Schadstoffbelastungen in Wasser und Umwelt - Risiken, Folgen und Handlungsmöglichkeiten (Antwort zu Drs. 21/5004)
Text
Schadstoffbelastungen in Wasser und Umwelt - Risiken, Folgen und Handlungsmöglichkeiten (Antwort zu Drs. 21/5004)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5463
21. Wahlperiode 20.04.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Karl Bär, Steffi Lemke, Julia Schneider,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/5004 –
Schadstoffbelastungen in Wasser und Umwelt – Risiken, Folgen und
Handlungsmöglichkeiten
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS), Polychlorierte Biphenyle
(PCB), Bromdiphenylether (BDE), Mikroplastik, Human- und
Tierarzneimittelrückstände, Nitrat, Phosphat, Schwermetalle sowie Pestizide werden seit
Jahren in deutschen Gewässern und in der Umwelt nachgewiesen. Sie gelten
in zunehmendem Maße als relevante Belastungsfaktoren für
Trinkwasserressourcen, aquatische Ökosysteme und die marine Umwelt. Untersuchungen
von Umwelt- und Fachbehörden belegen, dass sich diese Stoffe teilweise über
sehr lange Zeiträume in Böden, Sedimenten, Organismen und entlang der
Nahrungskette anreichern. Damit sind erhebliche Risiken sowohl für die
menschliche Gesundheit – etwa durch Beeinträchtigungen des Immunsystems
sowie hormonelle und reproduktionstoxische Effekte – als auch für
Biodiversität und aquatische Lebensgemeinschaften verbunden.
Gleichzeitig stehen Wasserversorger, Städte und Gemeinden, Landwirtschaft,
Industrie, Fischerei und Tourismus wegen wachsender Umweltprobleme wie
niedriger Wasserstände, Fischsterben oder Blaualgen vor großen
wirtschaftlichen Problemen. Teure Wasseraufbereitung, Nutzungseinschränkungen,
Haftungsfragen und notwendige Umstellungen treiben die Kosten in die Höhe.
Gerade vor diesem Hintergrund gewinnen ein konsequenter Gewässerschutz
und die gezielte Entwicklung schadstoffarmer Technologien an Bedeutung, da
sie nicht nur weitere Belastungen begrenzen, sondern zugleich erhebliche
wirtschaftliche Chancen eröffnen und langfristig Wettbewerbsfähigkeit
stärken.
Eine aktuelle Studie der Boston Consulting Group (BCG) und des
Naturschutzbundes Deutschland e. V. (NABU) weist darauf hin, dass die
volkswirtschaftlichen Schäden in Deutschland infolge unzureichenden
Wassermanagements – etwa durch Verschmutzung, Wasserknappheit oder Extremereignisse
– bis 2050 ein Volumen von bis zu 500 bis 625 Mrd. Euro erreichen könnten.
Demgegenüber stehen vergleichsweise deutlich geringere zusätzliche
Investitionssummen in gezielte Maßnahmen zum Wasserschutz in Höhe von rund 15
bis 20 Mrd. Euro bis 2050 – ein Nichthandeln ist somit deutlich teurer.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz,
Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 20. April 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Gleichzeitig besteht für die ohnehin anstehende Modernisierung sowie akut
notwendige Klimaanpassung und Sicherheit der Wasser- und
Abwasserinfrastruktur ein erheblicher Investitionsbedarf. Vor diesem Hintergrund fragen wir
die Bundesregierung, wie sie die ökologischen, gesundheitlichen und
ökonomischen Risiken bewertet und welche Maßnahmen sie ergreift, um den
Gewässer-, Grundwasser- und Trinkwasserschutz wirksam, zeitnah, vorsorgend
und generationengerecht zu verbessern und zu sichern.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Nach dem Grundgesetz liegen die Aufgaben des Vollzugs in der
Wasserwirtschaft bei den Bundesländern. Sie erteilen notwendige wasserrechtliche
Genehmigungen und überwachen die Gewässer aufgrund der rechtlichen Vorgaben an
festgelegten Messstellen und aufgrund von geregelten Analyse- und
Bewertungsverfahren. Die Bundesländer berichten der Bundesregierung nur dort, wo
sie dazu verpflichtet sind. Insofern liegen der Bundesregierung keine
vollständigen Informationen vor.
1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das aktuelle Ausmaß
und die zeitliche Entwicklung der Belastung von
a) Trinkwasser,
b) Grundwasser,
c) Flüssen, Kanälen, Seen (inklusive Badegewässern), Bächen sowie
Kleingewässern,
d) Nord- und Ostsee (sowie angrenzenden Küstengewässern),
e) grundwasserabhängigen Schutzgebieten (z. B. relevante Natura-2000-
und Naturschutzgebiete wie für Moore, Wälder, Auen, Seen)
mit Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS), Polychlorierte
Biphenyle (PCB), Bromdiphenylether (BDE), Mikroplastik, Human- und
Tierarzneimittelrückständen, Nitrat, Phosphat, Schwermetallen und
Pestiziden (inklusive Bioziden); (bitte jeweils getrennt nach Stoffgruppen und,
soweit möglich, nach Einzelstoffen sowie nach Bundesländern,
Einzugsgebieten und Messstellen aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen nur solche Informationen vor, die allgemein
verfügbar sind. Diese sind in der Tabelle 1 zu Frage 1 als Anlage
zusammengestellt.* Datensätze zu Trinkwasser sowie Nord- und Ostsee, die der
Bundesanstalt für Gewässerkunde vorliegen, können über deren Internetseiten
abgerufen werden.
Trinkwasser: Der Datensatz „Trinkwasser“ beinhaltet alle von den
Bundesländern im Rahmen der Trinkwasserverordnung gemeldeten Daten der letzten fünf
Berichtsjahre (2020-2024). Diese Daten sind die Grundlage der
Berichterstattung im Rahmen der EU-Trinkwasserrichtlinie an die Europäische
Kommission. Der Datensatz beinhaltet auch Parameter, die nicht Teil der in Frage 1
genannten Stoffgruppen sind. Die Überwachung des Trinkwassers obliegt den
jeweiligen Wasserversorgern, bzw. den zuständigen Behörden der Bundesländer
(www.wasserblick.net/servlet/is/246968/Trinkwasser.zip?command=download
Content&filename=Trinkwasser.zip).
Meeresschutz Nord- und Ostsee: Der Datensatz „MUDAB“ umfasst Nähr- und
Schadstoffmesswerte im Wasser für den Zeitraum 2021 bis 2024 für einen Teil
der in Frage 1 gelisteten Stoffgruppe (Spalte „Kategorie“ im unten genannten
Link). Ebenfalls sind die Messstationen mit deren Koordinaten enthalten.
* Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/5463 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Die Daten sind Bestandteil der Meeresumweltdatenbank. Hier fließen die
Messdaten des Bund-Länder-Messprogramms (BLMP) ein, wonach die
zuständigen Behörden der Küstenbundesländer sowie zuständige Bundesbehörden
(z. B. BSH, BFN) in regelmäßigen Abständen festgelegte Messstellen beproben
(www.wasserblick.net/servlet/is/246968/MUDAB.zip?command=downloadCo
ntent&filename=MUDAB.zip)
2. Welche bundesweiten und länderübergreifenden Monitoringprogramme
erheben derzeit Daten zu den in Frage 1 genannten Stoffgruppen in den
Fragen 1a bis 1e erfragten Gewässerkategorien (einschließlich Roh- und
Trinkwasser), und welche Behörden oder Institutionen sind jeweils
zuständig?
Für die Überwachung von Gewässern und Trinkwasser nach den nationalen
Vorgaben, die auch EU-Recht berücksichtigen, sind vor allem die Behörden in
den Ländern zuständig (siehe Vorbemerkung).
Einige Informationen sind in der Anlage 2 zu dieser Antwort auf die Kleine
Anfrage in Tabelle 2 zu den Fragen 2 bis 4 als Anlage zusammengestellt.*
Die Umweltprobenbank des Bundes (UPB) ist ein Archiv von Proben, mit
denen die Qualität der Umwelt dokumentiert und bewertet werden kann (www.
umweltprobenbank.de/de). Diese Proben sind für einen bestimmten Raum
repräsentativ und werden regelmäßig erhoben, um Veränderungen der (Schad-)
Stoffbelastung im Laufe der Zeit verfolgen zu können. Die UBP nimmt Proben
von Schwebstoffen und Tieren aus Flüssen und Seen und Proben von
Meerestieren, Meerespflanzen und Seevögeln. Die Analysen umfassen auch Stoffe aus
der in Frage 1 enthaltenen Liste. Die langjährigen Datenreihen sind auf der
genannten Website öffentlich verfügbar.
3. In welchem Umfang werden im Rahmen der Überwachung nach
Wasserrahmenrichtlinie, Grundwasserrichtlinie, Meeresstrategie-
Rahmenrichtlinie, UQN (Umweltqualitätsnormen)-Richtlinie sowie der
Trinkwasserverordnung Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS),
Polychlorierte Biphenyle (PCB), Bromdiphenylether (BDE), Mikroplastik,
Human- und Tierarzneimittelrückstände, Nitrat, Schwermetalle, Biozide und
Pestizide systematisch erfasst, und sieht die Bundesregierung in der
aktuellen Erhebungssystematik Lücken, und wenn ja, welche (z. B.
Stoffumfang, räumliche Abdeckung, Messhäufigkeit, Nachweisgrenzen)?
Die Informationen sind in der Anlage 2 zu dieser Antwort auf die Kleine
Anfrage in Tabelle 2 zu den Fragen 2 bis 4 als Anlage zusammengestellt.*
* Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/5463 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
4. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Umsetzung der
Überwachung nach Wasserrahmenrichtlinie, Grundwasserrichtlinie,
Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie, UQN-Richtlinie sowie der
Trinkwasserverordnung durch die Bundesländer (z. B. Stoffumfang, räumliche
Abdeckung, Messhäufigkeit, Nachweisgrenzen) in Bezug auf Per- und
polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS), Polychlorierte Biphenyle (PCB),
Bromdiphenylether (BDE), Mikroplastik, Human- und
Tierarzneimittelrückstände, Nitrat, Schwermetalle und Pestizide, und welche
Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung daraus?
Die Bundesländer sind vorrangig für die Gewässerüberwachung zuständig. Die
Vorgaben bezüglich Stoffe, Umweltqualitätsnormen und Messfrequenzen
ergeben sich aus dem EU-Recht bzw. aus dessen Umsetzung in das nationale Recht.
Soweit es die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und ihre beiden
Tochterrichtlinien (UQN-Richtlinie und Grundwasserrichtlinie) betrifft, fließen die
Überwachungsergebnisse der Länder in die von ihnen nach der Wasserrahmenrichtlinie
zu erstellenden Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme ein. Diese
sind öffentlich verfügbar zusammengestellt (www.wasser-de.de/).
Die Bundesregierung hat die dritten Bewirtschaftungspläne der Bundesländer,
die für den Zeitraum 2021–2027 erstellt wurden, auch in Bezug auf
Gewässerbelastungen, ausgewertet. Es wird auf Kapitel 4 der öffentlich verfügbaren
Publikation „Die Wasserrahmenrichtlinie – Gewässer in Deutschland 2021 –
Fortschritte und Herausforderungen“ verwiesen (www.umweltbundesamt.de/sy
stem/files/medien/1410/publikationen/221010_uba_fb_wasserrichtlinie_b
f.pdf).
Die erbetenen Informationen zu den Fragen 2 bis 4 sind in der Anlage 2 zu
dieser Antwort in Tabelle 2 zusammengestellt und werden dort, soweit
erforderlich, ergänzend erläutert.*
5. Welche jeweils fünf am stärksten oder besonders belasteten Gebiete oder
Wasserkörper sind der Bundesregierung hinsichtlich jeder der in Frage 1
genannten Stoffgruppen bekannt, und welche Angaben liegen hierzu
jeweils zur Stoffgruppe, zum Gewässertyp, zur Höhe der gemessenen
Belastung sowie zur vermuteten bzw. bekannten Eintragsquelle vor?
Trinkwasser:
Für das Trinkwasser als Endprodukt lassen sich keine besonders belasteten
Gebiete benennen, da die Aufbereitungen in den Wasserwerken (oder andere
Maßnahmen) auf die spezifischen Einzugsgebiete angepasst sind und die gesetzlich
geforderte Trinkwasserqualität zur Verfügung stellen.
Die regionale Verteilung der Grundwasserkörper, die wegen Nitrat in einem
schlechten chemischen Zustand sind, kann folgenden Kartendarstellungen
entnommen werden (www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/2875/dokum
ente/karte_6.pdf).
Fließ- und Übergangsgewässer:
Die Belastungen sowie die vermuteten bzw. bekannten Eintragsquellen
bezogen auf die Wasserkörper sind unter dem Link Wasserkörpersteckbriefe aus de
m 3. Zyklus der WRRL (2022-2027) (https://geoportal.bafg.de/mapapps/resour
ces/apps/WKSB_2021/index.html?lang=de&vm=2D&s=9244667.35795517&
r=0&c=563594.9039036152%2C5676998.40659268) einsehbar.
* Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/5463 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Auswertungen für die Messstellen des LAWA-Messstellennetzes (www.umwelt
bundesamt.de/themen/wasser/fluesse/ueberwachung-bewertung/messnetze-che
misches-monitoring#lawa-messstellennetz) ergeben:
PFAS: Aufgrund der unterschiedlichen Datenlage ist nur eine aggregierte
Aussage für PFAS möglich (www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/chemi
kalien-reach/stoffe-ihre-eigenschaften/stoffgruppen/pfas-portal-start). Eine
Kartendarstellung für PFOS enthält die Anwendung Schadstoffkonzentration in
Fließgewässern (nach Auswahl von Stoff und Messstelle).
PCB: Im Zeitraum 2022–2024 wird die Jahresdurchschnitts-
Umweltqualitätsnorm für Schwebstoff/Sediment von 20 µg/kg an den Messstellen Potsdam/
Havel (25-31 µg/kg), Spandau/Spree (25-33 µg/kg)), Trebur-Astheim/
Schwarzbach (24,5-55 µg/kg), Leverkusen-Rheindorf/Wupper (23-24 µg/kg),
Dinslaken/Emscher (32 µg/kg) und Palzem/Mosel (24-36 µg/kg) überschritten.
BDE: Daten für Konzentrationen in Fischen liegen der Bundesregierung nur für
wenige Messstellen vor. Diese und weitere Daten sind in der Broschüre der
FGG Elbe „Schadstoffuntersuchungen in Biota, Projektbericht –
Sonderuntersuchungen im Rahmen des KEMP 2022“ veröffentlicht. Die Zulässige
Höchstkonzentration (ZHK-UQN) für die Gesamtwasserproben wird an keiner
Messstelle überschritten.
Ergänzend wird auf die Berichte der Internationalen Kommission zum Schutz
des Rheins (IKSR) und der Internationalen Kommissionen zum Schutz der
Mosel und der Saar (IKSMS) verwiesen, auf die unter folgenden Links zugegriffen
werden kann und die auch deutsche Daten enthalten (www.iksr.org/fileadmin/u
ser_upload/DKDM/Dokumente/Fachberichte/DE/rp_De_0311.pdf , https://iks
ms.rlp-umwelt.de/servlet/is/2006380/ und https://iksms.rlp-umwelt.de/servlet/i
s/20088/Biota_01_2019_d_final_sans%20cote.pdf?command=downloadConte
nt&filename=Biota_01_2019_d_final_sans%20cote.pdf).
Mikroplastik: Für Mikroplastik liegen der Bundesregierung keine Daten vor.
Für die Überwachung von Binnengewässern gibt es bisher keine verbindlichen
Vorgaben.
Human- und Tierarzneimittel: Eine Übersicht über die gemessenen
Konzentrationen an Wirkstoffen geben die Diagramme Arzneimittelwirkstoffe in
Oberflächengewässern unter www.umweltbundesamt.de/daten/chemikalien/arzneimitte
lrueckstaende-in-der-umwelt#arzneimittelwirkstoffe-in-der-umwelt.
Nitrat/Phosphor: Eine Übersicht über die Nährstoffbelastung ist unter www.um
weltbundesamt.de/daten/umweltzustand-trends/wasser/fliessgewaesser/naehrsto
ffkonzentrationen-in-fliessgewaessern zu finden.
Metalle und Pestizide: Eine Übersicht über die Belastung ist unter www.umwel
tbundesamt.de/daten-zur-umwelt/umweltzustand-trends/wasser/fliessgewaesse
r/schadstoffkonzentrationen-in-fliessgewaessern zu finden.
Küsten- und Meeresgewässer:
Der Zustandsbewertung der Schadstoffbelastung der deutschen Ost- und
Nordseegewässer gemäß MSRL (dort Deskriptor 8) liegen die
Bewertungsergebnisse aus den WRRL-Bewirtschaftungsplänen und den regionalen umfassenden
Bewertungen von HELCOM (Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt
des Ostseegebietes) und OSPAR (Übereinkommen zum Schutz der
Meeresumwelt des Nordostatlantiks) zu Grunde. Räumliche Bezugsgröße für die
Beschreibung und Bewertung des guten Zustands für den Deskriptor 8 in den
deutschen Nord- und Ostseegewässern sind die Marine Reporting Units
(MRUs) Küstengewässer (Basislinie bis < 1 Seemeilen), Territorialgewässer
(1 Seemeile bis 12 Seemeilen) und die seewärts daran anschließenden
Meeresgewässer der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ > 12 Seemeilen). Die
WRRL-Bewertungseinheiten decken sich mit den MRUs, so dass die WRRL-
Bewertungsergebnisse für die Zustandsbewertung der Nord- und Ostsee
deckungsgleich übernommen werden können. Die aggregierten
Bewertungsergebnisse sind in den aktuellen Zustandsberichten für die Nordsee und die Ostsee
dargestellt. Dort (Tabellen II.4.5-2 und II.4.5-3) ist für die einzelnen Stoffe/
Stoffgruppen ablesbar, in welcher Bewertungseinheit Bewertungsschwellen
eingehalten oder überschritten werden.
6. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu Trends der
Belastung (zu- oder abnehmende Konzentrationen) der genannten
Stoffgruppen in den vergangenen zehn Jahren vor, und wie bewertet sie diese
Entwicklung im Hinblick auf das Erreichen der Ziele der
Wasserrahmenrichtlinie und der Nationalen Wasserstrategie, einschließlich des derzeit
in Abstimmung befindlichen Updates der Liste der prioritären Stoffe?
Die Trends zur Entwicklung der Gewässerzustände nach WRRL zwischen
2009, 2015 und 2021 und deren Bewertung sind in der in der Antwort zu
Frage 4 genannten Broschüre zur Wasserrahmenrichtlinie ab S. 102
beschrieben (www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/1410/publikationen/2210
10_uba_fb_wasserrichtlinie_bf.pdf). Aufgrund des „one out all out-Prinzips“
der Wasserrahmenrichtlinie führen vor allem die ubiquitären Schadstoffe wie
Quecksilber dazu, dass in Deutschland kein guter chemischer Zustand der
Gewässer erreicht werden kann. Maßnahmen zur Reduktion dieser Stoffe sind
kaum verfügbar. Betrachtet man die nicht ubiquitären Stoffe, sind positive
Entwicklungen bei der Gewässerbelastung erkennbar. Auf Kapitel 5.1.2 zum
chemischen Zustand der Gewässer in der in der Antwort zu Frage 4 genannten
Publikation wird verwiesen.
Umweltprobenbank: Die Trenddaten der Umweltprobenbank des Bundes für
Gewässer (www.umweltprobenbank.de) zeigen in der Regel abnehmende
Trends für die geregelten chlorierten, bromierten und fluorierten Verbindungen.
PSM im Grundwasser:
Gemäß PSM-Bericht der LAWA wurden an 19 Prozent der untersuchten
Messstellen Wirkstoffe oder relevante Metaboliten nachgewiesen. Die Funde
oberhalb des Schwellenwertes von 0,1 µg/L wurden an 3,6 Prozent der Messstellen
festgestellt. Die Belastungssituation ist im Vergleich zu den vorherigen
Berichten rückläufig. Dieser Effekt ist vor allem auf den Rückgang der
Belastungen mit nicht mehr zugelassenen Wirkstoffen zurückzuführen. Für zugelassene
Wirkstoffe stagnieren die Belastungen. Anders sieht der Trend bei sogenannten
„nicht relevanten Metaboliten“ aus. Sie wurden zuletzt an 72 Prozent der
Messstellen detektiert, deutlich häufiger als im vorhergehenden Berichtszeitraum
(58 Prozent). Dies ist auf eine unzureichende und inkonsistente Regulierung
dieser Stoffgruppe zurückzuführen (siehe Antwort zu den Fragen 14 und 21).
Fließ- und Übergangsgewässer:
Trends werden nach der Oberflächengewässerverordnung für ausgewählte
Schadstoffe in den Matrices Schwebstoff/Sediment oder Biota durch die
Bundesländer berechnet. Ergebnisse dieser Berechnungen sind dem
Umweltbundesamt nicht bekannt. Wie die Richtlinie zur Änderung der Richtlinie
2000/60/EG zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der
Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik, der Richtlinie 2006/118/EG zum
Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung und der
Richtlinie 2008/105/EG über Umweltqualitätsnormen im Bereich der
Wasserpolitik zeigt, sind einige Stoffe nicht mehr regelungsrelevant, was z. B. auf
zurückgehende Konzentrationen von einigen Pflanzenschutzmitteln
zurückzuführen ist.
Eine Trendbetrachtung für Nitrat und Phosphor ist unter Nährstoffkonzentratio
nen in Fließgewässern | Umweltbundesamt und dem Kartendienst (https://gis.u
ba.de/maps/resources/apps/acp/index.html?lang=de) zu entnehmen.
Küsten- und Meeresgewässer inklusive Nord- und Ostsee:
Schadstoffe: Trendaussagen durch die Vergleiche der Bewertungen der MSRL-
Zustandsberichte von 2012, 2018 und 2024 für die einzelnen Schadstoffe/
Schadstoffgruppen sind nur begrenzt möglich, da sich Bewertungsrundlagen
verändert haben. In den jeweiligen Anhängen 1 der aktuellen Zustandsberichte
für die Nord- und Ostsee sind Tendenzen für die für Deskriptor 8 bewerteten
Schadstoffe/Schadstoffgruppen angegeben, sie beziehen sich auf die
Entwicklung des Status seit der letzten Bewertung gemäß MSRL 2018.
Gesamtstickstoff und Gesamtphosphor: Unter dem MSRL Deskriptor D5
Eutrophierung werden neben der Bewertung der Fünf-Jahres-Mittelwerte der
Gesamtstickstoff- und Gesamtphosphorkonzentrationen am Übergabepunkt
limnisch-marin im Vergleich zum Bewirtschaftungszielwert bzw.
fließgewässerspezifischen Orientierungswerten nach der Oberflächengewässerverordnung
auch die Trends der Eintragsfrachten von Nährstoffen in die Nord- und Ostsee
betrachtet. Im 10-Jahre-Bewertungszeitraum 2011–2020 zeigten sich für die
Gesamtstickstofffrachten keine statistisch signifikant abnehmenden Trends für
Zuflüsse der Nord- und Ostsee. In einigen Fällen nahmen die Eintragsfrachten
zwischen 2011–2020 zu. Auch bei Gesamtphosphor zeigten sich bis auf wenige
Ausnahmen im Zeitraum 2011–2020 keine statistisch signifikant abnehmenden
Trends für Nord- und Ostseezuflüsse. Die ergänzenden Indikatorblätter können
hier aufgerufen werden:
7. Welche gesundheitlichen Risiken sieht die Bundesregierung für die
Bevölkerung durch das derzeitige und zu erwartenden Vorkommen von Per-
und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS), Polychlorierte Biphenyle
(PCB), Bromdiphenylether (BDE), Mikroplastik, Human- und
Tierarzneimittelrückständen, Nitrat, Phosphat, Schwermetallen, Pestiziden
(inklusive Bioziden) in Trinkwasser, Lebensmitteln aus aquatischen und
marinen Ökosystemen (z. B. Fische und Rundmäuler, Muscheln,
Krustentiere, Schnecken) sowie durch andere Expositionspfade, z. B.
Badegewässer, Bewässerungswasser), und auf welche Studien und
Untersuchungen stützt sich die Bundesregierung hierbei?
Trinkwasser:
In den allermeisten Fällen ist die Schadstoffbelastung im Trinkwasser gering
(www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/trinkwasser/trinkwasserqualitaet/da
ten-zur-trinkwasserqualitaet, PFAS-Bericht_2023_finale_Fassung.pdf).
In Bezug auf Mikroplastik vertreten derzeit sowohl die Weltgesundheitsorganis
ation WHO (www.who.int/publications/i/item/9789241516198) als auch das
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) den Standpunkt, dass es
unwahrscheinlich ist, dass von Plastikpartikeln in Lebensmitteln gesundheitliche
Risiken für den Menschen ausgehen (www.bfr.bund.de/fragen-und-antworten/them
a/mikroplastik-fakten-forschung-und-offene-fragen/). Dies gilt gleichermaßen
für die Aufnahme durch Lebensmittel, wie durch Trinkwasser.
Bei Arzneimitteln besteht ein großer Unterschied zwischen der Konzentration
eines Arzneimittels im Trinkwasser und seiner therapeutischen Dosis. Während
die Konzentrationen im Trinkwasser meist unter 1 µg/l (Millionstel Gramm)
liegen, liegt die therapeutische Dosis um ein Vielfaches höher. Die im
Trinkwasser zum Teil nachgewiesenen geringen Mengen liegen damit unterhalb
therapeutisch wirksamer Konzentrationen für den Menschen und haben nach
heutigem Kenntnisstand keine Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit.
Ähnlich verhält es sich mit Pflanzenschutzmitteln. Der Grenzwert von
0,00010 mg/l wurde in den 1980iger Jahren festgelegt, um dem besonderen
Reinheitsanspruch der Trinkwasserverordnung Rechnung zu tragen.
Die Stoffe/-gruppen PCB, BDE und Phosphat spielen nach Kenntnis der
Bundesregierung keine relevante Rolle im Trinkwasser.
Badegewässer:
Die Überwachung von EU-Badegewässern liegt in der Zuständigkeit der
Bundesländer. Eine Überwachung erfolgt ausschließlich auf mikrobiologische
Parameter, nicht jedoch chemischer Parameter. Daher liegen der Bundesregierung
hierzu keine Informationen vor. Auf die Berichte der EU zur Qualität von
Badegewässern und die Auswertung durch das UBA wird ergänzend hingewiesen.
Die Bundesregierung stützt ihre Einschätzung gesundheitlicher Risiken für
besonders sensible Gruppen (Kinder, Schwangere, Stillende, immungeschwächte
Personen) nicht auf eine einzelne Quelle, sondern auf ein mehrstufiges
toxikologisches Bewertungssystem. Dieses integriert die Bewertungen und
Beurteilungswerte u. a. von European Food Safety Authority, World Health
Organization, European Chemicals Agency sowie national von Bundesinstitut für
Risikobewertung (BfR) und Umweltbundesamt. Je nach Datenlage und
Anforderungen können auch Human-Biomonitoring-Daten mit in die Bewertung eines
Stoffes einbezogen werden.
Aus den Deutschen Studien zur Gesundheit (GerES) geht hervor, dass große
Teile der Bevölkerung mehrfach mit PFAS, PCBs, Metallen und Pestiziden
belastet sind. Dies ist besorgniserregend, da es langfristige Auswirkungen auf die
menschliche Gesundheit haben kann.
Lebensmittel:
Die Bewertung möglicher gesundheitlicher Risiken von Kontaminanten und
Pflanzenschutzmittelrückständen in Lebensmitteln obliegt in Deutschland dem
Bundesinstitut für Risikobewertung. Es dürfen nur gesundheitlich sichere
Lebensmittel in Verkehr gebracht werden. Werden rechtlich festgelegte
Höchstgehalte überschritten, sind die Lebensmittel nicht verkehrsfähig. Überwacht
wird dies in Deutschland durch die zuständigen Behörden der Länder. Bei
Vorliegen neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse werden die Höchstgehalte
überprüft.
Ein wichtiges Mess- und Beobachtungsprogramm ist das gemeinsam von Bund
und Ländern seit 1995 durchgeführte Monitoring nach § 50 des Lebensmittel-
und Futtermittelgesetzbuchs. Die Monitoringberichte sind auf der Internetseite
des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit verfügbar
(www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/01_Lebensmittel/01_Aufgaben/02_Amt
licheLebensmittelueberwachung/04_Monitoring/lm_monitoring_node.html).
Für Umweltkontaminanten wie PFAS, PCB, und Elemente gelten für Fisch und
Meeresfrüchte EU-weit rechtsverbindliche Höchstgehalte, die in der
Verordnung (EU) 2023/915 über Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in
Lebensmitteln geregelt sind.
Die Gehalte an unerwünschten Stoffen in Lebensmitteln, sowohl von
importierten als auch inländischen Warenketten, werden regelmäßig durch die amtliche
Lebensmittelüberwachung der Bundesländer überprüft. Zusätzlich wurden die
mittleren Gehalte an unerwünschten Stoffen in Lebensmitteln im Rahmen der
Total-Diet-Studie MEAL-Studie (Mahlzeiten für die Expositionsschätzung und
Analytik von Lebensmitteln) am BfR erhoben. In den aktuellen Zustandsbewert
ungen der Nord- und Ostsee (https://mitglieder.meeresschutz.info/de/berichte/z
ustandsbewertungen-art8-10.html) zur Umsetzung der MSRL ist Deskriptor 9
(Schadstoffe in Lebensmitteln) nicht vollumfänglich bewertet worden.
Konzentrationen von Schwermetallen (Blei, Cadmium und Quecksilber),
polychlorierten Biphenylen (PCB) und polybromierten Diphenylethern (PBDE)
liegen in Miesmuscheln und den für die jeweiligen Bewertungen beprobten
Fischen unterhalb der für den menschlichen Verzehr entsprechend der
Verordnung (EU) 2023/915 festgelegten Höchstgehalte.
Hinsichtlich der Bestimmung von Mikroplastik gibt es derzeit noch keine
zuverlässigen Möglichkeiten, die Menge und Zusammensetzung von
Mikroplastik in Lebensmitteln festzustellen. Hierzu fehlen noch valide und standardisierte
Messmethoden, weshalb derzeit noch keine zuverlässigen Rückschlüsse auf die
durchschnittlichen Gehalte von Mikroplastik in Lebensmitteln möglich sind.
Routinekontrollen von Lebensmitteln sind somit ebenfalls noch nicht möglich.
8. In welchen Regionen ist die Bevölkerung durch derzeitige und zu
erwartende Grenz- und Schwellenwertüberschreitungen betroffen (bitte nach
den in Frage 1 genannten Kriterien auflisten)?
Regionalspezifische Informationen zu betroffener Bevölkerung jenseits der
Kartendarstellungen, auf die in den Antworten zu den Fragen 1 bis 5 verwiesen
wurde, liegen der Bundesregierung nicht vor.
9. Auf welchen toxikologischen Bewertungen, Leit- und Grenzwerten (u. a.
von European Food Safety Authority (EFSA),
Weltgesundheitsorganisation (WHO), European Chemicals Agency (ECHA), Umweltbundesamt
(UBA), Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)) stützt die
Bundesregierung ihre Einschätzung der Gefahren für besonders sensible
Gruppen wie Kinder, Schwangere, stillende Mütter und immungeschwächte
Personen?
Die Bundesregierung stützt ihre Einschätzung generell auf die gesundheitlichen
Bewertungen des BfR wie auch der Europäischen Behörde für
Lebensmittelsicherheit (EFSA), die besonders sensible Gruppen miteinschließen.
Für toxikologische Risikobewertungen zum Verzehr von Lebensmitteln
verwendet das BfR gesundheitsbasierte Leitwerte, wie sie beispielsweise von der
Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), der WHO oder dem
BfR abgeleitet werden. Im Rahmen der Risikobewertung werden auch
besonders sensible Gruppen wie Kinder, Schwangere und stillende Mütter
berücksichtigt. Immungeschwächte Personen werden bei entsprechenden
Eigenschaften der unerwünschten Stoffe berücksichtigt.
10. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Anreicherung der
genannten Stoffgruppen in Organismen (inklusive Bioakkumulation und
Biomagnifikation in der Nahrungskette) sowie zu subletalen Effekten auf
aquatische und marine Organismen und Ökosysteme vor, und wie
bewertet sie diese im Hinblick auf die Erhaltung der Biodiversität und die
Funktionsfähigkeit der Ökosysteme?
Es wird insbesondere auf die Daten der Umweltprobenbank in der Antwort zu
Frage 2 verwiesen.
11. Wie bewertet die Bundesregierung kombinierte Wirkungen und
sogenannte Cocktaileffekte (Mischungstoxizität) beim gleichzeitigen
Auftreten mehrerer der genannten Stoffgruppen in Gewässern oder
Organismen, welche Forschungsprojekte fördert sie in diesem Zusammenhang,
und welchen Beitrag könnte eine Stärkung sowie Weiterentwicklung der
EU-Chemikalienverordnung REACH (Registration, Evaluation,
Authorisation and Restriction of Chemicals) zur verbesserten Berücksichtigung
solcher Effekte leisten?
Die Existenz von Mischungseffekten, bei denen sich die toxikologische
Wirkung verschiedener Stoffe addieren bzw. in Einzelfällen auch synergistische
oder antagonistische Wirkungen auftreten können, ist wissenschaftlich bekannt.
Im einschlägigen EU-Recht können entsprechende Effekte auch bei der
Bewertung stofflicher Wirkungen mitberücksichtigt werden.
Auch im Rahmen der REACH-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006)
können entsprechende Wirkungen mitberücksichtigt werden, wie die
beispielsweise bei der Beschränkung von Phthalaten (Einträge 51 und 52, REACH-
Anhang XVII) bereits erfolgt ist. Um sie über Einzelfälle hinaus besser und
systematischer zu berücksichtigen hat, die EU-Kommission das Thema auch im
Jahr 2020 in ihrer Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit aufgegriffen. Ob
seitens der EU-Kommission aktuell noch das Ziel verfolgt wird, das Thema
Mischungstoxizität zukünftig grundsätzlicher zu adressieren, ist der
Bundesregierung nicht bekannt.
Insbesondere folgende Forschungsvorhaben wurden bzw. werden seit dem
Jahr 2021 von den deutschen Bundesbehörden Umweltbundesamt (UBA) und
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zum Thema Mischungstoxizität
durchgeführt bzw. abgeschlossen.
Name des Projekts Durchführende
Behörde
Forschungskennzeichen
Anmerkungen
Ad-hoc Risikobewertung für die
Gewässerbeobachtung der Zukunft
UBA FKZ 3722 22 201 0
CONMAR 2 Projekt zu
Munitionsaltlasten in Nord- und Ostsee inklusive
experimentelle Testung Mischungen
UBA Im Rahmen der DAM-
Forschungsmission
sustainMare
Investigation of the predicted exposure
and measured concentrations of
individual substances and real environmental
mixtures in relation to REACH
UBA FKZ 3726 65 403 0
Untersuchungen zur funktionellen
Wirkung von Gemischen auf Prozesse
potentiell dominanter molekularer und
zellulärer Antigenerkennung und
Immuntoxizität
BfR BfR-
CPS-23-1322-849
Entwicklung einer integrierten
Teststrategie zur Reduzierung von
Tierversuchen bei der Gefahren- und
Risikobewertung von Pflanzenschutzmitteln
BfR BfR-
SiP-08-1322-717
Veränderungen des
Schilddrüsenhormonmetabolismus durch
Pestizidmischungen
BfR BfR-
SiP-08-1322-751
Nachwuchsgruppe NAM-basierte
Bewertung von Mischungstoxizitäten
(MATRIX)
BfR BfR-
SiP-08-1323-108
12. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Effekte der
Schädigung von Wasserorganismen und Organismen, die Teile ihrer
Lebenszyklen in Gewässern verbringen, auf Nahrungsketten und die
Reproduktion von Nützlingen vor?
Die Wirkung von Effekten auf Wasserorganismen auf die Reproduktion von
Nützlingen wird unter REACH nicht explizit betrachtet. Im Übrigen wird auf
die Antwort zu Frage 10 verwiesen.
13. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, inwiefern
Temperaturveränderungen im Untergrund Einfluss auf die Mobilisation,
Veränderung und Wirkung der genannten Stoffe auf das Grundwasser
einschließlich seiner Biozönose nehmen, und wenn ja, welche?
In der jüngeren Vergangenheit wurden vermehrt Untersuchungen zum Einfluss
von Temperaturveränderungen (mit Fokus auf Erwärmung) auf die Qualität des
Grundwassers und das Grundwasserbiom durchgeführt (siehe Antwort zu
Frage 41). Zum Einfluss von Temperaturänderungen im Grundwasser auf die
Mobilisation, Veränderung und Wirkung der in der kleinen Anfrage genannten
Stoffe liegen der Bundesregierung partiell Erkenntnisse vor.
So ist ein großer Teil der bekannten Grundwasserfauna auf sehr enge
Temperaturfenster angewiesen. Eine Erwärmung des Grundwassers hat Auswirkungen
auf die mikrobiellen Gemeinschaften im Untergrund und die durch sie
katalysierten biogeochemischen Prozesse. Mikroorganismen sind an allen wichtigen
Stoffkreisläufen beteiligt. Sie bauen organische Verbindungen ab (inkl.
Schadstoffe), rezyklieren Nährstoffe und (im-) mobilisieren Metalle. Diese Prozesse
können das Grundwasser in seiner Qualität verbessern (= natürliche
Reinigungsleistung), aber unter bestimmten Umweltbedingungen (vor allem bei
sauerstofffreien Bedingungen) auch verschlechtern (z. B. Mobilisation von Arsen).
Besonders gefährdet durch Erwärmung sind vor allem
Grundwasservorkommen die bereits heute sehr niedrige Konzentrationen an gelöstem Sauerstoff
aufweisen. Dies trifft beispielsweise für große Teile Norddeutschlands zu.
14. Inwieweit hält die Bundesregierung darüber hinaus die bestehenden
Regelwerke, Grenzwerte und Vorsorgeansätze im Wasser-, Chemikalien-,
Arzneimittel- und Pflanzenschutzrecht für ausreichend, um die
beschriebenen Gesundheits- und Umweltrisiken wirksam zu begrenzen, und wo
sieht sie konkreten Änderungs- oder Ergänzungsbedarf?
Die vorhandenen Regelwerke und die daraus resultierenden regulatorischen
Werte im Abwasser- und Trinkwasserrecht sind gut geeignet, die Bevölkerung
in Deutschland wirkungsvoll vor Fremdstoffen (auch vorsorglich) im
Trinkwasser zu schützen.
Das künftig geltende EU-Arzneimittelrecht („Pharma-Package“) stärkt die
Umweltbewertung für Arzneimittelwirkstoffe und sichert hier eine solide
Datenbasis für die Ableitung möglicher Maßnahmen. Die EU-weit geltende
Biozidverordnung wird in Deutschland durch nationale Vorschriften zur Abgabe
(Biozidrechts-Durchführungsverordnung, ChemBiozidDV) und zur Sachkunde bei der
Verwendung von Bioziden (Abschnitt 4a der Gefahrstoffverordnung) ergänzt.
Bei der Zulassung von Tierarzneimitteln wird ein ermitteltes Risiko für die
Umwelt in der abschließenden Risiko-Nutzen-Abwägung berücksichtigt (vgl.
Antwort zu Frage 36).
15. Welche Hauptquellen und Eintragspfade der genannten Stoffgruppen in
Trinkwasser, Grundwasser, Fließgewässer, Binnengewässer,
Küstengewässer, Meere und grundwasserabhängige Schutzgebiete sieht die
Bundesregierung in Deutschland (z. B. Landwirtschaft, Industrie,
Kommunalabwässer, Krankenhausabwässer, Klärschlammverwertung,
Verkehrssektor, Verbraucherprodukte, Energiesektor inklusive Offshore-
Aktivitäten, Schifffahrt, Straßenverkehr)?
Im Hinblick auf die Eintragspfade von PFAS wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 17 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 21/4906 verwiesen. Die Informationen sind in der Anlage 3 als
Tabelle zu dieser Antwort zusammengestellt.*
16. Welche Bedeutung haben nach Kenntnis der Bundesregierung PFAS-
haltige Pestizide (inklusive Biozide), Düngemittel, Haushaltswaschmittel,
Arzneimittelanwendungen in Human- und Veterinärmedizin sowie
Industriechemikalien (inklusive Pharma- und Kosmetikindustrie) für die
Belastung des Grundwassers und der Oberflächengewässer, und welche
Daten liegen der Bundesregierung genau hierzu vor (bitte nach
Stoffgruppen und Sektoren aufschlüsseln)?
PFAS sind eine Gruppe von chemischen Verbindungen, die aufgrund ihrer
einzigartigen Eigenschaften in vielen Bereichen eingesetzt werden, sich aber auch
in der Umwelt anreichern, da sie sehr persistent sind sowie bioakkumulativ und
toxisch sein können. PFAS sind weltweit in Gewässern, Böden, Pflanzen und
Tieren nachweisbar. Einträge ins Grundwasser stehen häufig in Verbindung mit
kontaminierten Böden und Aquiferen unter Einfluss von
Altlastenschadensfällen. Weiter gelangen PFAS über Abwässer aus industriellen und kommunalen
Kläranlagen, Löschschäumen, Abschwemmungen kontaminierter Böden, sowie
durch atmosphärische Deposition in Oberflächengewässer. Aufgrund der
Vielzahl von PFAS (> 10.000) lassen sich keine generellen Aussagen über die
Belastung durch PFAS insgesamt oder die Belastungsbeiträge einzelner
Produktgruppen tätigen.
Trifluoracetat (TFA):
TFA als eine spezifische PFAS ist nicht allein als Einzelsubstanz relevant,
sondern auch als finales Abbauprodukt von anderen PFAS. Für TFA gibt es eine
Reihe relevanter Eintragspfade. Teilweise erfolgt eine Einleitung von TFA-
haltigem Abwasser direkt an Standorten der Chemieverarbeitenden Industrie. Ein
weiterer wichtiger Eintragspfad für TFA sind Halogenierte Kälte- und
Treibmittel. TFA kann außerdem als Abbauprodukt verschiedener genehmigter
Pflanzenschutzmittelwirkstoffe, die PFAS enthalten, entstehen. Nach
derzeitigem Stand umfassen die in Biozidprodukten enthaltenen Wirkstoffe nur wenige
Verbindungen, die unter die Definition der PFAS fallen. Die als Biozide
eingesetzten PFAS kommen als Insektizide (z. B. Chlorfenapyr), Rodentizide (z. B.
Flocoumafen) und im Bereich Antifouling zur Anwendung (z. B. Tralopyril).
Die Bewertung und Beschränkung der PFAS-Biozide erfolgt, falls noch nicht
geschehen, im Rahmen der periodischen Neugenehmigung der Wirkstoffe bzw.
der Wiederzulassung der Biozidprodukte. Flocoumafen (antikoagulantes
Rodentizid) hat eine Bedeutung für die Belastung von Gewässern bzw.
Wasserorganismen aufgrund seiner PBT-Eigenschaften, wurde bislang jedoch nicht in
Grund- und Oberflächengewässern nachgewiesen. Der PFAS-Wirkstoff
Fludioxonil ist als Biozid genehmigt und ist in anderen europäischen Staaten häufig
und in Deutschland vereinzelt in Oberflächengewässern nachgewiesen worden.
* Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/5463 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Eine Übersicht über potentiell TFA freisetzenden Chemikalien, wie
Humanarzneimittelwirkstoffe, Kälte- und Treibmittel, Pflanzenschutzmitteln und Biozide,
wird in „Chemikalieneintrag in Gewässer vermindern – Trifluoracetat (TFA)
als persistente und mobile Substanz mit vielen Quellen“ gegeben (www.uba.de/
n91601de).
Eine abschließende Bewertung der Bedeutung einzelner PFAS-Quellen für die
im Grundwasser und in Oberflächengewässern gemessenen Konzentrationen
liegt derzeit nicht vor. Es wird im Übrigen auf die Antworten der
Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen auf Bundestagsdrucksachen 21/4906 sowie
21/1336 verwiesen.
17. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um das
Verursacherprinzip im Zusammenhang mit den Einträgen der genannten
Stoffgruppen in Gewässer konsequent anzuwenden, und welche Instrumente der
Kostenwälzung bzw. Haftung (z. B. Abgaben, Fonds,
Rückstellungspflichten, erweiterte Produzentenverantwortung) werden je Stoffgruppe
prioritär geprüft oder bereits umgesetzt?
Zur Umsetzung des Verursacherprinzips bei Stoffeinträgen in Gewässern
kombiniert das geltende Recht ordnungsrechtliche, ökonomische und
haftungsrechtliche Instrumente.
Zum Ordnungsrecht gehören Ge- und Verbote als direkte
Verhaltensvorschriften, wie z. B. Einleitungsauflagen für Direkt- und Indirekteinleiter, deren
Zusatzkosten die Betroffenen zu tragen haben. Auch für diffuse Nährstoffeinträge
aus der Landwirtschaft – wo eine nachgelagerte Kostenzuweisung kaum
praktikabel ist – setzt die Bundesregierung auf ordnungsrechtliche Vorgaben, wie
verschärfte Düngeregeln und Sperrfristen im Rahmen der Nitratrichtlinie und
deren Umsetzung durch die Düngeverordnung.
Zu den ökonomischen Instrumenten gehören staatliche Abgaben für die
Inanspruchnahme von Umweltgütern. Sie sollen Anreize zur Reduzierung von
Umweltbelastungen setzen. Ein Beispiel dafür ist das im Jahr 1976 geschaffene
und seit dem Jahr 1981 angewendete Abwasserabgabengesetz (AbwAG).
Einleiter zahlen dabei für die von ihnen verursachten Schadstoffmengen.
Bei kommunalen Abwässern sollen auf Grundlage der novellierten EU-
Kommunalabwasserrichtlinie (EU) 2024/3019 zukünftig Hersteller bestimmter
Produkte anteilig an den Kosten der weitergehenden Abwasserbehandlung beteiligt
werden.
18. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über punktuelle
Einleitungen durch Produzenten oder verarbeitende Betriebe vor, und wie
gestaltet sich in diesen Fällen die Meldekette?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung hingewiesen. Der
Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.
19. Plant die Bundesregierung eine Offenlegungspflicht für eingeleitete
Substanzen seitens der potenziellen Einleiter, insbesondere aus der Industrie,
und wenn ja, wie soll diese ausgestaltet werden, und wenn nein, warum
nicht?
Bereits nach geltender Rechtslage haben die Antragsteller in den
wasserrechtlichen Zulassungsverfahren gegenüber den zuständigen Behörden der Länder die
für die Entscheidung erforderlichen Angaben über die eingeleiteten Stoffe zu
machen.
20. Ist der Bundesregierung der Umstand, dass in den Niederlanden, wo rund
ein Drittel der Gesamtbevölkerung ihr Trinkwasser direkt oder indirekt
aus dem Rhein bezieht, in den vergangenen Jahren nach Angaben
des niederländischen Verbandes der Wasserversorgungsunternehmen
„RIWA-Rijn“ infolge einer zu hohen Chemikalienbelastung durch
Einleitungen auf deutscher Seite in mindestens 13 Fällen die Pumptätigkeit
eingestellt werden musste, bekannt, und wenn ja, welche
Schlussfolgerung zieht sie daraus, und wie will sie hier künftig Abhilfe schaffen (vgl.
https://correctiv.org/aktuelles/kampf-um-wasser/2026/02/03/wie-die-ind
ustrie-den-rhein-mit-unbekannten-stoffen-verschmutzt/)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung hingewiesen. Der
Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.
21. Wie setzt die Bundesregierung die EU-rechtlichen Vorgaben (u. a.
Trinkwasserrichtlinie, geltende und neue Bestimmungen der
Wasserrahmenrichtlinie inklusive ihrer Tochterrichtlinien, Meeresstrategie-
Rahmenrichtlinie, UQN-Richtlinie, Nitratrichtlinie, Pflanzenschutzmittelrecht,
Chemikalienrecht bzw. REACH) im Hinblick auf Per- und polyfluorierte
Alkylsubstanzen (PFAS), Polychlorierte Biphenyle (PCB),
Bromdiphenylether (BDE), Mikroplastik, Human- und Tierarzneimittel, Nitrat,
Phosphat, Schwermetalle, Biozide und Pestizide um, welche noch
offenen Umsetzungsbedarfe sieht sie, und wie werden die rechtlichen
Vorgaben mit welchen Ergebnissen kontrolliert?
Die Trinkwasserrichtlinie wurde mit der Neufassung der
Trinkwasserverordnung (TrinkwV vom 20. Juni 2023, BGBl. 2023 I Nr. 159, S. 2) sowie der
Trinkwassereinzugsgebieteverordnung (TrinkwEGV vom 4. Dezember 2023,
BGBl. 2023 I Nr. 346) im Hinblick auf die genannten Stoffe vollständig
umgesetzt. Die Einhaltung der Vorgaben der TrinkwV wird auf Grund von
Untersuchungspflichten der Betreiber und behördlicher Überwachung sichergestellt.
Auf Basis der TrinkwEGV bewertet das UBA nicht relevante
Pestizidmetaboliten und veröffentlicht hierzu eine Liste mit kategorisierten Richtwerten. Je nach
Datenbasis gilt ein Richtwert von 1, 3 oder 10 µg/L gemäß einer von UBA
erstellten Liste (www.umweltbundesamt.de/system/files/document/UBA-Empfeh
lung_Richtwert-nrM_TrinkwEGV_2.pdf). Eine Überschreitung der Richtwerte
hat auf Basis des risikobasierten Ansatzes Maßnahmen im Einzugsgebiet zur
Folge.
Die EU-rechtlichen Vorgaben für Oberflächengewässer sowie für Küsten- und
Meeresgewässer finden sich übergeordnet im Wasserhaushaltsgesetz. Für die
Küstengewässer und sonstigen Oberflächengewässer werden die Vorgaben zur
Umsetzung der WRRL inkl. Tochterrichtlinien in der
Oberflächengewässerverordnung und für die Nitratrichtlinie zusätzlich im Düngerecht umgesetzt.
Monitoring, Bewertung und EU-Berichterstattung liefern für WRRL inkl.
Tochterrichtlinien, Nitrat-RL und MSRL sowie Modellierungen und Forschung zu
Einzelfragen der Maßnahmenwirksamkeit wichtige Werkzeuge zur
Erfolgskontrolle. Eine Verrechtlichung der Festlegungen nach MSRL (§§ 45a WHG ff.), u. a.
zu ergänzenden Schwellenwerten für einen guten Umweltzustand (§ 45d
WHG) und quantifizierten Werten für die operativen Umweltziele (§ 45e
WHG), existiert nicht.
Die Biozidverordnung (EU) 528/2012 gilt unmittelbar und wird in Deutschland
durch ein untergesetzliches Regelwerk flankiert (vgl. Antwort zu Frage 14). Für
die Überwachung der Einhaltung von Zulassungsbedingungen für die
Vermarktung und Verwendung von Bioziden sind die Landesbehörden zuständig. Die
Überprüfung der Wirksamkeit von in der Biozid-Zulassung zum Schutz der
Umwelt festgelegten Risikominderungsmaßnahmen erfolgt für einzelne
Stoffgruppen wie z. B. Rodentizide durch Monitoringvorhaben. Die daraus
gewonnenen Erkenntnisse werden in den periodischen Neubewertungen der
Wirkstoffe und Produkte genutzt, um ggf. gezielt nachzusteuern.
Die neuen Grenzwerte aus dem sogenannten Water Package (Änderungen der
WRRL, der UQ-Richtlinie und der Grundwasserrichtlinie) werden in der
Zulassung von Human- und Tierarzneimitteln berücksichtigt, indem diese Wirkstoffe
in der Produktliteratur als Risikostoffe gekennzeichnet und, wenn möglich,
Minderungsmaßnahmen vorgegeben werden.
Im Rahmen der Genehmigungs- und Zulassungsverfahren für
Pflanzenschutzmittel(-wirkstoffe) prüfen die Bewertungsbehörden gemäß ihren
Zuständigkeiten die EU-rechtlichen Vorgaben u. a. die Auswirkungen auf Menschen und
Umwelt. Hierbei sind, sofern erforderlich, auch die o. g. Substanzen
Bestandteil der Prüfung.
Bei chemikalienrechtlichen Regelungen in der POP-Verordnung oder der
REACH-Verordnung handelt es sich jeweils um EU-Verordnungen. Dies gelten
unmittelbar und ohne weitere nationale Umsetzung. Für die Kontrolle und den
Vollzug sind die Bundesländer zuständig.
22. Sieht die Bundesregierung Verbesserungsmöglichkeiten bei den
bestehenden Wasserhaushaltsgesetzen und weiteren gesetzlichen Grundlagen
der Bundesländer, und wenn ja, welche, und will die Bundesregierung
die Länder ggf. unterstützen?
Mit Blick auf das Wasserrecht des Bundes besteht aus Sicht der
Bunderegierung kein Verbesserungsbedarf. Soweit die Länder nach dem Grundgesetz (GG)
das Recht zur Gesetzgebung für den Bereich des Wasserhaushalts besitzen (vgl.
Antwort zu Frage 30), üben sie dieses Recht autonom aus; Möglichkeiten zur
Einflussnahme der Bundesregierung bestehen nicht.
23. Welche konkreten Aktionen sieht die Nationale Wasserstrategie,
einschließlich ihrer Umsetzungsfahrpläne und flankierenden Programme,
zur Reduktion der genannten Stoffgruppen vor (präventive Maßnahmen
an der Quelle, Minimierung von Einträgen, Ausbau von Monitoring und
Forschung, Anpassung der Genehmigungs- und Zulassungsverfahren
etc.)?
Die für den stofflichen Auswirkungen relevanten Aktionen der Nationalen
Wasserstrategie finden sich im Thema 4 des Aktionsprogramms Wasser in den
Aktionspunkten 25 bis einschließlich 39.
24. Welche Regelungen gelten aktuell in der Trinkwasserverordnung sowie
in sonstigen einschlägigen Verordnungen und Verwaltungsvorschriften
(z. B. Oberflächengewässerverordnung, Grundwasserverordnung,
Abwasserverordnung) hinsichtlich der genannten Stoffgruppen, und plant
die Bundesregierung kurz-, mittel- und langfristig Änderungen
(sachgerecht angepasste Grenzwerte, zusätzliche Parameter, neue
Indikatorstoffe, Meldepflichten), und wenn ja, welche?
Die TrinkwV regelt neben dem Grenzwert für den Parameter Summe PFAS-20
einen weiteren Grenzwert für den Parameter Summe PFAS-4, der vier gemäß
EFSA besonders besorgniserregenden PFAS-Einzelsubstanzen umfasst (PFOA,
PFNA, PFHxS, PFOS) und ab dem 12. Januar 2028 gilt. Der Grenzwert für
Summe PFAS-4 von 20 ng/l stellt eine strengere Anforderung dar.
Ab dem Jahr 2028 gilt für Blei ein erneut verschärfter Grenzwert. Ab dem Jahr
2030 ist auch der Grenzwert für Chrom weiter abgesenkt. Ab den Jahren 2028,
bzw. 2036 ist der Grenzwert für Arsen weiter abgesenkt.
Bei der Reduzierung stofflicher Belastungen hat sich ein gemeinsames
Vorgehen auf europäischer Ebene bewährt, da sowohl die Produktregelungen für
Chemikalien, Pflanzenschutzmittel, Biozide und Arzneimittel EU-rechtlich
geregelt sind als auch die Umweltqualitätsnormen (UQN) für Gewässer. Somit
beteiligt sich die Bundesregierung aktiv an der Weiterentwicklung der
diesbezüglichen EU-Regeln, sofern neue Stoffrisiken wissenschaftlich
nachgewiesen sind. Dies betrifft insbesondere die sog. „Watchlist-Arbeiten“ zur
regelmäßigen Aktualisierung der UQN in der EU-UQN-Richtlinie und in der
Grundwasserrichtlinie und deren Überführung in nationales Recht in die
Oberflächengewässerverordnung und die Grundwasserverordnung, wie derzeit durch die
Umsetzung des EU-Water Package.
In einigen Anhängen der Abwasserverordnung gibt es für verschiedene
Industrie- oder Gewerbetreibende Anforderungen, PFAS-Einsätze zu minimieren und
Konzentrationen zu bestimmen.
Über die BVT-Merkblätter im Rahmen des Informationsaustausches zur
Industrieemissionsrichtlinie wird der Stand der Technik fortgeschrieben. Durch die
Beteiligung der ECHA wird dem Thema Chemikalieneinsatz ein größeres
Gewicht gegeben, um so auch für Mikroschadstoffe zu Emissionsbandbreiten zu
kommen. Aktuell wird diskutiert, im BVT-Merkblatt zur
Oberflächenbehandlung von Metallen und Kunststoffen eine PFAS-Bandbreite vorzugeben, die
dann im Anhang 40 der Abwasserverordnung umzusetzen wären.
In der Kommunalabwasserrichtlinie (EU) 2024/3019 ist das Monitoring von
PFAS sowie der Ausbau von Kläranlagen (s. Artikel 8 der
Kommunalabwasserrichtlinie) verpflichtend vorgeschrieben. Die Richtlinie ist bis Mitte 2027 in
nationales Recht umzusetzen.
Für Wirkstoffe und relevante Metaboliten von Pflanzenschutzmitteln gilt ein
Grenzwert von 0,1 µg/L in der Trinkwasser- sowie der Grundwasserrichtlinie.
Mit der Novellierung der Grundwasserrichtlinie ist ein Schwellenwert für
sogenannte „nicht relevante Metaboliten“ hinzugekommen (siehe Antwort zu
Frage 21). Die Trinkwasserrichtlinie verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten,
Richtwerte für nicht relevante Metaboliten festzusetzen. In Deutschland ist dies
mit der neu geschaffenen Trinkwassereinzugsgebieteverordnung umgesetzt
worden. Je nach Datenbasis gilt ein Richtwert von 1, 3 oder 10 µg/L gemäß
einer von UBA erstellten Liste (https://www.umweltbundesamt.de/system/files/
document/UBA-Empfehlung_Richtwert-nrM_TrinkwEGV_2.pdf).
25. In welchem Umfang setzt die Bundesregierung auf technische
Maßnahmen der Wasser- und Abwasserbehandlung (z. B. Aktivkohle,
Membranverfahren, Ozonung, vierte Reinigungsstufe in Kläranlagen), um
Einträge oder Konzentrationen der genannten Stoffgruppen zu senken, und
welche Förderprogramme bestehen hierfür?
Die Aufbereitung von Rohwasser zu Trinkwasser bestimmt sich nach
Abschnitt 5 TrinkwV. Eine Liste des UBA gemäß § 20 TrinkwV bestimmt die
zulässigen Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren und ihre spezifischen
Anwendungen (www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/trinkwasser/rechtlic
he-grundlagen-empfehlungen-regelwerk/aufbereitungsstoffe-desinfektionsverfa
hren-ss-20). Auf Antrag können neue Verfahren aufgenommen werden, welche
auf Basis § 21 TrinkwV zunächst im Rahmen von Pilotanlagen geprüft werden.
Für PFAS ist die Aufbereitung mit Aktivkohle ein zugelassenes Verfahren, das
Ionenaustauschverfahren befinden sich in der Zulassungsprüfung. Es gibt
verschiedene Fördermodelle zur weiteren Forschung in Bezug auf Verfahren der
Trinkwasseraufbereitung, beispielhaft sei hier die Projektförderung des BMBF
und der EU in Form themenspezifischer Calls (z. B. RISKWa, Horizon)
genannt.
Im Abwasserbereich gibt die Bundesregierung keine bestimmte technische
Maßnahme zur Erreichung von Grenzwerten vor. Informationen über die
Förderprogramme der Länder liegen der Bundesregierung nicht vor
26. Welche Maßnahmen zur Reduktion von Mikroplastik (inklusive
Reifenabrieb, Fasern aus Textilien, Abrieb in Kläranlagen, Kosmetika,
Beschichtungen etc.) in Gewässern hat die Bundesregierung bereits
umgesetzt bzw. welche plant sie, und wie bewertet sie deren Wirksamkeit?
In kommunalen Kläranlagen mit einer biologischen Behandlung wird
Mikroplastik in der Regel zu mehr als 95 Prozent abgeschieden. Zur weiteren
Reduktion des Eintrags von Mikroplastik sind Regen- und Mischwasserentlastungen
aus dem Kanalnetz verstärkt in den Fokus gerückt. Die Behandlung solcher
Abwässer bietet Möglichkeiten, die die Länder nutzen können.
27. Welche Maßnahmen zur Verringerung der Einträge von DTPMP
(Diethylentriaminpentamethylenphosphonsäure) und verwandten
Aminopolyphosphonaten aus Haushaltswaschmitteln sowie der hiermit verbundenen
Umwandlungsprozesse von Glyphosat hat die Bundesregierung bislang
ergriffen oder beabsichtigt sie, zu ergreifen?
Die Bundesregierung verfolgt die neueren und derzeit laufenden
wissenschaftlichen Forschungsstudien bezüglich der Hypothese, dass DTPMP aus
Haushaltswaschmitteln in Kläranlagen zu Glyphosat umgewandelt und in die
Oberflächengewässer eingeleitet werden könnte, aufmerksam. Allerdings besteht
aus Sicht der Bundesregierung noch weiterer Forschungsbedarf, um gezielte
und wirkungsvolle Maßnahmen ergreifen zu können.
28. Welche Wirkung entfaltet die schrittweise Beschränkung der Gruppe der
Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS), Pestiziden (inklusive
Bioziden), Arzneimittelwirkstoffen oder anderer Stoffe mit persistenten,
bioakkumulierenden und toxischen Eigenschaften oder persistenten,
mobilen und toxischen oder sehr persistenten und sehr mobilen oder sehr
persistenten und sehr bioakkumulierende Eigenschaften im
Instrumentenmix der Bundesregierung, und welche nationalen bzw. europäischen
Initiativen unterstützt sie hierzu konkret?
Um den notwendigen Schutz vor Stoffen mit persistenten, bioakkumulierenden
und toxischen (PBT), persistenten, mobilen und toxischen (PMT), oder sehr
persistenten und sehr mobilen (vPvM) oder sehr persistenten und sehr
bioakkumulierenden (vPvB) Eigenschaften bestmöglich sicher zu stellen ist ein
Zusammenspiel unterschiedlicher Instrumente sinnvoll. Gemäß den Vorgaben des
einschlägigen EU-Rechts können hierzu bedarfsgerecht Maßnahmen zur
Anwendung gebracht werden.
Im Hinblick auf Arzneimittel wird auf deren Zweckbestimmung, also die
Heilung, Linderung oder Verhütung menschlicher Krankheiten oder krankhafter
Beschwerden, hingewiesen. Bestimmungsgemäß sind Arzneimittelwirkstoffe
biologisch hochaktive Stoffe. Im Zulassungsverfahren wird geprüft, ob ein
Arzneimittel wirksam und unbedenklich ist und die erforderliche pharmazeutische
Qualität vorliegt. Im Rahmen der Zulassung eines neuen Arzneimittels werden
Umweltverträglichkeit und Umweltrisiken eines neuen Wirkstoffs geprüft und
bewertet. Sofern Umweltrisiken nicht ausgeschlossen werden können, können
geeignete Vermeidungs- und Vorsichtsmaßnahmen für das betroffene
Arzneimittel im Rahmen der Zulassung getroffen werden.
Im Hinblick auf die Beschränkung von PFAS sei auf die Antworten der
Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 3 und 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Ewigkeitschemikalien“ auf
Bundestagsdrucksache 21/1336 verwiesen.
29. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Genehmigung der
Einleitung von Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) in Gewässer
durch die Wasserbehörden der Länder, und wenn ja, welche
Schlussfolgerung zieht sie daraus?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Die
Bundesregierung hat keine Erkenntnisse über die Genehmigung von Einleitungen
durch die Wasserbehörden der Länder
30. Hat die Bundesregierung eine Auffassung zu der Rechtsfrage, ob die
Genehmigung der Einleitung von Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen
(PFAS) durch die Wasserhaushaltsgesetze der Länder in Gewässer durch
den rechtlichen Rahmen des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes
möglich ist, und wenn ja, wie lautet diese?
Nach dem Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG) bedarf grundsätzlich jede
Einleitung von Stoffen in Gewässer einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Die
Erteilung der Erlaubnis richtet sich nach den Voraussetzungen des § 12 Absatz 1
und § 57 Absatz 1 WHG. Das Recht der Länder zur Gesetzgebung
(Landeswassergesetze) bestimmt sich für den Bereich des Wasserhaushalts nach Artikel 70,
Artikel 72 Absatz 1, Absatz 3 sowie Artikel 74 Absatz 1 Nummer 32 GG. Hat
der Bund von seiner Gesetzgebungszuständigkeit Gebrauch gemacht, können
die Länder hiervon nach Artikel 72 Absatz 3 Satz 1 Nummer 5 GG
abweichende Regelungen treffen; allerdings dürfen von stoff- oder anlagenbezogenen
Regelungen des Bundes, zu denen mit Blick auf Abwassereinleitungen auch
§ 12 Absatz 1 Nummer 1, § 57 Absatz 1 WHG gehören, keine abweichenden
Regelungen getroffen werden.
31. Welche wirtschaftlichen Auswirkungen (u. a. Investitionsbedarfe,
Betriebskosten, Gebührenentwicklungen, Wettbewerbsfähigkeit) erwartet
die Bundesregierung für
a) Wasserversorgungsunternehmen,
Es wird auf die Studie „The cost of PFAS pollution for our society“ der EU
(2026) verwiesen, die die potentiellen Aufbereitungskosten für
Wasserversorgungsunternehmen abschätzte (https://op.europa.eu/en/publication-detail/-/publ
ication/2bcea765-fbf8-11f0-8da5-01aa75ed71a1/language-en). Für PFAS
wurden im Rahmen der Abschätzung des Erfüllungsaufwandes der TrinkwV
2023 Kosten für die Wasserversorger abgeschätzt.
Außerdem sind für den Gewässerschutz (Trinkwasserressourcenschutz) die
Wasserversorgungsunternehmen erstmals aufgefordert, eine Risikoabschätzung
für ihr Trinkwassereinzugsgebiet durchzuführen. Es wird nicht davon
ausgegangen, dass der damit verbundene Erfüllungsaufwand zu einer Steigerung des
Verbraucherpreisniveaus führt.
b) Abwasserentsorger,
Die konkreten Kosten für eine weitergehende Abwasserreinigung (4.
Reinigungsstufe) infolge der Umsetzung der neuen EU-Kommunalabwasserrichtlinie
sind noch nicht exakt bezifferbar. Sie hängen unter anderem davon ab, wie
viele Kläranlagen zwischen 10.000 Einwohnerwerten (EW) und 150.000
Einwohnerwerten (EW) nach einer Risikoanalyse mit einer vierten
Reinigungsstufe ausgebaut werden müssen.
c) Landwirtschaftsbetriebe,
Quantifizierte wirtschaftliche Auswirkungen von aktuellen oder geplanten
Gewässerschutzmaßnahmen zur Reduzierung der genannten Stoffgruppen (u. a.
Phosphat, Nitrat, Tierarzneimittel, Pflanzenschutzmittel, Biozide) auf
Landwirtschaftsbetriebe liegen der Bundesregierung nicht vor.
d) Industrie- und Gewerbebetriebe,
Für Schwermetalle, Stickstoff und Phosphor sind keine weiteren
Investitionskosten zu erwarten, da diese Parameter bereits etablierter Bestandteil der
Abwasserverordnung sind. Ebenso trifft dies auf chlorhaltige Biozide zu, welche
über den Summenparameter AOX erfasst werden. Für PFAS, PCB, BDE,
Mikroplastik sowie Human- und Tierarzneimittelrückstände können derzeit keine
wirtschaftlichen Auswirkungen quantifiziert werden. Durch die Einführung der
erweiterten Herstellerverantwortung nach der EU-Kommunalabwasserrichtlinie
sind die Kosten für die Viertbehandlung bestimmter kommunaler Kläranlagen
durch Hersteller bestimmter Produkte (Humanarzneimittel und Kosmetik) zu
mindestens 80 Prozent zu tragen; für die Hersteller ergeben sich damit
finanzielle Belastungen. Die Gesamtkosten für die 4. Reinigungsstufe können in
Deutschland derzeit noch nicht valide abgeschätzt werden, da sie auf einem
noch durchzuführenden Risikomanagement basieren, nach dem sich die Anzahl
der auszubauenden Anlagen und damit der Gesamtkosten ergibt. Nach
Schätzungen des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) ist für den
notwendigen Ausbau der Kläranlagen mit einer 4. Reinigungsstufe insgesamt mit einem
hohen einstelligen Milliardenbetrag bis 2045 zu rechnen. Je nach Umsetzung
der Richtlinie könnten sich diese Kosten auf die Verbraucherinnen und
Verbraucher auswirken. Durch die Behandlung von Industrieabwasser auf PFAS ist
mit einer Kostensteigerung für die betroffenen Industriebetriebe zu rechnen, die
je nach Abwassermenge erheblich sein kann.
e) Unternehmen der Fischerei und Aquakultur,
f) Tourismusunternehmen und
g) Unternehmen der Mineralwasserbranche und Brauereien
durch aktuell bestehende und geplante Maßnahmen zum Schutz der
Gewässer vor den genannten Stoffgruppen?
Es liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
32. Welche wirtschaftlichen Nachteile sind nach Auffassung der
Bundesregierung kurz- sowie langfristig zu erwarten, wenn diese Maßnahmen
nicht ergriffen werden (beispielsweise hinsichtlich Nitrat- und
Schadstoffbelastungen, Badeverboten, Entnahmeverboten, Wasserknappheit
u. a. m.)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 31 verwiesen. Da der Bundesregierung keine
Informationen zu quantifizierbaren wirtschaftlichen Auswirkungen vorliegen,
kann auch keine Aussage zur Einschätzung der wirtschaftlichen Nachteile
getroffen werden.
33. Welche Erkenntnisse liegen zur Belastung von Trinkwasserressourcen
mit Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS), Nitrat, Phosphat
und anderen Stoffen vor, die eine kostenintensive zusätzliche
Aufbereitung oder die Stilllegung von Wassergewinnungsgebieten erforderlich
machen, und wie hoch schätzt die Bundesregierung den dadurch
entstehenden jährlichen volkswirtschaftlichen Schaden?
Der Erfüllungsaufwand durch Einführung der PFAS-Grenzwerte mit der
TrinkwV (2023) wurde für Wasserversorgungsunternehmen auf einmalig
16,26 Mio. Euro und von jährlich 15,66 Mio. Euro geschätzt und beinhaltet die
Nachrüstung und den Betrieb der Wasseraufbereitung. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 32 verwiesen.
34. Inwiefern sieht die Bundesregierung in der Entwicklung und Anwendung
schadstoffarmer Produktions- und Anwendungsverfahren, Substitution
gefährlicher Stoffe, naturbasierter Lösungen für den Gewässerschutz
sowie innovativer Wasseraufbereitungstechnologien wirtschaftliche
Chancen für den Industriestandort Deutschland, und welche Förderprogramme
bzw. industriepolitischen Initiativen existieren in diesem Bereich?
Wie in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Weiterentwicklung 2025
beschrieben, umfasst die Transformation hin zu einer Nachhaltigen Chemie den
gesamten Lebenszyklus von Chemikalien, einschließlich Rohstoffgewinnung,
Produktion, Nutzung und Entsorgung. Sie zielt darauf ab, alle Stoffkreisläufe
zu schließen, unterstützt die Erreichung der VN-Nachhaltigkeitsziele (engl. UN
Sustainable Development Goals – SDGs) und beschreibt nachhaltiges
Wirtschaften innerhalb der planetaren Grenzen. Dabei müssen Herausforderungen
wie die effiziente Gestaltung von Stoffkreisläufen, die Erschließung alternativer
Ressourcen, die Vermeidung kritischer Rohstoffe, die Erforschung innovativer
Verfahren zur Energie- und Rohstoffeinsparung insbesondere durch die
Entwicklung innovativer Geschäftsmodelle adressiert werden.
Innovative Methoden zur Kontrolle von Unkraut und Schädlingen beinhalten
große wirtschaftliche Chancen für deutsche Unternehmen. Dies gilt sowohl für
traditionelle Hersteller von Pflanzenschutzmittel, die ihre Palette erweitern, als
auch für Start-Ups und Unternehmen in anderen Bereichen. Auch im Bereich
innovative Wasseraufbereitungstechnologien sind die wirtschaftlichen Chancen
für Unternehmen als groß einzuschätzen. Besonders für die Entfernung von
PFAS aus Wasser sind der Bedarf und die Forschungsaktivitäten sehr hoch.
Beispielsweise werden neuartige und modifizierte Materialien als Sorbenzien
erforscht, da Aktivkohle für kurzkettige PFAS-Verbindungen eine
vergleichsweise geringe Sorptionskapazität aufweist.
35. Inwiefern sieht die Bundesregierung in der Entwicklung und Anwendung
schadstoffarmer Produktions- und Ausbringungsverfahren, der
Substitution gefährlicher Stoffe, naturbasierter Lösungen für den Gewässerschutz
sowie innovativer Wasseraufbereitungstechnologien einen substanziellen
nationalen Beitrag insbesondere zur Erreichung der Sustainable
Development Goals (SDGs) Nummer 6 – „Sauberes Wasser und
Sanitärversorgung“ sowie Nummer 9 – „Industrie, Innovation und Infrastruktur“, zu
denen sich die Bundesrepublik Deutschland auch in Form der Deutschen
Nachhaltigkeitsstrategie verpflichtet hat?
Die Entwicklung und Anwendung schadstoffarmer Produktions- und
Ausbringungsverfahren, die Substitution gefährlicher Stoffe, naturbasierte Lösungen
für den Gewässerschutz sowie innovative Wasseraufbereitungstechnologien
stellen einen substanziellen nationalen Beitrag zur Erreichung der VN-
Nachhaltigkeitsziele dar. Sie adressieren direkt die Umsetzung der Ziele SDG 6
(Sauberes Wasser) und SDG 9 (Industrie, Innovation und Infrastruktur der Agenda
2030), die mit der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) umgesetzt wird.
36. Welche Kosten-Nutzen-Abwägungen liegen den strategischen
Entscheidungen im Bereich des chemischen Gewässerschutzes zugrunde
(einschließlich Gesundheitskosten, Umweltschäden, Verlust von
Ökosystemleistungen und unter Einbezug der durch die Klimakrise veränderten
Mengen- und damit Konzentrationsverhältnisse versus Investitions- und
Betriebskosten von Präventions- und Reinigungsmaßnahmen)?
Eine Kosten-Nutzen-Abwägung erfolgt für Biozidwirkstoffe, die besonders
kritische Eigenschaften (z. B. PBT/CMR) aufweisen, jedoch z. B. zur Abwehr
einer ernsthaften Gesundheitsgefahr alternativlos sind. Eine solche
Schutzgutabwägung erfolgt auch für Biozidprodukte, die die Zulassungsvoraussetzungen
nicht erfüllen, deren Nicht-Zulassung jedoch unverhältnismäßig negative
Folgen für die Gesellschaft hätte.
Bei der Zulassung von Tierarzneimitteln wird ein ermitteltes Risiko für die
Umwelt in der abschließenden Risiko-Nutzen-Abwägung berücksichtigt.
Hierbei liegt der Fokus aber überwiegend auf der Implementierung von
Risikominderungsmaßnahmen. Der Prozess der Abwägung ist komplex. Bisher wurden
nur in Einzelfällen Zulassungen aus Umweltgründen versagt.
37. Wie informiert die Bundesregierung Bevölkerung, betroffene
Kommunen, Wasserversorger, Land- und Forstwirtschaft, Industrie, Tourismus
sowie andere relevante Akteure über bestehende Risiken,
Belastungssituationen sowie mögliche Preisentwicklungen, und welche
Kommunikations- und Beteiligungsformate nutzt sie dafür (inklusive Transparenz bei
Messdaten und Hotspots)?
Für den wasserwirtschaftlichen Vollzug sind die Bundesländer zuständig, die in
vielfältiger Weise über die aktuellen Erkenntnisse informieren.
Über die Trinkwasserbeschaffenheit im jeweiligen Wasserversorgungsgebiet
und über Gebühren und Preise informieren die Wasserversorgungsunternehmen
die Anschlussnehmer und Verbraucher nach den §§ 45, 46 TrinkwV. Die gilt
auch für die Abwasserentsorgung, wo die Information i. d. R. durch die
Abwasserbeseitigungspflichtigen nach § 56 WHG bereitgestellt wird.
Zum Grundwasserzustand informiert die Bundesregierung die Öffentlichkeit
zum Beispiel über die Website des UBA und entsprechende Themenseiten.
Die Erstellung von Monitoringprogrammen für Nord- und Ostsee, die daraus
generierten Daten und Analysen werden alle sechs Jahre aktualisiert und die
Ergebnisse der Öffentlichkeit im Rahmen von sechsmonatigen Konsultationen
zur Information gegeben.
Darüber hinaus wird auf die in der Antwort zu Frage 4 genannte Publikation
der Bundesregierung zur Wasserrahmenrichtlinie und auf die Website der
Umweltprobenbank, siehe Antwort zu Frage 2, verwiesen.
Weiterhin informiert das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) als
unabhängige wissenschaftliche Einrichtung die Öffentlichkeit über Risiken im
gesundheitlichen Verbraucherschutz.
38. Welche nationalen und internationalen Forschungsprojekte
(einschließlich EU-Programme) zu Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS),
Polychlorierten Biphenyle (PCB), Bromdiphenylether (BDE),
Mikroplastik, Human- und Tierarzneimittelrückständen, Nitrat, Phosphat,
Schwermetallen, Bioziden und Pestiziden in Binnengewässern,
grundwasserabhängigen Schutzgebieten, Küstengewässern und Meeren
werden von der Bundesregierung (mit-)finanziert, und welche Schwerpunkte
setzt sie dabei (z. B. toxikologische Bewertung, Monitoringmethoden,
Quellkontrolle, Substitution, innovative Reinigungstechnologien)?
Folgende Projekte werden derzeit von der Bundesregierung über das
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt gefördert.
Akronym Projekttitel Laufzeit
Fördersumme Euro
(Gesamt)
Schadstoffgruppe
Schwerpunkt (z. B.
toxikologische
Bewertung,
Monitoringmethoden,
Quellkontrolle,
Substitution,
innovative
Reinigungstechnologien)
KeraRes Layer-by-Layer-
beschichtete
Keramikmembranen für die
ressourceneffiziente
Erzeugung von Trink-
und Brauchwasser
01.07.2024
–
30.06.2027
1.676.314,45 PFAS innovative
Reinigungstechnologien
Fluorbest Fluorpolymere:
Recherche, Bewertung
und Evaluierung
von PFAS-
Substitutionsoptionen in
technischen Anwendungen
01.11.2025
–
31.01.2028
1.131.017,72 PFAS Substitution
BEnToolsMaPs Marine Biodiversität:
BEnToolsMaPs -Von
Biodiversität zu
Ökosystemfunktionen:
Möglichkeiten für die
Integration des
Meeresbodens in MPA
Management
01.09.2024
–
31.08.2027
756.793,70 Mikroplastik toxikologische
Bewertung,
Monitoringmethoden
Akronym Projekttitel Laufzeit
Fördersumme Euro
(Gesamt)
Schadstoffgruppe
Schwerpunkt (z. B.
toxikologische
Bewertung,
Monitoringmethoden,
Quellkontrolle,
Substitution,
innovative
Reinigungstechnologien)
ThinIce Polarregionen im
Wandel 1: ThinIce –
Auftauende industrielle
Hinterlassenschaften in
der Arktis - eine
Bedrohung für
Permafrost-Ökosysteme
01.09.2023
–
31.12.2026
1.902.424,80 Schwermetalle
Monitoringmethoden;
toxikologische
Bewertung,
Risikobewertung
PrimePrevention DAM Extrem: Prime-
Prevention –
Vorhersage mariner biologischer
Gefahren zur
Verhinderung
sozioökonomischer Auswirkungen
01.01.2024
–
31.12.2026
4.977.145,99 Nitrat, Phosphat
Monitoringmethoden;
toxikologische
Bewertung,
Risikobewertung
E-POLIO E-POLIO: Neue
Schadstoffe und
Mikroplastik im
Oberflächenwasser des
Indischen Ozeans
15.03.2024
–
31.08.2026
187.507,82 Mikroplastik,
Hormone,
Stickstoff
toxikologische
Bewertung,
Politikberatung
iSeal-2 DAM Schutz und
Nutzen-2: iSeal-2 –
Integrierte sozial-
ökologische Netzwerkanalyse
für die
transdisziplinäre Entwicklung von
Indikatoren und
Handlungsempfehlungen zur
Reduktion
anthropogener Stressoren;
Vorhaben: Einfluss
kumulativer Stressoren auf die
Nahrungsnetze
01.12.2024
–
30.11.2027
303.525,66 Nährstoffe toxikologische
Bewertung,
Monitoringmethoden,
Quellkontrolle
AWESOME AWESOME – Argo-
Floats mit erweiterter
Sensor-Suite für
optische und Nährstoff-
Messungen; Vorhaben:
Integration von
Labon-Chip- und
erweiterten FDOM-Sensoren
auf BGC-Argo-Floats,
Einsatz und Analyse in
der Ostsee
01.03.2026
–
28.02.2029
632.526,71 Nährstoffe
Monitoringmethoden, Quellkontrolle
Akronym Projekttitel Laufzeit
Fördersumme Euro
(Gesamt)
Schadstoffgruppe
Schwerpunkt (z. B.
toxikologische
Bewertung,
Monitoringmethoden,
Quellkontrolle,
Substitution,
innovative
Reinigungstechnologien)
CodeBlue SBEP 2 – CodeB-
lue: Verfügbarmachung
von harmonisierten
Datensätzen,
Modellergebnisse und
Szenario-Simulationen für
ein blaues
nachhaltiges
Eutrophierungsmanagement des
Nordostatlantiks und der
Ostsee; Vorhaben:
Harmonisierte
Modellsimulationen für ein
nachhaltiges
Wasserqualitätsmanagement in der
Ostsee
01.09.2025
–
31.08.2028
181.210,00 Nährstoffe
Monitoringmethoden, Quellkontrolle
CodeBlue SBEP 2 - CodeB-
lue: Verfügbarmachung
von harmonisierten
Datensätzen,
Modellergebnisse und
Szenario-Simulationen für
ein blaues
nachhaltiges
Eutrophierungsmanagement des
Nordostatlantiks und der
Ostsee; Vorhaben:
Erstellung von
Schlüsselindikatoren für die
Eutrophierung
01.09.2025
–
31.08.2028
147.807,44 Nährstoffe
Monitoringmethoden, Quellkontrolle
TRICMA2 Int. Wattenmeer:
TRICMA2 –
Dreifachkrise trifft auf
trilaterale Zusammenarbeit in
Salzmarschen des
Wattenmeers; Leitantrag;
Vorhaben: Vegetation
und mikrobielle
Gemeinschaften
01.06.2024
–
31.05.2028
1.883.315,44 Mikroplastik,
Schadstoffe
toxikologische
Bewertung,
Monitoringmethoden,
Quellkontrolle
Akronym Projekttitel Laufzeit
Fördersumme Euro
(Gesamt)
Schadstoffgruppe
Schwerpunkt (z. B.
toxikologische
Bewertung,
Monitoringmethoden,
Quellkontrolle,
Substitution,
innovative
Reinigungstechnologien)
Coastal
Futures-2
DAM Schutz und
Nutzen-2: Coastal
Futures-2 –
Zukunftsszenarien zur Förderung
einer nachhaltigen
Nutzung mariner Räume;
Vorhaben: Einfluss
von
biogeomorphologischen
Rauheitselementen in Unterhaltungs-
und Klimaszenarien
01.12.2024
–
30.11.2027
208.796,40 Nährstoffe/
Schadstoffe
toxikologische
Bewertung,
Monitoringmethoden,
Quellkontrolle
CREATE-2 IDAM Schutz und
Nutzen-2: CREATE-2
– Konzepte zur
Reduzierung der
Auswirkungen anthropogener
Drücke und Nutzungen
auf marine
Ökosysteme und die
Artenvielfalt; Vorhaben:
Drifter als kosteneffizientes
Instrument zur
Überwachung der
Meeresumwelt und Bewertung
der Konnektivität
zwischen marinen
Schutzgebieten
01.12.2024
–
30.11.2027
170.105,28 Nährstoffe toxikologische
Bewertung,
Monitoringmethoden,
Quellkontrolle
GEOTRACES-
SIO
SO308: GEOTRA-
CES-SIO –
Biogeochemie von
Spurenmetallen und deren
Isotope im Südindischen
Ozean; Vorhaben:
Produktivität des
Oberflächenwassers und deren
Kohlenstoff- und
Stickstoffkreisläufe
01.07.2024
–
31.12.2026
857.889,00 Nährstoffe
(Stickstoff)
Monitoringmethoden, Quellkontrolle
BIOCAN-IIEO2 SO303 – BIOCAN-
IIEO2: Biogeochemie
des Kohlenstoffs und
Stickstoffs im
Arabischen Meer – ein
Beitrag zur Internationalen
Indian Ocean
Expedition 2; Vorhaben:
Stickstoffkreislauf und
Koordination
15.09.2023
–
28.02.2026
372.133,14 Nährstoffe
(Stickstoff)
Monitoringmethoden, Quellkontrolle
Akronym Projekttitel Laufzeit
Fördersumme Euro
(Gesamt)
Schadstoffgruppe
Schwerpunkt (z. B.
toxikologische
Bewertung,
Monitoringmethoden,
Quellkontrolle,
Substitution,
innovative
Reinigungstechnologien)
Phosphat
PlattformPlus
Elektrochemische
Plattform zur
Phosphatbestimmung sowie
weiterer Parameter in
wässrigen Systemen
01.09.2024
–
31.08.2026
478.171,00 Phosphat,
Nitrat, Arsenat und
Silikat
Analytik,
Monitoringmethoden
HyFun Entwicklung eines
Systems zur
emissionsarmen Aufbereitung
von Ab- und
Prozesswässern mittels
hybridkatalytisch
funktionalisierten
Schaumkeramiken
01.10.2025
–
30.09.2027
509.733,00 organische
Schadstoffe
innovative
Reinigungstechnologien
NEPTUN Nachhaltige effiziente
poröse
Trinkwasserfilter auf Caseinbasis zur
Uranentfernung
01.02.2026
–
31.01.2028
529.895,00 Uran innovative
Reinigungstechnologien
VaSeqIs Validierung von
Verfahren zur
Sequenzierung von lsolaten von
Patienten, aus
Trinkwasser und
Abwasser zur Bestimmung
der
infektionsepidemiologischen Bedeutung
und hierauf basierender
Regulierung
01.02.2026
–
31.03.2027
1.619.374,00 Antibiotika und
weitere
Humanarzneimittelrückstände
Monitoringmethoden,
(toxokologische) Bewertung
ZukoWa Zukunftsfähiges
Wassermanagement
kommunaler
Wasserversorger in Zeiten des
Klimawandels
01.04.2025
–
31.03.2028
2.014.919,00 Arsen, Uran Analytik,
Monitoringmethoden
StressRes Monitoring- und
Modellsystem zur
Beurteilung von Stress
auf
Grundwasserressourcen und
Trinkwassermanagement
01.04.2023
–
30.09.2026
2.154.246,00 Nitrat
Monitoringmethoden, Modellierung
NitratLurch Stimulation von
H2/CH4-oxidierenden
Bakterien in
Porengrundwasserleitern zur
Reinigung von
nitratbelastetem Trink- und
Brauchwasser
01.03.2023
–
31.08.2026
2.110.553,00 Nitrat innovative
Reinigungstechnologien
Akronym Projekttitel Laufzeit
Fördersumme Euro
(Gesamt)
Schadstoffgruppe
Schwerpunkt (z. B.
toxikologische
Bewertung,
Monitoringmethoden,
Quellkontrolle,
Substitution,
innovative
Reinigungstechnologien)
PFClean Innovatives modulares
System zur
nachhaltigen Reduzierung von
PFAS-Kontaminanten
aus Boden und
Grundwasser
01.03.2023
–
31.08.2026
4.396.804,67 PFAS innovative
Reinigungstechnologien
iMolch Nachhaltige
Wassermanagement-Konzepte
für Deutschland
mithilfe innovativer
Monitoring-Strategien
01.03.2023
–
30.11.2026
2.251.574,00 Spurenstoffe
(u. a. PFAS);
Nitrat
Monitoringmethoden
gwTriade Ökologisches
und
ökotoxikologisches
Grundwasserqualitätsmonitoring auf
Basis eines integrativen
Triade-Ansatzes
01.03.2023
–
31.08.2026
1.474.100,00 PFAS,
Pharmaka, Antibiotika;
Nitrat
toxikologische
Bewertung,
Monitoringmethoden
WaRM Nachhaltige,
flexible
Grundwasserbewirtschaftung in
Ballungszentren auf Basis
eines
Wassersystemmodells am Beispiel
der Metropolregion
Frankfurt/Rhein-Main
– Modellierung,
Maßnahmen, Governance
01.03.2023
–
28.02.2026
1.925.722,00 Pestizide, Nitrat
Monitoringmethoden,
(toxikologische) Bewertung
GW 4.0 Klimaangepasste
Grundwasserbewirtschaftung durch
Echtzeit-Planungs-Tools
und modellbasierte
Zukunftsszenarien
01.03.2023
–
28.02.2026
1.280.471,00 Nitrat Modellierung
ArNO Nitratbelastung von
Einzugsgebieten –
Eignung der
verwendeten
Grundwassermessstellen zur Ermittlung
der Nitratbelastung
unter Berücksichtigung
historisch erzeugter
Nitrateinträge
01.03.2024
–
28.02.2026
793.145,00 Nitrat
Monitoringmethoden, Quellkontrolle
Akronym Projekttitel Laufzeit
Fördersumme Euro
(Gesamt)
Schadstoffgruppe
Schwerpunkt (z. B.
toxikologische
Bewertung,
Monitoringmethoden,
Quellkontrolle,
Substitution,
innovative
Reinigungstechnologien)
PEC-NF Polyelektrolyt-
Komplex-Nanofiltration:
Optimale und
einstellbare
Membranlösung für die
Behandlung und
Wiederverwendung von
kommunalem und
industriellem Abwasser
01.10.2023
–
30.09.2026
323.215,00 u. a. Bisphenol
A, Paracetamol,
Trifluoressigsäure (PFAS)
und Herbizid
Dichlorphenoxyessigsäure
innovative
Reinigungstechnologien
PFASense Ein bio-
elektrochemischer Sensorarray zur
Detektion von
Perfluoralkylsäuren
01.10.2023
–
30.09.2026
171.200,00 PFAS Analytik,
Monitoringmethoden
NEWR Oxidation mit Sulfat-
Radikalen in einem
nano-aktivierten
katalytischen
Filtrationsprozess zur
Wasserwiederverwendung
01.10.2023
–
30.09.2026
429.720,00 PFAS,
Arzneimittel/
Pharmawirkstoffe,
Industriechemikalien,
Röntgenkontrastmittel
innovative
Reinigungstechnologien
PaWAC Entwicklung neuer
Adsorbenzien aus
organischen Reststoffen für
die Behandlung von
Abwasser insbesondere
für die Entfernung
organischer Spurenstoffe
01.12.2024
–
31.11.2027
349.440,00 Antibiotika und
Pharmawirkstoffe,
Benzotriazole und
weitere organische
Spurenstoffe
innovative
Reinigungstechnologien
BALTIC-AMR BALTIC-AMR:
Standardisierte One Health
Surveillance von
Antibiotikarückständen
und Antibiotika-
und
Schwermetallresistenzen in Wasser und
Wildvögeln im
Ostseeraum (deutscher Anteil
des Projektes
BALITIC-AMR im
Rahmen des JPIAMR)
01.04.2024
–
31.03.2027
0,5 Mio.
Euro
Antibiotika und
Schwermetalle
Monitoringmethoden
Beim Umweltbundesamt werden derzeit folgende Projekte gefördert.
Trinkwasser
Horizon 2020 Work Programme 2018–2020: LC-GD-8-1-2020: Innovative
systemic zero-pollution solutions to protect health, environment and natural
resources from persistent and mobile chemicals
PROMISCES (2021–2025): Preventing Recalcitrant Organic Mobile Industrial
chemicalS for Circular Economy in the Soil-sediment-water system
(Aufbereitung, toxiologische Bewertung, praxistaugliche Lösungen)
Zero-PM (2021–2026): Zero Pollution of Persistenz, Mobile Substances
BMBF-FONA - RiSKWa Risikomanagement von neuen Schadstoffen und
Krankheitserregern im Wasserkreislauf
PROTECT (2019–2022): Persistente mobile organische Chemikalien in der
aquatischen Umwelt: Quellen, Vorkommen und technische Möglichkeiten zu
deren Entfernung in der Trinkwasseraufbereitung
LURCH Nachhaltige Grundwasserbewirtschaftung
PFClean (2023–2026) sucht Lösungen für Ewigkeitschemikalien (Uni
Tübingen)
BMG-Ressortforschung
TriSto 2021: Evaluierung der Beschaffenheit von Trinkwasser auf Grundlage
öffentlich verfügbarer Informationen zu Stoffkonzentrationen in großen
Wasserversorgungsgebieten Deutschlands
SpuTriDa (2021–2022): Organische Spurenstoffe (besonders PFAS) in
Trinkwasser – Eigene Datenerhebung
Grundwasser
Nitrat:
Evaluierung und Weiterentwicklung der Regionalisierungsverfahren zur
Ausweisung nitratbelasteter Gebiete nach AVV GeA in Deutschland (www.umwelt
bundesamt.de/publikationen/evaluierung-weiterentwicklung-der).
PFAS:
PFCLean Innovatives modulares System zur nachhaltigen Reduzierung von
PFAS-Kontaminanten aus Boden und Grundwasser (https://bmbf-lurch.de/Verb
undprojekte/Verbundprojekte/PFClean.html) https://bmbf-lurch.de/Verbundpro
jekte/Verbundprojekte/PFClean.html)
Trifluoracetat (TFA):
Grundlagen für eine effektive Minimierung schaffen – Räumliche Analyse der
Eintragspfade in den Wasserkreislauf (www.umweltbundesamt.de/publikatione
n/trifluoracetat-tfa-grundlagen-fuer-eine-effektive).
Tierarzneimittel:
Antibiotika und Antiparasitika im Grundwasser unter Standorten mit hoher
Viehbesatzdichte (www.umweltbundesamt.de/publikationen/antibiotika-antipar
asitika-im-grundwasser-unter).
Aufklärung der Ursachen von Tierarzneimittelfunden im Grundwasser –
Untersuchung eintragsgefährdeter Standorte in Norddeutschland (www.umweltbunde
samt.de/publikationen/aufklarung-der-ursachen-von-tierarzneimittelfunden)
Pflanzenschutzmittel:
LAWA PSM Bericht Grundwasser (www.lawa.de/documents/psm-bericht-202
3-12-22-barrierearm-final_2_1728974845.pdf).
UBA PSM Projekt „FARM“ - Grundwasservulnerabilitätsbewertung im
Zulassungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln (www.bgr.bund.de/DE/Themen/Gru
ndwasser/Projekte/Flaechen-Rauminformationen/Farm/farm.html).
Meeresschutz:
Verschiedene Schadstoffe/Schadstoffgruppen
Entwicklung eines Monitoring- und Bewertungskonzeptes für die
Schadstoffbelastung mariner Säuger in der Nord- und Ostsee zur Umsetzung der MSRL
(www.umweltbundesamt.de/publikationen/entwicklung-eines-monitoring-bewe
rtungskonzeptes).
Screening study on hazardous substances in marine mammals of the Baltic Sea
– Wide-scope target and suspect screening (www.umweltbundesamt.de/publika
tionen/screening-study-on-hazardous-substances-in-marine).
Nährstoffe
Das UBA führt seit Jahrzehnten Forschungsvorhaben durch um Zielwerte für
Eutrophierungsparameter und erforderliche Nährstoffreduktionsanforderungen
abzuleiten. Dabei kommen auch Ökosystemmodelle zum Einsatz.
Forschungsvorhaben mit Schwerpunkt „Erfassung von Bioziden in Gewässern
(Umweltmonitoring)“:
– Schutz der Gewässer vor hochtoxischen Insektiziden: Gewässerbelastungen
mit Pyrethroiden aus urbanen Quellen untersuchen (FKZ 3726634040)
(aktuell ausgeschrieben)
– Ökotoxikologische Wirkungen von quartären Ammoniumverbindungen und
Belastung in Gewässern (FKZ 3721644010) (finaler Abschlussbericht noch
nicht veröffentlicht)
– Retrospektive Screening-Untersuchung auf Biozide in Schwebstoffen an
urbanen Standorten (Umweltprobenbankbegleitforschung, Projekt-
Nr. 156318): Link
– Einträge von Bioziden in Gewässer über Mischwasserentlastungen und
Regenwassereinleitungen und die Auswirkungen auf die Gewässerqualität
(FKZ 3721634020) (UBA Texte 09/2025).
– Belastung der Umwelt mit Bioziden realistischer erfassen - Schwerpunkt
Einträge über Kläranlagen (FKZ 3717634040)(UBA Texte 169/2020).
Forschungsvorhaben mit Schwerpunkt „Reduzierung der Umweltbelastung mit
Bioziden“:
– Umweltbelastung durch Biozid-Abdrift mindern: Praktische Untersuchung
der Abdrift von Geräten zur Biozid-Ausbringung und Erarbeitung von
Maßnahmen zur Abdrift-Minderung (FKZ 3716 67 4040) (UBA Texte 11/2025).
– Einträge bedenklicher Stoffe in Gewässer reduzieren: Erarbeitung von
Vergabekriterien für die Zertifizierung von Antifouling-Systemen mit dem
Blauen Engel (FKZ 3719 65 415 0): (UBA Texte 25/2023)
– Grundwassereinträge von Bioziden aus Fassaden in urbanen Gebieten (FKZ
3721 67 401 0): (UBA Texte 133/2025)
Binnengewässer
Einige der zuvor aufgeführten Projekte beziehen auch Binnengewässer mit ein;
diese werden im Folgenden nicht gesondert erwähnt (z. B. unter
„Grundwasser“ TFA, Biozide)
PFAS
– SumPFAS – „Neuen per- und polyfluorierten Stoffen auf der Spur“,
Schwerpunkt Monitoring (www.umweltbundesamt.de/publikationen/sumpf
as-besorgniserregenden-per-polyfluorierten)
– Wie stark reichern sich per- und polyfluorierte Chemikalien (PFC) in
verschiedenen Umweltkompartimenten an? – Analyse von Proben der
Umweltprobenbank (www.umweltbundesamt.de/publikationen/how-rapidly-do-
perpolyfluoroalkyl-substances-pfas).
– PFAS in Abfallströmen, Schwerpunkt Eintragspfade (www.umweltbundesa
mt.de/system/files/medien/11850/publikationen/85_2024_texte_pfas_in_abf
allstroemen.pdf).
– In Vorbereitung: Untersuchung luftgetragener PFAS-Emission, -Immission
und -Deposition, Schwerpunkt Eintragspfade.
Mikroplastik
– MiWa – Mikroplastik in Binnengewässern, Schwerpunkt Monitoring (www.
bwb.de/de/miwa.php).
– Mikroplastik: Entwicklung eines Umweltbewertungskonzepts, Schwerpunkt
Methodenentwicklung (www.umweltbundesamt.de/publikationen/mikroplas
tik-entwicklung-eines).
– OEMP – Online-Erfassung Mikroplastik, Schwerpunkt
Methodenentwicklung (www.oemp.de).
Pflanzenschutzmittel/Biozide
– Kleingewässermonitoring, Schwerpunkt Monitoring (www.umweltbundesa
mt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/problematik-bei-
zulassungeinsatz/auswirkungen-von-pflanzenschutzmitteln-auf/kleingewaessermonito
ring#publikationen-ber-das-kleingewssermonitoring).
Arzneimittel
– Prüfung der Umweltwirkung von Arzneimitteln (www.umweltbundesam
t.de/daten/chemikalien/arzneimittelrueckstaende-in-der-umwelt#prfung-
derumweltwirkung-von-arzneimitteln)
Nährstoffe
– Phosphoreinträge in die Gewässer bundesweit modellieren – Neue Ansätze
und aktualisierte Ergebnisse von MoRE-DE, Schwerpunkt Eintragspfade &
Modellierung, Link: www.umweltbundesamt.de/dokument/phosphoreintrae
ge-in-die-gewaesser-bundesweit
– Bewertung von Maßnahmen zur Verminderung von Nitrateinträgen in die
Gewässer auf Basis regionalisierter Stickstoff-Überschüsse www.umweltbu
ndesamt.de/publikationen/bewertung-von-massnahmen-zur-
verminderungvon
Verschiedene Stoffe
– Umweltprobenbank des Bundes, Schwerpunkt Langzeitmonitoring (www.u
mweltprobenbank.de).
– Maßnahmen zur Verminderung des Eintrages von Mikroschadstoffen in die
Gewässer, Schwerpunkt Maßnahmen (www.umweltbundesamt.de/publikati
onen/massnahmen-zur-verminderung-des-eintrages-von sowie www.umwel
tbundesamt.de/publikationen/massnahmen-zur-verminderung-des-
eintragesvon-1)
39. In welcher Weise arbeitet die Bundesregierung auf EU- und
internationaler Ebene (z. B. in EU-Gremien, der OSPAR-Kommission zum Schutz
der Meeresumwelt des Nordost-Atlantiks, der Helsinki-Kommission
(HELCOM), dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP),
der Weltgesundheitsorganisation (WHO), internationalen
Flussgebietskommissionen und Grenzgewässerkommissionen) an der Reduktion der
in Frage 1 genannten Stoffgruppen in Gewässern und Meeren mit, und
welche konkreten Initiativen, Beschlüsse oder Abkommen sind hier in
Vorbereitung oder bereits beschlossen?
Die Bundesregierung engagiert sich auf allen fachlichen und politischen EU-,
regionalen und internationalen Ebenen zum Gewässer- und Meeresschutz und
setzt als EU-Mitgliedstaat die EU-Richtlinien (wie z. B. WRRL, GWRL,
MSRL, UQN-RL, TWVO, etc.) engagiert um. Weiterhin trägt sie aktiv fachlich
und politisch zu den Umweltthemen im Rahmen von UNEP, der WHO, der G7-
und G20-Arbeit, im Rahmen der Regionalkooperationen HELCOM
(Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebietes) und OSPAR
(Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks) sowie
den Flussgebietes- und Grenzgewässerkommissionen bei.
Bei UNEP unterstützt die Bundesregierung die Arbeit des angesiedelten Global
Environment Monitoring System for Freshwater (GEMS/Water). Zur
Unterstützung des GEMS-Mandats wurde das UNEP GEMS/Water-Datenzentrum
innerhalb des Internationalen Zentrums für Wasserressourcen und globalen Wandel
(ICWRGC) eingerichtet, das bei der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG)
in Koblenz angesiedelt ist. Zu seinen Zielen gehören die Erhebung,
Überprüfung und Bereitstellung von Daten und Produkten zur
Wasserqualitätsüberwachung für regionale und globale Wasserqualitätsbewertungen. Das
Datenzentrum unterhält die globale Wasserqualitätsdatenbank und das
Informationssystem GEMStat.
Die Bundesregierung ist ferner Mitglied der Internationalen Maritimen
Organisation (IMO) die in verschiedenen Abkommen, bei denen Deutschland
Vertragsstaat ist, die Auswirkungen des Schiffsverkehrs regelt. Das unter der IMO
angesiedelte Internationalen Übereinkommen zur Verhütung der
Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL-Übereinkommen) regelt die Minderung
schädlicher Stoffe‑ und Chemikalien‑Einträge aus dem Schiffsverkehr ins
Meer, die in den MARPOL Anlagen II bis V konkret in Bezug auf die unter
Punkt 1. genannten Stoffgruppen geregelt sind. Unter dem Internationales
Übereinkommen 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS)
wurden ab dem Jahr 2026 der Einsatz von PFOS in Feuerlöschschäumen
untersagt. Unter der London Konvention und dem London Protokoll wird das
Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen geregelt. In dem Internationale
Übereinkommen von 2001 über die Beschränkung des Einsatzes schädlicher
Bewuchsschutzsysteme auf Schiffen (AFS) wird der Einsatz schädlicher
Antifouling-Beschichtungen geregelt. Die Bundesregierung setzt sich derzeit dafür
ein, ein umfassenderes Übereinkommen zum Einsatz von Antifouling-
Systemen unter IMO zu etablieren.
Die Bundesregierung ist gleichfalls seit über 50 Jahren Gründungsmitglied
bzw. Vertragspartei der Regionalkooperationen HELCOM (Übereinkommen
zum Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebietes) (https://helcom.fi/) und OS-
PAR (Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks)
(https://www.ospar.org/). Im Oktober 2021 wurde unter Deutschem HELCOM-
Vorsitz der aktualisierte Ostseeaktionsplan (BSAP/Baltic Sea Action Plan) für
den Zeitraum 2021–2030 verabschiedet, der sich umfassend allen
Herausforderungen und Belastungen, denen sich das Meeresökosystem Ostsee
gegenübersieht, widmet, um bis zum Ende dieses Jahrzehnts einen guten ökologischen
Zustand der Ostsee und ihrer Umwelt zu erreichen. In Kooperation mit allen
Ostseeanrainerstaaten wurde nach intensiven Diskussionen und Verhandlungen
ein detaillierter Umsetzungsplan mit 199 Maßnahmen erstellt. Die Fortschritte
bei der Umsetzung werden regelmäßig in HELCOM berichtet und analysiert.
Deutschland setzt sich für eine konsequente und zügige Umsetzung der
Maßnahmen ein. Die OSPAR-Umweltstrategie für den Nordost-Atlantik (NEAES)
wurde im Oktober 2021 beschlossen und beim OSPAR-Ministertreffen im Juni
2025 aktualisiert. Durch die in der Umweltstrategie enthaltenen Maßnahmen
soll ein gesunder, sauberer und ökologisch intakter Umweltzustand im
Nordostatlantik erreicht werden (www.ospar.org/convention/strategy).
Die Bundesregierung arbeitet seit 25 Jahren auf europäischer Ebene erfolgreich
in der Strategischen Koordinierungsgruppe zur Umsetzung der
Wasserrahmenrichtlinie und den dazu gehörenden Arbeitsgruppen mit.
Die Bundesregierung ist Vertragspartei in sieben internationalen
Flussgebietskommissionen und vier bilateralen Grenzgewässerkommissionen (www.bundes
umweltministerium.de/themen/wasser-und-binnengewaesser/fluesse-und-seen/f
lussgebietskommissionen). In den internationalen Flussgebietskommissionen
stellen die Staaten ihre Messergebnisse zusammen oder führen gemeinsame
Messprogramme durch, z. B. das Rheinmessprogramm Chemie der
Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) (www.iksr.org/de/themen/w
asserqualitaet/zustandsueberwachung) oder das TransNational Monitoring
Network der Internationalen Kommission zum Schutz der Donau (IKSD)
(www.icpdr.org/tasks-topics/topics/water-quality/transnational-monitoring-net
work).
Die internationalen Flussgebietskommissionen erarbeiten internationale
Bewirtschaftungspläne nach der Wasserrahmenrichtlinie und tauschen sich im
Erarbeitungsprozess und darüber hinaus über Maßnahmen zur Reduzierung der
Schadstoffbelastung von Gewässern aus, um voneinander zu lernen. Die IKSR
arbeitet an der Reduktion von Mikroverunreinigungen, sie hat sich hier im
Programm „Rhein 2040“ gemeinsam ein Reduktion der Belastungen um
mindestens 30 Prozent bis zum Jahr 2040 gesetzt (www.iksr.org/fileadmin/user_uploa
d/DKDM/Dokumente/Broschueren/DE/bro_De_2040_lang.pdf). Die
Maßnahmen selbst ergreifen weiterhin die Staaten.
Die bilateralen Grenzgewässerkommissionen gehen spezifischen Belastungen
in den Grenzgewässern nach, z. B. Belastungen durch Altlasten oder Stoffen,
die bei der Gewässerüberwachung auffällig werden. Die Staaten besprechen
Abhilfemaßnahmen und stimmen sie untereinander ab.
Zudem trägt die Bundesregierung mit ihren Aktionen zur Umsetzung der
Nationalen Wasserstrategie, gleichzeitig zur Umsetzung der Europäischen
Wasserresilienzstrategie bei, da beide Strategien Hand in Hand gehen.
40. Welche zusätzlichen Maßnahmen hält die Bundesregierung zur
Erreichung eines guten chemischen und ökologischen Zustands der Gewässer,
grundwasserabhängiger Schutzgebiete sowie eines hohen Schutzniveaus
für die menschliche Gesundheit im Hinblick auf die genannten
Stoffgruppen für erforderlich, und in welchem Zeitrahmen sollen diese
umgesetzt werden?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 34 und 35 verwiesen.
Darüber hinaus gilt für Küsten- und Meeresgewässer, dass eine konsequente
Umsetzung bereits geplanter Maßnahmen z. B. im Rahmen bestehender
Fachprogramme, z. B. nach WRRL, MSRL und Luftreinhalterichtlinie, und
Strategien wie der Nationalen Wasserstrategie erforderlich ist, sowie eine Stärkung
des „source-to-sea“-Ansatzes, durch den die fachlichen
Eintragsreduktionsbedarfe über den Wasser- und Luftpfad zur Erreichung eines guten
Umweltzustands und der damit verbundenen Umweltqualitätsziele für Nähr- und
Schadstoffe bei der Umsetzung von Maßnahmen im Binnenland berücksichtigt
werden. Wesentliche Belastungsquellen für das Meer sollten bei Überlegungen zur
räumlichen und zeitlichen Priorisierung landseitiger Maßnahmen ebenfalls
berücksichtigt werden. Zusätzliche seeseitige stoffliche Einträge und Belastungen
durch neue Nutzungen (z. B. CCS, Ausbau und Rückbau von
Windenergieanlagen, offshore Elektrolyse, künftigem marinem Geoengineering zu
Forschungszwecken) sind im Rahmen der Grenzen eines guten Umweltzustands durch
geeignete Maßnahmen auf ein Minimum zu begrenzen. Zur Erreichung eines
guten Zustands hinsichtlich Eutrophierung bedarf es einer weiteren drastischen
Reduktion der Nährstoffeinträge in Nord- und Ostsee.
41. Welche konkreten Forschungen wurden und werden unternommen bzw.
gefördert, um die Auswirkungen der Temperaturveränderungen auf die
chemische und ökologische Qualität des Grundwassers zu ermitteln und
zu minimieren?
Abgeschlossene Forschungsvorhaben:
• Christian Griebler, Claudia Kellermann, Christine Stumpp, Florian Hegler,
David Kuntz, Simone Walker-Hertkorn (2015): Auswirkungen thermischer
Veränderungen infolge der Nutzung oberflächennaher Geothermie auf die
Beschaffenheit des Grundwassers und seiner Lebensgemeinschaften –
Empfehlungen für eine umweltverträgliche Nutzung. Umweltbundesamt Texte
54/2015, Auswirkungen thermischer Veränderungen infolge der Nutzung
oberflächennaher Geothermie auf die Beschaffenheit des Grundwassers und
seiner Lebensgemeinschaften – Empfehlungen für eine umweltverträgliche
Nutzung | Umweltbundesamt
• Hiester, U, Jungk, V, Canzler, W, Poetke, D, Ulrich, K‑U (2022)
Umweltverträgliche Nutzung geothermischer Wärmespeicher – Ermittlung und
Bewertung thermischer Veränderungen im Grundwasser. Umweltbundesamt
Texte 133/2022: 255 S. ISSN 1862–4804. Umweltverträgliche Nutzung
geothermischer Wärmespeicher | Umweltbundesamt
• Dahmke, A., Dethlefsen, F., Schwanebeck, M., Delfs, J.O., Wang, B.,
Beyer, C., Bauer, S., Köber, R., Bohm, S., Nordbeck, J., Lüders, K.,
Hornbruch, G., Menberg, K., Tissen, C., Radmann, K.-J., Hansen, C.,
Schneider, A., Richnow, H.-H., Vogt, C., Maaß, C. (2025):
Umweltwirkungen und umweltverträglicher Ausbau der oberflächennahen Geothermie.
Umweltbundesamt Texte 33/2025; Umweltwirkungen und
umweltverträglicher Ausbau der oberflächennahen Geothermie | Umweltbundesamt
• Andreas Große, Daniel Schiebold, Dr. Linda Schönfelder, Sina Jakob,
Dr. Anna Alexandra Seuser (2026): Rechtliche Anknüpfungspunkte zur
Steuerung des nachhaltigen und wasserschutzverträglichen Ausbaus
geothermisch-energetischer Eingriffe in den oberflächennahen Untergrund.
Umweltbundesamt Texte 02/2026, Rechtliche Anknüpfungspunkte zur
Steuerung des nachhaltigen und wasserschutzverträglichen Ausbaus
geothermisch-energetischer Eingriffe in den oberflächennahen Untergrund |
Umweltbundesamt
• BMFTR Fördermaßnahme LURCH (Nachhaltige
Grundwasserbewirtschaftung): Im Projekt CHARMANT wurde ein Verfahren für ein integratives
Grundwassermanagement in urbanen Räumen, mit Fokus auf hydraulische
und thermische Grundwassernutzungen und deren Auswirkungen auf das
Grundwasserökosystem entwickelt.
Laufende Forschungsvorhaben:
• Auswirkungen des Klimawandels auf die Grundwassertemperatur (Grund-
WaT) – Deutschlandweiter Überblick, mögliche Auswirkungen,
Empfehlungen; ReFoPlan 2024 Umweltbundesamt, Laufzeit: 1/2025 – 1/2027,
FKZ: 3724 48 704 0, Auswirkungen des Klimawandels auf die
Grundwassertemperatur (GrundWaT) – Deutschlandweiter Überblick, mögliche
Auswirkungen, Empfehlungen
• Klima- und wasserschutzverträgliche Beplanung energetischer Eingriffe in
den Untergrund (UnterPlan) – ReFoPlan 2025 Umweltbundesamt, FKZ
3724435070; Das Vorhaben soll notwendige Datengrundlagen sowie
planerische Ansätze für eine Verzahnung von Grundwasserschutz und
geothermischer Nutzung erarbeiten. Ziel ist es die Grundlagen für die Entwicklung
konkreter Planungsinstrumente für die Vollzugspraxis auszuarbeiten;
Klima- und wasserschutzverträgliche Planung geothermischer Energiesysteme
– AKVO GmbH.
42. Wie hoch beziffert die Bundesregierung die drohenden Schäden durch
Wasserverschmutzung in Grundwasser bzw. Trinkwasser bzw.
Oberflächengewässer und grundwasserabhängigen Schutzgebieten?
Es wird auf die Antwort zu Frage 32 verwiesen.
43. Mit welchen finanziellen Maßnahmen und Investitionen und/oder
regulatorischen Maßnahmen will die Bundesregierung die Schäden durch
Wasserverschmutzung vermeiden?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 31 und 32 verwiesen. Der
Bundesregierung liegen keine Informationen zu quantifizierbaren Schäden vor. Eine
Schadensbeseitigung ist Aufgabe des Vollzugs. Im Übrigen wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
44. Wie und in welchem finanziellen Umfang wird die Bundesregierung das
Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität insbesondere zur
Unterstützung und Sicherung der kommunalen
Wasserversorgungsinfrastruktur nutzen?
Ein Teil des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität steht gemäß
dem Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern
und Kommunen (Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz –
LuKIFG) den Ländern zur Verfügung. Inwiefern und in welcher Höhe die
Länder die Mittel zur Unterstützung und Sicherung der kommunalen
Wasserversorgungsinfrastruktur nutzen, ist der Bundesregierung nicht bekannt.
45. Wie werden innovative Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere
Unternehmen (KMUs), im Bereich von wasserschützenden Ersatzstoffen
und Alternativen unterstützt?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.
46. Wie wird die Bundesregierung die auf EU-Ebene vorgesehene erweiterte
Herstellerverantwortung und die damit gesicherte Entlastung von
Verbraucherinnen und Verbrauchern unterstützen?
Die Bundesregierung beabsichtigt, die novellierte Kommunalabwasserrichtlinie
(EU) 2024/3019 vom 27. November 2024 bis zum Ablauf der Umsetzungsfrist
am 31. Juli 2027 in nationales Recht umzusetzen. Die Richtlinie sieht eine
erweiterte Herstellerverantwortung vor, nach der die Hersteller bestimmter
Produkte mindestens 80 Prozent der Gesamtkosten für die Erfüllung der
Anforderungen der Viertbehandlung zur Reduzierung von Mikroschadstoffen im
Abwasser übernehmen.
47. Welche konkreten Maßnahmen und Programme zur Unterstützung und
Förderung von Forschung und Entwicklung für wirksamen
Gewässerschutz hat die Bundesregierung aufgelegt beziehungsweise plant sie,
aufzulegen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 38 verwiesen.
48. Welche notwendigen Maßnahmen zum Schutz von Umwelt und
Gesundheit wird die Bundesregierung in diesem Bereich weiterhin kurz- und
langfristig ergreifen?
In der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie „Weiterentwicklung 2025:
Transformation gemeinsam gerecht gestalten“ wird international auf die Umsetzung des
Global Framework of Chemicals (GFC) verwiesen, welches alle gefährlichen
chemischen Stoffe und daraus hergestellte Produkte und den gesamten
Lebenszyklus von der Herstellung über die Verwendung und Weiterreichung in der
nachgelagerten Produktphase bis zur Abfallphase umfasst. Damit zielt es darauf
ab, den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft durch gesetzgeberische
Maßnahmen zu fördern, setzt aber auch Innovationsanreize in Richtung einer
nachhaltigen Chemie. Die insgesamt 28 Ziele des GFC, die bis zum Jahr 2030 bzw. 2035
umgesetzt werden sollen, lassen sich fünf strategischen Zielsetzungen
zuordnen:
• Aufbau des erforderlichen gesetzlichen und institutionellen Rahmens
einschließlich der Kapazitäten;
• Verfügbarkeit von Daten und Informationen;
• Adressierung sogenannter „issues of concern“;
• Entwicklung und Anwendung sicherer und nachhaltiger Alternativen
entlang der gesamten Produktkette, um Risiken für Menschen und Umwelt
soweit wie möglich zu verhindern;
• Stärkung der Kooperation zur Integration der Ziele (einschließlich Aufbau
eines Finanzierungsinstruments) in alle Politikbereiche und
Entscheidungsprozesse zur Unterstützung von Projekten. Die Bundesregierung hat
20 Mio. Euro zu diesem Fonds beigesteuert, damit dieser schnellstmöglich
mit seiner Arbeit beginnen kann. Wichtig ist, dass nicht nur Regierungen
gefordert sind, sondern explizit eine Beteiligung von Stakeholdern,
insbesondere der chemischen Industrie, vorgesehen ist.
49. Plant die Bundesregierung, die Zivilgesellschaft bei der Erarbeitung und
Umsetzung betreffender Maßnahmen einzubinden, und wenn ja, wie?
Eine Stakeholderbeteiligung aufgrund rechtlicher und freiwilliger Basis ist
geübte Praxis in der Wasserwirtschaft, um Problembewusstsein zu schaffen,
Wissen zu generieren und für Maßnahmenvorschläge Akzeptanz zu generieren. Die
gilt auch für die Umsetzung des GFC. Citizen Science Formate, wie das Citizen
Science-Projekt FLOW, werden auch für die Zukunft als gute Möglichkeit
angesehen, die breite Öffentlichkeit für die Belange des Gewässerschutzes zu
aktivieren.
Tabelle 1 zu Frage 1: Belastungssituation
PFAS PCB BDE Mikroplastik Arzneimittel Nitrat Phosphat Schwermetalle Pestizide
a) Trinkwasser Für die PFAS ist erstmalig
zum Januar 2026 ein
Grenzwert in der TrinkwV in Form
der Summe von 20 PFAS
Substanzen eingeführt.
Daher liegt noch kein
systematisches Lagebild aus den
Bundesländern vor. Dem Bund
werden über die
Trinkwasserberichterstattung nicht
vor August 2027
flächendeckende Daten zur Einhaltung
der Grenzwerte von den
Bundesländern vorliegen. In
einer nicht repräsentativen
Studie des IWW, TZW, UBA
und der Länder haben ca.
3 % der Trinkwasserproben
den damals (2022) noch
nicht gültigen Grenzwert
Summe PFAS-20
überschritten (https://energie-wasser-
praxis.de/wp-content/
uploads/2023/05/ewp_0922_64-
71_Borchers.pdf).
keine Belastung bekannt und
nicht zu erwarten, nicht in
TrinkwV geregelt
keine Belastung bekannt und
nicht zu erwarten, nicht in
TrinkwV geregelt
keine Belastung bekannt und
nicht zu erwarten, nicht in
TrinkwV geregelt
Arzneimittel sind in der
TrinkwV nicht durch einen
Grenzwert geregelt und
somit nicht Teil der
Trinkwasserberichterstattung. Dem
Bund liegt daher auch für
diese Stoffklasse kein
systematisches Lagebild vor. Es ist
davon auszugehen, dass
Trinkwasser mit Anteilen von
Uferfiltrat oder
Oberflächenwasser eine Belastung mit
Arzneimittelrückständen
aufweist, welche aber weit
unterhalb einer wirksamen
Konzentration auftreten.
Gleichzeitig stehen den
lokalen Gesundheitsämtern über
die vom UBA bereitgestellten
Gesundheitlichen
Orientierungswerte (GOW)
Information zu Konzentrationen
bereitgestellt, unterhalb derer
eine Gesundheitsgefährdung
ausgeschlossen oder als sehr
unwahrscheinlich
angenommen werden kann.
Grenzwertüberschreitungen
im Trinkwasser sind sehr
selten und werden jährlich nur
bei < 0,05 % aller
Untersuchungen festgestellt, die
vereinzelt in verschiedenen
Bundesländern auftreten.
In kleinen und mittelgroßen
Wasserversorgungsgebieten
werden
Grenzwertüberschreitungen etwas häufiger
festgestellt.
keine Belastung bekannt und
nicht zu erwarten, seit 2001
nicht mehr in TrinkwV
geregelt
Grenzwertüberschreitungen
im Trinkwasser sind selten
und werden für Pb, Ni und As
jährlich nur bei < 0,5 % aller
Untersuchungen festgestellt.
Sb, Cd, Cr, Cu, Hg, Se und U
werden, wenn überhaupt,
nur sehr selten
überschritten.
Überschreitungen für Fe und
Mn kommen in kleinen und
mittelgroßen
Wasserversorgungsgebieten etwas
häufiger vor (< 1 %, bzw. < 1,3 %).
Die Befunde von Pestiziden
in Trinkwasser sind sehr
gering. Die Anzahl der
Substanzen mit
Grenzwertüberschreitung nimmt jedoch in
den letzten Jahren zu. Es
handelt sich jedoch um
Einzelstoffe, denen noch kein
Trend zugeordnet werden
kann.
b) Grundwasser PFAS sind bisher nicht Teil
der regelmäßigen
Überwachung im Grundwasser.
Trifluoracetat (TFA) wird
jedoch von vielen
Bundesländern untersucht und an 76 %
der betroffenen
Grundwassermessstellen > 0,1 µg/L
gefunden (https://www.um-
weltbundesamt.de/
system/files/medien/1410/
publikationen/221010_uba_fb_was-
serrichtlinie_bf.pdf).
Alle auf Bundesebene
verfügbaren Analysedaten aus
dem EUA Messnetz zu Nähr-
und Schadstoffen im
Grundwasser sind
messtellenbezogen im DataCube des UBA
veröffentlicht bzw. können
als Gesamtdatensatz unter
https://gis.uba.de/da-
ten/6911e5c7-1123-49aa-
8ca9-8a9c57e627c2_csv.zip
bezogen werden.
PCB sind bisher nicht Teil der
regelmäßigen Überwachung
im Grundwasser.
Alle auf Bundesebene
verfügbaren Analysedaten zu
Nähr- und Schadstoffen im
Grundwasser sind
messtellenbezogen im DataCube des
UBA veröffentlicht bzw.
können als Gesamtdatensatz
unter https://gis.uba.de/da-
ten/6911e5c7-1123-49aa-
8ca9-8a9c57e627c2_csv.zip
bezogen werden.
BDE ist bisher nicht Teil der
regelmäßigen Überwachung
im Grundwasser.
Bundesweit liegen hierzu
keine Daten vor.
Mikroplastik ist bisher nicht
Teil der regelmäßigen
Überwachung im Grundwasser.
Bundesweit liegen hierzu
keine Daten vor.
Arzneimittel sind bisher nicht
Teil der regelmäßigen
Überwachung im Grundwasser.
Alle auf Bundesebene
verfügbaren Analysedaten aus
dem EUA Messnetz zu Nähr-
und Schadstoffen im
Grundwasser sind
messtellenbezogen im DataCube des UBA
veröffentlicht bzw. können
als Gesamtdatensatz unter
https://gis.uba.de/da-
ten/6911e5c7-1123-49aa-
8ca9-8a9c57e627c2_csv.zip
bezogen werden.
22,2 % der
Grundwasserkörper sind nach WRRL wegen
Nitrat in einem schlechten
chemischen Zustand
(https://www.umweltbun-
desamt.de/system/files/
medien/1410/
publikationen/221010_uba_fb_was-
serrichtlinie_bf.pdf)
Das aktuelle Ausmaß und die
zeitliche Entwicklung wird
zusätzlich alle 4 Jahre durch
die Bundesländer und das
Umweltbundesamt im
Nitratbericht beschrieben.
Alle auf Bundesebene
verfügbaren Analysedaten aus
dem EUA Messnetz zu Nähr-
und Schadstoffen im
Grundwasser sind
messtellenbezogen im DataCube des UBA
veröffentlicht bzw. können
als Gesamtdatensatz unter
https://gis.uba.de/da-
ten/6911e5c7-1123-49aa-
8ca9-8a9c57e627c2_csv.zip
bezogen werden.
3,1 % der
Grundwasserkörper sind nach WRRL wegen
Ortho-Phosphat in einem
schlechten chemischen
Zustand
Alle auf Bundesebene
verfügbaren Analysedaten aus
dem EUA Messnetz zu Nähr-
und Schadstoffen im
Grundwasser sind
messtellenbezogen im DataCube des UBA
veröffentlicht bzw. können
als Gesamtdatensatz unter
https://gis.uba.de/da-
ten/6911e5c7-1123-49aa-
8ca9-8a9c57e627c2_csv.zip
bezogen werden.
3,2 % der
Grundwasserkörper sind nach WRRL wegen
Schwermetallen in einem
schlechten chemischen
Zustand
Alle auf Bundesebene
verfügbaren Analysedaten aus
dem EUA Messnetz zu Nähr-
und Schadstoffen im
Grundwasser sind
messtellenbezogen im DataCube des UBA
veröffentlicht bzw. können
als Gesamtdatensatz unter
https://gis.uba.de/da-
ten/6911e5c7-1123-49aa-
8ca9-8a9c57e627c2_csv.zip
bezogen werden.
9,5 % der
Grundwasserkörper sind nach WRRL wegen
Pestiziden in einem
schlechten chemischen Zustand,
Gemäß PSM-Bericht der
LAWA wurden an 19 % der
untersuchten Messstellen
Wirkstoffe oder relevante
Metaboliten nachgewiesen
(https://www.lawa.de/docu
ments/psm-bericht-2023-12-
22-barrierearm-fi-
nal_2_1728974845.pdf
). Die Funde oberhalb des
Schwellenwertes von 0,1
µg/L wurden an 3,6 % der
Messstellen festgestellt. Die
Belastungssituation ist im
Vergleich zu den vorherigen
Berichten rückläufig. Dieser
Effekt ist vor allem auf den
Rückgang der Belastungen
mit nicht mehr zugelassenen
Wirkstoffen zurückzuführen.
Für zugelassene Wirkstoffe
stagnieren die Belastungen.
Anders sieht der Trend bei
sogenannten „nicht
relevanten Metaboliten“ aus. Sie
wurden zuletzt an 72 % der
Messstellen detektiert,
deutlich häufiger als im
vorhergehenden Berichtszeitraum (58
%).
Biozidwirkstoffe und deren
Transformationsprodukte
werden in Grund- und
Oberflächengewäs-ser
nachgewiesen, allerdings nicht
systematisch untersucht. Um
die Belastung der Umwelt
mit Bioziden zu erfassen,
sind zielgerichtete
Untersuchungen notwendig.
Alle auf Bundesebene
verfügbaren Analysedaten aus
dem EUA Messnetz zu Nähr-
und Schadstoffen im
Grundwasser sind
messstellenbezogen im DataCube des UBA
veröffentlicht bzw. können
als Gesamtdatensatz unter
https://gis.uba.de/da-
ten/6911e5c7-1123-49aa-
8ca9-8a9c57e627c2_csv.zip
bezogen werden.
c) Flüsse, Kanäle, Bäche,
Seen
Das aktuelle Ausmaß und die
zeitliche Entwicklung wird
alle 6 Jahre in den
Bewirtschaftungsplänen durch die
Bundesländer für PFOS
beschrieben
Wasserkörpersteckbriefe aus dem 3. Zyklus
der WRRL (2022-2027).
Zusätzlich erhält das
Umweltbundesamt jährlich Daten für
das LAWA-Messstellennetz
(https://www.umweltbun-
desamt.de/themen/
wasser/fluesse/
ueberwachungbewertung/messnetze-
chemisches-monitoring). Die
Daten sind messstellenweise
unter https://uba-
hub.maps.ar-
cgis.com/apps/
dashboards/7e223cbefbc946af9c
df609cfd005395 abrufbar.
Eine Übersicht der PFAS
Konzentrationen enthält das
PFAS-Portal: Start |
Umweltbundesamt .
Das aktuelle Ausmaß und die
zeitliche Entwicklung wird
alle 6 Jahre in den
Bewirtschaftungsplänen durch die
Bundesländer für die in der
OGewV geregelten PCB
beschrieben
Wasserkörpersteckbriefe aus dem 3. Zyklus
der WRRL (2022-2027).
Das aktuelle Ausmaß und die
zeitliche Entwicklung wird
alle 6 Jahre in den
Bewirtschaftungsplänen durch die
Bundesländer für die in der
OGewV geregelten BDE
beschrieben
Wasserkörpersteckbriefe aus dem 3. Zyklus
der WRRL (2022-2027).
Aufgrund der Überschreitung
der Biota-
Umweltqualitätsnorm (Anlage 8, OGewV)
wird der Zustand aller
Oberflächenwasserkörper für BDE
als nicht gut bewertet.
Eine einheitliche
Untersuchungsmethode und ein
Bewertungsverfahren für
Mikroplastik werden derzeit
durch die ECHA erst
entwickelt. Mikroplastik ist daher
bisher nicht Teil der
regelmäßigen Überwachung durch
die Bundesländer.
Das aktuelle Ausmaß und die
zeitliche Entwicklung wird
durch die Bundesländer
überwacht. Das
Umweltbundesamt erhält jährlich Daten
für das LAWA-
Messstellennetz (https://www.umwelt-
bundesamt.de/themen/
wasser/fluesse/
ueberwachungbewertung/messnetze-
chemisches-monitoring).
Arzneimittel sind bisher nicht Teil
der regelmäßigen
Überwachung. Deshalb erfolgt nur
eine aggregierte Auswertung
https://www.umweltbun-
desamt.de/daten/
chemikalien/
arzneimittelrueckstaende-in-der-umwelt#
prfungder-umweltwirkung-von-
arzneimitteln
Das aktuelle Ausmaß und die
zeitliche Entwicklung wird
alle 4 Jahre durch die
Bundesländer und das
Umweltbundesamt im Nitratbericht
und unter
https://gis.uba.de/maps/re-
sources/apps/
nitratbericht_eu_richtlinie/in-
dex.html?lang=de
beschrieben. Zusätzlich erhält das
Umweltbundesamt jährlich
Daten für das LAWA-
Messstellennetz
(https://www.umweltbun-
desamt.de/themen/
wasser/fluesse/
ueberwachungbewertung/messnetze-
chemisches-monitoring).
Die Daten sind
messstellenweise unter
https://gis.uba.de/maps/re-
sources/apps/acp/in-
dex.html?lang=de abrufbar.
Die Konzentrationen
nehmen ab, der Wert von 50
mg/l wird an keiner dieser
Messstellen überschritten
https://www.umweltbun-
desamt.de/daten/
umweltzustand-trends/wasser/
fliessgewaesser/
naehrstoffkonzentrationen-in-
fliessgewaessern#langjhrige-
datenreihen
Das aktuelle Ausmaß und die
zeitliche Entwicklung wird
alle 6 Jahre in den
Bewirtschaftungsplänen durch die
Bundesländer und alle 4
Jahre im Nitratbericht
beschrieben. Zusätzlich erhält
das Umweltbundesamt
jährlich Daten für das LAWA-
Messstellennetz
(https://www.umweltbun-
desamt.de/themen/
wasser/fluesse/
ueberwachungbewertung/messnetze-
chemisches-monitoring).
Die Daten sind
messstellenweise unter
https://gis.uba.de/maps/re-
sources/apps/acp/in-
dex.html?lang=de abrufbar.
Die Konzentrationen von
Gesamtphosphor nehmen ab,
überschreiten aber an ca. 60
% der Messstellen den Wert
für einen guten Zustand
https://www.umweltbundes-
amt.de/daten/
umweltzustand-trends/wasser/
fliessgewaesser/
naehrstoffkonzentrationen-in-
fliessgewaessern#langjhrige-
datenreihen
Das aktuelle Ausmaß und die
zeitliche Entwicklung wird
alle 6 Jahre in den
Bewirtschaftungsplänen durch die
Bundesländer für die in der
OGewV geregelten
Schwermetalle beschrieben
Wasserkörpersteckbriefe aus dem 3.
Zyklus der WRRL (2022-
2027). Aufgrund der
Überschreitung der Biota-
Umweltqualitätsnorm (Anlage 8,
OGewV) wird der Zustand
aller Oberflächenwasserkörper
für Quecksilber als nicht gut
bewertet.
Zusätzlich erhält das
Umweltbundesamt jährlich
Daten für das LAWA-
Messstellennetz (https://www.um-
weltbundesamt.de/
themen/wasser/fluesse/
ueberwachung- bewertung/
messnetze-chemisches-
monitoring). Die Daten sind
messstellenweise unter
https://uba-hub.maps.ar-
cgis.com/apps/
dashboards/7e223cbefbc946af9c
df609cfd005395 abrufbar.
Die Konzentrationen
nehmen ab überschreiten aber
an einigen Messstellen die
Umweltqualitätsnorm
https://www.umweltbundes-
amt.de/themen/wasser/
fluesse/zustand/metalle .
Das aktuelle Ausmaß und die
zeitliche Entwicklung wird
alle 6 Jahre in den
Bewirtschaftungsplänen durch die
Bundesländer für die in der
OGewV geregelten Pestizide
beschrieben
Wasserkörpersteckbriefe aus dem 3. Zyklus
der WRRL (2022-2027).
Zusätzlich erhält das
Umweltbundesamt jährlich Daten für
das LAWA-Messstellennetz
(https://www.umweltbun-
desamt.de/themen/
wasser/fluesse/
ueberwachungbewertung/messnetze-
chemisches-monitoring). Die
Daten sind messstellenweise
unter https://uba-
hub.maps.ar-
cgis.com/apps/
dashboards/7e223cbefbc946af9c
df609cfd005395 abrufbar.
Da kleine Bäche in der
Agrarlandschaft im behördlichen
Pestizidmonitoring nach
WRRL unterrepräsentiert
sind, wurden im
gemeinsamen „Kleingewäs-
sermonitoring“ (UBA-Text 07/2022)
des Umweltbundes-amtes
(UBA) und des Helmholtz-
Zentrums für
Umweltforschung (UFZ) in den Jahren
2018/2019 bundesweit über
100 Bäche auf ein
umfangreiches Spektrum
zugelassener PSM-Wirkstoffe
untersucht. Die messstellen-
bezogene Auswertung zeigt für
über 80 % der untersuchten
Bäche in der Agrarlandschaft
mindestens eine
Überschreitung der RAK (regulatorisch
akzeptablen Konzentration
aus dem
Zulassungsverfahren) im Zeitraum des
Monitorings (April-Juni) mit
ereignisbezogener Probenahme
nach Regen. Die Befunde des
Kleingewässermonitorings
sind unter Liess, M et al.
(2021): The lowland stream
monitoring dataset (KgM,
Kleingewässer-Monitoring)
2018, 2019 abrufbar.
d) Nord-/Ostsee
Nordsee
PFOS
überschreitet nach den WRRL-
Bewirtschaftungsplänen 2022-
2027 im Wasser sowohl in
den Küstengewässern als
auch in den
Territorialgewässern die
Umweltqualitätsnormen (UQN) (bewertet in den
Einzugsgebieten der Elbe
und der Eider). Die Biota-
UQN für PFOS werden
eingehalten (bewertet in den
Einzugsgebieten der Ems und
der Weser). Die UQN für
PFOS ist unter der WRRL erst
ab 2027 verpflichtend
anzuwenden.
In der Ausschließlichen
Wirtschaftszone (AWZ) ist PFOS
nicht bewertet worden.
Punktuelle
Probenahmen im Rahmen
der
Meeresumweltüberwachung des Bundesamtes für
Seeschifffahrt und
Hydrographie (BSH) in der Deutschen
Bucht in Wasser (Messwerte
aus dem Jahr 2019) zeigen,
dass PFOS über Flüsse
eingetragen wird, in der
Deutschen Bucht ubiquitär
vorhanden ist und in weiten
Teilen die UQN überschritten
wird. Die höchsten
Konzentrationen wurden
entlang der Küsten
gemessen und zur offenen See hin
nehmen die Konzentrationen
deutlich ab (Quelle: aktuelle
MSRL-Zustandsbewertung
für die Nordsee)
Ostsee
PFOS-Konzentrationen liegen
entsprechend der Bewertung
von HELCOM
(Übereinkommen zum Schutz der
Meeresumwelt der Ostsee) in
Biota unterhalb des
Schwellenwertes und in
Wasser überschreiten sie
den Schwellenwert (
wobei nur das östliche
Gotlandbecken bewertet
wurde). Von Deutschland
sind keine Messwerte in die
Bewertung eingeflossen. In
Schleswig-Holstein wird die
UQN für PFOS in Wasser
überschritten, wobei die
UQN für PFOS unter der
WRRL erst ab 2027
verpflichtend anzuwenden ist
Nordsee
PCB- 118 Überschreitung der
Bewertungsschwelle in
Sediment in Küstengewässern
(KW), Territorialgewässern
(TE) und der ausschließlichen
Wirtschaftszone (AWZ).
Keine Überschreitung von
PCB-118 in Biota in KW, TE
oder AWZ.
PCB-28, PCB-52, PCB-101,
PCB-138, PCB-153 und PCB-
180 keine Überschreitung
der Bewertungsschwellen in
Wasser, Sediment oder Biota
(Quelle: aktuelle MSRL-
Zustandsbewertung für die
Nordsee).
Ostsee
Keine Überschreitung von
PCB-118 in Biota in KW, TE
oder AWZ.
PCB-28, PCB-52, PCB-101,
PCB-138, PCB-153 und PCB-
180 keine Überschreitung
der Bewertungsschwellen in
Wasser oder Biota,
Überschreitung der
Bewertungsschwelle in Sediment in KW
(Quelle: aktuelle MSRL-
Zustandsbewertung für die
Ostsee).
Nordsee
Polybromierte Diphenylether
(PBDE) führen
flächendeckend zur Nichterreichung
des guten Umweltzustands
(Quelle: aktuelle MSRL-
Zustandsbewertung für die
Nordsee).
Ostsee
Polybromierte Diphenylether
(PBDE) führen
flächendeckend zur Nichterreichung
des guten Umweltzustands
Quelle: aktuelle MSRL-
Zustandsbewertung für die
Ostsee).
Nordsee/Ostsee
Ein Monitoringverfahren für
die Bewertung von
Mikroabfällen als zweites
primäres MSRL-Kriterium
D10C2 („Die
Zusammensetzung, die Menge und
die räumliche Verteilung von
Mikroabfällen an
der Küste, in der
Oberflächenschicht der Wassersäule
und auf dem Meeresboden
sind auf einem
Niveau, das die Küsten- und
Meeresumwelt nicht
beeinträchtigt“) befindet sich
derzeit noch in
Entwicklung. Im Rahmen von
OSPAR wird aktuell
v.a. die Entwicklung eines
Indikators für Mikromüll im
Sediment vorangetrieben. Im
Rahmen von HELCOM wird
aktuell die Entwicklung von
Indikatoren für
Mikromüll in der Wassersäule und
Mikromüll im Sediment
vorangetrieben:
Vorläufige Befunde Nordsee:
Mikroplastik ist weit in der
Meeresumwelt verbreitet
und wurde in allen
Kompartimenten der
deutschen Nordseegewässer
wie den Sedimenten
(Meeresboden, Ästuare, Strand)
und der
Wassersäule sowie in allen
OSPAR-Regionen
nachgewiesen, so auch den
deutschen
Nordseegewässern (Lorenz et al. 2019,
Dibke et al. 2021).
Unter Berücksichtigung
erster OSPAR Vorgaben
wurden in deutschen
Ästuaren 2021 entsprechende
Proben genommen, die sich
aktuell noch
in der Auswertung befinden
(Stand 2022). Da
sich die regionalen
Bewertungsansätze noch in
der Entwicklung befinden
und Integrationsmethoden
fehlen, ist der
Umweltzustand des Kriteriums D10C2
derzeit unbekannt
(file:///C:/Users/werners/Do
wnloads/Zustandsbe-
richt_Nordsee_2024-1.pdf).
Nordsee
Arzneimittel sind bisher nicht
Teil der MSRL-Bewertung der
Nordsee für Deskriptor 8
(Schadstoffe) (Quelle:
aktuelle MSRL-
Zustandsbewertung für die Nordsee).
Ostsee
Arzneimittel sind bisher nicht
Teil der MSRL-Bewertung der
Ostsee für Deskriptor 8
(Schadstoffe). Diclofenac
wird bei HELCOM als
Testindikator bewertet und
überschreitet die
Bewertungsschwelle in Wasser in
Küstengewässern (KW),
Territorialgewässern (TE) und der
ausschließlichen
Wirtschaftszone (AWZ) (Quelle: aktuelle
MSRL- Zustandsbewertung
für die Ostsee).
Bewertet werden in Nord- und Ostsee grundsätzlich die
Konzentrationen der gelösten Nährstoffe (DIN, DIP) und der
Gesamtnährstoffe (TN, TP). In den Küstengewässern erfolgt die
Bewertung einzelner Wasserkörper. >1Seemeile schließen
sich größere grenzüberschreitende Bewertungsgebiete an,
die regional durch OSPAR und HELCOM bewertet werden.
Nordsee
Die Nährstoffkonzentrationen zeigen einen ausgeprägten
Gradienten von der Küste zur offenen See, da die Nährstoffe
überwiegend über die Flüsse eingetragen werden. Die DIN-
und die TN-Konzentration überschritten die Schwellenwerte
in den
Küsten- und Übergangsgewässern in allen Wasserkörpern
oftmals um mehr als das Doppelte. In den sich anschließenden
Flussfahnen von Elbe und Ems, dem Äußeren Küstenwasser
DEDK und in der zentralen Deutschen Bucht waren die
Überschreitungen nicht so hoch und es wurde ein moderater bis
unbefriedigender Zustand erreicht. Weiter draußen in den
Bewertungsgebieten Doggerbank sowie Nördliche und Östliche
Nordsee wurde bereits der sehr gute Zustand erreicht. Die
DIP- und die TP-Konzentration verhielten sich in den
Küstengewässern ähnlich, zeigten aber bereits in den Flussfahnen
einen guten bis moderaten Zustand und in den sich
anschließenden Gebieten einen guten bis sehr guten Zustand. Im
Vergleich zur letzten Bewertung, basierend auf Daten von 2006–
2014, zeigten für DIN die Elbefahne, die Südliche Nordsee und
das Äußere Küstenwasser DEDK eine Verbesserung und für
DIP zeigten alle acht Bewertungsgebiete
eine Verbesserung. Hinsichtlich TN und TP zeigten die Elbe-
und Emsfahne eine Verbesserung. Die Schwellenwerte für
DIN, TN und TP wurden in allen 23 bewerteten
Wasserkörpern der Küstengewässer deutlich überschritten, wobei
häufig Überschreitungen um mehr als das Doppelte ermittelt
wurden.
Quelle: aktuelle MSRL-Zustandsbewertung
Ostsee
Die HELCOM-Indikatoren für die Konzentrationen von
gelöstem anorganischen Stickstoff (DIN) und Gesamtstickstoff (TN)
erreichen in der Kieler Bucht den guten Zustand und zeigen in
der Mecklenburger Bucht eine Verbesserung. Im Arkona-
Becken und der Pommerschen Bucht stagnieren die
Konzentrationen auf überwiegend unbefriedigendem Niveau. In den
Langzeit-Datenreihen zeigt sich zwischen 1990 und 2021 für
die Kieler Bucht, die Mecklenburger Bucht und das Arkona-
Becken eine signifikante Abnahme der DIN-Konzentrationen.
Für TN zeigen nur die Kieler und Mecklenburger Bucht eine
signifikante Abnahme, während die Konzentrationen in der
Pommerschen Bucht eine signifikante Zunahme zeigen. Die
HELCOM Indikatoren für Konzentrationen von gelöstem
anorganischen Phosphor (DIP) und Gesamtphosphor (TP)
stagnieren trotz weiterer Reduktion der Phosphoreinträge seit der
letzten Bewertung und verfehlten die Schwellenwerte in allen
Becken. Grund dafür könnte die interne Phosphorrücklösung
aus den Sedimenten aufgrund von Eisenreduktion unter
sauerstofffreien Bedingungen sein. Auch in den Langzeit-
Datenreihen zeigt sich für DIP kein Trend, während die TP-
Konzentration in der Kieler Bucht sogar signifikant gestiegen ist. Die
stärkste Überschreitung der Nährstoffkonzentrationen fanden
sich für gelösten Stickstoff in der Pommerschen Bucht
aufgrund des Einflusses der Oderfahne. Die starke
Überschreitung der Gesamtphosphorkonzentration in der Kieler Bucht
ist wahrscheinlich auf einen nicht adäquaten Schwellenwert
Nordsee
Es werden als Metalle
Quecksilber, Blei, Cadmium,
Arsen, Chrom, Kupfer, Silber,
Selen, Nickel und Zink
bewertet. Quecksilber
überschreitet die
Bewertungsschwellen flächendeckend.
Blei überschreitet die
Bewertungsschwelle in Sediment
(Quelle: aktuelle MSRL-
Zustandsbewertung für die
Nordsee).
Ostsee
Es werden als Metalle
Quecksilber, Blei, Cadmium,
Arsen, Chrom, Kupfer, Silber,
Selen, Nickel und Zink
bewertet. Quecksilber
überschreitet die
Bewertungsschwellen flächendeckend.
Blei überschreitet die
Bewertungsschwelle in Sediment
und Biota, Cadmium in Biota
und Kupfer in Sediment
(Quelle: aktuelle MSRL-
Zustandsbewertung für die
Ostsee).
Nordsee
Die Insektizide Cypermethrin
und Imidacloprid, die erst ab
dem Bewirtschaftungsplan
2027 im
Rahmen der WRRL-
Berichterstattung verpflichtend zu
melden sein werden, zeigen
UQN-Überschreitungen.
Weitere Pestizide werden
entsprechend Anlage 6 und 8
der OGewV bewertet.
(Quelle: aktuelle MSRL-
Zustandsbewertung für die
Nordsee).
Bifenox, 2,4-D, Diflufenican
und Nicosulfuron
überschreiten
Bewertungsschwellen. Für
Bifenox, 2,4-D und
Nicosulfuron sind die UQN unter der
WRRL erst ab 2027
verpflichtend anzuwenden. Weitere
Pestizide werden
entsprechend Anlage 6 und 8 der
OgewV bewertet. (Quelle:
aktuelle MSRL-
Zustandsbewertung für die Ostsee).
(Quelle: aktuelle MSRL-
Zustandsbewertung für die
Ostsee).
Vorläufige Befunde Ostsee:
Mikroplastik ist weit in der
Meeresumwelt verbreitet
und wurde in allen
Kompartimenten der
deutschen Ostseegewässer
wie den Sedimenten
(Meeresboden, Strand) und
der Wassersäule
nachgewiesen (z.B. Stolte et
al. 2015, Gräwe et
al. 2016, Haseler et al. 2017
und 2020,
Hengstmann et al. 2018, Enders et
al. 2019, Schernewski
et al. 2020). Für eine erste
Screening-Untersuchung der
Mikroplastikkonzentrationen
in Meeresgrundsedimenten
der Ostsee wurden 2021
küstennah und offshore 29
Sedimentproben
entnommen. Erste Befunde, die im
Rahmen des
HELCOM BLUES-Projektes für
die Ostsee von der
Arbeitsgruppe Microplastic
Research at CEN der
Universität Hamburg
erhoben wurden, verweisen auf
Konzentrationsbereiche
zwischen ca.
100–1.800 Partikel pro kg
Trockengewicht des
Sediments und tendenziell
abnehmende
Konzentrationen mit zunehmender
Distanz zur Küste
(Polt et al. 2022). Da sich die
regionalen
Bewertungsansätze noch in der
Entwicklung befinden
und Integrationsmethoden
fehlen, ist der
Umweltzustand des Kriteriums
D10C2 derzeit unbekannt
(file:///C:/Users/werners/Do
wnloads/Zustandsbe-
richt_Ostsee_2024.pdf).
Das sekundäre Kriterium
„Abfallmengen in
Mägen von Meerestieren
sind auf einem Niveau,
das nicht schädlich ist“
(Kriterium D10C3) wird
für die erweiterte Nordsee
über das OSPAR
Monitoring zu → Müll in
Mägen von Eissturmvögeln
entsprechend Vorgaben des
CEMP erfasst
und bewertet (siehe unten)
Die Berücksichtigung
weiterer Indikatorarten ist in
Diskussion. National
wurden im Rahmen von
Forschungsvorhaben
zurückzuführen, da dieser niedriger liegt als der
Schwellenwert für gelösten Phosphor (was auch für die Mecklenburger
Bucht der Fall ist). Insgesamt zeigten sich bei den
Nährstoffen und insbesondere bei Phosphor die größeren
Überschreitungen der Schwellenwerte als bei den Indikatoren
der direkten und indirekten Effekte. In den Küstengewässern
wurde der gute Zustand für Gesamtstickstoff in fünf
Wasserkörpern erreicht und in 38 verfehlt. Für Gesamtphosphor
erreichte kein Wasserkörper den guten Zustand. Fünf
Wasserkörper für TN und acht Wasserkörper für TP konnten
aufgrund fehlender Daten nicht bewertet werden. Gelöste
Nährstoffe werden in den Küstengewässern nicht bewertet.
Quelle: aktuelle MSRL-Zustandsbewertung
Die überhöhten Nährstoffkonzentrationen führen in Nord-
und Ostsee zur Eutrophierung. Gemäß der letzten Bewertung
unter der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie. 100 % der
deutschen Ostseegewässer sind weiterhin eutrophiert, jedoch hat
sich der Gesamtzustand der Kieler Bucht verbessert und
ausgewählte Indikatoren zeigen Verbesserungen in der Kieler
Bucht, der Mecklenburger Bucht und dem Arkona-Becken. 13
% der deutschen Nordseegewässer erreichen den guten
Zustand hinsichtlich Eutrophierung und 87 % sind weiterhin
eutrophiert, jedoch zeigen sowohl die Nährstoffkonzentrationen
als auch die direkten und indirekten Eutrophierungseffekte
eine deutliche Verbesserung gegenüber
der letzten Bewertung.
mittels Pilotmonitoring
Verfahren für die Analyse
von Plastikpartikeln in
benthischen und demersalen
Fischen, Meeressäugetieren
und konzeptionell in
Miesmuscheln entwickelt.
Für die Nordostatlantik
wurden im Rahmen des QSR
2023 die Indikatoren
Plastikpartikel in den Mägen von
Eissturmvögeln in der
Nordsee und Aufnahme von
Kunststoffmüll inklusive
Mikroplastik durch
Meeresschildkröten bewertet:
https://oap.ospar.org/en/os-
par-assessments/quality-
status-reports/qsr-2023/
indicator-assessments/plastic-
infulmar/ https://oap.os-
par.org/en/ospar-
assessments/quality-status-
reports/qsr-2023/indicator-
assessments/litter-sea-turtles/
Für die Ostsee konnten
bislang keine geeigneten
Indikatorarten identifiziert werden.
Zu: Badegewässer (Definition im Sinne der 2006/7/EG): Die Umsetzung der EU-Badegewässerrichtlinie 2006/7/EG liegt in Deutschland in der Verantwortung der Bundesländer. Für Badegewässer i.S.d. Richtlinie ist eine regelmäßige Überwachung vorgeschrieben, die sich auf mikrobiologische Parameter beschränkt.
Tabelle 2 zu den Fragen 2-4: Überwachung
Allgemeines:
Zu a) Trinkwasser:
Zu Frage 2: Das Monitoring des Trinkwassers erfolgt auf Bundesebene allein über die Berichterstattung nach EU-Trinkwasserrichtlinie bzw. Trinkwasserverordnung. Hierbei werden die Informationen der Bundesländer und deren Gesundheitsämter nach einem
festen Berichtsformat, mit teils aggregierten Daten, jährlich an den Bund berichtet. Zuständig ist das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und das Umweltbundesamt als vom BMG benannte Stelle, welche hierzu regelmäßig vorliegende Daten veröffentlicht
(https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/trinkwasser/trinkwasserqualitaet/daten-zur-trinkwasserqualitaet).
Zu Frage 3: Generell gilt für die Berichterstattung nach Trinkwasserrichtlinie und Trinkwasserverordnung, dass Messwerte erst bei Grenzwertüberschreitung als Konzentration dem Bund zu übermitteln sind. Messwerte, die die Grenzwerte einhalten, werden nur
als durchgeführte Untersuchungen gezählt. Daher werden zum einen nur Parameter erfasst für die es einen Grenzwert bzw. Parameterwert gibt und zum anderen können Trendentwicklungen von Konzentrationen unter den Grenzwerten auf Bundesebene nicht
ausgewertet werden.
Zu d) Küsten- und Meeresgewässer:
Zu Frage 2: Das Bund-/Länder-Messprogramm (BLMP) führt seit den 1980iger Jahren die Monitoringprogramme der Bundesbehörden und Küstenbundesländer für die Erhebung von marinen Messdaten u.a. zu Schadstoffen aufgrund der einschlägigen
rechtlichen und internationalen Anforderungen zusammen. Das BLMP-Monitoringhandbuch (https://mhb.meeresschutz.info/de/start) führt alle Detailinformationen zu den Messparametern und messenden Institutionen für PFAS, PCB, BDE, Schwermetalle und
ausgewählten Pestiziden und Bioziden sowie für Nitrat und Phosphat in den entsprechenden Kennblättern Fehler! Linkreferenz ungültig. auf. Monitoring-methoden und –programme für Mikroplastik befinden sich noch in Entwicklung.
Zu Frage 3: Der Zustandsbewertung der Schadstoffbelastung (Deskriptor 8) zur Umsetzung der MSRL der deutschen Ost- und Nordseegewässer liegen die Bewertungsergebnisse aus den WRRL-Bewirtschaftungsplänen und den regionalen umfassen-den
Bewertungen von HELCOM (Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt der Ostsee) und OSPAR (Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks) zu Grunde. In diesem Rahmen werden Stoffe aus allen genannten Stoff- bzw.
Verwendungsgruppen in der Nord- und/oder Ostsee überwacht. Mit der Umsetzung des EU-Waterpackages wird die Überwachung von PFAS und von Arzneimitteln verstärkt werden. Um die Bewertung der Belastung durch sogenannte „contaminants of emerging concern“ zu
verbessern, wird die ergänzende, periodische Überwachung durch Non-Target Screening (NTS), wie sie gerade bei OSPAR und HELCOM erarbeitet wird, unterstützt.
Zu Frage 4: Kenntnisse über die Umsetzung der Überwachung nach MSRL in Bezug auf die genannten Schadstoffe ergeben sich im Zuge der jährlichen Berichterstattung erhobener Daten. Die Daten werden im Rahmen von sechsjährigen Indikator- und
Zustandsbewertungen ausgewertet und als Grundlage für die Ableitung von Handlungsbedarfen bei Aktualisierung der WRRL- und MSRL-Maßnahmenprogramme genutzt.
Zu: Badegewässer (Definition im Sinne der 2006/7/EG): Die Umsetzung der EU-Badegewässerrichtlinie 2006/7/EG liegt in Deutschland in der Verantwortung der Bundesländer. Für Badegewässer i.S.d. Richtlinie ist eine regelmäßige Überwachung vorgeschrieben,
die sich auf mikrobiologische Parameter beschränkt.
Im Einzelnen:
PFAS PCB BDE Mikroplastik Arzneimittel Nitrat Phosphat Schwermetalle Pestizide
a)
Trinkwasser
Die
Untersuchungshäufigkeit richtet sich
nach der verteilten
Trinkwassermenge in
einem
Wasserversorgungsgebiet und ist
nach TrinkwV
kleinteilig geregelt.
Der
Untersuchungsparameter Summe PFAS-
20 gehört zur
Parametergruppe B, für die
grob gesagt werden
kann, dass der
Parameter mindestens
jährlich (≥10 bis ≤1000
m³/d), monatlich
(≥100.000 m³/a),
wöchentlich (≥500.000
m³/a) oder täglich
(≥3.000.000 m³/a) zu
bestimmen ist.
PCB werden auf
Bundesebene im
Trinkwasser nicht
systematisch erfasst, da
hierfür die
Gesetzesgrundlage
(Trinkwasserverordnung) nicht
ausreicht, bzw. es
keine
Trinkwassergrenzwerte gibt.
PCB ist wegen seiner
physiko-chemischen
Eigenschaften aber
auch nicht im
Trinkwasser zu erwarten.
BDE werden auf
Bundesebene im
Trinkwasser nicht
systematisch erfasst, da
hierfür die
Gesetzesgrundlage
(Trinkwasserverordnung) nicht
ausreicht, bzw. es keine
Trinkwassergrenzwerte gibt.
BDE ist wegen seiner
physiko-chemischen
Eigenschaften aber
auch nicht im
Trinkwasser zu erwarten.
Mikroplastik wird auf
Bundesebene im Trinkwasser nicht
systematisch erfasst, da
hierfür die Gesetzesgrundlage
(Trinkwasserverordnung)
nicht ausreicht, bzw. es keine
Trinkwassergrenzwerte gibt.
Mikroplastik ist ein Partikel
und nicht im Wasser gelöst.
Daher werden sie im Boden
und anderen Filtern sehr
effektiv zurückgehalten und sind
nicht im Trinkwasser zu
erwarten.
Arzneimittel werden auf Bundesebene im
Trinkwasser nicht systematisch erfasst, da hierfür die
Gesetzesgrundlage (Trinkwasserverordnung) nicht
ausreicht, bzw. es keine Trinkwassergrenzwerte gibt.
Mehrere Bundesländer führen ein eigenes
Monitoring durch, die dem Bund nicht direkt übermittelt
werden, sondern bei diesen abgefragt werden
müssten. Bundeslandübergreifende Programme gibt es
nach unseren Informationen nicht.
Die
Untersuchungshäufigkeit richtet sich
nach der verteilten
Trinkwassermenge in
einem
Wasserversorgungsgebiet und ist
nach TrinkwV
kleinteilig geregelt.
Der
Untersuchungsparameter Nitrat gehört
zur Parametergruppe
B, für die grob gesagt
werden kann, dass der
Parameter
mindestens jährlich (≥10 bis
≤1000 m³/d),
monatlich (≥100.000 m³/a),
wöchentlich
(≥500.000 m³/a) oder
täglich (≥3.000.000
m³/a) zu bestimmen
ist.
Phosphat wird auf
Bundesebene im
Trinkwasser nicht
systematisch erfasst, da
hierfür die
Gesetzesgrundlage
(Trinkwasserverordnung) nicht
ausreicht, bzw. es seit
2001 keinen
Trinkwassergrenzwert
mehr gibt.
Die geregelten
Schwermetalle (Sb,
As, Pb, Cd, Cr, Fe, Cu,
Mn, Ni, Hg, Se und U)
gehören ebenfalls zur
Parametergruppe B
(siehe Antwort zu
PFAS oder Nitrat).
Kobalt, Thallium und
Vanadium sind
Elemente, die regional
oder lokal im
Grundwasser in Deutschland
durchaus in
Konzentrationen vorkommen
können, die aus
trinkwasserhygienischer
Sicht als nicht
akzeptabel zu bewerten
sind und in der
Trinkwasserverordnung
nicht geregelt
werden.
Die
Untersuchungsparameter Pestizide-
einzeln und Pestizide-
gesamt (also Summe der
quantifizierbaren
Einzelsubstanzen)
gehören ebenfalls zur
Parametergruppe B (siehe
Untersuchungshäufigkeit bei Antwort zu
PFAS oder Nitrat).
Einschränkend sind im
Wasserversorgungsgebiet nur die Pestizide
zu bestimmen, deren
Vorkommen im
betreffenden
Einzugsgebiet der
Entnahmestellen für die
Trinkwassergewinnung
wahrscheinlich ist.
b)
Grundwasser
Es gibt derzeit keine
länderübergreifenden
Monitoringprogramme, die Daten zu
PFAS erheben. TFA
wird allerdings von
vielen Bundesländern
untersucht, siehe
Frage 1.
Es gibt derzeit keine
länderübergreifenden
Monitoringprogramme, die Daten zu
PCB erheben.
Es gibt derzeit keine
länderübergreifenden
Monitoringprogramme, die Daten zu
BDE erheben.
Es gibt derzeit keine
länderübergreifenden
Monitoringprogramme, die Daten zu
Mikroplastik erheben.
Es gibt derzeit keine länderübergreifenden
Monitoringprogramme, die Daten zu Arzneimittel erheben.
Zu 2: Daten zu Nitrat
werden im Rahmen
der Monitorings zum
chemischen Zustand
nach
Wasserrahmenrichtlinie durch die
Bundesländer
erhoben.
Zu 3: Umfang und
andere Vorgaben sind in
der
Grundwasserverordnung festgelegt.
Diese setzt die
Vorgaben der
Wasserrahmenrichtlinie um.
Zu 4: Zur Umsetzung
der Überwachung
wird alle 6 Jahre in
den
Bewirtschaftungsplänen berichtet.
Zu 2: Daten zu
Phosphat werden im
Rahmen der Monitorings
zum chemischen
Zustand nach
Wasserrahmenrichtlinie
durch die
Bundesländer erhoben.
Zu 3: Umfang und
andere Vorgaben sind in
der
Grundwasserverordnung festgelegt.
Diese setzt die
Vorgaben der
Wasserrahmenrichtlinie um.
Zu 4: Zur Umsetzung
der Überwachung
wird alle 6 Jahre in
den
Bewirtschaftungsplänen
berichtet.
Zu 2: Daten zu
bestimmten
Schwermetallen werden im
Rahmen der Monitorings
zum chemischen
Zustand nach
Wasserrahmenrichtlinie
durch die
Bundesländer erhoben.
Zu 3: Umfang und
andere Vorgaben sind in
der
Grundwasserverordnung festgelegt.
Diese setzt die
Vorgaben der
Wasserrahmenrichtlinie um.
Zu 4: Zur Umsetzung
der Überwachung
wird alle 6 Jahre in
den
Bewirtschaftungsplänen berichtet.
Zu 2: Daten zu
Pestiziden werden im
Rahmen der Monitorings
zum chemischen
Zustand nach
Wasserrahmenrichtlinie
durch die
Bundesländer erhoben.
Zu 3: Umfang und
andere Vorgaben sind in
der
Grundwasserverordnung festgelegt.
Diese setzt die
Vorgaben der
Wasserrahmenrichtlinie um. Seit
2016 enthält die GrwV
eine
Monitoringverpflichtung für sog.
nicht relevante
Metaboliten von Pestiziden.
Seitdem ist der
Messumfang deutlich
gestiegen (siehe Frage
1).
Zu 4: Zur Umsetzung
der Überwachung
wird alle 6 Jahre in
den
Bewirtschaftungsplänen berichtet.
Zusätzlich wird alle
vier Jahre von der
LAWA der
bundesweite PSM- Bericht
mit Daten aller
Bundesländer erstellt.
c) Flüsse,
Kanäle,
Bäche,
Seen
Zu 2: Daten zu PFOS
werden im Rahmen
der Monitorings zum
chemischen Zustand
nach
Wasserrahmenrichtlinie durch die
Bundesländer
erhoben. Weitere PFAS
Daten hat die
Umweltprobenbank des
Bundes.
Zu 3: Umfang und
andere Vorgaben sind in
der
Oberflächengewässerverordnung
festgelegt. Die
Oberflächengewässerverordnung setzt die
Vorgaben der
Wasserrahmenrichtlinie um.
Zu 4: Zur Umsetzung
der Überwachung wird
alle 6 Jahre in den
Bewirtschaftungsplänen
berichtet. Das
Zu 2: Daten zu PCB
werden im Rahmen
der Monitorings zum
ökologischen Zustand
(flussgebietsspezifische Schadstoffe)
nach
Wasserrahmenrichtlinie durch die
Bundesländer
erhoben. Weitere Daten
hat die
Umweltprobenbank des Bundes.
Zu 3: Umfang und
andere Vorgaben sind in
der
Oberflächengewässerverordnung
festgelegt. Die
Oberflächengewässerverordnung setzt die
Vorgaben der
Wasserrahmenrichtlinie um.
Zu 4: Zur Umsetzung
der Überwachung
wird alle 6 Jahre in
Zu 2: Daten zu BDE
werden im Rahmen
der Monitorings zum
chemischen Zustand
nach
Wasserrahmenrichtlinie durch die
Bundesländer
erhoben. Weitere PBDE
Daten hat die
Umweltprobenbank des
Bundes.
Zu 3: Umfang und
andere Vorgaben sind in
der
Oberflächengewässerverordnung
festgelegt. Die
Oberflächengewässerverordnung setzt die
Vorgaben der
Wasserrahmenrichtlinie um.
Zu 4: Zur Umsetzung
der Überwachung
wird alle 6 Jahre in
den
Bewirtschaftungsplänen berichtet. Das
Es gibt derzeit keine
länderübergreifenden
Monitoringprogramme, die Daten zu
Mikroplastik erheben.
Zu 2: Daten zu Human- und
Tierarzneimittelwirkstoffen wurden im Rahmen der
Durchführungsbeschlüsse zur WatchList (https://www.umweltbundes-
amt.de/themen/wasser/gewaesser/fluesse/
ueberwachung-bewertung/chemisch#eu-
beobachtungsliste-watch-list) erhoben. Weitere Daten hat die
Umweltprobenbank des Bundes.
Zu 3: Die Durchführungsbeschlüsse enthalten
Vorgaben zu Umfang und andere Vorgaben.
Zu 4: Die erhobenen Daten werden an die EU-
Kommission übermittelt. Das Umweltbundesamt steht in
den Gremien der Bund/Länderarbeitsgemeinschaft
Wasser im Austausch mit den Bundesländern
insbesondere in Bezug zu Problemen bei der Analytik und
kommuniziert dies in der europäischen
Arbeitsgruppe.
Zu 2: Daten zu Nitrat
werden im Rahmen
der Monitorings zum
chemischen Zustand
nach der
Oberflächengewässerverordnung
durch die
Bundesländer erhoben.
Zu 3: Umfang und
andere Vorgaben sind in
der
Oberflächengewässerverordnung
festgelegt.
Zu 4: Zur Umsetzung
der Überwachung
wird alle 6 Jahre in
den
Bewirtschaftungsplänen berichtet.
Zu 2: Daten zu
Phosphor werden im
Rahmen der Monitorings
zum ökologischen
Zustand nach
Wasserrahmenrichtlinie
durch die
Bundesländer erhoben.
Zu 3: Umfang und
andere Vorgaben sind in
der
Oberflächengewässerverordnung
festgelegt. Die
Oberflächengewässerverordnung setzt die
Vorgaben der
Wasserrahmenrichtlinie um.
Zu 4: Zur Umsetzung
der Überwachung
wird alle 6 Jahre in
den
Bewirtschaftungsplänen
berichtet.
Zu 2: Daten zu
Schwermetallen
werden im Rahmen der
Monitorings zum
chemischen und
ökologischen Zustand
(flussgebietsspezifische
Schadstoffe) nach
Wasserrahmenrichtlinie durch die
Bundesländer erhoben.
Weitere Daten hat die
Umweltprobenbank
des Bundes.
Zu 3: Umfang und
andere Vorgaben sind in
der
Oberflächengewässerverordnung
festgelegt. Die
Oberflächengewässerverordnung setzt die
Vorgaben der
Wasserrahmenrichtlinie um.
Zu 4: Zur Umsetzung
der Überwachung
Zu 2: Daten zu
Pestiziden werden im
Rahmen der Monitorings
zum chemischen und
ökologischen Zustand
(flussgebietsspezifische Schadstoffe)
nach
Wasserrahmenrichtlinie durch die
Bundesländer
erhoben. Weitere Daten
hat die
Umweltprobenbank des Bundes.
Erhebungen zur
Fortschreibung des
Kleingewässermonitorings
in der Agrarlandschaft
im Rahmen des
Nationalen Aktionsplans
Pflanzenschutz sind
für 2026-2029 in
Planung. Das Konzept
wird derzeit in einem
BLAK (Federführung
durch
Umweltbundesamt
steht in den Gremien
der Bund/
Länderarbeitsgemeinschaft
Wasser im Austausch
mit den
Bundesländern insbesondere in
Bezug zu Problemen
bei der Analytik und
kommuniziert dies in
der europäischen
Arbeitsgruppe.
den
Bewirtschaftungsplänen berichtet.
Umweltbundesamt
steht in den Gremien
der Bund/
Länderarbeitsgemeinschaft
Wasser im Austausch
mit den
Bundesländern insbesondere in
Bezug zu Problemen
bei der Analytik und
kommuniziert dies in
der europäischen
Arbeitsgruppe.
wird alle 6 Jahre in
den
Bewirtschaftungsplänen berichtet.
Landwirtschafts- und
Umweltverwaltungen
der Länder, fachliche
Begleitung durch JKI
SF und Beisitz UBA)
erarbeitet.
Zu 3: Umfang und
andere Vorgaben sind in
der
Oberflächengewässerverordnung
festgelegt. Die
Oberflächengewässerverordnung setzt die
Vorgaben der
Wasserrahmenrichtlinie um.
Für PSM wurde mit
einer nationalen
Bestandsaufnahme in
2017 überprüft,
inwieweit das PSM
Monitoring gemäß WRRL die
Belastung von kleinen
Gewässern in der
Agrarlandschaft mit
Rückständen von PSM
hinreichend abbilden
kann (UBA Text
89/2017). Es wurde
gezeigt, dass
Messstellen an kleinen
Agrargewässern im
behördlichen Monitoring
nach WRRL
unterrepräsentiert sind.
Außerdem liegen nahezu
keine
ereignisbezogenen Daten nach
Regenereignissen und mit
Fokus auf typische
Anwendungszeiträume
von PSM vor, mit
denen die Annahmen
überprüft werden
könnten, die der
Risikobewertung im
Zulassungsverfahren
zugrunde liegen. Die
untersuchten Wirkstoffe
variierten in den
Ländern stark. Die
übergreifend gemessenen
und in der OGewV
regulierten Wirkstoffe
waren zu einem
erheblichen Anteil
inzwischen nicht mehr als
PSM zugelassen.
Darüber hinaus kommt
eine große Zahl von
PSM-Wirkstoffen in
Deutschland auch als
Biozid oder (Tier)
Arzneimittel zur
Anwendung. Die
Befunde der Länder
ließen sich, vor allem
aufgrund der Größe
der Einzugsgebiete
und der Probenahme
als Schöpfprobe,
weder einem
Anwendungsbereich noch
einem konkreten
Eintragspfad eindeutig
zuordnen.
Zu 4: Zur Umsetzung
der Überwachung
wird alle 6 Jahre in
den
Bewirtschaftungsplänen berichtet. Das
Umweltbundesamt
steht in den Gremien
der Bund/
Länderarbeitsgemeinschaft
Wasser im Austausch
mit den
Bundesländern insbesondere in
Bezug zu Problemen
bei der Analytik und
kommuniziert dies in
der europäischen
Arbeitsgruppe.
d) Nord-
/Ostsee
Im Handbuch des
deutschen Bund/
Länder-Messprogramms
(BLMP) zur
Überwachung der
Meeresumwelt von Nord- und
Ostsee ist beschrieben
in welcher Frequenz,
Matrix (Biota, Wasser)
und welcher
Institution der Parameter
gemessen wird.
Im Handbuch des
deutschen Bund/
Länder-Messprogramms
(BLMP) zur
Überwachung der
Meeresumwelt von Nord- und
Ostsee ist beschrieben
in welcher Frequenz,
Matrix (Biota,
Sediment und Wasser)
und welcher
Institution der Parameter
gemessen wird.
Im Handbuch des
deutschen Bund/
Länder-Messprogramms
(BLMP) zur
Überwachung der
Meeresumwelt von Nord- und
Ostsee ist beschrieben
in welcher Frequenz,
Matrix (Biota,
Sediment und Wasser)
und welcher
Institution der Parameter
gemessen wird.
Messprogramme sind derzeit
in Entwicklung (siehe auch
Antwort auf Frage 1).
Vorschläge für geeignete
Überwachungsverfahren wurden u.a.
durch die EU Technical Group
Marine Litter und die
Regionalen
Meeresschutzkonventionen OSPAR und HELCOM
vorgelegt:
https://www.os-
par.org/documents?v=57834
https://hel-
com.fi/post_type_publ/
helcom-guidelines-on-
monitoring-of-microlitter-in-the-
water-column-in-the-baltic-sea/
Im Handbuch des deutschen Bund/Länder-
Messprogramms (BLMP) zur Überwachung der
Meeresumwelt von Nord- und Ostsee ist beschrieben in welcher
Frequenz, Matrix (Biota, Wasser) und welcher
Institution der Parameter gemessen wird.
Im Handbuch des deutschen Bund/Länder-
Messprogramms (BLMP) zur Überwachung der
Meeresumwelt von Nord- und Ostsee ist
beschrieben welche Institutionen Nährstoffe in
welcher Frequenz beproben.
Siehe Kennblatt Hydrochemie:
https://mhb.meeresschutz.info/de/kennblaet-
ter/details/pid/23
Im Handbuch des
deutschen Bund/
Länder-Messprogramms
(BLMP) zur
Überwachung der
Meeresumwelt von Nord- und
Ostsee ist beschrieben
in welcher Frequenz,
Matrix (Biota,
Sediment und Wasser)
und welcher
Institution der Parameter
gemessen wird.
Im Handbuch des
deutschen Bund/
Länder-Messprogramms
(BLMP) zur
Überwachung der
Meeresumwelt von Nord- und
Ostsee ist beschrieben
in welcher Frequenz,
Matrix (Biota,
Sediment und Wasser)
und welcher
Institution der Parameter
gemessen wird.
Tabelle 3 zu Frage 15: Hauptquellen und Eintragspfade
PFAS PCB BDE Mikroplastik Arzneimittel Nitrat Phosphat Schwermetalle Pestizide
a) Trinkwasser Altlasten (z.B. durch
Verwendung PFAS-haltiger
Feuerlöschschäume wie zum
Beispiel an Flugplätzen oder
militärischen Geländen) und
Kontaminationen/Hotspots im
Einzugsgebiet (z.B. durch
Schadensfälle wie in Arnsberg im
Hochsauerlandkreis, Rastatt
und im Kreis Altötting)
(https://www.umweltbundes-
amt.de/system/files/
medien/2546/
publikationen/uba_sp_pfas_web_0.pdf).
In Ballungsgebieten
und Einzugsgebieten
mit Uferfiltrat oder
Oberflächenwasser im
Rohwasser.
intensiv
landwirtschaftlich genutzte
Flächen
As, Fe, Mn, Se und U sind
geogenen Ursprungs,
Sb, und Hg stammen aus
industriellen Aktivitäten
und Pb, Cd, Cr, Cu und Ni
sind in der Regel auf
Leitungen, Einbauten und
Armaturen in der
Hausinstallation zurückzuführen, die
nicht den allgemein
anerkannten Regeln der
Technik genügen.
intensiv
landwirtschaftlich genutzte Flächen
b) Grundwasser Industrie, Altlasten (z.B. durch
Verwendung PFAS-haltiger
Feuerlöschschäume)
Kältemittel, Landwirtschaft
Industrie, Deponien Deponien, Kläranlagen Abfall, Reifenabrieb Abwasser, Kläranlagen,
Landwirtschaft
Landwirtschaft Landwirtschaft,
Abwasser, Erosion
Industrie, Bergbau,
Landwirtschaft, Verkehr
Landwirtschaft über
flächenhafte Versickerung,
bevorzugte Fließwege
und Uferfiltration nach
Eintrag in
Oberflächengewässer
c) Flüsse,
Kanäle, Bäche,
Seen
Eine Analyse der
emissionsrelevanten Stoffflüsse für PFOS
nennt Kläranlage als
Haupteintragspfad in die Gewässer
(https://www.umweltbundes-
amt.de/system/files/
medien/378/
publikationen/texte_85_2014_
massnahmen_zur_
verminderung_des_eintrages_von_
mikroschadstoffen_in_die_gewa-
esser_0.pdf ), siehe auch
https://www.umweltbundes-
amt.de/themen/wasser/
fluesse/nutzung-
belastungen/schadstoffe-aus-
kanalisationen-in-gewaessern
Regionalisierte
Pfadanalyse liegt nicht vor, zu den
generellen Pfaden/
Quellen siehe Grundwasser
bzw. Nord-/Ostsee
Nutzung von Methoden
der künstlichen Intelligenz
zur Profilanalyse von
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