Versuchstiere bei der Bundeswehr (Antwort zu Drs. 21/6118)
Text
Versuchstiere bei der Bundeswehr (Antwort zu Drs. 21/6118)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6316
21. Wahlperiode 05.06.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ina Latendorf, Luigi Pantisano, Marcel
Bauer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/6118 –
Versuchstiere bei der Bundeswehr
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung forciert derzeit die größte militärische Aufrüstung
Deutschlands seit dem Zweiten Weltkrieg. Zunehmend werden
zivilgesellschaftliche Bereiche wie etwa die Gesundheitsversorgung militarisiert. Die
Verteidigungsausgaben für das Haushaltsjahr 2026 belaufen sich bereits ohne
Sondervermögen auf historische 82,7 Mrd. Euro (vgl. dazu Haushaltsgesetz
2026, Bundestagsdrucksache 21/600, S. 50). Nach Ansicht der
Fragestellenden wird der Druck auf Jugendliche zunehmend erhöht, sich zu einem
freiwilligen Militärdienst zu verpflichten.
Weitgehend unbemerkt von der breiteren Öffentlichkeit sind bereits seit
Jahrzehnten Tiere unfreiwillige Mitarbeiter bzw. Opfer der Bundeswehr. Die
Bundeswehr führt Tierversuche entweder selbst durch oder beauftragt externe
Einrichtungen wie Universitäten und andere öffentliche oder private
Forschungsinstitute damit (vgl. Bundestagsdrucksache 19/27012). Dafür muss eine große
Zahl von Tieren unterschiedlichster Arten leiden und sterben. Derartige
Tierversuche sollen z. B. der militärischen Ausbildung von Soldatinnen und
Soldaten (Ausbildung an Waffensystemen oder im Kampf), der wehrtechnischen
und militärischen Forschung (z. B. der Entwicklung und
Effektivitätssteigerung von Waffensystemen), der wehrmedizinischen Forschung (z. B. für die
Entwicklung von Schutz-, Heil- und Abwehrmöglichkeiten gegen
Waffensysteme oder Kampfstoffe) sowie der Ausbildung des militärischen
medizinischen Personals dienen.
Die Bundesregierung hat, anders als die Regierungen anderer europäischer
Länder (z. B. die Niederlande), kein perspektivisches Ende von Tierversuchen
in Deutschland signalisiert (vgl. verbandsbuero.de/affenversuche-
niederlandebeenden-staatliche-finanzierung-und-setzen-auf-tierversuchsfreie-forschung/,
zuletzt aufgerufen: 12. Februar 2026). Nicht einmal ein Ende von schwer
belastenden Tierversuchen, in denen Tiere beispielsweise bis zur Erschöpfung
schwimmen müssen, ist im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
festgehalten.
Tierversuche bei der Bundeswehr stehen nach Ansicht der Fragestellenden im
eklatanten Widerspruch zu dem in § 1 des Tierschutzgesetzes (TierSchG)
formulierten Grundsatz der Verantwortung gegenüber Tieren als Mitgeschöpfe.
Ebenso ist nach Ansicht der Fragestellenden der vernünftige Grund für das
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung
vom 5. Juni 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Hinzufügen von Schmerzen, Leiden und Schäden für Zwecke der Bundeswehr
nicht gegeben, auch weil die wissenschaftliche Sinnhaftigkeit von
Tierversuchen kontinuierlich abnimmt (vgl. https://news.rub.de/presseinformationen/wi
ssenschaft/2019-04-30-biochemie-alzheimer-im-mini-gehirn, zuletzt
aufgerufen: 24. April 2026). Im Rahmen der aktuellen Aufrüstung stellt sich daher die
Frage, wie sich Tierversuche in den letzten Jahren entwickelt haben sowie
inwiefern die Bundeswehr den Zwang von Tieren zur Erreichung militärischer
respektive verteidigungspolitischer Ziele weiter zu gestalten plant.
Die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 58 der
Abgeordneten Ina Latendorf auf Bundestagsdrucksache 21/3928 ist aus Sicht der
Fragesteller unzureichend. Daher wird im Folgenden noch einmal systematisch
nachgefragt.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis.
Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die
darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte.
Bei laufenden und zukünftigen Vorhaben werden die einschlägigen
gesetzlichen Vorgaben zum Tierschutz bei Tierversuchen strikt eingehalten und
insbesondere die konsequente Anwendung des 3R-Prinzips (Replace, Reduce,
Refine) verfolgt, um Tierversuche zu ersetzen, die Anzahl der verwendeten
Versuchstiere zu verringern und die Belastung von Versuchstieren durch
Schmerzen und Stress zu minimieren. Die sorgfältige Prüfung der
wehrwissenschaftlichen Relevanz der jeweiligen Fragestellungen, inklusive der Unerlässlichkeit
der Maßnahme, bildet die maßgebliche Grundlage für eine Genehmigung, nicht
die Verfügbarkeit zusätzlicher finanzieller Mittel im Kontext gestiegener
Verteidigungsausgaben.
Die Beantwortung der Fragen 1 bis 4, 14 und 16 kann ganz oder teilweise nicht
in offener Form erfolgen. Die Einstufung als Verschlusssache mit dem
Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall im
Hinblick auf das Staatswohl erforderlich. Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der
Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz
(Verschlusssachenanweisung, VSA) vom 1. November 2024 sind Informationen,
deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik
Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann, entsprechend
einzustufen.
Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf diese
Fragen würde Informationen enthalten, die Rückschlüsse auf die aktuelle und
zukünftige Einsatzbereitschaft und Fähigkeiten der Bundeswehr ermöglichen
würden. Aus den erfragten Informationen zu Tierversuchen lassen sich
Erkenntnisse über die Szenarien ableiten, auf die sich die Bundeswehr im Fall der
Landes- und Bündnisverteidigung vorbereitet. Aus der Zahl und Art der in der
Bundeswehr für nicht Forschungszwecke gehaltenen Tiere könnten
Rückschlüsse auf Fähigkeiten der Bundeswehr gezogen werden. Dies kann sich
nachteilig auf die Verteidigungsfähigkeit der Bundeswehr auswirken.
Im Übrigen wird auf die Antworten der Bundesregierung zu Frage 7 auf
Bundestagsdrucksache 19/27012 sowie auf die Schriftliche Frage 58 der
Abgeordneten Ina Latendorf auf Bundestagsdrucksache 21/3928 verwiesen.
1. Wie viele Tiere welcher Arten wurden in den Jahren von 2020 bis 2025
von der Bundeswehr zu Forschungs- und Versuchszwecken verwendet,
und wie viele davon wurden dabei getötet (bitte nach Kalenderjahren und
Tierarten aufschlüsseln)?
2. Wie viele Tiere welcher Arten wurden in den Jahren von 2020 bis 2025
im Rahmen von Forschungs- und Versuchsprojekten verwendet, die die
Bundeswehr an Universitäten oder andere Einrichtungen vergeben hatte,
und wie viele wurden dabei getötet (bitte nach Kalenderjahren,
Einrichtungen und Tierarten aufschlüsseln)?
3. Um welche Tierversuche bzw. Forschungsaufträge handelte es sich
jeweils, und welchem Zweck dienten diese (bitte unter Angabe der Anzahl
verwendeter sowie der getöteten Tiere nach Kalenderjahren und
Tierarten aufschlüsseln sowie ausweisen, ob es sich um Versuche der
Bundeswehr bzw. Bundeswehreinrichtungen oder um von der Bundeswehr an
Externe vergebene Aufträge handelte)?
4. Welchen Schweregraden wurden diese Tierversuche jeweils zugeordnet
(bitte nach Kalenderjahren und Tierarten aufschlüsseln)?
Die Fragen 1 bis 4 werden gemeinsam beantwortet.
Für das Kalenderjahr 2025 liegen die Zahlen zum derzeitigen Zeitpunkt noch
nicht vor.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die als „VS-Nur für
den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage 2 verwiesen.*
5. Welche Beträge wurden in den Jahren von 2020 bis 2025 für
Tierversuche der Bundeswehr in Einrichtungen der Bundeswehr sowie für an
Externe vergebene Aufträge aufgewendet (bitte nach Kalenderjahren
aufschlüsseln und angeben, ob die Mittel für Versuche der Bundeswehr bzw.
Bundeswehreinrichtungen oder für von der Bundeswehr an Externe
vergebene Aufträge eingesetzt wurden)?
Von Bundeswehreinrichtungen durchgeführte Vorhaben, wie etwa
Blutprobenentnahmen bei Schafen sowie Maßnahmen der Aus-, Fort- und Weiterbildung,
werden haushalterisch nicht gesondert erfasst. Darüber hinaus sieht die
Haushaltsführung keine weitergehende finanzielle Aufschlüsselung von beauftragten
Projekten in einzelne Unterkategorien, wie beispielsweise spezifische
Versuchsmethoden oder Ähnliches, vor. Bei extern vergebenen Aufträgen wurden
im genannten Zeitraum keine Haushaltsmittel speziell für Tierversuche
aufgewendet. Grundsätzlich gilt, dass die Bundeswehr keine Mittel für Projekte oder
Aufträge einsetzt, die sich ausschließlich mit Tierversuchen befassen. Vielmehr
handelt es sich bei den beauftragten Vorhaben durchgehend um komplexe und
vielschichtige Projekte, in denen tierexperimentelle Anteile – sofern überhaupt
vorhanden – lediglich einen untergeordneten Bestandteil zur Erreichung
übergeordneter wissenschaftlicher oder sicherheitsrelevanter Zielsetzungen
darstellen.
6. Wie viele Genehmigungsanträge für Tierversuche wurden in den Jahren
von 2020 bis 2025 im Rahmen von Forschungsprojekten der
Bundeswehr an die zuständigen Behörden gestellt, und wie viele davon wurden
mit welchen Begründungen abgelehnt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
In den Jahren 2020 bis 2025 sind insgesamt 17 Anträge an die zuständigen
Behörden sowohl nach § 8 des Tierschutzgesetzes als auch nach § 4 des
Tierschutzgesetzes gestellt worden. Sechs Anträge wurden im Jahr 2020 gestellt,
ein Antrag im Jahr 2021, acht Anträge im Jahr 2023 und zwei Anträge im Jahr
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen
Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
2024. In den Jahren 2022 und 2025 wurden keine Anträge gestellt. Es wurde
kein Antrag abgelehnt.
7. a) Finden sämtliche durch die Bundeswehr, durch Einrichtungen der
Bundeswehr sowie im Rahmen von Aufträgen, die die Bundeswehr
an Universitäten oder andere Einrichtungen vergeben hat,
verwendeten bzw. getöteten Tiere im Tierschutzbericht der Bundesregierung in
der Aufstellung der „Anzahl der Versuchstiere in Einrichtungen der
Bundeswehr“ Berücksichtigung?
b) Wenn nein, wonach wird differenziert, und wie und wo werden die
nicht in den Tierschutzbericht aufgenommenen Fälle dokumentiert?
Die Fragen 7a und 7b werden gemeinsam beantwortet.
Alle im Sinne der Fragestellung verwendeten Tiere finden Berücksichtigung im
Tierschutzbericht der Bundesregierung.
Ergänzend wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
8. Wurden in den Jahren von 2020 bis 2025 im Rahmen von
Forschungsvorhaben der Bundeswehr, auch in Einrichtungen der Bundeswehr sowie
im Auftrag der Bundeswehr an Universitäten oder anderen
Einrichtungen, lebende Tiere für sog. Live Tissue Trainings (LTT) verwendet, bei
denen beispielsweise Schweine bei lebendigem Leib verstümmelt
werden, um Kriegsverletzungen nachzuahmen?
9. Wie viele dieser Tiere wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im
Rahmen des sog. LTT nach dem Üben der operativen Eingriffe getötet
(www.peta.de/presse/peta-fordert-op-uebungen-der-bundeswehr-an-lebe
nden-schweinen-einzustellen-1/; bitte nach Kalenderjahren und Tierarten
aufschlüsseln)?
Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet.
Im Zeitraum von 2020 bis 2025 wurden von der Bundeswehr weder in eigenen
Einrichtungen noch im Auftrag an Hochschulen oder anderen
Forschungseinrichtungen Forschungsvorhaben finanziert, die den Einsatz lebender Tiere im
Sinne der Fragestellung vorsehen.
Die Bundeswehr stellt die ärztliche Fortbildung „Teamtraining Chirurgie;
Damage Control Surgery (DCS)“ zur Ausbildung spezialisierter OP-Teams über
einen externen Anbieter sicher. Die in diesem spezialisierten Training
eingesetzten Tiere befinden sich während der Durchführung in tiefer Narkose, das
heißt in einem Zustand vollständiger Schmerz- und Wahrnehmungslosigkeit,
und werden im Anschluss an das Training unter Aufrechterhaltung der Narkose
getötet. Ergänzend wird auf Anlage 2 verwiesen.*
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen
Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
10. Welche konkreten beruflichen Fähigkeiten sollen durch den Einsatz von
Hunden (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 58 der Abgeordneten
Ina Latendorf auf Bundestagsdrucksache 21/3928) erworben, erhalten
oder verbessert werden, und welche Maßnahmen, Behandlungen oder
Eingriffe werden dabei genau vorgenommen?
Diensthundeführer werden in die Lage versetzt, an ihren eigenen Diensthunden
bei Bedarf und Abwesenheit eines Tierarztes lebensrettende Maßnahmen
durchzuführen.
11. Inwiefern ist für die Bundeswehr die Erhaltung von Wölfen (Canis
lupus) (vgl. ebd.) von Nutzen, und welche Versuche werden in diesem
Zusammenhang mit Wölfen durchgeführt?
Bei der Besenderung von Wölfen zur telemetrischen Untersuchung dieser
Tierart beteiligt sich die Bundeswehr an großangelegten Vorhaben ziviler Stellen,
indem sie Truppenübungsplatzflächen zur Verfügung stellt. Damit leistet die
Bundeswehr einen wichtigen Beitrag zum Natur- und Artenschutz. Die Wölfe
werden nach dem Fang und der Ausstattung mit einem Telemetrie-Halsband an
Ort und Stelle wieder freigelassen.
12. Welche konkreten Forschungsziele werden im Rahmen der
translationalen bzw. angewandten Forschung sowie der nichtregulatorischen
Toxikologie und Ökotoxikologie, bei denen Tiere verwendet werden, verfolgt?
Ziele sind die Identifikation von Wirkstoffen zur Behandlung neuromuskulärer
Störungen infolge von Nervenkampfstoffvergiftungen und die Verbesserung der
pharmakologischen Therapie von Vergiftungen durch phosphororganische
Verbindungen sowie verschiedene Kampfstoffe.
13. Plant oder prüft die Bundesregierung bzw. das Bundesministerium der
Verteidigung vor dem Hintergrund gestiegener Verteidigungsausgaben,
zusätzlicher Sondervermögen oder erhöhter Forschungsbudgets der
Bundeswehr eine Ausweitung von Tierversuchen, insbesondere im Bereich
der militärischen Forschung, der wehrmedizinischen Forschung oder der
Sicherheits- und Verteidigungstechnologie?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
a) In welchen Forschungsbereichen werden derzeit Projekte
durchgeführt, bei denen Tiere verwendet oder getötet werden, und ist ein
Anstieg solcher Projekte bis 2029 geplant?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 4 sowie die als „VS-Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage 2 verweisen.* Aufgrund der hohen
Komplexität der Fragestellungen und vor dem Hintergrund der veränderten
geopolitischen Lage ist bis zum Jahr 2029 mit einem Anstieg entsprechender
Forschungsvorhaben zu rechnen.
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen
Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
b) Wie viele zusätzliche Genehmigungsanträge für Tierversuche wurden
bereits gestellt oder sind in den kommenden Jahren geplant?
Im Jahr 2026 wurde bisher ein neuer Genehmigungsantrag gestellt, zwei
weitere Genehmigungsanträge sind geplant.
c) Wie werden sich nach Einschätzung des Bundesministeriums der
Verteidigung voraussichtlich die Tierzahlen, die Anzahl verwendeter
Tierarten sowie der Anteil an Tierversuchen mit höheren Schweregraden
entwickeln?
d) Wenn ja, betreffen diese Planungen Tierversuche in Einrichtungen der
Bundeswehr, gemeinsame Projekte mit anderen Bundesressorts oder
an externe Forschungseinrichtungen vergebene Aufträge (bitte nach
geplanten Jahren, Forschungsbereichen und – soweit möglich –
Tierarten aufschlüsseln)?
Die Fragen 13c und 13d werden gemeinsam beantwortet.
Aktuell sind keine Tierversuche mit höherem Schweregrad geplant.
14. Plant oder prüft die Bundeswehr, Tiere im Kriegs- oder Einsatzfall als
Waffe, Drohne oder in vergleichbarer Weise einzusetzen, und wenn ja,
für welche konkreten Aufgaben in welchen Forschungsprojekten
(beispielsweise im Vergleich zu Forschungen wie denen des russischen
Unternehmens Neiry zum Einsatz von Tauben als „lebende Drohnen“)?
Derzeit sind keine Projekte geplant, die auf den Einsatz von Tieren als Waffen,
„Drohnen“ oder in vergleichbarer Weise abzielen. Der Einsatz von Diensttieren
erfolgt unabhängig davon ausschließlich im Rahmen bestehender Strukturen
und in Verbindung mit entsprechend ausgebildeten Führerinnen und Führern
(z. B. bei Diensthunden oder auch bei Tragtieren). Darüber hinaus wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung und die als „VS-Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage 1 verwiesen.*
15. Hat die Bundesregierung bereits öffentlich Stellung dazu bezogen, dass
Streitkräfte anderer Staaten Tiere als Kriegswaffe benutzen oder die
Einsatzmöglichkeiten von Tieren als Kriegswaffe erforschen?
a) Wenn ja, wann?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 15 bis 15b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung sieht bislang keine Veranlassung für eine öffentliche
Stellungnahme im Sinne der Fragestellung.
16. Wie viele Tiere werden von der Bundeswehr nicht für Tierversuche,
sondern für andere Aktivitäten der Bundeswehr verwendet, und inwiefern
plant die Bundeswehr, diese Verwendung in Zukunft zu gestalten (bitte
nach Tierart und Verwendungszweck aufschlüsseln)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die als „VS-Nur für
den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage 1 verwiesen.*
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen
Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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