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Wiedervernässung von Mooren - Nutzungsperspektiven und mögliche Rechts- und Umsetzungsdefizite (Antwort zu Drs. 21/2839)

dip / drucksache 02.12.2025 · WP 21 · 21/3019 · Antwort · Original ↗

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Wiedervernässung von Mooren - Nutzungsperspektiven und mögliche Rechts- und Umsetzungsdefizite (Antwort zu Drs. 21/2839) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3019 21. Wahlperiode 02.12.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Danny Meiners, Andreas Bleck, Stephan Protschka, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/2839 – Wiedervernässung von Mooren – Nutzungsperspektiven und mögliche Rechts- und Umsetzungsdefizite V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesregierung treibt die Wiedervernässung von Moorböden im Rahmen der Nationalen Moorschutzstrategie (www.bmuv.de/fileadmin/Daten_B MU/Pools/Broschueren/nationale_moorschutzstrategie_bf.pdf) sowie des Aktionsprogramms „Natürlicher Klimaschutz“ (www.bmuv.de/fileadmin/Date n_BMU/Download_PDF/Naturschutz/aktionsprogramm_natuerlicher_klimasc hutz_2023_bf.pdf) massiv voran. Ziel ist vor allem die Senkung von Treibhausgasemissionen, da entwässerte Moorböden jährlich rund 53 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente verursachen (www.dehst.de/DE/Themen/Klimaschu tzprojekte/Natuerlicher-Klimaschutz/Moore/moore_node.html; www.umweltb undesamt.de/themen/neues-informationsangebot-moorklimaschutz). Als wirtschaftliche Anschlussnutzung werden sogenannte Paludikulturen propagiert, etwa die Kultivierung von Rohrkolben oder Schilf (www.greifswaldmoo r.de/files/dokumente/GMC%20Schriften/2022-05_Nordt%20et%20al_Paludik ultur%20Leitfaden.pdf). Die Bundesregierung verweist dabei auf vermeintliche Chancen für neue Produkte wie Dämmstoffe aus Rohrkolben (www.db u.de/projektbeispiele/neuer-daemmstoff-aus-rohrkolben-typha/; www.baunetz wissen.de/daemmstoffe/tipps/produkte/daemmplatte-aus-rohrkolben-7758438; www.th-owl.de/ids/forschung/daemmstoff-typha/). In der Praxis bestehen jedoch erhebliche Defizite: Markt- und Zulassungsfragen für Baustoffe sind ungelöst, Wertschöpfungsketten fehlen, und Förderlogiken bleiben widersprüchlich. So kritisierte das Umweltbundesamt selbst, dass Anreize für Paludikulturen bislang nicht ausreichten und die Umsetzung der Klimaziele gefährdet sei (www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/479/publikat ionen/cc_44-2022_entwickeln_von_anreizen_fuer_paludikultur_zur_umsetzu ng_der_klimaschutzziele_2030_und_2050.pdf). Zudem verschweigt nach Auffassung der Fragesteller die Bundesregierung regelmäßig, dass Wiedervernässungen kurzfristig erhebliche Methanemissionen freisetzen können (https:// greifswaldmoor.de/files/dokumente/Infopapiere_Briefings/202211_Faktenpap ier_Methan.pdf; www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-930770). Damit können sich die Klimabilanzen zumindest in den ersten Jahren sogar verschlechtern. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 1. Dezember 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Auch die Einbindung in die EU-Agrarförderung ist in den Augen der Fragesteller unzureichend. Zwar wurden Ökoregelungen geschaffen (www.bmle h.de/DE/themen/landwirtschaft/eu-agrarpolitik-und-foerderung/direktzahlung/ oeko-regelungen.html), doch gelten diese als kompliziert, kurzatmig und praxisfern. Anpassungen für 2024 haben an den Grundproblemen wenig geändert (www.bmleh.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Landwirtschaft/EU-Agrarpoliti k-Foerderung/anpassungen-oekoregelungen-2024.pdf?__blob=publicationFile &v=11). Selbst die eigene Evaluierung der Bundesregierung kommt zu dem Schluss, dass Akzeptanzprobleme bleiben (www.publikationen-bundesregieru ng.de/pp-de/publikationssuche/oeko-regelungen-2334798). Hinzu kommen Rechtsunsicherheiten bei Eigentum, Wasserrechten und Haftungsfragen, die im Bundesrecht bislang nur unzureichend geklärt sind. Zahlreiche Flächen fallen nach der Vernässung vollständig brach oder werden in Naturschutzflächen umgewandelt, wodurch die wirtschaftliche Nutzung dauerhaft entfällt. Die Fragesteller sehen hierin eine Gefährdung ländlicher Räume, eine Schwächung landwirtschaftlicher Betriebe und eine Politik, die weit mehr Risiken als Chancen schafft.  1. Welche konkreten Flächenziele für die Wiedervernässung von Moorböden bis 2030, 2040 und 2045 verfolgt die Bundesregierung, differenziert nach Bundesländern und Moortyp, und auf welche Finanzierungsgrundlagen stützt sie diese (www.bmuv.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_ PDF/Naturschutz/aktionsprogramm_natuerlicher_klimaschutz_2023_b f.pdf)? Mit der Bund-Länder-Zielvereinbarung zum Klimaschutz durch Moorbodenschutz (www.bundesumweltministerium.de/download/bund-laender-zielvereinb arung-zum-moorbodenschutz) haben Bund und Länder sich 2021 das Ziel gesetzt, bis 2030 die jährlichen Treibhausgasemissionen aus Moorböden von rund 53 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente um bis zu 5 Millionen Tonnen zu reduzieren. Die Wiedervernässung entwässerter Moorböden stützt sich auf verschiedene Finanzierungsgrundlagen auf Bundesebene (BMUKN, BMLEH) und Landesebene: Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK), Naturschutzförderung und Agrarförderung.  2. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die jährlichen Treibhausgasemissionen aus Moorböden in Deutschland, aufgeschlüsselt nach Nutzungsarten und Bundesländern, und welche Quellen nutzt die Bundesregierung dafür (www.dehst.de/DE/Themen/Klimaschutzprojekte/Nat uerlicher-Klimaschutz/Moore/moore_node.html)? Eine Aufschlüsselung der Emissionen aus Mooren nach Nutzungsarten kann unter www.umweltbundesamt.de/daten/klima/treibhausgas-emissionen-in-deuts chland/emissionen-der-landnutzung-aenderung heruntergeladen werden. Eine Aufschlüsselung der Emissionen aus Moorböden nach Bundesländern kann unter www.openagrar.de/receive/openagrar_mods_00107123 heruntergeladen werden. Die Informationen sind jeweils unter der Bezeichnung „Organischer Boden“ zu finden. Die Beschreibung der Methodik und Quellen zur Berechnung der Emissionen befindet sich im Nationalen Inventarbericht zur Treibhausgasberichterstattung nach UNFCCC. Diesen befinden sich für das Jahr 2025 z. B. hier: www.umwel tbundesamt.de/publikationen/berichterstattung-unter-der-klimarahmenkonventi on-10.  3. Welche bundeseinheitlichen Monitoringstandards (THG (Treibhausgas)- Flüsse, Wasserstände, Biodiversität, Nährstoffe) gelten nach Wiedervernässung (CO₂, CH₄, N₂O, Wasserstände, Nährstoffe, Biodiversität), und in welchen Jahresberichten werden die Ergebnisse veröffentlicht (https:// greifswaldmoor.de/files/dokumente/Infopapiere_Briefings/202211_Fakte npapier_Methan.pdf)? Im Rahmen der nationalen Treibhausgasberichterstattung erfolgt jährlich eine staatliche Erfassung der Treibhausgasemissionen von Moorböden, wobei eine Vielzahl an Parametern berücksichtigt wird. Für weitere Details hierzu: www.u mweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/11850/publikationen/51_2025_c c_v2_bf.pdf . Das bundeseinheitliche Monitoring richtet sich nach den IPCC- Guidelines.  4. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Methanemissionen nach Wiedervernässung (Zeitverlauf, Intensität, Bilanzierung) (www.bun destag.de/presse/hib/kurzmeldungen-930770)? Durch die Vernässung von Moorböden verbessert sich die Treibhausgasbilanz deutlich im Vergleich zu entwässerten Standorten. Die CO2- Emissionsminderung überwiegt die auftretenden CH4-Emissionen. Siehe zum Thema Methan auch die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/5173.  5. Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung ggf. vor, um die negativen Effekte kurzfristig erhöhter Methanemissionen in der Klimabilanz abzufedern (z. B. wasserstand- oder vegetationsbezogenes Management) (https://greifswaldmoor.de/files/dokumente/Infopapiere_Briefings/20221 1_Faktenpapier_Methan.pdf)? Es überwiegen die positiven Auswirkungen, siehe Antwort zu Frage 4. Aktuell sind keine unverhältnismäßig hohen CH4-Emissionen in der Zeit nach der Maßnahmenumsetzung ersichtlich. Die Förderungen werden so ausgerichtet, dass es zu möglichst geringen Methanemissionen kommt.  6. Welche Mittel des ANK (Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz)- und welche EU-GAP (Gemeinsame Agrarpolitik)-Mittel sind von 2023 bis 2027 für Wiedervernässung und Paludikulturen vorgesehen, und wie hoch ist die bisherige Inanspruchnahme (www.bmleh.de/DE/themen/land wirtschaft/eu-agrarpolitik-und-foerderung/direktzahlung/oeko-regelunge n.html)? Bezüglich der Verwendung von Mitteln aus der GAP siehe Antwort zu Frage 7. Nach aktueller Planung (Stand: November 2025) sind in den Jahren 2023 bis 2027 für Maßnahmen des ANK Handlungsfeldes „Schutz intakter Moore und Wiedervernässungen“ Ausgaben in Höhe von 273 Mio. Euro vorgesehen. Davon sind für den genannten Zeitraum rund 91 Mio. Euro verbindlich zugesagt.  7. Welche Änderungen an den Ökoregelungen ab 2024 sollen die nasse Nutzung attraktiver machen, und welche Hemmnisse bleiben bestehen, welche Rolle spielen neben ANK- und GAP-Mitteln weitere nationale und europäische Finanzierungsquellen (z. B. GAK (Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz)-Rahmenplan, ELER (Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums), Klima- und Transformationsfonds, EU-Carbon-Removal-Certification- Framework (CRCF), Verordnung (EU) 2024/3012) für Wiedervernässung und Paludikultur, und wie sollen Doppelzählungen bei Klimazertifikaten verhindert werden (www.bmleh.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Landwi rtschaft/EU-Agrarpolitik-Foerderung/anpassungen-oekoregelungen-202 4.pdf?__blob=publicationFile&v=11)? Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) kann die Wiedervernässung von Moorböden in Deutschland unterstützen, dies passiert insbesondere über gezielte Förderinstrumente im deutschen GAP-Strategieplan 2023 bis 2027 und ergänzende nationale Programme. In erster Linie werden die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) dazu genutzt, welche über die Bundesländer umgesetzt werden. Die Öko-Regelungen adressieren nicht gezielt nasse Nutzungsformen, sie können aber grundsätzlich auch auf nassen Flächen umgesetzt werden. Eine Doppelförderung von Maßnahmen aus verschiedenen Fördermitteln (der EU, des Bundes oder der Länder) ist nicht möglich. Die EU-CRCF (Carbon Removals and Carbon Farming) VO unterstützt die Wiedervernässung von Mooren, indem sie einheitliche Standards setzt, Anreize für die Umsetzung solcher Maßnahmen schafft und die entstehenden Klimaschutzleistungen zertifiziert und marktfähig macht. Die Detailregelungen zur Moorwiedervernässung sind Bestandteil der Delegierten Rechtsakte der EU zur CRCF-Verordnung, die im Jahr 2026 vorliegen werden.  8. Welche Kosten- und Flächenfolgen erwartet die Bundesregierung für Landwirtschaftsbetriebe, wenn die UBA (Umweltbundesamt)- Empfehlung einer vollständigen Wiedervernässung umgesetzt würde (www.umw eltbundesamt.de/sites/default/files/medien/479/publikationen/cc_44-202 2_entwickeln_von_anreizen_fuer_paludikultur_zur_umsetzung_der_kli maschutzziele_2030_und_2050.pdf)?  9. In wie vielen Fällen wurden Wasserstände gegen den Willen der Eigentümer angehoben, und welche Entschädigungen wurden gezahlt (www.b muv.de/fileadmin/Daten_BMU/Pools/Broschueren/nationale_moorschut zstrategie_bf.pdf)? Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet. Der erreichbare Umfang der Wiedervernässung von entwässerten Moorböden in Deutschland kann derzeit nicht abschließend beurteilt werden. Die Bundesregierung setzt auf freiwillige Maßnahmen bei der Wiedervernässung und auf den Aufbau von Märkten für Produkte aus landwirtschaftlicher Produktion auf nassen Standorten. 10. Welche Verfahrensbeschleunigungen und Rechtsklarstellungen plant die Bundesregierung im Bereich Wasser- und Planungsrecht, insbesondere hinsichtlich Planfeststellungspflichten, Unterhaltungslasten, Eigentumsrechten, Nachbarschaftshaftung und Zuständigkeiten von Wasser- und Deichverbänden (www.bmuv.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PD F/Naturschutz/aktionsprogramm_natuerlicher_klimaschutz_2023_b f.pdf)? Mit dem Themenfeld „rechtlicher Regelungsbedarf für den Moorschutz“ befassen sich sowohl die Bundesregierung als auch andere Akteure. Aus Sicht der Bundesregierung bedarf eine Prüfung des rechtlichen Regelungsbedarfs der Betrachtung eines breiten Spektrums von fachgesetzlichen Regelungen sowohl auf Bundes- als auch Landesebene. 11. Wie hoch ist der Anteil der vernässten Flächen, die brachfallen, in Naturschutz überführt oder als Paludikultur genutzt werden (www.dehst.de/D E/Themen/Klimaschutzprojekte/Natuerlicher-Klimaschutz/Moore/moor e_node.html)? Genaue Zahlen zu den Flächenanteilen liegen der Bundesregierung nicht vor. 12. Welche konkreten Vermarktungswege für Rohrkolbenprodukte bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Deutschland, und hat sich die Bundesregierung zu der wirtschaftlichen Tragfähigkeit dieser eine Auffassung gebildet (www.moorwissen.de/paludi-progress.html), und wenn ja, wie lautet diese? Derzeit befindet sich der Aufbau von Wertschöpfungsketten und Vermarktungswegen noch am Anfang. Fragen zur Kostenstruktur und Wirtschaftlichkeit werden im Rahmen von geförderten Projekten umfassend adressiert (Pilotvorhaben zum Moorbodenschutz des BMUKN seit dem Jahr 2021 (www.z-u-g.org/foerd erung/pilotvorhaben-moorbodenschutz/), Projekt zu Paludikulturen mit Rohrkolben des BMLEH (www.fnr.de/projektfoerderung/ausgewaehlte-projekte/pro jekte/ronni). 13. Welche bauaufsichtlichen Zulassungen liegen für Dämmstoffe aus Rohrkolben vor, und wie unterstützt der Bund ggf. den Markthochlauf (www. dbu.de/projektbeispiele/neuer-daemmstoff-aus-rohrkolben-typha/)? Bei bauaufsichtlichen Zulassungen handelt es sich um eine Länderzuständigkeit. Es liegen der Bundesregierung keine Informationen im Sinne der Anfrage vor. Die Bundesregierung unterstützt verschiedene Projekte und Initiativen, die dazu beitragen, eine Nachfrage nach Paludiprodukten (z. B. für Bau- und Dämmmaterialien) zu generieren (z. B. Pilotvorhaben zum Moorbodenschutz des BMUKN, Modell- und Demonstrations (MuD)-Vorhaben des BMLEH, Verbundprojekt PaludiAllianz des BMLEH). 14. Welche neuen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. zu den betriebswirtschaftlichen Auswirkungen der Wiedervernässung auf Landwirtschaftsbetriebe vor (Bodenwert, Pachtpreise, Liquidität, Einkommenssicherung), und welche Kompensations- oder Gemeinwohlprämien sind ggf. vorgesehen? Die grundsätzlichen Auswirkungen einer Wiedervernässung von Flächen auf die Eigentümer und Bewirtschafter sind bekannt. Sie variieren jedoch stark in Abhängigkeit der örtlichen und betrieblichen Verhältnisse. Etwaige Kompensationen werden Bestandteil der Förderrichtlinie „Maßnahmen zur dauerhaften und weitgehenden Wiedervernässung land- und forstwirtschaftlich genutzter Moorböden und zur Unterstützung der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung wiedervernässter Moorbodenflächen“ (Förderrichtlinie Palu) sein. 15. Wie bewertet die Bundesregierung die Ausweitung auf Markt und Zulassungsverfahren, Eignung von Flächenpools und Flurneuordnung als Instrumente zur Umsetzung von Wiedervernässungsprojekten und zur Wahrung landwirtschaftlicher Betriebsstrukturen? Die Schaffung und Nutzung von Flächenpools und die Flurneuordnung können Wiedervernässungsmaßnahmen von Moorböden unterstützen und beschleunigen. Die Etablierung von Produkten aus der Paludikultur am Markt ist die Grundvoraussetzung für eine künftige Bewirtschaftung wiedervernässter Moorböden. 16. Welche konkreten Vermarktungswege bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit für Paludiprodukte (z. B. Rohrkolben, Schilf, Torfmoos, Schwarzerle), und wie bewertet die Bundesregierung deren Tragfähigkeit? Es wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen. 17. Welche bauaufsichtlichen Zulassungen liegen für die Dämmstoffe aus Rohrkolben oder anderen Paludiprojekte derzeit vor, und welche Schritte sind bis zur Marktreife (z. B. DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik)- Zulassung, DIN (Deutsche Industrie-Norm)- bzw. EN (Europäische Norm)-Normung, öffentliche Beschaffung) noch erforderlich? Es wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. 18. Wie beabsichtigt die Bundesregierung ggf., den Markthochlauf von Paludiprodukten (z. B. durch Forschungsförderung, Innovationscluster, Abnahmegarantien oder Pilotregionen) zu unterstützen? Es wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. 19. Wie werden die Effekte von Wiedervernässung und Paludiprodukten in den nationen LULUCF (Land Use, Land Use Change and Forestry)- Zielen und dem Integrierten Nationalen Energie- und Klimaplan (NECP) eingebunden, und welche CO2-Speicherleistung (Netto-Senkenwirkung) wird für die Jahre 2030 und 2045 erwartet? Die Ziele des § 3a des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) beziehen sich auf den LULUCF-Sektor insgesamt. Die Maßnahmen, die die Bundesregierung zum Erreichen der Ziele ergreift, werden auch im NECP dargestellt. Die Minderungswirkung der Wiedervernässung von Moorböden wird im Projektionsbericht der Bundesregierung abgebildet. Der Projektionsbericht 2025 kann unter www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/11850/publikationen/proj ektionsbericht_2025.pdf heruntergeladen werden. 20. Für welchen Moortyp- und Nutzungskombination wird nach der Wiedervernässung nach Kenntnis der Bundesregierung welche Netto- Treibhausgasbilanz (einschließlich CO2-, CH4- und N2O-Flüssen) prognostiziert, ab welchem Zeitraum ist mit einer Netto-CO2-Speicherung zu rechnen, und durch welche Steuerungsmaßnahmen (Wasserstand, Vegetationswahl) lassen sich die Methanemissionen begrenzen? Die Emissionsfaktoren für Moorböden in Deutschland sind in Tiemeyer et al. (2020, Seite 9, Tabelle 5, unter https://literatur.thuenen.de/digbib_extern/dn061 495.pdf ) zu finden. Explizite Prognosedaten für Moortyp- und Nutzungskombinationen liegen nicht vor. Siehe zum Thema Kohlenstoffsenke auch die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/5173. Zum Thema Steuerungsmaßnahmen der Methanemissionen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 21. Wie wirken sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Hitze und Trockenheit der letzten Jahre auf die Wasserversorgung für die Wiedervernässung der Moore aus (www.bund.net/themen/aktuelles/detail-aktuelle s/news/trockenheit-und-hitzewellen-bedrohen-klimaschuetzer-moore/)? Den jährlichen Emissionsdaten für Moorböden im Rahmen der nationalen Treibhausgasberichterstattung liegen wetterabhängige Modellierungen zu Grunde, wodurch der Einfluss von unterschiedlichem, jährlichem Wasserdargebot auf die Emissionen berücksichtigt wird. Für den Projektionsbericht wurden Szenarien zum Einfluss der Wetterunsicherheit auf die Emissionen aus organischen Böden berechnet (vgl. Projektionsbericht 2025 unter www.umweltbu ndesamt.de/sites/default/files/medien/11850/publikationen/projektionsbericht_2 025.pdf. Um Risiken durch längere Trockenphasen im Sommer entgegenzuwirken, wird in den Phasen mit Wasserüberschuss im Winter so viel Wasser wie unter den örtlichen Gegebenheiten möglich in den Flächen zurückgehalten. Dies ist, z. B. durch Verwallungen, gängige Praxis. 22. Welche positiven Umwelteffekte hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Renaturierung von Mooren neben dem Klimaschutz? Die Wiedervernässung von entwässerten Mooren hat neben dem primären Ziel der Treibhausgasminderung auch positive Auswirkungen auf die Lebensbedingungen für eine Vielzahl bedrohter und an die Moorbedingungen angepasster Arten. Darüber hinaus haben wiedervernässte Moore eine ausgleichende Wirkung auf das lokale Klima und auf den Landschaftswasserhaushalt. Dadurch kann sich auch die Grundwasserneubildung erhöhen. Naturnahe Moore können bei Starkregenereignissen einen Beitrag zum Wasserrückhalt leisten und die Auswirkungen von Trockenperioden mindern. Naturnahe extensiv genutzte Moore sind wichtige Bestandteile unserer Kulturlandschaft und attraktive Ziele für den Tourismus. 23. Mit welchen technischen Maßnahmen kann nach Kenntnis der Bundesregierung ein Überstau im Moor verhindert werden www.lfl.bayern.de/m am/cms07/publikationen/daten/informationen/techn._leitfaden_wassersta ndsanhg._lfl-information.pdf)? Je nach Standort und Nutzungsform ist ein zeitweiser Überstau auf vernässten Flächen explizit erwünscht und Teil des Vernässungskonzeptes, um winterliches Überschusswasser auf der Fläche zu halten und sommerliche Trockenphasen abmildern zu können. Es ist deshalb erforderlich und sinnvoll, ein entsprechendes Wassermanagement in Abhängigkeit vom Moortyp und der angestrebten Nutzung zu etablieren. 24. Hat die Bundesregierung Kenntnisse zur Entwicklung der Artenvielfalt nach der Wiedervernässung von Mooren, und wenn ja, welche (www.res earchgate.net/publication/375773893_Existing_evidence_on_the_effect s_of_photovoltaic_panels_on_biodiversity_a_systematic_map_with_criti cal_appraisal_of_study_validity)? Viele Begleituntersuchungen haben gezeigt, dass eine Wiedervernässung bei sachgerechter Umsetzung in der Regel langfristig zu einer zumindest teilweisen Wiederherstellung der moortypischen und moorspezifischen Biotop- und Lebensraumtypen und Artenvielfalt führt. Die Begleitforschung zu Paludikulturen zeigt, dass verschiedene nasse Nutzungen wiedervernässter land- oder forstwirtschaftlich genutzter Moorböden ebenfalls die moortypische und moorspezifische Artenvielfalt fördern (siehe www.hswt.de/fileadmin/Redaktion/Forschun g/Forschungseinrichtungen/Peatland_Science_Centre/Downloads_Publikatione n/Informationspapier_Paludikultur_und_Biodiversitaet_2024.pdf). 25. Wie aussagekräftig und langfristig belastbar sind nach Kenntnis der Bundesregierung die bisher eingesetzten Methoden zur Erfassung der Biodiversität? Die eingesetzten Methoden zur Erfassung der Biodiversität sind aussagekräftig und belastbar. Sie orientieren sich an den aktuellen Standards für ein Biodiversitätsmonitoring und decken neben den Biotop- und Lebensraumtypen die für Moorstandorte relevanten Artengruppen ab. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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