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Schriftliche Frage 129 von Uwe Schulz (AfD): Welche konkreten Kommissionen plant die Bundesregierung in Bezug auf die sozialen Sicherungssysteme einzusetzen, und kann die Bundesregierun…

dip / schriftliche_frage 05.09.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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Schriftliche Frage 129 von Uwe Schulz (AfD): Welche konkreten Kommissionen plant die Bundesregierung in Bezug auf die sozialen Sicherungssysteme einzusetzen, und kann die Bundesregierun… Frage 129 (Uwe Schulz, AfD): Welche konkreten Kommissionen plant die Bundesregierung in Bezug auf die sozialen Sicherungssysteme einzusetzen, und kann die Bundesregierung ausschließen, dass es zukünftig zu einer Erhöhung des Renteneintrittsalters kommt? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 4. September 2025: Die Bundesregierung plant, in Bezug auf die sozialen Sicherungssysteme verschiedene Kommissionen einzusetzen, oder hat diese bereits eingesetzt, welche im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode von den Koalitionspartnern vereinbart wurden. Diese sind die Kommission zur Sozialstaatsreform, die Rentenkommission, die Kommission zur Stabilisierung der Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung und die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Pflegereform (Zukunftspakt Pflege). Mit der laufenden stufenweisen Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre wurde ein Fahrplan für den Renteneintritt bis 2031 gesetzlich festgelegt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sieht absehbar keine Notwendigkeit, das Renteneintrittsalter darüber hinaus weiter anzuheben. Auch der aktuelle Koalitionsvertrag sieht keine Anhebung der Regelaltersgrenze auf über 67 Jahre vor.

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