Wiedervernässung von Mooren - Nutzungsperspektiven und mögliche Rechts- und Umsetzungsdefizite (Antwort zu Drs. 21/2839)
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Wiedervernässung von Mooren - Nutzungsperspektiven und mögliche Rechts- und Umsetzungsdefizite (Antwort zu Drs. 21/2839)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3019
21. Wahlperiode 02.12.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Danny Meiners, Andreas Bleck,
Stephan Protschka, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/2839 –
Wiedervernässung von Mooren – Nutzungsperspektiven und mögliche Rechts-
und Umsetzungsdefizite
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung treibt die Wiedervernässung von Moorböden im
Rahmen der Nationalen Moorschutzstrategie (www.bmuv.de/fileadmin/Daten_B
MU/Pools/Broschueren/nationale_moorschutzstrategie_bf.pdf) sowie des
Aktionsprogramms „Natürlicher Klimaschutz“ (www.bmuv.de/fileadmin/Date
n_BMU/Download_PDF/Naturschutz/aktionsprogramm_natuerlicher_klimasc
hutz_2023_bf.pdf) massiv voran. Ziel ist vor allem die Senkung von
Treibhausgasemissionen, da entwässerte Moorböden jährlich rund 53 Millionen
Tonnen CO₂-Äquivalente verursachen (www.dehst.de/DE/Themen/Klimaschu
tzprojekte/Natuerlicher-Klimaschutz/Moore/moore_node.html; www.umweltb
undesamt.de/themen/neues-informationsangebot-moorklimaschutz). Als
wirtschaftliche Anschlussnutzung werden sogenannte Paludikulturen
propagiert, etwa die Kultivierung von Rohrkolben oder Schilf (www.greifswaldmoo
r.de/files/dokumente/GMC%20Schriften/2022-05_Nordt%20et%20al_Paludik
ultur%20Leitfaden.pdf). Die Bundesregierung verweist dabei auf
vermeintliche Chancen für neue Produkte wie Dämmstoffe aus Rohrkolben (www.db
u.de/projektbeispiele/neuer-daemmstoff-aus-rohrkolben-typha/; www.baunetz
wissen.de/daemmstoffe/tipps/produkte/daemmplatte-aus-rohrkolben-7758438;
www.th-owl.de/ids/forschung/daemmstoff-typha/). In der Praxis bestehen
jedoch erhebliche Defizite: Markt- und Zulassungsfragen für Baustoffe sind
ungelöst, Wertschöpfungsketten fehlen, und Förderlogiken bleiben
widersprüchlich. So kritisierte das Umweltbundesamt selbst, dass Anreize für
Paludikulturen bislang nicht ausreichten und die Umsetzung der Klimaziele
gefährdet sei (www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/479/publikat
ionen/cc_44-2022_entwickeln_von_anreizen_fuer_paludikultur_zur_umsetzu
ng_der_klimaschutzziele_2030_und_2050.pdf). Zudem verschweigt nach
Auffassung der Fragesteller die Bundesregierung regelmäßig, dass
Wiedervernässungen kurzfristig erhebliche Methanemissionen freisetzen können (https://
greifswaldmoor.de/files/dokumente/Infopapiere_Briefings/202211_Faktenpap
ier_Methan.pdf; www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-930770).
Damit können sich die Klimabilanzen zumindest in den ersten Jahren sogar
verschlechtern.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz,
Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 1. Dezember 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Auch die Einbindung in die EU-Agrarförderung ist in den Augen der
Fragesteller unzureichend. Zwar wurden Ökoregelungen geschaffen (www.bmle
h.de/DE/themen/landwirtschaft/eu-agrarpolitik-und-foerderung/direktzahlung/
oeko-regelungen.html), doch gelten diese als kompliziert, kurzatmig und
praxisfern. Anpassungen für 2024 haben an den Grundproblemen wenig geändert
(www.bmleh.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Landwirtschaft/EU-Agrarpoliti
k-Foerderung/anpassungen-oekoregelungen-2024.pdf?__blob=publicationFile
&v=11). Selbst die eigene Evaluierung der Bundesregierung kommt zu dem
Schluss, dass Akzeptanzprobleme bleiben (www.publikationen-bundesregieru
ng.de/pp-de/publikationssuche/oeko-regelungen-2334798). Hinzu kommen
Rechtsunsicherheiten bei Eigentum, Wasserrechten und Haftungsfragen, die
im Bundesrecht bislang nur unzureichend geklärt sind. Zahlreiche Flächen
fallen nach der Vernässung vollständig brach oder werden in Naturschutzflächen
umgewandelt, wodurch die wirtschaftliche Nutzung dauerhaft entfällt. Die
Fragesteller sehen hierin eine Gefährdung ländlicher Räume, eine
Schwächung landwirtschaftlicher Betriebe und eine Politik, die weit mehr Risiken
als Chancen schafft.
1. Welche konkreten Flächenziele für die Wiedervernässung von
Moorböden bis 2030, 2040 und 2045 verfolgt die Bundesregierung, differenziert
nach Bundesländern und Moortyp, und auf welche
Finanzierungsgrundlagen stützt sie diese (www.bmuv.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_
PDF/Naturschutz/aktionsprogramm_natuerlicher_klimaschutz_2023_b
f.pdf)?
Mit der Bund-Länder-Zielvereinbarung zum Klimaschutz durch
Moorbodenschutz (www.bundesumweltministerium.de/download/bund-laender-zielvereinb
arung-zum-moorbodenschutz) haben Bund und Länder sich 2021 das Ziel
gesetzt, bis 2030 die jährlichen Treibhausgasemissionen aus Moorböden von rund
53 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente um bis zu 5 Millionen Tonnen zu
reduzieren.
Die Wiedervernässung entwässerter Moorböden stützt sich auf verschiedene
Finanzierungsgrundlagen auf Bundesebene (BMUKN, BMLEH) und
Landesebene: Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK),
Naturschutzförderung und Agrarförderung.
2. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die jährlichen
Treibhausgasemissionen aus Moorböden in Deutschland, aufgeschlüsselt nach
Nutzungsarten und Bundesländern, und welche Quellen nutzt die
Bundesregierung dafür (www.dehst.de/DE/Themen/Klimaschutzprojekte/Nat
uerlicher-Klimaschutz/Moore/moore_node.html)?
Eine Aufschlüsselung der Emissionen aus Mooren nach Nutzungsarten kann
unter www.umweltbundesamt.de/daten/klima/treibhausgas-emissionen-in-deuts
chland/emissionen-der-landnutzung-aenderung heruntergeladen werden.
Eine Aufschlüsselung der Emissionen aus Moorböden nach Bundesländern
kann unter www.openagrar.de/receive/openagrar_mods_00107123
heruntergeladen werden. Die Informationen sind jeweils unter der Bezeichnung
„Organischer Boden“ zu finden.
Die Beschreibung der Methodik und Quellen zur Berechnung der Emissionen
befindet sich im Nationalen Inventarbericht zur Treibhausgasberichterstattung
nach UNFCCC. Diesen befinden sich für das Jahr 2025 z. B. hier: www.umwel
tbundesamt.de/publikationen/berichterstattung-unter-der-klimarahmenkonventi
on-10.
3. Welche bundeseinheitlichen Monitoringstandards (THG (Treibhausgas)-
Flüsse, Wasserstände, Biodiversität, Nährstoffe) gelten nach
Wiedervernässung (CO₂, CH₄, N₂O, Wasserstände, Nährstoffe, Biodiversität), und
in welchen Jahresberichten werden die Ergebnisse veröffentlicht (https://
greifswaldmoor.de/files/dokumente/Infopapiere_Briefings/202211_Fakte
npapier_Methan.pdf)?
Im Rahmen der nationalen Treibhausgasberichterstattung erfolgt jährlich eine
staatliche Erfassung der Treibhausgasemissionen von Moorböden, wobei eine
Vielzahl an Parametern berücksichtigt wird. Für weitere Details hierzu: www.u
mweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/11850/publikationen/51_2025_c
c_v2_bf.pdf . Das bundeseinheitliche Monitoring richtet sich nach den IPCC-
Guidelines.
4. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Methanemissionen
nach Wiedervernässung (Zeitverlauf, Intensität, Bilanzierung) (www.bun
destag.de/presse/hib/kurzmeldungen-930770)?
Durch die Vernässung von Moorböden verbessert sich die Treibhausgasbilanz
deutlich im Vergleich zu entwässerten Standorten. Die CO2-
Emissionsminderung überwiegt die auftretenden CH4-Emissionen. Siehe zum Thema Methan
auch die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der
AfD auf Bundestagsdrucksache 20/5173.
5. Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung ggf. vor, um die
negativen Effekte kurzfristig erhöhter Methanemissionen in der Klimabilanz
abzufedern (z. B. wasserstand- oder vegetationsbezogenes Management)
(https://greifswaldmoor.de/files/dokumente/Infopapiere_Briefings/20221
1_Faktenpapier_Methan.pdf)?
Es überwiegen die positiven Auswirkungen, siehe Antwort zu Frage 4. Aktuell
sind keine unverhältnismäßig hohen CH4-Emissionen in der Zeit nach der
Maßnahmenumsetzung ersichtlich. Die Förderungen werden so ausgerichtet, dass es
zu möglichst geringen Methanemissionen kommt.
6. Welche Mittel des ANK (Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz)-
und welche EU-GAP (Gemeinsame Agrarpolitik)-Mittel sind von 2023
bis 2027 für Wiedervernässung und Paludikulturen vorgesehen, und wie
hoch ist die bisherige Inanspruchnahme (www.bmleh.de/DE/themen/land
wirtschaft/eu-agrarpolitik-und-foerderung/direktzahlung/oeko-regelunge
n.html)?
Bezüglich der Verwendung von Mitteln aus der GAP siehe Antwort zu Frage 7.
Nach aktueller Planung (Stand: November 2025) sind in den Jahren 2023 bis
2027 für Maßnahmen des ANK Handlungsfeldes „Schutz intakter Moore und
Wiedervernässungen“ Ausgaben in Höhe von 273 Mio. Euro vorgesehen.
Davon sind für den genannten Zeitraum rund 91 Mio. Euro verbindlich zugesagt.
7. Welche Änderungen an den Ökoregelungen ab 2024 sollen die nasse
Nutzung attraktiver machen, und welche Hemmnisse bleiben bestehen,
welche Rolle spielen neben ANK- und GAP-Mitteln weitere nationale
und europäische Finanzierungsquellen (z. B. GAK
(Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz)-Rahmenplan, ELER (Europäischen
Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums),
Klima- und Transformationsfonds, EU-Carbon-Removal-Certification-
Framework (CRCF), Verordnung (EU) 2024/3012) für Wiedervernässung
und Paludikultur, und wie sollen Doppelzählungen bei Klimazertifikaten
verhindert werden (www.bmleh.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Landwi
rtschaft/EU-Agrarpolitik-Foerderung/anpassungen-oekoregelungen-202
4.pdf?__blob=publicationFile&v=11)?
Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) kann die Wiedervernässung von
Moorböden in Deutschland unterstützen, dies passiert insbesondere über gezielte
Förderinstrumente im deutschen GAP-Strategieplan 2023 bis 2027 und ergänzende
nationale Programme. In erster Linie werden die Agrarumwelt- und
Klimamaßnahmen (AUKM) dazu genutzt, welche über die Bundesländer umgesetzt
werden. Die Öko-Regelungen adressieren nicht gezielt nasse Nutzungsformen, sie
können aber grundsätzlich auch auf nassen Flächen umgesetzt werden.
Eine Doppelförderung von Maßnahmen aus verschiedenen Fördermitteln (der
EU, des Bundes oder der Länder) ist nicht möglich.
Die EU-CRCF (Carbon Removals and Carbon Farming) VO unterstützt die
Wiedervernässung von Mooren, indem sie einheitliche Standards setzt, Anreize
für die Umsetzung solcher Maßnahmen schafft und die entstehenden
Klimaschutzleistungen zertifiziert und marktfähig macht. Die Detailregelungen zur
Moorwiedervernässung sind Bestandteil der Delegierten Rechtsakte der EU zur
CRCF-Verordnung, die im Jahr 2026 vorliegen werden.
8. Welche Kosten- und Flächenfolgen erwartet die Bundesregierung für
Landwirtschaftsbetriebe, wenn die UBA (Umweltbundesamt)-
Empfehlung einer vollständigen Wiedervernässung umgesetzt würde (www.umw
eltbundesamt.de/sites/default/files/medien/479/publikationen/cc_44-202
2_entwickeln_von_anreizen_fuer_paludikultur_zur_umsetzung_der_kli
maschutzziele_2030_und_2050.pdf)?
9. In wie vielen Fällen wurden Wasserstände gegen den Willen der
Eigentümer angehoben, und welche Entschädigungen wurden gezahlt (www.b
muv.de/fileadmin/Daten_BMU/Pools/Broschueren/nationale_moorschut
zstrategie_bf.pdf)?
Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet.
Der erreichbare Umfang der Wiedervernässung von entwässerten Moorböden
in Deutschland kann derzeit nicht abschließend beurteilt werden. Die
Bundesregierung setzt auf freiwillige Maßnahmen bei der Wiedervernässung und auf
den Aufbau von Märkten für Produkte aus landwirtschaftlicher Produktion auf
nassen Standorten.
10. Welche Verfahrensbeschleunigungen und Rechtsklarstellungen plant die
Bundesregierung im Bereich Wasser- und Planungsrecht, insbesondere
hinsichtlich Planfeststellungspflichten, Unterhaltungslasten,
Eigentumsrechten, Nachbarschaftshaftung und Zuständigkeiten von Wasser- und
Deichverbänden (www.bmuv.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PD
F/Naturschutz/aktionsprogramm_natuerlicher_klimaschutz_2023_b
f.pdf)?
Mit dem Themenfeld „rechtlicher Regelungsbedarf für den Moorschutz“
befassen sich sowohl die Bundesregierung als auch andere Akteure. Aus Sicht der
Bundesregierung bedarf eine Prüfung des rechtlichen Regelungsbedarfs der
Betrachtung eines breiten Spektrums von fachgesetzlichen Regelungen sowohl
auf Bundes- als auch Landesebene.
11. Wie hoch ist der Anteil der vernässten Flächen, die brachfallen, in
Naturschutz überführt oder als Paludikultur genutzt werden (www.dehst.de/D
E/Themen/Klimaschutzprojekte/Natuerlicher-Klimaschutz/Moore/moor
e_node.html)?
Genaue Zahlen zu den Flächenanteilen liegen der Bundesregierung nicht vor.
12. Welche konkreten Vermarktungswege für Rohrkolbenprodukte bestehen
nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Deutschland, und hat sich
die Bundesregierung zu der wirtschaftlichen Tragfähigkeit dieser eine
Auffassung gebildet (www.moorwissen.de/paludi-progress.html), und
wenn ja, wie lautet diese?
Derzeit befindet sich der Aufbau von Wertschöpfungsketten und
Vermarktungswegen noch am Anfang. Fragen zur Kostenstruktur und Wirtschaftlichkeit
werden im Rahmen von geförderten Projekten umfassend adressiert (Pilotvorhaben
zum Moorbodenschutz des BMUKN seit dem Jahr 2021 (www.z-u-g.org/foerd
erung/pilotvorhaben-moorbodenschutz/), Projekt zu Paludikulturen mit
Rohrkolben des BMLEH (www.fnr.de/projektfoerderung/ausgewaehlte-projekte/pro
jekte/ronni).
13. Welche bauaufsichtlichen Zulassungen liegen für Dämmstoffe aus
Rohrkolben vor, und wie unterstützt der Bund ggf. den Markthochlauf (www.
dbu.de/projektbeispiele/neuer-daemmstoff-aus-rohrkolben-typha/)?
Bei bauaufsichtlichen Zulassungen handelt es sich um eine
Länderzuständigkeit. Es liegen der Bundesregierung keine Informationen im Sinne der Anfrage
vor.
Die Bundesregierung unterstützt verschiedene Projekte und Initiativen, die
dazu beitragen, eine Nachfrage nach Paludiprodukten (z. B. für Bau- und
Dämmmaterialien) zu generieren (z. B. Pilotvorhaben zum Moorbodenschutz
des BMUKN, Modell- und Demonstrations (MuD)-Vorhaben des BMLEH,
Verbundprojekt PaludiAllianz des BMLEH).
14. Welche neuen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. zu den
betriebswirtschaftlichen Auswirkungen der Wiedervernässung auf
Landwirtschaftsbetriebe vor (Bodenwert, Pachtpreise, Liquidität,
Einkommenssicherung), und welche Kompensations- oder Gemeinwohlprämien
sind ggf. vorgesehen?
Die grundsätzlichen Auswirkungen einer Wiedervernässung von Flächen auf
die Eigentümer und Bewirtschafter sind bekannt. Sie variieren jedoch stark in
Abhängigkeit der örtlichen und betrieblichen Verhältnisse.
Etwaige Kompensationen werden Bestandteil der Förderrichtlinie „Maßnahmen
zur dauerhaften und weitgehenden Wiedervernässung land- und
forstwirtschaftlich genutzter Moorböden und zur Unterstützung der land- und
forstwirtschaftlichen Nutzung wiedervernässter Moorbodenflächen“ (Förderrichtlinie Palu)
sein.
15. Wie bewertet die Bundesregierung die Ausweitung auf Markt und
Zulassungsverfahren, Eignung von Flächenpools und Flurneuordnung als
Instrumente zur Umsetzung von Wiedervernässungsprojekten und zur
Wahrung landwirtschaftlicher Betriebsstrukturen?
Die Schaffung und Nutzung von Flächenpools und die Flurneuordnung können
Wiedervernässungsmaßnahmen von Moorböden unterstützen und
beschleunigen. Die Etablierung von Produkten aus der Paludikultur am Markt ist die
Grundvoraussetzung für eine künftige Bewirtschaftung wiedervernässter
Moorböden.
16. Welche konkreten Vermarktungswege bestehen nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit für Paludiprodukte (z. B. Rohrkolben, Schilf,
Torfmoos, Schwarzerle), und wie bewertet die Bundesregierung deren
Tragfähigkeit?
Es wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen.
17. Welche bauaufsichtlichen Zulassungen liegen für die Dämmstoffe aus
Rohrkolben oder anderen Paludiprojekte derzeit vor, und welche Schritte
sind bis zur Marktreife (z. B. DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik)-
Zulassung, DIN (Deutsche Industrie-Norm)- bzw. EN (Europäische
Norm)-Normung, öffentliche Beschaffung) noch erforderlich?
Es wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen.
18. Wie beabsichtigt die Bundesregierung ggf., den Markthochlauf von
Paludiprodukten (z. B. durch Forschungsförderung, Innovationscluster,
Abnahmegarantien oder Pilotregionen) zu unterstützen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen.
19. Wie werden die Effekte von Wiedervernässung und Paludiprodukten in
den nationen LULUCF (Land Use, Land Use Change and Forestry)-
Zielen und dem Integrierten Nationalen Energie- und Klimaplan (NECP)
eingebunden, und welche CO2-Speicherleistung (Netto-Senkenwirkung)
wird für die Jahre 2030 und 2045 erwartet?
Die Ziele des § 3a des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) beziehen sich auf
den LULUCF-Sektor insgesamt. Die Maßnahmen, die die Bundesregierung
zum Erreichen der Ziele ergreift, werden auch im NECP dargestellt. Die
Minderungswirkung der Wiedervernässung von Moorböden wird im
Projektionsbericht der Bundesregierung abgebildet. Der Projektionsbericht 2025 kann unter
www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/11850/publikationen/proj
ektionsbericht_2025.pdf heruntergeladen werden.
20. Für welchen Moortyp- und Nutzungskombination wird nach der
Wiedervernässung nach Kenntnis der Bundesregierung welche Netto-
Treibhausgasbilanz (einschließlich CO2-, CH4- und N2O-Flüssen) prognostiziert,
ab welchem Zeitraum ist mit einer Netto-CO2-Speicherung zu rechnen,
und durch welche Steuerungsmaßnahmen (Wasserstand,
Vegetationswahl) lassen sich die Methanemissionen begrenzen?
Die Emissionsfaktoren für Moorböden in Deutschland sind in Tiemeyer et al.
(2020, Seite 9, Tabelle 5, unter https://literatur.thuenen.de/digbib_extern/dn061
495.pdf ) zu finden. Explizite Prognosedaten für Moortyp- und
Nutzungskombinationen liegen nicht vor.
Siehe zum Thema Kohlenstoffsenke auch die Antwort der Bundesregierung auf
die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/5173.
Zum Thema Steuerungsmaßnahmen der Methanemissionen wird auf die
Antwort zu Frage 4 verwiesen.
21. Wie wirken sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Hitze und
Trockenheit der letzten Jahre auf die Wasserversorgung für die
Wiedervernässung der Moore aus (www.bund.net/themen/aktuelles/detail-aktuelle
s/news/trockenheit-und-hitzewellen-bedrohen-klimaschuetzer-moore/)?
Den jährlichen Emissionsdaten für Moorböden im Rahmen der nationalen
Treibhausgasberichterstattung liegen wetterabhängige Modellierungen zu
Grunde, wodurch der Einfluss von unterschiedlichem, jährlichem
Wasserdargebot auf die Emissionen berücksichtigt wird. Für den Projektionsbericht
wurden Szenarien zum Einfluss der Wetterunsicherheit auf die Emissionen aus
organischen Böden berechnet (vgl. Projektionsbericht 2025 unter www.umweltbu
ndesamt.de/sites/default/files/medien/11850/publikationen/projektionsbericht_2
025.pdf.
Um Risiken durch längere Trockenphasen im Sommer entgegenzuwirken, wird
in den Phasen mit Wasserüberschuss im Winter so viel Wasser wie unter den
örtlichen Gegebenheiten möglich in den Flächen zurückgehalten. Dies ist, z. B.
durch Verwallungen, gängige Praxis.
22. Welche positiven Umwelteffekte hat nach Kenntnis der Bundesregierung
die Renaturierung von Mooren neben dem Klimaschutz?
Die Wiedervernässung von entwässerten Mooren hat neben dem primären Ziel
der Treibhausgasminderung auch positive Auswirkungen auf die
Lebensbedingungen für eine Vielzahl bedrohter und an die Moorbedingungen angepasster
Arten. Darüber hinaus haben wiedervernässte Moore eine ausgleichende
Wirkung auf das lokale Klima und auf den Landschaftswasserhaushalt. Dadurch
kann sich auch die Grundwasserneubildung erhöhen. Naturnahe Moore können
bei Starkregenereignissen einen Beitrag zum Wasserrückhalt leisten und die
Auswirkungen von Trockenperioden mindern. Naturnahe extensiv genutzte
Moore sind wichtige Bestandteile unserer Kulturlandschaft und attraktive Ziele
für den Tourismus.
23. Mit welchen technischen Maßnahmen kann nach Kenntnis der
Bundesregierung ein Überstau im Moor verhindert werden www.lfl.bayern.de/m
am/cms07/publikationen/daten/informationen/techn._leitfaden_wassersta
ndsanhg._lfl-information.pdf)?
Je nach Standort und Nutzungsform ist ein zeitweiser Überstau auf vernässten
Flächen explizit erwünscht und Teil des Vernässungskonzeptes, um
winterliches Überschusswasser auf der Fläche zu halten und sommerliche
Trockenphasen abmildern zu können. Es ist deshalb erforderlich und sinnvoll, ein
entsprechendes Wassermanagement in Abhängigkeit vom Moortyp und der
angestrebten Nutzung zu etablieren.
24. Hat die Bundesregierung Kenntnisse zur Entwicklung der Artenvielfalt
nach der Wiedervernässung von Mooren, und wenn ja, welche (www.res
earchgate.net/publication/375773893_Existing_evidence_on_the_effect
s_of_photovoltaic_panels_on_biodiversity_a_systematic_map_with_criti
cal_appraisal_of_study_validity)?
Viele Begleituntersuchungen haben gezeigt, dass eine Wiedervernässung bei
sachgerechter Umsetzung in der Regel langfristig zu einer zumindest teilweisen
Wiederherstellung der moortypischen und moorspezifischen Biotop- und
Lebensraumtypen und Artenvielfalt führt. Die Begleitforschung zu Paludikulturen
zeigt, dass verschiedene nasse Nutzungen wiedervernässter land- oder
forstwirtschaftlich genutzter Moorböden ebenfalls die moortypische und
moorspezifische Artenvielfalt fördern (siehe www.hswt.de/fileadmin/Redaktion/Forschun
g/Forschungseinrichtungen/Peatland_Science_Centre/Downloads_Publikatione
n/Informationspapier_Paludikultur_und_Biodiversitaet_2024.pdf).
25. Wie aussagekräftig und langfristig belastbar sind nach Kenntnis der
Bundesregierung die bisher eingesetzten Methoden zur Erfassung der
Biodiversität?
Die eingesetzten Methoden zur Erfassung der Biodiversität sind aussagekräftig
und belastbar. Sie orientieren sich an den aktuellen Standards für ein
Biodiversitätsmonitoring und decken neben den Biotop- und Lebensraumtypen die für
Moorstandorte relevanten Artengruppen ab.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
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