Strategie der Bundesregierung zur Wiedervernässung der Moore (Antwort zu Drs. 21/6459)
Text
Strategie der Bundesregierung zur Wiedervernässung der Moore (Antwort zu Drs. 21/6459)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6708
21. Wahlperiode 24.06.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Marcel Bauer, Luigi Pantisano, Lorenz
Gösta Beutin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/6459 –
Strategie der Bundesregierung zur Wiedervernässung der Moore
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Moore sind einerseits die effektivsten terrestrischen Kohlenstoffspeicher des
Planeten und andererseits relevanter Treiber des Klimawandels. Obwohl sie in
der Bundesrepublik Deutschland nur etwa 5 Prozent der Fläche darstellen,
verursachen sie in ihrem derzeitigen entwässerten Zustand etwa 7 Prozent der
gesamten Treibhausgasemissionen der Bundesrepublik Deutschland, was ca.
58 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente entspricht (www.dehst.de/DE/Theme
n/Klimaschutzprojekte/Natuerlicher-Klimaschutz/Moore/moore_node.html).
Die großflächige Wiedervernässung dieser Flächen ist damit eine
Notwendigkeit für das Erreichen der nationalen Klimaschutzziele. Im Rahmen des
Bundes-Klimaschutzgesetzes ist der LULUCF-Sektor (LULUCF = Landnutzung,
Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft) verpflichtet, bis zum Jahr 2030
eine Netto-Treibhausgassenke von mindestens 25 Millionen Tonnen CO2-
Äquivalenten zu erbringen. Das Thünen-Institut rechnete mit einer jährlichen
Emission von 40 Millionen Tonnen CO2-Äquivaelnten im Zeitraum von 2027
bis 2030 und damit mit einer massiven Verfehlung der gesetzten Ziele (www.t
huenen.de/de/themenfelder/klima-und-luft/emissionsinventare-buchhaltung-fu
er-den-klimaschutz/von-der-senke-zur-quelle). Auch aktuelle Projektionsdaten
des Umweltbundesamtes und des Expertenrates für Klimafragen deuten auf
eine massive Zielverfehlung im LULUCF-Sektor hin (https://expertenrat-klim
a.de/presse/pressemitteilung-zur-stellungnahme-zum-entwurf-des-klimaschutz
programms-2026). Damit scheint das aktuelle Klimaschutzprogramm der
Bundesregierung nicht geeignet, um die festgelegten Ziele zu erreichen.
Die Bundesregierung setzt zur Umsetzung der Ziele im LULUCF-Sektor
maßgeblich auf die neue Richtlinie zur Förderung der Bewirtschaftung von
Moorböden mit klimaschonenden Produktionsverfahren (Palu-Richtlinie, www.bun
desumweltministerium.de/download/foerderrichtlinie-palu). Unter dem Primat
von Freiwilligkeit und Wirtschaftlichkeit soll die landwirtschaftliche Nutzung
vernässter Moorstandorte gefördert werden. Dabei erscheinen nach Ansicht
der Fragestellenden die angestrebten lediglich 90 000 Hektar (ha) bis 2030
wiederzuvernässender Moorfläche bei einer bundesdeutschen Gesamtfläche
von 1,8 Millionen Hektar Moorböden nicht im Verhältnis zu sowohl der
Größenordnung der Zielverfehlung als auch zu den enormen CO2-
Einsparpotenzialen der organischen Böden zu stehen.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz,
Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 24. Juni 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Weiterhin wirft die Strategie grundlegende ordnungspolitische und
ökonomische Fragen auf. Während in anderen Sektoren hohe Vermeidungskosten für
CO2 in Kauf genommen werden, bleibt die Finanzierung des Moorschutzes
trotz der hohen volkswirtschaftlichen Rentabilität nach Ansicht der
Fragestellenden hinter dem Bedarf zurück. Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob das
Modell mindestens mittelfristiger Ertragsausgleichszahlungen an
Privateigentümer fiskalisch effizient ist oder ob alternative Ansätze, wie der
Flächenerwerb durch den Bund oder gar die Vergesellschaftung (gemäß Artikel 14
und 15 des Grundgesetzes [GG]) zur Schaffung großflächiger Biotopverbünde
notwendig sind, um den nach Einschätzung der Fragestellenden bestehenden
„Flickenteppich“ kleinteiliger Maßnahmen zu überwinden und dem
Moorschutz innerhalb des Portfolios der Klimaschutzmaßnahmen die gebührliche
Priorität einzuräumen.
1. Wie begründet die Bundesregierung das Ziel von 90 000 Hektar
Wiedervernässung bis 2030, angesichts einer Gesamtfläche von laut
Umweltbundesamt (www.dehst.de/DE/Themen/Klimaschutzprojekte/Natuerliche
r-Klimaschutz/Moore/moore_node.html) ca. 1,6 Millionen Hektar bis
1,8 Millionen Hektar entwässerter Moorböden?
Die Zielsetzung berücksichtigt die aktuelle Situation bei der erforderlichen
Transformation der bislang entwässerungsbasierten Bewirtschaftung und
Nutzung von Moorbodenflächen. Zugleich werden die bei der konkreten Planung
und Umsetzung von Moorbodenschutzmaßnahmen gesammelten Erfahrungen
einbezogen.
2. Was konkret beinhaltet die in der Palu-Richtlinie genannten „technischen
und hydrologischen Voraussetzungen“, um die Wiedervernässung von
bis zu 250 000 Hektar zu ermöglichen (z. B. Entfernung der Drainagen)?
Die technischen und hydrologischen Voraussetzungen umfassen insbesondere:
– allgemeine, mit dem Investitionsvorhaben direkt zusammenhängende
bauvorbereitende und -begleitende Maßnahmen (insbesondere
Bodenschutzkonzepte, bodenkundliche Baubegleitung),
– gutachterlich nachgewiesene Flächenmaßnahmen (z. B. Oberbodenabtrag
bei vererdeten Oberböden auf Hochmoorstandorten als Voraussetzung der
Minderung der THG-Emissionen, Anlage von Poldern,
Flächennivellement),
– die Errichtung von neuen wasserbaulichen Einrichtungen zur
Wasserstandsanhebung, die für eine Wiedervernässung zwingend erforderlich sind,
– die Sanierung und die Wiederherstellung von bestehenden wasserbaulichen
Einrichtungen zur Wasserstandsanhebung,
– der Rückbau von wasserbaulichen Infrastrukturen, die eine
Wiedervernässung verhindern,
– sonstige Maßnahmen zur Wasserrückhaltung, Wasserstandsanhebung,
Vernässung und zur Steuerung des Wasserhaushaltes, einschließlich
Maßnahmen zum Schutz des Trinkwassers,
– Maßnahmen zum Schutz von Infrastruktur (z. B. Wege, Leitungen) und zu
ihrer Anpassung an die nassen Bedingungen,
– rechtlich vorgeschriebene Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, soweit
erforderlich,
– die Beschaffung, Installation und Betrieb eines Monitoringsystems für die
Überwachung der Entwicklung des Flächenwasserstandes.
3. Welche Mindestwasserstände (in Zentimeter unter Flur) müssen nach den
Vorgaben der Richtlinie dauerhaft erreicht und gehalten werden, um als
„Wiedervernässung“ zu gelten?
Folgende Jahresmittelwasserstände müssen in Fördermodul 3 eingehalten
werden:
Vernässungsstufe 1: Jahresmittelwasserstand oberflächennah bis ≤ 10 cm unter
Flur
Vernässungsstufe 2: Jahresmittelwasserstand oberflächennah bis ≤ 20 cm unter
Flur.
4. Wie wird eine dauerhafte Einhaltung der Wasserstände sichergestellt,
und welche rechtlichen Folgen hat eine Unterschreitung der geforderten
Wasserstände für den Fördermittelempfänger?
In Fördermodul 3 unterliegen die geförderten Flächen einer Bindefrist. Nur an
Unterschreitungen der Zielwasserstände, die durch Maßnahmen im
Einflussbereich des Zuwendungsempfangenden verursacht werden, können
zuwendungsrechtliche Maßnahmen geknüpft werden.
5. Gibt es einen weiteren verbindlichen Zeitpunkt, an dem die
Wiedervernässung der weiteren 250 000 Hektar erfolgt sein muss, und über welche
Instrumente verfügt die Bundesregierung, um dies zu prüfen?
Ein verbindlicher Zeitpunkt für die Wiedervernässung der über das
90.000‑Hektar‑Ziel hinausgehenden 160.000 Hektar ist derzeit nicht festgelegt.
6. Wie viel Hektar müssten nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich
vernässt werden, um die Land Use, Land-Use Change and Forestry-
Sektorziele (LULUCF-Sektorziele) bis 2030 zu erreichen?
Die Bundesregierung misst die Zielerfüllung im LULUCF-Sektor in THG-
Emissionen.
7. In welcher Höhe liegen laut Bundesregierung die Vermeidungskosten für
den Moorschutz pro CO2-Tonnen-Äquivalent?
Vermeidungskosten der Wiedervernässung von landwirtschaftlich genutzten
Moorböden liegen mehrheitlich unter 55 Euro pro t CO2-Äqu. Ein Überblick
über publizierte Vermeidungskosten geben Buschmann et al. (2025, s. https://lit
eratur.thuenen.de/digbib_extern/dn069732.pdf).
8. Wie begründet die Bundesregierung, dass der Moorschutz trotz der im
Vergleich zu anderen Sektoren (beispielsweise Verkehr) niedrigen
Vermeidungskosten pro Tonne CO2-Äquivalent mit niedrigen finanziellen
Mitteln unterfüttert wird, während in anderen Sektoren erheblich höhere
Förderpakete ausgeschüttet werden?
Für die Wiedervernässung land- und forstwirtschaftlich genutzter Moorböden
und die Unterstützung der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung
wiedervernässter Moorbodenflächen (Förderrichtlinie Palu) stellt die Bundesregierung im
Zeitraum 2026 bis 2029 rund 1,75 Mrd. Euro aus dem Klima- und
Transformationsfonds bereit. Auch in den Folgejahren nach 2030 sollen entsprechend des
beschlossenen Klimaschutzprogramms 2026 weitere neue Vorhaben angestoßen
werden, die ebenfalls einer Finanzierung bedürfen. Als Teil des
Klimaschutzprogramms 2026 wurde auch beschlossen zu prüfen, wie zusätzliche
Finanzierungsmöglichkeiten erschlossen werden können.
Bei der Planung und Umsetzung von Wiedervernässungsmaßnahmen sind
sowohl die personellen Kapazitäten der Verwaltung als auch die Verfügbarkeit
geeigneter Fachunternehmen (Planungsbüros, Bauunternehmen) zu
berücksichtigen. Hier muss sich erst ein Markt entwickeln.
9. Wie begründet die Bundesregierung die derzeitige Höhe der
Fördermittel, obwohl laut Umweltbundesamt bis 2049 Investitionen von 21 Mrd.
Euro für die Wiedervernässung von Mooren erforderlich sind und
dadurch Klimaschäden im Wert von 67,5 Mrd. Euro vermieden werden
könnten (www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/479/publikatio
nen/cc_44-2022_entwickeln_von_anreizen_fuer_paludikultur_zur_umset
zung_der_klimaschutzziele_2030_und_2050.pdf)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
10. Warum wurde in der Palu-Richtlinie kein weiteres Vorgehen für das
Erfüllen der Sektorziele bis 2045 verankert?
Die Förderrichtlinie Palu ist ein Förderinstrument. In einer Förderrichtlinie
werden keine Hinweise auf politische Planungen gegeben.
11. Für wie wahrscheinlich schätzt die Bundesregierung eine Zielverfehlung
im LULUCF-Sektor für das Jahr 2030 nach aktueller Projektion unter
Berücksichtigung der Palu-Richtlinie ein?
Laut den Projektionsdaten 2026 können die Ziele nach § 3a des
Klimaschutzgesetzes für den LULUCF-Sektor mit den bis zum Herbst 2025 beschlossenen
und im Mit-Maßnahmen-Szenario (MMS) abgebildeten Maßnahmen (ohne
zusätzliche Maßnahmen) voraussichtlich nicht eingehalten werden: Im Jahr 2030
liegen die Emissionen bei 25 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten. Das
entspricht einer Zielverfehlung in Höhe von knapp 50 Millionen Tonnen CO2-
Äquivalenten.
Die für die perspektivische Zielerreichung erforderlichen Maßnahmen, die im
Klimaschutzprogramm 2026 verankert sind, benötigen teilweise erhebliche
Zeit, ehe sie ihre volle Wirkung entfalten. Daher kommt auch der
Wissenschaftliche Beirat für Natürlichen Klimaschutz (WBNK) zu dem Schluss, dass
das LULUCF-Ziel für 2030 in keinem der betrachteten Szenarien als realistisch
erreichbar erscheint. (www.wissenschaftlicher-beirat-fuer-natuerlichen-klimasc
hutz.de/veroeffentlichungen/wbnk-veroeffentlichungen/optionenzur-weiterentw
icklung-des-ank/, dort S. 70).
Wie die Klimaziele im LULUCF-Sektor perspektivisch erreicht werden sollen,
beschreiben die im Klimaschutzprogramm 2026 (Seite 59 folgende)
enthaltenen Zielpfade. Damit wird die bestehende Ziellücke ab dem Jahr 2045
geschlossen.
12. Verfügt die Bundesregierung über Daten zur personellen Ausstattung der
unteren Wasserbehörden und Planungsämter in den betroffenen
Bundesländern, und wie stellt sie sicher, dass die Antragsflut aus der Palu-
Richtlinie nicht an fehlenden Planungskapazitäten scheitert?
Die Bundesregierung verfügt über keine Daten zur personellen Ausstattung der
unteren Wasserbehörden und Planungsämter in den betroffenen Bundesländern.
Die mit der Wiedervernässung befassten Behörden sollen gestärkt werden. Im
Austausch mit den Ländern werden bestehende Bedarfe aufgezeigt und darauf
aufbauende und pragmatische Ansätze sowie Lösungen entwickelt.
13. Hat die Bundesregierung Pläne für den Fall, dass die Antragszahlen für
Wiedervernässung hinter den Erwartungen zurückbleiben, und wenn ja,
welche?
Die Förderrichtlinie wird spätestens ein Jahr nach ihrer Veröffentlichung auf
ihre Wirksamkeit und Effizienz überprüft und gegebenenfalls angepasst.
14. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass „Vorbereitungsflächen“
(Modul 1.A) tatsächlich zeitnah in die reale Wiedervernässung überführt
werden?
Der Bund fördert erstmalig vollständig die Schaffung der notwendigen
Voraussetzungen für ein Wassermanagement zur dauerhaften Wiedervernässung.
15. Warum wird der Wertverlust (Modul 3.A) einmalig entschädigt, ohne
dass der Bund im Gegenzug Eigentumsanteile oder ein Vorkaufsrecht an
diesen strategisch wichtigen Flächen erhält?
Das Förderprogramm Palu bietet umfangreiche Förderanreize und
Kompensationszahlungen, die eine ganzheitliche und wirkungsvolle Umsetzung der
Maßnahmen ermöglichen. Die geförderten Flächen unterliegen einer Bindefrist (vgl.
auch Antwort zu Frage 4). Ein Erwerb von Eigentumsanteilen oder die
Verankerung eines Vorkaufsrechtes sind deshalb nicht erforderlich.
16. Wie hoch sind die prognostizierten Gesamtkosten für den Bund durch die
laufenden Ertragsverlustausgleiche (Modul 3.B) über einen Zeitraum von
30 Jahren?
Die Gesamtkosten des Fördermoduls 3 B für den Zeitraum 2026 – 2056 hängen
wesentlich von der künftigen Mittelausstattung des Programms und von
möglichen Anpassungen der Förderrichtlinie ab.
17. Wie beurteilt die Bundesregierung das Risiko, dass Landwirte durch die
spezialisierten Investitionen in Paludikultur-Technik (Modul 4) in eine
Pfadabhängigkeit geraten, die bei einem Regierungswechsel oder bei
Haushaltskürzungen nach 2030 zum wirtschaftlichen Ruin führt?
Die Förderung in Modul 4 (Unterstützung der land‑ und forstwirtschaftlichen
Nutzung von Moorbodenflächen nach Wiedervernässung) ergänzt die
Förderung in Modul 3 B (Ausgleich für Ertragsverluste). Bezuschusste Landwirte
haben nach Bewilligung einen Rechtsanspruch auf Zahlung der Zuwendung im
Rahmen der Bescheidung. Für diese werden keine Pfadabhängigkeiten oder
Kürzungsdrohungen gesehen.
18. Warum fördert Modul 4 zwar die Technik, aber nicht den Aufbau
großindustrieller Abnahmeketten für Biomasse aus nassen Mooren?
Die Bundesregierung entwickelt unter Federführung des Bundesministeriums
für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat ein Marktanreizprogramm für die
Wertschöpfungsketten auf nassen Moorböden.
19. Wie will die Bundesregierung verhindern, dass die Richtlinie zu einer
„ökologischen Gentrifizierung“ führt, bei der nur finanzstarke
Großagrarier die Bürokratie bewältigen können?
Die Bundesregierung hat Unterstützungsstrukturen etabliert, die die praktische
Umsetzung der Förderrichtlinie vor Ort begleiten (z. B. Regionalbüros,
Moormanager).
20. In welchem Umfang profitieren große Agrarholding-Gesellschaften im
Vergleich zu familiengeführten Betrieben von den in der Palu-
Förderrichtlinie bezeichneten Modulen 3 und 4?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Welche
landwirtschaftlichen Betriebe gefördert werden, hängt von der lokalen Agrarstruktur in
Gebieten mit Moorböden ab. Einen Eindruck vermitteln aktuelle Übersichten
des Statistischen Bundesamtes (www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Untern
ehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Landwirtschaftliche-Betriebe/
Tabellen/betriebsgroessenstruktur-landwirtschaftliche-betriebe.html?templateQ
ueryString=Betriebsgr%C3 ProzentB6 ProzentC3 Prozent9Fe) und das
Statistische Jahrbuch über Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (www.bmel-statisti
k.de/archiv/statistisches-jahrbuch).
21. Plant die Bundesregierung die Einführung einer Abgabe auf Emissionen
aus entwässerten Moorböden („Moor-Steuer“), um die Anreizstruktur der
Richtlinie zu verstärken und dem Verursacherprinzip nachzukommen,
und wenn nein, warum nicht?
Die Einführung einer Abgabe auf Emissionen aus entwässerten Moorböden
(„Moor-Steuer“) ist nicht geplant. Die Bundesregierung setzt auf freiwillige
Maßnahmen bei der Wiedervernässung und auf den Aufbau von Märkten für
Produkte aus landwirtschaftlicher Produktion auf nassen Standorten.
22. Inwieweit ist das Prinzip der Freiwilligkeit mit der völkerrechtlichen
Verpflichtung aus dem Pariser Klimaabkommen vereinbar, wenn die
Ziele absehbar verfehlt werden (www.lobbyregister.bundestag.de/media/
2b/22/315341/Stellungnahme-Gutachten-SG2406170047.pdf)?
23. Wie bewertet die Bundesregierung die Diskrepanz zwischen den
Interessen der Moorbodeneigentümer und der völkerrechtlichen Verpflichtung
zum Klimaschutz?
Die Fragen 22 und 23 werden gemeinsam beantwortet.
In der Bund-Länder-Zielvereinbarung zum Klimaschutz durch
Moorbodenschutz haben sich Bund und Länder darauf verständigt, dass die Umsetzung
von Maßnahmen auf der Basis einer freiwilligen Teilnahme der
Flächeneigentümer und Bewirtschafter erfolgt. Dies ist auch in der Nationalen
Moorschutzstrategie der Bundesregierung verankert.
Die Entscheidung der Bundesregierung, die Wiedervernässung entwässerter
Moorböden zunächst maßgeblich über Förder- und Marktanreizprogramme zu
erreichen, ist das Ergebnis sorgfältiger Überlegungen. Ziel dieser Überlegungen
war, möglichst zeitnah eine möglichst große Minderung der
entwässerungsbedingten Emissionen zu erreichen.
Wiedervernässungsprojekte haben aufgrund komplexer Planungs- und
Umsetzungsprozesse häufig lange Vorlaufzeiten. Außerdem benötigen sie nach
erfolgter Umsetzung vergleichsweise lange Zeiträume, bis sich ihre volle
Wirkung auf die Emissionsbilanz des LULUCF-Sektors einstellt. Umso wichtiger
ist es, die tatsächliche Umsetzung so schnell wie möglich herbeizuführen.
Hierfür sind Förderungen das geeignete Instrument.
Die Freiwilligkeit der Maßnahmen ist zu Beginn derart weitreichender
Transformationsprozesse ein Beschleunigungsfaktor. Insofern steht sie auch im
Einklang mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen des Übereinkommens von
Paris.
24. Welche Hindernisse sieht die Bundesregierung im Hinblick auf die
Wiedervernässung aus Sicht der Privateigentümer?
Die dauerhafte Wiedervernässung von Flächen ist zunächst mit einem
Wertverlust verbunden. Ohne attraktive Förderangebote für die Transformation gibt es
für Eigentümerinnen und Eigentümer von Moorbodenflächen kaum Anreiz und
kein wirtschaftliches Interesse, die entwässerungsbasierte Nutzung aufzugeben
und stattdessen auf eine klimaverträgliche Nutzung umzustellen.
25. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Flächen,
auf denen eine Wiedervernässung technisch möglich wäre, aber am Veto
einzelner Eigentümer scheitert?
Diese Daten liegen der Bundesregierung nicht vor.
26. Warum wird gegenüber den Landwirten kommuniziert, die
Wiedervernässung sei „freiwillig“, wenn nach Ansicht der Fragestellenden
absehbar ist, dass bei Zielverfehlung ohnehin harte ordnungsrechtliche
Auflagen folgen werden?
Es wir auf die Antwort zu den Fragen 22 und 23 verwiesen.
27. Wie viele Hektar entwässerte Moorböden befinden sich derzeit im
öffentlichen Eigentum (bitte nach Bund, Land, Kommune, militärischen
Liegenschaften und sonstigen Liegenschaften aufschlüsseln), und wie
viele Hektar dieser Flächen sind bislang (Stand: heute) vollständig oder
teilweise wieder vernässt (bitte getrennt angeben)?
Diese Daten liegen der Bundesregierung nicht vor.
28. Plant die Bundesregierung eine gesetzliche Pflicht zur Wiedervernässung
für Flächen in öffentlicher Hand?
Die Bundesregierung plant keine gesetzliche Pflicht zur Wiedervernässung für
Flächen in öffentlicher Hand.
29. Warum verzichtet die Bundesregierung auf ein generelles Verbot der
Neu-Entwässerung von Moorböden?
Nach Einschätzung der Bundesregierung sind die geltenden rechtlichen
Vorgaben hinreichend. Moore sind darüber hinaus insbesondere nach dem
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) als Biotope gesetzlich geschützt. Handlungen,
die zu ihrer Zerstörung oder sonstigen erheblichen Beeinträchtigung führen
können, sind verboten.
Ein präventives Verbot mit Erlaubsnisvorbehalt im Sinne der Fragegestellung
gibt es insbesondere auch im Rahmen der durch die Begünstigten der EU-
Agrarförderung zu beachtenden Standards zum Erhalt der Flächen in einem guten
landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ).
30. Welche ordnungspolitischen Instrumente hält die Bundesregierung
bereit, wenn die freiwilligen Maßnahmen bis 2028 nicht die notwendigen
Zwischenschritte erreichen?
Es werden keine ordnungspolitischen Instrumente bereitgehalten. Im Übrigen
wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen.
31. Hat die Bundesregierung geprüft, ob Artikel 15 GG für die Überführung
der Moorflächen in das Gemeineigentum verwendet werden kann, wenn
ja, mit welchem Ergebnis, und wenn sie dies verneint, warum nicht?
Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung für eine solche abstrakte
Prüfung.
32. Hat die Bundesregierung die rechtliche Möglichkeit geprüft,
Wiedervernässung als Gemeinwohlverpflichtung des Eigentums (Artikel 14
Absatz 2 GG) ohne volle Entschädigung einzufordern, und wenn ja, mit
welchem Ergebnis?
Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung für eine solche abstrakte
Prüfung.
33. Wird aus Sicht der Bundesregierung die Vergesellschaftungsmaßnahme
primär aus Sicht der Eigentümerinnen und Eigentümer bewertet
(Interpretation, wo sich Artikel 14 und 15 GG in einem Regel-Ausnahme-
Verhältnis gegenüberstehen), und wenn ja, wie vereinbart sich diese
privatwirtschaftliche Lesart mit der vom Parlamentarischen Rat beschlossenen
neutralen Wirtschaftsform der Bundesrepublik Deutschland?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 31 und 32 verwiesen.
34. Sieht die Bundesregierung als gesamtgesellschaftlichen Nutzen die
Wiedervernässung von Mooren oder die Wirtschaftlichkeit von Flächen als
wichtiger an, und wenn ersteres, wird sich die Bundesregierung für eine
Vergesellschaftung der Böden einsetzen, welche nicht eine
Bewirtschaftung von Böden, sondern die Wiedervernässung als zentral sieht?
Ziel ist, auf Basis freiwilliger Kooperationen neue wirtschaftliche Grundlagen
für wiedervernässte Flächen zu schaffen. Dort, wo entwässerte Moorböden
wirtschaftlich genutzt werden, soll in Zusammenarbeit mit den
Eigentümerinnen und Eigentümern sowie den Bewirtschaftenden die Einführung alternativer,
teils neuer, nachhaltiger Bewirtschaftungsformen entwickelt werden.
35. Hat die Bundesregierung sich eine Auffassung zur Vergesellschaftung
ohne Eigentumswechsel im Fall der Moorböden, in dem die formalen
Eigentumsverhältnisse beibehalten werden, aber keinen oder einen stark
reduzierten Spielraum für privatwirtschaftliche Betätigung geben
(beispielsweise bei Brachlegung), und wenn ja, wie lautet diese?
Es wird auf die Antwort zu Frage 34 verwiesen.
36. Hat die Bundesregierung eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt,
die die Kosten der dauerhaften Alimentierung privater Eigentümer mit
den Kosten eines einmaligen Flächenerwerbs (Vergesellschaftung)
vergleicht?
Für das Förderprogramm Palu wurde eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
gemäß § 7 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durchgeführt.
Eine dauerhafte Alimentierung privater Eigentümer ist in der Förderrichtlinie
nicht vorgesehen.
37. Hat die Bundesregierung eine Auffassung zu der Frage, ob die
langfristige Pacht- und Ertragsausgleichszahlung fiskalisch ineffizienter ist als der
direkte Grunderwerb, und wenn ja, wie lautet diese?
Es wird auf die Antwort zu Frage 36 verwiesen.
38. Hat die Bundesregierung die Möglichkeit eines Flächenankaufs durch
den Staat, um großflächige Biotopverbünde zu schaffen, die über das
mögliche zerstückelte „Flickenteppich-Modell“ hinausgehen?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 34 und 36 verwiesen.
39. Hat die Bundesregierung eine Auffassung zu der Frage, ob eine
Vergesellschaftung nach dem Modell einer „Klima-Rente“ (einmalige
Entschädigung plus lebenslanges Bewirtschaftungsrecht) die sozialverträglichere
Lösung wäre, um den Landwirten den unternehmerischen Druck zu
nehmen, und wenn ja, wie lautet diese?
Es wird auf die Antwort zu Frage 34 verwiesen.
40. Inwiefern plant die Bundesregierung, Landwirten den Vorzug bei der
Bewirtschaftung (Management-Verträge) von staatlich angekauften Flächen
zu geben, um ein Modell zu schaffen, das Einkommenssicherheit ohne
Bodenrisiko garantiert?
Es wird auf die Antwort zu Frage 34 verwiesen.
41. Wie viele zertifizierte Verarbeitungsanlagen für Paludikultur-Produkte
(z. B. Schilfdämmung, Torfmoos-Substrate) existieren derzeit in
Deutschland?
Genaue Zahlen liegen der Bundesregierung nicht vor. Anlagen zur Verarbeitung
von Paludikultur-Produkten bedürfen keiner Zertifizierung.
Darüber hinaus kann Paludikultur-Biomasse auch anteilig in bestehende
Produktionsprozesse integriert werden.
42. Für wie realistisch hält es die Bundesregierung, bis 2029 eine
Verwertungsindustrie von Paludikulturen aufzubauen?
Derzeit befindet sich der Aufbau von Wertschöpfungsketten und
Vermarktungswegen noch am Anfang. Fragen zur Kostenstruktur und Wirtschaftlichkeit
werden im Rahmen von geförderten Projekten umfassend adressiert (insb.
Pilotvorhaben zum Moorbodenschutz des Bundesministeriums für Umwelt,
Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit und Modell- und
Demonstrationsprojekte des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat).
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen.
43. Werden sich Paludikulturen aus Sicht der Bundesregierung bis zum
Auslaufen der Förderung betriebswirtschaftlich rechnen?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 34 und 42 verwiesen.
44. Wie hoch ist die aktuelle Marktnachfrage nach Produkten aus
Paludikulturen im Vergleich zum potenziellen Angebot bei Vernässung von
90 000 Hektar?
Diese Daten liegen der Bundesregierung nicht vor.
45. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die
Bauordnung so anzupassen, dass Baustoffe aus Paludikulturen
standardmäßig eingesetzt werden können?
Bei bauaufsichtlichen Zulassungen handelt es sich um eine
Länderzuständigkeit.
46. Wie stellt die Bundesregierung in der geförderten Verarbeitungsindustrie
der Paludikulturen faire arbeitsrechtliche Bedingungen sicher?
Es werden keine branchenspezifischen Maßnahmen für die
Verarbeitungsindustrie der Paludikulturen entwickelt. Die Sicherstellung fairer
arbeitsrechtlicher Bedingungen erfolgt daher über die in Deutschland allgemein geltenden
arbeitsrechtlichen Schutzgesetze und -standards, die für alle Branchen
verbindlich sind.
47. Wird die Bundesregierung im Gegenzug zu Investitionen in die
Verarbeitungsindustrie von Paludikulturen Anteilseigner der Unternehmen
werden?
Die bislang geförderten Projekte unterstützen die Wiedervernässung von
Moorflächen und die Etablierung von Wertschöpfungsketten, jedoch noch nicht
die Verarbeitungsindustrie als solches. Dass die Bundesregierung Anteilseigner
von Unternehmen wird, ist nicht vorgesehen.
48. Gibt es staatliche Abnahmegarantien für Produkte aus Paludikulturen,
um den Landwirten Planungssicherheit zu geben, und sind diese
Abnahmegarantien an arbeitsrechtliche Bedingungen geknüpft?
Es gibt keine staatlichen Abnahmegarantien für Produkte aus Paludikulturen.
49. Plant die Bundesregierung, Gelder für die Forschung von Züchtung
standortangepasster Paludikultur-Pflanzen bereitzustellen (bitte
begründen)?
Aufgrund des niedrigen Innovationsgehaltes, unzureichender
Anschlussfähigkeit und der Tendenz zur Bildung von Mischbeständen plant die
Bundesregierung aktuell nicht, Gelder für die Forschung von Züchtung standortangepasster
Paludikulturpflanzen bereitzustellen.
50. Hat die Bundesregierung Kenntnis über Zahlen, welche die
gesamtgesellschaftliche Zustimmung zur Moorwiedervernässung beschreiben?
Diese Daten liegen der Bundesregierung nicht vor.
51. Wird sich die Bundesregierung für ein einheitliches Label einsetzen,
welches Lebensmittel mit Komponenten, die auf Moorböden produziert
wurden, als besonders klimaschädlich markiert?
Ein staatliches Klimalabel für Lebensmittel ist derzeit nicht geplant.
52. Hat die Bundesregierung die Einsparung von Verwaltungskosten
beziffert, wenn statt tausender Einzelverträge großflächige staatliche
Mooreinheiten bewirtschaftet würden, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
53. Welche Zinskosten fallen für den Bund an, um die langfristigen
Förderzusagen gegenüber der sofortigen Finanzierung eines Flächenfonds (z. B.
durch ein Sondervermögen) abzusichern?
Die Fragen 52 und 53 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 36 und 38 verwiesen.
54. Wie bewertet die Bundesregierung die Konkurrenz zwischen
Paludikultur und der Nutzung von Flächen für Photovoltaik (Agri-PV) auf
Moorböden?
Durch die Photovoltaik-Nutzungen auf wiedervernässten Moorflächen (Moor-
PV) können zusätzliche Einkommensoptionen geschaffen werden. Insgesamt
bewertet die Bundesregierung Paludikultur und Moor-PV als potenziell
kombinierbare Nutzungsformen. Entscheidend ist, dass die Wiedervernässung und die
damit verbundenen Klimaschutzziele dauerhaft gewährleistet bleiben. Die
praktische Erprobung von Agri-PV-Konzepten auf wiedervernässten
Moorstandorten befindet sich jedoch noch in einem frühen Stadium. Die Bundesregierung
unterstützt daher Forschung und Pilotvorhaben, um die Vereinbarkeit von
Moor-Klimaschutz, Paludikultur und erneuerbarer Stromerzeugung weiter zu
untersuchen.
55. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellenden, dass die
Differenz zwischen Plan und Bedarf bei den wiederzuvernässenden
Flächen faktisch die Nichterreichung des Klimaziels 2030 in Kauf nimmt?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 11 verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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