Schriftliche Frage 2 von Jörg Cezanne (DIE LINKE): Auf welcher Berechnungsgrundlage und bezogen auf welchen Zeitraum traf der Bundeskanzler Friedrich Merz in der Generaldebatte im Deutschen B…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes.
Text
Schriftliche Frage 2 von Jörg Cezanne (DIE LINKE): Auf welcher Berechnungsgrundlage und bezogen auf welchen Zeitraum traf der Bundeskanzler Friedrich Merz in der Generaldebatte im Deutschen B…
Frage 2 (Jörg Cezanne, Die Linke):
Auf welcher Berechnungsgrundlage und bezogen auf welchen Zeitraum traf der Bundeskanzler Friedrich Merz in der Generaldebatte im Deutschen Bundestag zu den Energiepreissteigerungen am 26. November 2025 seine Äußerung, dass in Vorauszahlungsbescheiden für private Haushalte und für Unternehmen jetzt im Durchschnitt ein Minus von 9 Prozent bei Strom- und Energiekosten beobachtet werden kann?
Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister vom 9. Dezember 2025:
Die Aussage des Bundeskanzlers bezog sich auf eine Auswertung eines öffentlich zugänglichen Vergleichsportals im Internet, wonach zum bevorstehenden Jahreswechsel die regionalen Grundversorger Preissenkungen von durchschnittlich 8,9 Prozent angekündigt haben.
Relationen
- asked ← Jörg Cezanne (Schriftliche Frage)
- part_of → Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung