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Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/1929)

dip / drucksache 03.12.2025 · WP 21 · 21/3112 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/1929) Deutscher Bundestag Drucksache 21/3112 21. Wahlperiode 03.12.2025 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksache 21/1929 – Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten A. Problem Laut dem Gesetzentwurf ist die gesetzliche Rentenversicherung derzeit stabil aufgestellt. Die einbringende Bundesregierung betont, der Beitragssatz sei seit dem Jahr 2018 unverändert bei 18,6 Prozent, das Rentenniveau liege stabil bei 48 Prozent. Aufgrund des Auslaufens der nach aktueller Rechtslage bis 2025 geltenden Haltelinie für das Rentenniveau käme es beim Rentenniveau ab dem Jahr 2026 jedoch zu einer deutlichen Absenkung und somit zu niedrigeren Alterseinkommen. Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung das Rentenniveau über das Jahr 2025 hinaus stabil halten und dafür sorgen, dass die gesetzliche Rentenversicherung weiterhin eine verlässliche und tragende Säule der Alterssicherung bleibt. Die Bürgerinnen und Bürger sollen auf ein stabiles Leistungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung vertrauen können. Daher soll die Haltelinie für das Rentenniveau bei 48 Prozent bis zum Jahr 2031 verlängert werden. Die entsprechenden Mehraufwendungen der Rentenversicherung sollen aus Steuermitteln des Bundes getragen werden, wodurch Auswirkungen auf den Beitragssatz grundsätzlich vermieden würden. Hierfür soll eine Erstattungsregel verankert werden, wonach der Bund den Unterschied zwischen den hypothetischen Ausgaben der Rentenversicherung ohne Haltelinie und den tatsächlichen Ausgaben erstattet. Im Jahr 2029 soll die Bundesregierung einen Bericht über die Entwicklung des Beitragssatzes und der Bundeszuschüsse zur Überprüfung des Rentenniveaus und der daraus entstehenden Mehrausgaben vorlegen. Darüber hinaus soll die anrechnungsfähige Kindererziehungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung für vor 1992 geborene Kinder nach den Erhöhungen in den Jahren 2014 und 2019 um weitere sechs Monate auf insgesamt drei Jahre verlängert werden. Damit werde die Erziehungsleistung in der gesetzlichen Rentenversicherung in diesem Zusammenhang in demselben Umfang wie bei nach 1991 geborenen Kindern anerkannt. Daraus resultierende Mehraufwendungen sollen vom Bund erstattet werden. Eine pauschale Anrechnungsweise diene der Verwaltungsvereinfachung, so müssten die Rentenversicherungsträger nicht Millionen Renten neu feststellen. Auf Antrag erhielten auch diejenigen einen Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten, die zuvor keinen Zuschlag erhalten hätten, aber die Voraussetzungen innerhalb der zusätzlichen sechs Monate bis zum Ablauf des Dreijahreszeitraums erfüllten, zum Beispiel bei Adoption. Für Mütter, die bei der erstmaligen Einführung der Kindererziehungszeit im Jahr 1986 im Rentenalter gewesen seien und daher eine Kindererziehungsleistung erhielten, werde die Leistung um die gleiche Höhe aufgestockt. Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, soll zudem die Rückkehr zu ihrem bisherigen Arbeitgeber erleichtert werden. Künftig soll in diesen Fällen auch ein sachgrundlos befristetes Arbeitsverhältnis möglich sein. Durch den Gesetzentwurf solle eine freiwillige Weiterarbeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze für die Arbeitsvertragsparteien einfacher gestaltet werden können; mithin solle die Anpassung einen Beitrag zur Fachkräftesicherung leisten. B. Lösung Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke. C. Alternativen Wurden nicht erörtert. D. Kosten Wurden nicht erörtert. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/1929 unverändert anzunehmen. Berlin, den 3. Dezember 2025 Der Ausschuss für Arbeit und Soziales Bernd Rützel Amtierender Vorsitzender Ulrike Schielke-Ziesing Berichterstatterin Bericht der Abgeordneten Ulrike Schielke-Ziesing I. Überweisung Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/1929 in seiner 34. Sitzung am 16. Oktober 2025 an den Ausschuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Beratung und an den Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und den Haushaltsausschuss zur Mitberatung überwiesen. Der Haushaltsausschuss ist darüber hinaus nach § 96 GO-BT beteiligt. II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/1929 in seiner 12. Sitzung am 3. Dezember 2025 abschließend beraten und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke die Annahme des Gesetzentwurfs empfohlen. Außerdem hat der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Gesetzentwurf wie folgt getrennt abgestimmt: Annahme der Artikel 1 Nummer 7a und 7b; Artikel 1 Nummer 17 zu § 291c SGB VI; Artikel 1 Nummer 19; Artikel 1 Nummer 20; Artikel 2, 3 Absatz 2 und 3 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, AfD, SPD und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Annahme des Restes des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke. Der Haushaltsausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/1929 in seiner 25. Sitzung am 10. November 2025 abschließend beraten und mit den Stimmen der Fraktionen der CSU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke die Annahme empfohlen. III. Öffentliche Anhörung von Sachverständigen Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner 7. Sitzung am 15. Oktober 2025 die Durchführung einer öffentlichen Anhörung von Sachverständigen zu dem Gesetzentwurf auf Drucksache 21/1929 beschlossen. Die Anhörung fand in der 11. Sitzung am 10. November 2025 statt. An dieser haben folgende Verbände, Institutionen und Einzelsachverständige teilgenommen: Deutsche Rentenversicherung Bund Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e. V. Deutscher Gewerkschaftsbund Arbeitnehmerkammer Bremen Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung Sozialverband VdK Deutschland e. V. Prof. Dr. Martin Werding Die schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen sind in der Ausschussdrucksache 21(11)55 zusammengefasst. Weitere Einzelheiten der Anhörung können dem Protokoll der Sitzung entnommen werden. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/1929 in seiner 10. Sitzung am 5. November 2025 erstmals beraten. In seiner 14. Sitzung am 3. Dezember 2025 hat er den Gesetzentwurf abschließend beraten. Dem Ausschuss lagen bei seinen Beratungen Petitionen vor. Auf Antrag der Fraktion der AfD, über die Artikel 1 Nummer 7a und 7b; Artikel 1 Nummer 17 zu § 291c SGB VI; Artikel 1 Nummer 19; Artikel 1 Nummer 20; Artikel 2, 3 Absatz 2 und 3 des Gesetzentwurfs getrennt abzustimmen, hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales die Abstimmung über den Gesetzentwurf gemäß § 47 GO-BT in Verbindung mit § 74 GO-BT entsprechend geteilt. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat über Artikel 1 Nummer 7a und 7b; Artikel 1 Nummer 17 zu § 291c SGB VI; Artikel 1 Nummer 19; Artikel 1 Nummer 20; Artikel 2, 3 Absatz 2 und 3 wie folgt abgestimmt: Annahme: CDU/CSU, AfD, SPD und Die Linke; Ablehnung: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Über die übrigen Bestimmungen des Gesetzentwurfs hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales wie folgt abgestimmt: Annahme: CDU/CSU und SPD; Ablehnung: AfD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; Stimmenthaltung: Die Linke. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat anschließend über den gesamten Gesetzentwurf auf Drucksache 21/1929 abgestimmt und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke die Annahme des Gesetzentwurfs empfohlen. Die Fraktion der CDU/CSU meinte, sie trage den Koalitionskompromiss mit und sichere mit der Stabilisierung des Rentenniveaus das zentrale Leistungsversprechen der gesetzlichen Rente bis Jahr 2031. Bei der Frage, wie es mit dem Rentenniveau nach 2031 weitergehe, bevorzuge die Fraktion eine Variante, die der Rentenkommission keine Vorfestlegungen mit auf den Weg gebe. Auf das aktuelle Rentenpaket werde eine grundsätzliche und strukturelle Reform der Alterssicherung auf allen drei Ebenen des Alterssicherungssystems folgen, wobei auch die langfristige Finanzierung beachtet werden müsse. Mit der Aufhebung des Vorbeschäftigungsverbots werde außerdem die Möglichkeit der freiwilligen Erwerbsarbeit im Alter eröffnet. Die beste Vorsorge für das Sozialversicherungssystem sei ein guter Arbeitsmarkt. Die Fraktion der AfD führte aus, eine Kenngröße für das Gesamtversorgungsniveau über alle drei Rentensäulen hinweg bestehe bereits über das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat). In Deutschland liege das Gesamtniveau der Altersvorsorge bei 53 Prozent. Die Kennzahlen seien verfügbar und müssten nicht neu eingeführt werden. Es sei außerdem abwegig, dass die Bundesregierung die Sparerträge aus der zweiten und dritten Säule verbeitragen und damit die nicht ausreichende staatliche Altersvorsorge ausgleichen wolle. Zudem sei irrelevant, ob die untere Grenze der Rücklagen der Rentenversicherung auf 0,2 oder 0,3 Monatsausgaben angehoben werde. Die Rentenrücklagen seien so stark abgeschmolzen, dass Steuerzuschüsse in großer Höhe nötig seien. Die von der Koalition vorgeschlagene Frühstartrente sei in ihrem Volumen zu klein und kaum rentabel, da die Kapitalerträge auch verbeitragt werden sollten. Die Mütterrente sei ein Zeichen der Gerechtigkeit und werde daher von der Fraktion der AfD befürwortet. Alle weiteren Aspekte des Rentenpakets lehne die Fraktion ab. Die Fraktion der SPD erklärte, dass die Bundesregierung ein umfassendes Rentenpaket vorlege, welches aus mehreren Teilen bestehe und alle drei Säulen der Altersvorsorge in den Blick nehme. Viele Rentnerinnen und Rentner seien finanziell ausschließlich auf die gesetzliche Rente angewiesen. Viele Riester-Verträge lägen auf Eis, da sie nicht funktionierten. Daher werde nun mit der Verlängerung der Haltelinie bis in das Jahr 2031 Sicherheit für die Menschen im Alter geschaffen. Das Gesetz erkenne ferner die Erziehungszeiten für vor dem Jahr 1992 geborene Kinder vollständig an, erhöhe die Mindestrücklage auf das 0,3-fache der Monatsausgaben der Rentenkasse und schaffe das Vorbeschäftigungsverbot ab. Die Finanzierung der Rentenausgaben sei zwar in der Summe hoch, ihr Anteil am Haushalt steige jedoch nicht. Die gesetzliche Rente müsse eine den Lebensstandard sichernde Altersabsicherung gewährleisten. Die Menschen erwarteten von der Politik, dass sie Maßnahmen ergreife, um das Rentenniveau, aber auch die Rentenbeiträge stabil zu halten. Auch darüber werde die Rentenkommission beraten müssen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betonte, die gesetzliche Rente sei die tragende Säule der Altersvorsorge. Der Beitragssatz von 18,6 Prozent sei der niedrigste in den letzten 20 Jahren. Die Fraktion begrüße die Stabilisierung des Rentenniveaus bei 48 Prozent, kritisiere jedoch, dass die Stabilisierung nur bis zum Jahr 2031 erfolge und damit weit hinter den Plänen der Ampel bleibe. Eine langfristige Stabilisierung des Rentenniveaus sei besonders für die heute jungen Menschen wichtig, um in Zukunft eine auskömmliche Rente zu erhalten. Die Anerkennung der Erziehungs- und Pflegearbeit durch die Mütterrente sei richtig. Es müsse jedoch darauf geachtet werden, dass das Geld auch bei den Frauen ankomme, die nur über eine geringe Rente verfügten. Durch die im Gesetzentwurf vorgeschlagene Anrechnung der Mütterrente auf die Grundrente und Grundsicherung geschehe dies nicht. Die Finanzierung der Mütterrente sei außerdem nicht generationengerecht. Gegen Altersarmut bevorzuge die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine Garantierente. Die Fraktion Die Linke vertritt die Auffassung, die Bundesregierung traue sich nicht, die grundlegenden Ungerechtigkeiten des Rentensystems zu lösen. Die beabsichtigte Stabilisierung des Rentenniveaus bleibe weit hinter dem Niveau zurück, welches nötig wäre, um Altersarmut nachhaltig zu bekämpfen. Schon jetzt sei jede fünfte Person ab 65 Jahren in Deutschland armutsgefährdet. Der Gesetzentwurf sei keine Antwort auf die finanziellen Nöte vieler Rentnerinnen und Rentner. Zudem sei die Befristung der Stabilisierung des Rentenniveaus bis 2031 nur eine kurzfristige Lösung und dürfe nicht auf einem viel zu niedrigen Niveau erfolgen. Mit dem Gesetzentwurf würden die Menschen gezwungen, privat vorzusorgen. Dafür hätten sie aber keine finanziellen Mittel. Aus Sicht der Fraktion Die Linke sei die Stärkung der gesetzlichen Rente als verlässliche, solidarisch finanzierte und gerechte Säule der Alterssicherung die richtige Lösung. Berlin, den 3. Dezember 2025 Ulrike Schielke-Ziesing Berichterstatterin Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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