Trinkwassersicherheit in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/5948)
Text
Trinkwassersicherheit in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/5948)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6476
21. Wahlperiode 11.06.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Marcel Queckemeyer, Andreas Bleck,
Dr. Michael Blos, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/5948 –
Trinkwassersicherheit in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ hochwertigem Trinkwasser ist
ein zentraler Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Nach Angaben des
Umweltbundesamtes weist Trinkwasser in Deutschland derzeit überwiegend
eine gute bis sehr gute Qualität auf und kann nahezu flächendeckend
bedenkenlos genutzt werden (www.umweltbundesamt.de/daten/wasser/wasserwirtsc
haft/qualitaet-des-trinkwassers-aus-zentralen).
Gleichwohl bleibt die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung eine
strukturelle und langfristige Herausforderung. So wird in Teilen Deutschlands im
Grundwasser, aus dem ein Großteil des Trinkwassers gewonnen wird, eine
erhöhte Nitratbelastung festgestellt. In über einem Viertel der
Grundwasserkörper wird der angestrebte gute chemische Zustand nicht erreicht. Die Ursachen
hierfür sind komplex und regional unterschiedlich. Neben aktuellen Einträgen
spielen auch langfristige Entwicklungen, natürliche Gegebenheiten sowie
standortspezifische Einflussfaktoren eine Rolle. Vor diesem Hintergrund ist
eine differenzierte Betrachtung erforderlich, die auf wirksame,
standortangepasste Lösungen abzielt (www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/grundwas
ser/zustand-des-grundwassers/chemischer-zustand-des-grundwassers; www.d
vgw.de/themen/umwelt/nitrat-im-wasser; www.bmuv.de/fileadmin/Daten_BM
U/Download_PDF/Binnengewaesser/nitratbericht_2020_bf.pdf).
Darüber hinaus werden Spurenstoffe wie z. B. Arzneimittelrückstände, per-
und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) oder auch Pflanzenschutzmittel in
Umweltmedien und teilweise auch im Trinkwasser nachgewiesen. Für PFAS
werden derzeit Grenzwerte eingeführt, die ab 2006 bzw. 2008 verbindlich
gelten sollen (www.umweltbundesamt.de/system/files/document/uba_empfehlun
g_umgang_abweichungen_pfas20_und_4_mitLink_zum_Tool_2.pdf).
Zudem wird darauf hingewiesen, dass bislang nicht alle Stoffe und deren
Abbauprodukte umfassend überwacht werden (https://foresight.tab-beim-bundest
ag.de/reports/wasser/aktuelle-trends-2/belastung-der-qualitaet-von-trinkwasser
ressourcen/).
Hinzu kommen mögliche Auswirkungen weiterer Veränderungen, etwa
Ausbau von Besiedelung oder Industrie, die regional zu einer stärkeren Belastung
der Wasserressourcen sowie zu Nutzungskonflikten führen können. Studien
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz,
Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 11. Juni 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
zeigen, dass Wasserressourcen auch in Deutschland zunehmend unter Druck
geraten und regional übernutzt werden (https://foresight.tab-beim-bundesta
g.de/reports/wasser/aktuelle-trends-2/belastung-der-qualitaet-von-trinkwasserr
essourcen/).
Vor diesem Hintergrund besteht nach Auffassung der Fragesteller ein
erhebliches öffentliches Interesse daran, den aktuellen Zustand sowie mögliche
Risiken für die Trinkwassersicherheit in Deutschland umfassend zu beleuchten.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Nach dem Grundgesetz liegen die Aufgaben des Vollzugs in der
Wasserwirtschaft bei den Bundesländern. Sie erteilen notwendige wasserrechtliche
Genehmigungen und überwachen die Gewässer aufgrund der rechtlichen Vorgaben an
festgelegten Messstellen und aufgrund von geregelten Analyse- und
Bewertungsverfahren. Die Bundesländer berichten der Bundesregierung nur dort, wo
sie dazu verpflichtet sind. Insofern liegen der Bundesregierung nur diese
Informationen vor.
1. Wie viel Trinkwasser steht nach Kenntnis der Bundesregierung in
Deutschland insgesamt und pro Kopf (absolutes Inventar und pro Jahr)
zur Verfügung (bitte für die letzten 20 Jahre aufschlüsseln und
Veränderungen ggf. begründen)?
Deutschland verfügt im langjährigen Mittel über ein Wasserdargebot von
176 Milliarden m³. Das Wasserdargebot gibt an, welche Mengen an Grund- und
Oberflächenwasser potentiell genutzt werden können. Berechnet wird das
Wasserdargebot als langjähriges statistisches Mittel für eine in der Regel
dreißigjährige Zeitperiode (aktuell: 1991 bis 2020) sowie als sogenannte erneuerbare
Wasserressource für Einzeljahre. Die erneuerbaren Wasserressourcen
unterliegen beträchtlichen jährlichen Veränderungen, die um das potentielle Dargebot
schwanken. Wasserdargebotsdaten sowie die jährliche Wasserbilanz für
Deutschland seit dem Jahr 2000 können beim Umweltbundesamt (UBA)
abgerufen werden (Wasserressourcen und ihre Nutzung | Umweltbundesamt, www.u
mweltbundesamt.de/daten/wasser/wasserressourcen-ihre-nutzung#die-wasserre
ssourcen-deutschlands). Dort werden auf Grundlage der Daten vom
Statistischen Bundesamt, die alle drei Jahre erhoben werden, auch die jeweils
aktuellen Angaben zu den Wasserentnahmen zur Verfügung gestellt.
Im Jahr 2022 entnahm die öffentliche Wasserversorgung etwa 5,3
Milliarden m³. Das sind 3 Prozent des gesamten Wasserdargebotes von 176
Milliarden m³ bzw. 29,8 Prozent der Gesamtentnahmen von 17,9 Milliarden m³. Die
Wasserentnahmen der öffentlichen Wasserversorgung waren von 1991 bis 2013
rückläufig, erhöhten sich dann jedoch in den Jahren 2016 und 2019. Im Jahr
2022 lagen die Entnahmen der öffentlichen Wasserversorgung geringfügig
unter denen aus dem Jahr 2019.
Die Daten für das nächste Erhebungsjahr, 2025, liegen bisher noch nicht vor.
Zur Berechnung des Erfüllungsaufwands der Verordnung über die Qualität von
Wasser für den menschlichen Gebrauch (TrinkwV) 2023 wurde von einem
täglichen Verbrauch von 120 Litern Trinkwasser pro Person ausgegangen; daraus
ergibt sich ein Verbrauch von 45,6 Kubikmetern pro Person und Jahr in den
Haushalten.
2. Wie bewertet die Bundesregierung den aktuellen Zustand der
Trinkwasserqualität in Deutschland insgesamt?
Das in Deutschland verteilte Trinkwasser hat eine sehr gute Qualität. Hierzu
trägt auch die Aufbereitung des Rohwassers bei. Nur in wenigen Einzelfällen
treten Grenzwertüberschreitungen auf (siehe die Antwort zu Frage 3).
3. In welchen Regionen Deutschlands wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung in den letzten zehn Jahren Grenzwertüberschreitungen bei
Trinkwasserparametern festgestellt (bitte nach Stoffgruppen und Jahren
aufschlüsseln sowie etwaige Überschreitungen quantitativ angeben)?
Die Bundesländer melden Überschreitungen von Grenzwerten gemäß § 69
Absatz 3 TrinkwV an das UBA. Die Berichte geben Auskunft über den Zustand
der Trinkwasserqualität in Deutschland. Die Daten der zurückliegenden
Berichtszeiträume (jüngster Berichtszeitraum 2020 bis 2022) stehen unter
folgendem Link zusammenfassend zur Verfügung: www.umweltbundesamt.de/theme
n/wasser/trinkwasser/trinkwasserqualitaet/daten-zur-trinkwasserqualitaet.
4. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Nitratbelastung im
Grundwasser seit 2010 entwickelt (bitte nach Bundesländern und Jahren
aufschlüsseln)?
5. In wie vielen Messstellen werden nach Kenntnis der Bundesregierung
die Grenzwerte von 50 mg/l Nitrat überschritten (bitte nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet.
Basierend auf den 1 200 Messstellen des Netzwerkes der Europäischen
Umweltagentur (EUA) lag der Anteil der Messstellen in Deutschland, bei denen
eine Überschreitung des Schwellenwertes für Nitrat von 50 mg/l auftrat, bei 15
bis 19 Prozent in den letzten 15 Jahren. Es kann eine leicht abnehmende
Tendenz beobachtet werden. So sank der Anteil der Messstellen mit
Grenzwertüberschreitung von 18,3 Prozent im Jahr 2010 auf 15,7 Prozent im Jahr 2024
(Quelle: UBA auf Basis der gemeldeten Daten aus den Bundesländern).
Sinkende Trends auf unterschiedlich hohem Überschreitungsniveau konnten in
Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Sachsen und Schleswig-Holstein
beobachtet werden. In den übrigen Bundesländern konnte kein Trend festgestellt
werden. Die detaillierte Entwicklung in den einzelnen Bundesländern und im
Bundesgebiet kann für den Zeitraum 2010 bis 2024 nachfolgender Aufstellung
entnommen werden.
Tabelle 1: Anteil Messstellen des EUA-Messnetzes (bundesweit 1 200
Messstellen) in den jeweiligen Bundesländern und in Deutschland, die den
Schwellenwert für Nitrat von 50 mg/L im Zeitraum 2010 bis 2024 überschreiten. In
den Stadtstaaten ist die Anzahl der gemeldeten Messstellen für die Bildung der
Kenngrößen zu gering. Die Messstellen der Stadtstaaten fließen aber in die
deutschlandweite Berechnung mit ein.
Jahr BW BY BB HE MV NI NW RP SL SN ST SH TH DE
2010 10,8 5,1 15,3 16,4 13,8 29,6 16,2 23,2 0 35,6 23,2 35,8 23,6 18,3
2011 10,1 6,4 16,3 13 13,8 30,3 15,7 24,6 12,5 29,5 24,6 30,2 25,5 18
2012 9,2 6 16,3 17,7 15 30,9 16,7 29 0 35,5 24,6 34 27,3 19
2013 9,2 5,9 15,3 19,1 15 30,7 15,7 27,5 0 33,3 26,1 34 30 18,6
2014 8,3 5,5 13,3 12,9 NaN 30,4 15,5 24,6 0 33,3 26,1 34 25,4 18,2
Jahr BW BY BB HE MV NI NW RP SL SN ST SH TH DE
2015 9,2 5,6 14,3 15,4 NaN 31,3 13,5 26,1 0 31,7 27,1 30,2 21,5 19
2016 8,3 5,5 14,3 15,3 NaN 28,5 12,4 23,2 0 34,9 24,3 28,3 22,9 18,2
2017 7,5 7,3 13,3 12,7 NaN 29,3 12,1 23,2 0 29 20 33,3 27,8 16,9
2018 6,7 6,4 11,2 19,1 18,6 30,3 13,9 27,9 0 29,3 22,7 30,2 23,1 17,3
2019 8,3 4,8 11,3 14,1 17,8 27,9 14,4 26,6 0 25,9 20,9 24,5 21,6 15,8
2020 7,6 4,4 12,4 16,2 18,1 26,5 13,9 28,8 0 18,3 18,8 31,5 24,5 15,9
2021 7,6 5,8 13,4 12,1 16,2 29,1 14 26,1 0 23,4 19,4 20,8 25 16
2022 6,7 5,2 14,3 12,3 13 26,7 12,6 30,6 0 22,9 25 27,8 26,5 16
2023 6,7 4,3 13,4 14,8 13,2 26,1 15,3 24,2 0 18,4 23,2 22,6 21,6 15
2024 5,9 5,6 12,2 13,5 15,7 27,7 12,4 27,9 0 23,9 25 22,6 21,2 15,7
Quelle: Umweltbundesamt auf Basis der gemeldeten Daten aus den Bundesländern; www.liki.nrw.de/umwelt-und-gesundheit/c5-nitrat-
imgrundwasser.
„NaN“: Keine Daten in diesen Jahren.
6. Auf welcher fachlichen und wissenschaftlichen Grundlage wurde der
Grenzwert von 50 mg/l Nitrat im Trinkwasser festgelegt, inwiefern
entspricht dieser Wert den aktuellen Empfehlungen der
Weltgesundheitsorganisation (WHO), und sieht die Bundesregierung Anlass, diesen
Grenzwert auf Basis neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse zu
überprüfen?
Der Grenzwert der Trinkwasserverordnung für Nitrat in Höhe von 50 mg/l setzt
die entsprechende Vorgabe der Richtlinie (EU) 2020/2184 um. Er beruht auf
einem akut toxischen Effekt auf nicht gestillte Säuglinge und folgt der
Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation WHO [WHO (2022): Guidelines for
drinking-water quality: fourth edition incorporating the first and second
addenda. www.who.int/publications/i/item/9789240045064].
Es besteht derzeit keine Veranlassung, diesen Wert zu ändern, zumal ein
Großteil der menschlichen Nitrataufnahme über die Nahrung und nicht über das
Trinkwasser erfolgt, vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 39 auf
Bundestagsdrucksache 21/3566.
7. Welche Hauptursachen identifiziert die Bundesregierung für diese
Belastungen (vgl. Frage 6)?
Nitrat (NO3-) trägt mit mehr als einem Drittel zur Gesamtemission anthropogen
verursachter, reaktiver Stickstoffverbindungen (NOx, NO3-, NH3, N2O) in die
Umwelt bei (Reaktiver Stickstoff in Deutschland, 2014; www.umweltbundesa
mt.de/system/files/medien/378/publikationen/reaktiver_stickstoff_in_deutschla
nd_0.pdf). Nitrat ist eine in Wasser gut lösliche Verbindung, weshalb die
Emission von Nitrat in die Umwelt über den Wasserpfad, d. h. in die Gewässer
erfolgt. Dabei stammen rund 25 Prozent des Nitrat-Eintrags in Gewässer aus
Punktquellen und rund 75 Prozent aus diffusen Quellen. Diffuse Einträge
entstehen vorrangig durch landwirtschaftliche Tätigkeiten. Nitratbelastungen des
Grundwassers treten deshalb insbesondere in Regionen mit hohen
Viehbesatzdichten, Anbau von Sonderkulturen, durchlässigen Böden und geringen
Sickerwasserraten auf. Die Punktquellen sind durch siedlungswasserwirtschaftliche
Einträge gekennzeichnet und treten vor allem in Großstadtregionen hervor.
Diese dominieren dort anteilig die Gesamtstickstoffeinträge in die Gewässer
(Morling et al. (2024): Zusammenführung der bundesweiten Modellierung von
Wasserhaushalt (LARSIM-ME) und Stoffeinträgen (MoRE), 2024. UBA-Texte
37/2024.; Zinnbauer et al. (2023): Quantifizierung aktueller und zukünftiger
Nährstoffeinträge und Handlungsbedarfe für ein deutschlandweites
Nährstoffmanagement – AGRUM-DE, 2023).
8. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Belastung von
Trinkwasserressourcen mit
a) Pflanzenschutzmitteln,
b) Arzneimittelrückständen,
c) Per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS)
vor?
Die Beantwortung dieser Frage bezieht sich auf die Belastung von Grund- und
Oberflächengewässer in Deutschland, da aus diesen Rohwasser gewonnen und
anschließend zur Trinkwasserversorgung aufbereitet und bereitgestellt wird.
Pflanzenschutzmittel:
9,5 Prozent der Grundwasserkörper in Deutschland sind wegen Überschreitung
des Schwellenwertes für Pflanzenschutzmittel (PSM)-Wirkstoffe und relevante
Metaboliten (rM) nach Grundwasserverordnung in einem schlechten
chemischen Zustand. Siehe: www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/2875/do
kumente/karte_7.pdf.
Neben dieser Bewertung nach EU-Wasserrahmenrichtlinie wurde im aktuellen
Bericht der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) zu Funden von
Pflanzenschutzmitteln im Grundwasser Folgendes festgestellt:
Zur Beschreibung der Gesamtsituation wurden Ergebnisse von bundesweit
insgesamt 16 180 Messstellen ausgewertet. An 19 Prozent dieser Messstellen
wurden PSM-Wirkstoffe oder rM im Grundwasser nachgewiesen. Konzentrationen
oberhalb des Schwellenwertes der Grundwasserverordnung von 0,1 µg/l für
mindestens einen Einzelstoff konnten an 587 Messstellen (3,6 Prozent)
festgestellt werden. Insgesamt wurden 482 PSM-Wirkstoffe und rM untersucht und
davon 164 Substanzen im Grundwasser gefunden. Im Vergleich zu den PSM-
Wirkstoffen und rM weisen die nicht relevanten Metaboliten (nrM) eine
deutlich höhere Fundhäufigkeit und zum Teil deutlich höhere Konzentrationen im
Grundwasser auf. Für den aktuellen Berichtszeitraum wurden Messwerte von
12 353 Messstellen ausgewertet. An 8 911 der untersuchten Messstellen waren
nrM nachweisbar. Das entspricht einem Anteil von 72 Prozent (siehe auch:
www.lawa.de/documents/psm-bericht-2023-12-22-barrierearm-final_2_172897
4845.pdf ).
Arzneimittel:
Es gibt derzeit noch keine bundesweiten Auswertungen zur
Grundwasserbelastung mit Arzneimitteln. Das Datenportal „Arzneimittel in der Umwelt“
betrieben vom UBA stellt umfassende, öffentlich zugängliche Informationen über
das Vorkommen von pharmazeutischen Substanzen in Oberflächen- und
Grundwasser bereit. In den folgenden Publikationen wird die Thematik regional
differenziert betrachtet:
– Antibiotika und Antiparasitika im Grundwasser unter Standorten mit hoher
Viehbesatzdichte: www.umweltbundesamt.de/publikationen/antibiotika-anti
parasitika-im-grundwasser-unter
– Aufklärung der Ursachen von Tierarzneimittelfunden im Grundwasser –
Untersuchung eintragsgefährdeter Standorte in Norddeutschland: www.um
weltbundesamt.de/publikationen/aufklarung-der-ursachen-von-tierarzneimit
telfunden
Weitere Informationen zum Thema sind unter www.umweltbundesamt.de/eintr
ag-vorkommen-von-tierarzneimitteln-in-der#eintrag-und-vorkommen-von-tiera
rzneimitteln-in-der-umwelt zu finden.
Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS):
Es gibt derzeit noch keine bundesweiten Auswertungen zur
Grundwasserbelastung mit PFAS. Ein Gutachten des DVGW-Technologiezentrum Wasser (TZW)
zeigt flächenhafte Trifluoracetat (TFA)-Funde in Deutschland in
Oberflächengewässern und Grundwasser (www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/
11850/publikationen/102_2023_texte_tfa_v2.pdf).
In der folgenden Publikation wurden Daten von vier Bundesländern
ausgewertet: www.umweltbundesamt.de/publikationen/schwerpunkt-1-2020-pfas-gekom
men-um-zu-bleiben (S. 21 und 23).
Zusätzliche Informationen zur PFAS-Belastung des Grundwassers sind im
UBA PFAS-Portal zusammengestellt (www.umweltbundesamt.de/pfas-in-boed
en-grundwasser?parent=74774).
9. In welchem Umfang werden nach Kenntnis der Bundesregierung die in
Frage 8 genannten Stoffe derzeit systematisch überwacht (bitte nach
Stoffgruppen aufschlüsseln)?
a) Grundwasser:
Pflanzenschutzmittel:
Daten zu Pflanzenschutzmitteln im Grundwasser werden im Rahmen des
Monitorings zum chemischen Zustand nach EU-Wasserrahmenrichtlinie durch die
Bundesländer erhoben. Der Umfang ist in der Grundwasserverordnung
festgelegt. Diese setzt die Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie um. Zur
Umsetzung der Überwachung wird alle 6 Jahre in den Bewirtschaftungsplänen
berichtet. Zusätzlich wird alle vier Jahre von der LAWA der bundesweite PSM-
Bericht mit Daten aller Bundesländer erstellt (www.lawa.de/documents/psm-beric
ht-2023-12-22-barrierearm-final_2_3_4_1729507222.pdf).
Arzneimittel:
Es gibt derzeit noch keine länderübergreifenden Monitoringprogramme, die
Daten zu Arzneimitteln im Grundwasser erheben. Nach Kenntnis der
Bundesregierung überwachen einzelne Länder Arzneimittel im Grundwasser
anlassbezogen. Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen.
PFAS:
Es gibt derzeit noch keine länderübergreifenden Monitoringprogramme, die
Daten zu PFAS im Grundwasser erheben. Nach Kenntnis der Bundesregierung
überwachen einzelne Länder Arzneimittel im Grundwasser anlassbezogen. Auf
die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen.
b) Trinkwasser
Pflanzenschutzmittel:
In der Trinkwasserverordnung ist für Pestizide ein Grenzwert festgelegt.
Bezüglich der Untersuchungspflicht ist festgelegt, dass nur solche Pestizide zu
untersuchen sind, deren Vorkommen im betreffenden Einzugsgebiet der
Entnahmestellen für die Trinkwassergewinnung wahrscheinlich ist. In der Bemerkung
ist auch festgelegt, welche Substanzen unter den Grenzwert für Pestizide fallen.
Pestizide werden deshalb im Rahmen der regelmäßigen Überwachung des
Trinkwassers durch die zuständige Behörde überwacht.
Arzneimittel:
Die Trinkwasserverordnung enthält derzeit keine Grenzwerte für Arzneimittel.
Aus diesem Grund erfolgte eine Überwachung nur anlassbezogen. Aufgrund
der bisherigen nur sehr geringen Konzentrationen, die keine Anlass zur
Besorgnis einer gesundheitlichen Gefährdung gaben, ist aktuell keine
Grenzwertfestlegung notwendig.
PFAS:
Für Trinkwasser gilt seit dem 12. Januar 2026 ein Grenzwert für Summe
PFAS-20 in Höhe von 0,00010 mg/L (Anlage 2 Teil I TrinkwV). Der Parameter
wird im Rahmen der regelmäßigen Überwachung des Trinkwassers durch die
zuständige Behörde überwacht.
10. In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
bestehende oder künftig geltende Grenz- bzw. Orientierungswerte
überschritten?
a) Grundwasser
9,5 Prozent der Grundwasserkörper in Deutschland sind wegen Überschreitung
des Schwellenwertes für Pflanzenschutzmittelwirkstoffe und relevante
Metaboliten nach Grundwasserverordnung in einem schlechten chemischen Zustand
(siehe www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/2875/dokumente/karte_
7.pdf).
b) Trinkwasser
Bei weniger als einem Prozent der Proben zur Trinkwasserbeschaffenheit des
letzten Berichtszeitraums (2020 bis 2022) zeigte sich eine Überschreitung der
bestehenden mikrobiologischen oder chemischen Grenzwerte. Grundlage sind
die regelmäßigen Berichte der Bundesländer zu Überschreitungen von
Grenzwerten, zugelassenen Abweichungen und Vorfällen gemäß § 69 TrinkwV an die
Bundesregierung. Es wird ansonsten auf den zuletzt veröffentlichten
Berichtszeitraum 2020 bis 2022, hier auf den Bericht des Bundesministeriums für
Gesundheit (BMG) und des UBA an die Verbraucherinnen und Verbraucher über
die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasser) in
Deutschland (2020–2022) (www.umweltbundesamt.de/publikationen/bericht-d
es-bundesministeriums-fuer-gesundheit-des-5) verwiesen (siehe Antwort zu
Frage 3).
Daten zur Überschreitung von Leit- und Orientierungswerten sowie von künftig
geltenden Grenz- bzw. Orientierungswerten liegen der Bundesregierung nicht
vor, da diese nicht Teil der Berichterstattung zur Trinkwasserqualität nach § 69
TrinkwV sind.
11. Welche Grenz- oder Orientierungswerte bestehen nach Kenntnis der
Bundesregierung aktuell für PFAS und andere neuartige Schadstoffe im
Trinkwasser?
In der TrinkwV sind für PFAS zwei Grenzwerte festgelegt, einmal für den
Parameter Summe PFAS-20 in Höhe von 0,00010 mg/l sowie für den
Parameter PFAS-4 in Höhe von 0,000020 mg/l. Die Grenzwerte gelten seit dem
12. Januar 2026 (Summe PFAS-20) bzw. ab dem 12. Januar 2028 (Summe
PFAS-4).
Stoffe, die nicht in der TrinkwV mit einem Grenzwert geregelt sind, werden
vom UBA bei Bedarf individuell bewertet und in Abhängigkeit von der
toxikologischen Datenlage entweder mit einem Gesundheitlichen Orientierungswert
(GOW) oder einem Leitwert belegt. Die Konzepte zu GOW und zu Leitwerten
sind auf der Internetseite des UBA hinterlegt (www.umweltbundesamt.de/them
en/wasser/trinkwasser/trinkwasserqualitaet/toxikologie-des-trinkwassers). Die
entsprechenden Empfehlungen des Umweltbundesamtes unterstützen die
Gesundheitsämter beim Vollzug des § 7 Absatz 3 TrinkwV.
12. Welche Änderungen der Trinkwasserverordnung sind nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 2015 erfolgt bzw. ggf. geplant?
Eine Chronik zu den wesentlichen Änderungen der TrinkwV kann unter
folgendem Link eingesehen werden: www.bundesgesundheitsministerium.de/service/
gesetze-und-verordnungen/detail/verordnungen-zur-aenderung-der-trinkwasser
verordnung. Ein konkreter Zeitplan für die nächste Änderung steht aktuell noch
nicht fest.
13. In welchen Regionen Deutschlands sieht die Bundesregierung Risiken
für die Trinkwasserversorgung infolge klimatischer Veränderungen?
Risiken können sich auf quantitative oder qualitative Aspekte beziehen.
Bezüglich der quantitativen Aspekte ist nach Auffassung der Bundesregierung
auf Basis öffentlich zugänglicher Informationen die Trinkwasserversorgung in
Deutschland trotz des fortschreitenden Klimawandels und des gehäuften
Auftretens von Dürreperioden flächendeckend sichergestellt. Dennoch hinterlassen
die sich verschiebenden Niederschlagsmuster in verschiedenen Regionen der
Bundesrepublik bereits deutliche Spuren. Die Grundwasserressourcen, welche
in Deutschland hauptsächlich für die Trinkwasserversorgung genutzt werden,
werden üblicherweise über den Winter aufgefüllt. Die vergangenen Jahre
zeigten jedoch, dass die Grundwasserneubildung in den Wintermonaten hinter den
im langjährigen Mittel zu erwartenden Werten zurückbleiben. Nach Kenntnis
der Bundesregierung besteht in keiner Region Deutschlands ein akutes Risiko
für die Trinkwasserversorgung.
Für qualitative Aspekte wird auf die Antwort der Bundesregierung zu
Frage 113 der Großen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/11035 verwiesen.
14. Welche konkreten Maßnahmen wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 2015 zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung
insbesondere in Trockenperioden ergriffen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. Länder und Kommunen
ergreifen Maßnahmen innerhalb ihrer Zuständigkeiten.
Die Bundesregierung hat mit der Nationalen Wasserstrategie (BMUV 2023:
NWS) auf die Dürreerfahrungen der Jahre 2018/2019 reagiert. Mit dieser
Strategie und dem dazugehörigen Aktionsprogramm wird die Grundlage für ein
zukunftsfähiges Management unserer Wasserressourcen und den Schutz unserer
Gewässer gelegt.
15. Hat die Bundesregierung eine Einschätzung zur Höhe des
Sanierungsbedarfs der Trinkwasserinfrastruktur (insbesondere Leitungsnetze und
Aufbereitungsanlagen) vorgenommen, und wenn ja, auf welche Höhe beläuft
sich dieser ihrer Auffassung nach?
Die der Allgemeinheit dienende Wasserversorgung – öffentliche
Wasserversorgung – ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge (§ 50 des
Wasserhaushaltsgesetzes) und fällt in die Verantwortung der Städte und Gemeinden. Gemäß den
jeweiligen Landeswassergesetzen haben die Gemeinden in ihrem Gebiet eine
dem Gemeinwohl entsprechende öffentliche Wasserversorgung sicherzustellen.
Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse zur Höhe des
Sanierungsbedarfs der Trinkwasserinfrastruktur vor.
16. In welchem Umfang kommt es nach Kenntnis der Bundesregierung
jährlich zu Wasserverlusten durch Leitungsdefekte (bitte nach Jahren
aufschlüsseln und Menge sowie prozentualen Anteil an der Gesamtmenge
angeben)?
Auf Grundlage des § 7 des Umweltstatistikgesetzes (UStatG) in Verbindung
mit dem Bundesstatistikgesetz werden alle drei Jahre die Daten zur öffentlichen
Wasserversorgung erhoben. In dieser Abfrage werden Wasserverluste erfasst.
Diese umfassen alle nicht abgerechneten Wasserentnahmen aus dem Netz.
Dazu zählen tatsächliche Wasserverluste durch Leckagen, aber auch z. B.
Wasserentnahmen durch Feuerwehreinsätze oder durch Spülungen von Leitungen.
Die Ergebnisse sind unter: www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/
Umwelt/Wasserwirtschaft/_inhalt.html#_iicaei8p7 (Statistischer Bericht-
Erhebung der öffentlichen Wasserversorgung – 2022, Tabellenblatt 32211-07)
einsehbar.
17. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten der
Trinkwasseraufbereitung seit 2010 entwickelt (bitte nach Jahren und den
zehn Schadstoffen mit den größten Belastungsgradienten aufschlüsseln)?
Die der Allgemeinheit dienende Wasserversorgung – öffentliche
Wasserversorgung – ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge (§ 50 des
Wasserhaushaltsgesetzes) und fällt in die Verantwortung der Städte und Gemeinden. Daher liegen der
Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse zu Kosten der
Trinkwasseraufbereitung vor.
18. In welchem Umfang führen nach Kenntnis der Bundesregierung
zusätzliche Belastungen durch Schadstoffe zu steigenden Aufbereitungskosten
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Aufbereitungskosten für einzelne Schadstoffe hängen von deren
Entfernbarkeit und den Aufbereitungszielen ab. Für PFAS wurden im Rahmen der
Abschätzung des Erfüllungsaufwandes der TrinkwV 2023 die Kosten für die
Wasserversorger abgeschätzt. Weiterhin wurden für PFAS, für die seit dem Jahr
2026 ein Summengrenzwert gilt, die Kosten in der Studie „The cost of PFAS
pollution for our society“ der EU (2026) (https://op.europa.eu/en/publication-de
tail/-/publication/2bcea765-fbf8-11f0-8da5-01aa75ed71a1/language-en)
abgeschätzt.
19. Welche Rolle kommt nach Kenntnis der Bundesregierung
Bundesbehörden, insbesondere dem Umweltbundesamt, bei der Bewertung und
Sicherstellung der Trinkwasserqualität zu?
Die Aufgaben des UBA mit Bezug zur Trinkwasserqualität sind im § 40 des
Infektionsschutzgesetzes geregelt.
20. Welche konkreten Abstimmungsmechaniken, gemeinsamen Gremien
oder Koordinierungsformate bestehen zwischen Bund, Ländern und
Kommunen im Bereich der Trinkwasserversorgung, wie oft haben diese
seit 2015 getagt, welche verbindlichen Ergebnisse haben sie erzielt, und
wo sieht die Bundesregierung konkreten Verbesserungsbedarf?
Der Vollzug der TrinkwV liegt in der Verbandskompetenz der Bundesländer;
zuständige Überwachungsbehörden sind die örtlichen Gesundheitsämter.
Das BMG und das UBA nehmen als ständige Gäste an den jährlichen
Sitzungen der Länderarbeitsgruppe Umweltbezogener Gesundheitsschutz (LAUG)
– Bereich Trinkwasser – teil. Das UBA erarbeitet seine Empfehlungen zu
Themen der Trinkwasserhygiene regelmäßig in Abstimmung mit den
Bundesländern über die LAUG. Diese Empfehlungen unterstützen die Länder beim
Vollzug der TrinkwV, entfalten jedoch keine Verbindlichkeit für die zuständigen
Vollzugbehörden.
Ein Verbesserungsbedarf hierzu wird aktuell nicht gesehen.
21. Welche Förderprogramme des Bundes dienen ggf. dem Schutz von
Trinkwasserressourcen, insbesondere des Grundwassers (bitte, so
vorhanden, nach Programmen, Laufzeit und Mitteln aufschlüsseln)?
22. Nach welchen fachlichen, rechtlichen und haushaltsbezogenen Kriterien
werden nach Kenntnis der Bundesregierung die möglichen
entsprechenden Maßnahmen ausgewählt und priorisiert (vgl. Frage 21)?
23. In welchem Umfang wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
Fördermittel für Maßnahmen zum Schutz von Wasserressourcen seit 2015
bewilligt und abgerufen (bitte nach Jahren und Programmen
aufschlüsseln)?
24. Welche Rolle spielen nach Auffassung der Bundesregierung
naturschutzfachliche Kriterien und Bewertungen bei der Auswahl entsprechender
Fördermaßnahmen?
25. Kam es nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 zu
Rückforderungen von Fördermitteln im Bereich Wasser- und Grundwasserschutz, und
wenn ja, warum, und in wie vielen Fällen (bitte nach Programmen,
Begründung und Jahr aufschlüsseln)?
26. Wenn Frage 25 bejaht wird, aus welchen Gründen erfolgten die in
Frage 25 thematisierten Rückforderungen (bitte nach Fallgruppen, z. B.
Zweckverfehlung, Mittelverwendung, Projektabbruch, aufschlüsseln)?
27. In welchem Umfang wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
etwaige Rückforderungen (vgl. Frage 25) erfolgreich durchgesetzt?
Die Fragen 21 bis 27 werden gemeinsam beantwortet.
Der Schutz von Trinkwasserressourcen liegt im Zuständigkeitsbereich der
Länder. Der Bund fördert im Rahmen seiner Zuständigkeit modellhafte Projekte
zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Die Sicherung von
Trinkwasser/Grundwasser ist nicht der Schwerpunkt dieser Förderrichtlinien zur
Klimaanpassung. Manche der geförderten Projekte können auch positive
Nebeneffekte zur Sicherung von Trinkwasser bzw. zum Grundwasserschutz entfalten, der
Zweck der Förderung ist jedoch ein anderer. Das Bundesministerium für
Forschung, Technologie und Raumfahrt hat jedoch zwischen 2022 und 2026 ein
Programm zur Nachhaltige Grundwasserbewirtschaftung gefördert, mit dem
Ziel, neue Technologien und Konzepte zum Schutz des Grundwassers zu
entwickeln.
28. Welche größten Risiken für die Trinkwassersicherheit in Deutschland
sieht die Bundesregierung in den kommenden zehn Jahren hinsichtlich
Qualität und Quantität?
Eine zentrale Folge des durch den Menschen beschleunigten Klimawandels ist
die Verschiebung der Niederschlagsmuster: Statt als speicherfähiger Schnee
fällt Niederschlag im Winter vermehrt als Regen, der schnell oberflächlich
abfließt, anstatt in den Boden zu infiltrieren. Parallel dazu erhöht die Zunahme
heißer Tage im Sommer den Trinkwasserbedarf. Zudem verlängert sich die
Vegetationsperiode im Vergleich zum Zeitraum 1961 bis 1990 im Schnitt um drei
Wochen, was die Evapotranspiration sowie den Bewässerungsbedarf in der
Landwirtschaft intensiviert. Die zunehmenden Dürrephasen gefährden auf
Dauer die mengenmäßige Stabilität der deutschen Wasserressourcen massiv. Rund
70 Prozent des Trinkwassers werden aus dem Grundwasser gewonnen, eine
unzureichende Regeneration dieser Vorkommen beeinträchtigt die
Bewirtschaftung nachhaltig.
Weiterhin die größte gesundheitliche Bedeutung für die Trinkwasserqualität hat
die Beherrschung der mikrobiellen Risiken. Risiken durch den Eintrag von
potenziellen Krankheitserregern ins Trinkwasser werden zwar weitgehend
beherrscht, bleiben aber eine prioritäre Aufgabe. Demgegenüber ist das Risiko
einer Erkrankung durch die Vermehrung von Legionellen in der
Trinkwasserinstallation noch nicht vollständig beherrscht.
Chemische Verunreinigungen des Trinkwassers haben demgegenüber eine
geringere gesundheitliche Bedeutung. Trotzdem wird es in der Zukunft wichtig,
dass das Auftreten von unerwünschten Stoffen in der Umwelt und damit auch
dem Trinkwasser oder anderen Lebensmitteln nicht weiter zunimmt
beziehungsweise reduziert wird. Dies gilt auch für den Eintrag von unerwünschten
Stoffen bei der Aufbereitung und Verteilung des Trinkwassers.
29. Inwieweit hält die Bundesregierung die bestehenden gesetzlichen und
regulatorischen Rahmenbedingungen für ausreichend, um die
Trinkwasserversorgung langfristig sicherzustellen?
Mit der Trinkwasserverordnung steht ein gesetzliches Regelwerk zur
Verfügung, um die Qualität des Trinkwassers auch in Zukunft sicherzustellen.
Zusätzlich existiert in Deutschland ein umfassendes technisches Regelwerk, das
ein wichtiges Fundament zur Sicherstellung der einwandfreien
Trinkwasserbeschaffenheit darstellt.
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Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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