Schriftliche Frage 83 von Knuth Meyer- Soltau (AfD): Welche konkreten gesetzgeberischen, finanzverfassungsrechtlichen und sozialpolitischen Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung einerseits…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 15. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
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Schriftliche Frage 83 von Knuth Meyer- Soltau (AfD): Welche konkreten gesetzgeberischen, finanzverfassungsrechtlichen und sozialpolitischen Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung einerseits…
Frage 83 (Knuth Meyer- Soltau, AfD):
Welche konkreten gesetzgeberischen, finanzverfassungsrechtlichen und sozialpolitischen Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung einerseits im Rahmen des Rentenpakets II zu ergreifen, um die vorgesehene Stabilisierung des Rentenniveaus bei mindestens 48 Prozent bis zum Jahr 2031 zu gewährleisten, ohne dabei gegen den Grundsatz der intergenerativen Lastengerechtigkeit zu verstoßen und insbesondere ohne eine unverhältnismäßige Belastung der beitragszahlenden jüngeren Generation im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes (Gleichbehandlungsgrundsatz) sowie Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes (Sozialstaatsprinzip) herbeizuführen, und um andererseits darzulegen, wie die Bundesregierung die Vereinbarkeit der geplanten Maßnahmen mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Generationengerechtigkeit und zur Finanzierungsverantwortung der öffentlichen Hand sicherstellt sowie welche flankierenden Regelungen im Hinblick auf Beitragssatzentwicklung, Steuerzuschüsse und Nachhaltigkeitsrücklage vorgesehen sind?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 17. Dezember 2025:
Der Bundestag hat am 5. Dezember 2025 das Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten beschlossen. Darin wird u. a. die sogenannte Haltelinie für das Rentenniveau bei 48 Prozent bis zum Jahr 2031 verlängert. Im Koalitionsausschuss am 27. November 2025 wurde vereinbart, dass sich die Rentenkommission mit Fragen zu weiteren Reformbedarfen beschäftigen wird. Bis Ende des zweiten Quartals 2026 soll die Kommission ihre Reformvorschläge vorlegen.
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