polradar

Versuchstiere bei der Bundeswehr (Antwort zu Drs. 21/6118)

dip / drucksache 05.06.2026 · WP 21 · 21/6316 · Antwort · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Versuchstiere bei der Bundeswehr (Antwort zu Drs. 21/6118) Deutscher Bundestag Drucksache 21/6316 21. Wahlperiode 05.06.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ina Latendorf, Luigi Pantisano, Marcel Bauer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/6118 – Versuchstiere bei der Bundeswehr V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesregierung forciert derzeit die größte militärische Aufrüstung Deutschlands seit dem Zweiten Weltkrieg. Zunehmend werden zivilgesellschaftliche Bereiche wie etwa die Gesundheitsversorgung militarisiert. Die Verteidigungsausgaben für das Haushaltsjahr 2026 belaufen sich bereits ohne Sondervermögen auf historische 82,7 Mrd. Euro (vgl. dazu Haushaltsgesetz 2026, Bundestagsdrucksache 21/600, S. 50). Nach Ansicht der Fragestellenden wird der Druck auf Jugendliche zunehmend erhöht, sich zu einem freiwilligen Militärdienst zu verpflichten. Weitgehend unbemerkt von der breiteren Öffentlichkeit sind bereits seit Jahrzehnten Tiere unfreiwillige Mitarbeiter bzw. Opfer der Bundeswehr. Die Bundeswehr führt Tierversuche entweder selbst durch oder beauftragt externe Einrichtungen wie Universitäten und andere öffentliche oder private Forschungsinstitute damit (vgl. Bundestagsdrucksache 19/27012). Dafür muss eine große Zahl von Tieren unterschiedlichster Arten leiden und sterben. Derartige Tierversuche sollen z. B. der militärischen Ausbildung von Soldatinnen und Soldaten (Ausbildung an Waffensystemen oder im Kampf), der wehrtechnischen und militärischen Forschung (z. B. der Entwicklung und Effektivitätssteigerung von Waffensystemen), der wehrmedizinischen Forschung (z. B. für die Entwicklung von Schutz-, Heil- und Abwehrmöglichkeiten gegen Waffensysteme oder Kampfstoffe) sowie der Ausbildung des militärischen medizinischen Personals dienen. Die Bundesregierung hat, anders als die Regierungen anderer europäischer Länder (z. B. die Niederlande), kein perspektivisches Ende von Tierversuchen in Deutschland signalisiert (vgl. verbandsbuero.de/affenversuche- niederlandebeenden-staatliche-finanzierung-und-setzen-auf-tierversuchsfreie-forschung/, zuletzt aufgerufen: 12. Februar 2026). Nicht einmal ein Ende von schwer belastenden Tierversuchen, in denen Tiere beispielsweise bis zur Erschöpfung schwimmen müssen, ist im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD festgehalten. Tierversuche bei der Bundeswehr stehen nach Ansicht der Fragestellenden im eklatanten Widerspruch zu dem in § 1 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) formulierten Grundsatz der Verantwortung gegenüber Tieren als Mitgeschöpfe. Ebenso ist nach Ansicht der Fragestellenden der vernünftige Grund für das Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 5. Juni 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Hinzufügen von Schmerzen, Leiden und Schäden für Zwecke der Bundeswehr nicht gegeben, auch weil die wissenschaftliche Sinnhaftigkeit von Tierversuchen kontinuierlich abnimmt (vgl. https://news.rub.de/presseinformationen/wi ssenschaft/2019-04-30-biochemie-alzheimer-im-mini-gehirn, zuletzt aufgerufen: 24. April 2026). Im Rahmen der aktuellen Aufrüstung stellt sich daher die Frage, wie sich Tierversuche in den letzten Jahren entwickelt haben sowie inwiefern die Bundeswehr den Zwang von Tieren zur Erreichung militärischer respektive verteidigungspolitischer Ziele weiter zu gestalten plant. Die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 58 der Abgeordneten Ina Latendorf auf Bundestagsdrucksache 21/3928 ist aus Sicht der Fragesteller unzureichend. Daher wird im Folgenden noch einmal systematisch nachgefragt. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte. Bei laufenden und zukünftigen Vorhaben werden die einschlägigen gesetzlichen Vorgaben zum Tierschutz bei Tierversuchen strikt eingehalten und insbesondere die konsequente Anwendung des 3R-Prinzips (Replace, Reduce, Refine) verfolgt, um Tierversuche zu ersetzen, die Anzahl der verwendeten Versuchstiere zu verringern und die Belastung von Versuchstieren durch Schmerzen und Stress zu minimieren. Die sorgfältige Prüfung der wehrwissenschaftlichen Relevanz der jeweiligen Fragestellungen, inklusive der Unerlässlichkeit der Maßnahme, bildet die maßgebliche Grundlage für eine Genehmigung, nicht die Verfügbarkeit zusätzlicher finanzieller Mittel im Kontext gestiegener Verteidigungsausgaben. Die Beantwortung der Fragen 1 bis 4, 14 und 16 kann ganz oder teilweise nicht in offener Form erfolgen. Die Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich. Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung, VSA) vom 1. November 2024 sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann, entsprechend einzustufen. Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf diese Fragen würde Informationen enthalten, die Rückschlüsse auf die aktuelle und zukünftige Einsatzbereitschaft und Fähigkeiten der Bundeswehr ermöglichen würden. Aus den erfragten Informationen zu Tierversuchen lassen sich Erkenntnisse über die Szenarien ableiten, auf die sich die Bundeswehr im Fall der Landes- und Bündnisverteidigung vorbereitet. Aus der Zahl und Art der in der Bundeswehr für nicht Forschungszwecke gehaltenen Tiere könnten Rückschlüsse auf Fähigkeiten der Bundeswehr gezogen werden. Dies kann sich nachteilig auf die Verteidigungsfähigkeit der Bundeswehr auswirken. Im Übrigen wird auf die Antworten der Bundesregierung zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 19/27012 sowie auf die Schriftliche Frage 58 der Abgeordneten Ina Latendorf auf Bundestagsdrucksache 21/3928 verwiesen.  1. Wie viele Tiere welcher Arten wurden in den Jahren von 2020 bis 2025 von der Bundeswehr zu Forschungs- und Versuchszwecken verwendet, und wie viele davon wurden dabei getötet (bitte nach Kalenderjahren und Tierarten aufschlüsseln)?  2. Wie viele Tiere welcher Arten wurden in den Jahren von 2020 bis 2025 im Rahmen von Forschungs- und Versuchsprojekten verwendet, die die Bundeswehr an Universitäten oder andere Einrichtungen vergeben hatte, und wie viele wurden dabei getötet (bitte nach Kalenderjahren, Einrichtungen und Tierarten aufschlüsseln)?  3. Um welche Tierversuche bzw. Forschungsaufträge handelte es sich jeweils, und welchem Zweck dienten diese (bitte unter Angabe der Anzahl verwendeter sowie der getöteten Tiere nach Kalenderjahren und Tierarten aufschlüsseln sowie ausweisen, ob es sich um Versuche der Bundeswehr bzw. Bundeswehreinrichtungen oder um von der Bundeswehr an Externe vergebene Aufträge handelte)?  4. Welchen Schweregraden wurden diese Tierversuche jeweils zugeordnet (bitte nach Kalenderjahren und Tierarten aufschlüsseln)? Die Fragen 1 bis 4 werden gemeinsam beantwortet. Für das Kalenderjahr 2025 liegen die Zahlen zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht vor. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage 2 verwiesen.*  5. Welche Beträge wurden in den Jahren von 2020 bis 2025 für Tierversuche der Bundeswehr in Einrichtungen der Bundeswehr sowie für an Externe vergebene Aufträge aufgewendet (bitte nach Kalenderjahren aufschlüsseln und angeben, ob die Mittel für Versuche der Bundeswehr bzw. Bundeswehreinrichtungen oder für von der Bundeswehr an Externe vergebene Aufträge eingesetzt wurden)? Von Bundeswehreinrichtungen durchgeführte Vorhaben, wie etwa Blutprobenentnahmen bei Schafen sowie Maßnahmen der Aus-, Fort- und Weiterbildung, werden haushalterisch nicht gesondert erfasst. Darüber hinaus sieht die Haushaltsführung keine weitergehende finanzielle Aufschlüsselung von beauftragten Projekten in einzelne Unterkategorien, wie beispielsweise spezifische Versuchsmethoden oder Ähnliches, vor. Bei extern vergebenen Aufträgen wurden im genannten Zeitraum keine Haushaltsmittel speziell für Tierversuche aufgewendet. Grundsätzlich gilt, dass die Bundeswehr keine Mittel für Projekte oder Aufträge einsetzt, die sich ausschließlich mit Tierversuchen befassen. Vielmehr handelt es sich bei den beauftragten Vorhaben durchgehend um komplexe und vielschichtige Projekte, in denen tierexperimentelle Anteile – sofern überhaupt vorhanden – lediglich einen untergeordneten Bestandteil zur Erreichung übergeordneter wissenschaftlicher oder sicherheitsrelevanter Zielsetzungen darstellen.  6. Wie viele Genehmigungsanträge für Tierversuche wurden in den Jahren von 2020 bis 2025 im Rahmen von Forschungsprojekten der Bundeswehr an die zuständigen Behörden gestellt, und wie viele davon wurden mit welchen Begründungen abgelehnt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? In den Jahren 2020 bis 2025 sind insgesamt 17 Anträge an die zuständigen Behörden sowohl nach § 8 des Tierschutzgesetzes als auch nach § 4 des Tierschutzgesetzes gestellt worden. Sechs Anträge wurden im Jahr 2020 gestellt, ein Antrag im Jahr 2021, acht Anträge im Jahr 2023 und zwei Anträge im Jahr * Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. 2024. In den Jahren 2022 und 2025 wurden keine Anträge gestellt. Es wurde kein Antrag abgelehnt.  7. a) Finden sämtliche durch die Bundeswehr, durch Einrichtungen der Bundeswehr sowie im Rahmen von Aufträgen, die die Bundeswehr an Universitäten oder andere Einrichtungen vergeben hat, verwendeten bzw. getöteten Tiere im Tierschutzbericht der Bundesregierung in der Aufstellung der „Anzahl der Versuchstiere in Einrichtungen der Bundeswehr“ Berücksichtigung? b) Wenn nein, wonach wird differenziert, und wie und wo werden die nicht in den Tierschutzbericht aufgenommenen Fälle dokumentiert? Die Fragen 7a und 7b werden gemeinsam beantwortet. Alle im Sinne der Fragestellung verwendeten Tiere finden Berücksichtigung im Tierschutzbericht der Bundesregierung. Ergänzend wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  8. Wurden in den Jahren von 2020 bis 2025 im Rahmen von Forschungsvorhaben der Bundeswehr, auch in Einrichtungen der Bundeswehr sowie im Auftrag der Bundeswehr an Universitäten oder anderen Einrichtungen, lebende Tiere für sog. Live Tissue Trainings (LTT) verwendet, bei denen beispielsweise Schweine bei lebendigem Leib verstümmelt werden, um Kriegsverletzungen nachzuahmen?  9. Wie viele dieser Tiere wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des sog. LTT nach dem Üben der operativen Eingriffe getötet (www.peta.de/presse/peta-fordert-op-uebungen-der-bundeswehr-an-lebe nden-schweinen-einzustellen-1/; bitte nach Kalenderjahren und Tierarten aufschlüsseln)? Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet. Im Zeitraum von 2020 bis 2025 wurden von der Bundeswehr weder in eigenen Einrichtungen noch im Auftrag an Hochschulen oder anderen Forschungseinrichtungen Forschungsvorhaben finanziert, die den Einsatz lebender Tiere im Sinne der Fragestellung vorsehen. Die Bundeswehr stellt die ärztliche Fortbildung „Teamtraining Chirurgie; Damage Control Surgery (DCS)“ zur Ausbildung spezialisierter OP-Teams über einen externen Anbieter sicher. Die in diesem spezialisierten Training eingesetzten Tiere befinden sich während der Durchführung in tiefer Narkose, das heißt in einem Zustand vollständiger Schmerz- und Wahrnehmungslosigkeit, und werden im Anschluss an das Training unter Aufrechterhaltung der Narkose getötet. Ergänzend wird auf Anlage 2 verwiesen.* * Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. 10. Welche konkreten beruflichen Fähigkeiten sollen durch den Einsatz von Hunden (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 58 der Abgeordneten Ina Latendorf auf Bundestagsdrucksache 21/3928) erworben, erhalten oder verbessert werden, und welche Maßnahmen, Behandlungen oder Eingriffe werden dabei genau vorgenommen? Diensthundeführer werden in die Lage versetzt, an ihren eigenen Diensthunden bei Bedarf und Abwesenheit eines Tierarztes lebensrettende Maßnahmen durchzuführen. 11. Inwiefern ist für die Bundeswehr die Erhaltung von Wölfen (Canis lupus) (vgl. ebd.) von Nutzen, und welche Versuche werden in diesem Zusammenhang mit Wölfen durchgeführt? Bei der Besenderung von Wölfen zur telemetrischen Untersuchung dieser Tierart beteiligt sich die Bundeswehr an großangelegten Vorhaben ziviler Stellen, indem sie Truppenübungsplatzflächen zur Verfügung stellt. Damit leistet die Bundeswehr einen wichtigen Beitrag zum Natur- und Artenschutz. Die Wölfe werden nach dem Fang und der Ausstattung mit einem Telemetrie-Halsband an Ort und Stelle wieder freigelassen. 12. Welche konkreten Forschungsziele werden im Rahmen der translationalen bzw. angewandten Forschung sowie der nichtregulatorischen Toxikologie und Ökotoxikologie, bei denen Tiere verwendet werden, verfolgt? Ziele sind die Identifikation von Wirkstoffen zur Behandlung neuromuskulärer Störungen infolge von Nervenkampfstoffvergiftungen und die Verbesserung der pharmakologischen Therapie von Vergiftungen durch phosphororganische Verbindungen sowie verschiedene Kampfstoffe. 13. Plant oder prüft die Bundesregierung bzw. das Bundesministerium der Verteidigung vor dem Hintergrund gestiegener Verteidigungsausgaben, zusätzlicher Sondervermögen oder erhöhter Forschungsbudgets der Bundeswehr eine Ausweitung von Tierversuchen, insbesondere im Bereich der militärischen Forschung, der wehrmedizinischen Forschung oder der Sicherheits- und Verteidigungstechnologie? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. a) In welchen Forschungsbereichen werden derzeit Projekte durchgeführt, bei denen Tiere verwendet oder getötet werden, und ist ein Anstieg solcher Projekte bis 2029 geplant? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 4 sowie die als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage 2 verweisen.* Aufgrund der hohen Komplexität der Fragestellungen und vor dem Hintergrund der veränderten geopolitischen Lage ist bis zum Jahr 2029 mit einem Anstieg entsprechender Forschungsvorhaben zu rechnen. * Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. b) Wie viele zusätzliche Genehmigungsanträge für Tierversuche wurden bereits gestellt oder sind in den kommenden Jahren geplant? Im Jahr 2026 wurde bisher ein neuer Genehmigungsantrag gestellt, zwei weitere Genehmigungsanträge sind geplant. c) Wie werden sich nach Einschätzung des Bundesministeriums der Verteidigung voraussichtlich die Tierzahlen, die Anzahl verwendeter Tierarten sowie der Anteil an Tierversuchen mit höheren Schweregraden entwickeln? d) Wenn ja, betreffen diese Planungen Tierversuche in Einrichtungen der Bundeswehr, gemeinsame Projekte mit anderen Bundesressorts oder an externe Forschungseinrichtungen vergebene Aufträge (bitte nach geplanten Jahren, Forschungsbereichen und – soweit möglich – Tierarten aufschlüsseln)? Die Fragen 13c und 13d werden gemeinsam beantwortet. Aktuell sind keine Tierversuche mit höherem Schweregrad geplant. 14. Plant oder prüft die Bundeswehr, Tiere im Kriegs- oder Einsatzfall als Waffe, Drohne oder in vergleichbarer Weise einzusetzen, und wenn ja, für welche konkreten Aufgaben in welchen Forschungsprojekten (beispielsweise im Vergleich zu Forschungen wie denen des russischen Unternehmens Neiry zum Einsatz von Tauben als „lebende Drohnen“)? Derzeit sind keine Projekte geplant, die auf den Einsatz von Tieren als Waffen, „Drohnen“ oder in vergleichbarer Weise abzielen. Der Einsatz von Diensttieren erfolgt unabhängig davon ausschließlich im Rahmen bestehender Strukturen und in Verbindung mit entsprechend ausgebildeten Führerinnen und Führern (z. B. bei Diensthunden oder auch bei Tragtieren). Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage 1 verwiesen.* 15. Hat die Bundesregierung bereits öffentlich Stellung dazu bezogen, dass Streitkräfte anderer Staaten Tiere als Kriegswaffe benutzen oder die Einsatzmöglichkeiten von Tieren als Kriegswaffe erforschen? a) Wenn ja, wann? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 15 bis 15b werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung sieht bislang keine Veranlassung für eine öffentliche Stellungnahme im Sinne der Fragestellung. 16. Wie viele Tiere werden von der Bundeswehr nicht für Tierversuche, sondern für andere Aktivitäten der Bundeswehr verwendet, und inwiefern plant die Bundeswehr, diese Verwendung in Zukunft zu gestalten (bitte nach Tierart und Verwendungszweck aufschlüsseln)? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage 1 verwiesen.* * Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

Relationen