polradar

Schadstoffbelastungen in Wasser und Umwelt - Risiken, Folgen und Handlungsmöglichkeiten (Antwort zu Drs. 21/5004)

dip / drucksache 20.04.2026 · WP 21 · 21/5463 · Antwort · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Schadstoffbelastungen in Wasser und Umwelt - Risiken, Folgen und Handlungsmöglichkeiten (Antwort zu Drs. 21/5004) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5463 21. Wahlperiode 20.04.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Karl Bär, Steffi Lemke, Julia Schneider, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/5004 – Schadstoffbelastungen in Wasser und Umwelt – Risiken, Folgen und Handlungsmöglichkeiten V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS), Polychlorierte Biphenyle (PCB), Bromdiphenylether (BDE), Mikroplastik, Human- und Tierarzneimittelrückstände, Nitrat, Phosphat, Schwermetalle sowie Pestizide werden seit Jahren in deutschen Gewässern und in der Umwelt nachgewiesen. Sie gelten in zunehmendem Maße als relevante Belastungsfaktoren für Trinkwasserressourcen, aquatische Ökosysteme und die marine Umwelt. Untersuchungen von Umwelt- und Fachbehörden belegen, dass sich diese Stoffe teilweise über sehr lange Zeiträume in Böden, Sedimenten, Organismen und entlang der Nahrungskette anreichern. Damit sind erhebliche Risiken sowohl für die menschliche Gesundheit – etwa durch Beeinträchtigungen des Immunsystems sowie hormonelle und reproduktionstoxische Effekte – als auch für Biodiversität und aquatische Lebensgemeinschaften verbunden. Gleichzeitig stehen Wasserversorger, Städte und Gemeinden, Landwirtschaft, Industrie, Fischerei und Tourismus wegen wachsender Umweltprobleme wie niedriger Wasserstände, Fischsterben oder Blaualgen vor großen wirtschaftlichen Problemen. Teure Wasseraufbereitung, Nutzungseinschränkungen, Haftungsfragen und notwendige Umstellungen treiben die Kosten in die Höhe. Gerade vor diesem Hintergrund gewinnen ein konsequenter Gewässerschutz und die gezielte Entwicklung schadstoffarmer Technologien an Bedeutung, da sie nicht nur weitere Belastungen begrenzen, sondern zugleich erhebliche wirtschaftliche Chancen eröffnen und langfristig Wettbewerbsfähigkeit stärken. Eine aktuelle Studie der Boston Consulting Group (BCG) und des Naturschutzbundes Deutschland e. V. (NABU) weist darauf hin, dass die volkswirtschaftlichen Schäden in Deutschland infolge unzureichenden Wassermanagements – etwa durch Verschmutzung, Wasserknappheit oder Extremereignisse – bis 2050 ein Volumen von bis zu 500 bis 625 Mrd. Euro erreichen könnten. Demgegenüber stehen vergleichsweise deutlich geringere zusätzliche Investitionssummen in gezielte Maßnahmen zum Wasserschutz in Höhe von rund 15 bis 20 Mrd. Euro bis 2050 – ein Nichthandeln ist somit deutlich teurer. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 20. April 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Gleichzeitig besteht für die ohnehin anstehende Modernisierung sowie akut notwendige Klimaanpassung und Sicherheit der Wasser- und Abwasserinfrastruktur ein erheblicher Investitionsbedarf. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung, wie sie die ökologischen, gesundheitlichen und ökonomischen Risiken bewertet und welche Maßnahmen sie ergreift, um den Gewässer-, Grundwasser- und Trinkwasserschutz wirksam, zeitnah, vorsorgend und generationengerecht zu verbessern und zu sichern. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Nach dem Grundgesetz liegen die Aufgaben des Vollzugs in der Wasserwirtschaft bei den Bundesländern. Sie erteilen notwendige wasserrechtliche Genehmigungen und überwachen die Gewässer aufgrund der rechtlichen Vorgaben an festgelegten Messstellen und aufgrund von geregelten Analyse- und Bewertungsverfahren. Die Bundesländer berichten der Bundesregierung nur dort, wo sie dazu verpflichtet sind. Insofern liegen der Bundesregierung keine vollständigen Informationen vor. 1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das aktuelle Ausmaß und die zeitliche Entwicklung der Belastung von a) Trinkwasser, b) Grundwasser, c) Flüssen, Kanälen, Seen (inklusive Badegewässern), Bächen sowie Kleingewässern, d) Nord- und Ostsee (sowie angrenzenden Küstengewässern), e) grundwasserabhängigen Schutzgebieten (z. B. relevante Natura-2000- und Naturschutzgebiete wie für Moore, Wälder, Auen, Seen) mit Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS), Polychlorierte Biphenyle (PCB), Bromdiphenylether (BDE), Mikroplastik, Human- und Tierarzneimittelrückständen, Nitrat, Phosphat, Schwermetallen und Pestiziden (inklusive Bioziden); (bitte jeweils getrennt nach Stoffgruppen und, soweit möglich, nach Einzelstoffen sowie nach Bundesländern, Einzugsgebieten und Messstellen aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen nur solche Informationen vor, die allgemein verfügbar sind. Diese sind in der Tabelle 1 zu Frage 1 als Anlage zusammengestellt.* Datensätze zu Trinkwasser sowie Nord- und Ostsee, die der Bundesanstalt für Gewässerkunde vorliegen, können über deren Internetseiten abgerufen werden. Trinkwasser: Der Datensatz „Trinkwasser“ beinhaltet alle von den Bundesländern im Rahmen der Trinkwasserverordnung gemeldeten Daten der letzten fünf Berichtsjahre (2020-2024). Diese Daten sind die Grundlage der Berichterstattung im Rahmen der EU-Trinkwasserrichtlinie an die Europäische Kommission. Der Datensatz beinhaltet auch Parameter, die nicht Teil der in Frage 1 genannten Stoffgruppen sind. Die Überwachung des Trinkwassers obliegt den jeweiligen Wasserversorgern, bzw. den zuständigen Behörden der Bundesländer (www.wasserblick.net/servlet/is/246968/Trinkwasser.zip?command=download Content&filename=Trinkwasser.zip). Meeresschutz Nord- und Ostsee: Der Datensatz „MUDAB“ umfasst Nähr- und Schadstoffmesswerte im Wasser für den Zeitraum 2021 bis 2024 für einen Teil der in Frage 1 gelisteten Stoffgruppe (Spalte „Kategorie“ im unten genannten Link). Ebenfalls sind die Messstationen mit deren Koordinaten enthalten. * Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/5463 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Die Daten sind Bestandteil der Meeresumweltdatenbank. Hier fließen die Messdaten des Bund-Länder-Messprogramms (BLMP) ein, wonach die zuständigen Behörden der Küstenbundesländer sowie zuständige Bundesbehörden (z. B. BSH, BFN) in regelmäßigen Abständen festgelegte Messstellen beproben (www.wasserblick.net/servlet/is/246968/MUDAB.zip?command=downloadCo ntent&filename=MUDAB.zip)  2. Welche bundesweiten und länderübergreifenden Monitoringprogramme erheben derzeit Daten zu den in Frage 1 genannten Stoffgruppen in den Fragen 1a bis 1e erfragten Gewässerkategorien (einschließlich Roh- und Trinkwasser), und welche Behörden oder Institutionen sind jeweils zuständig? Für die Überwachung von Gewässern und Trinkwasser nach den nationalen Vorgaben, die auch EU-Recht berücksichtigen, sind vor allem die Behörden in den Ländern zuständig (siehe Vorbemerkung). Einige Informationen sind in der Anlage 2 zu dieser Antwort auf die Kleine Anfrage in Tabelle 2 zu den Fragen 2 bis 4 als Anlage zusammengestellt.* Die Umweltprobenbank des Bundes (UPB) ist ein Archiv von Proben, mit denen die Qualität der Umwelt dokumentiert und bewertet werden kann (www. umweltprobenbank.de/de). Diese Proben sind für einen bestimmten Raum repräsentativ und werden regelmäßig erhoben, um Veränderungen der (Schad-) Stoffbelastung im Laufe der Zeit verfolgen zu können. Die UBP nimmt Proben von Schwebstoffen und Tieren aus Flüssen und Seen und Proben von Meerestieren, Meerespflanzen und Seevögeln. Die Analysen umfassen auch Stoffe aus der in Frage 1 enthaltenen Liste. Die langjährigen Datenreihen sind auf der genannten Website öffentlich verfügbar.  3. In welchem Umfang werden im Rahmen der Überwachung nach Wasserrahmenrichtlinie, Grundwasserrichtlinie, Meeresstrategie- Rahmenrichtlinie, UQN (Umweltqualitätsnormen)-Richtlinie sowie der Trinkwasserverordnung Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS), Polychlorierte Biphenyle (PCB), Bromdiphenylether (BDE), Mikroplastik, Human- und Tierarzneimittelrückstände, Nitrat, Schwermetalle, Biozide und Pestizide systematisch erfasst, und sieht die Bundesregierung in der aktuellen Erhebungssystematik Lücken, und wenn ja, welche (z. B. Stoffumfang, räumliche Abdeckung, Messhäufigkeit, Nachweisgrenzen)? Die Informationen sind in der Anlage 2 zu dieser Antwort auf die Kleine Anfrage in Tabelle 2 zu den Fragen 2 bis 4 als Anlage zusammengestellt.* * Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/5463 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.  4. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Umsetzung der Überwachung nach Wasserrahmenrichtlinie, Grundwasserrichtlinie, Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie, UQN-Richtlinie sowie der Trinkwasserverordnung durch die Bundesländer (z. B. Stoffumfang, räumliche Abdeckung, Messhäufigkeit, Nachweisgrenzen) in Bezug auf Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS), Polychlorierte Biphenyle (PCB), Bromdiphenylether (BDE), Mikroplastik, Human- und Tierarzneimittelrückstände, Nitrat, Schwermetalle und Pestizide, und welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung daraus? Die Bundesländer sind vorrangig für die Gewässerüberwachung zuständig. Die Vorgaben bezüglich Stoffe, Umweltqualitätsnormen und Messfrequenzen ergeben sich aus dem EU-Recht bzw. aus dessen Umsetzung in das nationale Recht. Soweit es die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und ihre beiden Tochterrichtlinien (UQN-Richtlinie und Grundwasserrichtlinie) betrifft, fließen die Überwachungsergebnisse der Länder in die von ihnen nach der Wasserrahmenrichtlinie zu erstellenden Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme ein. Diese sind öffentlich verfügbar zusammengestellt (www.wasser-de.de/). Die Bundesregierung hat die dritten Bewirtschaftungspläne der Bundesländer, die für den Zeitraum 2021–2027 erstellt wurden, auch in Bezug auf Gewässerbelastungen, ausgewertet. Es wird auf Kapitel 4 der öffentlich verfügbaren Publikation „Die Wasserrahmenrichtlinie – Gewässer in Deutschland 2021 – Fortschritte und Herausforderungen“ verwiesen (www.umweltbundesamt.de/sy stem/files/medien/1410/publikationen/221010_uba_fb_wasserrichtlinie_b f.pdf). Die erbetenen Informationen zu den Fragen 2 bis 4 sind in der Anlage 2 zu dieser Antwort in Tabelle 2 zusammengestellt und werden dort, soweit erforderlich, ergänzend erläutert.*  5. Welche jeweils fünf am stärksten oder besonders belasteten Gebiete oder Wasserkörper sind der Bundesregierung hinsichtlich jeder der in Frage 1 genannten Stoffgruppen bekannt, und welche Angaben liegen hierzu jeweils zur Stoffgruppe, zum Gewässertyp, zur Höhe der gemessenen Belastung sowie zur vermuteten bzw. bekannten Eintragsquelle vor? Trinkwasser: Für das Trinkwasser als Endprodukt lassen sich keine besonders belasteten Gebiete benennen, da die Aufbereitungen in den Wasserwerken (oder andere Maßnahmen) auf die spezifischen Einzugsgebiete angepasst sind und die gesetzlich geforderte Trinkwasserqualität zur Verfügung stellen. Die regionale Verteilung der Grundwasserkörper, die wegen Nitrat in einem schlechten chemischen Zustand sind, kann folgenden Kartendarstellungen entnommen werden (www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/2875/dokum ente/karte_6.pdf). Fließ- und Übergangsgewässer: Die Belastungen sowie die vermuteten bzw. bekannten Eintragsquellen bezogen auf die Wasserkörper sind unter dem Link Wasserkörpersteckbriefe aus de m 3. Zyklus der WRRL (2022-2027) (https://geoportal.bafg.de/mapapps/resour ces/apps/WKSB_2021/index.html?lang=de&vm=2D&s=9244667.35795517& r=0&c=563594.9039036152%2C5676998.40659268) einsehbar. * Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/5463 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Auswertungen für die Messstellen des LAWA-Messstellennetzes (www.umwelt bundesamt.de/themen/wasser/fluesse/ueberwachung-bewertung/messnetze-che misches-monitoring#lawa-messstellennetz) ergeben: PFAS: Aufgrund der unterschiedlichen Datenlage ist nur eine aggregierte Aussage für PFAS möglich (www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/chemi kalien-reach/stoffe-ihre-eigenschaften/stoffgruppen/pfas-portal-start). Eine Kartendarstellung für PFOS enthält die Anwendung Schadstoffkonzentration in Fließgewässern (nach Auswahl von Stoff und Messstelle). PCB: Im Zeitraum 2022–2024 wird die Jahresdurchschnitts- Umweltqualitätsnorm für Schwebstoff/Sediment von 20 µg/kg an den Messstellen Potsdam/ Havel (25-31 µg/kg), Spandau/Spree (25-33 µg/kg)), Trebur-Astheim/ Schwarzbach (24,5-55 µg/kg), Leverkusen-Rheindorf/Wupper (23-24 µg/kg), Dinslaken/Emscher (32 µg/kg) und Palzem/Mosel (24-36 µg/kg) überschritten. BDE: Daten für Konzentrationen in Fischen liegen der Bundesregierung nur für wenige Messstellen vor. Diese und weitere Daten sind in der Broschüre der FGG Elbe „Schadstoffuntersuchungen in Biota, Projektbericht – Sonderuntersuchungen im Rahmen des KEMP 2022“ veröffentlicht. Die Zulässige Höchstkonzentration (ZHK-UQN) für die Gesamtwasserproben wird an keiner Messstelle überschritten. Ergänzend wird auf die Berichte der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) und der Internationalen Kommissionen zum Schutz der Mosel und der Saar (IKSMS) verwiesen, auf die unter folgenden Links zugegriffen werden kann und die auch deutsche Daten enthalten (www.iksr.org/fileadmin/u ser_upload/DKDM/Dokumente/Fachberichte/DE/rp_De_0311.pdf , https://iks ms.rlp-umwelt.de/servlet/is/2006380/ und https://iksms.rlp-umwelt.de/servlet/i s/20088/Biota_01_2019_d_final_sans%20cote.pdf?command=downloadConte nt&filename=Biota_01_2019_d_final_sans%20cote.pdf). Mikroplastik: Für Mikroplastik liegen der Bundesregierung keine Daten vor. Für die Überwachung von Binnengewässern gibt es bisher keine verbindlichen Vorgaben. Human- und Tierarzneimittel: Eine Übersicht über die gemessenen Konzentrationen an Wirkstoffen geben die Diagramme Arzneimittelwirkstoffe in Oberflächengewässern unter www.umweltbundesamt.de/daten/chemikalien/arzneimitte lrueckstaende-in-der-umwelt#arzneimittelwirkstoffe-in-der-umwelt. Nitrat/Phosphor: Eine Übersicht über die Nährstoffbelastung ist unter www.um weltbundesamt.de/daten/umweltzustand-trends/wasser/fliessgewaesser/naehrsto ffkonzentrationen-in-fliessgewaessern zu finden. Metalle und Pestizide: Eine Übersicht über die Belastung ist unter www.umwel tbundesamt.de/daten-zur-umwelt/umweltzustand-trends/wasser/fliessgewaesse r/schadstoffkonzentrationen-in-fliessgewaessern zu finden. Küsten- und Meeresgewässer: Der Zustandsbewertung der Schadstoffbelastung der deutschen Ost- und Nordseegewässer gemäß MSRL (dort Deskriptor 8) liegen die Bewertungsergebnisse aus den WRRL-Bewirtschaftungsplänen und den regionalen umfassenden Bewertungen von HELCOM (Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebietes) und OSPAR (Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks) zu Grunde. Räumliche Bezugsgröße für die Beschreibung und Bewertung des guten Zustands für den Deskriptor 8 in den deutschen Nord- und Ostseegewässern sind die Marine Reporting Units (MRUs) Küstengewässer (Basislinie bis < 1 Seemeilen), Territorialgewässer (1 Seemeile bis 12 Seemeilen) und die seewärts daran anschließenden Meeresgewässer der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ > 12 Seemeilen). Die WRRL-Bewertungseinheiten decken sich mit den MRUs, so dass die WRRL- Bewertungsergebnisse für die Zustandsbewertung der Nord- und Ostsee deckungsgleich übernommen werden können. Die aggregierten Bewertungsergebnisse sind in den aktuellen Zustandsberichten für die Nordsee und die Ostsee dargestellt. Dort (Tabellen II.4.5-2 und II.4.5-3) ist für die einzelnen Stoffe/ Stoffgruppen ablesbar, in welcher Bewertungseinheit Bewertungsschwellen eingehalten oder überschritten werden.  6. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu Trends der Belastung (zu- oder abnehmende Konzentrationen) der genannten Stoffgruppen in den vergangenen zehn Jahren vor, und wie bewertet sie diese Entwicklung im Hinblick auf das Erreichen der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie und der Nationalen Wasserstrategie, einschließlich des derzeit in Abstimmung befindlichen Updates der Liste der prioritären Stoffe? Die Trends zur Entwicklung der Gewässerzustände nach WRRL zwischen 2009, 2015 und 2021 und deren Bewertung sind in der in der Antwort zu Frage 4 genannten Broschüre zur Wasserrahmenrichtlinie ab S. 102 beschrieben (www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/1410/publikationen/2210 10_uba_fb_wasserrichtlinie_bf.pdf). Aufgrund des „one out all out-Prinzips“ der Wasserrahmenrichtlinie führen vor allem die ubiquitären Schadstoffe wie Quecksilber dazu, dass in Deutschland kein guter chemischer Zustand der Gewässer erreicht werden kann. Maßnahmen zur Reduktion dieser Stoffe sind kaum verfügbar. Betrachtet man die nicht ubiquitären Stoffe, sind positive Entwicklungen bei der Gewässerbelastung erkennbar. Auf Kapitel 5.1.2 zum chemischen Zustand der Gewässer in der in der Antwort zu Frage 4 genannten Publikation wird verwiesen. Umweltprobenbank: Die Trenddaten der Umweltprobenbank des Bundes für Gewässer (www.umweltprobenbank.de) zeigen in der Regel abnehmende Trends für die geregelten chlorierten, bromierten und fluorierten Verbindungen. PSM im Grundwasser: Gemäß PSM-Bericht der LAWA wurden an 19 Prozent der untersuchten Messstellen Wirkstoffe oder relevante Metaboliten nachgewiesen. Die Funde oberhalb des Schwellenwertes von 0,1 µg/L wurden an 3,6 Prozent der Messstellen festgestellt. Die Belastungssituation ist im Vergleich zu den vorherigen Berichten rückläufig. Dieser Effekt ist vor allem auf den Rückgang der Belastungen mit nicht mehr zugelassenen Wirkstoffen zurückzuführen. Für zugelassene Wirkstoffe stagnieren die Belastungen. Anders sieht der Trend bei sogenannten „nicht relevanten Metaboliten“ aus. Sie wurden zuletzt an 72 Prozent der Messstellen detektiert, deutlich häufiger als im vorhergehenden Berichtszeitraum (58 Prozent). Dies ist auf eine unzureichende und inkonsistente Regulierung dieser Stoffgruppe zurückzuführen (siehe Antwort zu den Fragen 14 und 21). Fließ- und Übergangsgewässer: Trends werden nach der Oberflächengewässerverordnung für ausgewählte Schadstoffe in den Matrices Schwebstoff/Sediment oder Biota durch die Bundesländer berechnet. Ergebnisse dieser Berechnungen sind dem Umweltbundesamt nicht bekannt. Wie die Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 2000/60/EG zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik, der Richtlinie 2006/118/EG zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung und der Richtlinie 2008/105/EG über Umweltqualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik zeigt, sind einige Stoffe nicht mehr regelungsrelevant, was z. B. auf zurückgehende Konzentrationen von einigen Pflanzenschutzmitteln zurückzuführen ist. Eine Trendbetrachtung für Nitrat und Phosphor ist unter Nährstoffkonzentratio nen in Fließgewässern | Umweltbundesamt und dem Kartendienst (https://gis.u ba.de/maps/resources/apps/acp/index.html?lang=de) zu entnehmen. Küsten- und Meeresgewässer inklusive Nord- und Ostsee: Schadstoffe: Trendaussagen durch die Vergleiche der Bewertungen der MSRL- Zustandsberichte von 2012, 2018 und 2024 für die einzelnen Schadstoffe/ Schadstoffgruppen sind nur begrenzt möglich, da sich Bewertungsrundlagen verändert haben. In den jeweiligen Anhängen 1 der aktuellen Zustandsberichte für die Nord- und Ostsee sind Tendenzen für die für Deskriptor 8 bewerteten Schadstoffe/Schadstoffgruppen angegeben, sie beziehen sich auf die Entwicklung des Status seit der letzten Bewertung gemäß MSRL 2018. Gesamtstickstoff und Gesamtphosphor: Unter dem MSRL Deskriptor D5 Eutrophierung werden neben der Bewertung der Fünf-Jahres-Mittelwerte der Gesamtstickstoff- und Gesamtphosphorkonzentrationen am Übergabepunkt limnisch-marin im Vergleich zum Bewirtschaftungszielwert bzw. fließgewässerspezifischen Orientierungswerten nach der Oberflächengewässerverordnung auch die Trends der Eintragsfrachten von Nährstoffen in die Nord- und Ostsee betrachtet. Im 10-Jahre-Bewertungszeitraum 2011–2020 zeigten sich für die Gesamtstickstofffrachten keine statistisch signifikant abnehmenden Trends für Zuflüsse der Nord- und Ostsee. In einigen Fällen nahmen die Eintragsfrachten zwischen 2011–2020 zu. Auch bei Gesamtphosphor zeigten sich bis auf wenige Ausnahmen im Zeitraum 2011–2020 keine statistisch signifikant abnehmenden Trends für Nord- und Ostseezuflüsse. Die ergänzenden Indikatorblätter können hier aufgerufen werden:  7. Welche gesundheitlichen Risiken sieht die Bundesregierung für die Bevölkerung durch das derzeitige und zu erwartenden Vorkommen von Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS), Polychlorierte Biphenyle (PCB), Bromdiphenylether (BDE), Mikroplastik, Human- und Tierarzneimittelrückständen, Nitrat, Phosphat, Schwermetallen, Pestiziden (inklusive Bioziden) in Trinkwasser, Lebensmitteln aus aquatischen und marinen Ökosystemen (z. B. Fische und Rundmäuler, Muscheln, Krustentiere, Schnecken) sowie durch andere Expositionspfade, z. B. Badegewässer, Bewässerungswasser), und auf welche Studien und Untersuchungen stützt sich die Bundesregierung hierbei? Trinkwasser: In den allermeisten Fällen ist die Schadstoffbelastung im Trinkwasser gering (www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/trinkwasser/trinkwasserqualitaet/da ten-zur-trinkwasserqualitaet, PFAS-Bericht_2023_finale_Fassung.pdf). In Bezug auf Mikroplastik vertreten derzeit sowohl die Weltgesundheitsorganis ation WHO (www.who.int/publications/i/item/9789241516198) als auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) den Standpunkt, dass es unwahrscheinlich ist, dass von Plastikpartikeln in Lebensmitteln gesundheitliche Risiken für den Menschen ausgehen (www.bfr.bund.de/fragen-und-antworten/them a/mikroplastik-fakten-forschung-und-offene-fragen/). Dies gilt gleichermaßen für die Aufnahme durch Lebensmittel, wie durch Trinkwasser. Bei Arzneimitteln besteht ein großer Unterschied zwischen der Konzentration eines Arzneimittels im Trinkwasser und seiner therapeutischen Dosis. Während die Konzentrationen im Trinkwasser meist unter 1 µg/l (Millionstel Gramm) liegen, liegt die therapeutische Dosis um ein Vielfaches höher. Die im Trinkwasser zum Teil nachgewiesenen geringen Mengen liegen damit unterhalb therapeutisch wirksamer Konzentrationen für den Menschen und haben nach heutigem Kenntnisstand keine Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit. Ähnlich verhält es sich mit Pflanzenschutzmitteln. Der Grenzwert von 0,00010 mg/l wurde in den 1980iger Jahren festgelegt, um dem besonderen Reinheitsanspruch der Trinkwasserverordnung Rechnung zu tragen. Die Stoffe/-gruppen PCB, BDE und Phosphat spielen nach Kenntnis der Bundesregierung keine relevante Rolle im Trinkwasser. Badegewässer: Die Überwachung von EU-Badegewässern liegt in der Zuständigkeit der Bundesländer. Eine Überwachung erfolgt ausschließlich auf mikrobiologische Parameter, nicht jedoch chemischer Parameter. Daher liegen der Bundesregierung hierzu keine Informationen vor. Auf die Berichte der EU zur Qualität von Badegewässern und die Auswertung durch das UBA wird ergänzend hingewiesen. Die Bundesregierung stützt ihre Einschätzung gesundheitlicher Risiken für besonders sensible Gruppen (Kinder, Schwangere, Stillende, immungeschwächte Personen) nicht auf eine einzelne Quelle, sondern auf ein mehrstufiges toxikologisches Bewertungssystem. Dieses integriert die Bewertungen und Beurteilungswerte u. a. von European Food Safety Authority, World Health Organization, European Chemicals Agency sowie national von Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und Umweltbundesamt. Je nach Datenlage und Anforderungen können auch Human-Biomonitoring-Daten mit in die Bewertung eines Stoffes einbezogen werden. Aus den Deutschen Studien zur Gesundheit (GerES) geht hervor, dass große Teile der Bevölkerung mehrfach mit PFAS, PCBs, Metallen und Pestiziden belastet sind. Dies ist besorgniserregend, da es langfristige Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit haben kann. Lebensmittel: Die Bewertung möglicher gesundheitlicher Risiken von Kontaminanten und Pflanzenschutzmittelrückständen in Lebensmitteln obliegt in Deutschland dem Bundesinstitut für Risikobewertung. Es dürfen nur gesundheitlich sichere Lebensmittel in Verkehr gebracht werden. Werden rechtlich festgelegte Höchstgehalte überschritten, sind die Lebensmittel nicht verkehrsfähig. Überwacht wird dies in Deutschland durch die zuständigen Behörden der Länder. Bei Vorliegen neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse werden die Höchstgehalte überprüft. Ein wichtiges Mess- und Beobachtungsprogramm ist das gemeinsam von Bund und Ländern seit 1995 durchgeführte Monitoring nach § 50 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs. Die Monitoringberichte sind auf der Internetseite des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit verfügbar (www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/01_Lebensmittel/01_Aufgaben/02_Amt licheLebensmittelueberwachung/04_Monitoring/lm_monitoring_node.html). Für Umweltkontaminanten wie PFAS, PCB, und Elemente gelten für Fisch und Meeresfrüchte EU-weit rechtsverbindliche Höchstgehalte, die in der Verordnung (EU) 2023/915 über Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln geregelt sind. Die Gehalte an unerwünschten Stoffen in Lebensmitteln, sowohl von importierten als auch inländischen Warenketten, werden regelmäßig durch die amtliche Lebensmittelüberwachung der Bundesländer überprüft. Zusätzlich wurden die mittleren Gehalte an unerwünschten Stoffen in Lebensmitteln im Rahmen der Total-Diet-Studie MEAL-Studie (Mahlzeiten für die Expositionsschätzung und Analytik von Lebensmitteln) am BfR erhoben. In den aktuellen Zustandsbewert ungen der Nord- und Ostsee (https://mitglieder.meeresschutz.info/de/berichte/z ustandsbewertungen-art8-10.html) zur Umsetzung der MSRL ist Deskriptor 9 (Schadstoffe in Lebensmitteln) nicht vollumfänglich bewertet worden. Konzentrationen von Schwermetallen (Blei, Cadmium und Quecksilber), polychlorierten Biphenylen (PCB) und polybromierten Diphenylethern (PBDE) liegen in Miesmuscheln und den für die jeweiligen Bewertungen beprobten Fischen unterhalb der für den menschlichen Verzehr entsprechend der Verordnung (EU) 2023/915 festgelegten Höchstgehalte. Hinsichtlich der Bestimmung von Mikroplastik gibt es derzeit noch keine zuverlässigen Möglichkeiten, die Menge und Zusammensetzung von Mikroplastik in Lebensmitteln festzustellen. Hierzu fehlen noch valide und standardisierte Messmethoden, weshalb derzeit noch keine zuverlässigen Rückschlüsse auf die durchschnittlichen Gehalte von Mikroplastik in Lebensmitteln möglich sind. Routinekontrollen von Lebensmitteln sind somit ebenfalls noch nicht möglich.  8. In welchen Regionen ist die Bevölkerung durch derzeitige und zu erwartende Grenz- und Schwellenwertüberschreitungen betroffen (bitte nach den in Frage 1 genannten Kriterien auflisten)? Regionalspezifische Informationen zu betroffener Bevölkerung jenseits der Kartendarstellungen, auf die in den Antworten zu den Fragen 1 bis 5 verwiesen wurde, liegen der Bundesregierung nicht vor.  9. Auf welchen toxikologischen Bewertungen, Leit- und Grenzwerten (u. a. von European Food Safety Authority (EFSA), Weltgesundheitsorganisation (WHO), European Chemicals Agency (ECHA), Umweltbundesamt (UBA), Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)) stützt die Bundesregierung ihre Einschätzung der Gefahren für besonders sensible Gruppen wie Kinder, Schwangere, stillende Mütter und immungeschwächte Personen? Die Bundesregierung stützt ihre Einschätzung generell auf die gesundheitlichen Bewertungen des BfR wie auch der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), die besonders sensible Gruppen miteinschließen. Für toxikologische Risikobewertungen zum Verzehr von Lebensmitteln verwendet das BfR gesundheitsbasierte Leitwerte, wie sie beispielsweise von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), der WHO oder dem BfR abgeleitet werden. Im Rahmen der Risikobewertung werden auch besonders sensible Gruppen wie Kinder, Schwangere und stillende Mütter berücksichtigt. Immungeschwächte Personen werden bei entsprechenden Eigenschaften der unerwünschten Stoffe berücksichtigt. 10. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Anreicherung der genannten Stoffgruppen in Organismen (inklusive Bioakkumulation und Biomagnifikation in der Nahrungskette) sowie zu subletalen Effekten auf aquatische und marine Organismen und Ökosysteme vor, und wie bewertet sie diese im Hinblick auf die Erhaltung der Biodiversität und die Funktionsfähigkeit der Ökosysteme? Es wird insbesondere auf die Daten der Umweltprobenbank in der Antwort zu Frage 2 verwiesen. 11. Wie bewertet die Bundesregierung kombinierte Wirkungen und sogenannte Cocktaileffekte (Mischungstoxizität) beim gleichzeitigen Auftreten mehrerer der genannten Stoffgruppen in Gewässern oder Organismen, welche Forschungsprojekte fördert sie in diesem Zusammenhang, und welchen Beitrag könnte eine Stärkung sowie Weiterentwicklung der EU-Chemikalienverordnung REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) zur verbesserten Berücksichtigung solcher Effekte leisten? Die Existenz von Mischungseffekten, bei denen sich die toxikologische Wirkung verschiedener Stoffe addieren bzw. in Einzelfällen auch synergistische oder antagonistische Wirkungen auftreten können, ist wissenschaftlich bekannt. Im einschlägigen EU-Recht können entsprechende Effekte auch bei der Bewertung stofflicher Wirkungen mitberücksichtigt werden. Auch im Rahmen der REACH-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) können entsprechende Wirkungen mitberücksichtigt werden, wie die beispielsweise bei der Beschränkung von Phthalaten (Einträge 51 und 52, REACH- Anhang XVII) bereits erfolgt ist. Um sie über Einzelfälle hinaus besser und systematischer zu berücksichtigen hat, die EU-Kommission das Thema auch im Jahr 2020 in ihrer Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit aufgegriffen. Ob seitens der EU-Kommission aktuell noch das Ziel verfolgt wird, das Thema Mischungstoxizität zukünftig grundsätzlicher zu adressieren, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Insbesondere folgende Forschungsvorhaben wurden bzw. werden seit dem Jahr 2021 von den deutschen Bundesbehörden Umweltbundesamt (UBA) und Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zum Thema Mischungstoxizität durchgeführt bzw. abgeschlossen. Name des Projekts Durchführende Behörde Forschungskennzeichen Anmerkungen Ad-hoc Risikobewertung für die Gewässerbeobachtung der Zukunft UBA FKZ 3722 22 201 0 CONMAR 2 Projekt zu Munitionsaltlasten in Nord- und Ostsee inklusive experimentelle Testung Mischungen UBA Im Rahmen der DAM- Forschungsmission sustainMare Investigation of the predicted exposure and measured concentrations of individual substances and real environmental mixtures in relation to REACH UBA FKZ 3726 65 403 0 Untersuchungen zur funktionellen Wirkung von Gemischen auf Prozesse potentiell dominanter molekularer und zellulärer Antigenerkennung und Immuntoxizität BfR BfR- CPS-23-1322-849 Entwicklung einer integrierten Teststrategie zur Reduzierung von Tierversuchen bei der Gefahren- und Risikobewertung von Pflanzenschutzmitteln BfR BfR- SiP-08-1322-717 Veränderungen des Schilddrüsenhormonmetabolismus durch Pestizidmischungen BfR BfR- SiP-08-1322-751 Nachwuchsgruppe NAM-basierte Bewertung von Mischungstoxizitäten (MATRIX) BfR BfR- SiP-08-1323-108 12. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Effekte der Schädigung von Wasserorganismen und Organismen, die Teile ihrer Lebenszyklen in Gewässern verbringen, auf Nahrungsketten und die Reproduktion von Nützlingen vor? Die Wirkung von Effekten auf Wasserorganismen auf die Reproduktion von Nützlingen wird unter REACH nicht explizit betrachtet. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. 13. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, inwiefern Temperaturveränderungen im Untergrund Einfluss auf die Mobilisation, Veränderung und Wirkung der genannten Stoffe auf das Grundwasser einschließlich seiner Biozönose nehmen, und wenn ja, welche? In der jüngeren Vergangenheit wurden vermehrt Untersuchungen zum Einfluss von Temperaturveränderungen (mit Fokus auf Erwärmung) auf die Qualität des Grundwassers und das Grundwasserbiom durchgeführt (siehe Antwort zu Frage 41). Zum Einfluss von Temperaturänderungen im Grundwasser auf die Mobilisation, Veränderung und Wirkung der in der kleinen Anfrage genannten Stoffe liegen der Bundesregierung partiell Erkenntnisse vor. So ist ein großer Teil der bekannten Grundwasserfauna auf sehr enge Temperaturfenster angewiesen. Eine Erwärmung des Grundwassers hat Auswirkungen auf die mikrobiellen Gemeinschaften im Untergrund und die durch sie katalysierten biogeochemischen Prozesse. Mikroorganismen sind an allen wichtigen Stoffkreisläufen beteiligt. Sie bauen organische Verbindungen ab (inkl. Schadstoffe), rezyklieren Nährstoffe und (im-) mobilisieren Metalle. Diese Prozesse können das Grundwasser in seiner Qualität verbessern (= natürliche Reinigungsleistung), aber unter bestimmten Umweltbedingungen (vor allem bei sauerstofffreien Bedingungen) auch verschlechtern (z. B. Mobilisation von Arsen). Besonders gefährdet durch Erwärmung sind vor allem Grundwasservorkommen die bereits heute sehr niedrige Konzentrationen an gelöstem Sauerstoff aufweisen. Dies trifft beispielsweise für große Teile Norddeutschlands zu. 14. Inwieweit hält die Bundesregierung darüber hinaus die bestehenden Regelwerke, Grenzwerte und Vorsorgeansätze im Wasser-, Chemikalien-, Arzneimittel- und Pflanzenschutzrecht für ausreichend, um die beschriebenen Gesundheits- und Umweltrisiken wirksam zu begrenzen, und wo sieht sie konkreten Änderungs- oder Ergänzungsbedarf? Die vorhandenen Regelwerke und die daraus resultierenden regulatorischen Werte im Abwasser- und Trinkwasserrecht sind gut geeignet, die Bevölkerung in Deutschland wirkungsvoll vor Fremdstoffen (auch vorsorglich) im Trinkwasser zu schützen. Das künftig geltende EU-Arzneimittelrecht („Pharma-Package“) stärkt die Umweltbewertung für Arzneimittelwirkstoffe und sichert hier eine solide Datenbasis für die Ableitung möglicher Maßnahmen. Die EU-weit geltende Biozidverordnung wird in Deutschland durch nationale Vorschriften zur Abgabe (Biozidrechts-Durchführungsverordnung, ChemBiozidDV) und zur Sachkunde bei der Verwendung von Bioziden (Abschnitt 4a der Gefahrstoffverordnung) ergänzt. Bei der Zulassung von Tierarzneimitteln wird ein ermitteltes Risiko für die Umwelt in der abschließenden Risiko-Nutzen-Abwägung berücksichtigt (vgl. Antwort zu Frage 36). 15. Welche Hauptquellen und Eintragspfade der genannten Stoffgruppen in Trinkwasser, Grundwasser, Fließgewässer, Binnengewässer, Küstengewässer, Meere und grundwasserabhängige Schutzgebiete sieht die Bundesregierung in Deutschland (z. B. Landwirtschaft, Industrie, Kommunalabwässer, Krankenhausabwässer, Klärschlammverwertung, Verkehrssektor, Verbraucherprodukte, Energiesektor inklusive Offshore- Aktivitäten, Schifffahrt, Straßenverkehr)? Im Hinblick auf die Eintragspfade von PFAS wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 17 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/4906 verwiesen. Die Informationen sind in der Anlage 3 als Tabelle zu dieser Antwort zusammengestellt.* 16. Welche Bedeutung haben nach Kenntnis der Bundesregierung PFAS- haltige Pestizide (inklusive Biozide), Düngemittel, Haushaltswaschmittel, Arzneimittelanwendungen in Human- und Veterinärmedizin sowie Industriechemikalien (inklusive Pharma- und Kosmetikindustrie) für die Belastung des Grundwassers und der Oberflächengewässer, und welche Daten liegen der Bundesregierung genau hierzu vor (bitte nach Stoffgruppen und Sektoren aufschlüsseln)? PFAS sind eine Gruppe von chemischen Verbindungen, die aufgrund ihrer einzigartigen Eigenschaften in vielen Bereichen eingesetzt werden, sich aber auch in der Umwelt anreichern, da sie sehr persistent sind sowie bioakkumulativ und toxisch sein können. PFAS sind weltweit in Gewässern, Böden, Pflanzen und Tieren nachweisbar. Einträge ins Grundwasser stehen häufig in Verbindung mit kontaminierten Böden und Aquiferen unter Einfluss von Altlastenschadensfällen. Weiter gelangen PFAS über Abwässer aus industriellen und kommunalen Kläranlagen, Löschschäumen, Abschwemmungen kontaminierter Böden, sowie durch atmosphärische Deposition in Oberflächengewässer. Aufgrund der Vielzahl von PFAS (> 10.000) lassen sich keine generellen Aussagen über die Belastung durch PFAS insgesamt oder die Belastungsbeiträge einzelner Produktgruppen tätigen. Trifluoracetat (TFA): TFA als eine spezifische PFAS ist nicht allein als Einzelsubstanz relevant, sondern auch als finales Abbauprodukt von anderen PFAS. Für TFA gibt es eine Reihe relevanter Eintragspfade. Teilweise erfolgt eine Einleitung von TFA- haltigem Abwasser direkt an Standorten der Chemieverarbeitenden Industrie. Ein weiterer wichtiger Eintragspfad für TFA sind Halogenierte Kälte- und Treibmittel. TFA kann außerdem als Abbauprodukt verschiedener genehmigter Pflanzenschutzmittelwirkstoffe, die PFAS enthalten, entstehen. Nach derzeitigem Stand umfassen die in Biozidprodukten enthaltenen Wirkstoffe nur wenige Verbindungen, die unter die Definition der PFAS fallen. Die als Biozide eingesetzten PFAS kommen als Insektizide (z. B. Chlorfenapyr), Rodentizide (z. B. Flocoumafen) und im Bereich Antifouling zur Anwendung (z. B. Tralopyril). Die Bewertung und Beschränkung der PFAS-Biozide erfolgt, falls noch nicht geschehen, im Rahmen der periodischen Neugenehmigung der Wirkstoffe bzw. der Wiederzulassung der Biozidprodukte. Flocoumafen (antikoagulantes Rodentizid) hat eine Bedeutung für die Belastung von Gewässern bzw. Wasserorganismen aufgrund seiner PBT-Eigenschaften, wurde bislang jedoch nicht in Grund- und Oberflächengewässern nachgewiesen. Der PFAS-Wirkstoff Fludioxonil ist als Biozid genehmigt und ist in anderen europäischen Staaten häufig und in Deutschland vereinzelt in Oberflächengewässern nachgewiesen worden. * Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/5463 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Eine Übersicht über potentiell TFA freisetzenden Chemikalien, wie Humanarzneimittelwirkstoffe, Kälte- und Treibmittel, Pflanzenschutzmitteln und Biozide, wird in „Chemikalieneintrag in Gewässer vermindern – Trifluoracetat (TFA) als persistente und mobile Substanz mit vielen Quellen“ gegeben (www.uba.de/ n91601de). Eine abschließende Bewertung der Bedeutung einzelner PFAS-Quellen für die im Grundwasser und in Oberflächengewässern gemessenen Konzentrationen liegt derzeit nicht vor. Es wird im Übrigen auf die Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen auf Bundestagsdrucksachen 21/4906 sowie 21/1336 verwiesen. 17. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um das Verursacherprinzip im Zusammenhang mit den Einträgen der genannten Stoffgruppen in Gewässer konsequent anzuwenden, und welche Instrumente der Kostenwälzung bzw. Haftung (z. B. Abgaben, Fonds, Rückstellungspflichten, erweiterte Produzentenverantwortung) werden je Stoffgruppe prioritär geprüft oder bereits umgesetzt? Zur Umsetzung des Verursacherprinzips bei Stoffeinträgen in Gewässern kombiniert das geltende Recht ordnungsrechtliche, ökonomische und haftungsrechtliche Instrumente. Zum Ordnungsrecht gehören Ge- und Verbote als direkte Verhaltensvorschriften, wie z. B. Einleitungsauflagen für Direkt- und Indirekteinleiter, deren Zusatzkosten die Betroffenen zu tragen haben. Auch für diffuse Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft – wo eine nachgelagerte Kostenzuweisung kaum praktikabel ist – setzt die Bundesregierung auf ordnungsrechtliche Vorgaben, wie verschärfte Düngeregeln und Sperrfristen im Rahmen der Nitratrichtlinie und deren Umsetzung durch die Düngeverordnung. Zu den ökonomischen Instrumenten gehören staatliche Abgaben für die Inanspruchnahme von Umweltgütern. Sie sollen Anreize zur Reduzierung von Umweltbelastungen setzen. Ein Beispiel dafür ist das im Jahr 1976 geschaffene und seit dem Jahr 1981 angewendete Abwasserabgabengesetz (AbwAG). Einleiter zahlen dabei für die von ihnen verursachten Schadstoffmengen. Bei kommunalen Abwässern sollen auf Grundlage der novellierten EU- Kommunalabwasserrichtlinie (EU) 2024/3019 zukünftig Hersteller bestimmter Produkte anteilig an den Kosten der weitergehenden Abwasserbehandlung beteiligt werden. 18. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über punktuelle Einleitungen durch Produzenten oder verarbeitende Betriebe vor, und wie gestaltet sich in diesen Fällen die Meldekette? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung hingewiesen. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. 19. Plant die Bundesregierung eine Offenlegungspflicht für eingeleitete Substanzen seitens der potenziellen Einleiter, insbesondere aus der Industrie, und wenn ja, wie soll diese ausgestaltet werden, und wenn nein, warum nicht? Bereits nach geltender Rechtslage haben die Antragsteller in den wasserrechtlichen Zulassungsverfahren gegenüber den zuständigen Behörden der Länder die für die Entscheidung erforderlichen Angaben über die eingeleiteten Stoffe zu machen. 20. Ist der Bundesregierung der Umstand, dass in den Niederlanden, wo rund ein Drittel der Gesamtbevölkerung ihr Trinkwasser direkt oder indirekt aus dem Rhein bezieht, in den vergangenen Jahren nach Angaben des niederländischen Verbandes der Wasserversorgungsunternehmen „RIWA-Rijn“ infolge einer zu hohen Chemikalienbelastung durch Einleitungen auf deutscher Seite in mindestens 13 Fällen die Pumptätigkeit eingestellt werden musste, bekannt, und wenn ja, welche Schlussfolgerung zieht sie daraus, und wie will sie hier künftig Abhilfe schaffen (vgl. https://correctiv.org/aktuelles/kampf-um-wasser/2026/02/03/wie-die-ind ustrie-den-rhein-mit-unbekannten-stoffen-verschmutzt/)? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung hingewiesen. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. 21. Wie setzt die Bundesregierung die EU-rechtlichen Vorgaben (u. a. Trinkwasserrichtlinie, geltende und neue Bestimmungen der Wasserrahmenrichtlinie inklusive ihrer Tochterrichtlinien, Meeresstrategie- Rahmenrichtlinie, UQN-Richtlinie, Nitratrichtlinie, Pflanzenschutzmittelrecht, Chemikalienrecht bzw. REACH) im Hinblick auf Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS), Polychlorierte Biphenyle (PCB), Bromdiphenylether (BDE), Mikroplastik, Human- und Tierarzneimittel, Nitrat, Phosphat, Schwermetalle, Biozide und Pestizide um, welche noch offenen Umsetzungsbedarfe sieht sie, und wie werden die rechtlichen Vorgaben mit welchen Ergebnissen kontrolliert? Die Trinkwasserrichtlinie wurde mit der Neufassung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV vom 20. Juni 2023, BGBl. 2023 I Nr. 159, S. 2) sowie der Trinkwassereinzugsgebieteverordnung (TrinkwEGV vom 4. Dezember 2023, BGBl. 2023 I Nr. 346) im Hinblick auf die genannten Stoffe vollständig umgesetzt. Die Einhaltung der Vorgaben der TrinkwV wird auf Grund von Untersuchungspflichten der Betreiber und behördlicher Überwachung sichergestellt. Auf Basis der TrinkwEGV bewertet das UBA nicht relevante Pestizidmetaboliten und veröffentlicht hierzu eine Liste mit kategorisierten Richtwerten. Je nach Datenbasis gilt ein Richtwert von 1, 3 oder 10 µg/L gemäß einer von UBA erstellten Liste (www.umweltbundesamt.de/system/files/document/UBA-Empfeh lung_Richtwert-nrM_TrinkwEGV_2.pdf). Eine Überschreitung der Richtwerte hat auf Basis des risikobasierten Ansatzes Maßnahmen im Einzugsgebiet zur Folge. Die EU-rechtlichen Vorgaben für Oberflächengewässer sowie für Küsten- und Meeresgewässer finden sich übergeordnet im Wasserhaushaltsgesetz. Für die Küstengewässer und sonstigen Oberflächengewässer werden die Vorgaben zur Umsetzung der WRRL inkl. Tochterrichtlinien in der Oberflächengewässerverordnung und für die Nitratrichtlinie zusätzlich im Düngerecht umgesetzt. Monitoring, Bewertung und EU-Berichterstattung liefern für WRRL inkl. Tochterrichtlinien, Nitrat-RL und MSRL sowie Modellierungen und Forschung zu Einzelfragen der Maßnahmenwirksamkeit wichtige Werkzeuge zur Erfolgskontrolle. Eine Verrechtlichung der Festlegungen nach MSRL (§§ 45a WHG ff.), u. a. zu ergänzenden Schwellenwerten für einen guten Umweltzustand (§ 45d WHG) und quantifizierten Werten für die operativen Umweltziele (§ 45e WHG), existiert nicht. Die Biozidverordnung (EU) 528/2012 gilt unmittelbar und wird in Deutschland durch ein untergesetzliches Regelwerk flankiert (vgl. Antwort zu Frage 14). Für die Überwachung der Einhaltung von Zulassungsbedingungen für die Vermarktung und Verwendung von Bioziden sind die Landesbehörden zuständig. Die Überprüfung der Wirksamkeit von in der Biozid-Zulassung zum Schutz der Umwelt festgelegten Risikominderungsmaßnahmen erfolgt für einzelne Stoffgruppen wie z. B. Rodentizide durch Monitoringvorhaben. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse werden in den periodischen Neubewertungen der Wirkstoffe und Produkte genutzt, um ggf. gezielt nachzusteuern. Die neuen Grenzwerte aus dem sogenannten Water Package (Änderungen der WRRL, der UQ-Richtlinie und der Grundwasserrichtlinie) werden in der Zulassung von Human- und Tierarzneimitteln berücksichtigt, indem diese Wirkstoffe in der Produktliteratur als Risikostoffe gekennzeichnet und, wenn möglich, Minderungsmaßnahmen vorgegeben werden. Im Rahmen der Genehmigungs- und Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel(-wirkstoffe) prüfen die Bewertungsbehörden gemäß ihren Zuständigkeiten die EU-rechtlichen Vorgaben u. a. die Auswirkungen auf Menschen und Umwelt. Hierbei sind, sofern erforderlich, auch die o. g. Substanzen Bestandteil der Prüfung. Bei chemikalienrechtlichen Regelungen in der POP-Verordnung oder der REACH-Verordnung handelt es sich jeweils um EU-Verordnungen. Dies gelten unmittelbar und ohne weitere nationale Umsetzung. Für die Kontrolle und den Vollzug sind die Bundesländer zuständig. 22. Sieht die Bundesregierung Verbesserungsmöglichkeiten bei den bestehenden Wasserhaushaltsgesetzen und weiteren gesetzlichen Grundlagen der Bundesländer, und wenn ja, welche, und will die Bundesregierung die Länder ggf. unterstützen? Mit Blick auf das Wasserrecht des Bundes besteht aus Sicht der Bunderegierung kein Verbesserungsbedarf. Soweit die Länder nach dem Grundgesetz (GG) das Recht zur Gesetzgebung für den Bereich des Wasserhaushalts besitzen (vgl. Antwort zu Frage 30), üben sie dieses Recht autonom aus; Möglichkeiten zur Einflussnahme der Bundesregierung bestehen nicht. 23. Welche konkreten Aktionen sieht die Nationale Wasserstrategie, einschließlich ihrer Umsetzungsfahrpläne und flankierenden Programme, zur Reduktion der genannten Stoffgruppen vor (präventive Maßnahmen an der Quelle, Minimierung von Einträgen, Ausbau von Monitoring und Forschung, Anpassung der Genehmigungs- und Zulassungsverfahren etc.)? Die für den stofflichen Auswirkungen relevanten Aktionen der Nationalen Wasserstrategie finden sich im Thema 4 des Aktionsprogramms Wasser in den Aktionspunkten 25 bis einschließlich 39. 24. Welche Regelungen gelten aktuell in der Trinkwasserverordnung sowie in sonstigen einschlägigen Verordnungen und Verwaltungsvorschriften (z. B. Oberflächengewässerverordnung, Grundwasserverordnung, Abwasserverordnung) hinsichtlich der genannten Stoffgruppen, und plant die Bundesregierung kurz-, mittel- und langfristig Änderungen (sachgerecht angepasste Grenzwerte, zusätzliche Parameter, neue Indikatorstoffe, Meldepflichten), und wenn ja, welche? Die TrinkwV regelt neben dem Grenzwert für den Parameter Summe PFAS-20 einen weiteren Grenzwert für den Parameter Summe PFAS-4, der vier gemäß EFSA besonders besorgniserregenden PFAS-Einzelsubstanzen umfasst (PFOA, PFNA, PFHxS, PFOS) und ab dem 12. Januar 2028 gilt. Der Grenzwert für Summe PFAS-4 von 20 ng/l stellt eine strengere Anforderung dar. Ab dem Jahr 2028 gilt für Blei ein erneut verschärfter Grenzwert. Ab dem Jahr 2030 ist auch der Grenzwert für Chrom weiter abgesenkt. Ab den Jahren 2028, bzw. 2036 ist der Grenzwert für Arsen weiter abgesenkt. Bei der Reduzierung stofflicher Belastungen hat sich ein gemeinsames Vorgehen auf europäischer Ebene bewährt, da sowohl die Produktregelungen für Chemikalien, Pflanzenschutzmittel, Biozide und Arzneimittel EU-rechtlich geregelt sind als auch die Umweltqualitätsnormen (UQN) für Gewässer. Somit beteiligt sich die Bundesregierung aktiv an der Weiterentwicklung der diesbezüglichen EU-Regeln, sofern neue Stoffrisiken wissenschaftlich nachgewiesen sind. Dies betrifft insbesondere die sog. „Watchlist-Arbeiten“ zur regelmäßigen Aktualisierung der UQN in der EU-UQN-Richtlinie und in der Grundwasserrichtlinie und deren Überführung in nationales Recht in die Oberflächengewässerverordnung und die Grundwasserverordnung, wie derzeit durch die Umsetzung des EU-Water Package. In einigen Anhängen der Abwasserverordnung gibt es für verschiedene Industrie- oder Gewerbetreibende Anforderungen, PFAS-Einsätze zu minimieren und Konzentrationen zu bestimmen. Über die BVT-Merkblätter im Rahmen des Informationsaustausches zur Industrieemissionsrichtlinie wird der Stand der Technik fortgeschrieben. Durch die Beteiligung der ECHA wird dem Thema Chemikalieneinsatz ein größeres Gewicht gegeben, um so auch für Mikroschadstoffe zu Emissionsbandbreiten zu kommen. Aktuell wird diskutiert, im BVT-Merkblatt zur Oberflächenbehandlung von Metallen und Kunststoffen eine PFAS-Bandbreite vorzugeben, die dann im Anhang 40 der Abwasserverordnung umzusetzen wären. In der Kommunalabwasserrichtlinie (EU) 2024/3019 ist das Monitoring von PFAS sowie der Ausbau von Kläranlagen (s. Artikel 8 der Kommunalabwasserrichtlinie) verpflichtend vorgeschrieben. Die Richtlinie ist bis Mitte 2027 in nationales Recht umzusetzen. Für Wirkstoffe und relevante Metaboliten von Pflanzenschutzmitteln gilt ein Grenzwert von 0,1 µg/L in der Trinkwasser- sowie der Grundwasserrichtlinie. Mit der Novellierung der Grundwasserrichtlinie ist ein Schwellenwert für sogenannte „nicht relevante Metaboliten“ hinzugekommen (siehe Antwort zu Frage 21). Die Trinkwasserrichtlinie verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, Richtwerte für nicht relevante Metaboliten festzusetzen. In Deutschland ist dies mit der neu geschaffenen Trinkwassereinzugsgebieteverordnung umgesetzt worden. Je nach Datenbasis gilt ein Richtwert von 1, 3 oder 10 µg/L gemäß einer von UBA erstellten Liste (https://www.umweltbundesamt.de/system/files/ document/UBA-Empfehlung_Richtwert-nrM_TrinkwEGV_2.pdf). 25. In welchem Umfang setzt die Bundesregierung auf technische Maßnahmen der Wasser- und Abwasserbehandlung (z. B. Aktivkohle, Membranverfahren, Ozonung, vierte Reinigungsstufe in Kläranlagen), um Einträge oder Konzentrationen der genannten Stoffgruppen zu senken, und welche Förderprogramme bestehen hierfür? Die Aufbereitung von Rohwasser zu Trinkwasser bestimmt sich nach Abschnitt 5 TrinkwV. Eine Liste des UBA gemäß § 20 TrinkwV bestimmt die zulässigen Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren und ihre spezifischen Anwendungen (www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/trinkwasser/rechtlic he-grundlagen-empfehlungen-regelwerk/aufbereitungsstoffe-desinfektionsverfa hren-ss-20). Auf Antrag können neue Verfahren aufgenommen werden, welche auf Basis § 21 TrinkwV zunächst im Rahmen von Pilotanlagen geprüft werden. Für PFAS ist die Aufbereitung mit Aktivkohle ein zugelassenes Verfahren, das Ionenaustauschverfahren befinden sich in der Zulassungsprüfung. Es gibt verschiedene Fördermodelle zur weiteren Forschung in Bezug auf Verfahren der Trinkwasseraufbereitung, beispielhaft sei hier die Projektförderung des BMBF und der EU in Form themenspezifischer Calls (z. B. RISKWa, Horizon) genannt. Im Abwasserbereich gibt die Bundesregierung keine bestimmte technische Maßnahme zur Erreichung von Grenzwerten vor. Informationen über die Förderprogramme der Länder liegen der Bundesregierung nicht vor 26. Welche Maßnahmen zur Reduktion von Mikroplastik (inklusive Reifenabrieb, Fasern aus Textilien, Abrieb in Kläranlagen, Kosmetika, Beschichtungen etc.) in Gewässern hat die Bundesregierung bereits umgesetzt bzw. welche plant sie, und wie bewertet sie deren Wirksamkeit? In kommunalen Kläranlagen mit einer biologischen Behandlung wird Mikroplastik in der Regel zu mehr als 95 Prozent abgeschieden. Zur weiteren Reduktion des Eintrags von Mikroplastik sind Regen- und Mischwasserentlastungen aus dem Kanalnetz verstärkt in den Fokus gerückt. Die Behandlung solcher Abwässer bietet Möglichkeiten, die die Länder nutzen können. 27. Welche Maßnahmen zur Verringerung der Einträge von DTPMP (Diethylentriaminpentamethylenphosphonsäure) und verwandten Aminopolyphosphonaten aus Haushaltswaschmitteln sowie der hiermit verbundenen Umwandlungsprozesse von Glyphosat hat die Bundesregierung bislang ergriffen oder beabsichtigt sie, zu ergreifen? Die Bundesregierung verfolgt die neueren und derzeit laufenden wissenschaftlichen Forschungsstudien bezüglich der Hypothese, dass DTPMP aus Haushaltswaschmitteln in Kläranlagen zu Glyphosat umgewandelt und in die Oberflächengewässer eingeleitet werden könnte, aufmerksam. Allerdings besteht aus Sicht der Bundesregierung noch weiterer Forschungsbedarf, um gezielte und wirkungsvolle Maßnahmen ergreifen zu können. 28. Welche Wirkung entfaltet die schrittweise Beschränkung der Gruppe der Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS), Pestiziden (inklusive Bioziden), Arzneimittelwirkstoffen oder anderer Stoffe mit persistenten, bioakkumulierenden und toxischen Eigenschaften oder persistenten, mobilen und toxischen oder sehr persistenten und sehr mobilen oder sehr persistenten und sehr bioakkumulierende Eigenschaften im Instrumentenmix der Bundesregierung, und welche nationalen bzw. europäischen Initiativen unterstützt sie hierzu konkret? Um den notwendigen Schutz vor Stoffen mit persistenten, bioakkumulierenden und toxischen (PBT), persistenten, mobilen und toxischen (PMT), oder sehr persistenten und sehr mobilen (vPvM) oder sehr persistenten und sehr bioakkumulierenden (vPvB) Eigenschaften bestmöglich sicher zu stellen ist ein Zusammenspiel unterschiedlicher Instrumente sinnvoll. Gemäß den Vorgaben des einschlägigen EU-Rechts können hierzu bedarfsgerecht Maßnahmen zur Anwendung gebracht werden. Im Hinblick auf Arzneimittel wird auf deren Zweckbestimmung, also die Heilung, Linderung oder Verhütung menschlicher Krankheiten oder krankhafter Beschwerden, hingewiesen. Bestimmungsgemäß sind Arzneimittelwirkstoffe biologisch hochaktive Stoffe. Im Zulassungsverfahren wird geprüft, ob ein Arzneimittel wirksam und unbedenklich ist und die erforderliche pharmazeutische Qualität vorliegt. Im Rahmen der Zulassung eines neuen Arzneimittels werden Umweltverträglichkeit und Umweltrisiken eines neuen Wirkstoffs geprüft und bewertet. Sofern Umweltrisiken nicht ausgeschlossen werden können, können geeignete Vermeidungs- und Vorsichtsmaßnahmen für das betroffene Arzneimittel im Rahmen der Zulassung getroffen werden. Im Hinblick auf die Beschränkung von PFAS sei auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 3 und 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Ewigkeitschemikalien“ auf Bundestagsdrucksache 21/1336 verwiesen. 29. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Genehmigung der Einleitung von Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) in Gewässer durch die Wasserbehörden der Länder, und wenn ja, welche Schlussfolgerung zieht sie daraus? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse über die Genehmigung von Einleitungen durch die Wasserbehörden der Länder 30. Hat die Bundesregierung eine Auffassung zu der Rechtsfrage, ob die Genehmigung der Einleitung von Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) durch die Wasserhaushaltsgesetze der Länder in Gewässer durch den rechtlichen Rahmen des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes möglich ist, und wenn ja, wie lautet diese? Nach dem Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG) bedarf grundsätzlich jede Einleitung von Stoffen in Gewässer einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Die Erteilung der Erlaubnis richtet sich nach den Voraussetzungen des § 12 Absatz 1 und § 57 Absatz 1 WHG. Das Recht der Länder zur Gesetzgebung (Landeswassergesetze) bestimmt sich für den Bereich des Wasserhaushalts nach Artikel 70, Artikel 72 Absatz 1, Absatz 3 sowie Artikel 74 Absatz 1 Nummer 32 GG. Hat der Bund von seiner Gesetzgebungszuständigkeit Gebrauch gemacht, können die Länder hiervon nach Artikel 72 Absatz 3 Satz 1 Nummer 5 GG abweichende Regelungen treffen; allerdings dürfen von stoff- oder anlagenbezogenen Regelungen des Bundes, zu denen mit Blick auf Abwassereinleitungen auch § 12 Absatz 1 Nummer 1, § 57 Absatz 1 WHG gehören, keine abweichenden Regelungen getroffen werden. 31. Welche wirtschaftlichen Auswirkungen (u. a. Investitionsbedarfe, Betriebskosten, Gebührenentwicklungen, Wettbewerbsfähigkeit) erwartet die Bundesregierung für a) Wasserversorgungsunternehmen, Es wird auf die Studie „The cost of PFAS pollution for our society“ der EU (2026) verwiesen, die die potentiellen Aufbereitungskosten für Wasserversorgungsunternehmen abschätzte (https://op.europa.eu/en/publication-detail/-/publ ication/2bcea765-fbf8-11f0-8da5-01aa75ed71a1/language-en). Für PFAS wurden im Rahmen der Abschätzung des Erfüllungsaufwandes der TrinkwV 2023 Kosten für die Wasserversorger abgeschätzt. Außerdem sind für den Gewässerschutz (Trinkwasserressourcenschutz) die Wasserversorgungsunternehmen erstmals aufgefordert, eine Risikoabschätzung für ihr Trinkwassereinzugsgebiet durchzuführen. Es wird nicht davon ausgegangen, dass der damit verbundene Erfüllungsaufwand zu einer Steigerung des Verbraucherpreisniveaus führt. b) Abwasserentsorger, Die konkreten Kosten für eine weitergehende Abwasserreinigung (4. Reinigungsstufe) infolge der Umsetzung der neuen EU-Kommunalabwasserrichtlinie sind noch nicht exakt bezifferbar. Sie hängen unter anderem davon ab, wie viele Kläranlagen zwischen 10.000 Einwohnerwerten (EW) und 150.000 Einwohnerwerten (EW) nach einer Risikoanalyse mit einer vierten Reinigungsstufe ausgebaut werden müssen. c) Landwirtschaftsbetriebe, Quantifizierte wirtschaftliche Auswirkungen von aktuellen oder geplanten Gewässerschutzmaßnahmen zur Reduzierung der genannten Stoffgruppen (u. a. Phosphat, Nitrat, Tierarzneimittel, Pflanzenschutzmittel, Biozide) auf Landwirtschaftsbetriebe liegen der Bundesregierung nicht vor. d) Industrie- und Gewerbebetriebe, Für Schwermetalle, Stickstoff und Phosphor sind keine weiteren Investitionskosten zu erwarten, da diese Parameter bereits etablierter Bestandteil der Abwasserverordnung sind. Ebenso trifft dies auf chlorhaltige Biozide zu, welche über den Summenparameter AOX erfasst werden. Für PFAS, PCB, BDE, Mikroplastik sowie Human- und Tierarzneimittelrückstände können derzeit keine wirtschaftlichen Auswirkungen quantifiziert werden. Durch die Einführung der erweiterten Herstellerverantwortung nach der EU-Kommunalabwasserrichtlinie sind die Kosten für die Viertbehandlung bestimmter kommunaler Kläranlagen durch Hersteller bestimmter Produkte (Humanarzneimittel und Kosmetik) zu mindestens 80 Prozent zu tragen; für die Hersteller ergeben sich damit finanzielle Belastungen. Die Gesamtkosten für die 4. Reinigungsstufe können in Deutschland derzeit noch nicht valide abgeschätzt werden, da sie auf einem noch durchzuführenden Risikomanagement basieren, nach dem sich die Anzahl der auszubauenden Anlagen und damit der Gesamtkosten ergibt. Nach Schätzungen des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) ist für den notwendigen Ausbau der Kläranlagen mit einer 4. Reinigungsstufe insgesamt mit einem hohen einstelligen Milliardenbetrag bis 2045 zu rechnen. Je nach Umsetzung der Richtlinie könnten sich diese Kosten auf die Verbraucherinnen und Verbraucher auswirken. Durch die Behandlung von Industrieabwasser auf PFAS ist mit einer Kostensteigerung für die betroffenen Industriebetriebe zu rechnen, die je nach Abwassermenge erheblich sein kann. e) Unternehmen der Fischerei und Aquakultur, f) Tourismusunternehmen und g) Unternehmen der Mineralwasserbranche und Brauereien durch aktuell bestehende und geplante Maßnahmen zum Schutz der Gewässer vor den genannten Stoffgruppen? Es liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 32. Welche wirtschaftlichen Nachteile sind nach Auffassung der Bundesregierung kurz- sowie langfristig zu erwarten, wenn diese Maßnahmen nicht ergriffen werden (beispielsweise hinsichtlich Nitrat- und Schadstoffbelastungen, Badeverboten, Entnahmeverboten, Wasserknappheit u. a. m.)? Es wird auf die Antwort zu Frage 31 verwiesen. Da der Bundesregierung keine Informationen zu quantifizierbaren wirtschaftlichen Auswirkungen vorliegen, kann auch keine Aussage zur Einschätzung der wirtschaftlichen Nachteile getroffen werden. 33. Welche Erkenntnisse liegen zur Belastung von Trinkwasserressourcen mit Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS), Nitrat, Phosphat und anderen Stoffen vor, die eine kostenintensive zusätzliche Aufbereitung oder die Stilllegung von Wassergewinnungsgebieten erforderlich machen, und wie hoch schätzt die Bundesregierung den dadurch entstehenden jährlichen volkswirtschaftlichen Schaden? Der Erfüllungsaufwand durch Einführung der PFAS-Grenzwerte mit der TrinkwV (2023) wurde für Wasserversorgungsunternehmen auf einmalig 16,26 Mio. Euro und von jährlich 15,66 Mio. Euro geschätzt und beinhaltet die Nachrüstung und den Betrieb der Wasseraufbereitung. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 32 verwiesen. 34. Inwiefern sieht die Bundesregierung in der Entwicklung und Anwendung schadstoffarmer Produktions- und Anwendungsverfahren, Substitution gefährlicher Stoffe, naturbasierter Lösungen für den Gewässerschutz sowie innovativer Wasseraufbereitungstechnologien wirtschaftliche Chancen für den Industriestandort Deutschland, und welche Förderprogramme bzw. industriepolitischen Initiativen existieren in diesem Bereich? Wie in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Weiterentwicklung 2025 beschrieben, umfasst die Transformation hin zu einer Nachhaltigen Chemie den gesamten Lebenszyklus von Chemikalien, einschließlich Rohstoffgewinnung, Produktion, Nutzung und Entsorgung. Sie zielt darauf ab, alle Stoffkreisläufe zu schließen, unterstützt die Erreichung der VN-Nachhaltigkeitsziele (engl. UN Sustainable Development Goals – SDGs) und beschreibt nachhaltiges Wirtschaften innerhalb der planetaren Grenzen. Dabei müssen Herausforderungen wie die effiziente Gestaltung von Stoffkreisläufen, die Erschließung alternativer Ressourcen, die Vermeidung kritischer Rohstoffe, die Erforschung innovativer Verfahren zur Energie- und Rohstoffeinsparung insbesondere durch die Entwicklung innovativer Geschäftsmodelle adressiert werden. Innovative Methoden zur Kontrolle von Unkraut und Schädlingen beinhalten große wirtschaftliche Chancen für deutsche Unternehmen. Dies gilt sowohl für traditionelle Hersteller von Pflanzenschutzmittel, die ihre Palette erweitern, als auch für Start-Ups und Unternehmen in anderen Bereichen. Auch im Bereich innovative Wasseraufbereitungstechnologien sind die wirtschaftlichen Chancen für Unternehmen als groß einzuschätzen. Besonders für die Entfernung von PFAS aus Wasser sind der Bedarf und die Forschungsaktivitäten sehr hoch. Beispielsweise werden neuartige und modifizierte Materialien als Sorbenzien erforscht, da Aktivkohle für kurzkettige PFAS-Verbindungen eine vergleichsweise geringe Sorptionskapazität aufweist. 35. Inwiefern sieht die Bundesregierung in der Entwicklung und Anwendung schadstoffarmer Produktions- und Ausbringungsverfahren, der Substitution gefährlicher Stoffe, naturbasierter Lösungen für den Gewässerschutz sowie innovativer Wasseraufbereitungstechnologien einen substanziellen nationalen Beitrag insbesondere zur Erreichung der Sustainable Development Goals (SDGs) Nummer 6 – „Sauberes Wasser und Sanitärversorgung“ sowie Nummer 9 – „Industrie, Innovation und Infrastruktur“, zu denen sich die Bundesrepublik Deutschland auch in Form der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie verpflichtet hat? Die Entwicklung und Anwendung schadstoffarmer Produktions- und Ausbringungsverfahren, die Substitution gefährlicher Stoffe, naturbasierte Lösungen für den Gewässerschutz sowie innovative Wasseraufbereitungstechnologien stellen einen substanziellen nationalen Beitrag zur Erreichung der VN- Nachhaltigkeitsziele dar. Sie adressieren direkt die Umsetzung der Ziele SDG 6 (Sauberes Wasser) und SDG 9 (Industrie, Innovation und Infrastruktur der Agenda 2030), die mit der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) umgesetzt wird. 36. Welche Kosten-Nutzen-Abwägungen liegen den strategischen Entscheidungen im Bereich des chemischen Gewässerschutzes zugrunde (einschließlich Gesundheitskosten, Umweltschäden, Verlust von Ökosystemleistungen und unter Einbezug der durch die Klimakrise veränderten Mengen- und damit Konzentrationsverhältnisse versus Investitions- und Betriebskosten von Präventions- und Reinigungsmaßnahmen)? Eine Kosten-Nutzen-Abwägung erfolgt für Biozidwirkstoffe, die besonders kritische Eigenschaften (z. B. PBT/CMR) aufweisen, jedoch z. B. zur Abwehr einer ernsthaften Gesundheitsgefahr alternativlos sind. Eine solche Schutzgutabwägung erfolgt auch für Biozidprodukte, die die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllen, deren Nicht-Zulassung jedoch unverhältnismäßig negative Folgen für die Gesellschaft hätte. Bei der Zulassung von Tierarzneimitteln wird ein ermitteltes Risiko für die Umwelt in der abschließenden Risiko-Nutzen-Abwägung berücksichtigt. Hierbei liegt der Fokus aber überwiegend auf der Implementierung von Risikominderungsmaßnahmen. Der Prozess der Abwägung ist komplex. Bisher wurden nur in Einzelfällen Zulassungen aus Umweltgründen versagt. 37. Wie informiert die Bundesregierung Bevölkerung, betroffene Kommunen, Wasserversorger, Land- und Forstwirtschaft, Industrie, Tourismus sowie andere relevante Akteure über bestehende Risiken, Belastungssituationen sowie mögliche Preisentwicklungen, und welche Kommunikations- und Beteiligungsformate nutzt sie dafür (inklusive Transparenz bei Messdaten und Hotspots)? Für den wasserwirtschaftlichen Vollzug sind die Bundesländer zuständig, die in vielfältiger Weise über die aktuellen Erkenntnisse informieren. Über die Trinkwasserbeschaffenheit im jeweiligen Wasserversorgungsgebiet und über Gebühren und Preise informieren die Wasserversorgungsunternehmen die Anschlussnehmer und Verbraucher nach den §§ 45, 46 TrinkwV. Die gilt auch für die Abwasserentsorgung, wo die Information i. d. R. durch die Abwasserbeseitigungspflichtigen nach § 56 WHG bereitgestellt wird. Zum Grundwasserzustand informiert die Bundesregierung die Öffentlichkeit zum Beispiel über die Website des UBA und entsprechende Themenseiten. Die Erstellung von Monitoringprogrammen für Nord- und Ostsee, die daraus generierten Daten und Analysen werden alle sechs Jahre aktualisiert und die Ergebnisse der Öffentlichkeit im Rahmen von sechsmonatigen Konsultationen zur Information gegeben. Darüber hinaus wird auf die in der Antwort zu Frage 4 genannte Publikation der Bundesregierung zur Wasserrahmenrichtlinie und auf die Website der Umweltprobenbank, siehe Antwort zu Frage 2, verwiesen. Weiterhin informiert das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) als unabhängige wissenschaftliche Einrichtung die Öffentlichkeit über Risiken im gesundheitlichen Verbraucherschutz. 38. Welche nationalen und internationalen Forschungsprojekte (einschließlich EU-Programme) zu Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS), Polychlorierten Biphenyle (PCB), Bromdiphenylether (BDE), Mikroplastik, Human- und Tierarzneimittelrückständen, Nitrat, Phosphat, Schwermetallen, Bioziden und Pestiziden in Binnengewässern, grundwasserabhängigen Schutzgebieten, Küstengewässern und Meeren werden von der Bundesregierung (mit-)finanziert, und welche Schwerpunkte setzt sie dabei (z. B. toxikologische Bewertung, Monitoringmethoden, Quellkontrolle, Substitution, innovative Reinigungstechnologien)? Folgende Projekte werden derzeit von der Bundesregierung über das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt gefördert. Akronym Projekttitel Laufzeit Fördersumme Euro (Gesamt) Schadstoffgruppe Schwerpunkt (z. B. toxikologische Bewertung, Monitoringmethoden, Quellkontrolle, Substitution, innovative Reinigungstechnologien) KeraRes Layer-by-Layer- beschichtete Keramikmembranen für die ressourceneffiziente Erzeugung von Trink- und Brauchwasser 01.07.2024 – 30.06.2027 1.676.314,45 PFAS innovative Reinigungstechnologien Fluorbest Fluorpolymere: Recherche, Bewertung und Evaluierung von PFAS- Substitutionsoptionen in technischen Anwendungen 01.11.2025 – 31.01.2028 1.131.017,72 PFAS Substitution BEnToolsMaPs Marine Biodiversität: BEnToolsMaPs -Von Biodiversität zu Ökosystemfunktionen: Möglichkeiten für die Integration des Meeresbodens in MPA Management 01.09.2024 – 31.08.2027 756.793,70 Mikroplastik toxikologische Bewertung, Monitoringmethoden Akronym Projekttitel Laufzeit Fördersumme Euro (Gesamt) Schadstoffgruppe Schwerpunkt (z. B. toxikologische Bewertung, Monitoringmethoden, Quellkontrolle, Substitution, innovative Reinigungstechnologien) ThinIce Polarregionen im Wandel 1: ThinIce – Auftauende industrielle Hinterlassenschaften in der Arktis - eine Bedrohung für Permafrost-Ökosysteme 01.09.2023 – 31.12.2026 1.902.424,80 Schwermetalle Monitoringmethoden; toxikologische Bewertung, Risikobewertung PrimePrevention DAM Extrem: Prime- Prevention – Vorhersage mariner biologischer Gefahren zur Verhinderung sozioökonomischer Auswirkungen 01.01.2024 – 31.12.2026 4.977.145,99 Nitrat, Phosphat Monitoringmethoden; toxikologische Bewertung, Risikobewertung E-POLIO E-POLIO: Neue Schadstoffe und Mikroplastik im Oberflächenwasser des Indischen Ozeans 15.03.2024 – 31.08.2026 187.507,82 Mikroplastik, Hormone, Stickstoff toxikologische Bewertung, Politikberatung iSeal-2 DAM Schutz und Nutzen-2: iSeal-2 – Integrierte sozial- ökologische Netzwerkanalyse für die transdisziplinäre Entwicklung von Indikatoren und Handlungsempfehlungen zur Reduktion anthropogener Stressoren; Vorhaben: Einfluss kumulativer Stressoren auf die Nahrungsnetze 01.12.2024 – 30.11.2027 303.525,66 Nährstoffe toxikologische Bewertung, Monitoringmethoden, Quellkontrolle AWESOME AWESOME – Argo- Floats mit erweiterter Sensor-Suite für optische und Nährstoff- Messungen; Vorhaben: Integration von Labon-Chip- und erweiterten FDOM-Sensoren auf BGC-Argo-Floats, Einsatz und Analyse in der Ostsee 01.03.2026 – 28.02.2029 632.526,71 Nährstoffe Monitoringmethoden, Quellkontrolle Akronym Projekttitel Laufzeit Fördersumme Euro (Gesamt) Schadstoffgruppe Schwerpunkt (z. B. toxikologische Bewertung, Monitoringmethoden, Quellkontrolle, Substitution, innovative Reinigungstechnologien) CodeBlue SBEP 2 – CodeB- lue: Verfügbarmachung von harmonisierten Datensätzen, Modellergebnisse und Szenario-Simulationen für ein blaues nachhaltiges Eutrophierungsmanagement des Nordostatlantiks und der Ostsee; Vorhaben: Harmonisierte Modellsimulationen für ein nachhaltiges Wasserqualitätsmanagement in der Ostsee 01.09.2025 – 31.08.2028 181.210,00 Nährstoffe Monitoringmethoden, Quellkontrolle CodeBlue SBEP 2 - CodeB- lue: Verfügbarmachung von harmonisierten Datensätzen, Modellergebnisse und Szenario-Simulationen für ein blaues nachhaltiges Eutrophierungsmanagement des Nordostatlantiks und der Ostsee; Vorhaben: Erstellung von Schlüsselindikatoren für die Eutrophierung 01.09.2025 – 31.08.2028 147.807,44 Nährstoffe Monitoringmethoden, Quellkontrolle TRICMA2 Int. Wattenmeer: TRICMA2 – Dreifachkrise trifft auf trilaterale Zusammenarbeit in Salzmarschen des Wattenmeers; Leitantrag; Vorhaben: Vegetation und mikrobielle Gemeinschaften 01.06.2024 – 31.05.2028 1.883.315,44 Mikroplastik, Schadstoffe toxikologische Bewertung, Monitoringmethoden, Quellkontrolle Akronym Projekttitel Laufzeit Fördersumme Euro (Gesamt) Schadstoffgruppe Schwerpunkt (z. B. toxikologische Bewertung, Monitoringmethoden, Quellkontrolle, Substitution, innovative Reinigungstechnologien) Coastal Futures-2 DAM Schutz und Nutzen-2: Coastal Futures-2 – Zukunftsszenarien zur Förderung einer nachhaltigen Nutzung mariner Räume; Vorhaben: Einfluss von biogeomorphologischen Rauheitselementen in Unterhaltungs- und Klimaszenarien 01.12.2024 – 30.11.2027 208.796,40 Nährstoffe/ Schadstoffe toxikologische Bewertung, Monitoringmethoden, Quellkontrolle CREATE-2 IDAM Schutz und Nutzen-2: CREATE-2 – Konzepte zur Reduzierung der Auswirkungen anthropogener Drücke und Nutzungen auf marine Ökosysteme und die Artenvielfalt; Vorhaben: Drifter als kosteneffizientes Instrument zur Überwachung der Meeresumwelt und Bewertung der Konnektivität zwischen marinen Schutzgebieten 01.12.2024 – 30.11.2027 170.105,28 Nährstoffe toxikologische Bewertung, Monitoringmethoden, Quellkontrolle GEOTRACES- SIO SO308: GEOTRA- CES-SIO – Biogeochemie von Spurenmetallen und deren Isotope im Südindischen Ozean; Vorhaben: Produktivität des Oberflächenwassers und deren Kohlenstoff- und Stickstoffkreisläufe 01.07.2024 – 31.12.2026 857.889,00 Nährstoffe (Stickstoff) Monitoringmethoden, Quellkontrolle BIOCAN-IIEO2 SO303 – BIOCAN- IIEO2: Biogeochemie des Kohlenstoffs und Stickstoffs im Arabischen Meer – ein Beitrag zur Internationalen Indian Ocean Expedition 2; Vorhaben: Stickstoffkreislauf und Koordination 15.09.2023 – 28.02.2026 372.133,14 Nährstoffe (Stickstoff) Monitoringmethoden, Quellkontrolle Akronym Projekttitel Laufzeit Fördersumme Euro (Gesamt) Schadstoffgruppe Schwerpunkt (z. B. toxikologische Bewertung, Monitoringmethoden, Quellkontrolle, Substitution, innovative Reinigungstechnologien) Phosphat PlattformPlus Elektrochemische Plattform zur Phosphatbestimmung sowie weiterer Parameter in wässrigen Systemen 01.09.2024 – 31.08.2026 478.171,00 Phosphat, Nitrat, Arsenat und Silikat Analytik, Monitoringmethoden HyFun Entwicklung eines Systems zur emissionsarmen Aufbereitung von Ab- und Prozesswässern mittels hybridkatalytisch funktionalisierten Schaumkeramiken 01.10.2025 – 30.09.2027 509.733,00 organische Schadstoffe innovative Reinigungstechnologien NEPTUN Nachhaltige effiziente poröse Trinkwasserfilter auf Caseinbasis zur Uranentfernung 01.02.2026 – 31.01.2028 529.895,00 Uran innovative Reinigungstechnologien VaSeqIs Validierung von Verfahren zur Sequenzierung von lsolaten von Patienten, aus Trinkwasser und Abwasser zur Bestimmung der infektionsepidemiologischen Bedeutung und hierauf basierender Regulierung 01.02.2026 – 31.03.2027 1.619.374,00 Antibiotika und weitere Humanarzneimittelrückstände Monitoringmethoden, (toxokologische) Bewertung ZukoWa Zukunftsfähiges Wassermanagement kommunaler Wasserversorger in Zeiten des Klimawandels 01.04.2025 – 31.03.2028 2.014.919,00 Arsen, Uran Analytik, Monitoringmethoden StressRes Monitoring- und Modellsystem zur Beurteilung von Stress auf Grundwasserressourcen und Trinkwassermanagement 01.04.2023 – 30.09.2026 2.154.246,00 Nitrat Monitoringmethoden, Modellierung NitratLurch Stimulation von H2/CH4-oxidierenden Bakterien in Porengrundwasserleitern zur Reinigung von nitratbelastetem Trink- und Brauchwasser 01.03.2023 – 31.08.2026 2.110.553,00 Nitrat innovative Reinigungstechnologien Akronym Projekttitel Laufzeit Fördersumme Euro (Gesamt) Schadstoffgruppe Schwerpunkt (z. B. toxikologische Bewertung, Monitoringmethoden, Quellkontrolle, Substitution, innovative Reinigungstechnologien) PFClean Innovatives modulares System zur nachhaltigen Reduzierung von PFAS-Kontaminanten aus Boden und Grundwasser 01.03.2023 – 31.08.2026 4.396.804,67 PFAS innovative Reinigungstechnologien iMolch Nachhaltige Wassermanagement-Konzepte für Deutschland mithilfe innovativer Monitoring-Strategien 01.03.2023 – 30.11.2026 2.251.574,00 Spurenstoffe (u. a. PFAS); Nitrat Monitoringmethoden gwTriade Ökologisches und ökotoxikologisches Grundwasserqualitätsmonitoring auf Basis eines integrativen Triade-Ansatzes 01.03.2023 – 31.08.2026 1.474.100,00 PFAS, Pharmaka, Antibiotika; Nitrat toxikologische Bewertung, Monitoringmethoden WaRM Nachhaltige, flexible Grundwasserbewirtschaftung in Ballungszentren auf Basis eines Wassersystemmodells am Beispiel der Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main – Modellierung, Maßnahmen, Governance 01.03.2023 – 28.02.2026 1.925.722,00 Pestizide, Nitrat Monitoringmethoden, (toxikologische) Bewertung GW 4.0 Klimaangepasste Grundwasserbewirtschaftung durch Echtzeit-Planungs-Tools und modellbasierte Zukunftsszenarien 01.03.2023 – 28.02.2026 1.280.471,00 Nitrat Modellierung ArNO Nitratbelastung von Einzugsgebieten – Eignung der verwendeten Grundwassermessstellen zur Ermittlung der Nitratbelastung unter Berücksichtigung historisch erzeugter Nitrateinträge 01.03.2024 – 28.02.2026 793.145,00 Nitrat Monitoringmethoden, Quellkontrolle Akronym Projekttitel Laufzeit Fördersumme Euro (Gesamt) Schadstoffgruppe Schwerpunkt (z. B. toxikologische Bewertung, Monitoringmethoden, Quellkontrolle, Substitution, innovative Reinigungstechnologien) PEC-NF Polyelektrolyt- Komplex-Nanofiltration: Optimale und einstellbare Membranlösung für die Behandlung und Wiederverwendung von kommunalem und industriellem Abwasser 01.10.2023 – 30.09.2026 323.215,00 u. a. Bisphenol A, Paracetamol, Trifluoressigsäure (PFAS) und Herbizid Dichlorphenoxyessigsäure innovative Reinigungstechnologien PFASense Ein bio- elektrochemischer Sensorarray zur Detektion von Perfluoralkylsäuren 01.10.2023 – 30.09.2026 171.200,00 PFAS Analytik, Monitoringmethoden NEWR Oxidation mit Sulfat- Radikalen in einem nano-aktivierten katalytischen Filtrationsprozess zur Wasserwiederverwendung 01.10.2023 – 30.09.2026 429.720,00 PFAS, Arzneimittel/ Pharmawirkstoffe, Industriechemikalien, Röntgenkontrastmittel innovative Reinigungstechnologien PaWAC Entwicklung neuer Adsorbenzien aus organischen Reststoffen für die Behandlung von Abwasser insbesondere für die Entfernung organischer Spurenstoffe 01.12.2024 – 31.11.2027 349.440,00 Antibiotika und Pharmawirkstoffe, Benzotriazole und weitere organische Spurenstoffe innovative Reinigungstechnologien BALTIC-AMR BALTIC-AMR: Standardisierte One Health Surveillance von Antibiotikarückständen und Antibiotika- und Schwermetallresistenzen in Wasser und Wildvögeln im Ostseeraum (deutscher Anteil des Projektes BALITIC-AMR im Rahmen des JPIAMR) 01.04.2024 – 31.03.2027 0,5 Mio. Euro Antibiotika und Schwermetalle Monitoringmethoden Beim Umweltbundesamt werden derzeit folgende Projekte gefördert. Trinkwasser Horizon 2020 Work Programme 2018–2020: LC-GD-8-1-2020: Innovative systemic zero-pollution solutions to protect health, environment and natural resources from persistent and mobile chemicals PROMISCES (2021–2025): Preventing Recalcitrant Organic Mobile Industrial chemicalS for Circular Economy in the Soil-sediment-water system (Aufbereitung, toxiologische Bewertung, praxistaugliche Lösungen) Zero-PM (2021–2026): Zero Pollution of Persistenz, Mobile Substances BMBF-FONA - RiSKWa Risikomanagement von neuen Schadstoffen und Krankheitserregern im Wasserkreislauf PROTECT (2019–2022): Persistente mobile organische Chemikalien in der aquatischen Umwelt: Quellen, Vorkommen und technische Möglichkeiten zu deren Entfernung in der Trinkwasseraufbereitung LURCH Nachhaltige Grundwasserbewirtschaftung PFClean (2023–2026) sucht Lösungen für Ewigkeitschemikalien (Uni Tübingen) BMG-Ressortforschung TriSto 2021: Evaluierung der Beschaffenheit von Trinkwasser auf Grundlage öffentlich verfügbarer Informationen zu Stoffkonzentrationen in großen Wasserversorgungsgebieten Deutschlands SpuTriDa (2021–2022): Organische Spurenstoffe (besonders PFAS) in Trinkwasser – Eigene Datenerhebung Grundwasser Nitrat: Evaluierung und Weiterentwicklung der Regionalisierungsverfahren zur Ausweisung nitratbelasteter Gebiete nach AVV GeA in Deutschland (www.umwelt bundesamt.de/publikationen/evaluierung-weiterentwicklung-der). PFAS: PFCLean Innovatives modulares System zur nachhaltigen Reduzierung von PFAS-Kontaminanten aus Boden und Grundwasser (https://bmbf-lurch.de/Verb undprojekte/Verbundprojekte/PFClean.html) https://bmbf-lurch.de/Verbundpro jekte/Verbundprojekte/PFClean.html) Trifluoracetat (TFA): Grundlagen für eine effektive Minimierung schaffen – Räumliche Analyse der Eintragspfade in den Wasserkreislauf (www.umweltbundesamt.de/publikatione n/trifluoracetat-tfa-grundlagen-fuer-eine-effektive). Tierarzneimittel: Antibiotika und Antiparasitika im Grundwasser unter Standorten mit hoher Viehbesatzdichte (www.umweltbundesamt.de/publikationen/antibiotika-antipar asitika-im-grundwasser-unter). Aufklärung der Ursachen von Tierarzneimittelfunden im Grundwasser – Untersuchung eintragsgefährdeter Standorte in Norddeutschland (www.umweltbunde samt.de/publikationen/aufklarung-der-ursachen-von-tierarzneimittelfunden) Pflanzenschutzmittel: LAWA PSM Bericht Grundwasser (www.lawa.de/documents/psm-bericht-202 3-12-22-barrierearm-final_2_1728974845.pdf). UBA PSM Projekt „FARM“ - Grundwasservulnerabilitätsbewertung im Zulassungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln (www.bgr.bund.de/DE/Themen/Gru ndwasser/Projekte/Flaechen-Rauminformationen/Farm/farm.html). Meeresschutz: Verschiedene Schadstoffe/Schadstoffgruppen Entwicklung eines Monitoring- und Bewertungskonzeptes für die Schadstoffbelastung mariner Säuger in der Nord- und Ostsee zur Umsetzung der MSRL (www.umweltbundesamt.de/publikationen/entwicklung-eines-monitoring-bewe rtungskonzeptes). Screening study on hazardous substances in marine mammals of the Baltic Sea – Wide-scope target and suspect screening (www.umweltbundesamt.de/publika tionen/screening-study-on-hazardous-substances-in-marine). Nährstoffe Das UBA führt seit Jahrzehnten Forschungsvorhaben durch um Zielwerte für Eutrophierungsparameter und erforderliche Nährstoffreduktionsanforderungen abzuleiten. Dabei kommen auch Ökosystemmodelle zum Einsatz. Forschungsvorhaben mit Schwerpunkt „Erfassung von Bioziden in Gewässern (Umweltmonitoring)“: – Schutz der Gewässer vor hochtoxischen Insektiziden: Gewässerbelastungen mit Pyrethroiden aus urbanen Quellen untersuchen (FKZ 3726634040) (aktuell ausgeschrieben) – Ökotoxikologische Wirkungen von quartären Ammoniumverbindungen und Belastung in Gewässern (FKZ 3721644010) (finaler Abschlussbericht noch nicht veröffentlicht) – Retrospektive Screening-Untersuchung auf Biozide in Schwebstoffen an urbanen Standorten (Umweltprobenbankbegleitforschung, Projekt- Nr. 156318): Link – Einträge von Bioziden in Gewässer über Mischwasserentlastungen und Regenwassereinleitungen und die Auswirkungen auf die Gewässerqualität (FKZ 3721634020) (UBA Texte 09/2025). – Belastung der Umwelt mit Bioziden realistischer erfassen - Schwerpunkt Einträge über Kläranlagen (FKZ 3717634040)(UBA Texte 169/2020). Forschungsvorhaben mit Schwerpunkt „Reduzierung der Umweltbelastung mit Bioziden“: – Umweltbelastung durch Biozid-Abdrift mindern: Praktische Untersuchung der Abdrift von Geräten zur Biozid-Ausbringung und Erarbeitung von Maßnahmen zur Abdrift-Minderung (FKZ 3716 67 4040) (UBA Texte 11/2025). – Einträge bedenklicher Stoffe in Gewässer reduzieren: Erarbeitung von Vergabekriterien für die Zertifizierung von Antifouling-Systemen mit dem Blauen Engel (FKZ 3719 65 415 0): (UBA Texte 25/2023) – Grundwassereinträge von Bioziden aus Fassaden in urbanen Gebieten (FKZ 3721 67 401 0): (UBA Texte 133/2025) Binnengewässer Einige der zuvor aufgeführten Projekte beziehen auch Binnengewässer mit ein; diese werden im Folgenden nicht gesondert erwähnt (z. B. unter „Grundwasser“ TFA, Biozide) PFAS – SumPFAS – „Neuen per- und polyfluorierten Stoffen auf der Spur“, Schwerpunkt Monitoring (www.umweltbundesamt.de/publikationen/sumpf as-besorgniserregenden-per-polyfluorierten) – Wie stark reichern sich per- und polyfluorierte Chemikalien (PFC) in verschiedenen Umweltkompartimenten an? – Analyse von Proben der Umweltprobenbank (www.umweltbundesamt.de/publikationen/how-rapidly-do- perpolyfluoroalkyl-substances-pfas). – PFAS in Abfallströmen, Schwerpunkt Eintragspfade (www.umweltbundesa mt.de/system/files/medien/11850/publikationen/85_2024_texte_pfas_in_abf allstroemen.pdf). – In Vorbereitung: Untersuchung luftgetragener PFAS-Emission, -Immission und -Deposition, Schwerpunkt Eintragspfade. Mikroplastik – MiWa – Mikroplastik in Binnengewässern, Schwerpunkt Monitoring (www. bwb.de/de/miwa.php). – Mikroplastik: Entwicklung eines Umweltbewertungskonzepts, Schwerpunkt Methodenentwicklung (www.umweltbundesamt.de/publikationen/mikroplas tik-entwicklung-eines). – OEMP – Online-Erfassung Mikroplastik, Schwerpunkt Methodenentwicklung (www.oemp.de). Pflanzenschutzmittel/Biozide – Kleingewässermonitoring, Schwerpunkt Monitoring (www.umweltbundesa mt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/problematik-bei- zulassungeinsatz/auswirkungen-von-pflanzenschutzmitteln-auf/kleingewaessermonito ring#publikationen-ber-das-kleingewssermonitoring). Arzneimittel – Prüfung der Umweltwirkung von Arzneimitteln (www.umweltbundesam t.de/daten/chemikalien/arzneimittelrueckstaende-in-der-umwelt#prfung- derumweltwirkung-von-arzneimitteln) Nährstoffe – Phosphoreinträge in die Gewässer bundesweit modellieren – Neue Ansätze und aktualisierte Ergebnisse von MoRE-DE, Schwerpunkt Eintragspfade & Modellierung, Link: www.umweltbundesamt.de/dokument/phosphoreintrae ge-in-die-gewaesser-bundesweit – Bewertung von Maßnahmen zur Verminderung von Nitrateinträgen in die Gewässer auf Basis regionalisierter Stickstoff-Überschüsse www.umweltbu ndesamt.de/publikationen/bewertung-von-massnahmen-zur- verminderungvon Verschiedene Stoffe – Umweltprobenbank des Bundes, Schwerpunkt Langzeitmonitoring (www.u mweltprobenbank.de). – Maßnahmen zur Verminderung des Eintrages von Mikroschadstoffen in die Gewässer, Schwerpunkt Maßnahmen (www.umweltbundesamt.de/publikati onen/massnahmen-zur-verminderung-des-eintrages-von sowie www.umwel tbundesamt.de/publikationen/massnahmen-zur-verminderung-des- eintragesvon-1) 39. In welcher Weise arbeitet die Bundesregierung auf EU- und internationaler Ebene (z. B. in EU-Gremien, der OSPAR-Kommission zum Schutz der Meeresumwelt des Nordost-Atlantiks, der Helsinki-Kommission (HELCOM), dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP), der Weltgesundheitsorganisation (WHO), internationalen Flussgebietskommissionen und Grenzgewässerkommissionen) an der Reduktion der in Frage 1 genannten Stoffgruppen in Gewässern und Meeren mit, und welche konkreten Initiativen, Beschlüsse oder Abkommen sind hier in Vorbereitung oder bereits beschlossen? Die Bundesregierung engagiert sich auf allen fachlichen und politischen EU-, regionalen und internationalen Ebenen zum Gewässer- und Meeresschutz und setzt als EU-Mitgliedstaat die EU-Richtlinien (wie z. B. WRRL, GWRL, MSRL, UQN-RL, TWVO, etc.) engagiert um. Weiterhin trägt sie aktiv fachlich und politisch zu den Umweltthemen im Rahmen von UNEP, der WHO, der G7- und G20-Arbeit, im Rahmen der Regionalkooperationen HELCOM (Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebietes) und OSPAR (Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks) sowie den Flussgebietes- und Grenzgewässerkommissionen bei. Bei UNEP unterstützt die Bundesregierung die Arbeit des angesiedelten Global Environment Monitoring System for Freshwater (GEMS/Water). Zur Unterstützung des GEMS-Mandats wurde das UNEP GEMS/Water-Datenzentrum innerhalb des Internationalen Zentrums für Wasserressourcen und globalen Wandel (ICWRGC) eingerichtet, das bei der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) in Koblenz angesiedelt ist. Zu seinen Zielen gehören die Erhebung, Überprüfung und Bereitstellung von Daten und Produkten zur Wasserqualitätsüberwachung für regionale und globale Wasserqualitätsbewertungen. Das Datenzentrum unterhält die globale Wasserqualitätsdatenbank und das Informationssystem GEMStat. Die Bundesregierung ist ferner Mitglied der Internationalen Maritimen Organisation (IMO) die in verschiedenen Abkommen, bei denen Deutschland Vertragsstaat ist, die Auswirkungen des Schiffsverkehrs regelt. Das unter der IMO angesiedelte Internationalen Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL-Übereinkommen) regelt die Minderung schädlicher Stoffe‑ und Chemikalien‑Einträge aus dem Schiffsverkehr ins Meer, die in den MARPOL Anlagen II bis V konkret in Bezug auf die unter Punkt 1. genannten Stoffgruppen geregelt sind. Unter dem Internationales Übereinkommen 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS) wurden ab dem Jahr 2026 der Einsatz von PFOS in Feuerlöschschäumen untersagt. Unter der London Konvention und dem London Protokoll wird das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen geregelt. In dem Internationale Übereinkommen von 2001 über die Beschränkung des Einsatzes schädlicher Bewuchsschutzsysteme auf Schiffen (AFS) wird der Einsatz schädlicher Antifouling-Beschichtungen geregelt. Die Bundesregierung setzt sich derzeit dafür ein, ein umfassenderes Übereinkommen zum Einsatz von Antifouling- Systemen unter IMO zu etablieren. Die Bundesregierung ist gleichfalls seit über 50 Jahren Gründungsmitglied bzw. Vertragspartei der Regionalkooperationen HELCOM (Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebietes) (https://helcom.fi/) und OS- PAR (Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks) (https://www.ospar.org/). Im Oktober 2021 wurde unter Deutschem HELCOM- Vorsitz der aktualisierte Ostseeaktionsplan (BSAP/Baltic Sea Action Plan) für den Zeitraum 2021–2030 verabschiedet, der sich umfassend allen Herausforderungen und Belastungen, denen sich das Meeresökosystem Ostsee gegenübersieht, widmet, um bis zum Ende dieses Jahrzehnts einen guten ökologischen Zustand der Ostsee und ihrer Umwelt zu erreichen. In Kooperation mit allen Ostseeanrainerstaaten wurde nach intensiven Diskussionen und Verhandlungen ein detaillierter Umsetzungsplan mit 199 Maßnahmen erstellt. Die Fortschritte bei der Umsetzung werden regelmäßig in HELCOM berichtet und analysiert. Deutschland setzt sich für eine konsequente und zügige Umsetzung der Maßnahmen ein. Die OSPAR-Umweltstrategie für den Nordost-Atlantik (NEAES) wurde im Oktober 2021 beschlossen und beim OSPAR-Ministertreffen im Juni 2025 aktualisiert. Durch die in der Umweltstrategie enthaltenen Maßnahmen soll ein gesunder, sauberer und ökologisch intakter Umweltzustand im Nordostatlantik erreicht werden (www.ospar.org/convention/strategy). Die Bundesregierung arbeitet seit 25 Jahren auf europäischer Ebene erfolgreich in der Strategischen Koordinierungsgruppe zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und den dazu gehörenden Arbeitsgruppen mit. Die Bundesregierung ist Vertragspartei in sieben internationalen Flussgebietskommissionen und vier bilateralen Grenzgewässerkommissionen (www.bundes umweltministerium.de/themen/wasser-und-binnengewaesser/fluesse-und-seen/f lussgebietskommissionen). In den internationalen Flussgebietskommissionen stellen die Staaten ihre Messergebnisse zusammen oder führen gemeinsame Messprogramme durch, z. B. das Rheinmessprogramm Chemie der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) (www.iksr.org/de/themen/w asserqualitaet/zustandsueberwachung) oder das TransNational Monitoring Network der Internationalen Kommission zum Schutz der Donau (IKSD) (www.icpdr.org/tasks-topics/topics/water-quality/transnational-monitoring-net work). Die internationalen Flussgebietskommissionen erarbeiten internationale Bewirtschaftungspläne nach der Wasserrahmenrichtlinie und tauschen sich im Erarbeitungsprozess und darüber hinaus über Maßnahmen zur Reduzierung der Schadstoffbelastung von Gewässern aus, um voneinander zu lernen. Die IKSR arbeitet an der Reduktion von Mikroverunreinigungen, sie hat sich hier im Programm „Rhein 2040“ gemeinsam ein Reduktion der Belastungen um mindestens 30 Prozent bis zum Jahr 2040 gesetzt (www.iksr.org/fileadmin/user_uploa d/DKDM/Dokumente/Broschueren/DE/bro_De_2040_lang.pdf). Die Maßnahmen selbst ergreifen weiterhin die Staaten. Die bilateralen Grenzgewässerkommissionen gehen spezifischen Belastungen in den Grenzgewässern nach, z. B. Belastungen durch Altlasten oder Stoffen, die bei der Gewässerüberwachung auffällig werden. Die Staaten besprechen Abhilfemaßnahmen und stimmen sie untereinander ab. Zudem trägt die Bundesregierung mit ihren Aktionen zur Umsetzung der Nationalen Wasserstrategie, gleichzeitig zur Umsetzung der Europäischen Wasserresilienzstrategie bei, da beide Strategien Hand in Hand gehen. 40. Welche zusätzlichen Maßnahmen hält die Bundesregierung zur Erreichung eines guten chemischen und ökologischen Zustands der Gewässer, grundwasserabhängiger Schutzgebiete sowie eines hohen Schutzniveaus für die menschliche Gesundheit im Hinblick auf die genannten Stoffgruppen für erforderlich, und in welchem Zeitrahmen sollen diese umgesetzt werden? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 34 und 35 verwiesen. Darüber hinaus gilt für Küsten- und Meeresgewässer, dass eine konsequente Umsetzung bereits geplanter Maßnahmen z. B. im Rahmen bestehender Fachprogramme, z. B. nach WRRL, MSRL und Luftreinhalterichtlinie, und Strategien wie der Nationalen Wasserstrategie erforderlich ist, sowie eine Stärkung des „source-to-sea“-Ansatzes, durch den die fachlichen Eintragsreduktionsbedarfe über den Wasser- und Luftpfad zur Erreichung eines guten Umweltzustands und der damit verbundenen Umweltqualitätsziele für Nähr- und Schadstoffe bei der Umsetzung von Maßnahmen im Binnenland berücksichtigt werden. Wesentliche Belastungsquellen für das Meer sollten bei Überlegungen zur räumlichen und zeitlichen Priorisierung landseitiger Maßnahmen ebenfalls berücksichtigt werden. Zusätzliche seeseitige stoffliche Einträge und Belastungen durch neue Nutzungen (z. B. CCS, Ausbau und Rückbau von Windenergieanlagen, offshore Elektrolyse, künftigem marinem Geoengineering zu Forschungszwecken) sind im Rahmen der Grenzen eines guten Umweltzustands durch geeignete Maßnahmen auf ein Minimum zu begrenzen. Zur Erreichung eines guten Zustands hinsichtlich Eutrophierung bedarf es einer weiteren drastischen Reduktion der Nährstoffeinträge in Nord- und Ostsee. 41. Welche konkreten Forschungen wurden und werden unternommen bzw. gefördert, um die Auswirkungen der Temperaturveränderungen auf die chemische und ökologische Qualität des Grundwassers zu ermitteln und zu minimieren? Abgeschlossene Forschungsvorhaben: • Christian Griebler, Claudia Kellermann, Christine Stumpp, Florian Hegler, David Kuntz, Simone Walker-Hertkorn (2015): Auswirkungen thermischer Veränderungen infolge der Nutzung oberflächennaher Geothermie auf die Beschaffenheit des Grundwassers und seiner Lebensgemeinschaften – Empfehlungen für eine umweltverträgliche Nutzung. Umweltbundesamt Texte 54/2015, Auswirkungen thermischer Veränderungen infolge der Nutzung oberflächennaher Geothermie auf die Beschaffenheit des Grundwassers und seiner Lebensgemeinschaften – Empfehlungen für eine umweltverträgliche Nutzung | Umweltbundesamt • Hiester, U, Jungk, V, Canzler, W, Poetke, D, Ulrich, K‑U (2022) Umweltverträgliche Nutzung geothermischer Wärmespeicher – Ermittlung und Bewertung thermischer Veränderungen im Grundwasser. Umweltbundesamt Texte 133/2022: 255 S. ISSN 1862–4804. Umweltverträgliche Nutzung geothermischer Wärmespeicher | Umweltbundesamt • Dahmke, A., Dethlefsen, F., Schwanebeck, M., Delfs, J.O., Wang, B., Beyer, C., Bauer, S., Köber, R., Bohm, S., Nordbeck, J., Lüders, K., Hornbruch, G., Menberg, K., Tissen, C., Radmann, K.-J., Hansen, C., Schneider, A., Richnow, H.-H., Vogt, C., Maaß, C. (2025): Umweltwirkungen und umweltverträglicher Ausbau der oberflächennahen Geothermie. Umweltbundesamt Texte 33/2025; Umweltwirkungen und umweltverträglicher Ausbau der oberflächennahen Geothermie | Umweltbundesamt • Andreas Große, Daniel Schiebold, Dr. Linda Schönfelder, Sina Jakob, Dr. Anna Alexandra Seuser (2026): Rechtliche Anknüpfungspunkte zur Steuerung des nachhaltigen und wasserschutzverträglichen Ausbaus geothermisch-energetischer Eingriffe in den oberflächennahen Untergrund. Umweltbundesamt Texte 02/2026, Rechtliche Anknüpfungspunkte zur Steuerung des nachhaltigen und wasserschutzverträglichen Ausbaus geothermisch-energetischer Eingriffe in den oberflächennahen Untergrund | Umweltbundesamt • BMFTR Fördermaßnahme LURCH (Nachhaltige Grundwasserbewirtschaftung): Im Projekt CHARMANT wurde ein Verfahren für ein integratives Grundwassermanagement in urbanen Räumen, mit Fokus auf hydraulische und thermische Grundwassernutzungen und deren Auswirkungen auf das Grundwasserökosystem entwickelt. Laufende Forschungsvorhaben: • Auswirkungen des Klimawandels auf die Grundwassertemperatur (Grund- WaT) – Deutschlandweiter Überblick, mögliche Auswirkungen, Empfehlungen; ReFoPlan 2024 Umweltbundesamt, Laufzeit: 1/2025 – 1/2027, FKZ: 3724 48 704 0, Auswirkungen des Klimawandels auf die Grundwassertemperatur (GrundWaT) – Deutschlandweiter Überblick, mögliche Auswirkungen, Empfehlungen • Klima- und wasserschutzverträgliche Beplanung energetischer Eingriffe in den Untergrund (UnterPlan) – ReFoPlan 2025 Umweltbundesamt, FKZ 3724435070; Das Vorhaben soll notwendige Datengrundlagen sowie planerische Ansätze für eine Verzahnung von Grundwasserschutz und geothermischer Nutzung erarbeiten. Ziel ist es die Grundlagen für die Entwicklung konkreter Planungsinstrumente für die Vollzugspraxis auszuarbeiten; Klima- und wasserschutzverträgliche Planung geothermischer Energiesysteme – AKVO GmbH. 42. Wie hoch beziffert die Bundesregierung die drohenden Schäden durch Wasserverschmutzung in Grundwasser bzw. Trinkwasser bzw. Oberflächengewässer und grundwasserabhängigen Schutzgebieten? Es wird auf die Antwort zu Frage 32 verwiesen. 43. Mit welchen finanziellen Maßnahmen und Investitionen und/oder regulatorischen Maßnahmen will die Bundesregierung die Schäden durch Wasserverschmutzung vermeiden? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 31 und 32 verwiesen. Der Bundesregierung liegen keine Informationen zu quantifizierbaren Schäden vor. Eine Schadensbeseitigung ist Aufgabe des Vollzugs. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 44. Wie und in welchem finanziellen Umfang wird die Bundesregierung das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität insbesondere zur Unterstützung und Sicherung der kommunalen Wasserversorgungsinfrastruktur nutzen? Ein Teil des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität steht gemäß dem Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz – LuKIFG) den Ländern zur Verfügung. Inwiefern und in welcher Höhe die Länder die Mittel zur Unterstützung und Sicherung der kommunalen Wasserversorgungsinfrastruktur nutzen, ist der Bundesregierung nicht bekannt. 45. Wie werden innovative Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMUs), im Bereich von wasserschützenden Ersatzstoffen und Alternativen unterstützt? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. 46. Wie wird die Bundesregierung die auf EU-Ebene vorgesehene erweiterte Herstellerverantwortung und die damit gesicherte Entlastung von Verbraucherinnen und Verbrauchern unterstützen? Die Bundesregierung beabsichtigt, die novellierte Kommunalabwasserrichtlinie (EU) 2024/3019 vom 27. November 2024 bis zum Ablauf der Umsetzungsfrist am 31. Juli 2027 in nationales Recht umzusetzen. Die Richtlinie sieht eine erweiterte Herstellerverantwortung vor, nach der die Hersteller bestimmter Produkte mindestens 80 Prozent der Gesamtkosten für die Erfüllung der Anforderungen der Viertbehandlung zur Reduzierung von Mikroschadstoffen im Abwasser übernehmen. 47. Welche konkreten Maßnahmen und Programme zur Unterstützung und Förderung von Forschung und Entwicklung für wirksamen Gewässerschutz hat die Bundesregierung aufgelegt beziehungsweise plant sie, aufzulegen? Es wird auf die Antwort zu Frage 38 verwiesen. 48. Welche notwendigen Maßnahmen zum Schutz von Umwelt und Gesundheit wird die Bundesregierung in diesem Bereich weiterhin kurz- und langfristig ergreifen? In der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie „Weiterentwicklung 2025: Transformation gemeinsam gerecht gestalten“ wird international auf die Umsetzung des Global Framework of Chemicals (GFC) verwiesen, welches alle gefährlichen chemischen Stoffe und daraus hergestellte Produkte und den gesamten Lebenszyklus von der Herstellung über die Verwendung und Weiterreichung in der nachgelagerten Produktphase bis zur Abfallphase umfasst. Damit zielt es darauf ab, den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft durch gesetzgeberische Maßnahmen zu fördern, setzt aber auch Innovationsanreize in Richtung einer nachhaltigen Chemie. Die insgesamt 28 Ziele des GFC, die bis zum Jahr 2030 bzw. 2035 umgesetzt werden sollen, lassen sich fünf strategischen Zielsetzungen zuordnen: • Aufbau des erforderlichen gesetzlichen und institutionellen Rahmens einschließlich der Kapazitäten; • Verfügbarkeit von Daten und Informationen; • Adressierung sogenannter „issues of concern“; • Entwicklung und Anwendung sicherer und nachhaltiger Alternativen entlang der gesamten Produktkette, um Risiken für Menschen und Umwelt soweit wie möglich zu verhindern; • Stärkung der Kooperation zur Integration der Ziele (einschließlich Aufbau eines Finanzierungsinstruments) in alle Politikbereiche und Entscheidungsprozesse zur Unterstützung von Projekten. Die Bundesregierung hat 20 Mio. Euro zu diesem Fonds beigesteuert, damit dieser schnellstmöglich mit seiner Arbeit beginnen kann. Wichtig ist, dass nicht nur Regierungen gefordert sind, sondern explizit eine Beteiligung von Stakeholdern, insbesondere der chemischen Industrie, vorgesehen ist. 49. Plant die Bundesregierung, die Zivilgesellschaft bei der Erarbeitung und Umsetzung betreffender Maßnahmen einzubinden, und wenn ja, wie? Eine Stakeholderbeteiligung aufgrund rechtlicher und freiwilliger Basis ist geübte Praxis in der Wasserwirtschaft, um Problembewusstsein zu schaffen, Wissen zu generieren und für Maßnahmenvorschläge Akzeptanz zu generieren. Die gilt auch für die Umsetzung des GFC. Citizen Science Formate, wie das Citizen Science-Projekt FLOW, werden auch für die Zukunft als gute Möglichkeit angesehen, die breite Öffentlichkeit für die Belange des Gewässerschutzes zu aktivieren. Tabelle 1 zu Frage 1: Belastungssituation PFAS PCB BDE Mikroplastik Arzneimittel Nitrat Phosphat Schwermetalle Pestizide a) Trinkwasser Für die PFAS ist erstmalig zum Januar 2026 ein Grenzwert in der TrinkwV in Form der Summe von 20 PFAS Substanzen eingeführt. Daher liegt noch kein systematisches Lagebild aus den Bundesländern vor. Dem Bund werden über die Trinkwasserberichterstattung nicht vor August 2027 flächendeckende Daten zur Einhaltung der Grenzwerte von den Bundesländern vorliegen. In einer nicht repräsentativen Studie des IWW, TZW, UBA und der Länder haben ca. 3 % der Trinkwasserproben den damals (2022) noch nicht gültigen Grenzwert Summe PFAS-20 überschritten (https://energie-wasser- praxis.de/wp-content/ uploads/2023/05/ewp_0922_64- 71_Borchers.pdf). keine Belastung bekannt und nicht zu erwarten, nicht in TrinkwV geregelt keine Belastung bekannt und nicht zu erwarten, nicht in TrinkwV geregelt keine Belastung bekannt und nicht zu erwarten, nicht in TrinkwV geregelt Arzneimittel sind in der TrinkwV nicht durch einen Grenzwert geregelt und somit nicht Teil der Trinkwasserberichterstattung. Dem Bund liegt daher auch für diese Stoffklasse kein systematisches Lagebild vor. Es ist davon auszugehen, dass Trinkwasser mit Anteilen von Uferfiltrat oder Oberflächenwasser eine Belastung mit Arzneimittelrückständen aufweist, welche aber weit unterhalb einer wirksamen Konzentration auftreten. Gleichzeitig stehen den lokalen Gesundheitsämtern über die vom UBA bereitgestellten Gesundheitlichen Orientierungswerte (GOW) Information zu Konzentrationen bereitgestellt, unterhalb derer eine Gesundheitsgefährdung ausgeschlossen oder als sehr unwahrscheinlich angenommen werden kann. Grenzwertüberschreitungen im Trinkwasser sind sehr selten und werden jährlich nur bei < 0,05 % aller Untersuchungen festgestellt, die vereinzelt in verschiedenen Bundesländern auftreten. In kleinen und mittelgroßen Wasserversorgungsgebieten werden Grenzwertüberschreitungen etwas häufiger festgestellt. keine Belastung bekannt und nicht zu erwarten, seit 2001 nicht mehr in TrinkwV geregelt Grenzwertüberschreitungen im Trinkwasser sind selten und werden für Pb, Ni und As jährlich nur bei < 0,5 % aller Untersuchungen festgestellt. Sb, Cd, Cr, Cu, Hg, Se und U werden, wenn überhaupt, nur sehr selten überschritten. Überschreitungen für Fe und Mn kommen in kleinen und mittelgroßen Wasserversorgungsgebieten etwas häufiger vor (< 1 %, bzw. < 1,3 %). Die Befunde von Pestiziden in Trinkwasser sind sehr gering. Die Anzahl der Substanzen mit Grenzwertüberschreitung nimmt jedoch in den letzten Jahren zu. Es handelt sich jedoch um Einzelstoffe, denen noch kein Trend zugeordnet werden kann. b) Grundwasser PFAS sind bisher nicht Teil der regelmäßigen Überwachung im Grundwasser. Trifluoracetat (TFA) wird jedoch von vielen Bundesländern untersucht und an 76 % der betroffenen Grundwassermessstellen > 0,1 µg/L gefunden (https://www.um- weltbundesamt.de/ system/files/medien/1410/ publikationen/221010_uba_fb_was- serrichtlinie_bf.pdf). Alle auf Bundesebene verfügbaren Analysedaten aus dem EUA Messnetz zu Nähr- und Schadstoffen im Grundwasser sind messtellenbezogen im DataCube des UBA veröffentlicht bzw. können als Gesamtdatensatz unter https://gis.uba.de/da- ten/6911e5c7-1123-49aa- 8ca9-8a9c57e627c2_csv.zip bezogen werden. PCB sind bisher nicht Teil der regelmäßigen Überwachung im Grundwasser. Alle auf Bundesebene verfügbaren Analysedaten zu Nähr- und Schadstoffen im Grundwasser sind messtellenbezogen im DataCube des UBA veröffentlicht bzw. können als Gesamtdatensatz unter https://gis.uba.de/da- ten/6911e5c7-1123-49aa- 8ca9-8a9c57e627c2_csv.zip bezogen werden. BDE ist bisher nicht Teil der regelmäßigen Überwachung im Grundwasser. Bundesweit liegen hierzu keine Daten vor. Mikroplastik ist bisher nicht Teil der regelmäßigen Überwachung im Grundwasser. Bundesweit liegen hierzu keine Daten vor. Arzneimittel sind bisher nicht Teil der regelmäßigen Überwachung im Grundwasser. Alle auf Bundesebene verfügbaren Analysedaten aus dem EUA Messnetz zu Nähr- und Schadstoffen im Grundwasser sind messtellenbezogen im DataCube des UBA veröffentlicht bzw. können als Gesamtdatensatz unter https://gis.uba.de/da- ten/6911e5c7-1123-49aa- 8ca9-8a9c57e627c2_csv.zip bezogen werden. 22,2 % der Grundwasserkörper sind nach WRRL wegen Nitrat in einem schlechten chemischen Zustand (https://www.umweltbun- desamt.de/system/files/ medien/1410/ publikationen/221010_uba_fb_was- serrichtlinie_bf.pdf) Das aktuelle Ausmaß und die zeitliche Entwicklung wird zusätzlich alle 4 Jahre durch die Bundesländer und das Umweltbundesamt im Nitratbericht beschrieben. Alle auf Bundesebene verfügbaren Analysedaten aus dem EUA Messnetz zu Nähr- und Schadstoffen im Grundwasser sind messtellenbezogen im DataCube des UBA veröffentlicht bzw. können als Gesamtdatensatz unter https://gis.uba.de/da- ten/6911e5c7-1123-49aa- 8ca9-8a9c57e627c2_csv.zip bezogen werden. 3,1 % der Grundwasserkörper sind nach WRRL wegen Ortho-Phosphat in einem schlechten chemischen Zustand Alle auf Bundesebene verfügbaren Analysedaten aus dem EUA Messnetz zu Nähr- und Schadstoffen im Grundwasser sind messtellenbezogen im DataCube des UBA veröffentlicht bzw. können als Gesamtdatensatz unter https://gis.uba.de/da- ten/6911e5c7-1123-49aa- 8ca9-8a9c57e627c2_csv.zip bezogen werden. 3,2 % der Grundwasserkörper sind nach WRRL wegen Schwermetallen in einem schlechten chemischen Zustand Alle auf Bundesebene verfügbaren Analysedaten aus dem EUA Messnetz zu Nähr- und Schadstoffen im Grundwasser sind messtellenbezogen im DataCube des UBA veröffentlicht bzw. können als Gesamtdatensatz unter https://gis.uba.de/da- ten/6911e5c7-1123-49aa- 8ca9-8a9c57e627c2_csv.zip bezogen werden. 9,5 % der Grundwasserkörper sind nach WRRL wegen Pestiziden in einem schlechten chemischen Zustand, Gemäß PSM-Bericht der LAWA wurden an 19 % der untersuchten Messstellen Wirkstoffe oder relevante Metaboliten nachgewiesen (https://www.lawa.de/docu ments/psm-bericht-2023-12- 22-barrierearm-fi- nal_2_1728974845.pdf ). Die Funde oberhalb des Schwellenwertes von 0,1 µg/L wurden an 3,6 % der Messstellen festgestellt. Die Belastungssituation ist im Vergleich zu den vorherigen Berichten rückläufig. Dieser Effekt ist vor allem auf den Rückgang der Belastungen mit nicht mehr zugelassenen Wirkstoffen zurückzuführen. Für zugelassene Wirkstoffe stagnieren die Belastungen. Anders sieht der Trend bei sogenannten „nicht relevanten Metaboliten“ aus. Sie wurden zuletzt an 72 % der Messstellen detektiert, deutlich häufiger als im vorhergehenden Berichtszeitraum (58 %). Biozidwirkstoffe und deren Transformationsprodukte werden in Grund- und Oberflächengewäs-ser nachgewiesen, allerdings nicht systematisch untersucht. Um die Belastung der Umwelt mit Bioziden zu erfassen, sind zielgerichtete Untersuchungen notwendig. Alle auf Bundesebene verfügbaren Analysedaten aus dem EUA Messnetz zu Nähr- und Schadstoffen im Grundwasser sind messstellenbezogen im DataCube des UBA veröffentlicht bzw. können als Gesamtdatensatz unter https://gis.uba.de/da- ten/6911e5c7-1123-49aa- 8ca9-8a9c57e627c2_csv.zip bezogen werden. c) Flüsse, Kanäle, Bäche, Seen Das aktuelle Ausmaß und die zeitliche Entwicklung wird alle 6 Jahre in den Bewirtschaftungsplänen durch die Bundesländer für PFOS beschrieben Wasserkörpersteckbriefe aus dem 3. Zyklus der WRRL (2022-2027). Zusätzlich erhält das Umweltbundesamt jährlich Daten für das LAWA-Messstellennetz (https://www.umweltbun- desamt.de/themen/ wasser/fluesse/ ueberwachungbewertung/messnetze- chemisches-monitoring). Die Daten sind messstellenweise unter https://uba- hub.maps.ar- cgis.com/apps/ dashboards/7e223cbefbc946af9c df609cfd005395 abrufbar. Eine Übersicht der PFAS Konzentrationen enthält das PFAS-Portal: Start | Umweltbundesamt . Das aktuelle Ausmaß und die zeitliche Entwicklung wird alle 6 Jahre in den Bewirtschaftungsplänen durch die Bundesländer für die in der OGewV geregelten PCB beschrieben Wasserkörpersteckbriefe aus dem 3. Zyklus der WRRL (2022-2027). Das aktuelle Ausmaß und die zeitliche Entwicklung wird alle 6 Jahre in den Bewirtschaftungsplänen durch die Bundesländer für die in der OGewV geregelten BDE beschrieben Wasserkörpersteckbriefe aus dem 3. Zyklus der WRRL (2022-2027). Aufgrund der Überschreitung der Biota- Umweltqualitätsnorm (Anlage 8, OGewV) wird der Zustand aller Oberflächenwasserkörper für BDE als nicht gut bewertet. Eine einheitliche Untersuchungsmethode und ein Bewertungsverfahren für Mikroplastik werden derzeit durch die ECHA erst entwickelt. Mikroplastik ist daher bisher nicht Teil der regelmäßigen Überwachung durch die Bundesländer. Das aktuelle Ausmaß und die zeitliche Entwicklung wird durch die Bundesländer überwacht. Das Umweltbundesamt erhält jährlich Daten für das LAWA- Messstellennetz (https://www.umwelt- bundesamt.de/themen/ wasser/fluesse/ ueberwachungbewertung/messnetze- chemisches-monitoring). Arzneimittel sind bisher nicht Teil der regelmäßigen Überwachung. Deshalb erfolgt nur eine aggregierte Auswertung https://www.umweltbun- desamt.de/daten/ chemikalien/ arzneimittelrueckstaende-in-der-umwelt# prfungder-umweltwirkung-von- arzneimitteln Das aktuelle Ausmaß und die zeitliche Entwicklung wird alle 4 Jahre durch die Bundesländer und das Umweltbundesamt im Nitratbericht und unter https://gis.uba.de/maps/re- sources/apps/ nitratbericht_eu_richtlinie/in- dex.html?lang=de beschrieben. Zusätzlich erhält das Umweltbundesamt jährlich Daten für das LAWA- Messstellennetz (https://www.umweltbun- desamt.de/themen/ wasser/fluesse/ ueberwachungbewertung/messnetze- chemisches-monitoring). Die Daten sind messstellenweise unter https://gis.uba.de/maps/re- sources/apps/acp/in- dex.html?lang=de abrufbar. Die Konzentrationen nehmen ab, der Wert von 50 mg/l wird an keiner dieser Messstellen überschritten https://www.umweltbun- desamt.de/daten/ umweltzustand-trends/wasser/ fliessgewaesser/ naehrstoffkonzentrationen-in- fliessgewaessern#langjhrige- datenreihen Das aktuelle Ausmaß und die zeitliche Entwicklung wird alle 6 Jahre in den Bewirtschaftungsplänen durch die Bundesländer und alle 4 Jahre im Nitratbericht beschrieben. Zusätzlich erhält das Umweltbundesamt jährlich Daten für das LAWA- Messstellennetz (https://www.umweltbun- desamt.de/themen/ wasser/fluesse/ ueberwachungbewertung/messnetze- chemisches-monitoring). Die Daten sind messstellenweise unter https://gis.uba.de/maps/re- sources/apps/acp/in- dex.html?lang=de abrufbar. Die Konzentrationen von Gesamtphosphor nehmen ab, überschreiten aber an ca. 60 % der Messstellen den Wert für einen guten Zustand https://www.umweltbundes- amt.de/daten/ umweltzustand-trends/wasser/ fliessgewaesser/ naehrstoffkonzentrationen-in- fliessgewaessern#langjhrige- datenreihen Das aktuelle Ausmaß und die zeitliche Entwicklung wird alle 6 Jahre in den Bewirtschaftungsplänen durch die Bundesländer für die in der OGewV geregelten Schwermetalle beschrieben Wasserkörpersteckbriefe aus dem 3. Zyklus der WRRL (2022- 2027). Aufgrund der Überschreitung der Biota- Umweltqualitätsnorm (Anlage 8, OGewV) wird der Zustand aller Oberflächenwasserkörper für Quecksilber als nicht gut bewertet. Zusätzlich erhält das Umweltbundesamt jährlich Daten für das LAWA- Messstellennetz (https://www.um- weltbundesamt.de/ themen/wasser/fluesse/ ueberwachung- bewertung/ messnetze-chemisches- monitoring). Die Daten sind messstellenweise unter https://uba-hub.maps.ar- cgis.com/apps/ dashboards/7e223cbefbc946af9c df609cfd005395 abrufbar. Die Konzentrationen nehmen ab überschreiten aber an einigen Messstellen die Umweltqualitätsnorm https://www.umweltbundes- amt.de/themen/wasser/ fluesse/zustand/metalle . Das aktuelle Ausmaß und die zeitliche Entwicklung wird alle 6 Jahre in den Bewirtschaftungsplänen durch die Bundesländer für die in der OGewV geregelten Pestizide beschrieben Wasserkörpersteckbriefe aus dem 3. Zyklus der WRRL (2022-2027). Zusätzlich erhält das Umweltbundesamt jährlich Daten für das LAWA-Messstellennetz (https://www.umweltbun- desamt.de/themen/ wasser/fluesse/ ueberwachungbewertung/messnetze- chemisches-monitoring). Die Daten sind messstellenweise unter https://uba- hub.maps.ar- cgis.com/apps/ dashboards/7e223cbefbc946af9c df609cfd005395 abrufbar. Da kleine Bäche in der Agrarlandschaft im behördlichen Pestizidmonitoring nach WRRL unterrepräsentiert sind, wurden im gemeinsamen „Kleingewäs- sermonitoring“ (UBA-Text 07/2022) des Umweltbundes-amtes (UBA) und des Helmholtz- Zentrums für Umweltforschung (UFZ) in den Jahren 2018/2019 bundesweit über 100 Bäche auf ein umfangreiches Spektrum zugelassener PSM-Wirkstoffe untersucht. Die messstellen- bezogene Auswertung zeigt für über 80 % der untersuchten Bäche in der Agrarlandschaft mindestens eine Überschreitung der RAK (regulatorisch akzeptablen Konzentration aus dem Zulassungsverfahren) im Zeitraum des Monitorings (April-Juni) mit ereignisbezogener Probenahme nach Regen. Die Befunde des Kleingewässermonitorings sind unter Liess, M et al. (2021): The lowland stream monitoring dataset (KgM, Kleingewässer-Monitoring) 2018, 2019 abrufbar. d) Nord-/Ostsee Nordsee PFOS überschreitet nach den WRRL- Bewirtschaftungsplänen 2022- 2027 im Wasser sowohl in den Küstengewässern als auch in den Territorialgewässern die Umweltqualitätsnormen (UQN) (bewertet in den Einzugsgebieten der Elbe und der Eider). Die Biota- UQN für PFOS werden eingehalten (bewertet in den Einzugsgebieten der Ems und der Weser). Die UQN für PFOS ist unter der WRRL erst ab 2027 verpflichtend anzuwenden. In der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) ist PFOS nicht bewertet worden. Punktuelle Probenahmen im Rahmen der Meeresumweltüberwachung des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) in der Deutschen Bucht in Wasser (Messwerte aus dem Jahr 2019) zeigen, dass PFOS über Flüsse eingetragen wird, in der Deutschen Bucht ubiquitär vorhanden ist und in weiten Teilen die UQN überschritten wird. Die höchsten Konzentrationen wurden entlang der Küsten gemessen und zur offenen See hin nehmen die Konzentrationen deutlich ab (Quelle: aktuelle MSRL-Zustandsbewertung für die Nordsee) Ostsee PFOS-Konzentrationen liegen entsprechend der Bewertung von HELCOM (Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt der Ostsee) in Biota unterhalb des Schwellenwertes und in Wasser überschreiten sie den Schwellenwert ( wobei nur das östliche Gotlandbecken bewertet wurde). Von Deutschland sind keine Messwerte in die Bewertung eingeflossen. In Schleswig-Holstein wird die UQN für PFOS in Wasser überschritten, wobei die UQN für PFOS unter der WRRL erst ab 2027 verpflichtend anzuwenden ist Nordsee PCB- 118 Überschreitung der Bewertungsschwelle in Sediment in Küstengewässern (KW), Territorialgewässern (TE) und der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ). Keine Überschreitung von PCB-118 in Biota in KW, TE oder AWZ. PCB-28, PCB-52, PCB-101, PCB-138, PCB-153 und PCB- 180 keine Überschreitung der Bewertungsschwellen in Wasser, Sediment oder Biota (Quelle: aktuelle MSRL- Zustandsbewertung für die Nordsee). Ostsee Keine Überschreitung von PCB-118 in Biota in KW, TE oder AWZ. PCB-28, PCB-52, PCB-101, PCB-138, PCB-153 und PCB- 180 keine Überschreitung der Bewertungsschwellen in Wasser oder Biota, Überschreitung der Bewertungsschwelle in Sediment in KW (Quelle: aktuelle MSRL- Zustandsbewertung für die Ostsee). Nordsee Polybromierte Diphenylether (PBDE) führen flächendeckend zur Nichterreichung des guten Umweltzustands (Quelle: aktuelle MSRL- Zustandsbewertung für die Nordsee). Ostsee Polybromierte Diphenylether (PBDE) führen flächendeckend zur Nichterreichung des guten Umweltzustands Quelle: aktuelle MSRL- Zustandsbewertung für die Ostsee). Nordsee/Ostsee Ein Monitoringverfahren für die Bewertung von Mikroabfällen als zweites primäres MSRL-Kriterium D10C2 („Die Zusammensetzung, die Menge und die räumliche Verteilung von Mikroabfällen an der Küste, in der Oberflächenschicht der Wassersäule und auf dem Meeresboden sind auf einem Niveau, das die Küsten- und Meeresumwelt nicht beeinträchtigt“) befindet sich derzeit noch in Entwicklung. Im Rahmen von OSPAR wird aktuell v.a. die Entwicklung eines Indikators für Mikromüll im Sediment vorangetrieben. Im Rahmen von HELCOM wird aktuell die Entwicklung von Indikatoren für Mikromüll in der Wassersäule und Mikromüll im Sediment vorangetrieben: Vorläufige Befunde Nordsee: Mikroplastik ist weit in der Meeresumwelt verbreitet und wurde in allen Kompartimenten der deutschen Nordseegewässer wie den Sedimenten (Meeresboden, Ästuare, Strand) und der Wassersäule sowie in allen OSPAR-Regionen nachgewiesen, so auch den deutschen Nordseegewässern (Lorenz et al. 2019, Dibke et al. 2021). Unter Berücksichtigung erster OSPAR Vorgaben wurden in deutschen Ästuaren 2021 entsprechende Proben genommen, die sich aktuell noch in der Auswertung befinden (Stand 2022). Da sich die regionalen Bewertungsansätze noch in der Entwicklung befinden und Integrationsmethoden fehlen, ist der Umweltzustand des Kriteriums D10C2 derzeit unbekannt (file:///C:/Users/werners/Do wnloads/Zustandsbe- richt_Nordsee_2024-1.pdf). Nordsee Arzneimittel sind bisher nicht Teil der MSRL-Bewertung der Nordsee für Deskriptor 8 (Schadstoffe) (Quelle: aktuelle MSRL- Zustandsbewertung für die Nordsee). Ostsee Arzneimittel sind bisher nicht Teil der MSRL-Bewertung der Ostsee für Deskriptor 8 (Schadstoffe). Diclofenac wird bei HELCOM als Testindikator bewertet und überschreitet die Bewertungsschwelle in Wasser in Küstengewässern (KW), Territorialgewässern (TE) und der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) (Quelle: aktuelle MSRL- Zustandsbewertung für die Ostsee). Bewertet werden in Nord- und Ostsee grundsätzlich die Konzentrationen der gelösten Nährstoffe (DIN, DIP) und der Gesamtnährstoffe (TN, TP). In den Küstengewässern erfolgt die Bewertung einzelner Wasserkörper. >1Seemeile schließen sich größere grenzüberschreitende Bewertungsgebiete an, die regional durch OSPAR und HELCOM bewertet werden. Nordsee Die Nährstoffkonzentrationen zeigen einen ausgeprägten Gradienten von der Küste zur offenen See, da die Nährstoffe überwiegend über die Flüsse eingetragen werden. Die DIN- und die TN-Konzentration überschritten die Schwellenwerte in den Küsten- und Übergangsgewässern in allen Wasserkörpern oftmals um mehr als das Doppelte. In den sich anschließenden Flussfahnen von Elbe und Ems, dem Äußeren Küstenwasser DEDK und in der zentralen Deutschen Bucht waren die Überschreitungen nicht so hoch und es wurde ein moderater bis unbefriedigender Zustand erreicht. Weiter draußen in den Bewertungsgebieten Doggerbank sowie Nördliche und Östliche Nordsee wurde bereits der sehr gute Zustand erreicht. Die DIP- und die TP-Konzentration verhielten sich in den Küstengewässern ähnlich, zeigten aber bereits in den Flussfahnen einen guten bis moderaten Zustand und in den sich anschließenden Gebieten einen guten bis sehr guten Zustand. Im Vergleich zur letzten Bewertung, basierend auf Daten von 2006– 2014, zeigten für DIN die Elbefahne, die Südliche Nordsee und das Äußere Küstenwasser DEDK eine Verbesserung und für DIP zeigten alle acht Bewertungsgebiete eine Verbesserung. Hinsichtlich TN und TP zeigten die Elbe- und Emsfahne eine Verbesserung. Die Schwellenwerte für DIN, TN und TP wurden in allen 23 bewerteten Wasserkörpern der Küstengewässer deutlich überschritten, wobei häufig Überschreitungen um mehr als das Doppelte ermittelt wurden. Quelle: aktuelle MSRL-Zustandsbewertung Ostsee Die HELCOM-Indikatoren für die Konzentrationen von gelöstem anorganischen Stickstoff (DIN) und Gesamtstickstoff (TN) erreichen in der Kieler Bucht den guten Zustand und zeigen in der Mecklenburger Bucht eine Verbesserung. Im Arkona- Becken und der Pommerschen Bucht stagnieren die Konzentrationen auf überwiegend unbefriedigendem Niveau. In den Langzeit-Datenreihen zeigt sich zwischen 1990 und 2021 für die Kieler Bucht, die Mecklenburger Bucht und das Arkona- Becken eine signifikante Abnahme der DIN-Konzentrationen. Für TN zeigen nur die Kieler und Mecklenburger Bucht eine signifikante Abnahme, während die Konzentrationen in der Pommerschen Bucht eine signifikante Zunahme zeigen. Die HELCOM Indikatoren für Konzentrationen von gelöstem anorganischen Phosphor (DIP) und Gesamtphosphor (TP) stagnieren trotz weiterer Reduktion der Phosphoreinträge seit der letzten Bewertung und verfehlten die Schwellenwerte in allen Becken. Grund dafür könnte die interne Phosphorrücklösung aus den Sedimenten aufgrund von Eisenreduktion unter sauerstofffreien Bedingungen sein. Auch in den Langzeit- Datenreihen zeigt sich für DIP kein Trend, während die TP- Konzentration in der Kieler Bucht sogar signifikant gestiegen ist. Die stärkste Überschreitung der Nährstoffkonzentrationen fanden sich für gelösten Stickstoff in der Pommerschen Bucht aufgrund des Einflusses der Oderfahne. Die starke Überschreitung der Gesamtphosphorkonzentration in der Kieler Bucht ist wahrscheinlich auf einen nicht adäquaten Schwellenwert Nordsee Es werden als Metalle Quecksilber, Blei, Cadmium, Arsen, Chrom, Kupfer, Silber, Selen, Nickel und Zink bewertet. Quecksilber überschreitet die Bewertungsschwellen flächendeckend. Blei überschreitet die Bewertungsschwelle in Sediment (Quelle: aktuelle MSRL- Zustandsbewertung für die Nordsee). Ostsee Es werden als Metalle Quecksilber, Blei, Cadmium, Arsen, Chrom, Kupfer, Silber, Selen, Nickel und Zink bewertet. Quecksilber überschreitet die Bewertungsschwellen flächendeckend. Blei überschreitet die Bewertungsschwelle in Sediment und Biota, Cadmium in Biota und Kupfer in Sediment (Quelle: aktuelle MSRL- Zustandsbewertung für die Ostsee). Nordsee Die Insektizide Cypermethrin und Imidacloprid, die erst ab dem Bewirtschaftungsplan 2027 im Rahmen der WRRL- Berichterstattung verpflichtend zu melden sein werden, zeigen UQN-Überschreitungen. Weitere Pestizide werden entsprechend Anlage 6 und 8 der OGewV bewertet. (Quelle: aktuelle MSRL- Zustandsbewertung für die Nordsee). Bifenox, 2,4-D, Diflufenican und Nicosulfuron überschreiten Bewertungsschwellen. Für Bifenox, 2,4-D und Nicosulfuron sind die UQN unter der WRRL erst ab 2027 verpflichtend anzuwenden. Weitere Pestizide werden entsprechend Anlage 6 und 8 der OgewV bewertet. (Quelle: aktuelle MSRL- Zustandsbewertung für die Ostsee). (Quelle: aktuelle MSRL- Zustandsbewertung für die Ostsee). Vorläufige Befunde Ostsee: Mikroplastik ist weit in der Meeresumwelt verbreitet und wurde in allen Kompartimenten der deutschen Ostseegewässer wie den Sedimenten (Meeresboden, Strand) und der Wassersäule nachgewiesen (z.B. Stolte et al. 2015, Gräwe et al. 2016, Haseler et al. 2017 und 2020, Hengstmann et al. 2018, Enders et al. 2019, Schernewski et al. 2020). Für eine erste Screening-Untersuchung der Mikroplastikkonzentrationen in Meeresgrundsedimenten der Ostsee wurden 2021 küstennah und offshore 29 Sedimentproben entnommen. Erste Befunde, die im Rahmen des HELCOM BLUES-Projektes für die Ostsee von der Arbeitsgruppe Microplastic Research at CEN der Universität Hamburg erhoben wurden, verweisen auf Konzentrationsbereiche zwischen ca. 100–1.800 Partikel pro kg Trockengewicht des Sediments und tendenziell abnehmende Konzentrationen mit zunehmender Distanz zur Küste (Polt et al. 2022). Da sich die regionalen Bewertungsansätze noch in der Entwicklung befinden und Integrationsmethoden fehlen, ist der Umweltzustand des Kriteriums D10C2 derzeit unbekannt (file:///C:/Users/werners/Do wnloads/Zustandsbe- richt_Ostsee_2024.pdf). Das sekundäre Kriterium „Abfallmengen in Mägen von Meerestieren sind auf einem Niveau, das nicht schädlich ist“ (Kriterium D10C3) wird für die erweiterte Nordsee über das OSPAR Monitoring zu → Müll in Mägen von Eissturmvögeln entsprechend Vorgaben des CEMP erfasst und bewertet (siehe unten) Die Berücksichtigung weiterer Indikatorarten ist in Diskussion. National wurden im Rahmen von Forschungsvorhaben zurückzuführen, da dieser niedriger liegt als der Schwellenwert für gelösten Phosphor (was auch für die Mecklenburger Bucht der Fall ist). Insgesamt zeigten sich bei den Nährstoffen und insbesondere bei Phosphor die größeren Überschreitungen der Schwellenwerte als bei den Indikatoren der direkten und indirekten Effekte. In den Küstengewässern wurde der gute Zustand für Gesamtstickstoff in fünf Wasserkörpern erreicht und in 38 verfehlt. Für Gesamtphosphor erreichte kein Wasserkörper den guten Zustand. Fünf Wasserkörper für TN und acht Wasserkörper für TP konnten aufgrund fehlender Daten nicht bewertet werden. Gelöste Nährstoffe werden in den Küstengewässern nicht bewertet. Quelle: aktuelle MSRL-Zustandsbewertung Die überhöhten Nährstoffkonzentrationen führen in Nord- und Ostsee zur Eutrophierung. Gemäß der letzten Bewertung unter der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie. 100 % der deutschen Ostseegewässer sind weiterhin eutrophiert, jedoch hat sich der Gesamtzustand der Kieler Bucht verbessert und ausgewählte Indikatoren zeigen Verbesserungen in der Kieler Bucht, der Mecklenburger Bucht und dem Arkona-Becken. 13 % der deutschen Nordseegewässer erreichen den guten Zustand hinsichtlich Eutrophierung und 87 % sind weiterhin eutrophiert, jedoch zeigen sowohl die Nährstoffkonzentrationen als auch die direkten und indirekten Eutrophierungseffekte eine deutliche Verbesserung gegenüber der letzten Bewertung. mittels Pilotmonitoring Verfahren für die Analyse von Plastikpartikeln in benthischen und demersalen Fischen, Meeressäugetieren und konzeptionell in Miesmuscheln entwickelt. Für die Nordostatlantik wurden im Rahmen des QSR 2023 die Indikatoren Plastikpartikel in den Mägen von Eissturmvögeln in der Nordsee und Aufnahme von Kunststoffmüll inklusive Mikroplastik durch Meeresschildkröten bewertet: https://oap.ospar.org/en/os- par-assessments/quality- status-reports/qsr-2023/ indicator-assessments/plastic- infulmar/ https://oap.os- par.org/en/ospar- assessments/quality-status- reports/qsr-2023/indicator- assessments/litter-sea-turtles/ Für die Ostsee konnten bislang keine geeigneten Indikatorarten identifiziert werden. Zu: Badegewässer (Definition im Sinne der 2006/7/EG): Die Umsetzung der EU-Badegewässerrichtlinie 2006/7/EG liegt in Deutschland in der Verantwortung der Bundesländer. Für Badegewässer i.S.d. Richtlinie ist eine regelmäßige Überwachung vorgeschrieben, die sich auf mikrobiologische Parameter beschränkt. Tabelle 2 zu den Fragen 2-4: Überwachung Allgemeines: Zu a) Trinkwasser: Zu Frage 2: Das Monitoring des Trinkwassers erfolgt auf Bundesebene allein über die Berichterstattung nach EU-Trinkwasserrichtlinie bzw. Trinkwasserverordnung. Hierbei werden die Informationen der Bundesländer und deren Gesundheitsämter nach einem festen Berichtsformat, mit teils aggregierten Daten, jährlich an den Bund berichtet. Zuständig ist das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und das Umweltbundesamt als vom BMG benannte Stelle, welche hierzu regelmäßig vorliegende Daten veröffentlicht (https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/trinkwasser/trinkwasserqualitaet/daten-zur-trinkwasserqualitaet). Zu Frage 3: Generell gilt für die Berichterstattung nach Trinkwasserrichtlinie und Trinkwasserverordnung, dass Messwerte erst bei Grenzwertüberschreitung als Konzentration dem Bund zu übermitteln sind. Messwerte, die die Grenzwerte einhalten, werden nur als durchgeführte Untersuchungen gezählt. Daher werden zum einen nur Parameter erfasst für die es einen Grenzwert bzw. Parameterwert gibt und zum anderen können Trendentwicklungen von Konzentrationen unter den Grenzwerten auf Bundesebene nicht ausgewertet werden. Zu d) Küsten- und Meeresgewässer: Zu Frage 2: Das Bund-/Länder-Messprogramm (BLMP) führt seit den 1980iger Jahren die Monitoringprogramme der Bundesbehörden und Küstenbundesländer für die Erhebung von marinen Messdaten u.a. zu Schadstoffen aufgrund der einschlägigen rechtlichen und internationalen Anforderungen zusammen. Das BLMP-Monitoringhandbuch (https://mhb.meeresschutz.info/de/start) führt alle Detailinformationen zu den Messparametern und messenden Institutionen für PFAS, PCB, BDE, Schwermetalle und ausgewählten Pestiziden und Bioziden sowie für Nitrat und Phosphat in den entsprechenden Kennblättern Fehler! Linkreferenz ungültig. auf. Monitoring-methoden und –programme für Mikroplastik befinden sich noch in Entwicklung. Zu Frage 3: Der Zustandsbewertung der Schadstoffbelastung (Deskriptor 8) zur Umsetzung der MSRL der deutschen Ost- und Nordseegewässer liegen die Bewertungsergebnisse aus den WRRL-Bewirtschaftungsplänen und den regionalen umfassen-den Bewertungen von HELCOM (Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt der Ostsee) und OSPAR (Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks) zu Grunde. In diesem Rahmen werden Stoffe aus allen genannten Stoff- bzw. Verwendungsgruppen in der Nord- und/oder Ostsee überwacht. Mit der Umsetzung des EU-Waterpackages wird die Überwachung von PFAS und von Arzneimitteln verstärkt werden. Um die Bewertung der Belastung durch sogenannte „contaminants of emerging concern“ zu verbessern, wird die ergänzende, periodische Überwachung durch Non-Target Screening (NTS), wie sie gerade bei OSPAR und HELCOM erarbeitet wird, unterstützt. Zu Frage 4: Kenntnisse über die Umsetzung der Überwachung nach MSRL in Bezug auf die genannten Schadstoffe ergeben sich im Zuge der jährlichen Berichterstattung erhobener Daten. Die Daten werden im Rahmen von sechsjährigen Indikator- und Zustandsbewertungen ausgewertet und als Grundlage für die Ableitung von Handlungsbedarfen bei Aktualisierung der WRRL- und MSRL-Maßnahmenprogramme genutzt. Zu: Badegewässer (Definition im Sinne der 2006/7/EG): Die Umsetzung der EU-Badegewässerrichtlinie 2006/7/EG liegt in Deutschland in der Verantwortung der Bundesländer. Für Badegewässer i.S.d. Richtlinie ist eine regelmäßige Überwachung vorgeschrieben, die sich auf mikrobiologische Parameter beschränkt. Im Einzelnen: PFAS PCB BDE Mikroplastik Arzneimittel Nitrat Phosphat Schwermetalle Pestizide a) Trinkwasser Die Untersuchungshäufigkeit richtet sich nach der verteilten Trinkwassermenge in einem Wasserversorgungsgebiet und ist nach TrinkwV kleinteilig geregelt. Der Untersuchungsparameter Summe PFAS- 20 gehört zur Parametergruppe B, für die grob gesagt werden kann, dass der Parameter mindestens jährlich (≥10 bis ≤1000 m³/d), monatlich (≥100.000 m³/a), wöchentlich (≥500.000 m³/a) oder täglich (≥3.000.000 m³/a) zu bestimmen ist. PCB werden auf Bundesebene im Trinkwasser nicht systematisch erfasst, da hierfür die Gesetzesgrundlage (Trinkwasserverordnung) nicht ausreicht, bzw. es keine Trinkwassergrenzwerte gibt. PCB ist wegen seiner physiko-chemischen Eigenschaften aber auch nicht im Trinkwasser zu erwarten. BDE werden auf Bundesebene im Trinkwasser nicht systematisch erfasst, da hierfür die Gesetzesgrundlage (Trinkwasserverordnung) nicht ausreicht, bzw. es keine Trinkwassergrenzwerte gibt. BDE ist wegen seiner physiko-chemischen Eigenschaften aber auch nicht im Trinkwasser zu erwarten. Mikroplastik wird auf Bundesebene im Trinkwasser nicht systematisch erfasst, da hierfür die Gesetzesgrundlage (Trinkwasserverordnung) nicht ausreicht, bzw. es keine Trinkwassergrenzwerte gibt. Mikroplastik ist ein Partikel und nicht im Wasser gelöst. Daher werden sie im Boden und anderen Filtern sehr effektiv zurückgehalten und sind nicht im Trinkwasser zu erwarten. Arzneimittel werden auf Bundesebene im Trinkwasser nicht systematisch erfasst, da hierfür die Gesetzesgrundlage (Trinkwasserverordnung) nicht ausreicht, bzw. es keine Trinkwassergrenzwerte gibt. Mehrere Bundesländer führen ein eigenes Monitoring durch, die dem Bund nicht direkt übermittelt werden, sondern bei diesen abgefragt werden müssten. Bundeslandübergreifende Programme gibt es nach unseren Informationen nicht. Die Untersuchungshäufigkeit richtet sich nach der verteilten Trinkwassermenge in einem Wasserversorgungsgebiet und ist nach TrinkwV kleinteilig geregelt. Der Untersuchungsparameter Nitrat gehört zur Parametergruppe B, für die grob gesagt werden kann, dass der Parameter mindestens jährlich (≥10 bis ≤1000 m³/d), monatlich (≥100.000 m³/a), wöchentlich (≥500.000 m³/a) oder täglich (≥3.000.000 m³/a) zu bestimmen ist. Phosphat wird auf Bundesebene im Trinkwasser nicht systematisch erfasst, da hierfür die Gesetzesgrundlage (Trinkwasserverordnung) nicht ausreicht, bzw. es seit 2001 keinen Trinkwassergrenzwert mehr gibt. Die geregelten Schwermetalle (Sb, As, Pb, Cd, Cr, Fe, Cu, Mn, Ni, Hg, Se und U) gehören ebenfalls zur Parametergruppe B (siehe Antwort zu PFAS oder Nitrat). Kobalt, Thallium und Vanadium sind Elemente, die regional oder lokal im Grundwasser in Deutschland durchaus in Konzentrationen vorkommen können, die aus trinkwasserhygienischer Sicht als nicht akzeptabel zu bewerten sind und in der Trinkwasserverordnung nicht geregelt werden. Die Untersuchungsparameter Pestizide- einzeln und Pestizide- gesamt (also Summe der quantifizierbaren Einzelsubstanzen) gehören ebenfalls zur Parametergruppe B (siehe Untersuchungshäufigkeit bei Antwort zu PFAS oder Nitrat). Einschränkend sind im Wasserversorgungsgebiet nur die Pestizide zu bestimmen, deren Vorkommen im betreffenden Einzugsgebiet der Entnahmestellen für die Trinkwassergewinnung wahrscheinlich ist. b) Grundwasser Es gibt derzeit keine länderübergreifenden Monitoringprogramme, die Daten zu PFAS erheben. TFA wird allerdings von vielen Bundesländern untersucht, siehe Frage 1. Es gibt derzeit keine länderübergreifenden Monitoringprogramme, die Daten zu PCB erheben. Es gibt derzeit keine länderübergreifenden Monitoringprogramme, die Daten zu BDE erheben. Es gibt derzeit keine länderübergreifenden Monitoringprogramme, die Daten zu Mikroplastik erheben. Es gibt derzeit keine länderübergreifenden Monitoringprogramme, die Daten zu Arzneimittel erheben. Zu 2: Daten zu Nitrat werden im Rahmen der Monitorings zum chemischen Zustand nach Wasserrahmenrichtlinie durch die Bundesländer erhoben. Zu 3: Umfang und andere Vorgaben sind in der Grundwasserverordnung festgelegt. Diese setzt die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie um. Zu 4: Zur Umsetzung der Überwachung wird alle 6 Jahre in den Bewirtschaftungsplänen berichtet. Zu 2: Daten zu Phosphat werden im Rahmen der Monitorings zum chemischen Zustand nach Wasserrahmenrichtlinie durch die Bundesländer erhoben. Zu 3: Umfang und andere Vorgaben sind in der Grundwasserverordnung festgelegt. Diese setzt die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie um. Zu 4: Zur Umsetzung der Überwachung wird alle 6 Jahre in den Bewirtschaftungsplänen berichtet. Zu 2: Daten zu bestimmten Schwermetallen werden im Rahmen der Monitorings zum chemischen Zustand nach Wasserrahmenrichtlinie durch die Bundesländer erhoben. Zu 3: Umfang und andere Vorgaben sind in der Grundwasserverordnung festgelegt. Diese setzt die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie um. Zu 4: Zur Umsetzung der Überwachung wird alle 6 Jahre in den Bewirtschaftungsplänen berichtet. Zu 2: Daten zu Pestiziden werden im Rahmen der Monitorings zum chemischen Zustand nach Wasserrahmenrichtlinie durch die Bundesländer erhoben. Zu 3: Umfang und andere Vorgaben sind in der Grundwasserverordnung festgelegt. Diese setzt die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie um. Seit 2016 enthält die GrwV eine Monitoringverpflichtung für sog. nicht relevante Metaboliten von Pestiziden. Seitdem ist der Messumfang deutlich gestiegen (siehe Frage 1). Zu 4: Zur Umsetzung der Überwachung wird alle 6 Jahre in den Bewirtschaftungsplänen berichtet. Zusätzlich wird alle vier Jahre von der LAWA der bundesweite PSM- Bericht mit Daten aller Bundesländer erstellt. c) Flüsse, Kanäle, Bäche, Seen Zu 2: Daten zu PFOS werden im Rahmen der Monitorings zum chemischen Zustand nach Wasserrahmenrichtlinie durch die Bundesländer erhoben. Weitere PFAS Daten hat die Umweltprobenbank des Bundes. Zu 3: Umfang und andere Vorgaben sind in der Oberflächengewässerverordnung festgelegt. Die Oberflächengewässerverordnung setzt die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie um. Zu 4: Zur Umsetzung der Überwachung wird alle 6 Jahre in den Bewirtschaftungsplänen berichtet. Das Zu 2: Daten zu PCB werden im Rahmen der Monitorings zum ökologischen Zustand (flussgebietsspezifische Schadstoffe) nach Wasserrahmenrichtlinie durch die Bundesländer erhoben. Weitere Daten hat die Umweltprobenbank des Bundes. Zu 3: Umfang und andere Vorgaben sind in der Oberflächengewässerverordnung festgelegt. Die Oberflächengewässerverordnung setzt die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie um. Zu 4: Zur Umsetzung der Überwachung wird alle 6 Jahre in Zu 2: Daten zu BDE werden im Rahmen der Monitorings zum chemischen Zustand nach Wasserrahmenrichtlinie durch die Bundesländer erhoben. Weitere PBDE Daten hat die Umweltprobenbank des Bundes. Zu 3: Umfang und andere Vorgaben sind in der Oberflächengewässerverordnung festgelegt. Die Oberflächengewässerverordnung setzt die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie um. Zu 4: Zur Umsetzung der Überwachung wird alle 6 Jahre in den Bewirtschaftungsplänen berichtet. Das Es gibt derzeit keine länderübergreifenden Monitoringprogramme, die Daten zu Mikroplastik erheben. Zu 2: Daten zu Human- und Tierarzneimittelwirkstoffen wurden im Rahmen der Durchführungsbeschlüsse zur WatchList (https://www.umweltbundes- amt.de/themen/wasser/gewaesser/fluesse/ ueberwachung-bewertung/chemisch#eu- beobachtungsliste-watch-list) erhoben. Weitere Daten hat die Umweltprobenbank des Bundes. Zu 3: Die Durchführungsbeschlüsse enthalten Vorgaben zu Umfang und andere Vorgaben. Zu 4: Die erhobenen Daten werden an die EU- Kommission übermittelt. Das Umweltbundesamt steht in den Gremien der Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Wasser im Austausch mit den Bundesländern insbesondere in Bezug zu Problemen bei der Analytik und kommuniziert dies in der europäischen Arbeitsgruppe. Zu 2: Daten zu Nitrat werden im Rahmen der Monitorings zum chemischen Zustand nach der Oberflächengewässerverordnung durch die Bundesländer erhoben. Zu 3: Umfang und andere Vorgaben sind in der Oberflächengewässerverordnung festgelegt. Zu 4: Zur Umsetzung der Überwachung wird alle 6 Jahre in den Bewirtschaftungsplänen berichtet. Zu 2: Daten zu Phosphor werden im Rahmen der Monitorings zum ökologischen Zustand nach Wasserrahmenrichtlinie durch die Bundesländer erhoben. Zu 3: Umfang und andere Vorgaben sind in der Oberflächengewässerverordnung festgelegt. Die Oberflächengewässerverordnung setzt die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie um. Zu 4: Zur Umsetzung der Überwachung wird alle 6 Jahre in den Bewirtschaftungsplänen berichtet. Zu 2: Daten zu Schwermetallen werden im Rahmen der Monitorings zum chemischen und ökologischen Zustand (flussgebietsspezifische Schadstoffe) nach Wasserrahmenrichtlinie durch die Bundesländer erhoben. Weitere Daten hat die Umweltprobenbank des Bundes. Zu 3: Umfang und andere Vorgaben sind in der Oberflächengewässerverordnung festgelegt. Die Oberflächengewässerverordnung setzt die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie um. Zu 4: Zur Umsetzung der Überwachung Zu 2: Daten zu Pestiziden werden im Rahmen der Monitorings zum chemischen und ökologischen Zustand (flussgebietsspezifische Schadstoffe) nach Wasserrahmenrichtlinie durch die Bundesländer erhoben. Weitere Daten hat die Umweltprobenbank des Bundes. Erhebungen zur Fortschreibung des Kleingewässermonitorings in der Agrarlandschaft im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Pflanzenschutz sind für 2026-2029 in Planung. Das Konzept wird derzeit in einem BLAK (Federführung durch Umweltbundesamt steht in den Gremien der Bund/ Länderarbeitsgemeinschaft Wasser im Austausch mit den Bundesländern insbesondere in Bezug zu Problemen bei der Analytik und kommuniziert dies in der europäischen Arbeitsgruppe. den Bewirtschaftungsplänen berichtet. Umweltbundesamt steht in den Gremien der Bund/ Länderarbeitsgemeinschaft Wasser im Austausch mit den Bundesländern insbesondere in Bezug zu Problemen bei der Analytik und kommuniziert dies in der europäischen Arbeitsgruppe. wird alle 6 Jahre in den Bewirtschaftungsplänen berichtet. Landwirtschafts- und Umweltverwaltungen der Länder, fachliche Begleitung durch JKI SF und Beisitz UBA) erarbeitet. Zu 3: Umfang und andere Vorgaben sind in der Oberflächengewässerverordnung festgelegt. Die Oberflächengewässerverordnung setzt die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie um. Für PSM wurde mit einer nationalen Bestandsaufnahme in 2017 überprüft, inwieweit das PSM Monitoring gemäß WRRL die Belastung von kleinen Gewässern in der Agrarlandschaft mit Rückständen von PSM hinreichend abbilden kann (UBA Text 89/2017). Es wurde gezeigt, dass Messstellen an kleinen Agrargewässern im behördlichen Monitoring nach WRRL unterrepräsentiert sind. Außerdem liegen nahezu keine ereignisbezogenen Daten nach Regenereignissen und mit Fokus auf typische Anwendungszeiträume von PSM vor, mit denen die Annahmen überprüft werden könnten, die der Risikobewertung im Zulassungsverfahren zugrunde liegen. Die untersuchten Wirkstoffe variierten in den Ländern stark. Die übergreifend gemessenen und in der OGewV regulierten Wirkstoffe waren zu einem erheblichen Anteil inzwischen nicht mehr als PSM zugelassen. Darüber hinaus kommt eine große Zahl von PSM-Wirkstoffen in Deutschland auch als Biozid oder (Tier) Arzneimittel zur Anwendung. Die Befunde der Länder ließen sich, vor allem aufgrund der Größe der Einzugsgebiete und der Probenahme als Schöpfprobe, weder einem Anwendungsbereich noch einem konkreten Eintragspfad eindeutig zuordnen. Zu 4: Zur Umsetzung der Überwachung wird alle 6 Jahre in den Bewirtschaftungsplänen berichtet. Das Umweltbundesamt steht in den Gremien der Bund/ Länderarbeitsgemeinschaft Wasser im Austausch mit den Bundesländern insbesondere in Bezug zu Problemen bei der Analytik und kommuniziert dies in der europäischen Arbeitsgruppe. d) Nord- /Ostsee Im Handbuch des deutschen Bund/ Länder-Messprogramms (BLMP) zur Überwachung der Meeresumwelt von Nord- und Ostsee ist beschrieben in welcher Frequenz, Matrix (Biota, Wasser) und welcher Institution der Parameter gemessen wird. Im Handbuch des deutschen Bund/ Länder-Messprogramms (BLMP) zur Überwachung der Meeresumwelt von Nord- und Ostsee ist beschrieben in welcher Frequenz, Matrix (Biota, Sediment und Wasser) und welcher Institution der Parameter gemessen wird. Im Handbuch des deutschen Bund/ Länder-Messprogramms (BLMP) zur Überwachung der Meeresumwelt von Nord- und Ostsee ist beschrieben in welcher Frequenz, Matrix (Biota, Sediment und Wasser) und welcher Institution der Parameter gemessen wird. Messprogramme sind derzeit in Entwicklung (siehe auch Antwort auf Frage 1). Vorschläge für geeignete Überwachungsverfahren wurden u.a. durch die EU Technical Group Marine Litter und die Regionalen Meeresschutzkonventionen OSPAR und HELCOM vorgelegt: https://www.os- par.org/documents?v=57834 https://hel- com.fi/post_type_publ/ helcom-guidelines-on- monitoring-of-microlitter-in-the- water-column-in-the-baltic-sea/ Im Handbuch des deutschen Bund/Länder- Messprogramms (BLMP) zur Überwachung der Meeresumwelt von Nord- und Ostsee ist beschrieben in welcher Frequenz, Matrix (Biota, Wasser) und welcher Institution der Parameter gemessen wird. Im Handbuch des deutschen Bund/Länder- Messprogramms (BLMP) zur Überwachung der Meeresumwelt von Nord- und Ostsee ist beschrieben welche Institutionen Nährstoffe in welcher Frequenz beproben. Siehe Kennblatt Hydrochemie: https://mhb.meeresschutz.info/de/kennblaet- ter/details/pid/23 Im Handbuch des deutschen Bund/ Länder-Messprogramms (BLMP) zur Überwachung der Meeresumwelt von Nord- und Ostsee ist beschrieben in welcher Frequenz, Matrix (Biota, Sediment und Wasser) und welcher Institution der Parameter gemessen wird. Im Handbuch des deutschen Bund/ Länder-Messprogramms (BLMP) zur Überwachung der Meeresumwelt von Nord- und Ostsee ist beschrieben in welcher Frequenz, Matrix (Biota, Sediment und Wasser) und welcher Institution der Parameter gemessen wird. Tabelle 3 zu Frage 15: Hauptquellen und Eintragspfade PFAS PCB BDE Mikroplastik Arzneimittel Nitrat Phosphat Schwermetalle Pestizide a) Trinkwasser Altlasten (z.B. durch Verwendung PFAS-haltiger Feuerlöschschäume wie zum Beispiel an Flugplätzen oder militärischen Geländen) und Kontaminationen/Hotspots im Einzugsgebiet (z.B. durch Schadensfälle wie in Arnsberg im Hochsauerlandkreis, Rastatt und im Kreis Altötting) (https://www.umweltbundes- amt.de/system/files/ medien/2546/ publikationen/uba_sp_pfas_web_0.pdf). In Ballungsgebieten und Einzugsgebieten mit Uferfiltrat oder Oberflächenwasser im Rohwasser. intensiv landwirtschaftlich genutzte Flächen As, Fe, Mn, Se und U sind geogenen Ursprungs, Sb, und Hg stammen aus industriellen Aktivitäten und Pb, Cd, Cr, Cu und Ni sind in der Regel auf Leitungen, Einbauten und Armaturen in der Hausinstallation zurückzuführen, die nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik genügen. intensiv landwirtschaftlich genutzte Flächen b) Grundwasser Industrie, Altlasten (z.B. durch Verwendung PFAS-haltiger Feuerlöschschäume) Kältemittel, Landwirtschaft Industrie, Deponien Deponien, Kläranlagen Abfall, Reifenabrieb Abwasser, Kläranlagen, Landwirtschaft Landwirtschaft Landwirtschaft, Abwasser, Erosion Industrie, Bergbau, Landwirtschaft, Verkehr Landwirtschaft über flächenhafte Versickerung, bevorzugte Fließwege und Uferfiltration nach Eintrag in Oberflächengewässer c) Flüsse, Kanäle, Bäche, Seen Eine Analyse der emissionsrelevanten Stoffflüsse für PFOS nennt Kläranlage als Haupteintragspfad in die Gewässer (https://www.umweltbundes- amt.de/system/files/ medien/378/ publikationen/texte_85_2014_ massnahmen_zur_ verminderung_des_eintrages_von_ mikroschadstoffen_in_die_gewa- esser_0.pdf ), siehe auch https://www.umweltbundes- amt.de/themen/wasser/ fluesse/nutzung- belastungen/schadstoffe-aus- kanalisationen-in-gewaessern Regionalisierte Pfadanalyse liegt nicht vor, zu den generellen Pfaden/ Quellen siehe Grundwasser bzw. Nord-/Ostsee Nutzung von Methoden der künstlichen Intelligenz zur Profilanalyse von

Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.

Relationen