Mögliche Einführung bundeseinheitlicher Mindeststandards für die Haltung gefährlicher Tiere und von Sachkundenachweisen
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Mögliche Einführung bundeseinheitlicher Mindeststandards für die Haltung gefährlicher Tiere und von Sachkundenachweisen
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7412
21. Wahlperiode 29.07.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Manuel Krauthausen, Andreas Bleck, Dr. Michael Blos, Dr. Ingo
Hahn, Karsten Hilse, Thomas Korell, Dr. Rainer Kraft, Marcel Queckemeyer,
Dr. Paul Schmidt und der Fraktion der AfD
Mögliche Einführung bundeseinheitlicher Mindeststandards für die Haltung
gefährlicher Tiere und von Sachkundenachweisen
Ein Vorfall in Leipzig, bei dem Medienberichten zufolge ein Tiger am 17. Mai
2026 aus einer Privathaltung ausgebrochen ist und später erschossen wurde,
wirft Fragen nach bundesweit einheitlichen Regelungen zur Haltung
gefährlicher Tiere auf (www.mdr.de/nachrichten/sachsen/leipzig/leipzig-leipzig-land/ti
ger-ausgebrochen-doelziglandratsamt-auflagen-100.html). In Deutschland
bestehen erhebliche Unterschiede zwischen den Bundesländern. Nur neun von
16 Ländern haben spezifische Regelungen (Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg,
Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Thüringen)
(www.spiegel.de/wissenschaft/wildtiere-in-deutschland-welche-tiere-privat-geh
altenwerden-duerfen-und-welche-nicht-a-11e6ec0a-6475-402c-a12b-dfcb51e5
75d9). In Brandenburg gilt beispielsweise: „Jeder kann Löwen halten“ – kein
Register gefährlicher Tiere, nur minimale Gehegevorgaben (www.berliner-kuri
er.de/berlin/jeder-kann-in-brandenburg-loewenhalten-li.371391). Während
bestimmte Tierarten in einzelnen Bundesländern erlaubt sind, gelten andernorts
Verbote oder deutlich unterschiedliche Regelungen. Dies führt zu
Rechtsunsicherheit für Halter, unterschiedlichen Eingriffsmöglichkeiten der Behörden,
mögliche Auswirkungen auf den Tierschutz sowie Auswirkungen auf den
Vollzug durch Veterinär- und Ordnungsbehörden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Hat die Bundesregierung zu den erheblichen Unterschieden zwischen den
Bundesländern hinsichtlich der Haltung gefährlicher Tiere (wie
bestimmter Giftschlangenarten oder Großkatzen), die in manchen Ländern erlaubt
und in anderen verboten sind, bereits eine Arbeitsgrundlage erarbeitet?
a) Wenn ja, wie sieht diese aus?
b) Wenn nein, warum nicht?
2. Führt der bestehende „Flickenteppich“ unterschiedlicher
Landesregelungen nach Auffassung der Bundesregierung zu Rechtsunsicherheit für
Halter, unterschiedlichen Eingriffsmöglichkeiten der Behörden und
Problemen für Veterinärämter sowie Ordnungsbehörden?
a) Wenn ja, was trifft zu, und welche Probleme sind explizit zu
benennen?
b) Wenn nein, wie entkräftet die Bundesregierung die jeweiligen
Problembereiche?
3. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung im Rahmen ihrer
Gesetzgebungskompetenz nach Artikel 74 Absatz 1 Nummer 20 des
Grundgesetzes, bundesweit einheitliche Mindestanforderungen für die Haltung
gefährlicher Tiere aus Gründen des Tierschutzes zu schaffen?
a) Werden entsprechende gesetzgeberische Maßnahmen geprüft?
b) Wenn ja, welche Regelungsbereiche werden hierbei betrachtet?
c) Wenn nein, warum nicht?
d) Welche Bereiche der Regulierung der Haltung gefährlicher Tiere
bewertet die Bundesregierung als bundesrechtlich regelbar und welche
als ausschließlich landesrechtlich regelbar?
4. Hält die Bundesregierung bundeseinheitliche Mindeststandards für die
Haltung gefährlicher Tiere für erforderlich in Bezug auf Mindestgrößen
für Gehege, Terrarien und Außenanlagen sowie Vorgaben zu
Rückzugsorten, Temperatur, Beleuchtung und Beschäftigungsmöglichkeiten?
a) Wenn ja, welche und warum?
b) Wenn nein, warum nicht?
5. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die
unterschiedlichen Sicherheitsanforderungen der Länder bei der Haltung gefährlicher
Tiere vor?
a) Sieht die Bundesregierung Auswirkungen dieser unterschiedlichen
Regelungen auf die Gewährleistung einer tierschutzgerechten Haltung
oder auf den Vollzug bundesrechtlicher Vorschriften?
b) Findet hierzu ein Austausch mit den Ländern statt, und wenn ja, in
welcher Form?
c) Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen unterschiedliche
Landesregelungen zu Vollzugsproblemen oder Schwierigkeiten bei der
Zusammenarbeit der zuständigen Behörden geführt haben?
6. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Sachkunde von Haltern
gefährlicher Tiere für die Gewährleistung einer tierschutzgerechten
Haltung bei?
a) Werden bundesweit einheitliche Anforderungen an die Sachkunde von
Haltern bestimmter Tierarten im Rahmen bestehender oder möglicher
tierschutzrechtlicher Regelungen geprüft?
b) Wenn ja, welche Anforderungen werden hierbei betrachtet?
c) Wenn nein, warum nicht?
d) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über bestehende
Sachkundeanforderungen der Länder vor?
7. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Unterschiede bei
den Kontroll- und Eingriffsbefugnissen der Länder im Zusammenhang mit
der Haltung gefährlicher Tiere vor?
a) Sind der Bundesregierung hieraus resultierende Probleme für den
Vollzug des Tierschutzrechts bekannt?
b) Werden diese Fragen im Rahmen von Bund-Länder-Gremien oder
sonstigen Abstimmungsformaten erörtert?
c) Wenn ja, welche Ergebnisse oder Schlussfolgerungen liegen hierzu
vor?
d) Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, um den Vollzug
bestehender bundesrechtlicher Tierschutzvorschriften bei der Haltung
gefährlicher Tiere zu verbessern?
8. Plant die Bundesregierung angemessene Übergangsregelungen,
Bestandsschutz sowie verhältnismäßige Umsetzungsfristen für bestehende Halter,
und wenn ja, welche sind das?
9. Sieht die Bundesregierung bestehende bundes- und landesrechtliche
Regelungen (Tierschutzgesetz, Bundesnaturschutzgesetz, Convention on
International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora),
Gefahrtiergesetze der Länder) als unzureichend an?
a) Wenn ja, welche sind das, und welche Lücken bestehen konkret?
b) Wenn nein, warum nicht?
10. Wie positioniert sich die Bundesregierung zur Einführung sogenannter
Positivlisten für die Heimtierhaltung auf Bundes- oder EU-Ebene, und wie
bewertet sie in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass Belgien seine
Positivliste aufgrund mangelnder Zweckmäßigkeit wieder abgeschafft
hat?
11. Hat die Bundesregierung sich zu den Auswirkungen des derzeitigen
„Flickenteppichs“ auf das Tierwohl, die öffentliche Sicherheit und die Arbeit
der Veterinär- und Ordnungsbehörden bereits einen Handlungskatalog
erarbeitet?
a) Wenn ja, welche Auswirkungen sind von Interesse der
Bundesregierung und warum?
b) Wenn nein, warum nicht?
12. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele gefährliche Tiere
derzeit in Deutschland in Privathaltung gehalten werden, und wenn ja,
welche sind das (bitte nach Artengruppen bzw. ausgewählten Arten wie
Großkatzen, Giftschlangen, Primaten etc. sowie nach Bundesländern
aufschlüsseln, soweit Daten vorliegen)?
13. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Vorfall in Leipzig
(siehe Vorbemerkung der Fragesteller), und welche Schlussfolgerungen
zieht sie daraus für die Notwendigkeit bundesweit einheitlicher Standards,
und liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, in welchem
Umfang die zuständigen Behörden im konkreten Leipziger Fall die
Haltungsbedingungen bereits im Vorfeld durch regelmäßige Besuche vor Ort
kontrolliert haben?
14. Liegen der Bundesregierung Daten zu Kontrollen, Verstößen und
Sicherheitsvorfällen bei der Haltung gefährlicher Tiere vor, und wenn ja, in
welchem Umfang?
15. Inwieweit arbeitet die Bundesregierung bei der Erarbeitung etwaiger
Standards, Gefahrtierdefinitionen oder Sachkundenachweise mit den
relevanten Fachverbänden wie dem Bundesverband für fachgerechten Natur-,
Tier- und Artenschutz e. V. oder dem Zentralverband Zoologischer
Fachbetriebe Deutschlands e. V. zusammen, und welche konkreten
Abstimmungen haben hierzu bereits stattgefunden?
Berlin, den 30. Juli 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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