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Schriftliche Frage 38 von Luke Hoß (DIE LINKE): In wie vielen Fällen haben Behörden des Bundes im Jahr 2024 von ihrer Befugnis zur Wohnraumüberwachung zur Eigensicherung eingesetzter Vertr…

dip / schriftliche_frage 12.12.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 38 von Luke Hoß (DIE LINKE): In wie vielen Fällen haben Behörden des Bundes im Jahr 2024 von ihrer Befugnis zur Wohnraumüberwachung zur Eigensicherung eingesetzter Vertr… Frage 38 (Luke Hoß, Die Linke): In wie vielen Fällen haben Behörden des Bundes im Jahr 2024 von ihrer Befugnis zur Wohnraumüberwachung zur Eigensicherung eingesetzter Vertrauenspersonen oder Verdeckter Ermittler (§ 34 des Bundeskriminalamtgesetzes, § 28a des Bundespolizeigesetzes, § 62 Absatz 2 des Zollfahndungsdienstgesetzes) Gebrauch gemacht (bitte wie in Tabelle 3 des Berichts der Bundesregierung gemäß Artikel 13 Absatz 6 Satz 1 des Grundgesetzes für das Jahr auf Bundestagsdrucksache 21/2676 auflisten)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 11. Dezember 2025: Im Jahr 2024 wurde im Bundeskriminalamt in einem Fall von der Befugnis zur Wohnraumüberwachung nach § 34 des Bundeskriminalamtgesetzes zur Eigensicherung vom Bundeskriminalamt beauftragter Personen im Schutzbereich des Artikels 13 des Grundgesetzes Gebrauch gemacht. Im Jahr 2024 hat die Bundespolizei zur Abwehr von Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit von Verdeckten Ermittlern in fünf Fällen von der Befugnis nach § 28a des Bundespolizeigesetzes Gebrauch gemacht, das innerhalb von Wohnungen nicht öffentlich gesprochene Wort mit technischen Mitteln abzuhören. Im Jahr 2024 wurden vom Zollkriminalamt keine Maßnahmen im Sinne des § 62 Absatz 2 des Zollfahndungsdienstgesetzes in den Bereichen Verdeckter Ermittler und Vertrauenspersonen durchgeführt.

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