Schriftliche Frage 100 von Dr. Michael Blos (AfD): Sieht die Bundesregierung im Zusammenhang mit behördlich angeordneten Sanierungsmaßnahmen zur Einhaltung des Bisphenol-A-Grenzwerts im Trink…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 5. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.
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Schriftliche Frage 100 von Dr. Michael Blos (AfD): Sieht die Bundesregierung im Zusammenhang mit behördlich angeordneten Sanierungsmaßnahmen zur Einhaltung des Bisphenol-A-Grenzwerts im Trink…
Frage 100 (Dr. Michael Blos, AfD):
Sieht die Bundesregierung im Zusammenhang mit behördlich angeordneten Sanierungsmaßnahmen zur Einhaltung des Bisphenol-A-Grenzwerts im Trinkwasser bestehende rechtliche Möglichkeiten oder plant sie gesetzgeberische Initiativen, um soziale Härtefälle – etwa bei älteren oder einkommensschwachen selbstnutzenden Wohnungseigentümern – abzufedern, und falls nein, aus welchen Gründen wurde auf entsprechende Regelungen verzichtet?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Georg Kippels vom 9. Januar 2026:
Mit der Zweiten Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung vom 20. Juni 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 159) ist zwar ein neuer Grenzwert für Bisphenol A von 2,5 µg/l festgelegt worden, der seit dem 12. Januar 2024 gilt. Jedoch galt schon zuvor ein entsprechender Höchstwert von ebenfalls 2,5 µg/l für Bisphenol A auf Grundlage der nach § 13 Absatz 2 Nummer 2 der Trinkwasserverordnung verbindlichen Bewertungsgrundlage des Umweltbundesamtes für Kunststoffe und andere organische Materialien im Kontakt mit Trinkwasser.
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