Strategie der Bundesregierung zur Wiedervernässung der Moore
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Strategie der Bundesregierung zur Wiedervernässung der Moore
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6459
21. Wahlperiode 12.06.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Marcel Bauer, Luigi Pantisano, Lorenz Gösta Beutin, Violetta
Bock, Jorrit Bosch, Dr. Fabian Fahl, Katalin Gennburg, Mareike Hermeier, Ina
Latendorf, Caren Lay, Sahra Mirow, David Schliesing, Sascha Wagner und
der Fraktion Die Linke
Strategie der Bundesregierung zur Wiedervernässung der Moore
Moore sind einerseits die effektivsten terrestrischen Kohlenstoffspeicher des
Planeten und andererseits relevanter Treiber des Klimawandels. Obwohl sie in
der Bundesrepublik Deutschland nur etwa 5 Prozent der Fläche darstellen,
verursachen sie in ihrem derzeitigen entwässerten Zustand etwa 7 Prozent der
gesamten Treibhausgasemissionen der Bundesrepublik Deutschland, was ca.
58 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente entspricht (www.dehst.de/DE/Themen/
Klimaschutzprojekte/Natuerlicher-Klimaschutz/Moore/moore_node.html). Die
großflächige Wiedervernässung dieser Flächen ist damit eine Notwendigkeit
für das Erreichen der nationalen Klimaschutzziele. Im Rahmen des Bundes-
Klimaschutzgesetzes ist der LULUCF-Sektor (LULUCF = Landnutzung,
Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft) verpflichtet, bis zum Jahr 2030 eine
Netto-Treibhausgassenke von mindestens 25 Millionen Tonnen CO2-
Äquivalenten zu erbringen. Das Thünen-Institut rechnete mit einer jährlichen
Emission von 40 Millionen Tonnen CO2-Äquivaelnten im Zeitraum von 2027
bis 2030 und damit mit einer massiven Verfehlung der gesetzten Ziele (www.th
uenen.de/de/themenfelder/klima-und-luft/emissionsinventare-buchhaltung-
fuerden-klimaschutz/von-der-senke-zur-quelle). Auch aktuelle Projektionsdaten des
Umweltbundesamtes und des Expertenrates für Klimafragen deuten auf eine
massive Zielverfehlung im LULUCF-Sektor hin (https://expertenrat-klima.de/p
resse/pressemitteilung-zur-stellungnahme-zum-entwurf-des-klimaschutzprogra
mms-2026). Damit scheint das aktuelle Klimaschutzprogramm der
Bundesregierung nicht geeignet, um die festgelegten Ziele zu erreichen.
Die Bundesregierung setzt zur Umsetzung der Ziele im LULUCF-Sektor
maßgeblich auf die neue Richtlinie zur Förderung der Bewirtschaftung von
Moorböden mit klimaschonenden Produktionsverfahren (Palu-Richtlinie, www.bund
esumweltministerium.de/download/foerderrichtlinie-palu). Unter dem Primat
von Freiwilligkeit und Wirtschaftlichkeit soll die landwirtschaftliche Nutzung
vernässter Moorstandorte gefördert werden. Dabei erscheinen nach Ansicht der
Fragestellenden die angestrebten lediglich 90 000 Hektar (ha) bis 2030
wiederzuvernässender Moorfläche bei einer bundesdeutschen Gesamtfläche von
1,8 Millionen Hektar Moorböden nicht im Verhältnis zu sowohl der
Größenordnung der Zielverfehlung als auch zu den enormen CO2-Einsparpotenzialen der
organischen Böden zu stehen.
Weiterhin wirft die Strategie grundlegende ordnungspolitische und
ökonomische Fragen auf. Während in anderen Sektoren hohe Vermeidungskosten für
CO2 in Kauf genommen werden, bleibt die Finanzierung des Moorschutzes
trotz der hohen volkswirtschaftlichen Rentabilität nach Ansicht der
Fragestellenden hinter dem Bedarf zurück. Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob das
Modell mindestens mittelfristiger Ertragsausgleichszahlungen an
Privateigentümer fiskalisch effizient ist oder ob alternative Ansätze, wie der Flächenerwerb
durch den Bund oder gar die Vergesellschaftung (gemäß Artikel 14 und 15 des
Grundgesetzes [GG]) zur Schaffung großflächiger Biotopverbünde notwendig
sind, um den nach Einschätzung der Fragestellenden bestehenden
„Flickenteppich“ kleinteiliger Maßnahmen zu überwinden und dem Moorschutz innerhalb
des Portfolios der Klimaschutzmaßnahmen die gebührliche Priorität
einzuräumen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie begründet die Bundesregierung das Ziel von 90 000 Hektar
Wiedervernässung bis 2030, angesichts einer Gesamtfläche von laut
Umweltbundesamt (www.dehst.de/DE/Themen/Klimaschutzprojekte/Natuerlicher-Kli
maschutz/Moore/moore_node.html) ca. 1,6 Millionen Hektar bis 1,8
Millionen Hektar entwässerter Moorböden?
2. Was konkret beinhaltet die in der Palu-Richtlinie genannten „technischen
und hydrologischen Voraussetzungen“, um die Wiedervernässung von bis
zu 250 000 Hektar zu ermöglichen (z. B. Entfernung der Drainagen)?
3. Welche Mindestwasserstände (in Zentimeter unter Flur) müssen nach den
Vorgaben der Richtlinie dauerhaft erreicht und gehalten werden, um als
„Wiedervernässung“ zu gelten?
4. Wie wird eine dauerhafte Einhaltung der Wasserstände sichergestellt, und
welche rechtlichen Folgen hat eine Unterschreitung der geforderten
Wasserstände für den Fördermittelempfänger?
5. Gibt es einen weiteren verbindlichen Zeitpunkt, an dem die
Wiedervernässung der weiteren 250 000 Hektar erfolgt sein muss, und über welche
Instrumente verfügt die Bundesregierung, um dies zu prüfen?
6. Wie viel Hektar müssten nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich
vernässt werden, um die Land Use, Land-Use Change and Forestry-
Sektorziele (LULUCF-Sektorziele) bis 2030 zu erreichen?
7. In welcher Höhe liegen laut Bundesregierung die Vermeidungskosten für
den Moorschutz pro CO2-Tonnen-Äquivalent?
8. Wie begründet die Bundesregierung, dass der Moorschutz trotz der im
Vergleich zu anderen Sektoren (beispielsweise Verkehr) niedrigen
Vermeidungskosten pro Tonne CO2-Äquivalent mit niedrigen finanziellen Mitteln
unterfüttert wird, während in anderen Sektoren erheblich höhere
Förderpakete ausgeschüttet werden?
9. Wie begründet die Bundesregierung die derzeitige Höhe der Fördermittel,
obwohl laut Umweltbundesamt bis 2049 Investitionen von 21 Mrd. Euro
für die Wiedervernässung von Mooren erforderlich sind und dadurch
Klimaschäden im Wert von 67,5 Mrd. Euro vermieden werden könnten
(www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/479/publikationen/cc_4
4-2022_entwickeln_von_anreizen_fuer_paludikultur_zur_umsetzung_de
r_klimaschutzziele_2030_und_2050.pdf)?
10. Warum wurde in der Palu-Richtlinie kein weiteres Vorgehen für das
Erfüllen der Sektorziele bis 2045 verankert?
11. Für wie wahrscheinlich schätzt die Bundesregierung eine Zielverfehlung
im LULUCF-Sektor für das Jahr 2030 nach aktueller Projektion unter
Berücksichtigung der Palu-Richtlinie ein?
12. Verfügt die Bundesregierung über Daten zur personellen Ausstattung der
unteren Wasserbehörden und Planungsämter in den betroffenen
Bundesländern, und wie stellt sie sicher, dass die Antragsflut aus der Palu-
Richtlinie nicht an fehlenden Planungskapazitäten scheitert?
13. Hat die Bundesregierung Pläne für den Fall, dass die Antragszahlen für
Wiedervernässung hinter den Erwartungen zurückbleiben, und wenn ja,
welche?
14. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass „Vorbereitungsflächen“
(Modul 1.A) tatsächlich zeitnah in die reale Wiedervernässung überführt
werden?
15. Warum wird der Wertverlust (Modul 3.A) einmalig entschädigt, ohne dass
der Bund im Gegenzug Eigentumsanteile oder ein Vorkaufsrecht an diesen
strategisch wichtigen Flächen erhält?
16. Wie hoch sind die prognostizierten Gesamtkosten für den Bund durch die
laufenden Ertragsverlustausgleiche (Modul 3.B) über einen Zeitraum von
30 Jahren?
17. Wie beurteilt die Bundesregierung das Risiko, dass Landwirte durch die
spezialisierten Investitionen in Paludikultur-Technik (Modul 4) in eine
Pfadabhängigkeit geraten, die bei einem Regierungswechsel oder bei
Haushaltskürzungen nach 2030 zum wirtschaftlichen Ruin führt?
18. Warum fördert Modul 4 zwar die Technik, aber nicht den Aufbau
großindustrieller Abnahmeketten für Biomasse aus nassen Mooren?
19. Wie will die Bundesregierung verhindern, dass die Richtlinie zu einer
„ökologischen Gentrifizierung“ führt, bei der nur finanzstarke
Großagrarier die Bürokratie bewältigen können?
20. In welchem Umfang profitieren große Agrarholding-Gesellschaften im
Vergleich zu familiengeführten Betrieben von den in der Palu-
Förderrichtlinie bezeichneten Modulen 3 und 4?
21. Plant die Bundesregierung die Einführung einer Abgabe auf Emissionen
aus entwässerten Moorböden („Moor-Steuer“), um die Anreizstruktur der
Richtlinie zu verstärken und dem Verursacherprinzip nachzukommen, und
wenn nein, warum nicht?
22. Inwieweit ist das Prinzip der Freiwilligkeit mit der völkerrechtlichen
Verpflichtung aus dem Pariser Klimaabkommen vereinbar, wenn die Ziele
absehbar verfehlt werden (www.lobbyregister.bundestag.de/media/2b/22/31
5341/Stellungnahme-Gutachten-SG2406170047.pdf)?
23. Wie bewertet die Bundesregierung die Diskrepanz zwischen den
Interessen der Moorbodeneigentümer und der völkerrechtlichen Verpflichtung
zum Klimaschutz?
24. Welche Hindernisse sieht die Bundesregierung im Hinblick auf die
Wiedervernässung aus Sicht der Privateigentümer?
25. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Flächen,
auf denen eine Wiedervernässung technisch möglich wäre, aber am Veto
einzelner Eigentümer scheitert?
26. Warum wird gegenüber den Landwirten kommuniziert, die
Wiedervernässung sei „freiwillig“, wenn nach Ansicht der Fragestellenden absehbar ist,
dass bei Zielverfehlung ohnehin harte ordnungsrechtliche Auflagen folgen
werden?
27. Wie viele Hektar entwässerte Moorböden befinden sich derzeit im
öffentlichen Eigentum (bitte nach Bund, Land, Kommune, militärischen
Liegenschaften und sonstigen Liegenschaften aufschlüsseln), und wie viele
Hektar dieser Flächen sind bislang (Stand: heute) vollständig oder teilweise
wieder vernässt (bitte getrennt angeben)?
28. Plant die Bundesregierung eine gesetzliche Pflicht zur Wiedervernässung
für Flächen in öffentlicher Hand?
29. Warum verzichtet die Bundesregierung auf ein generelles Verbot der Neu-
Entwässerung von Moorböden?
30. Welche ordnungspolitischen Instrumente hält die Bundesregierung bereit,
wenn die freiwilligen Maßnahmen bis 2028 nicht die notwendigen
Zwischenschritte erreichen?
31. Hat die Bundesregierung geprüft, ob Artikel 15 GG für die Überführung
der Moorflächen in das Gemeineigentum verwendet werden kann, wenn
ja, mit welchem Ergebnis, und wenn sie dies verneint, warum nicht?
32. Hat die Bundesregierung die rechtliche Möglichkeit geprüft,
Wiedervernässung als Gemeinwohlverpflichtung des Eigentums (Artikel 14
Absatz 2 GG) ohne volle Entschädigung einzufordern, und wenn ja, mit
welchem Ergebnis?
33. Wird aus Sicht der Bundesregierung die Vergesellschaftungsmaßnahme
primär aus Sicht der Eigentümerinnen und Eigentümer bewertet
(Interpretation, wo sich Artikel 14 und 15 GG in einem Regel-Ausnahme-
Verhältnis gegenüberstehen), und wenn ja, wie vereinbart sich diese
privatwirtschaftliche Lesart mit der vom Parlamentarischen Rat
beschlossenen neutralen Wirtschaftsform der Bundesrepublik Deutschland?
34. Sieht die Bundesregierung als gesamtgesellschaftlichen Nutzen die
Wiedervernässung von Mooren oder die Wirtschaftlichkeit von Flächen als
wichtiger an, und wenn ersteres, wird sich die Bundesregierung für eine
Vergesellschaftung der Böden einsetzen, welche nicht eine
Bewirtschaftung von Böden, sondern die Wiedervernässung als zentral sieht?
35. Hat die Bundesregierung sich eine Auffassung zur Vergesellschaftung
ohne Eigentumswechsel im Fall der Moorböden, in dem die formalen
Eigentumsverhältnisse beibehalten werden, aber keinen oder einen stark
reduzierten Spielraum für privatwirtschaftliche Betätigung geben
(beispielsweise bei Brachlegung), und wenn ja, wie lautet diese?
36. Hat die Bundesregierung eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt,
die die Kosten der dauerhaften Alimentierung privater Eigentümer mit
den Kosten eines einmaligen Flächenerwerbs (Vergesellschaftung)
vergleicht?
37. Hat die Bundesregierung eine Auffassung zu der Frage, ob die langfristige
Pacht- und Ertragsausgleichszahlung fiskalisch ineffizienter ist als der
direkte Grunderwerb, und wenn ja, wie lautet diese?
38. Hat die Bundesregierung die Möglichkeit eines Flächenankaufs durch den
Staat, um großflächige Biotopverbünde zu schaffen, die über das mögliche
zerstückelte „Flickenteppich-Modell“ hinausgehen?
39. Hat die Bundesregierung eine Auffassung zu der Frage, ob eine
Vergesellschaftung nach dem Modell einer „Klima-Rente“ (einmalige
Entschädigung plus lebenslanges Bewirtschaftungsrecht) die sozialverträglichere
Lösung wäre, um den Landwirten den unternehmerischen Druck zu
nehmen, und wenn ja, wie lautet diese?
40. Inwiefern plant die Bundesregierung, Landwirten den Vorzug bei der
Bewirtschaftung (Management-Verträge) von staatlich angekauften Flächen
zu geben, um ein Modell zu schaffen, das Einkommenssicherheit ohne
Bodenrisiko garantiert?
41. Wie viele zertifizierte Verarbeitungsanlagen für Paludikultur-Produkte
(z. B. Schilfdämmung, Torfmoos-Substrate) existieren derzeit in
Deutschland?
42. Für wie realistisch hält es die Bundesregierung, bis 2029 eine
Verwertungsindustrie von Paludikulturen aufzubauen?
43. Werden sich Paludikulturen aus Sicht der Bundesregierung bis zum
Auslaufen der Förderung betriebswirtschaftlich rechnen?
44. Wie hoch ist die aktuelle Marktnachfrage nach Produkten aus
Paludikulturen im Vergleich zum potenziellen Angebot bei Vernässung von
90 000 Hektar?
45. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die
Bauordnung so anzupassen, dass Baustoffe aus Paludikulturen standardmäßig
eingesetzt werden können?
46. Wie stellt die Bundesregierung in der geförderten Verarbeitungsindustrie
der Paludikulturen faire arbeitsrechtliche Bedingungen sicher?
47. Wird die Bundesregierung im Gegenzug zu Investitionen in die
Verarbeitungsindustrie von Paludikulturen Anteilseigner der Unternehmen
werden?
48. Gibt es staatliche Abnahmegarantien für Produkte aus Paludikulturen, um
den Landwirten Planungssicherheit zu geben, und sind diese
Abnahmegarantien an arbeitsrechtliche Bedingungen geknüpft?
49. Plant die Bundesregierung, Gelder für die Forschung von Züchtung
standortangepasster Paludikultur-Pflanzen bereitzustellen (bitte begründen)?
50. Hat die Bundesregierung Kenntnis über Zahlen, welche die
gesamtgesellschaftliche Zustimmung zur Moorwiedervernässung beschreiben?
51. Wird sich die Bundesregierung für ein einheitliches Label einsetzen,
welches Lebensmittel mit Komponenten, die auf Moorböden produziert
wurden, als besonders klimaschädlich markiert?
52. Hat die Bundesregierung die Einsparung von Verwaltungskosten beziffert,
wenn statt tausender Einzelverträge großflächige staatliche Mooreinheiten
bewirtschaftet würden, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
53. Welche Zinskosten fallen für den Bund an, um die langfristigen
Förderzusagen gegenüber der sofortigen Finanzierung eines Flächenfonds (z. B.
durch ein Sondervermögen) abzusichern?
54. Wie bewertet die Bundesregierung die Konkurrenz zwischen Paludikultur
und der Nutzung von Flächen für Photovoltaik (Agri-PV) auf
Moorböden?
55. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellenden, dass die
Differenz zwischen Plan und Bedarf bei den wiederzuvernässenden
Flächen faktisch die Nichterreichung des Klimaziels 2030 in Kauf nimmt?
Berlin, den 29. Mai 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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