Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/1929)
Text
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/1929)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/3112
21. Wahlperiode 03.12.2025
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss)
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 21/1929 –
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur
vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
A. Problem
Laut dem Gesetzentwurf ist die gesetzliche Rentenversicherung derzeit stabil
aufgestellt. Die einbringende Bundesregierung betont, der Beitragssatz sei seit dem
Jahr 2018 unverändert bei 18,6 Prozent, das Rentenniveau liege stabil bei 48
Prozent. Aufgrund des Auslaufens der nach aktueller Rechtslage bis 2025 geltenden
Haltelinie für das Rentenniveau käme es beim Rentenniveau ab dem Jahr 2026
jedoch zu einer deutlichen Absenkung und somit zu niedrigeren
Alterseinkommen. Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung das Rentenniveau über
das Jahr 2025 hinaus stabil halten und dafür sorgen, dass die gesetzliche
Rentenversicherung weiterhin eine verlässliche und tragende Säule der Alterssicherung
bleibt. Die Bürgerinnen und Bürger sollen auf ein stabiles Leistungsniveau der
gesetzlichen Rentenversicherung vertrauen können. Daher soll die Haltelinie für
das Rentenniveau bei 48 Prozent bis zum Jahr 2031 verlängert werden. Die
entsprechenden Mehraufwendungen der Rentenversicherung sollen aus
Steuermitteln des Bundes getragen werden, wodurch Auswirkungen auf den Beitragssatz
grundsätzlich vermieden würden. Hierfür soll eine Erstattungsregel verankert
werden, wonach der Bund den Unterschied zwischen den hypothetischen
Ausgaben der Rentenversicherung ohne Haltelinie und den tatsächlichen Ausgaben
erstattet. Im Jahr 2029 soll die Bundesregierung einen Bericht über die Entwicklung
des Beitragssatzes und der Bundeszuschüsse zur Überprüfung des Rentenniveaus
und der daraus entstehenden Mehrausgaben vorlegen.
Darüber hinaus soll die anrechnungsfähige Kindererziehungszeit in der
gesetzlichen Rentenversicherung für vor 1992 geborene Kinder nach den Erhöhungen in
den Jahren 2014 und 2019 um weitere sechs Monate auf insgesamt drei Jahre
verlängert werden. Damit werde die Erziehungsleistung in der gesetzlichen
Rentenversicherung in diesem Zusammenhang in demselben Umfang wie bei nach
1991 geborenen Kindern anerkannt. Daraus resultierende Mehraufwendungen
sollen vom Bund erstattet werden. Eine pauschale Anrechnungsweise diene der
Verwaltungsvereinfachung, so müssten die Rentenversicherungsträger nicht
Millionen Renten neu feststellen. Auf Antrag erhielten auch diejenigen einen
Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten, die zuvor keinen Zuschlag erhalten
hätten, aber die Voraussetzungen innerhalb der zusätzlichen sechs Monate bis zum
Ablauf des Dreijahreszeitraums erfüllten, zum Beispiel bei Adoption. Für Mütter,
die bei der erstmaligen Einführung der Kindererziehungszeit im Jahr 1986 im
Rentenalter gewesen seien und daher eine Kindererziehungsleistung erhielten,
werde die Leistung um die gleiche Höhe aufgestockt.
Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, soll zudem die Rückkehr zu
ihrem bisherigen Arbeitgeber erleichtert werden. Künftig soll in diesen Fällen
auch ein sachgrundlos befristetes Arbeitsverhältnis möglich sein. Durch den
Gesetzentwurf solle eine freiwillige Weiterarbeit nach Erreichen der
Regelaltersgrenze für die Arbeitsvertragsparteien einfacher gestaltet werden können; mithin
solle die Anpassung einen Beitrag zur Fachkräftesicherung leisten.
B. Lösung
Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
AfD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion
Die Linke.
C. Alternativen
Wurden nicht erörtert.
D. Kosten
Wurden nicht erörtert.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/1929 unverändert anzunehmen.
Berlin, den 3. Dezember 2025
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales
Bernd Rützel
Amtierender Vorsitzender
Ulrike Schielke-Ziesing
Berichterstatterin
Bericht der Abgeordneten Ulrike Schielke-Ziesing
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/1929 in seiner 34. Sitzung am 16. Oktober
2025 an den Ausschuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Beratung und an den Ausschuss für Bildung,
Familie, Senioren, Frauen und Jugend und den Haushaltsausschuss zur Mitberatung überwiesen. Der
Haushaltsausschuss ist darüber hinaus nach § 96 GO-BT beteiligt.
II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat den Gesetzentwurf auf Drucksache
21/1929 in seiner 12. Sitzung am 3. Dezember 2025 abschließend beraten und mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke die Annahme des Gesetzentwurfs empfohlen. Außerdem hat der Ausschuss für
Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Gesetzentwurf wie folgt getrennt abgestimmt: Annahme der
Artikel 1 Nummer 7a und 7b; Artikel 1 Nummer 17 zu § 291c SGB VI; Artikel 1 Nummer 19; Artikel 1
Nummer 20; Artikel 2, 3 Absatz 2 und 3 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, AfD, SPD und Die Linke gegen
die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Annahme des Restes des Gesetzentwurfs mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke.
Der Haushaltsausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/1929 in seiner 25. Sitzung am 10. November
2025 abschließend beraten und mit den Stimmen der Fraktionen der CSU/CSU und SPD gegen die Stimmen der
Fraktionen AfD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke die Annahme
empfohlen.
III. Öffentliche Anhörung von Sachverständigen
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner 7. Sitzung am 15. Oktober 2025 die Durchführung einer
öffentlichen Anhörung von Sachverständigen zu dem Gesetzentwurf auf Drucksache 21/1929 beschlossen. Die
Anhörung fand in der 11. Sitzung am 10. November 2025 statt. An dieser haben folgende Verbände, Institutionen
und Einzelsachverständige teilgenommen:
Deutsche Rentenversicherung Bund
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e. V.
Deutscher Gewerkschaftsbund
Arbeitnehmerkammer Bremen
Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung
Sozialverband VdK Deutschland e. V.
Prof. Dr. Martin Werding
Die schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen sind in der Ausschussdrucksache 21(11)55
zusammengefasst. Weitere Einzelheiten der Anhörung können dem Protokoll der Sitzung entnommen werden.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/1929 in seiner 10. Sitzung am
5. November 2025 erstmals beraten. In seiner 14. Sitzung am 3. Dezember 2025 hat er den Gesetzentwurf
abschließend beraten. Dem Ausschuss lagen bei seinen Beratungen Petitionen vor.
Auf Antrag der Fraktion der AfD, über die Artikel 1 Nummer 7a und 7b; Artikel 1 Nummer 17 zu § 291c SGB VI;
Artikel 1 Nummer 19; Artikel 1 Nummer 20; Artikel 2, 3 Absatz 2 und 3 des Gesetzentwurfs getrennt
abzustimmen, hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales die Abstimmung über den Gesetzentwurf gemäß § 47 GO-BT in
Verbindung mit § 74 GO-BT entsprechend geteilt.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat über Artikel 1 Nummer 7a und 7b; Artikel 1 Nummer 17 zu § 291c
SGB VI; Artikel 1 Nummer 19; Artikel 1 Nummer 20; Artikel 2, 3 Absatz 2 und 3 wie folgt abgestimmt:
Annahme: CDU/CSU, AfD, SPD und Die Linke; Ablehnung: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Über die übrigen
Bestimmungen des Gesetzentwurfs hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales wie folgt abgestimmt: Annahme:
CDU/CSU und SPD; Ablehnung: AfD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; Stimmenthaltung: Die Linke.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat anschließend über den gesamten Gesetzentwurf auf Drucksache
21/1929 abgestimmt und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der
Fraktionen AfD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke die Annahme des
Gesetzentwurfs empfohlen.
Die Fraktion der CDU/CSU meinte, sie trage den Koalitionskompromiss mit und sichere mit der Stabilisierung
des Rentenniveaus das zentrale Leistungsversprechen der gesetzlichen Rente bis Jahr 2031. Bei der Frage, wie es
mit dem Rentenniveau nach 2031 weitergehe, bevorzuge die Fraktion eine Variante, die der Rentenkommission
keine Vorfestlegungen mit auf den Weg gebe. Auf das aktuelle Rentenpaket werde eine grundsätzliche und
strukturelle Reform der Alterssicherung auf allen drei Ebenen des Alterssicherungssystems folgen, wobei auch die
langfristige Finanzierung beachtet werden müsse. Mit der Aufhebung des Vorbeschäftigungsverbots werde
außerdem die Möglichkeit der freiwilligen Erwerbsarbeit im Alter eröffnet. Die beste Vorsorge für das
Sozialversicherungssystem sei ein guter Arbeitsmarkt.
Die Fraktion der AfD führte aus, eine Kenngröße für das Gesamtversorgungsniveau über alle drei Rentensäulen
hinweg bestehe bereits über das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat). In Deutschland liege das
Gesamtniveau der Altersvorsorge bei 53 Prozent. Die Kennzahlen seien verfügbar und müssten nicht neu
eingeführt werden. Es sei außerdem abwegig, dass die Bundesregierung die Sparerträge aus der zweiten und dritten
Säule verbeitragen und damit die nicht ausreichende staatliche Altersvorsorge ausgleichen wolle. Zudem sei
irrelevant, ob die untere Grenze der Rücklagen der Rentenversicherung auf 0,2 oder 0,3 Monatsausgaben angehoben
werde. Die Rentenrücklagen seien so stark abgeschmolzen, dass Steuerzuschüsse in großer Höhe nötig seien. Die
von der Koalition vorgeschlagene Frühstartrente sei in ihrem Volumen zu klein und kaum rentabel, da die
Kapitalerträge auch verbeitragt werden sollten. Die Mütterrente sei ein Zeichen der Gerechtigkeit und werde daher
von der Fraktion der AfD befürwortet. Alle weiteren Aspekte des Rentenpakets lehne die Fraktion ab.
Die Fraktion der SPD erklärte, dass die Bundesregierung ein umfassendes Rentenpaket vorlege, welches aus
mehreren Teilen bestehe und alle drei Säulen der Altersvorsorge in den Blick nehme. Viele Rentnerinnen und
Rentner seien finanziell ausschließlich auf die gesetzliche Rente angewiesen. Viele Riester-Verträge lägen auf
Eis, da sie nicht funktionierten. Daher werde nun mit der Verlängerung der Haltelinie bis in das Jahr 2031
Sicherheit für die Menschen im Alter geschaffen. Das Gesetz erkenne ferner die Erziehungszeiten für vor dem Jahr 1992
geborene Kinder vollständig an, erhöhe die Mindestrücklage auf das 0,3-fache der Monatsausgaben der
Rentenkasse und schaffe das Vorbeschäftigungsverbot ab. Die Finanzierung der Rentenausgaben sei zwar in der Summe
hoch, ihr Anteil am Haushalt steige jedoch nicht. Die gesetzliche Rente müsse eine den Lebensstandard sichernde
Altersabsicherung gewährleisten. Die Menschen erwarteten von der Politik, dass sie Maßnahmen ergreife, um das
Rentenniveau, aber auch die Rentenbeiträge stabil zu halten. Auch darüber werde die Rentenkommission beraten
müssen.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betonte, die gesetzliche Rente sei die tragende Säule der
Altersvorsorge. Der Beitragssatz von 18,6 Prozent sei der niedrigste in den letzten 20 Jahren. Die Fraktion begrüße die
Stabilisierung des Rentenniveaus bei 48 Prozent, kritisiere jedoch, dass die Stabilisierung nur bis zum Jahr 2031
erfolge und damit weit hinter den Plänen der Ampel bleibe. Eine langfristige Stabilisierung des Rentenniveaus sei
besonders für die heute jungen Menschen wichtig, um in Zukunft eine auskömmliche Rente zu erhalten. Die
Anerkennung der Erziehungs- und Pflegearbeit durch die Mütterrente sei richtig. Es müsse jedoch darauf geachtet
werden, dass das Geld auch bei den Frauen ankomme, die nur über eine geringe Rente verfügten. Durch die im
Gesetzentwurf vorgeschlagene Anrechnung der Mütterrente auf die Grundrente und Grundsicherung geschehe
dies nicht. Die Finanzierung der Mütterrente sei außerdem nicht generationengerecht. Gegen Altersarmut
bevorzuge die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine Garantierente.
Die Fraktion Die Linke vertritt die Auffassung, die Bundesregierung traue sich nicht, die grundlegenden
Ungerechtigkeiten des Rentensystems zu lösen. Die beabsichtigte Stabilisierung des Rentenniveaus bleibe weit hinter
dem Niveau zurück, welches nötig wäre, um Altersarmut nachhaltig zu bekämpfen. Schon jetzt sei jede fünfte
Person ab 65 Jahren in Deutschland armutsgefährdet. Der Gesetzentwurf sei keine Antwort auf die finanziellen
Nöte vieler Rentnerinnen und Rentner. Zudem sei die Befristung der Stabilisierung des Rentenniveaus bis 2031
nur eine kurzfristige Lösung und dürfe nicht auf einem viel zu niedrigen Niveau erfolgen. Mit dem Gesetzentwurf
würden die Menschen gezwungen, privat vorzusorgen. Dafür hätten sie aber keine finanziellen Mittel. Aus Sicht
der Fraktion Die Linke sei die Stärkung der gesetzlichen Rente als verlässliche, solidarisch finanzierte und
gerechte Säule der Alterssicherung die richtige Lösung.
Berlin, den 3. Dezember 2025
Ulrike Schielke-Ziesing
Berichterstatterin
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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