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Schriftliche Frage 108 von Danny Meiners (AfD): Wie viele Fälle gab es in den vergangenen fünf Jahren, in denen Wasserstände im Zuge von Moor-Wiedervernässungsmaßnahmen gegen den ausdrückl…

dip / schriftliche_frage 19.12.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 15. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

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Schriftliche Frage 108 von Danny Meiners (AfD): Wie viele Fälle gab es in den vergangenen fünf Jahren, in denen Wasserstände im Zuge von Moor-Wiedervernässungsmaßnahmen gegen den ausdrückl… Frage 108 (Danny Meiners, AfD): Wie viele Fälle gab es in den vergangenen fünf Jahren, in denen Wasserstände im Zuge von Moor-Wiedervernässungsmaßnahmen gegen den ausdrücklichen Willen der betroffenen Grundstückseigentümer oder Bewirtschafter angehoben wurden (bitte ggf. auch die Höhe geleisteter Entschädigungen angeben), und wenn der Bundesregierung hierzu keinerlei Daten vorliegen, wie kann sie dann überhaupt sicherstellen, dass die Eigentumsrechte der Betroffenen gewahrt werden (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/3019)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Carsten Träger vom 17. Dezember 2025: Der Bundesregierung ist kein Fall bekannt, in dem Wasserstände gegen den ausdrücklichen Willen der betroffenen Grundstückseigentümer oder Bewirtschafter angehoben wurden. In der Bund-Länder-Zielvereinbarung zum Klimaschutz durch Moorbodenschutz haben sich alle Beteiligten darauf verständigt, dass die Umsetzung von Maßnahmen auf der Basis einer freiwilligen Teilnahme der Flächeneigentümer und Bewirtschafter erfolgt.

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