Schriftliche Frage 99 von Dr. Michael Blos (AfD): Hat die Bundesregierung im Zuge der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/2184 sowie der Novellierung der Trinkwasserverordnung eine systematis…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 5. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.
Text
Schriftliche Frage 99 von Dr. Michael Blos (AfD): Hat die Bundesregierung im Zuge der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/2184 sowie der Novellierung der Trinkwasserverordnung eine systematis…
Frage 99 (Dr. Michael Blos, AfD):
Hat die Bundesregierung im Zuge der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/2184 sowie der Novellierung der Trinkwasserverordnung eine systematische Abschätzung der finanziellen Auswirkungen verpflichtender Sanierungsmaßnahmen infolge von Bisphenol-A-Grenzwertüberschreitungen auf private Wohnungseigentümer vorgenommen, insbesondere auf selbstnutzende Eigentümer mit geringem Einkommen oder Rentenbezug, und wenn ja, mit welchem konkreten Ergebnis?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Georg Kippels vom 9. Januar 2026:
Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) sieht keine starre Rechtsfolge im Sinne von „verpflichtenden Sanierungsmaßnahmen infolge von Bisphenol-A-Grenzwertüberschreitungen“ vor. Stattdessen bieten insbesondere die §§ 62 ff. TrinkwV und § 39 Absatz 2 des Infektionsschutzgesetzes dem zuständigen Gesundheitsamt ein rechtliches Instrumentarium für den Umgang mit Fällen, in denen im Trinkwasser ein Grenzwert überschritten wird. Zu den möglichen Instrumenten für Sofortmaßnahmen oder Maßnahmen zur Abhilfe gehören u. a. auch Verwendungseinschränkungen. Die Entscheidung über die konkrete Maßnahme trifft das zuständige Gesundheitsamt nach pflichtgemäßem Ermessen im Einzelfall.
Relationen
- asked ← Michael Blos (Schriftliche Frage)
- part_of → Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 5. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung