Schriftliche Frage 110 von Dr. Zoe Mayer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Weshalb wurden bei der Überarbeitung des Gutachtens über Mindestanforderungen an die Haltung von Reptilien und Amphibien bei der Erarbeitung…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 5. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat.
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Schriftliche Frage 110 von Dr. Zoe Mayer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Weshalb wurden bei der Überarbeitung des Gutachtens über Mindestanforderungen an die Haltung von Reptilien und Amphibien bei der Erarbeitung…
Frage 110 (Dr. Zoe Mayer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Weshalb wurden bei der Überarbeitung des Gutachtens über Mindestanforderungen an die Haltung von Reptilien und Amphibien bei der Erarbeitung des Entwurfs des allgemeinen Teils nach meiner Kenntnis keine Tier- und Artenschutzorganisationen einbezogen und sind auch nicht, wie beim Zierfischgutachten, für den speziellen Teil angefragt worden, und welche verschiedenen unabhängigen Expertinnen und Experten sind an der Erarbeitung zum allgemeinen Teil des Gutachtens beteiligt worden (bitte alle einzeln mit Namen, allen relevanten Verbandszugehörigkeiten oder Interessensvertretungen und Beruf auflisten)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Silvia Breher vom 5. Januar 2026:
Das vom Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) herausgegebene „Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Reptilien“ vom 10. Januar 1997 wird neu aufgelegt, um neuen Erkenntnissen aus Wissenschaft und Praxis Rechnung zu tragen. Gleichzeitig werden Anforderungen an die Haltung von Amphibien ergänzt. Dieses Gutachten wird – insbesondere aufgrund der Artenvielfalt – im Rahmen der Überarbeitung – ebenso wie das oben genannte Gutachten über die Mindestanforderungen an die Haltung von Süßwasserfischen – im Rahmen eines zweistufigen Anhörungsverfahrens überarbeitet. In der ersten Beteiligungsrunde waren die folgenden Organisationen beziehungsweise Institutionen am 14. November 2025 um Stellungnahme zum allgemeinen Teil des Gutachtens gebeten worden: – Länderbehörden, – Tierärztliche Hochschulen, – Beauftragte der Bundesregierung für Tierschutz, – Landestierschutzbeauftragte, – Tierschutz-, Naturschutz- und Artenschutzverbände (Bund gegen Missbrauch der Tiere e. V., Bundesverband Tierschutz e. V., Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V., Deutscher Tierschutzbund e. V., PETA Deutschland e. V., Pro Wildlife e. V., VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz, Bundesverband für fachgerechten Natur-, Tier- und Artenschutz e. V., Deutscher Naturschutzring – Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltorganisationen e. V., Deutsche Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde e. V.), – Tierärztliche Verbände (Bundestierärztekammer e. V., Bundesverband der beamteten Tierärzte e. V., Bundesverband Praktizierender Tierärzte e. V., Deutsche Veterinärmedizinische Gesellschaft e. V., Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e. V.) sowie – Berufsverbände (Industrieverband Heimtierbedarf e. V., Verband der Zoologischen Gärten e. V., Verband Deutscher Vereine für Aquarienund Terrarienkunde e. V., Zentralverband der Heimtierbranche e. V., Deutsche Tierparkgesellschaft e. V., Citizen Conservation Foundation gGmbH). Nach Sichtung, Prüfung und Einarbeitung der vorgelegten Stellungnahmen werden die genannten Organisationen beziehungsweise Institutionen im Rahmen einer zweiten Anhörungsrunde um Stellungnahme zu dem speziellen Teil des Gutachtens, das derzeit erarbeitet wird, gebeten werden. Die Erarbeitung des (allgemeinen und speziellen) Teils zur Überarbeitung beziehungsweise Ergänzung des Gutachtens über Mindestanforderungen an die Haltung von Reptilien erfolgt in Zusammenarbeit mit verschiedenen unabhängigen Expertinnen und Experten von Universitäten, Auffangstationen für Reptilien und Amphibien, zuständigen Behörden und Tierhaltenden sowie aus der Tierärzteschaft.
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