Einfluss von Wirtschaftsverbänden und Ländern auf das Vergesellschaftungsverbotsvorhaben der Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/7572)
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Einfluss von Wirtschaftsverbänden und Ländern auf das Vergesellschaftungsverbotsvorhaben der Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/7572)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7781
21. Wahlperiode 28.08.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Luke Hoß, Caren Lay, Clara Bünger,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/7572 –
Einfluss von Wirtschaftsverbänden und Ländern auf das
Vergesellschaftungsverbotsvorhaben der Bundesregierung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Knapp 60 Prozent der Berlinerinnen und Berliner haben im Jahr 2021 für die
Überführung der Wohnungsbestände großer privater Wohnungsunternehmen
in Gemeinwirtschaft gestimmt. Anfang Juli 2026 hat die Bundesregierung im
Koalitionsausschuss entgegen dem Willen der Mehrheit der Berliner
Bevölkerung beschlossen: „(U)m den privaten Wohnungsbau nicht zu gefährden, wird
durch Bundesgesetz geregelt, dass die Verstaatlichung privater
Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene nicht mehr
möglich ist (Programm für Aufschwung und Beschäftigung, Nummer 18
Absatz 3, www.bundesregierung.de/resource/blob/2196306/2445592/344cc50b4c
10a5939658e3fc0a5fd93f/2026-07-02-koaausschuss-data.pdf?download=1).“
In der Bundespressekonferenz äußerte der Bundesminister der Finanzen am
6. Juli 2026, hiermit werde auf die Äußerung dreier Investoren bei einem
sogenannten Investoren-Roundtable des Bundesfinanzministers sowie eine
Forderung der Bauministerkonferenz reagiert. Letztgenannte hatte auf ihrer
148. Sitzung am 11. Juni 2026 von der Bundesregierung Maßnahmen zum
Schutz von Investitionen auf dem Wohnungsmarkt gefordert. Hieran
anknüpfend hat das Land Bayern einen entsprechenden Entschließungsantrag in den
Bundesrat eingebracht.
Nach einer Recherche der „taz“ (https://taz.de/Verbot-von-Vergesellschaftung
en/!6194273/) hat sich der Bundesverband Deutscher Wohnungs- und
Immobilienunternehmer (GdW) ebenfalls Mitte Juni 2026 an die Finanzminister der
Länder gewandt und von ihnen gefordert, sich für eine Verhinderung von
Vergesellschaftungen einzusetzen. Diese Forderung wurde seitens der
Vorsitzenden der Finanzministerkonferenz an den Bundesminister der Finanzen
weitergeleitet. Zudem unterbreiteten die Finanzminister der Länder dem
Bundesminister der Finanzen einen Vorschlag für ein entsprechendes Bundesgesetz.
Hochrangige Mitglieder der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD)
Berlin werden in der Recherche dahingehend zitiert, von den genannten
Vorgängen keine Kenntnis gehabt zu haben. Dem widersprechen die Angaben der
Hamburger Finanzverwaltung, es habe einen Austausch mit der Berliner SPD
gegeben.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für
Verbraucherschutz vom 27. August 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Es stellt sich demnach die Frage, inwiefern die Forderungen von
Immobilienlobbyisten, Geldgebern der Immobilienwirtschaft, der bayerischen
Landesregierung und den Bau- bzw. Finanzministern Einfluss auf den
Entscheidungsprozess der Bundesregierung hatten.
1. Auf wessen Initiative wurde der Passus „Um den privaten Wohnungsbau
nicht zu gefährden, wird durch Bundesgesetz geregelt, dass die
Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch
Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene nicht mehr möglich ist“ in das „Programm für
Aufschwung und Beschäftigung“ der Bundesregierung aufgenommen?
Die Fragen 1, 2 und 4 bis 15 sowie 27 werden aufgrund des
Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Das parlamentarische Frage- und Informationsrecht ist nach ständiger
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auf die Kontrolle der Tätigkeit der
Bundesregierung als Staatsorgan gerichtet. Es erstreckt sich daher
grundsätzlich nur auf solche Gegenstände, für die die Bundesregierung gegenüber dem
Deutschen Bundestag politisch und verfassungsrechtlich verantwortlich ist. Das
Informationsrecht unterliegt zudem verfassungsimmanenten Schranken, die
sich insbesondere aus dem Grundsatz der Gewaltenteilung und dem daraus
folgenden Schutz des Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung ergeben.
Soweit nach dem Verlauf der Verhandlungen, einzelnen Diskussionsbeiträgen
oder dem Zustandekommen des Beschlusses des Koalitionsausschusses gefragt
wird, betrifft dies grundsätzlich keinen Vorgang im Verantwortungsbereich der
Bundesregierung. Der Koalitionsausschuss ist ein informelles politisches
Koordinierungsgremium der an der Koalition beteiligten politischen Parteien und
Fraktionen und kein Gremium der Bundesregierung.
Soweit die Fragen die Interaktion der Bundesregierung mit dem
Koalitionsausschuss oder vorbereitende Sondierungen, Konsultationen und Kontakte mit
Dritten im Zuge der Vorbereitung eines Gesetzgebungsvorhabens berühren,
steht einer Beantwortung der Schutz des Kernbereichs exekutiver
Eigenverantwortung entgegen. Dieser garantiert der Bundesregierung einen grundsätzlich
auch parlamentarisch nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und
Handlungsbereich, welcher die noch laufende regierungsinterne Willensbildung zur
Vorbereitung von Regierungsentscheidungen schützt. Der vertrauliche
Meinungsaustausch und die informelle Sondierung von Sach- und Interessenlagen
auch mit externen Akteuren im Vorfeld von Gesetzesvorhaben sind integraler
Bestandteil dieser geschützten Initiativ- und Beratungssphäre. Eine
Offenlegung von Zwischenständen oder Kommunikationsinhalten würde Rückschlüsse
auf den Stand, den Inhalt oder die Richtung der noch laufenden Willensbildung
der Bundesregierung ermöglichen und die verfassungsrechtlich geschützte
Freiheit und Offenheit des regierungsinternen Willensbildungsprozesses
beinträchtigen.
2. Welche Rolle haben der Bundesminister der Finanzen, der
Bundesminister des Innern, die Bundesministerin der Justiz und für
Verbraucherschutz sowie die Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen in den Beratungen des Koalitionsausschusses zu dem in
Frage 1 genannten Passus eingenommen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
3. Welches Mitglied der Bundesregierung ist für die Umsetzung des in
Frage 1 genannten Passus zuständig?
Hierzu befindet sich die Bundesregierung noch in Abstimmung.
4. Ist die Bundesregierung vor Aufnahme des in Frage 1 genannten Passus
diesbezüglich mit Dritten in Kontakt getreten, und wenn ja, mit welchen
Dritten, und mit welchem Inhalt?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
5. Haben Wirtschaftsverbände gegenüber der Bundesregierung Maßnahmen
angeregt oder gefordert, die einen Bezug zur Vergesellschaftung von
Wohnraum aufweisen, und wenn ja, in welcher Form, und mit welchem
Inhalt?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
6. Haben Regierung der Bundesländer gegenüber der Bundesregierung
Maßnahmen angeregt oder gefordert, die einen Bezug zur
Vergesellschaftung von Wohnraum aufweisen, und wenn ja, in welcher Form, und
mit welchem Inhalt?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
7. Sofern es zu Anregungen oder Forderungen (vgl. Fragen 4 bis 6) kam,
welche Rolle haben diese jeweils beim Zustandekommen des in Frage 1
genannten Passus gespielt?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
8. Sofern es zu Anregungen oder Forderungen (vgl. Fragen 4 bis 6) kam,
wurde auf diese reagiert, und wenn ja, wie?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
9. Sofern es zu Anregungen oder Forderungen (vgl. Fragen 4 bis 6) kam,
hat die Bundesregierung hierzu mit Dritten Kontakt aufgenommen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
10. Hat der Entschließungsantrag des Freistaates Bayern im Bundesrat
(Bundesratsdrucksache 380/26) die Aufnahme des in Frage 1 genannten
Passus beeinflusst, und wenn ja, wie?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
11. Hat der Brief der GdW an die Finanzminister der Länder bzw. dessen
Weiterleitung an den Bundesminister der Finanzen die Aufnahme des in
Frage 1 genannten Passus beeinflusst, und wenn ja, wie?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
12. Hat der Brief der Finanzminister der Länder an den Bundesminister der
Finanzen die Aufnahme des in Frage 1 genannten Passus beeinflusst, und
wenn ja, wie?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
13. Hat der Beschluss der Bauministerkonferenz die Aufnahme des in
Frage 1 genannten Passus beeinflusst, und wenn ja, wie?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
14. Haben die Äußerungen von Investoren, aufgrund der möglichen
Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen in Berlin Investitionen
zurückzuziehen, die Aufnahme des in Frage 1 genannten Passus
beeinflusst, und wenn ja, wie?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
15. Stand die Bundesregierung im Zusammenhang mit der
Vergesellschaftung von Wohnraum in Kontakt mit der Berliner SPD, und wenn ja, mit
welchen Personen, und mit welchem Inhalt?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
16. Hat es nach Kenntnis der Bundesregierung Kommunikation zwischen
dem Land Hamburg und der SPD Berlin mit Bezug zur
Vergesellschaftung von Wohnraum gegeben, und wenn ja, zwischen welchen Personen,
und mit welchem Inhalt?
Auch wenn sich das parlamentarische Fragerecht grundsätzlich auch auf Fragen
nach dem bloßen Kenntnisstand der Bundesregierung erstrecken kann, kann
eine Beantwortung nur erfolgen, soweit nach Informationen zu Sachverhalten
gefragt wird, die dem parlamentarischen Kontrollrecht des Deutschen
Bundestages unterliegen. Die Kommunikation zwischen den Verfassungsorganen eines
Landes mit den Landesverbänden politischer Parteien liegt jenseits der
parlamentarischen Kontrollrechte des Deutschen Bundestages. Die Bundesregierung
nimmt zu solcher Kommunikation zwischen Dritten nicht Stellung.
17. Gab es im Vor- oder Nachhinein der Bau- bzw. Finanzministerkonferenz
Kommunikation zwischen der Bundesregierung und den Ländern
betreffend die Vergesellschaftung von Wohnraum, und wenn ja, zwischen
welchen Personen, und mit welchem Inhalt?
Im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern findet
regelmäßig ein Austausch zu wohnungs- und baupolitischen Fragestellungen auf
unterschiedlichen Ebenen statt. Dies gilt auch für Sitzungen von
Koordinierungsgremien der Länder, an denen Vertreterinnen und Vertreter des Bundes auf
Einladung der Länder teilnehmen. Im Rahmen solcher Sitzungen wurden auch
Fragen zur Vergesellschaftung von Wohnraum angesprochen. Die Erörterungen
erfolgten im Rahmen des allgemeinen fachlichen Austauschs und waren nicht
Gegenstand gesonderter Gespräche zur Vor- oder Nachbereitung der Bau- bzw.
Finanzministerkonferenz.
18. Hat es nach Kenntnis der Bundesregierung im Vorfeld der Bau- bzw.
Finanzministerkonferenz Kommunikation zwischen den Ländern und
Wirtschaftsverbänden betreffend die Vergesellschaftung von Wohnraum
gegeben, und wenn ja, zwischen welchen Personen, und mit welchem
Inhalt?
Die Bundesregierung nimmt zu Kommunikation zwischen Dritten, wie in der
Antwort zu Frage 16 ausgeführt, nicht Stellung.
19. Um was für ein Treffen handelt es sich bei dem vom
Bundesfinanzminister auf der Bundespressekonferenz am 6. Juli 2026 erwähnten
Roundtable des Bundesfinanzministers in Frankfurt?
Es handelt sich um ein Treffen im kleinen Kreis vor der Investorenkonferenz
im Rahmen des X8‑BauDialogs.
20. Was war der Anlass und das Ziel dieses Treffens?
Ein Austausch zu den wichtigsten Maßnahmen und Herausforderungen zur
Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum aus Sicht von
Wohnungsbauinvestoren und Wohnungsbaufinanzierern.
21. Wer hat dieses Treffen ausgerichtet, und wo hat es stattgefunden?
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat das
Treffen ausgerichtet. Es hat in Frankfurt am Main stattgefunden.
22. Wer hat an diesem Treffen teilgenommen?
An dem Treffen haben Verbandspräsidenten, Investoren und Finanziers, der
Bundesminister der Finanzen sowie die Bundesministerin für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen teilgenommen.
23. War die Vergesellschaftung von Wohnraum Gegenstand dieses Treffens,
und wenn ja, von wem wurde dieser Gegenstand eingebracht, und was
wurde zu diesem Gegenstand besprochen?
Es wird auf die Antwort von Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Dennis
Rohde vom 17. Juli 2026 auf die Schriftliche Frage 7 in Bundestagsdrucksache
21/7311, S. 5, verwiesen.
24. Sofern es sich bei dem in Frage 19 genannten Treffen um den „X8‑Bau-
Dialog“ handelt, auf welche Aussage der Bundesministerin für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen hat der Bundesminister der Finanzen in
seiner dortigen Rede (www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Re
den/2026/2026-06-24-lars-klingbeil-x8-baudialog.html) Bezug
genommen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen.
25. Welche Investoren haben bei diesem Treffen angekündigt, Investitionen
zurückzuziehen, und um was für Investitionen handelt es sich hierbei?
Es wird auf die Antwort zu Frage 23 verwiesen.
26. Welchen Wahrheitsgehalt misst die Bundesregierung der in Frage 25
genannten Ankündigung zu?
Es wird auf die Antwort zu Frage 23 verwiesen.
27. Hat die Teilnahme der Bundesregierung an dem in Frage 19 genannten
Treffen die Aufnahme des in Frage 1 genannten Passus beeinflusst, und
wenn ja, wie?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
28. Hat sich die Bundesregierung an den Beratungen der 148. Sonder-
Bauministerkonferenz am 11. Juni 2025 zu „TOP 15 Investitionssicherheit
auf dem Wohnungsmarkt erhalten, Vergesellschaftungen Grenzen setzen“
beteiligt, und wenn ja, mit welcher Position?
Die Bundesregierung nimmt nur als Gast an den Bauministerkonferenzen teil
und ist dort nicht stimmberechtigt. Sie hat im Rahmen der Aussprache darauf
hingewiesen, dass der Vorschlag einer vertieften juristischen Prüfung bedürfte.
29. War die Vergesellschaftung von Wohnraum Gegenstand der in der
Antwort auf die Schriftliche Frage 143 der Abgeordneten Caren Lay auf
Bundestagsdrucksache 21/7180 genannten Gespräche zwischen der
Bundesregierung und Lobbyisten der Vonovia SE?
Es wird auf die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol
vom 16. Juli 2026 (vgl. Bundestagsdrucksache 21/7180, S. 93) verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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