische Ideologie Religiöse Ideologie Sonstige Zuordnung Summe Tötungsdelikte (1.1) 0 6 1 5 1 13 Tötungsdelikte vollendet (1.1.1) 0 0 0 2 1 3 Tötungsdelikte Versuch (1.1.2) 0 6 1 3 0 10 Körperverletzungen (1.2) 280 1.083 363 49 414 2.189 Brandstiftungen (1.3) 74 19 10 1 13 117 Sprengstoffdelikte (1.4) 3 3 0 0 2 8 Landfriedensbruch (1.5) 55 3 93 1 26 178 Gef. Eingriff (1.6) 16 11 6 0 52 85 Freiheitsberaubung (1.7) 0 1 0 0 1 2 Raub (1.8.1) 12 17 11 1 10 51 Erpressung (1.8.2) 2 11 1 1 47 62 Widerstandsdelikte (1.9) 202 89 297 7 118 713 Sexualdelikte (1.10) 0 0 0 0 0 0 Summe Gewaltdelikte (1.1–1.10) 644 1.243 782 65 684 3.418 Gewaltdelikte im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. November 2025 (Abfragedatum: 28. Dezember 2025) Links Rechts Ausländische Ideologie Religiöse Ideologie Sonstige Zuordnung Summe Tötungsdelikte (1.1) 1 5 0 10 2 18 Tötungsdelikte vollendet (1.1.1) 0 0 0 2 0 2 Tötungsdelikte Versuch (1.1.2) 1 5 0 8 2 16 Körperverletzungen (1.2) 411 1.165 283 51 344 2.254 Brandstiftungen (1.3) 61 17 2 2 24 106 Sprengstoffdelikte (1.4) 9 0 0 0 3 12 Landfriedensbruch (1.5) 105 8 67 1 3 184 Gef. Eingriff (1.6) 17 14 4 0 37 72 Freiheitsberaubung (1.7) 0 4 2 1 1 8 Raub (1.8.1) 36 10 20 4 13 83 Erpressung (1.8.2) 7 6 0 2 29 44 Widerstandsdelikte (1.9) 284 73 211 9 91 668 Sexualdelikte (1.10) 0 0 0 0 0 0 Summe Gewaltdelikte (1.1–1.10) 931 1.302 589 80 547 3.449 39. Abgeordneter Martin Hess (AfD) Seit wann verhandelt die Bundesregierung mit der irakischen Regierung über die Rücknahme des Deutschland-Chefs der Terrormiliz IS, Abu Walaa, und zieht sie auch Sanktionsmaßnahmen in Erwägung, falls man keine Einigung erzielen sollte (www.tagesspiegel.de/politik/keine- glaubhafteabkehr-von-seiner-haltung-ex-is-deutschland-che f-scheitert-mit-klage-gegen-ausweisung-1383617 5.html; www.focus.de/panorama/2-frauen-7-kinde r-angst-vor-todesstrafe-geheimverhandlungen-we gen-abu-walaa_78e8f31e-80e4-4aaa-bf13-40d24a f567f4.html)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 5. Januar 2026 Die Bundesregierung äußert sich grundsätzlich nicht zu Einzelfällen. 40. Abgeordneter Leif-Erik Holm (AfD) Wie viele unerlaubt eingereiste Personen hat die Bundespolizei seit Jahresbeginn 2025 bis zum 31. Dezember 2025 in Mecklenburg-Vorpommern aufgegriffen (bitte aufgeschlüsselt nach einzelnen Monaten), und was waren insgesamt die fünf häufigsten festgestellten Nationalitäten? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 6. Januar 2026 Die statistischen Daten für den Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 30. November 2025 beruhen auf der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei (PES). Die Daten der PES können sich aufgrund von Nacherfassungen oder notwendigen Maßnahmen der Qualitätssicherung auch zukünftig geringfügig ändern. Die statistischen Angaben für den Zeitraum vom 1. Dezember 2025 bis zum 31. Dezember 2025 beruhen auf der vorläufigen und nicht qualitätsgesicherten Datenlage des Sondermeldedienstes (SMD). Demnach haben die für Mecklenburg-Vorpommern zuständigen Dienststellen der Bundespolizei im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 insgesamt 1.830 unerlaubt eingereiste Personen festgestellt. Die erbetene statistische Aufschlüsselung kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Unerlaubt eingereiste Personen Januar 101 Februar 122 März 135 April 176 Mai 231 Juni 206 Juli 201 August 184 September 159 Oktober 116 November 107 Dezember  92 fünf häufigste Staatsangehörigkeiten ukrainisch 603 afghanisch 283 somalisch 150 eritreisch  95 syrisch  72 41. Abgeordneter Leif-Erik Holm (AfD) Wie viele Abschiebungen gab es 2025 bis Ende des Jahres, und wie viele davon wurden jeweils durch die einzelnen Bundesländer veranlasst (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 6. Januar 2026 Die erfragten Daten sind in der nachfolgenden Übersicht dargestellt. Der Bundesregierung liegen zum Zeitpunkt Ihrer Frage nur Daten bis zum 30. November 2025 vor. Nach Kenntnis der Bundesregierung sind vom Januar bis zum November 2025 21.311 Abschiebungen vollzogen worden. Abschiebungen nach veranlassendem Bundesland/BPOL Bundesland Jan.–Nov. 2025 Baden-Württemberg 3.207 Bayern 3.413 Berlin 1.558 Brandenburg   184 Bremen   105 Hamburg   774 Hessen 1.738 Mecklenburg-Vorpommern   296 Niedersachsen 1.178 Nordrhein-Westfalen 4.426 Rheinland-Pfalz 1.066 Saarland   266 Sachsen   859 Sachsen-Anhalt   550 Schleswig-Holstein   698 Thüringen   430 Bundespolizei   563 Gesamt 21.311 42. Abgeordnete Misbah Khan (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie viele Kinder und Jugendliche in Deutschland Mitglied in neuen religiösen und weltanschaulichen Bewegungen („Sekten“) sind (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 5. Januar 2026 Der Bundesregierung liegen zum Fragegegenstand keine Erkenntnisse vor. 43. Abgeordneter Helge Limburg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hält Bundeskanzler Friedrich Merz seine am 2. September 2025 bei der Generalversammlung der Deutschen Fußball Liga getätigte Aussage „Auch die Fanszene wird nicht einfacher.“ (www. bundesregierung.de/breg-de/service/newsletter-un d-abos/bulletin/rede-von-bundeskanzler- friedrichmerz-2383038) vor dem Hintergrund des Jahresberichts 2024 der Bundespolizei, der einen Rückgang der Straftaten im Einsatzumfeld Fußball um 9 Prozent ausweist (https://bundespolizei.de/filead min/user_upload/Downloads/Mediathek/Jahresber ichte_der_Bundespolizei/jahresbericht_2024_ww w.pdf), sowie des Jahresberichts der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze zur Fußball- Saison 2024/2025, welcher einen Rückgang der Zahlen von Strafverfahren und Verletzten im Zusammenhang mit Fußballspielen zeigt (https://polizei. nrw/artikel/zisjahresbericht), aufrecht, und wenn ja, wie begründet er dies? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 6. Januar 2026 Der Bundeskanzler hält an der von ihm getätigten Aussage fest. Die Richtigkeit ergibt sich aus den in Ihrer Frage zitierten Quellen. Zwar verzeichnen die Bundespolizei in 2024 sowie der Jahresbericht der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) für die Saison 2024/2025 in den Bereichen Straftaten im Fußballfanreiseverkehr bzw. Strafverfahren und verletzte Personen im Zusammenhang mit Fußballspielen einen leichten Rückgang. In den Vorsaisons war jedoch ein kontinuierlicher Anstieg zu beobachten. Die Bundespolizei registrierte im Jahr 2023 einen Anstieg von 40,3 Prozent bei Straftaten im Fußballfanreiseverkehr. Insbesondere der weiterhin starke Anstieg von Gewaltdelikten und des Missbrauchs von pyrotechnischen Gegenständen gibt weiter Anlass zur Sorge. Auch das Thema „Drittortauseinandersetzungen“ zeigt, dass nicht nur positive Entwicklungen zu verzeichnen sind. 44. Abgeordneter Markus Matzerath (AfD) Gibt es nach Ansicht von Bundeskanzler Friedrich Merz vor dem Hintergrund seiner Aussage in der Neujahrsansprache („Wir entscheiden wieder selbst darüber, wer in unser Land kommt und wer unser Land wieder verlassen muss.“) eine absolute, als Zahl bezifferbare Obergrenze dafür, wie viele Menschen „wir“ legitim oder legal dazu verpflichten können, das „Land wieder verlassen zu müssen“, und wenn ja, wie hoch ist diese Zahl (www.welt.de/politik/deutschland/article6953b48 4f6fc544dba9b76ea/merz-neujahrsansprache- ichsage-ihnen-wir-sorgen-fuer-unsere-sicherheit-wir- leben-in-einem-sicheren-land.html)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 8. Januar 2026 Die Aussage des Bundeskanzlers steht für sich. Die Verpflichtung, Deutschland zu verlassen, ergibt sich aus den rechtlichen Regelungen des Aufenthaltsgesetzes. Zum Verlassen des Bundesgebietes grundsätzlich verpflichtet sind Personen mit einer vollziehbaren Ausreiseverpflichtung. Die Zahl vollziehbar ausreisepflichtiger Personen ergibt sich aus dem Eintreten wie auch dem wieder Entfallen der entsprechenden Voraussetzungen und ist daher nicht festlegbar. Davon abgesehen sind für Maßnahmen der Aufenthaltsbeendigung, das heißt auch für Ausweisungen und Rückführungen, nach dem Grundsatz der föderalen Aufgabenteilung grundsätzlich die Länder in eigener Zuständigkeit verantwortlich. Gleichwohl haben die die Bundesregierung tragenden Parteien in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die Ausreisepflicht noch konsequenter umzusetzen. Insbesondere Straftäter und Gefährder sollen verstärkt abgeschoben werden, auch nach Afghanistan und Syrien. 45. Abgeordneter Sebastian Münzenmaier (AfD) Wie viele Personen kamen 2025 als Asyl- bzw. Schutzsuchende, im Rahmen des Familiennachzugs, über ein Bundesaufnahmeprogramm, in einem Resettlementverfahren sowie als Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine nach Deutschland (bitte den aktuellsten verfügbaren Stand angeben und nach jeweiligem Aufnahmeverfahren aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 8. Januar 2026 Der Bundesregierung liegen nicht alle erfragten Daten zum Zeitpunkt der Fragestellung für das Gesamtjahr 2025 vor. Daten zu Asylanträgen können den öffentlich zugänglichen Statistiken des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge auf dessen Webseiten entnommen werden (www.bamf.de/DE/Themen/Statistik/Asylzahlen/as ylzahlen-node.html). Ausweislich des Ausländerzentralregisters (AZR) haben zum Stichtag 30. November 2025 im Zeitraum 1. Januar bis 30. November 2025 51.075 Personen, die im genannten Zeitraum eingereist sind, als ersten Aufenthaltstitel einen Titel im Rahmen des Familiennachzugs erhalten. Im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms für Afghanistan (nach § 23 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG) sind im Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2025 insgesamt 1.137 Personen nach Deutschland eingereist. Durch das Resettlementverfahren (nach § 23 Absatz 4 AufenthG) sind insgesamt 1.093 Personen im gesamten Jahr 2025 nach Deutschland eingereist. Im Zeitraum 1. Januar bis 30. November 2025 sind ausweislich des AZR zum Stichtag 30. November 2025 114.813 Personen eingereist, die im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine einen Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG erhalten haben. 46. Abgeordnete Filiz Polat (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Was ist der Auftrag und Zuständigkeitsbereich des Migrationsbotschafters Ludwig Jung, der Medienberichten zufolge (siehe www.faz.net/aktuell/ politik/inland/aus-dem-beauftragten-wird-ein-bots chafter-fuer-migration-110802617.html) sein Amt zu Beginn nächsten Jahres antreten soll, und welche Haushaltsmittel sind für die Tätigkeit vorgesehen (bitte Haushaltstitel angeben)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 5. Januar 2026 Die Bundesregierung weist darauf hin, dass über die Einrichtung der Position eines Botschafters für Migrationszusammenarbeit noch nicht abschließend entschieden ist. Vor diesem Hintergrund können zum jetzigen Zeitpunkt keine Antworten im Sinne der Fragestellung gegeben werden. 47. Abgeordnete Filiz Polat (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gibt es eine schriftliche oder mündliche Vereinbarung mit den Taliban über die Details des Vollzugs und die Häufigkeit von Abschiebemaßnahmen aus Deutschland nach Kabul (siehe www.spi egel.de/politik/deutschland/bayern-mehrfach-vorb estrafter-28-jaehriger-per-linienflug-nach-afghani stan-abgeschoben-a-10c42a28-3505-47e3-9617-d 3fb4c609ef3), und wie beabsichtigt die Bundesregierung, die Abschiebemaßnahmen nach Afghanistan insbesondere hinsichtlich der Einhaltung des Menschenrechte der abgeschobenen Personen – etwa durch Beteiligung der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter – zu evaluieren? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 7. Januar 2026 Die Bundesregierung hat in Gesprächen auf technischer Ebene, d. h. unterhalb der politischen Ebene, mit der afghanischen De-facto-Regierung Absprachen zur Wiederaufnahme eines regulären Rückübernahmeverfahrens getroffen. Für den Vollzug von Rückführungsmaßnahmen sind grundsätzlich die Länder zuständig. Die Bundespolizei unterstützt die Länder gemäß ihrer aufenthaltsrechtlichen Zuständigkeit beispielsweise bei der Sicherheitsbegleitung. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass bisher nur Personen nach Afghanistan rückgeführt wurden, die strafrechtlich in Erscheinung getreten sind. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/2873 verwiesen. Im Rahmen ihrer Mandatsausübung und auf Grundlage eigener Schwerpunktsetzungen beobachtet die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter regelmäßig Einsatzmaßnahmen der Bundespolizei. 48. Abgeordnete Filiz Polat (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie ist die aktuelle Weisungslage seitens des Bundesministeriums des Innern (BMI) gegenüber dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bzw. die Weisungslage im BAMF hinsichtlich Überprüfung (Prüfung auf Anlass) bzw. Einleitung eines Widerrufsverfahren von syrischen Staatsangehörigen mit humanitären Aufenthaltstiteln, und für welche „Personengruppen“, auf die sich nach den Presseberichten ein Sprecher des BMI bezogen hat, können nach aktueller Weisungslage neben Straftätern und Gefährdern Widerrufsverfahren eingeleitet werden (siehe www.welt.de/politik/deutschland/article6940f78d 11416590a630c5a5/dobrindt-laesst-16-000-syrisc he-asylfaelle-pruefen-rueckkehrer-muessen-mit-e ntzug-des-status-rechnen.html)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 5. Januar 2026 Seit Anfang Dezember 2024 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) aufgrund der volatilen Lage in Syrien Entscheidungen und Widerrufsverfahren von Asylantragstellenden aus Syrien bis auf Weiteres aufgeschoben, soweit es auf die Lage in Syrien ankommt. Ob die Voraussetzungen des Widerrufs nach § 73 des Asylgesetzes (AsylG) vorliegen, ist immer eine Frage des jeweiligen Einzelfalls. Das BAMF hat für Personen, für die auf der Basis der vorliegenden Informationen zur Lage in Syrien eine hinreichende Klarheit vorhanden ist, die Widerrufstätigkeit wieder aufgenommen. Hierzu gehören auch Straftäter und Gefährder. 49. Abgeordneter Martin Reichardt (AfD) Plant die Bundesregierung, im Verlauf der laufenden 21. Legislaturperiode Maßnahmen zu ergreifen, um künftig im Darknet einsehbare Missbrauchsdarstellungen systematisch löschen zu lassen bzw. löschen lassen zu können (www.ndr.de/f ernsehen/sendungen/panorama/aktuell/Kindesmis sbrauch-Innenminister-lassen-weiter-nicht-aktiv-l oeschen,imkmissbrauch100.html), und wenn nein, weshalb nicht? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 5. Januar 2026 Die Bunderegierung prüft aktuell, unter welchen Vorrausetzungen das systematische Suchen und Löschen von bereits bekannten Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Darknet durchgeführt werden kann. Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts 50. Abgeordnete Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Sind die Aussagen des Auswärtigen Amts, über die in der „Zeit“ vom 4. Dezember 2025 und dem „Pioneer Briefing“ vom 8. Dezember 2025 berichtet wird, so zu verstehen, dass weder Staatssekretär Dr. Géza Andreas von Geyr noch jemand anderes aus dem Auswärtigen Amt nach der erstmaligen Ablehnung des Visums von Michail Schwydkoi im Sommer 2025 noch einmal diesbezüglich beim Bundesminister des Auswärtigen Dr. Johann Wadephul oder den Staatssekretären vorstellig geworden ist, und falls doch, wie lautete die Antwort des Bundesaußenministers (www.z eit.de/2025/52/geheimtreffen-abu-dhabi- deutschepolitiker-petersburger-dialog;www.thepioneer.de/ originals/hauptstadt-das-briefing/briefings/merz-i n-israel-kanzler-erneuert-staatsraeson)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 5. Januar 2026 Eigene Aussagen kommentiert das Auswärtige Amt nicht. Zu internen Gesprächen, tatsächlichen oder vermeintlichen, wird grundsätzlich keine Stellung bezogen. 51. Abgeordnete Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um effektiv gegen die Aktivitäten von Russlands Schattenflotte vorzugehen (z. B. www.tagesscha u.de/investigativ/ndr-wdr/russland-schiffe-schatte nflotte-radar-100.html)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 5. Januar 2026 Die Bundesregierung begegnet der Herausforderung durch die sogenannte russische Schattenflotte national und über gemeinsame Partner und Verbündete auf mehreren Ebenen. Im Bereich der internationalen Seerechts- und Sanktionspolitik hat die Bundesregierung die Entwicklung eines Listungsinstruments für Schiffe der russischen Schattenflotte in Artikel 3s der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 mit vorangetrieben und bringt sich stark ein bei der Erstellung neuer Listungsvorschläge, auch im Bereich des Ökosystems der russischen Schattenflotte, sowie bei der proaktiven Ansprache der Problematik durch die EU gegenüber solchen Flaggenregisterstaaten, die ihre Flagge besonders häufig für Schiffe der sogenannten Schattenflotte begeben. Darüber hinaus fragt Deutschland, wie auch seine Nachbarstaaten, auf freiwilliger Basis Versicherungsdaten von Tankern vor der deutschen Küste ab. Das Thema ist priorisiert u. a. im Rahmen von Maßnahmen zum Schutz von kritischer Unterwasserinfrastruktur (CUI). Diese erfolgen durch NATO und EU, aber auch auf nationaler Ebene. 52. Abgeordneter Enrico Komning (AfD) Hat sich die aktuelle Regierung der USA gegenüber Vertretern der Bundesregierung bisher kritisch zum Umgang der Bundesregierung mit der deutschen parlamentarischen Opposition geäußert, und wenn ja, was wurde dabei jeweils kritisiert und wie hat die Bundesregierung bzw. haben ihre Vertreter darauf reagiert? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 9. Januar 2026 Die Bundesregierung äußert sich grundsätzlich nicht zu Inhalten vertraulicher Gespräche. 53. Abgeordnete Chantal Kopf (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass grenzüberschreitende Infrastrukturinvestitionen in Verkehr, Energie und digitale Netze trotz der vorgesehenen Flexibilität im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) ab 2028 verbindlich abgesichert werden, und wie positioniert sich die Bundesregierung in diesem Zusammenhang zur Forderung nach Mindestbudgets für INTERREG? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 5. Januar 2026 Für die Bundesregierung sind im Rahmen des MFR 2028–2034 Projekte mit signifikanter grenzüberschreitender Wirkung und europäischem Mehrwert, insbesondere für den Ausbau von Infrastruktur einschließlich Energieinfrastruktur im Bereich Stromnetze und Wasserstoff, zentral. Die Erfahrungen aus der Umsetzung des aktuellen MFR zeigen, dass der EU-Haushalt flexibler gestaltet werden muss, um auf unvorhersehbare Ereignisse reagieren zu können. Gleichzeitig braucht es ein Mindestmaß an Planbarkeit und Verlässlichkeit, um Programmziele zu erreichen. Mindestzuweisungen können hierfür ein Instrument sein. Die Frage der Mittelzuweisung einzelner Programme sowie des Gesamtvolumens des MFR werden im späteren Verhandlungsverlauf zu klären sein. Darüber hinaus äußert sich die Bundesregierung zu Details der laufenden Verhandlungen zum neuen MFR grundsätzlich nicht. 54. Abgeordnete Chantal Kopf (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hat sich die Bundesregierung bei den Verhandlungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU-Kommission im Rahmen der SAFE- Verordnung dafür eingesetzt, die Teilnahmebedingungen für das Vereinigte Königreich fair und nicht etwa verhindernd zu gestalten und somit ein „No- Deal-Szenario“ für das Vereinigte Königreich zu verhindern, und wenn ja, auf welche Weise? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 5. Januar 2026 Die Bundesregierung hat sich in den Verhandlungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU-Kommission im Rahmen der Verordnung „Security Action for Europe“ (SAFE) für einen erfolgreichen Abschluss des bilateralen Abkommens gemäß Artikel 17 der SAFE- Verordnung eingesetzt. Dies erfolgte insbesondere mittels entsprechender Einlassungen in den einschlägigen EU-Gremien sowie im Rahmen bilateraler Gespräche. 55. Abgeordnete Chantal Kopf (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie ist die Aussage des Bundeskanzlers Friedrich Merz gegenüber der US-Regierung „Wenn ihr mit Europa nichts anfangen könnt, dann macht wenigstens Deutschland zu eurem Partner“ konkret zu verstehen, und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung für ihre Politik gegenüber den USA daraus (Quelle: www.tagesschau.de/inland/merz- usa-trump-102.html)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 9. Januar 2026 Der Bundeskanzler hat sich in einer Pressekonferenz am 11. Dezember 2025 zu dieser Frage wie folgt geäußert: „Das einige, starke Europa brauchen wir wie nie zuvor. Wir werden es mit aller Kraft behaupten und uns in seinen Dienst stellen. Das gilt auch für mich ganz persönlich, denn diesem klaren europäischen Kompass folgt die Bundesregierung, folge ich. Dabei beschränkt sich Europa nicht auf die Brüsseler Institutionen. Europa, das sind immer auch die Mitgliedstaaten und zum Beispiel Großbritannien und Norwegen, die wir ja auch sehr intensiv konsultieren, mit denen wir eng verbunden sind, die wir auch in der NATO als verlässliche Partner kennen. Europäische Interessen vertreten wir auch, wenn wir im Kreis der E3, auch mit Polen, mit Italien und anderen Nachbarn zusammen mit Präsident Trump sprechen.“ 56. Abgeordneter Tobias Teich (AfD) Wie hoch waren die Gesamtkosten der Bundesregierung für sämtliche Reisen in die Vereinigten Staaten von Amerika im Jahr 2025? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 9. Januar 2026 Die Frage nach den Gesamtkosten der Bundesregierung für sämtliche Reisen in die Vereinigten Staaten von Amerika im Jahr 2025 kann nicht beantwortet werden. Zum einen ist nicht genau definiert, welcher Personenkreis reisekostenrechtlich unter den Begriff „Bundesregierung“ zu fassen ist. Ohne eine solche genaue Definition kann keine Auswertung von Reisedaten erfolgen. Aber auch für den Fall, dass der Personenkreis genau definiert wäre, könnte zum jetzigen Zeitpunkt nicht festgestellt werden, welche Reisekosten im Jahr 2025 entstanden sind. Denn bei Reisen, die dem Bundesreisekostengesetz unterliegen, erlischt gemäß § 3 Absatz 2 BRKG der Anspruch auf Reisekostenvergütung erst, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Beendigung der Dienstreise schriftlich oder elektronisch beantragt wird. Die Frist zur Einreichung solcher Reisekostenanträge aus dem Jahr 2025 endet demnach abhängig vom Zeitpunkt der jeweiligen Dienstreise spätestens mit dem 30. Juni 2026. Für Reisen der Mitglieder des Bundeskabinetts gilt als Antragsfrist die allgemeine Verjährungsfrist von drei Jahren gemäß § 195 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie 57. Abgeordneter Jan van Aken (Die Linke) Gab es im Jahr 2025 einen Austausch zwischen Mitgliedern der Bundesregierung und den Unternehmen und Gesellschaften Viessmann Generations Group GmbH+Co. KG, Droege Group AG, Joh. Berenberg Gossler & Co.KG, TRUMPF SE & Co KG, GETEC green energy GmbH und GT3 Software und Beteiligung GmbH, die in der Unterrichtung der Bundestagspräsidentin als Spender der CDU und CSU genannt werden, und wenn ja, mit welchen und wie häufig (www.bundestag.de/ parlament/praesidium/parteienfinanzierung/fundst ellen50000/2025/2025-inhalt-1032412)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 5. Januar 2026 Die Mitglieder der Bundesregierung pflegen in jeder Wahlperiode im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen. Unter diesen ständigen Austausch fallen Gespräche und auch Kommunikation in anderen Formen (schriftlich, elektronisch, telefonisch). Es ist weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen und Daten (z. B. sämtliche Veranstaltungen, Sitzungen und Termine nebst Teilnehmerinnen und Teilnehmern) vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu pflegen. Die aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig. Ressort Mitglied der Bundesregierung Unternehmen/ Gesellschaft Zahl der Kontakte 2025 Bundeskanzleramt Bundeskanzler Friedrich Merz Joh. Berenberg Gossler & Co.KG, TRUMPF SE & Co. KG 2 Bundeskanzleramt Bundesminister für besondere Aufgaben/Chef des Bundeskanzleramtes Thorsten Frei Joh. Berenberg Gossler & Co.KG. TRUMPF SE & Co. KG 3 Auswärtiges Amt Bundesminister des Auswärtigen Dr. Johann Wadephul TRUMPF SE & Co. KG, Viessmann Generations Group GmbH & Co.KG 2 Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung Dr. Karsten Wildberger Viessmann Generations Group GmbH & Co KG 1 Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt Bundeministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt Dorothee Bär TRUMPF SE & Co. KG 4 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche TRUMPF SE & Co. KG 4 58. Abgeordnete Carolin Bachmann (AfD) Ist die REST-API (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 60 auf Bundestagsdrucksache 21/3136) der Förderzentrale Deutschland zum aktuellen Zeitpunkt technisch in der Lage, sämtliche Antragsdaten für alle im Portal verfügbaren Förderprogramme vollständig und ohne manuelle Nachbearbeitung (vgl. https://bmd s.bund.de/fileadmin/BMDS/Dokumente/Modernis ierungsagenda_barrierefrei.pdf, S. 11) an die entsprechenden Fachverfahren zu übermitteln, und plant die Bundesregierung, die vollständige technische Dokumentation der REST-API der Förderzentrale Deutschland zur Verfügung zu stellen, um eine herstellerunabhängige Anbindung von Fachverfahren zu ermöglichen (etwa als Voraussetzung zur Reduktion des administrativen Aufwands und des Bedarfs an kostenpflichtigen externen Dienstleistern gemäß der Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 85 auf Bundestagsdrucksache 21/3236; bitte jeweils ausführen und begründen)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 2. Januar 2026 Die Schnittstelle der Förderzentrale Deutschland (https://foerderzentrale. gov.de) ist in der Lage, die Antragsdaten für alle im Portal verfügbaren Förderprogramme vollständig an die angeschlossenen Fachverfahren zu übermitteln. Sie erfüllt damit eine wichtige Voraussetzung für einen Ende-zu-Ende digitalisierten Prozess und eine damit verbundene Reduktion des administrativen Aufwands. Die Dokumentation der Schnittstelle wird den anzubindenden Stellen zur Verfügung gestellt. 59. Abgeordnete Carolin Bachmann (AfD) Beabsichtigt die Bundesregierung, den „RAG“- Ansatz (Retrieval-Augmented Generation) (vgl: www.landkreistag.de/images/stories/publikatione n/bd-158.pdf, S. 14) zur Vereinfachung der Fördermittelrecherche für Kommunen aktiv zu unterstützen, und wenn ja, inwiefern stellt sie hierfür über die REST-API der Förderzentrale Deutschland (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 60 auf Bundestagsdrucksache 21/3136) KI-optimierte Datenformate bereit, um den Einsatz von „KI-Agenten“ (https://b mds.bund.de/fileadmin/BMDS/Dokumente/Mode rnisierungsagenda_barrierefrei.pdf, S. 36) im Sinne des „Schulterschlusses mit Ländern und Kommunen“ (ebd. S. 6) zur Senkung des administrativen Aufwands (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 85 auf Bundestagsdrucksache 21/3236) zu ermöglichen (bitte begründen)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 9. Januar 2026 Die Bundesregierung äußert sich nicht zum Einsatz von KI- Anwendungen auf kommunaler Ebene. Die in der Publikation des Deutschen Landratstags beschriebene Methode der Retrieval-Augmented Generation (RAG) erlaubt es, KI-Modelle auf einen klar umrissenen Bestand von (verwaltungsinternen) Daten anzuwenden. Die Schnittstelle der Förderzentrale Deutschland (https://foerderzentrale. gov.de) ist in diesem Zusammenhang kein geeignetes Instrument, da diese Schnittstelle dazu gedacht ist, konkrete Antragsdaten in ein Fachverfahren zu übermitteln. Dessen ungeachtet arbeitet die Bundesregierung kontinuierlich daran, die Verfügbarkeit von standardisierten Informationen zu Förderleistungen zu erhöhen. So haben sich Bund und Länder beispielsweise in der Föderalen Modernisierungsagenda vom 4. Dezember 2025 darauf verständigt, Informationen zu ihren Förderungen nach dem Föderalen Informationsmanagement (FIM) zur Verfügung zu stellen. 60. Abgeordnete Katharina Beck (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wann wird ein Kabinettsbeschluss für die ursprünglich für Herbst 2025 angekündigte Startup-und-Scaleup-Strategie der Bundesregierung (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 15 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/1838) angestrebt, und was sind die Gründe dafür, dass bisher noch kein Kabinettsbeschluss vorliegt? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 5. Januar 2026 Die Bundesregierung hat in der in Ihrer Frage zitierten Antwort den Kabinettbeschluss nicht für Herbst 2025 angekündigt, sondern für die Zeit nach Abschluss der Ressortabstimmung. Abschluss Ressortabstimmung und Kabinettbeschluss werden für das erste Quartal 2026 angestrebt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 61 verwiesen. 61. Abgeordnete Katharina Beck (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Stakeholderworkshops zur Erarbeitung einer Start-up-und-Scaleup-Strategie haben bislang stattgefunden bzw. sind noch geplant (bitte Thema und Datum auflisten), und welche Haupterkenntnisse hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aus den Workshops und der Online-Konsultation bislang für die Erarbeitung der Strategie gewonnen (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 15 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/1838)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 5. Januar 2026 Zur Erarbeitung der Startup- und Scaleup-Strategie hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) im Herbst 2025 einen umfassenden Stakeholderprozess durchgeführt. Dazu haben folgende Workshops stattgefunden. Bürokratieabbau 17. September 2025 Bildung, Ausgründungen, Transfer 19. September 2025 Fachkräftesicherung 22. September 2025 Strategische Technologiebereiche 23. September 2025 Internationales, EU, Kooperationen und Vernetzung 24. September 2025 Vergabe und Wettbewerb 24. September 2025 Finanzierung 25. September 2025 Gründerinnen/Diversität 26. September 2025 Workshop mit Hub-Managern der de:hub Initiative 8. Oktober 2025 Workshop mit Landesministerien und Wirtschaftsfördergesellschaften der Länder 9. Oktober 2025 An den Workshops haben rund 200 Personen teilgenommen, die zahlreiche Maßnahmenvorschläge eingebracht haben. Hinzu kommen rund 300 Stellungnahmen aus der Onlinekonsultation. Dies zeigt das sehr große Interesse und den Willen der Fachcommunity, das Startup- Ökosystem in allen genannten Bereichen weiter zu stärken, insbesondere auch mit Blick auf die Mobilisierung von Wagniskapital, Reduzierung bürokratischer Hürden sowie eine noch engere Zusammenarbeit aller Akteure des Ökosystems. Das BMWE legt auf dieser Basis gemeinsam mit den Ressorts eine Startup- und Scaleup-Strategie vor. 62. Abgeordneter Thomas Dietz (AfD) Wie entwickelte sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Effizienz der Erzeugung von Strom aus Windindustrieanlagen pro installiertem Megawatt (MW) von 2024 auf 2025, und welche Auswirkungen hatte dies nach Kenntnis der Bundesregierung auf die finanzielle Wirtschaftlichkeit der Anlagen für die Investoren bzw. Betreiberfirmen? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 5. Januar 2026 Die Effizienz der Stromerzeugung aus Windenergieanlagen an Land und auf See hängt von der eingesetzten Technologie und der Windhöffigkeit des Standorts ab. Pro Megawatt installierter Leistung betrug die Stromerzeugung aus Windenergieanlagen an Land 1,7 Terawattstunden und aus Windenergie auf See 2,8 Terawattstunden im Jahre 2024. Für das Jahr 2025 werden die Daten erst im März 2026 vorliegen. Die jährliche Höhe der Stromerzeugung hat direkten betriebswirtschaftlichen Einfluss für den Anlagenbetreiber. 63. Abgeordneter Leif-Erik Holm (AfD) Mit welchen Gesamtkosten rechnet die Bundesregierung 2027 und 2028 für Maßnahmen zur Senkung der Strompreise wie die Absenkung der Stromsteuer, den Industriestrompreis, den Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten und die Strompreiskompensation, die sich im Jahr 2026 laut Medienberichten auf 29,5 Mrd. Euro summieren sollen (www.handelsblatt.com/politik/deut schland/energiewende-bund-subventioniert-strom preise-2026-mit-295-milliarden-euro/10018236 2.html)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 9. Januar 2026 Ziel der Bundesregierung sind dauerhaft niedrige und planbare, international wettbewerbsfähige Energiekosten. Dazu hat die Bundesregierung bereits eine Reihe von Maßnahmen umgesetzt und wird weitere Maßnahmen einführen. Dies kommt allen Energieverbrauchern zugute: Haushalten, Gewerbe und insbesondere der Industrie, deren Wettbewerbsfähigkeit gestärkt wird. Die konkreten Bedarfe für die notwendigen Maßnahmen in den Jahren 2027 und 2028 werden dabei im Zuge der jeweiligen Haushaltsaufstellungsverfahren ermittelt und dem Haushaltsgesetzgeber zu Beratung und Beschluss rechtzeitig zugeleitet. 64. Abgeordneter Michael Kellner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie erfolgt in der Bundesregierung bei Veranlassung die Prüfung von privatem oder dienstlichem Charakter von Terminen der Mitglieder der Bundesregierung, wie vom Bundeskanzler Friedrich Merz in der Fragestunde am 17. Dezember 2025 angekündigt (Plenarprotokoll 21/49, S. 5739), und sah die Bundesregierung im Fall der Teilnahme der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche am „Moving MountAIns“- Treffen im österreichischen Seefeld im Oktober 2025 Anlass zu einer solchen Prüfung, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 9. Januar 2026 Ob ein Termin dienstlichen bzw. amtlichen Charakters ist, richtet sich danach, ob die Tätigkeit unmittelbar der Erledigung einer Aufgabe für den Bund dient oder im Bundesinteresse liegt. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 60 auf Bundestagsdrucksache 21/3373 verwiesen. 65. Abgeordnete Ina Latendorf (Die Linke) Wird die Bundesnetzagentur an der Zahlungsaufforderung von 70 Mio. Euro an die Deutsche ReGas als Anteil an den Baukosten der Anschlusspipeline von Mukran nach Lubmin festhalten (Quelle: www.ndr.de/nachrichten/mecklen burg-vorpommern/lng-terminal-ruegen- betreibersoll-70-millionen-euro-fuer-pipeline-zahlen,rega s-104.html)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 7. Januar 2026 Die Zahlungsaufforderung von 10 Prozent der Kosten für die Planung und die Errichtung der Ostsee Anbindungsleitung (OAL) besteht seitens der GASCADE Gastransport GmbH gegenüber der Deutschen ReCas. Die Bundesnetzagentur hat einen Antrag der ReGas auf ein Missbrauchsverfahren gegen die GASCADE abgelehnt, in dem insbesondere eine Verpflichtung zur Unterlassung der Zahlungsaufforderung beantragt wurde. Begründet wurde die Entscheidung der Bundesnetzagentur unter anderem damit, dass es sich bei der OAL um eine für den Netzanschluss einer LNG-Anlage erforderliche Infrastruktur im Sinne des § 39a Nummer 3 der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) handelt. Sie ist die Anbindungsleitung, die die LNG-Anlage der ReGas in Mukran mit dem bestehenden Fernleitungsnetz in Lubmin verbindet. Die GASCADE wendet die Vorschrift des § 39f Absatz 1 Satz 2 GasNZV, wonach der Anschlussnehmer 10 Prozent der Kosten tragen muss, nach Ansicht der Bundesnetzagentur somit zu Recht auf die OAL an. Anhaltspunkte für eine Änderung der Einschätzung gibt es gegenwärtig nicht. 66. Abgeordnete Dr. Andrea Lübcke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Plant die Bundesregierung Schritte zur Beschleunigung und Vereinfachung von Genehmigungsverfahren, insbesondere das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, um die Lausitz nach dem Ausweisungsbeschluss zum ersten Net Zero Valley Europas zu unterstützen, und wenn ja, welche (https://mwaek.brandenburg.de/sixcms/det ail.php?id=222368)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 2. Januar 2026 Derzeit sind keine zusätzlichen, speziell auf das Net Zero Acceleration Valley Lausitz zugeschnittenen Maßnahmen zur Beschleunigung oder Vereinfachung von Genehmigungsverfahren vorgesehen. Die Unterstützung für das Valley erfolgt im Rahmen der bestehenden Instrumente des Net Zero Industry Acts (NZIA). Grundsätzlich setzen sich die Bundesregierung und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie durch übergeordnete, bundes- und EU-weite Initiativen für Maßnahmen zur Beschleunigung und Vereinfachung von Genehmigungsverfahren ein. 67. Abgeordnete Lea Reisner (Die Linke) Wie stellt die Bundesregierung dar, ob und wann nach der am 6. November 2023 als vollständig ausgeführt bezeichneten Ausfuhr der am 31. Oktober 2023 genehmigten 3.000 Raketenwerfer des Typs RGW90 („Matador“) (vgl. www. ecchr.eu/pressemitteilung/wiederaufnahme-deutsc her-waffenexporte-nur-wenige-tage-nach-klageab weisung-von-palaestinensern-durch-verwaltungsg ericht-berlin-wegen-angeblich-fehlender-wiederh olungsgefahr/, vgl. www.jungewelt.de/artikel/512 250.waffen-f%C3%BCr-israel-vor-gericht-kamm er-der-staatsr%C3%A4son.html, vgl. www.morge npost.de/berlin/article410437594/waffenlieferun g-an-israel-berliner-gericht-weist-klage-ab.html) eine erneute Genehmigung zur Zwischenlagerung erteilt wurde (bitte nach Zeitraum, Umfang und Orten aufschlüsseln)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 7. Januar 2026 Die Bundesregierung unterrichtet entsprechend der Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185) in ihren Antworten auf parlamentarische Fragen über abschließende positive Genehmigungsentscheidungen für Rüstungsexporte, sieht jedoch von weitergehenden Auskünften ab. 68. Abgeordneter Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie hat sich der Mittelansatz für den Titel 686 01-652 „Zuwendung an die Deutsche Zentrale für Tourismus e. V., Frankfurt (Main)“ in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Haushaltsjahren aufschlüsseln), und inwiefern ist der Bundesregierung bekannt, dass dieser Ansatz nach meiner Kenntnis von den Budgets anderer Auslandsmarketingorganisationen vergleichbarer OECD-Länder abweicht? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 9. Januar 2026 Der Mittelansatz für die in Kapitel 0904 Titel 686 01 veranschlagte „Zuwendung an die Deutsche Zentrale für Tourismus e. V., Frankfurt (Main)“ hat sich in den letzten zehn Jahren wie folgt entwickelt: Haushaltsjahr 2017: 30.649.000 Euro Haushaltsjahr 2018: 32.649.000 Euro Haushaltsjahr 2019: 34.286.000 Euro Haushaltsjahr 2020: 34.478.000 Euro Haushaltsjahr 2021: 44.498.000 Euro Haushaltsjahr 2022: 39.098.000 Euro Haushaltsjahr 2023: 40.598.000 Euro Haushaltsjahr 2024: 40.598.000 Euro Haushaltsjahr 2025: 40.598.000 Euro Haushaltsjahr 2026: 40.598.000 Euro Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages haben in einer Ausarbeitung vom 25. Mai 2022 mit dem Titel „Staatlichen Ausgaben ausgewählter Länder für die touristische Auslandsvermarktung“ einen Überblick über die Budgets in ausgewählten europäischen Ländern zusammengestellt (Aktenzeichen WD 5 - 3000 - 058/22). Darüber hinaus ist der Bundesregierung nicht bekannt, inwieweit der jeweilige Betrag von den Budgets von Auslandsmarketingorganisationen vergleichbarer OECD-Länder abweicht. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass sich sowohl Aufgaben als auch Finanzierungsquellen der einschlägigen Organisationen in anderen Ländern von der Struktur in Deutschland unterscheiden können. 69. Abgeordneter Uwe Schulz (AfD) Welche konkreten wirtschaftspolitischen Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Amtsantritt im Rahmen des bestehenden Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD tatsächlich umgesetzt, und wie bewertet die Bundesregierung die Eignung dieser Maßnahmen zur Bewältigung der aktuell als „schwerste Krise in der Geschichte der Bundesrepublik“ bezeichneten wirtschaftlichen Lage (www.welt.de/politik/deutschland/article694 db55ff6fc544dba9b3a6c/aus-ampel-scheitern-lern en-kanzleramtschef-frei-bereit-zu-grundlegender- ueberarbeitung-von-koalitionsvertrag.html)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 9. Januar 2026 Die Bundesregierung arbeitet stetig an einer Verbesserung der wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen. Im Jahreswirtschaftsbericht 2026, der zurzeit vorbereitet und Ende Januar 2026 erscheinen wird, wird die Bundesregierung ausführlich zur Wirtschafts- und Finanzpolitik berichten. 70. Abgeordneter Uwe Schulz (AfD) Welche konkreten administrativen Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Amtsantritt zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren insbesondere im Bereich kritischer Infrastrukturprojekte eingeleitet, und inwiefern wurden diese Maßnahmen bereits evaluiert, um deren tatsächliche Wirksamkeit im Hinblick auf Wirtschaftswachstum und Investitionsfreundlichkeit zu überprüfen? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 9. Januar 2026 Die Bundesregierung ist sich der hohen Bedeutung des Schutzes kritischer Infrastruktur bewusst und arbeitet stetig an dessen Verbesserung. Das Bundeskabinett hat am 10. September 2025 einen Entwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen (einschließlich KRITIS-Dachgesetz) verabschiedet. Mit dem KRITIS-Dachgesetz soll die physische Resilienz kritischer Infrastrukturen sektorenübergreifend gestärkt werden. Zur Stärkung der IT-Sicherheit von kritischen Infrastrukturen ist am 6. Dezember 2025 das Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung in Kraft getreten. Die Bundesregierung hat ferner seit Amtsantritt zahlreiche Maßnahmen zur Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren generell in Infrastrukturbereichen ergriffen, die zum Teil auch kritische Infrastruktur erfassen. Dies betrifft etwa im Energiebereich das Gesetz zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie an Land, Windenergie auf See und Stromnetze, das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften, im Verkehrsbereich das Infrastruktur-Zukunftsgesetz und im Bereich Telekommunikation das Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen (TKG- Änderungsgesetz 2025). Eine Evaluierung erfolgt nach Maßgabe der jeweiligen Fachgesetze. 71. Abgeordnete Sandra Stein (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um ländliche Räume stärker vor der Deindustrialisierung zu schützen bzw. den Strukturwandel so zu gestalten, dass mittelständische Unternehmen und die damit verbundenen Arbeitsplätze in den Regionen erhalten bleiben? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 8. Januar 2026 Zentrales Instrument der Regionalpolitik in Deutschland ist die Bund- Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW), die grundsätzlich gleichermaßen auf städtische und ländliche Regionen ausgerichtet ist. In den letzten zehn Jahren (2014 bis 2023) wurden für Vorhaben in strukturschwachen ländlichen Räumen in Summe GRW-Mittel in Höhe von etwa 9 Mrd. Euro bereitgestellt und so Investitionen im Umfang von mehr als 40 Mrd. Euro angestoßen. Mit mehr als zwei Dritteln dieser GRW-Mittel wurden Investitionen von Unternehmen in strukturschwachen ländlichen Räumen gefördert. Bei den geförderten Unternehmen wurden mehr als 70.000 Arbeitsplätze geschaffen und 360.000 Arbeitsplätze gesichert. Unmittelbar nach Beginn der 21. Legislaturperiode hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) in Abstimmung mit den Ländern und dem Bundesministerium der Finanzen einen umfassenden Prozess zur Neuaufstellung der GRW angestoßen. Ende Dezember 2025 wurde ein entsprechender Beschluss des GRW- Koordinierungsausschusses gefasst, der unter anderem folgende Änderungen des GRW- Koordinierungsrahmens vorsieht: – zusätzliche Anreize für Investitionen von KMU; – neuer Fokus auf Arbeitsproduktivität; – Stärkung der Fachkräftesicherung insbesondere in Regionen, die einen hohen Bevölkerungsrückgang erwarten lassen; – Ermöglichung von Investitionen in „Transformations- und Netto- Null-Technologien“; – erhebliche Vereinfachung und Verschlankung des Programms; – Verbesserung der Grundlagen für Innovationen in den Regionen; – Verbesserungen im Bereich der Förderung zur Entwicklung von Industrie- und Gewerbeflächen. Diese Anpassungen, die zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten sind, werden insbesondere auch in strukturschwachen ländlichen Regionen zur Wachstumsstärkung und Beschäftigungssicherung beitragen. In dem im Jahr 2020 eingerichteten „Gesamtdeutschen Fördersystem für strukturschwache Regionen“ (GFS) sind Programme des Bundes beziehungsweise des Bundes und der Länder im Bereich der Regionalförderung unter einem gemeinsamen Dach gebündelt. Die GRW ist zentraler Bestandteil des GFS. Ziel des GFS ist es, die Standortbedingungen in strukturschwachen Regionen zu verbessern und so zu gleichwertigen Lebensverhältnissen beizutragen. Die Bundesregierung beabsichtigt, das GFS im Laufe der 21. Legislaturperiode weiterzuentwickeln. Wichtige Grundlagen für die Weiterentwicklung sind u. a. eine Analyse der Mittelverteilung und eine Evaluation des GFS, deren zentrale Ergebnisse im Gleichwertigkeitsbericht der Bundesregierung veröffentlicht werden sollen. Mit dem sogenannten Gleichwertigkeits-Check (GL-Check) für Gesetzesvorhaben sollen die Auswirkungen von Gesetzen auf die Wahrung und Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland geprüft werden. Die Prüfung möglicherweise unterschiedlicher Betroffenheit städtischer, ländlicher, strukturstarker und strukturschwacher Regionen und der Kommunen soll Grundlage dafür sein, dass ein Gesetz in unterschiedlich strukturierten Regionen, insbesondere in Stadt und Land, gleichermaßen wirkt. Die Bundesregierung hat darüber hinaus eine Vielzahl von Maßnahmen umgesetzt bzw. auf den Weg gebracht, die die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie stärken. Einen Überblick gibt die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 108 des Abgeordneten Uwe Schulz (AfD) auf Bundestagsdrucksache 21/3236. Auf diese wird insoweit verwiesen. 72. Abgeordnete Katrin Uhlig (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Organisationen und Unternehmen haben die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche auf ihre Reise nach Israel am 16. und 17. Dezember 2025 begleitet, und anhand welcher Kriterien wird entschieden, wer die Bundesministerin auf Reisen dieser Art begleiten darf? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 5. Januar 2026 Bundesministerin Katharina Reiche wurde auf ihrer Reise nach Israel am 16. und 17. Dezember 2025 von der folgenden Wirtschaftsdelegation begleitet: – ARX Robotics GmbH – BaseD.GmbH – Deutsche Industrie- und Handelskammer – DHL Group – Diehl Aviation Gilching GmbH – ELNET Deutschland e. V. – EnBW AG – GASCADE Gastransport GmbH – Heidelberger Druckmaschinen AG – High-Tech Gründerfonds GmbH – Industrieanlagen-Betriebsgesellschaft mbH – INTEC Industrie-Technik GmbH – Karlsruher Institut für Technologie – OHB System AG – Renk Group AG – Rolls-Royce Power Systems AG – Start2 Group GmbH – Startup Factory SouthwestX – TYTAN Technologies GmbH – Visionaries Club GmbH Das für die Reisevorbereitungen zuständige Fachreferat erhebt im Rahmen eines offenen Interessenbekundungsverfahrens das Mitreiseinteresse der deutschen Wirtschaft. Kriterien bei der Auswahl sind regelmäßig neben den Programmschwerpunkten der jeweiligen Reise insbesondere aktuelle Projekte und Kooperationen im Zielland sowie eine gute Mischung der Unternehmen. Darüber hinaus wird auf eine ausgewogene Vertretung von Großunternehmen, mittelständischen Unternehmen (KMU) und Start-ups geachtet. 73. Abgeordnete Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Teilt die Bundesregierung die Auffassung im am 12. Dezember 2025 in der EnWZ 2025, S. 444 ff. veröffentlichten wissenschaftlichen Artikel (Radimeczky-Krekel/Fröhlich: Abschaffung des „Heizungsgesetzes“ – Welche Spielräume hat der deutsche Gesetzgeber vor dem Hintergrund des Unionsrechts?) zu den europarechtlichen Rahmen für das sog. Heizungsgesetz (§§ 71 ff. des Gebäudeenergiegesetzes), nach dem europarechtlich (Artikel 15a der Erneuerbare-Energie-Richtlinie (RED) III) ein Mindestanteil erneuerbarer Energien bei grundsätzlich jedem Heizungstausch in neuen und bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden verpflichtend vorgeschrieben werden muss, und wie hoch muss dieser Anteil nach Auffassung der Bundesregierung sein, um die klimapolitischen Ziele der Bundesregierung im Gebäudesektor zu erfüllen? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 5. Januar 2026 Der Artikel gibt die Meinung seiner Autoren wieder. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird in dieser Legislaturperiode aufgrund der Festlegungen des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD novelliert. Die Novelle befindet sich in der Vorbereitung. 74. Abgeordneter Johannes Wagner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) In welcher Höhe hat die KUKA Aktiengesellschaft (einschließlich Tochtergesellschaften) in den Jahren 2019 bis 2025 jeweils Förderungen von der Bundesregierung oder nachgeordneten Bundesbehörden erhalten, inklusive Hermesbürgschaften, Fördermittel für Forschung und Entwicklung (FuE) sowie Mittel aus der Bund- Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) (bitte nach Jahr, Art der Förderung, bewilligter und ausgezahlter Summe aufschlüsseln) und mit welchen Auflagen (ebenfalls aufgeschlüsselt nach jeweiliger Förderung) waren/sind diese verbunden? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 5. Januar 2026 Soweit dies im Rahmen der zur Verfügung stehenden Zeit ermittelt werden konnte, hat die KUKA Aktiengesellschaft einschließlich ihrer deutschen Tochterunternehmen in den Jahren 2019 bis 2025 die untenstehenden kumulierten Zuwendungen erhalten. Die ausgezahlten Summen entsprechen den bewilligten Summen. Jahr Art der Förderung Ausgezahlte Summe 2019 Projektförderung 789.418 Euro 2020 Projektförderung 805.162 Euro Jahr Art der Förderung Ausgezahlte Summe 2021 Projektförderung 1.012.981 Euro 2022 Projektförderung 590.929 Euro 2023 Projektförderung 217.844 Euro 2024 Projektförderung 26.712 Euro 2025 Projektförderung 2.805 Euro Es wurden keine Mittel im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) bewilligt. Informationen zu etwaigen Auflagen liegen nicht zentral vor. Exportkreditgarantien Staatliche Exportkreditgarantien (sogenannte Hermesdeckungen) bieten Schutz vor wirtschaftlich und politisch bedingten Forderungsausfällen bei Exportgeschäften in Schwellen- und Entwicklungsländer, für die private Kreditversicherungsunternehmen keinen Versicherungsschutz bieten. Exportkreditgarantien stehen deutschen Exportunternehmen und den exportfinanzierenden Banken auf der Basis risikobasierter Prämien zur Verfügung. Exportkreditgarantien sind daher keine Subventionen. In den Jahren 2019 bis 2025 (per 1. Dezember 2025) hat die Bundesregierung Exportkreditgarantien für deutsche Lieferungen und Leistungen der KUKA AG bzw. deren Tochterunternehmen in Höhe von 9,5 Mio. Euro übernommen. Dabei handelt es sich um eine im Jahr 2023 übernommene Einzeldeckung für eine Lieferung in die Türkei in Höhe von 6,5 Mio. Euro sowie über Lieferungen und Leistungen in Höhe von 3,0 Mio. Euro unter der Ausfuhrpauschalgewährleistung (APG). Mit der APG können Exportgeschäfte mit einer Vielzahl von ausländischen Kunden zu kurzfristigen Zahlungsbedingungen (zwölf Monate Kredit) in einem pauschalierten Verfahren abgesichert werden. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt 75. Abgeordneter René Bochmann (AfD) In welchen Bundesbehörden oder/und sicherheitsrelevanten Bereichen wie Katastrophenschutz, kritische Infrastrukturen, maritime und luftfahrtbezogene Anwendungen wird das europäische Satellitennavigationssystem Galileo nach Kenntnis der Bundesregierung eingesetzt? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Silke Launert vom 9. Januar 2026 Galileo-Dienste werden heute in Bereichen wie dem Verkehr (Straßen, Wasserstraßen, auf See; Verwendung im Luftverkehr wird vorbereitet), dem Zivil- und Katastrophenschutz, von Such- und Rettungsdiensten, der Energiewirtschaft, der Land- und Forstwirtschaft, Finanzwirtschaft genutzt. Fast alle handelsüblichen modernen Geräte zur Satellitenortung nutzen mehrere globale frei verfügbare Satellitennavigationssysteme. Die Nutzung von mehreren Satellitennavigationssystemen in einem einzigen Gerät erhöht die Positionsgenauigkeit und Verfügbarkeit in schwierigen Umgebungen wie Häuserschluchten erheblich. Es ist daher aufgrund des technischen Standards der Verwendung mehrerer Satellitennavigationssysteme durch ein Gerät davon auszugehen, dass Bundesbehörden, die moderne Geräte zur Satellitenortung für ihre Aufgaben einsetzen, auch das europäische Satellitennavigationssystem Galileo nutzen. Dies gilt auch für sicherheitsrelevante Bereiche. 76. Abgeordnete Sonja Lemke (Die Linke) Bis wann plant die Bundesregierung, Förderrichtlinien für Maßnahmen im Rahmen der Nationalen Dekade gegen Postinfektiöse Erkrankungen zu erstellen, und inwieweit ist die Beteiligung von Betroffenenorganisationen in diesem Prozess vorgesehen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Matthias Hauer vom 9. Januar 2026 Die Zeitplanung zu den Maßnahmen der Nationalen Dekade gegen Postinfektiöse Erkrankungen befindet sich aktuell in Abstimmung. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt sieht eine Beteiligung von Betroffenenorganisation an der inhaltlichen Ausgestaltung der Nationalen Dekade gegen Postinfektiöse Erkrankungen vor. Einzelheiten hierzu befinden sich ebenfalls in Abstimmung. 77. Abgeordnete Sonja Lemke (Die Linke) Plant die Bundesregierung, in Umsetzung der Nationalen Dekade gegen Postinfektiöse Erkrankungen einen Fokus auf biomedizinische (im Unterschied zu psychosomatischen oder biopsychosozialen) Ansätze sowohl in Bezug auf die Förderung als auch die Begutachtung von Vorhaben sicherzustellen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Matthias Hauer vom 9. Januar 2026 Die Bundesregierung plant, im Rahmen der Nationalen Dekade gegen Postinfektiöse Erkrankungen ein tieferes Verständnis zugrundeliegender Krankheitsmechanismen zu ermöglichen und die Entwicklung neuer Therapien voranzutreiben. Zur Erreichung dieser Ziele wird der biomedizinischen Forschung, wie auch im Rahmen bisheriger Maßnahmen des fraglichen Themenkomplexes, eine wichtige Rolle zukommen. Die Begutachtung beantragter Vorhaben wird nach international anerkannten Standards durch fachliche Expertinnen und Experten erfolgen. 78. Abgeordnete Sonja Lemke (Die Linke) Plant die Bundesregierung, im Rahmen der Nationalen Dekade gegen Postinfektiöse Erkrankungen von Anfang an Therapieforschung zu fördern, und inwieweit soll dabei insbesondere die Förderung von Medikamentenentwicklung und -studien eine Rolle spielen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Matthias Hauer vom 9. Januar 2026 Die aktuelle Planung der Bundesregierung zur Nationalen Dekade gegen Postinfektiöse Erkrankungen sieht vor, dass nach Möglichkeit bereits im Jahr 2026 erste Maßnahmen im Bereich klinischer Studien initiiert werden. Details zur Planung und Umsetzung befinden sich in Abstimmung. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend 79. Abgeordneter Maik Brückner (Die Linke) Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung bei der Auswertung und Weiterentwicklung des nationalen Aktionsplans „Queer leben“? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 8. Januar 2026 Der Aktionsplan „Queer leben“ wurde in der 20. Legislaturperiode initiiert. Die Bundesregierung hat dem Deutschen Bundestag zum Abschluss der letzten Legislaturperiode einen Umsetzungsbericht zum Aktionsplan vorgelegt (Bundestagdrucksache 20/14250). 80. Abgeordneter Andreas Mayer (AfD) In welcher Höhe werden Projekte im Bezirk Oberbayern aus dem Bundesprogramm „Demokratie Leben!“ gefördert (bitte getrennt nach Landkreisen auflisten)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 9. Januar 2026 Es wird verwiesen auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 98 des Abgeordneten Dr. Christoph Birghan auf Bundestagsdrucksache 21/1089. 81. Abgeordneter Andreas Mayer (AfD) Wie begründet die Bundesregierung, dass aus dem Bundeshaushalt kommunale Projekte im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie Leben!“ gefördert werden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 9. Januar 2026 Es wird auf die geltende Förderrichtlinie „Demokratie leben!“ auf Grundlage der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie der allgemeinen Verwaltungsvorschrift Nr. 15.2 zu § 44 BHO (VV- BHO) verwiesen. Der dort aufgeführte Programmbereich „Partnerschaften für Demokratie“ ermöglicht die Förderung von Projekten kommunaler Gebietskörperschaften und von Zusammenschlüssen kommunaler Gebietskörperschaften, die eine zielgerichtete Zusammenarbeit aller vor Ort relevanten Akteurinnen und Akteure zur Erreichung lokaler und kommunaler Ziele des Bundesprogramms gestalten. Im Einzelplan 17 des Bundeshaushalts 2026 sind die Partnerschaften für Demokratie ebenfalls als Bestandteil des Bundesprogramms vermerkt. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 82. Abgeordneter Timon Dzienus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Entlastungen plant die Bundesregierung für die Bundesagentur für Arbeit (BA), um die kumulierten Mehrausgaben von rund 260 Mio. Euro für die Jahre 2026 bis 2029 auszugleichen, die für die BA durch das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze („Neue Grundsicherung“) entstehen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 7. Januar 2026 Es sind seitens der Bundesregierung keine unmittelbaren Entlastungen für die Bundesagentur für Arbeit geplant. Die Mehrausgaben für den Haushalt der Bundesagentur für Arbeit entstehen fast ausschließlich für die Verbesserung der Betreuung und Förderung junger Menschen im Dritten Buch Sozialgesetzbuch, insbesondere für die Einführung einer ganzheitlichen Beratung und Betreuung von jungen Menschen mit komplexen persönlichen Lebenslagen. Der beste Schutz vor Langzeitarbeitslosigkeit ist eine abgeschlossene berufliche Ausbildung. Daher sollen junge Menschen noch besser bei der beruflichen Orientierung und der Einmündung in eine Berufsausbildung unterstützt werden. Damit wird ein Beitrag geleistet, der Entstehung von Langzeitarbeitslosigkeit schon in jungen Jahren entgegenzuwirken und somit Zeiten des Leistungsbezugs zu vermeiden oder zumindest zu verkürzen. Der Ausgang des parlamentarischen Verfahrens zu dem in der Fragestellung genannten Gesetzentwurf bleibt abzuwarten. 83. Abgeordneter Cem Ince (Die Linke) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Methoden systematischen Sozialleistungsbetrugs in Verbindung mit Arbeitsausbeutung, wonach ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, insbesondere aus Rumänien und Bulgarien, in Deutschland im Rahmen von geringfügiger Beschäftigung angestellt und vom Arbeitgeber zur Beantragung von ergänzendem Bürgergeld aufgefordert werden, während sie gleichzeitig zur Ableistung deutlicher höherer Arbeitsleistung als arbeitsvertraglich vereinbart gezwungen werden, und welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um eine derartige Praxis zu bekämpfen und die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu schützen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 6. Januar 2026 Der Bundesregierung sind Berichte aus Kommunen und Jobcentern über systematischen und bandenmäßigen Leistungsmissbrauch bekannt, überwiegend aus städtischen Ballungsgebieten und mehrfach bezogen auf die Nationalitäten Bulgarien und Rumänien. Berichtet wurde u. a. von fingierten Arbeitsverhältnissen, illegaler Beschäftigung und ausbeuterischen Beschäftigungsverhältnissen sowie davon, dass betroffene Menschen Sozialleistungen an kriminell organisierte Strukturen abführen müssten, die teilweise auch Einreise und Unterbringung organisierten. Diese Themen wurden zuletzt auf einer Fachkonferenz in Duisburg am 27. Oktober 2025 auf Einladung des Oberbürgermeisters der Stadt Duisburg, Sören Link, und der Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Bärbel Bas, mit mehreren Kommunen aus dem Bundesgebiet erörtert. Die Jobcenter gehen Hinweisen auf Sozialleistungsmissbrauch, insbesondere auch im Zusammenhang mit der EU-Freizügigkeit, konsequent nach und arbeiten hierbei unter Berücksichtigung interner Arbeitshilfen mit den weiteren beteiligten Behörden zusammen. Um Sozialleistungsmissbrauch besser begegnen zu können, sieht der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD u. a. vor, einen vollständigen Datenaustausch zwischen Sozial-, Finanz- und Sicherheitsbehörden zu ermöglichen, um großangelegten Sozialleistungsmissbrauch konsequent zu bekämpfen und vor allem härter gegen diejenigen vorzugehen, die illegale Beschäftigung betreiben oder schwarzarbeiten. Die Bundesregierung prüft derzeit entsprechende Handlungsoptionen und Maßnahmen. Um Sozialleistungsmissbrauch wirksam einzudämmen, braucht es nicht nur Maßnahmen gegen Strukturen und Akteure des Missbrauchs, sondern auch Schutzmechanismen für (potenzielle) Opfer. Informations- und Beratungsangebote leisten einen wichtigen Beitrag zum Opferschutz: Sie können prekäre Arbeitsbedingungen verhindern, indem Betroffene frühzeitig über ihre Rechte und Unterstützungsangebote aufgeklärt werden, sodass diese Menschen gar nicht erst in ausbeuterische Strukturen geraten. Hierüber können auch Möglichkeiten eröffnet werden, um sich aus diesen Strukturen wieder zu befreien. Der im Februar 2025 beschlossene Nationale Aktionsplan gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit sieht daher Maßnahmen zur Förderung von Beratungsstrukturen sowie niedrigschwellige Informationsangebote für betroffene Arbeitskräfte vor, in denen über die Risiken von Arbeitsausbeutung sowie sozial- und arbeitsrechtliche Regelungen aufgeklärt wird. Diese Angebote setzen bereits im Herkunftsland und vor der Arbeitsmigration an und zielen darauf, Ausbeutungsverhältnisse durch frühzeitige Information präventiv zu verhindern. Zudem enthält der Nationale Aktionsplan Maßnahmen zur Erweiterung des digitalen Informations- und Beratungsangebotes für mobile Arbeitskräfte. Mit den Beratungsangeboten „Faire Mobilität“ und „Faire Integration“ des Bundes gibt es niedrigschwellige Anlaufstellen, die darauf zielen, EU-Arbeitnehmerinnen und EU- Arbeitnehmer und Drittstaatsangehörige zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen möglichst in ihrer Muttersprache zu beraten. 84. Abgeordnete Cansu Özdemir (Die Linke) Wie viele erwerbsfähige Leistungsbeziehende waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2025 im Zuständigkeitsbereich des Jobcenters „team.arbeit.hamburg“ von einem vollständigen Entzug von Bürgergeldleistungen betroffen (bitte nach Monaten aufschlüsseln), und in welchen weiteren Bundesländern wird eine vergleichbare Praxis des vollständigen Leistungsentzugs bei wiederholtem Nichterscheinen zu Beratungsterminen angewendet? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretarin Katja Mast vom 17. Dezember 2025 Ihre Frage wird so verstanden, dass die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die von einer Versagung oder Entziehung von Leistungen nach § 66 Absatz 1 Satz 1 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch betroffen sind, gemeint ist. Statistische Angaben hierzu liegen der Bundesregierung nicht vor. 85. Abgeordnete Heidi Reichinnek (Die Linke) Was ist die Intention der Bundesregierung für die Festlegung, dass bei Eltern im Bürgergeldbezug, die mehrere Termine beim Jobcenter versäumen, eine Kindeswohlgefährdung bestehen könne und die Jobcenter daher die Jugendämter aktiv informieren sollen, wie es sich aus einem Absatz ergibt, der in dem vom Kabinett beschlossenen Entwurf eines „Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“ im Besonderen Teil zu Artikel 1, Nummer 8 (§ 7 b Absatz 4 neu) zu finden ist, demzufolge das Jobcenter bei Entfall des Leistungsanspruches (nach drei versäumten Terminen) im Fall von Bedarfsgemeinschaften mit minderjährigen Kindern auf die Befugnis zur Datenübermittlung zum Schutz des Kindeswohl an das Jugendamt hingewiesen wird, wobei das Jugendamt daraufhin ggfs. das Familiengericht zur Abwehr der Kindeswohlgefährdung anzurufen habe, und hat die Bundesregierung eine Einschätzung zu möglichen und angemessenen Maßnahmen der Familiengerichte vorgenommen, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 7. Januar 2026 Der Schutz von Kindern ist für die Bundesregierung ein besonders wichtiges Anliegen. Dies wird bei der Umgestaltung der Grundsicherung und auch bei der neuen Regelung zur Nicht-Erreichbarkeit bei drei aufeinanderfolgenden Meldeversäumnissen berücksichtigt. Hervorzuheben ist, dass in keinem Fall die Leistungen der Kinder selbst entfallen, sondern selbstverständlich nur die Leistungen des nicht erreichbaren Elternteils. Auch in Bezug auf das Elternteil gilt bei der Prüfung der Meldeversäumnisse, dass wichtige Gründe für das Nicht-Erscheinen geltend gemacht werden können und Härtefälle berücksichtigt werden. Bei der Prüfung, ob ein Härtefall vorliegt, sind nicht nur Umstände in Bezug auf die nicht erschienene Person zu berücksichtigen, sondern auch die Auswirkungen für die gesamte Bedarfsgemeinschaft, insbesondere minderjährige Kinder. Daran knüpft auch die zitierte Passage aus der Gesetzesbegründung an. Mit ihr wird zudem klargestellt, dass der Kinderschutz in dieser Situation auch zu gewährleisten ist. Deshalb wird in der Begründung u. a. auf die Informationspflicht zwischen Jobcenter und Jugendamt hingewiesen, damit das Jugendamt ggf. tätig werden und den betroffenen Elternteil unterstützen kann. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch das Familiengericht den Eltern aufgeben, öffentliche Hilfen wie zum Beispiel Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und der Gesundheitsfürsorge in Anspruch zu nehmen, vgl. § 1666 Absatz 3 Nummer 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung 86. Abgeordneter Jan van Aken (Die Linke) Gab es im Jahr 2025 einen Austausch zwischen Mitgliedern der Bundesregierung und nachfolgend genannten Personen, die in der Unterrichtung der Bundestagspräsidentin als Spender der CDU und CSU genannt werden, und wenn ja, zwischen wem und wie häufig: Ralph Dommermuth, Florian Rehm, Knut von Storch, Arendt Oetker, Carsten Maschmeyer, Mitgliedern der Familie von Berenberg aus Hamburg, Karl Gerhold (www.bundestag.de/parlament/praesidium/parteie nfinanzierung/fundstellen50000/2025/2025-inhal t-1032412)? 87. Abgeordneter Jan van Aken (Die Linke) Gab es im Jahr 2025 einen Austausch zwischen Mitgliedern der Bundesregierung und nachfolgend genannten Personen, die in der Unterrichtung der Bundestagspräsidentin als Spender der CDU und CSU genannt werden, und wenn ja, zwischen wem und wie häufig: Mitgliedern der Familie Leibinger aus Ditzingen, Martin Herrenknecht, Frank und Brigitte Gotthardt, Friedrich Andreae (www.bundestag.de/parlament/praesidiu m/parteienfinanzierung/fundstellen50000/2025/20 25-inhalt-1032412)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Philipp Amthor vom 6. Januar 2026 Die Fragen 85 und 87 werden wegen ihres Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet. Für Schriftliche Fragen ist nach der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages eine Antwortfrist von einer Woche vorgesehen. Der Antwortumfang bei Schriftlichen Fragen ist daher auf die in dieser Frist ermittelbaren Informationen beschränkt. Umfassende Abfragen aller Ressorts der Bundesregierung, die umfangreiche Recherchen über vorhandene Daten hinaus erfordern, sind in dieser Frist in der Regel nicht leistbar. Es besteht weder eine rechtliche Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher Kontakte noch ist es im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen und Daten vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber nachträglich zu erstellen oder zu pflegen. Eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt (siehe dazu die Vorbemerkung der Bundesregierung zu der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1174). Unter einem Austausch im Sinne der Fragestellung werden explizit vereinbarte Termine oder Treffen, nicht aber Zufallsbegegnungen, etwa auf Veranstaltungen, verstanden. Die nachstehenden Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig. Austausch zwischen mit Anzahl der Termine/ Treffen in 2025 Ralph Dommermuth Bundeskanzler Friedrich Merz 1 Chef des Bundeskanzleramtes Thorsten Frei 1 Bundesministerin Katherina Reiche/BMWE 1 Arend Oetker Chef des Bundeskanzleramtes Thorsten Frei 1 Mitgliedern der Familie Leibinger aus Ditzingen1 Bundeskanzler Friedrich Merz 5 Chef des Bundeskanzleramtes Thorsten Frei 4 Bundesminister Lars Klingbeil/BMF 1 Bundesministerin Dorothee Bär/BMFTR 3 Bundesminister Dr. Johann Wadephul/AA 2 Bundesminister Dr. Karsten Wildberger/BMDS 3 Bundesminister Boris Pistorius/BMVg 1 Bundesministerin Katherina Reiche/BMWE2 7 Dr. Martin Herrenknecht Chef des Bundeskanzleramtes Thorsten Frei 1 Bundesminister Patrick Schnieder/BMV 1 1 Kontakte mit Peter Leibinger haben in dessen Funktion als BDI-Präsident und/oder Vorsitzender des Aufsichtsrats der Trumpf SE und Co KG stattgefunden. 2 Bei fünf der insgesamt sieben aufgezeigten Nennungen zu „Austausch mit Familie Leibinger aus Ditzingen“ handelt es sich um Austausch mit Peter Leibinger in seiner Funktion als Präsident des BDI. Bei den übrigen zwei Nennungen handelt es sich um Austausch mit Nicola Leibinger-Kammüller, Vorstandsvorsitzende des Unternehmens Trumpf. 88. Abgeordnete Carolin Bachmann (AfD) Welche maximal 14 konkreten Förderbereiche, in denen Kommunen antragsberechtigt sind, hat die Bundesregierung neben dem bereits als Hebelprojekt identifizierten Kulturförderwesen (https://bm ds.bund.de/fileadmin/BMDS/Dokumente/Modern isierungsagenda_barrierefrei.pdf, S. 11) für die Einführung bzw. Ausweitung von Pauschalierungen zur Erreichung ihrer Bürokratierückbauziele (ebd. S. 13 und 16) vorgesehen, und welche spezifischen Schwellenwerte für die Fördersummen werden für die jeweiligen Förderbereiche angesetzt, etwa um dem Grundsatz einer differenzierten Betrachtung des administrativen Aufwands (vgl. Antowrt der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 85 auf Bundestagsdrucksache 21/3236) Rechnung zu tragen (bitte ausführen und begründen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Philipp Amthor vom 9. Januar 2026 Die Festlegung von Pauschalen für bestimmte Ausgabepositionen kann erhebliche Entlastungen bei Zuwendungsempfängern und -gebern bewirken. Möglichkeiten zur Festlegung von Pauschalen im Bereich des Förderwesens bestehen bereits, sollen aber gezielter zum Einsatz kommen. Eine Auswahl, in welchen Förderbereichen welche spezifischen Pauschalen gelten sollen, ist noch nicht erfolgt. Die Überprüfung erfolgt im Laufe des Jahres 2026 im Rahmen der Umsetzung der Modernisierungsagenda des Bundes sowie der föderalen Modernisierungsagenda. Ziel ist es, das Zuwendungsrecht insgesamt zu vereinfachen. 89. Abgeordnete Sandra Stein (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wurden in der laufenden Legislaturperiode bereits Praxischecks zu bestehenden als auch zu neuen rechtlichen Vorgaben aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, dem Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales durchgeführt, und wenn ja, an wie vielen davon wurden kleine und mittlere Unternehmen mit maximal 250 Mitarbeitenden direkt beteiligt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Philipp Amthor vom 9. Januar 2026 In Praxischecks wird die Praxistauglichkeit von Regelungen und deren Vollzug untersucht. Ausgangspunkt für einen Praxischeck sind bürokratische Hemmnisse, die i. d. R. in einem Workshop unter Mitwirkung der Beteiligten prozessual betrachtet werden. Daraus lassen sich konkrete Lösungsansätze für spürbaren Bürokratierückbau ableiten. Die Problemlage bestimmt die Zusammensetzung der Mitwirkenden an einem Praxischeck. Tabelle: Anzahl der in der 21. Legislaturperiode von BMWE, BMAS und BMDS durchgeführten Praxischecks. Ressort Anzahl durchgeführter Praxischecks Darunter Praxischecks unter Beteiligung von KMU BMWE 5 3 BMAS 4 2 BMDS 2 1 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr 90. Abgeordnete Nicole Gohlke (Die Linke) Wie haben sich die Anzahl sowie die Gesamtlänge (in Kilometern) der temporären Langsamfahrstellen (La) im Schienennetz der Deutschen Bahn AG im Bundesland Bayern jeweils zum Jahresende der Jahre 2021, 2022, 2023 und 2024 entwickelt, und wie viele dieser Langsamfahrstellen bestanden zum jeweiligen Stichtag bereits länger als sechs Monate? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 9. Januar 2026 Das Bundesministerium für Verkehr ist für die Beantwortung Ihrer Frage auf die Zuarbeit der Deutschen Bahn AG angewiesen. Die erbetenen Informationen können dort wegen der erfragten Detailtiefe nicht in der für eine Schriftliche Frage im parlamentarischen Fragewesen zur Verfügung stehenden Zeit ermittelt werden. 91. Abgeordneter Stefan Henze (AfD) Wie viele Führerscheininhaber mit der Schlüsselzahl B196 gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Deutschland, und wie viele Verkehrsunfälle wurden seit Einführung dieser Schlüsselzahl durch diese Führerscheininhaber verursacht bzw. unter deren Beteiligung registriert? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 18. Dezember 2025 Die Anzahl der im Zentralen Fahrerlaubnisregister eingetragenen Führerscheine der Fahrerlaubnisklasse B mit der Schlüsselzahl 196 („B196“) gemäß Anlage 9 zu § 25 Absatz 3 der Fahrerlaubnis- Verordnung betrug zum Stichtag 1. Januar 2025: 290.134. Angaben zur Klasse der Fahrerlaubnis bei Unfallbeteiligten werden im Rahmen der amtlichen Straßenverkehrsunfallstatistik nicht erhoben. Daher liegen der Bunderegierung keine Erkenntnisse vor, wie viele Verkehrsunfälle seit Einführung der Schlüsselzahl B196 durch diese Führerscheininhaber verursacht worden sind. 92. Abgeordneter Volker Scheurell (AfD) Warum wurde die IC-Verbindung IC 494 (Wien– Rostock) mit Halt Lutherstadt Wittenberg 5:47 Uhr und Ankunft Berlin Hbf 6:31 Uhr zum Fahrplanwechsel am 15. Dezember 2025 aus dem Fahrplan gestrichen, und welche betrieblichen, verkehrlichen oder vertraglichen Gründe lagen dieser Entscheidung zugrunde (bitte jeweils benennen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 6. Januar 2026 Der im Fahrplan 2025 verkehrende IC 494 von Wien nach Berlin (teils bis Rostock) war nach Angaben der Deutsche Bahn AG (DB AG) eine sogenannte „geöffnete Überführungsfahrt“. Hintergrund war, dass die bislang auf der IC-Linie Dresden–Berlin–Rostock eingesetzten IC‑Züge vom Typ „KISS“ in Wien gewartet und instandgehalten wurden. Daher musste einmal täglich ein Fahrzeug zwischen Berlin und Wien überführt werden. Diese Fahrten wurden über N

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